Meine Nachbarschaft: Stroofstraße
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Vorlagen
Haushalt 2015/2016 Sanierung der Omegabrücke: Finanzmittel im Haushalt ausweisen
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2014, OF 1148/6 Betreff: Haushalt 2015/2016 Sanierung der Omegabrücke: Finanzmittel im Haushalt ausweisen Vorgang: ST 877/06; ST 1436/12 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2015/16 werden Finanzmittel zur Sanierung der Omabrücke als eigene Haushaltsstelle ausgewiesen. Begründung: Nach rund 40 Jahren Betrieb bedarf die Omegabrücke einer umfassenden Sanierung. Dies ist hat der Magistrat mehrfach bestätigt (ST 877, ST 1436 u.a.). Insbesondere die an beiden Fahrstreifen jeweils erhöhten Seitenstreifen sind in so schlechtem Zustand, dass sich ständig Baumaterial löst und auf der Fahrbahn liegt. Diese Betonbrocken sind eine Gefahr für Radfahrer, weil sie Stürze und plötzliche Ausweichmanöver auslösen können, und für Fußgänger, wenn sie den äußeren Seitenstreifen, der als behelfsmäßiger Fußgängerweg ausgestaltet ist, benutzen, weil die Steinbrocken beim Überfahren durch Fahrzeuge hin- und wieder zur Seite geschleudert werden und dann Personen treffen können. Die Omegabrücke ist für Griesheim eine sehr wichtige Verkehrsanbindung in östlicher Richtung (Innenstadt) und nach Norden. Der beschrankte Bahnübergang Elektronstraße hat wegen der engen Zugfolge nicht die verkehrliche Leistungsfähigkeit, um eine gute Alternative zu sein und der Weg über die Stroofstraße ist ein erheblicher Umweg. Zudem ist bei der Sanierung nach Mitteilung des zuständigen Verkehrsdezernenten Majer bei einer Veranstaltung in Griesheim vorgesehen, dass die behelfsmäßigen Bürgersteige ausgebaut werden. Dieser Bürgersteig der Omegabrücke wird bis zum Umbau der Unterführung die einzige barrierefreie Verbindung zwischen den beiderseits der Bahnlinie befindlichen Teile Griesheims sein. Wegen der Wichtigkeit der Baumaßnahme erscheint eine gesonderte Aufnahme in den Haushalt sinnvoll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2006, ST 877 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1436 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 47 2014 Die Vorlage OF 1148/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenKreuzung Landauer Straße/Dürkheimer Straße hier: Verkehrssituation sicherer machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2014, OM 3173 entstanden aus Vorlage: OF 1029/6 vom 15.05.2014 Betreff: Kreuzung Landauer Straße/Dürkheimer Straße hier: Verkehrssituation sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass ein Ortstermin mit Vertretern des Ortsbeirats und der zuständigen Ämter durchgeführt wird, um zu erörtern, wie die Verkehrssituation an der Kreuzung Landauer Straße/Dürkheimer Straße in Nied-Süd sicherer gestaltet werden kann. Begründung: Wie Anwohner berichten, ergeben sich immer wieder gefährliche Situationen, wenn Verkehrsteilnehmer aus der Landauer Straße nach links in die Dürkheimer Straße in Richtung Nieder Kirchweg abbiegen, und zwar dann, wenn zur selben Zeit Verkehrsteilnehmer aus der Dürkheimer Straße (aus Richtung der Ladenzeile in Nied-Süd kommend) nach links in die Landauer Straße einbiegen. Möglicherweise kann hier durch Markierungen oder Beschilderungen Abhilfe geschaffen werden. Dies soll bei einem Ortstermin mit Vertretern des Ortsbeirats und der zuständigen Ämter erörtert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1054 Aktenzeichen: 32 1
Geländer auf dem Bürgersteig im Nieder Kirchweg entfernen
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2014, OF 1027/6 Betreff: Geländer auf dem Bürgersteig im Nieder Kirchweg entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, die Geländer auf dem Bürgersteig am Nieder Kirchweg etwa in Höhe der Auto Hobby entfernen zu lassen. Begründung: Diese Geländer wurden einmal vor längerer Zeit angebracht, um zu verhindern, dass Autos auf dem Bürgersteig parken. Inzwischen steht aber die rechte Fahrbahn des Nieder Kirchwegs für abgestellte Autos zur Verfügung. Die Geländer werden deshalb nicht mehr gebraucht. Außerdem engen sie den Bürgersteig für die Fußgänger ein und befinden sich mittlerweile auch vielfach in einem schlechten Zustand. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 03.06.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1027/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 6 am 08.07.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1027/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und REP gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Abwesenheit FDP
Partei: SPD
Weiter lesenBehinderungen durch große Autotransporter an der Straßenkreuzung Elektronstraße/Mainzer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3079 entstanden aus Vorlage: OF 994/6 vom 20.04.2014 Betreff: Behinderungen durch große Autotransporter an der Straßenkreuzung Elektronstraße/Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die regelmäßigen und schwerwiegenden Behinderungen sowohl des Radverkehrs als auch des Autoverkehrs und der Fußgänger durch große Autotransporter, die Anlieferungen bei der Firma Fiat an der o. a. Straßenkreuzung vornehmen, abgestellt werden. Die Firma soll angewiesen werden, die Entladevorgänge nicht im öffentlichen Raum, sondern auf dem Firmengelände vorzunehmen. Begründung: Es ist tägliche Praxis, dass große Autotransporter sowohl den Bürgersteig, den Radweg als auch eine Fahrspur rund um die Firma Fiat in Griesheim blockieren. Im Prinzip nutzt die Firma den gesamten öffentlichen Raum als Betriebsgelände. Dabei könnten die Transporter auch auf das Firmengelände fahren und dort abladen, dies scheint aber als zu umständlich empfunden zu werden. Die Belästigungen und Gefährdungen, die so entstehen, sind erheblich. Blockierter Bürgersteig und Radweg Mainzer Landstraße am 17.03.2014 Ähnliche Situation am 18.06.2013 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1038 Aktenzeichen: 32 1
Gestaltung westlicher Ortseingang Griesheims an der Stroofstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2954 entstanden aus Vorlage: OF 960/6 vom 23.02.2014 Betreff: Gestaltung westlicher Ortseingang Griesheims an der Stroofstraße Der Magistrat wird gebeten, sowohl über den aktuellen Stand hinsichtlich der Umsetzung der vorliegenden Planung zur Gestaltung des Ortseingangs von Griesheim im Bereich der Stroofstraße als auch über die folgenden Projektschritte zu berichten und die Entwurfsplanung bis Juni 2014 vorzulegen. Begründung: Seit der Beauftragung einer Planung für den westlichen Ortseingang Griesheims im Mai 2010 ist einige Zeit vergangen. Im Dezember 2012 wurde dem Ortsbeirat die Vorplanung zugeleitet, die eine klare, städtebaulich überzeugende Gestaltung des Raumes vornimmt und geeignet ist, die auf diesem Abschnitt der Stroofstraße tatsächliche gefahrene Geschwindigkeit mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 zu reduzieren. Im Januar 2013 wurde dieser Vorplanung zugestimmt. Mit einer Etatanregung hatte der Ortsbeirat Mittel für die Umsetzung beantragt. Ein wesentliches Ziel dieser Gestaltung ist die Reduktion der in der Stroofstraße tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten. Ohne eine Umgestaltung wird dies kaum gelingen, weil die erfolgten Geschwindigkeitskontrollen keinen dauerhaften Erfolg zeigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1052 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 60 10
Verkehrsberuhigung in der Werner-Haustein-Straße in Nied hier: Einrichtung einer Tempo-30-Zone
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2959 entstanden aus Vorlage: OF 967/6 vom 27.02.2014 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Werner-Haustein-Straße in Nied hier: Einrichtung einer Tempo-30-Zone Die Werner-Haustein-Straße ist eine über den Nieder Kirchweg zugängliche Sackgasse, die fast ausschließlich von Anliegern und Radfahrern sowie Spaziergängern Richtung Main genutzt wird. Die circa 300 Meter lange Straße wird immer wieder von Autofahrern sehr zügig zwischen Wendehammer und Kurvenbereich befahren. Personen, die die Straße auf diesem Streckenabschnitt zwischen parkenden Fahrzeugen überqueren, sind bei der aktuell zugelassen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gefährdet. Eine Verminderung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h würde die Sicherheit erhöhen und könnte zudem die Schallemissionen mindern. Am geeignetsten erscheint die Einrichtung einer Tempo-30-Zone. Wenn künftig eine Sanierung der Straße anstehen sollte, sind zur Verkehrsberuhigung auch bauliche Maßnahmen für die inzwischen über 40 Jahre alten Straßen- und Gehwegbeläge umzusetzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Werner-Haustein-Straße umzusetzen; 2. dem Ortsbeirat mitzuteilen, wann bauliche Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich des Fahrbahnbelags und der Gehwege in der Straße vorgesehen sind; 3. bei diesen künftig erforderlich werdenden Sanierungsmaßnahmen auch bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung umzusetzen und den Ortsbeirat vor deren Durchführung hierüber zu informieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2014, ST 802 Aktenzeichen: 32 1
Umgestaltung der Kreuzung Nieder Kirchweg/Alt-Nied/Mainzer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2787 entstanden aus Vorlage: OF 907/6 vom 27.12.2013 Betreff: Umgestaltung der Kreuzung Nieder Kirchweg/Alt-Nied/Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bzw. wie bei der Umgestaltung der Kreuzung Nied Kirche und der Straße Alt-Nied folgende Änderungsvorschläge berücksichtigt werden können: - Die zusätzliche Kurve für Rechtsabbieger aus dem Nieder Kirchweg in die Mainzer Landstraße entfällt (die Kfz befahren den Kreisverkehr); - die Straßenbahnhaltestellen für beide Richtungen werden nicht zwischen Kirche und Ladengebäude, sondern westlich des Kreisverkehrs eingerichtet (etwa dort, wo sich heute die Haltestelle in Richtung Innenstadt befindet); - die Haltestelle für den aus Höchst kommenden Bus wird im Bereich der Straßenbahnhaltestelle eingerichtet (Schienen in Fahrbahn verlegen, wie z. B. an der Konstablerwache); - die Schrägparkplätze vor dem Ladengebäude in der Mainzer Landstraße werden belassen; - der Lieferverkehr für die Straße Alt-Nied wird rückseitig ermöglicht (über die Fläche der heutigen Wendeschleife der Straßenbahn); - eine Anbindung der Luthmerstraße an die Mainzer Landstraße ist durch Überquerung der Straßenbahn in Höhe Luthmerstraße herzustellen (vor allem wegen der Anbindung des Saalbaus Nied); - Erhalt der Option der geplanten Erneuerung der Mainzer Landstraße zwischen Nied Kirche und Birminghamstraße mit Verlagerung der Straßenbahn in die Fahrbahnmitte. Begründung: Das Stadtplanungsamt hat eine Vorplanung für die Umgestaltung der Kreuzung Nied Kirche und der Straße Alt-Nied vorgelegt und am 29.10.2013 im Ortsbeirat vorgestellt. Es wurde dabei betont, dass die vorgestellte Planung noch nicht endgültig sei und Änderungsvorschläge noch gemacht werden können, die nach Möglichkeit auch berücksichtigt werden. Dies war auch die Haltung des Planungsdezernenten Cunitz gegenüber den anwesenden Bürgern bei einem Besuch in Nied im Mai 2013. Bei einer öffentlichen Vorstellung der Planung in Nied am 10.12.2013 ergaben sich die o. g. Änderungsvorschläge, die allesamt in verkehrlicher Hinsicht als sinnvoll bzw. angemessen zu erachten sind. Sie ermöglichen außerdem eine städtebaulich ansprechendere Gestaltung des Kreuzungsbereichs und erhöhen damit die Lebensqualität für die Menschen in Nied. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2014, ST 590 Aktenzeichen: 61 1
Sanierung der Omegabrücke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2013, OM 2381 entstanden aus Vorlage: OF 794/6 vom 08.08.2013 Betreff: Sanierung der Omegabrücke Vorgang: ST 877/06; ST 1436/12 Der Magistrat wird gebeten, sowohl eine inhaltliche als auch eine zeitliche Planung für die Sanierung der Omegabrücke zu erstellen und dem Ortsbeirat vorzulegen. Das Ergebnis der im Jahr 2012 vorgenommenen Rechnungen zum Thema "Spannungsrisskorrosion älterer Spannstähle" sowie eventuell vorgenommene weitere Untersuchungen und Beprobungen sind zu übermitteln. Der Magistrat wird darüber hinaus um Auskunft gebeten, zu welchem Zeitpunkt die Einbringung der Bau- und Finanzierungsvorlage vorgesehen ist und wann entsprechende Haushaltsmittel beantragt werden. Bis zum Beginn der Arbeiten ist für eine angemessene Entfernung der sich lösenden Betonbrocken zu sorgen. Begründung: Nach rund 40 Jahren Betrieb bedarf die Omegabrücke einer umfassenden Sanierung. Dies hat der Magistrat mehrfach bestätigt (vgl. Vorlagen ST 877, ST 1436 u. a.). Insbesondere die an beiden Fahrstreifen jeweils erhöhten Seitenstreifen sind in so schlechtem Zustand, dass sich ständig Baumaterial löst und auf der Fahrbahn liegt. Diese Betonbrocken sind eine Gefahr für Radfahrer, weil sie Stürze und plötzliche Ausweichmanöver auslösen können. Sie sind auch eine Gefahr für Fußgänger, wenn diese den äußeren Seitenstreifen, der als behelfsmäßiger Fußgängerweg ausgestaltet ist, benutzen, weil die Steinbrocken beim Überfahren durch Fahrzeuge hin und wieder zur Seite geschleudert werden und dort Personen treffen können. Die Omegabrücke ist für Griesheim eine sehr wichtige Verkehrsanbindung in östlicher Richtung (Innenstadt) und nach Norden. Der beschrankte Bahnübergang Elektronstraße hat wegen der engen Zugfolge nicht die verkehrliche Leistungsfähigkeit, um eine gute Alternative zu sein, und der Weg über die Stroofstraße stellt einen erheblichen Umweg dar. Daher ist die Sanierung der Omegabrücke sehr wichtig. Sie sollte so erfolgen, dass eine lange Vollsperrung vermieden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2006, ST 877 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1436 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 166 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 6
Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3
Stadtteilentwicklung Griesheim hier: Ergebnisse aus der Vorstellung des Stadtplanungsamtes
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.05.2013, OA 377 entstanden aus Vorlage: OF 700/6 vom 19.04.2013 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim hier: Ergebnisse aus der Vorstellung des Stadtplanungsamtes Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen: 1. In welchen Straßenzügen wurde die illegale Nutzung von Grundstücken festgestellt? 2. Welche illegalen Nutzungen der Grundstücke wurden bei der Bestandsaufnahme im Einzelnen festgestellt? 3. Seit wann bestehen ggf. diese illegalen Nutzungen, und was wird unternommen, um die Grundstücke wieder in einen legalen Zustand zu überführen? 4. Was unternimmt der Magistrat, um die zugunsten der Allgemeinheit bereits im Bebauungsplan von 1967 eingetragenen Flächen wieder der Allgemeinheit zuzuführen? 5. Welche Anstrengungen hat der Magistrat im Einzelnen in den letzten fünf Jahren unternommen, um Gewerbe in der Eichenstraße bzw. Lärchenstraße zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße anzusiedeln? 6. Hat der Magistrat für Griesheim ein Gewerbecluster entwickelt bzw. entwickeln lassen oder plant er, schnellstmöglich ein solches zu entwickeln/entwickeln zu lassen? 7. Wurde verstärkt nach Betrieben der neuen Technologien oder mit Verwaltungs- und Bürobedarf gesucht, um so zur Qualifizierung und Modernisierung der Industrie- und Gewerbegebiete in Griesheim beizutragen? Wie waren die Ergebnisse? 8. Wie beurteilt der Magistrat angesichts einiger Firmeninsolvenzen und leer stehender Grundstücke die Chancen, zukunftsträchtiges Gewerbe schnellstmöglich hier anzusiedeln? 9. Hält es der Magistrat angesichts des trostlosen Zustandes vieler dortiger Grundstücke nicht auch für geboten, über eine andere Nutzung der Grundstücke ernsthaft und schnell nachzudenken? Als Beispiel sei hier die Bebauung mit dringend notwendigen Wohnungen genannt. Begründung: Die Vorstellung der Planungen des Stadtplanungsamtes in der Ortsbeiratssitzung am 09.04.2013 brachte Erkenntnisse zutage, die dringend einer Aufklärung des Ortsbeirates und auch der Bürger Griesheims bedürfen. Ferner wird von der Griesheimer Bevölkerung die weitere Nutzung der Gewerbegebiete insbesondere im Bereich Eichen- und Lärchenstraße zwischen Waldschul- und Elektronstraße als durchaus fraglich angesehen. Um die Eignung der bestehenden Gewerbegebiete als solche objektiv beurteilen zu können, wird der Magistrat um Beantwortung der vorgenannten Fragen gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2013, ST 1448 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 22.05.2013 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.06.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 377 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3303, 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 24.06.2013 Aktenzeichen: 61 0
Nied: Bahnübergang Oeserstraße Vorfahrtsregelung Oeserstraße/Birminghamstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.03.2013, OF 681/6 Betreff: Nied: Bahnübergang Oeserstraße Vorfahrtsregelung Oeserstraße/Birminghamstraße Der Magistrat wird gebeten, zu den folgenden Fragestellungen zu berichten: Ausstattung des beschrankten Bahnübergangs mit einer Lichtzeichenanlage Änderung der Vorfahrtsregelung an der Kreuzung Oeserstraße / Birminghamstraße dergestalt, dass die Vorfahrtsstraße abknickend von der Birminghamstraße in die östliche Oeserstraße verläuft Begründung: Zur Zeit wird die Schließung der Schranken nicht gesondert vorab signalisiert und wird nur durch das Absenken der Schranken selbst sichtbar. Insbesondere zu Beginn dieses Vorganges sind die Schranken noch fast in einer 90 Grad Position zur Straße und die anfängliche geringe Neigung ist kaum erkennbar. Daher fahren dann noch Fahrzeuge in den Bereich zwischen den Schranken und sind auch gelegentlich an den sich dann weiter schließenden Schranken hängen geblieben. Eine Lichtzeichenanlage, die wie z.B. am Bahnübergang Elektronstraße bereits vorab ein Rotsignal gibt, würde dies vermeiden. Nach Ansicht von Beobachtern fließt mehr Verkehr über die Strecke Birminghamstraße - östliche Oeserstraße als von der östlichen Oeserstraße über den Bahnübergang in die westliche Oeserstraße. Eine Änderung der Vorfahrtsregelung im vorgeschlagenen Sinne würde eine Anpassung an die tatsächlichen Verkehrsströme darstellen und die Staus vermindern. Aus östlicher Richtung kommende Fahrzeuge könnten ohne wie bisher als Linksabbieger warten zu müssen direkt in die Birminghamstraße einfahren und zur Mainzer Landstraße gelangen. Beide Fragestellungen wurden auch auf der Veranstaltung zur Bahnunterführung Oeserstraße angesprochen und erscheinen nicht offenkundig unsinnig zu sein. Daher wird der Magistrat um eine fachliche Einschätzung gebeten. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.04.2013, OF 696/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 09.04.2013, TO I, TOP 16 Auf Wunsch der SPD wird über die Vorlage OF 681/6 absatzweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 699 2013 1. Die Vorlage OF 681/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 696/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Erster Absatz: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP gegen SPD (= Ablehnung) Zweiter Absatz: Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und REP gegen SPD (= Annahme)
Parteien: CDU, FDP
Weiter lesenGeförderter Wohnungsbau auf dem Areal des Busdepots Höchst?
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.02.2013, OA 331 entstanden aus Vorlage: OF 637/6 vom 23.01.2013 Betreff: Geförderter Wohnungsbau auf dem Areal des Busdepots Höchst? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob das Areal des Busdepots in Höchst für geförderten Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden kann, und wie gleichzeitig das Busdepot an einen geeigneten Standort im Frankfurter Westen, z. B. ins Gewerbegebiet im westlichen Griesheim (Fritz-Klatte-Straße), verlagert werden kann. Es ist darüber hinaus auch mitzuteilen, in welchem Zeitrahmen eine Verlegung des Depots möglich ist. Begründung: In der Vergangenheit war immer wieder darüber diskutiert worden, ob man die Fläche des Busdepots in Höchst nicht für andere Zwecke nutzen könnte. Es gab beispielsweise Überlegungen, Einzelhandel auf dem zentral im Stadtteil gelegenen, recht großen Areal einzurichten. Gleichzeitig sollte das Busdepot an einen anderen geeigneten Standort verlagert werden. Angesichts der aktuellen Knappheit an Wohnraum in Frankfurt, insbesondere an bezahlbarem Wohnraum für alle, erscheint es sinnvoll, diese Diskussion neu zu beleben und zu prüfen, ob das Gelände für geförderten Wohnungsbau genutzt werden kann. Diese Nutzung könnte zudem positive Impulse für die städtebauliche Entwicklung dieses Bereichs von Höchst geben. Hinsichtlich der Verlagerung ist zu prüfen, ob das Busdepot im Gewerbegebiet im westlichen Griesheim (Fritz-Klatte-Straße) angesiedelt werden kann. Das Busdepot wäre immer noch im Frankfurter Westen untergebracht und sehr gut über die Straße angebunden. Gleichzeitig wäre es nicht in einem Wohngebiet gelegen. Im genannten Bereich in Griesheim (Gewerbegebiet) sind zudem zurzeit geeignete Flächen frei. Falls aber in Griesheim eine Unterbringung des Depots nicht möglich sein sollte, sind auch andere geeignete Standorte zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 48 Antrag vom 27.01.2014, OF 930/6 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 27.02.2013 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.04.2013, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 331 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 19. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.04.2013, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 331 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.05.2013, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 331 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 20. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.05.2013, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 331 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.06.2013, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 331 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 21. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.06.2013, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 331 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 22. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.09.2013, TO I, TOP 63 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 331 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.09.2013, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 331 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.09.2013, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 331 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Annahme) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 331 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) Piraten (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3711, 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 30.09.2013 Aktenzeichen: 61 0
Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektronstraße, Lärchenstraße und Waldschulstraße?
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.11.2012, OA 292 entstanden aus Vorlage: OF 561/6 vom 03.11.2012 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektronstraße, Lärchenstraße und Waldschulstraße? Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 18.04.2013 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen, 1. ob die Stadt Frankfurt am Main in dem im Betreff benannten Bereich Eigentümerin von Grundstücken ist, und wenn ja, von welchen; 2. ob er in Anbetracht von fehlenden Flächen für Wohnraum und soziale Einrichtungen, wie z. B. Kinderbetreuungsplätze oder senioren- und behindertengerechte Wohnungen in Griesheim, auch hier seine Möglichkeiten auszuschöpfen gedenkt, um durch Überarbeitung des Bebauungsplans und Schaffung neuer Erschließungsflächen Platz für Wohnungsbau und soziale Einrichtungen zu gewinnen. Begründung: Angeblich besitzt die Stadt Frankfurt am Main Grundstücke im oben genannten Bereich. In Griesheim werden dringend Plätze zum Wohnen in allen Lebenslagen als auch für Betreuungsmöglichkeiten für Kinder gesucht. Wenn die Stadt Eigentümerin von Grundstücken mitten in Griesheim sein sollte, ist es doch nahe liegend, diese für den Bedarf der Griesheimer zu nutzen und Möglichkeiten zu schaffen, um die fehlenden Einrichtungen oder Wohnungen mitten in Griesheim bauen zu können. Hiermit würde die Stadt nicht nur ihrer sozialen Verpflichtung nachkommen, sondern mit brachliegenden Flächen auch noch Einnahmen erzielen. Sicherlich wäre in diesem Fall auch der ein oder andere Privateigentümer bereit, wenn die notwendigen Erschließungsmöglichkeiten vorhanden sind, brachliegende Grundstücke einer Nutzung zuzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.09.2013, B 448 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 05.12.2012 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 292 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.05.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 292 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 2590, 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 21.01.2013 § 3188, 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.05.2013 Aktenzeichen: 61 0
Blumenwiese neben der Stroofstraße etablieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1625 entstanden aus Vorlage: OF 527/6 vom 15.10.2012 Betreff: Blumenwiese neben der Stroofstraße etablieren Der Magistrat wird gebeten, die Pflegearbeiten für den Grünstreifen neben der Stroofstraße zwischen der Fritz-Klatte-Straße und der Schwanheimer Brücke so anzupassen, dass dort im Laufe der Jahre eine Blumenwiese entstehen kann. Nur auf den Flächen, auf denen ein Wiederbewuchs mit Robinien oder anderen Bäumen und Sträuchern zu befürchten ist, ist das Gras entsprechend kürzer zu halten. Begründung: Hin und wieder konnte man bereits sehen, wie sich Blumen auf dem Grünstreifen entlang der Stroofstraße etablieren. Dann kam allerdings immer wieder die Firma, die mit den Pflegearbeiten beauftragt ist, und mähte die Wiese in so kurzen Abständen, dass sie wieder auf Golfrasenqualität degradiert wurde. Nachfragen beim Grünflächenamt ergaben, dass ein häufiger Schnitt einiger Bereiche dieser Flächen notwendig ist, um ein Wiederaustreiben der dort noch im Boden befindlichen Wurzeln von Robinien, die bereits vor der Sanierung der Altlasten in der Stroofstraße standen, zu verhindern. Auch um ein Nachwachsen von Sträuchern auf der Fläche unterhalb des Hangs zu verhindern, muss häufiger geschnitten werden. Es gibt jedoch auch große Flächen im oberen Bereich, auf denen durch selteneren Schnitt die Ausbreitung von blühenden Pflanzen gefördert werden könnte, ohne dass derartige Nachteile, die wegen der Altlast nicht hinnehmbar sind, zu befürchten wären. Dies würde Schmetterlingen und Vögeln Lebensraum bieten, und die Aufenthaltsqualität entlang der Stroofstraße für die dort zahlreichen Radfahrer und Spaziergänger deutlich steigern. Ganz nebenbei müsste sich eine Reduzierung des Schnitts in Teilbereichen der insgesamt doch sehr großen Fläche auch finanziell spürbar positiv auswirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 144 Aktenzeichen: 67 0
Weitere Entwicklung im Gewerbegebiet in der Mitte Griesheims
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1394 entstanden aus Vorlage: OF 475/6 vom 14.08.2012 Betreff: Weitere Entwicklung im Gewerbegebiet in der Mitte Griesheims Das Gewerbegebiet in der Mitte Griesheims nördlich der Bahnlinie ist tief greifenden Veränderungen unterworfen. Viele Großbetriebe haben aufgehört oder befinden sich im Zustand der Insolvenz. Nachdem das Gebiet in den letzten Jahrzehnten von Schrottplätzen, Gebrauchtwagenhandel und Müll verarbeitendem Gewerbe geprägt war, siedeln sich dort nun muslimische Einrichtungen an, die u. a. durch den geplanten Bau einer Moschee Widerstand in bestimmten Teilen der Bevölkerung auslösen. Die Forderung nach einem Eingreifen der Stadt wird laut, eine "Veränderungssperre" wird gefordert, ein Konzept für die zukünftige Entwicklung des Gebiets wird angemahnt. Konzeptionell basierte, vernünftige Stadtplanung ist sicherlich überall zu begrüßen und sollte natürlich auch in Griesheim betrieben werden. Es stellt sich jedoch die Frage, welche Einflussmöglichkeiten eine Kommune im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben hat und welche nicht. Es stellt sich darüber hinaus auch die Frage, wo der Bau von Moscheen in Griesheim zulässig sein sollte, wenn er in diesem Teil Griesheims wirklich zu verhindern wäre. Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept für die weitere Entwicklung des Gebiets in Griesheim zwischen der Bahnlinie und der Lärchenstraße zu erarbeiten und den politischen Gremien vorzulegen, in dem die Einflussmöglichkeiten der Stadt ausführlich dargestellt werden. Möglichst zeitnah sind außerdem folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Möglichkeiten hat der Magistrat, ein Gebiet, das als Gewerbegebiet ausgewiesen ist und dessen Grundstücke sich weitgehend in Privatbesitz befinden, einer Veränderungssperre zu unterziehen? 2. Welche Möglichkeiten hat der Magistrat, ein Gebiet, das seit mindestens 40 Jahren als reines Gewerbegebiet ausgewiesen ist, in ein Mischgebiet bzw. sogar reines Wohngebiet umzuwandeln? 3. Welche Möglichkeiten hat der Magistrat, eine Verlagerung besonders störender Großbetriebe in das Gewerbegebiet entlang der Fritz-Klatte-Straße an den Rand des Industrieparks Griesheim bzw. sogar in den Industriepark Griesheim hinein zu fördern? 4. Wo in Griesheim sollen muslimische Einrichtungen die Möglichkeit haben, sich niederzulassen, wenn ihnen dies im Gewerbegebiet nördlich der Bahnlinie verwehrt werden sollte? 5. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, um die Ansiedlung muslimischer Einrichtungen mit ausgewiesenem demokratischen und staatstragenden Hintergrund in Griesheim zu fördern? Begründung: Es erscheint sehr sinnvoll, besonders große und störende Betriebe, zu denken wäre hier z. B. in erster Linie an den Nachfolger (Fa. Meinhardt) des Müllverarbeiters Sperzel mit dem als Abstellplatz für den Fuhrpark und die Container benutzten Gelände in der Eichenstraße, in die Fritz-Klatte-Straße bzw. in den Industriepark Griesheim zu verlagern. Diese Idee wurde von der Vorsitzenden des Präventionsrats Griesheim an Mitglieder des Ortsbeirates herangetragen und verdient eine gründliche Prüfung (Punkt 3.). Heiß diskutiert werden in Griesheim jedoch momentan eher andere Themen: Die Ansiedlungen von Milli Görüs und der "Grauen Wölfe" in Griesheim sind ja tatsächlich nicht unproblematisch, da diese Gruppierungen sicherlich nicht ohne Grund vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Doch die Wellen der Empörung schlagen weit über diese Tatsachen hinaus. Jüngst wurden in Griesheim Flugblätter verteilt, in denen radikal der Bau von Moscheen abgelehnt und damit gedroht wird, dass in der Umgebung die Grundstückspreise verfallen würden, die Lärmbelästigung stark ansteigen, die Kriminalitätsrate schnell steigen und schließlich alle nicht-islamischen Anwohner wegziehen müssten, weil "die Zustände unerträglich" würden. Das Gebiet nördlich der Bahnlinie war mit seinen Schrottplätzen, Gebrauchtwagenhändlern und Müllverarbeitern immer schon eine "Schmuddelecke", die sich aber objektiv betrachtet im Laufe der Jahre eher gebessert als verschlechtert hat. Die Ansiedlung der großen Verkaufsmärkte wie Toom, Adler, Lidl nördlich des Gebiets hat mit Sicherheit das ganze Gebiet aufgewertet, die Ahornstraße ist als sozialer Brennpunkt deutlich entschärft worden, es ist vor allem die zunehmende Ansiedlung muslimischer Einrichtungen, die den Fokus der Aufmerksamkeit derzeit so auf dieses Gebiet lenkt. Dabei muss man sich aber den großen Anteil muslimischer Bevölkerung in Griesheim vor Augen halten. Diese Menschen haben genauso das Recht auf eigene Einrichtungen und eigene Gotteshäuser wie die alteingesessene Bevölkerung. Das Problem ist eher, dass es derzeit noch zu wenig muslimische Einrichtungen in Griesheim gibt, die von gemäßigten, demokratisch und staatstragend orientierten Gruppen getragen werden. So entsteht ein Vakuum, in das radikale Gruppen wie die "Grauen Wölfe" oder jetzt auch Milli Görüs hineinstoßen können. Es wäre also wünschenswert, dass die demokratischen Kräfte innerhalb der muslimischen Bevölkerung Griesheims von der Stadt wie vom Ortsbeirat so gefördert werden, dass es ihnen gelingt, eigene Zentren aufzubauen und den radikalen Kräften entgegenzuarbeiten. In diese Richtung sollte auch das gewünschte Konzept der Stadt Frankfurt entwickelt werden. Wer aber generell alle Muslime ausgrenzt und die Ansiedlung von muslimischen Einrichtungen grundsätzlich verhindern will, der treibt auch demokratisch orientierte Menschen direkt in die Arme der Radikalen. Dies sollte bei allen Äußerungen zu dieser Problematik und bei allen Konzepten für die Entwicklung Griesheims bedacht werden! Das Recht auf die freie Ausübung der Religion gehört zu den wichtigsten Werten unserer Demokratie und sollte von allen verteidigt werden! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1857 Aktenzeichen: 61 0
Stadtteilentwicklung Griesheim Ausgangssituation, Entwicklungschancen und -risiken Konzepte und Maßnahmen für die Zukunft Griesheims
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1393 entstanden aus Vorlage: OF 470/6 vom 20.07.2012 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim Ausgangssituation, Entwicklungschancen und -risiken Konzepte und Maßnahmen für die Zukunft Griesheims Das ehemalige Bauerndorf Griesheim wurde durch seine Nähe zur Großstadt Frankfurt und der Lage am nördlichen Mainufer im 19. Jahrhundert ein von der Industrie bevorzugter Standort. In dieser Ära erweiterte sich Griesheim nordwärts. Die chemische Industrie expandierte aufgrund des großen Flächenbedarfs direkt angrenzend sowie nördlich bis über die Bahngleise in Richtung Mainzer Landstraße. Ab den 50er-Jahren entwickelte sich Griesheim weiter nach Norden über die Mainzer Landstraße sowie nordwestwärts in Richtung Autobahn mit eigenständigen, großen Wohnsiedlungen. Dieser Entwicklungsschub veränderte die Erwerbs- und Bevölkerungsstruktur und war in ihrer Vielfalt bzw. Uneinheitlichkeit typisch für den kernstadtnahen Stadtteil. In den letzten Jahren hat sich das Erscheinungsbild verändert. Im Bereich südlich der Bahnlinie (Alt-Griesheim) entsteht auf ehemaligen Gewerbeflächen Wohnungsbau. Trotzdem hat sich der Einzelhandel mit seinen kleinen Läden zurückgezogen, wie zuletzt der Metzger in der Jungmannstraße. Es gibt seit Jahren Leerstand bei Ladenlokalen und Gastronomieräumen. Der als Mischgebiet gekennzeichnete Bereich hat sich immer stärker in ein Wohngebiet gewandelt. Die in der Vergangenheit gewachsenen Gewerbeflächen nördlich der S-Bahn wurden in den letzten Jahren zunehmend anderweitig genutzt. Hinzu kommen insolvente Unternehmen. Flächen liegen bereits jetzt brach und verkommen, weitere werden hinzukommen. Teilweise sind diese Flächen mit Altlasten belastet. Obwohl die Veränderungen bekannt sind, hat sich die Stadtentwicklung dieser Gebiete noch nicht neu angenommen. Noch immer gelten die vor Jahrzehnten verabschiedeten Flächennutzungs- und Bebauungspläne wie auch die beschlossene Gebietseinteilung. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die noch gültige Bauleitplanung und das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm für Griesheim hinsichtlich der heutigen Anforderungen zu überprüfen und zu überarbeiten und dabei folgende aktuelle Problemstellungen, die von besonderer Dringlichkeit sind und einer schnellen Lösung bedürfen, zu berücksichtigen: 1. Die weitere Entwicklung der Gewerbegebiete wird durch die Waldschulstraße, die Eichenstraße, die Lärchenstraße und die Mainzer Landstraße begrenzt. 2. Die Möglichkeit, wenigstens Teile der Gewerbeflächen für die Wohnnutzung zu gewinnen, ist zu untersuchen. 3. Eine unkontrollierte Verwendung nicht mehr genutzter Gewerbeflächen ist zu unterbinden. 4. Der Schutz der Wohnnutzung in den Mischgebieten ist zu erweitern, dies besonders im älteren Teil Griesheims südlich der S-Bahn. Der Magistrat wird ferner gebeten, dem Ortsbeirat über die Ergebnisse der Prüfung zu berichten und den Entwurf der Neufassungen öffentlich vorzustellen. Begründung: Die Gewerbegebiete im Westen Griesheims befinden sich seit vielen Jahren in einer Phase der Nutzungsänderung. Die mittleren und größeren Gewerbebetriebe, die hier ihren Sitz hatten, verschwanden nach und nach. Für zwei Firmen, die noch größere Flächen nutzen, sind aktuell Insolvenzverfahren in unterschiedlichen Stadien anhängig. Die künftige Nutzung auch dieser Flächen ist unklar. Neue gewerbetreibende Firmen haben sich in letzter Zeit nicht mehr angesiedel. Dies entspricht nicht mehr den Absichten, die vor vielen Jahrzehnten mit der aktuell noch gültigen Bauleitplanung für dieses Gebiet verfolgt wurden. Es ist Zeit, erneut über die künftige Entwicklung der Gewerbegebiete in Griesheim-West zu diskutieren und wieder Leitsätze für diese Entwicklung zu formulieren und zu beschließen. Die Entwicklung der Mischgebiete im Bereich Alt-Griesheim gibt ebenfalls Anlass zur Sorge. Viele kleine Einzelhandelsgeschäfte haben in den letzten Jahren aufgegeben. Auch hier voll-ziehen sich Nutzungsänderungen, die das Wohnen im Stadtteil beeinträchtigen. Der Magistrat ist aufgefordert, hier tätig zu werden. Er ist ferner aufgefordert, möglichst schnell dort, wo es notwendig ist, regulierend einzugreifen. Viele Bürgerinnen und Bürger Griesheims sind besorgt über die Entwicklung und erwarten Maßnahmen. Auch möchten die Bürger über die Veränderungen, die stattfinden, rechtzeitig informiert sowie angehört und nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1858 Aktenzeichen: 61 0
Sanierung der Omegabrücke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.05.2012, OM 1192 entstanden aus Vorlage: OF 373/6 vom 24.04.2012 Betreff: Sanierung der Omegabrücke Vorgang: OM 163/06 OBR 6; ST 877/06 Der Magistrat wird gebeten, eine inhaltliche und zeitliche Planung für die Sanierung der Omegabrücke zu erstellen, und bis zum Beginn der Arbeiten für eine angemessene Entfernung der sich lösenden Betonbrocken zu sorgen. Begründung: Nach rund 30-jähriger Nutzung bedarf die Omegabrücke einer umfassenden Sanierung. Dies hat der Magistrat mehrfach bestätigt (u. a. ST 877/06). Insbesondere die an beiden Fahrstreifen jeweils erhöhten Seitenstreifen sind in so schlechtem Zustand, dass sich ständig Baumaterial löst und auf der Fahrbahn liegt. Diese Betonbrocken sind eine Gefahr für Radfahrer und für Fußgänger, wenn Sie den äußeren Seitenstreifen, der als behelfsmäßiger Fußgängerweg ausgestaltet ist, benutzen, weil die Steinbrocken beim Überfahren hin und wieder zur Seite geschleudert werden und Personen treffen können. Die Omegabrücke ist für Griesheim eine sehr wichtige Verkehrsanbindung in östlicher Richtung (Innenstadt) und nach Norden. Der beschrankte Bahnübergang Elektronstraße besitzt wegen der engen Zugfolge nicht die verkehrliche Leistungsfähigkeit, um eine gute Alternative zu sein. Der Weg über die Stroofstraße stellt einen erheblichen Umweg dar. Daher ist die Sanierung der Omegabrücke sehr wichtig. Sie sollte so erfolgen, dass eine lange Vollsperrung vermieden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1436 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 6
Verkehrsberuhigung Lärchenstraße - Ortstermin durchführen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.04.2012, OM 1076 entstanden aus Vorlage: OF 341/6 vom 31.03.2012 Betreff: Verkehrsberuhigung Lärchenstraße - Ortstermin durchführen! Vorgang: OM 617/11 OBR 6; ST 259/12 Der Ortsbeirat 6 bat den Magistrat mit seiner Anregung vom 29.11.2011, OM 617, in der Lärchenstraße in Griesheim verschiedene Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung durchzuführen. In seiner Stellungnahme vom 10.02.2012, ST 259, antwortete der Magistrat, dass sich dies so, wie vom Ortsbeirat gewünscht, nicht verwirklichen lasse, da die Straße zu schmal sei. Wörtlich heißt es: "Im betroffenen Straßenbereich sind die benötigten Mindestmaße für zwei Radfahrstreifen und Zweirichtungsverkehr nicht gegeben. Aufgrund der vielen Bauminseln kann auch eine Änderung der Parkordnung keinen zusätzlichen Parkgewinn bringen. Aus o. g. Gründen kann der Anregung nicht entsprochen werden." Der Magistrat wird gebeten, genauere Überlegungen anzustellen, wie die unterbreiteten Vorschläge zumindest teilweise umgesetzt werden können, beispielsweise dadurch, dass das versetzte Parken nur in bestimmten Bereichen oder nur ein Fahrradstreifen auf einer Seite (immer noch besser als gar keiner) realisiert werden. Zur besseren Beurteilung der Situation ist ein Ortstermin mit Vertretern der zuständigen Ämter und des Ortsbeirates 6 durchzuführen. Begründung: Die Lärchenstraße ist im Bereich zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße breit und gerade. Dies verführt zum Rasen. Wenn es nicht möglich sein sollte, die vom Ortsbeirat 6 vorgeschlagenen Maßnahmen komplett umzusetzen, müsste es doch möglich sein, zumindest kleinere Maßnahmen durchzuführen. Die Straße einfach so zu lassen, wie sie ist, wäre jedenfalls die schlechteste Lösung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1021
Altlastensanierung Stroofstraße - Besitzverhältnisse
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2012, OF 288/6 Betreff: Altlastensanierung Stroofstraße - Besitzverhältnisse Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat: Befindet sich das in der M31 erwähnte Grundstück entlang des Anwesens Stroofstraße 49 im Besitz des Industrieparks Griesheim bzw. im Besitz einer im Industriepark Griesheim ansässigen Firma? Wenn ja, sieht der Magistrat irgendwelche Möglichkeiten, in Gesprächen mit dem Besitzer zu erreichen, dass dieser sich an der Sanierung der Altlast beteiligt? Begründung: Verursacher der Altlast ist, das ist unstrittig, die chemische Fabrik. Aufgrund des für die Gemeinde Griesheim sehr unglücklich formulierten Vertrags aus den 1920iger Jahren musste aber die öffentliche Hand die komplette Altlastensanierung der Stroofstraße und der Grundstücke entlang der Stroofstraße auf der südlichen Seite (Mainseite) tragen. Dies waren ganz erhebliche Mittel, die den Steuerzahler sehr belasten. Nun soll laut M 31 auch noch ein deutlich kleineres Stück nördlich der Stroofstraße saniert werden. Es wäre moralisch nur schwer zu vermitteln, wenn dieses Stück im Besitz einer Firma der chemischen Industrie - in der Nachfolge des ehemaligen Werkes Griesheim - wäre. Sollte dies der Fall sein, sollte wenigstens der Versuch unternommen werden, mit dem Industriebetrieb zu reden, mit dem Ziel, aus Kulanz wenigstens einen finanziellen Beitrag zur Sanierung zu erhalten. Es war schon schlimm genug, dass die öffentliche Hand komplett die Altlast der Chemieindustrie auf öffentlichem Gelände sanieren musste, dies nun auch noch auf dem Gelände der Chemieindustrie zu tun, wäre des Schlechten zu viel! Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.01.2012, M 31 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2012, TO I, TOP 48 Beschluss: Auskunftsersuchen V 273 2012 1. Der Vorlage M 31 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 288/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenÜberwachung von Tempo 30 in Griesheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 616 entstanden aus Vorlage: OF 192/6 vom 14.11.2011 Betreff: Überwachung von Tempo 30 in Griesheim Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 mitzuteilen, welche Ergebnisse die Geschwindigkeitsmessungen in Griesheim in den letzten beiden Jahren ergeben haben. Sollten in jüngerer Zeit keine Messungen mehr erfolgt sein, wird der Magistrat gebeten, Geschwindigkeitsmessungen insbesondere im Süden Griesheims, z. B. in der Elektron- und Stroofstraße, durchführen zu lassen. Begründung: Von einer im Süden Griesheims wohnenden Bürgerin wurde die Beobachtung vorgebracht, dass eine nicht unerhebliche Zahl von Autofahrern das fast überall geltende Tempolimit von 30 Stundenkilometern zum Teil deutlich überschreite. Da der Magistrat an vielen Stellen im Stadtgebiet immer wieder Geschwindigkeitsmessungen durchführt, ist es gut möglich, dass auch aus Griesheim Erkenntnisse vorliegen, inwieweit diese Beobachtungen bestätigt werden können. Sollten keine aktuellen Messergebnisse vorliegen, sollten die vorgebrachten Beobachtungen Anlass sein, neue Messungen durchzuführen. Aus Gründen der Lärmminderung und der Verkehrssicherheit ist es wichtig, dass die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen auch eingehalten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 260 Aktenzeichen: 32 4
Lkw-Verkehr in Griesheim reduzieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 618 entstanden aus Vorlage: OF 194/6 vom 14.11.2011 Betreff: Lkw-Verkehr in Griesheim reduzieren Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um einerseits festzustellen, wie viele Lkws von der Stroofstraße kommend in die Elektronstraße einbiegen, und andererseits herauszufinden, warum die Fahrer trotz Verbotsschildern diese Route wählen. Eine Möglichkeit wäre, im Rahmen einer Zählung einige der Lkws anzuhalten und die Fahrer zu befragen. Danach sollte dann geprüft werden, welche Maßnahmen eingeleitet werden können, um diesen regelwidrigen Verkehr abzustellen. Begründung: Von einer Griesheimer Bürgerin, die genau an diesem Straßenzug wohnt, wurde die Beobachtung vorgebracht, dass trotz Verbotsschildern viele Lkw die genannte Route wählen. Dies verursache eine erhebliche Belastung für die Anwohner und sollte eigentlich nicht sein. Es wäre wünschenswert zu wissen, wie groß das Ausmaß des Lkw-Verkehrs in diesem Straßenzug genau ist, woher die Lkws kommen und welche Ziele sie haben. Dann könnte man am besten entscheiden, welche Maßnahmen gegen diesen regelwidrigen Verkehr sinnvollerweise zu ergreifen wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 373 Aktenzeichen: 66 0
Verkehrsberuhigung Lärchenstraße: Radfahrstreifen einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 617 entstanden aus Vorlage: OF 193/6 vom 14.11.2011 Betreff: Verkehrsberuhigung Lärchenstraße: Radfahrstreifen einrichten Der Magistrat wird gebeten, auf der Lärchenstraße im Abschnitt zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße in beiden Richtungen Radfahrstreifen einzurichten. Zusätzlich ist der durchwegs gerade Straßenverlauf zu variieren, z. B. mittels Einrichten von Schrägparkplätzen. Langfristig sollten die Ziele dieser eher provisorischen Maßnahmen in eine Planung zur Neugestaltung dieser Straße einfließen. Begründung: Die verkehrlichen Ziele, welche den gegenwärtigen Ausbauzustand dieser Straße ergeben haben, bestehen inzwischen nicht mehr. Tatsächlich hat sich insbesondere die nördliche Straßenseite zu einem Wohngebiet entwickelt. Wichtige soziale Einrichtungen, wie ein Altersheim und ein Kindergarten, befinden sich dort. Weder die Straßenführung in Form einer langen Geraden noch die enorme Breite der Lärchenstraße sind den gegenwärtigen Erfordernissen angemessen. Die Einrichtung eines Radfahrstreifens in diesem Bereich ist schon ohne weitere Begründung sinnvoll. Hier verlängert er die vorhandenen Radfahrstreifen in der Espenstraße in westlicher Richtung. Schrägparkplätze sind eine kostengünstige Möglichkeit, den Straßenverlauf so zu variieren, dass keine lange Gerade mehr vorhanden ist, die zu Geschwindigkeitsüberschreitungen verleitet. So wird ein Beitrag zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung geleistet. Langfristig ist es sicher sinnvoll, die Straßenführung und den Straßenquerschnitt den tatsächlichen Entwicklungen in der Stadt anzupassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 259 Antrag vom 31.03.2012, OF 341/6 Aktenzeichen: 66 5
Lkw-Durchfahrt in der Autogenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2011, OF 135/6 Betreff: Lkw-Durchfahrt in der Autogenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, dass ein Schild, Durchfahrt für den Schwerverkehr verboten, an der Ecke Jungmannstraße - Einfahrt Autogenstraße in Richtung Elektronstraße angebracht wird. Begründung: Die Autogenstraße ist ab der Abzweigung Jungmannstraße eine schmale Einbahnstraße in dem Links die Autos parken und Rechts Bäume stehen. Widerhold ist zu beobachten, dass immer wieder Lkw diese Straße benutzen und dann auf halber Strecke fest stecken und weder vor noch zurück können. Beim Rangieren werden dann die Bäume rasiert. Es ist daher dringend notwendig, ein dementsprechendes Verkehrsschild aufzustellen. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 13.09.2011, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 135/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, FREIE WÄHLER, REP und FDP (= Annahme) bei Abwesenheit LINKE.
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenGriesheim vom Lkw-Durchgangsverkehr entlasten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2011, OM 6 entstanden aus Vorlage: OF 4/6 vom 18.04.2011 Betreff: Griesheim vom Lkw-Durchgangsverkehr entlasten Der Magistrat wird gebeten, den südlich der Kreuzung mit der Eichenstraße befindlichen Abschnitt der Elektronstraße und den östlich der Zufahrt zum Industriepark Griesheim befindlichen Abschnitt der Stroofstraße für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen zu sperren, ausgenommen Anlieger, Lieferverkehr und dergleichen. Begründung: Die gegenwärtige Beschilderung des Lkw-Verbots ab der Straße Alt-Griesheim führt dazu, dass die die Stroofstraße in östliche Richtung fahrenden Fahrzeuge nur über die recht schmale Elektronstraße weiter fahren können, wenn man von einer 180 Grad-Wende absieht. Dies zeigt, dass es sinnvoller ist, wenn die Lkws erst gar nicht bis zu dieser engen Kreuzung fahren können. Ein Verbot des Befahrens der Stroofstraße ab der Zufahrt des Industrieparks Griesheim würde bezwecken, dass der gesamte Schwerlastverkehr des Industrieparks über die westliche Stroofstraße zur Schwanheimer Brücke hin abgewickelt werden würde. Zusätzlich wird mit einer entsprechenden Regelung ab der Kreuzung der Elektronstraße mit der Eichenstraße erreicht, dass auch keine Lkws aus der anderen Richtung in die schmale südliche Elektronstraße einfahren. Eine Beeinträchtigung der Verkehrserschließung des Griesheimer Gewerbegebiets ergibt sich hierdurch nicht. Im Ergebnis wäre dann der gesamte, südlich der Bahnlinie liegende Teil Griesheims vom Lkw-Durchgangsverkehr befreit. Mit der Ausnahmeregelung sind die Belieferung der Supermärkte, Geschäfte etc. sowie der Bevölkerung ebenso wie die Busfahrten im Linien- und sonstigen Verkehr möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2011, ST 862 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 87 Aktenzeichen: 32 4
Radfahren entlang des Nieder Kirchwegs nach Schwanheim hier: Beschilderung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2011, OM 4968 entstanden aus Vorlage: OF 1689/6 vom 24.01.2011 Betreff: Radfahren entlang des Nieder Kirchwegs nach Schwanheim hier: Beschilderung Der Magistrat wird gebeten, das Schild an der Ampelanlage Dürkheimer Straße (Nieder Kirchweg in Fahrtrichtung Griesheim), welches die Fahrradfahrer über die Ampel auf die linke Straßenseite auf den alten Radweg leitet, zu entfernen und die Radroute nach Schwanheim stattdessen gut sichtbar auf der rechten Straßenseite über die Ampelanlage kurz hinter die Schwanheimer Brücke zu führen. Begründung: Durch die Neugestaltung des Nieder Kirchwegs mit einem breiten Fahrradstreifen ist eine neue Situation entstanden, deren Vorteile auch voll für den Radverkehr genutzt werden sollten. Die einfachste und auch sicherste Route nach Schwanheim, von der Kreuzung Nied Kirche kommend, ist jetzt, auf der rechten Seite auf dem Fahrradstreifen verbleibend bis zur Ampelanlage kurz hinter der Schwanheimer Brücke zu fahren. Dort kann man die Fahrbahn sicher überqueren und stößt direkt auf den Radweg über die Schwanheimer Brücke nach Schwanheim. Momentan sieht die Beschilderung folgenden Weg vor: An der Ampelanlage Dürkheimer Straße wird man nach links über den Nieder Kirchweg geleitet, muss dann auf der linken Seite die Dürkheimer Straße überqueren und bewegt sich dann auf dem alten Radweg auf der "falschen Straßenseite" direkt neben dem Fußweg Richtung Schwanheimer Brücke. Dann hat man noch einmal eine Straße zu überqueren, und zwar die Abfahrt von der Schwanheimer Brücke auf den Nieder Kirchweg, bevor man dann unter der Brücke hindurchstößt und die Wege wieder zusammentreffen. Dieser Weg bietet im Vergleich zur neuen Strecke mehr Straßenüberquerungen, mehr Konflikte mit Fußgängern und einen ungünstigeren Untergrund. Deswegen sollte zukünftig die neue Strecke ausgeschildert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.03.2011, ST 434 Aktenzeichen: 66 7
Gestaltung westlicher Ortseingang Griesheims an der Stroofstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4310 entstanden aus Vorlage: OF 1508/6 vom 30.05.2010 Betreff: Gestaltung westlicher Ortseingang Griesheims an der Stroofstraße Der Magistrat wird gebeten, gestalterische Planungen einzuleiten, um den westlichen Ortseingang Griesheims im Bereich Stroofstraße/Einmündung Haeussermannstraße zu betonen und zu verschönern. Die Pläne werden dem Ortsbeirat vorgestellt. Begründung: Gegenwärtig ist der Beginn der Bebauung des Stadtteils Griesheim in der Stroofstraße in Höhe der Einmündung mit der Haeussermannstraße im Straßenbild nicht hervorgehoben. Dieser fehlende Ortseingangscharakter mag auch dazu beitragen, dass die Tempo 30-Regelung, welche an dieser Stelle beginnt, keine zufriedenstellende Beachtung findet. Mit einer klaren, städtebaulich überzeugenden Gestaltung des Raumes kann sicherlich eine Reduktion des Tempos der von der landstraßenartigen Stroofstraße kommenden Fahrzeuge erreicht werden. Zugleich wird eine Verschönerung in diesem Straßenabschnitt erreicht. Die durchführende Buslinie und der notwendige LKW-Andienungsverkehr setzen baulichen Maßnahmen jedoch Grenzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2010, ST 1210 Antrag vom 20.12.2012, OF 585/6 Sonstiger Antrag vom 02.01.2013, OS 30/6 Etatanregung vom 22.01.2013, EA 34 Antrag vom 31.12.2017, OF 573/6 Anregung an den Magistrat vom 16.01.2018, OM 2587 Aktenzeichen: 66 0
Anbindung Luthmerstraße an Mainzer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2009, OM 3591 entstanden aus Vorlage: OF 1286/6 vom 04.09.2009 Betreff: Anbindung Luthmerstraße an Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Luthmerstraße direkt an die Mainzer Landstraße anzubinden und so eine bessere Zu- und Abfahrt zum Haus Nied/Saalbau Nied zu ermöglichen. Neben der Straßenbahnhaltestelle "Luthmerstraße" könnte eine gerade Überquerung der Straßenbahntrasse gebaut werden. Begründung: Zurzeit erfolgt die Anfahrt zum Haus Nied in der Luthmerstraße über die Strecke Oeserstraße, Lorzstraße und Schmidtbornstraße. In diesen engen Straßen ist beidseitiges Parken erlaubt und es kommt besonders bei größeren Fahrzeugen wie Bussen und Lkws zu Schwierigkeiten. In den engen Kurven kommt es, verschärft durch falsch parkende Fahrzeuge, zu Konflikten und in der Folge zu Beschwerden von Anwohnern. Eine direkte Zu- und Abfahrt von der Mainzer Landstraße zum Haus Nied für anliefernde Lkws sowie für mit Pkws und Bussen anreisende Besucher würde den Nieder Ortskern und die Straße Alt-Nied von unnötigem Verkehr entlasten. Nach dem Umbau der Mainzer Landstraße im Abschnitt zwischen Birminghamstraße und Nieder Kirchweg wird sowieso ein direkter Zugang zur Luthmerstraße bestehen. Da dieser Umbau nicht unmittelbar vor der Realisierung steht, ist es sinnvoll, diese Maßnahme vorzuziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2010, ST 501 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2010, ST 1306 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 09.02.2010, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 09.03.2010, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 13.04.2010, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0
Verkehrszählung in der Straße Alt-Nied
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.08.2009, OM 3463 entstanden aus Vorlage: OF 1236/6 vom 07.08.2009 Betreff: Verkehrszählung in der Straße Alt-Nied Der Magistrat wird gebeten, eine Zählung des Verkehrs in der Straße Alt-Nied durchführen zu lassen. Dabei ist zu ermitteln, wie hoch der Anteil des vermeidbaren Durchgangsverkehrs und des Zielverkehrs ist, der sich nicht vermeiden lässt. Die Zahl der täglichen Busdurchfahrten ist getrennt anzugeben. Begründung: Die Straße Alt-Nied wurde mehrfach verkehrlich entlastet. Vor Jahren wurde an der Kreuzung Nied-Kirche die Linksabbiegespur auf dem Nieder Kirchweg in Fahrtrichtung Höchst eingerichtet. Des Weiteren wurde vor einiger Zeit an der Tillystraße ein Linksabbieger installiert. Dieser wird gut angenommen und entlastet die Kreuzung Nied-Kirche und die Straße Alt-Nied. Trotzdem wird weiterhin darüber geklagt, dass auf der Straße Alt-Nied zu viel Verkehr ist. Es ist zu vermuten, dass ein Großteil dieses Verkehrs Ziel- und Quellverkehr ist, für den es keinen anderen Weg gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2009, ST 1449 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2010, ST 517 Antrag vom 20.12.2011, OF 239/6 Aktenzeichen: 61 10
Ein attraktives Entree für Nied Antrag der CDU vom 20.08.2008, NR 1023
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.09.2008, OA 729 entstanden aus Vorlage: OF 947/6 vom 03.09.2008 Betreff: Ein attraktives Entree für Nied Antrag der CDU vom 20.08.2008, NR 1023 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage NR 1023 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Magistrat zusätzlich zu den dort geforderten Aufträgen, die ausschließlich auf die verkehrliche Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Mainzer Landstraße/Nieder Kirchweg/Alt-Nied bezogen sind, noch für die weitere Umgestaltung des Gesamtplatzes eine Planung erstellt, durch die der Platz als Eingang zum Ortskern Nieds insgesamt aufgewertet wird. Die Planung sollten berücksichtigen, dass Fußgänger leichter als bisher die Straßen queren können, damit unter anderem das Einkaufen in diesem Bereich durch die besseren Zugangsmöglichkeiten attraktiver wird und dass sich dadurch wieder mehr Geschäfte ansiedeln können. Außerdem soll ein Bereich für ein Café oder eine ähnliche gastronomische Einrichtung mit Plätzen im Freien entstehen. Weiterhin soll an Radfahrer angemessen gedacht werden, und die beabsichtigte Verlegung der Straßenbahnschienen in die Mitte der Mainzer Landstraße zwischen Nied Kirche und der S-Bahn-Brücke soll bei der Untersuchung für die mögliche Umgestaltung mit aufgenommen werden. Begründung: Neben der Umgestaltung dieses Kreuzungsbereichs für den Verkehr hatte der Ortsbeirat im letzten Jahr mit der Vorlage OA 490 vom 18.09.2007 zusätzlich einstimmig beschlossen, dass auch die oben genannten Punkte mit untersucht werden sollen. Denn um ein attraktives Entree für Nied an dieser Stelle zu erhalten, genügt es nicht allein, nur einen Kreisverkehr zu bauen und ihn so auszulegen, dass der Durchgangsverkehr auf die Schwanheimer Brücke und die Leunabrücke gelenkt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.08.2008, NR 1023 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.04.2009, B 251 Bericht des Magistrats vom 02.10.2009, B 868 Bericht des Magistrats vom 20.08.2010, B 532 Bericht des Magistrats vom 04.02.2011, B 70 Bericht des Magistrats vom 16.09.2011, B 404 Bericht des Magistrats vom 03.05.2013, B 200 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 10.09.2008 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.09.2008, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1023 wird unter Berücksichtigung der Vorlage OA 729 zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 729 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (NR 1023 = Ablehnung) 24. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.09.2008, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1023 wird unter Berücksichtigung der Vorlage OA 729 zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 729 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (NR 1023 und OA 729 = Annahme) NPD (NR 1023 und OA 729 = Ablehnung) 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2008, TO II, TOP 23 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1023 wird unter Berücksichtigung der Vorlage OA 729 zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 729 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) und NPD (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF gegen NPD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4634, 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2008 Aktenzeichen: 61 1
Vermeidung der unzumutbaren Lärmbelästigung von Anwohnern in Griesheim infolge falscher Fahrtrouten durch Lkw–Fahrer der Container–Firma Sperzel
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.05.2008, OA 647 entstanden aus Vorlage: OF 805/6 vom 14.04.2008 Betreff: Vermeidung der unzumutbaren Lärmbelästigung von Anwohnern in Griesheim infolge falscher Fahrtrouten durch Lkw-Fahrer der Container-Firma Sperzel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. mitzuteilen, wie er die Firma Sperzel dazu bringen will, die Fahrtroute ihrer Lkw in das Gewerbegebiet Griesheim und den Sitz der Firma über die Mainzer Landstraße und die beiden Linksabbiegemöglichkeiten Elektronstraße und In der Schildwacht oder über den Wendehammer in der Birminghamstraße einzuhalten; 2. erneut zu prüfen, ob die Espenstraße und die Lärchenstraße, die südliche Waldschulstraße sowie der östliche Teil der Eichenstraße für die Durchfahrt von Lkw gesperrt werden können. Begründung: Seit Verlagerung der Firma Sperzel vom Griesheimer Stadtweg in die Eichenstraße im Jahr 1994 reißen die Beschwerden über die Lärmbelästigung der Anwohner in der Espenstraße, der Lärchenstraße, dem südlichsten Teil der Waldschulstraße und des östlichen Teils der Eichenstraße über den durch die Lkw der Firma Sperzel verursachten Lärm nicht ab. Die Stadt hat insofern auf die Beschwerden reagiert, als mit den Abbiegemöglichkeiten von der Mainzer Landstraße in der Elektronstraße und der Straße In der Schildwacht Fahrtwege in das Gewerbegebiet geschaffen worden sind, die eine Durchfahrt durch Straßen mit hohem Wohnanteil entbehrlich machen. Trotzdem wählen die meisten Fahrer der Firma Sperzel diese Schleichwege. Wie weit dies eigenmächtig durch die Fahrer der Firma oder mit deren Billigung geschieht, ist unerheblich. Tatsache ist, dass es geschieht. Der Ortsbeirat 6 ist der Ansicht, dass der Magistrat alle ihm gegebenen Möglichkeiten nutzen soll, um den lärmgeplagten Anwohnern zu helfen. Dazu gehört auch, dass ernsthaft geprüft wird, ob die Durchfahrt von Lkw durch die Espenstraße, Lärchenstraße, südliche Waldschulstraße und östliche Eichenstraße verboten werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.11.2008, ST 1509 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 14.05.2008 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.06.2008, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 647 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 647 wird abgelehnt Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz (= Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.06.2008, TO II, TOP 51 Beschluss: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 647 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 647 wird abgelehnt Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz (= Annahme) sowie BFF und NPD (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG, ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz (= Annahme) und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF und NPD (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4157, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.06.2008 Aktenzeichen: 32 4
Geschwindigkeit auf der Stroofstraße am Ortseingang Griesheim reduzieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.02.2008, OM 1981 entstanden aus Vorlage: OF 732/6 vom 28.01.2008 Betreff: Geschwindigkeit auf der Stroofstraße am Ortseingang Griesheim reduzieren Der Magistrat wird beauftragt, Maßnahmen zu ergreifen, um die derzeit zu häufigen Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Stroofstraße im Bereich des Ortseingangs deutlich zu reduzieren. Außerdem ist zu überprüfen, ob in diesem Bereich nicht die Einführung von Tempo 30 sinnvoll wäre, um Unfallrisiken zu reduzieren. Weiter ist zu prüfen, welche Maßnahmen die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von Tempo 50 auf der Stroofstraße im Bereich des Industrieparks Griesheim gewährleisten können. Begründung: Von Seiten des Ortsbeirates 6 wurde bereits in der OM 3962 vom 29.11.2005 die Installierung eines mobilen Geschwindigkeitsanzeigers vorgeschlagen, um zu verhindern, dass die neueröffnete Stroofstraße mit ihrem jetzt glatten Belag zur Rennstrecke wird. Der Magistrat lehnte dies in seiner Stellungnahme ST 207 vom 3.2.2006 ab mit der Begründung, ein mobiler Geschwindigkeitsanzeiger sei nur für relativ seltene bestimmte Sondersituationen vorgesehen (Schulwegsicherung in Tempo-30-Zonen sowie im Umfeld von Krankenhäusern, Altenheimen und an Unfallschwerpunkten). Von Anwohnern wird nun Folgendes vorgebracht und lässt sich durch eigene Beobachtung bestätigen: Ca. zwei Jahre nach Eröffnung der sanierten Stroofstraße muss man feststellen, dass auf Höhe des Werkes tatsächlich zu schnell gefahren wird. Außerdem kommen die Autos von Westen her häufig zu schnell in den Bereich der Wohnbebauung (ca. ab Stroofstraße 14 abnehmend). Von Osten her hingegen wird ab der leichten Kurve der Straße Alt-Griesheim und mit freier Sicht nach Westen die Stroofstraße hinunter Gas gegeben. Es gibt eine Altenwohnanlage in der Stroofstraße 9-11, wo sich die Menschen beunruhigt zeigen. Aber auch von Bewohnern der einmündenden Lepsiusstraße wird Besorgnis geäußert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2008, ST 527 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2008, ST 1356 Aktenzeichen: 32 1
Radfahren auf den Bürgersteigen im südlichen Abschnitt der Elektronstraße wieder ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2007, OM 1733 entstanden aus Vorlage: OF 636/6 vom 09.10.2007 Betreff: Radfahren auf den Bürgersteigen im südlichen Abschnitt der Elektronstraße wieder ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, wieder zu ermöglichen, dass im Abschnitt der Elektronstraße zwischen Mainzer Landstraße und Eichenstraße auf den Bürgersteigen Radfahrer fahren dürfen. Begründung: Beim Umbau der Elektronstraße sind im Bereich zwischen Mainzer Landstraße und Eichenstraße beiderseits auf den Bürgersteigen Fahrradwege vorgesehen worden und mit andersfarbigem Pflaster und Markierungen kenntlich gemacht worden. Im Rahmen der Novelle zur Straßenverkehrsordnung wurden neue Vorgaben für getrennte Rad- und Fußwege geschaffen, welche die vorhandenen Radwege nicht erfüllt haben. Die Bürgersteige sind aufgrund der früheren Planung sehr breit, die Fußgängerfrequenz ist durchgehend nicht sehr hoch, die Grundstückszugänge sind gut einsehbar und es gibt keine Gebäude mit größerer öffentlicher Nutzung. Dagegen gibt es zahlreiche Radfahrer, welche die Elektronstraße befahren und teilweise die scheinbar vorhandenen Radwege nutzen. Hier erscheint es angebracht, dies wieder zu ermöglichen. Dabei ist nicht an die Schaffung von benutzungspflichtigen Radwegen gedacht. Es würde sicherlich genügen, wenn zum Beispiel durch das Zusatzschild "Radfahrer frei" (Zeichen 1022-10) unterhalb der Fußwegbeschilderung oder durch ein Fahrradpiktogramm auf der Bodenfläche die Nutzung durch Radfahrer erlaubt würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2008, ST 156 Aktenzeichen: 32 1
Städtebaulichen Wettbewerb für den Kreuzungsbereich Nieder Kirchweg/Alt-Nied/Mainzer Landstraße initiieren
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.09.2007, OA 490 entstanden aus Vorlage: OF 606/6 vom 27.08.2007 Betreff: Städtebaulichen Wettbewerb für den Kreuzungsbereich Nieder Kirchweg/Alt-Nied/Mainzer Landstraße initiieren Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 11.07.2008 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, unter Berücksichtigung des Bauvorhabens Heller einen städtebaulichen Wettbewerb für die Umgestaltung des gesamten Kreuzungsbereichs Nieder Kirchweg/Alt-Nied/Mainzer Landstraße zu initiieren und die Verkehrsführungspläne so mit einzubeziehen, dass die Straßenbahnschienen in der Mainzer Landstraße von dieser Kreuzung bis zur S-Bahn-Brücke in die Mitte der Fahrbahn verlegt werden und das gesamte Gleisbett aufgepflastert wird. Ziel dieses Wettbewerbs soll es sein, diesen Bereich so aufzuwerten, dass er als Eingang zum Ortskern mehr Lebensqualität bietet, dass es für Fußgänger möglich ist, die Straßen insgesamt leichter zu queren, dass das Einkaufen dort durch die besseren Zugangsmöglichkeiten attraktiver wird, dass sich möglichst weitere attraktive Geschäfte dort ansiedeln, dass es an geeigneter Stelle eventuell ein Café mit Sitzgelegenheiten im Freien gibt und dass die Trennung Nieds durch die Straßenbahnschienen in der Mainzer Landstraße aufgehoben wird. Begründung: Der gesamte oben genannte Kreuzungsbereich ist zurzeit unattraktiv und vernachlässigt. Als Eingangsbereich zum Nieder Ortskern ist er trostlos. Die derzeit dort bestehenden Verkehrsprobleme verstärken diese Situation. Geschäfte haben in der Vergangenheit geschlossen, oft weniger attraktive Läden sind verblieben. Die gesamte Größe des Bereichs bietet aber sicher genügend Potential für eine attraktive Gestaltung im Sinne der Anwohner, die zu einer Belebung des gesamten Ortskerns Nieds wichtige Impulse beisteuern wird. Durch Inbetriebnahme der Südumgehung Höchst noch in diesem Jahr ergeben sich aufgrund des dann niedrigeren Verkehrsaufkommens in Nied Möglichkeiten zu einer solchen Umgestaltung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 13.02.2008, NR 772 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.11.2008, B 788 Bericht des Magistrats vom 29.05.2009, B 452 Bericht des Magistrats vom 16.11.2009, B 936 Bericht des Magistrats vom 16.04.2010, B 225 Bericht des Magistrats vom 27.08.2010, B 558 Bericht des Magistrats vom 08.08.2011, B 317 Bericht des Magistrats vom 22.06.2012, B 292 Bericht des Magistrats vom 21.12.2012, B 571 Bericht des Magistrats vom 14.06.2013, B 307 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.09.2007 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.11.2007, TO I, TOP 57 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 490 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.11.2007, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 490 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2007, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 490 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.12.2007, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 490 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 17. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2008, TO I, TOP 54 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 490 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.01.2008, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 490 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 18. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2008, TO I, TOP 108 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 490 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 18. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.02.2008, TO I, TOP 150 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 490 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 19. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 10.03.2008, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 490 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 19. Sitzung des Verkehrsausschusses am 11.03.2008, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 490 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.03.2008, TO II, TOP 57 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 490 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.04.2008, TO I, TOP 44 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 490 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 855 überwiesen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) 20. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.04.2008, TO I, TOP 40 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 490 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 855 überwiesen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.04.2008, TO II, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 772 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 855 überwiesen. 2. Der Vorlage NR 855 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 490 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 855 überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP und NPD (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, BFF, REP und NPD gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG, BFF und NPD (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.08.2008, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO 1. Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 772 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) 2. Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 855 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) 3. Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 490 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Beschlussausfertigung(en): § 3710, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.03.2008 § 3838, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.04.2008 § 4368, 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 18.08.2008 Aktenzeichen: 61 00
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