Griesheim vom Lkw-Durchgangsverkehr entlasten
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D : Anregung an den
Magistrat vom 03.05.2011, OM 6 entstanden aus Vorlage:
OF 4/6 vom 18.04.2011
Betreff: Griesheim vom Lkw-Durchgangsverkehr entlasten
Der Magistrat wird
gebeten, den südlich der Kreuzung mit der Eichenstraße befindlichen Abschnitt
der Elektronstraße und den östlich der Zufahrt zum Industriepark Griesheim
befindlichen Abschnitt der Stroofstraße für Fahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen zu sperren, ausgenommen Anlieger,
Lieferverkehr und dergleichen. Begründung: Die gegenwärtige Beschilderung
des Lkw-Verbots ab der Straße Alt-Griesheim führt dazu, dass die die
Stroofstraße in östliche Richtung fahrenden Fahrzeuge nur über die recht
schmale Elektronstraße weiter fahren können, wenn man von einer 180 Grad-Wende
absieht. Dies zeigt, dass es sinnvoller ist, wenn die Lkws erst gar nicht bis
zu dieser engen Kreuzung fahren können. Ein Verbot des Befahrens der
Stroofstraße ab der Zufahrt des Industrieparks Griesheim würde bezwecken, dass
der gesamte Schwerlastverkehr des Industrieparks über die westliche
Stroofstraße zur Schwanheimer Brücke hin abgewickelt werden würde. Zusätzlich
wird mit einer entsprechenden Regelung ab der Kreuzung der Elektronstraße mit
der Eichenstraße erreicht, dass auch keine Lkws aus der anderen Richtung in die
schmale südliche Elektronstraße einfahren. Eine Beeinträchtigung der
Verkehrserschließung des Griesheimer Gewerbegebiets ergibt sich hierdurch
nicht. Im Ergebnis wäre dann der gesamte, südlich der Bahnlinie liegende Teil
Griesheims vom Lkw-Durchgangsverkehr befreit. Mit der Ausnahmeregelung sind die Belieferung der
Supermärkte, Geschäfte etc. sowie der Bevölkerung ebenso wie die Busfahrten im
Linien- und sonstigen Verkehr möglich. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.07.2011, ST 862
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.01.2012, ST 87
Aktenzeichen: 32 4