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Blumenwiese neben der Stroofstraße etablieren

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1625 entstanden aus Vorlage: OF 527/6 vom 15.10.2012 Betreff: Blumenwiese neben der Stroofstraße etablieren Der Magistrat wird gebeten, die Pflegearbeiten für den Grünstreifen neben der Stroofstraße zwischen der Fritz-Klatte-Straße und der Schwanheimer Brücke so anzupassen, dass dort im Laufe der Jahre eine Blumenwiese entstehen kann. Nur auf den Flächen, auf denen ein Wiederbewuchs mit Robinien oder anderen Bäumen und Sträuchern zu befürchten ist, ist das Gras entsprechend kürzer zu halten. Begründung: Hin und wieder konnte man bereits sehen, wie sich Blumen auf dem Grünstreifen entlang der Stroofstraße etablieren. Dann kam allerdings immer wieder die Firma, die mit den Pflegearbeiten beauftragt ist, und mähte die Wiese in so kurzen Abständen, dass sie wieder auf Golfrasenqualität degradiert wurde. Nachfragen beim Grünflächenamt ergaben, dass ein häufiger Schnitt einiger Bereiche dieser Flächen notwendig ist, um ein Wiederaustreiben der dort noch im Boden befindlichen Wurzeln von Robinien, die bereits vor der Sanierung der Altlasten in der Stroofstraße standen, zu verhindern. Auch um ein Nachwachsen von Sträuchern auf der Fläche unterhalb des Hangs zu verhindern, muss häufiger geschnitten werden. Es gibt jedoch auch große Flächen im oberen Bereich, auf denen durch selteneren Schnitt die Ausbreitung von blühenden Pflanzen gefördert werden könnte, ohne dass derartige Nachteile, die wegen der Altlast nicht hinnehmbar sind, zu befürchten wären. Dies würde Schmetterlingen und Vögeln Lebensraum bieten, und die Aufenthaltsqualität entlang der Stroofstraße für die dort zahlreichen Radfahrer und Spaziergänger deutlich steigern. Ganz nebenbei müsste sich eine Reduzierung des Schnitts in Teilbereichen der insgesamt doch sehr großen Fläche auch finanziell spürbar positiv auswirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 144 Aktenzeichen: 67 0