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Radfahren entlang des Nieder Kirchwegs nach Schwanheim hier: Beschilderung

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2011, OM 4968 entstanden aus Vorlage: OF 1689/6 vom 24.01.2011 Betreff: Radfahren entlang des Nieder Kirchwegs nach Schwanheim hier: Beschilderung Der Magistrat wird gebeten, das Schild an der Ampelanlage Dürkheimer Straße (Nieder Kirchweg in Fahrtrichtung Griesheim), welches die Fahrradfahrer über die Ampel auf die linke Straßenseite auf den alten Radweg leitet, zu entfernen und die Radroute nach Schwanheim stattdessen gut sichtbar auf der rechten Straßenseite über die Ampelanlage kurz hinter die Schwanheimer Brücke zu führen. Begründung: Durch die Neugestaltung des Nieder Kirchwegs mit einem breiten Fahrradstreifen ist eine neue Situation entstanden, deren Vorteile auch voll für den Radverkehr genutzt werden sollten. Die einfachste und auch sicherste Route nach Schwanheim, von der Kreuzung Nied Kirche kommend, ist jetzt, auf der rechten Seite auf dem Fahrradstreifen verbleibend bis zur Ampelanlage kurz hinter der Schwanheimer Brücke zu fahren. Dort kann man die Fahrbahn sicher überqueren und stößt direkt auf den Radweg über die Schwanheimer Brücke nach Schwanheim. Momentan sieht die Beschilderung folgenden Weg vor: An der Ampelanlage Dürkheimer Straße wird man nach links über den Nieder Kirchweg geleitet, muss dann auf der linken Seite die Dürkheimer Straße überqueren und bewegt sich dann auf dem alten Radweg auf der "falschen Straßenseite" direkt neben dem Fußweg Richtung Schwanheimer Brücke. Dann hat man noch einmal eine Straße zu überqueren, und zwar die Abfahrt von der Schwanheimer Brücke auf den Nieder Kirchweg, bevor man dann unter der Brücke hindurchstößt und die Wege wieder zusammentreffen. Dieser Weg bietet im Vergleich zur neuen Strecke mehr Straßenüberquerungen, mehr Konflikte mit Fußgängern und einen ungünstigeren Untergrund. Deswegen sollte zukünftig die neue Strecke ausgeschildert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.03.2011, ST 434 Aktenzeichen: 66 7