Neugestaltung Nieder Tor hier: Abgestimmte Verkehrsplanung mit Wohnungsbau „Nieder Loch“ und intensive Bürgerbeteiligung
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2014, OM
3607 entstanden aus Vorlage:
OF 1179/6 vom
16.10.2014 Betreff: Neugestaltung Nieder Tor hier:
Abgestimmte Verkehrsplanung mit Wohnungsbau "Nieder Loch" und
intensive Bürgerbeteiligung Der Magistrat wird gebeten, a) eine Verkehrsplanung zu erstellen, welche die
vorgesehene Bebauung des "Nieder Lochs" und die Neugestaltung der Kreuzung
Mainzer Landstraße/Alt-Nied/Nieder Kirchweg ("Nieder Tor") gleichermaßen
berücksichtigt.
b) die folgenden Punkte bei der
weiteren Planung für die Neugestaltung des "Nieder Tores" zu berücksichtigen
und zu bewerten:
1. Verkehrsführung; 2. Parkplätze; 3. Lage der Haltestellen des
ÖPNV; 4. stadträumliche
Qualitäten. c) eine intensive Beteiligung der
Bürger sicherzustellen. Insbesondere werden die Vorschläge des Arbeitskreises
"Ideen für Nied" für die Neugestaltung des "Nieder Tores"
geprüft und bewertet. Begründung: Das "Nieder Tor" erfüllt wichtige verkehrliche und
stadtgestalterische Funktionen gleichermaßen. Daher sind beide Aspekte bei der
Planung zu berücksichtigen. Der Arbeitskreis "Ideen für Nied" hat sich intensiv
mit der vorgelegten Planung befasst und zahlreiche Alternativen
vorgeschlagen. Die Funktionen der Verkehrskreuzung,
der Räume für Fußgänger sowie der Flächen vor markanten Gebäuden (Kirche St.
Markus) und für die Außengastronomie müssen gelungen miteinander verbunden
werden. Konkurrierende Anforderungen der unterschiedlichen Funktionen sollen
angemessen abgewogen und gelöst werden. Für die Bebauung des "Nieder Lochs" in direkter
Nachbarschaft zum "Nieder Tor" ist ein städtebaulicher Wettbewerb vorgesehen.
Die beiden Projekte beeinflussen sich insbesondere bei der verkehrlichen
Wirkung und fordern eine gemeinsame, aufeinander abgestimmte
Verkehrsplanung.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.02.2015, ST 154
Aktenzeichen: 61 00