Blumenwiese neben der Stroofstraße etablieren
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM
1625 entstanden aus Vorlage:
OF 527/6 vom
15.10.2012 Betreff: Blumenwiese neben der Stroofstraße
etablieren Der Magistrat wird gebeten, die
Pflegearbeiten für den Grünstreifen neben der Stroofstraße zwischen der
Fritz-Klatte-Straße und der Schwanheimer Brücke so anzupassen, dass dort im
Laufe der Jahre eine Blumenwiese entstehen kann. Nur auf den Flächen, auf denen
ein Wiederbewuchs mit Robinien oder anderen Bäumen und Sträuchern zu befürchten
ist, ist das Gras entsprechend kürzer zu halten. Begründung: Hin und wieder konnte man bereits sehen, wie sich
Blumen auf dem Grünstreifen entlang der Stroofstraße etablieren. Dann kam
allerdings immer wieder die Firma, die mit den Pflegearbeiten beauftragt ist,
und mähte die Wiese in so kurzen Abständen, dass sie wieder auf
Golfrasenqualität degradiert wurde. Nachfragen beim Grünflächenamt ergaben,
dass ein häufiger Schnitt einiger Bereiche dieser Flächen notwendig ist, um ein
Wiederaustreiben der dort noch im Boden befindlichen Wurzeln von Robinien, die
bereits vor der Sanierung der Altlasten in der Stroofstraße standen, zu
verhindern. Auch um ein Nachwachsen von Sträuchern auf der Fläche unterhalb des
Hangs zu verhindern, muss häufiger geschnitten werden. Es gibt jedoch auch
große Flächen im oberen Bereich, auf denen durch selteneren Schnitt die
Ausbreitung von blühenden Pflanzen gefördert werden könnte, ohne dass derartige
Nachteile, die wegen der Altlast nicht hinnehmbar sind, zu befürchten wären.
Dies würde Schmetterlingen und Vögeln Lebensraum bieten, und die
Aufenthaltsqualität entlang der Stroofstraße für die dort zahlreichen Radfahrer
und Spaziergänger deutlich steigern. Ganz nebenbei müsste sich eine Reduzierung des
Schnitts in Teilbereichen der insgesamt doch sehr großen Fläche auch finanziell
spürbar positiv auswirken. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.01.2013, ST 144
Aktenzeichen: 67 0