Radfahren entlang des Nieder Kirchwegs nach Schwanheim hier: Beschilderung
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 08.02.2011, OM
4968 entstanden aus Vorlage:
OF 1689/6 vom
24.01.2011 Betreff: Radfahren entlang des Nieder Kirchwegs nach
Schwanheim hier: Beschilderung Der Magistrat wird gebeten, das Schild an der
Ampelanlage Dürkheimer Straße (Nieder Kirchweg in Fahrtrichtung Griesheim),
welches die Fahrradfahrer über die Ampel auf die linke Straßenseite auf den
alten Radweg leitet, zu entfernen und die Radroute nach Schwanheim stattdessen
gut sichtbar auf der rechten Straßenseite über die Ampelanlage kurz hinter die
Schwanheimer Brücke zu führen. Begründung: Durch die Neugestaltung des
Nieder Kirchwegs mit einem breiten Fahrradstreifen ist eine neue Situation
entstanden, deren Vorteile auch voll für den Radverkehr genutzt werden sollten.
Die einfachste und auch sicherste Route nach Schwanheim, von der Kreuzung Nied
Kirche kommend, ist jetzt, auf der rechten Seite auf dem Fahrradstreifen
verbleibend bis zur Ampelanlage kurz hinter der Schwanheimer Brücke zu fahren.
Dort kann man die Fahrbahn sicher überqueren und stößt direkt auf den Radweg
über die Schwanheimer Brücke nach Schwanheim. Momentan sieht die Beschilderung folgenden Weg vor:
An der Ampelanlage Dürkheimer Straße wird man nach links über den Nieder
Kirchweg geleitet, muss dann auf der linken Seite die Dürkheimer Straße
überqueren und bewegt sich dann auf dem alten Radweg auf der "falschen
Straßenseite" direkt neben dem Fußweg Richtung Schwanheimer Brücke. Dann hat
man noch einmal eine Straße zu überqueren, und zwar die Abfahrt von der
Schwanheimer Brücke auf den Nieder Kirchweg, bevor man dann unter der Brücke
hindurchstößt und die Wege wieder zusammentreffen. Dieser Weg bietet im
Vergleich zur neuen Strecke mehr Straßenüberquerungen, mehr Konflikte mit
Fußgängern und einen ungünstigeren Untergrund. Deswegen sollte zukünftig die
neue Strecke ausgeschildert werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.03.2011, ST 434
Aktenzeichen: 66 7