Vermeidung der unzumutbaren Lärmbelästigung von Anwohnern in Griesheim infolge falscher Fahrtrouten durch Lkw–Fahrer der Container–Firma Sperzel
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 06.05.2008, OA 647 entstanden aus Vorlage:
OF 805/6 vom
14.04.2008 Betreff: Vermeidung der unzumutbaren Lärmbelästigung
von Anwohnern in Griesheim infolge falscher Fahrtrouten durch Lkw-Fahrer der
Container-Firma Sperzel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, 1. mitzuteilen, wie er die Firma Sperzel dazu bringen
will, die Fahrtroute ihrer Lkw in das Gewerbegebiet Griesheim und den Sitz der
Firma über die Mainzer Landstraße und die beiden Linksabbiegemöglichkeiten
Elektronstraße und In der Schildwacht oder über den Wendehammer in der
Birminghamstraße einzuhalten; 2. erneut zu prüfen, ob die Espenstraße und die
Lärchenstraße, die südliche Waldschulstraße sowie der östliche Teil der
Eichenstraße für die Durchfahrt von Lkw gesperrt werden können. Begründung: Seit Verlagerung der Firma
Sperzel vom Griesheimer Stadtweg in die Eichenstraße im Jahr 1994 reißen die
Beschwerden über die Lärmbelästigung der Anwohner in der Espenstraße, der
Lärchenstraße, dem südlichsten Teil der Waldschulstraße und des östlichen Teils
der Eichenstraße über den durch die Lkw der Firma Sperzel verursachten Lärm
nicht ab. Die Stadt hat insofern auf die
Beschwerden reagiert, als mit den Abbiegemöglichkeiten von der Mainzer
Landstraße in der Elektronstraße und der Straße In der Schildwacht Fahrtwege in
das Gewerbegebiet geschaffen worden sind, die eine Durchfahrt durch Straßen mit
hohem Wohnanteil entbehrlich machen. Trotzdem wählen die meisten Fahrer der
Firma Sperzel diese Schleichwege. Wie weit dies eigenmächtig durch die Fahrer
der Firma oder mit deren Billigung geschieht, ist unerheblich. Tatsache ist,
dass es geschieht. Der Ortsbeirat 6 ist der Ansicht, dass der Magistrat alle
ihm gegebenen Möglichkeiten nutzen soll, um den lärmgeplagten Anwohnern zu
helfen. Dazu gehört auch, dass ernsthaft geprüft wird, ob die Durchfahrt von
Lkw durch die Espenstraße, Lärchenstraße, südliche Waldschulstraße und östliche
Eichenstraße verboten werden kann. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.11.2008, ST 1509
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket:
14.05.2008 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 10.06.2008, TO I, TOP 22
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 647
wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage
OA 647 wird abgelehnt
Abstimmung:
zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG
(= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU und
GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes
Verfahren) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
NPD (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz (=
Annahme) 25. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 19.06.2008, TO II, TOP 51
Beschluss: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 647 wird im
vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 647
wird abgelehnt Abstimmung:
zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG,
ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz (= Annahme) sowie BFF und NPD (= Prüfung und
Berichterstattung) zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG,
ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz (= Annahme) und FDP (= vereinfachtes Verfahren)
sowie BFF und NPD (= Prüfung und Berichterstattung)
Beschlussausfertigung(en): § 4157, 25. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 19.06.2008 Aktenzeichen: 32 4