Meine Nachbarschaft: Platanenstraße
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Griesheim: Verbesserung der Querungsverbindungen im geteilten Stadtteil
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2016, OF 101/6 Betreff: Griesheim: Verbesserung der Querungsverbindungen im geteilten Stadtteil Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen, zu berichten : 1. welche Möglichkeiten es gibt, um eine barrierefreie Verbindung wenigstens für Fußgänger und Fahrradfahrer unter den Eisenbahngleisen in der Elektronstraße zu schaffen, 2. welche Möglichkeiten bestehen, um die die Griesheimer Bürger benachteiligende und den Stadtteil trennende Verbindung Griesheim-Mitte und Griesheim-Nord über die Mainzer Landstraße zu beseitigen bzw. zu minimieren. Der Magistrat wird weiter aufgefordert, in die Planungen interessierte Bürger und Vertretern des Ortsbeirates einzubeziehen. Begründung: Zu 1: Die bestehende Gleisanlage wird nicht nur von Zügen der Deutsche Bahn AG, sondern auch von privaten Anbietern benutzt. Oft finden nur Rangiertätigkeiten statt. Für diejenigen Bürger, die von Alt Griesheim nach Griesheim-Mitte und weiter möchten, egal ob als Autofahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, hat das zur Folge, dass sie teilweise 20 Minuten an der Schranke stehen, um den anderen Stadtteilteil zu erreichen. Da es jedoch keine andere Möglichkeit gibt, um hier die Gleisanlage zu überqueren, ist es dringend erforderlich, dass wenigstens für die Fußgänger und Radfahrer eine Möglichkeit geschaffen wird, an dieser Stelle eine schnelle und barrierefreie Querung vorzufinden. Das neben der Omegabrücke/Unterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße für die Griesheimer Bevölkerung dies die einzigen beiden Möglichkeiten sind, von einem Teil in den anderen Teil Griesheims zu gelangen, spricht schon für eine bessere Verbindungsmöglichkeit in der Elektronstraße. Zu 2.: Durch die Gestaltung der Mainzer Landstraße so, wie wir sie heute vorfinden, wurde Griesheim nochmals in zwei weitere Teile geteilt. Diese Gestaltung hat auch bewirkt, dass man als Griesheimer Bürger- egal ob mit Auto, Fahrrad oder zu Fuß - lange Wege und Wartezeiten in Kauf nehmen muss, damit der Verkehr auf der Mainzer Landstraße schnell vorwärts kommt. Diese Teilung und Förderung einer Schnellstraße mitten durch einen Stadtteil ist heute nicht mehr zeitgemäß. Das Augenmerk sollte auf den Bewohner eines gesamten Stadtteils liegen und nicht auf der ungehinderten Durchfahrbarkeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2016, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 101/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenGriesheim: Fahrbahnabsenkungen an der Kreuzung Lärchenstraße/Elektronstraße beseitigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 99 entstanden aus Vorlage: OF 4/6 vom 17.04.2016 Betreff: Griesheim: Fahrbahnabsenkungen an der Kreuzung Lärchenstraße/Elektronstraße beseitigen Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnabsenkungen im Kreuzungsbereich Lärchenstraße/Elektronstraße, insbesondere die im Bereich der Rechtsabbiegespur von der Lärchenstraße (in westlicher Fahrtrichtung) in die Elektronstraße, zu beseitigen. Begründung: Die o. g. Rechtsabbiegespur weist erhebliche Fahrbahnabsenkungen auf. Bei Regen füllen sich diese mit Wasser, das mangels Gefälle nicht zu einem Kanal abfließt. Daher steht dort noch lange nach einem Regenfall das Wasser. Fußgänger, die an der Lichtsignalanlage auf Grün warten, werden von Spritzwasser getroffen, weil abbiegende Fahrzeuge die Wasseransammlung in den Senken zu spät bemerken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 923 Aktenzeichen: 66 0
Einrichtung eines Schutzstreifens für Radfahrer mit Fahrradpiktogrammen in der Oeserstraße ab Nied in Richtung Innenstadt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 104 entstanden aus Vorlage: OF 45/6 vom 05.05.2016 Betreff: Einrichtung eines Schutzstreifens für Radfahrer mit Fahrradpiktogrammen in der Oeserstraße ab Nied in Richtung Innenstadt Der Magistrat wird gebeten, einen Schutzstreifen für Radfahrer auf der südlichen Straßenseite der Oeserstraße ab dem Discounter Lidl (Wilhelm-Koppel-Weg) bis zur Waldschulstraße einzurichten und den Mittelstreifen zu beseitigen. In regelmäßigen Abständen sollen Fahrradpiktogramme auf den Schutzstreifen hinweisen. Begründung: In der Oeserstraße fehlt ab Nied in Fahrtrichtung Innenstadt der Fahrradweg. Der Wunsch von Bürgern, den Fahrradweg auch aus Richtung Nied durch den Wald führen zu lassen, wurde vom Forstamt abgelehnt. Um diese gute Verbindung in die Innenstadt trotzdem auch für Radfahrer aus Nied besser nutzbar zu machen, fordert der Ortsbeirat die Einrichtung eines Schutzstreifens für Radfahrer auf der südlichen Straßenseite der Oeserstraße ab dem Discounter Lidl (Wilhelm-Koppel-Weg) bis zur Waldschulstraße. Für die Radfahrer aus der Innenstadt in Richtung Nied gibt es in diesem Abschnitt auf der nördlichen Straßenseite bereits einen gemeinsamen Geh- und Radweg. Dies hätte auch den Effekt, dass der fließende Verkehr durch den Wegfall des Mittelstreifens und die damit verbundene optische Einengung der Straßenansicht entschleunigt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1150 Aktenzeichen: 32 1
Friedhof Griesheim - Diverses
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4582 entstanden aus Vorlage: OF 1482/6 vom 10.09.2015 Betreff: Friedhof Griesheim - Diverses Vorgang: OM 1734/12 OBR 6; ST 446/13 Der Magistrat wird gebeten, folgende Missstände auf dem Griesheimer Friedhof zu beseitigen bzw. folgende Fragen zu beantworten: 1. Aufstellen von zeitgemäßen Fahrradständern am Eingang Waldschulstraße. 2. Erfolgt die Schaffung von Flächen für Urnen-Rasengräber wie angekündigt auch ab dem Jahr 2017 (vgl. ST 446)? 3. Aufarbeiten der auf dem Friedhof befindlichen Bänke, ohne die Anzahl der Bänke zu reduzieren. 4. Herrichten des vorhandenen kleinen Büroraumes in einen sauberen Raum, der wieder als Büro und Raum für die Seelsorger genutzt werden kann. 5. Sind nicht Lampen im Bauhof des Friedhofs erforderlich? Wenn ja, sind diese Lampen entsprechend anzubringen. 6. Herrichten der geräumten Grabstätten mit einer ordentlichen Rasendecke. 7. Das Abholzen der zwischen den Grabreihen befindlichen Busch- bzw. Heckenbepflanzung ist künftig nicht mehr durchzuführen. Dort, wo es bereits erfolgt ist, soll eine niedrige Bepflanzung entstehen, um die durch die Hecken bzw. Büsche erreichte kleinteilige Reihung an diesen Stellen wieder sic htbar zu machen. Um eine schnelle Umsetzung der Punkte 1., 3. und 4. zu erreichen, die mit wenig Kosten umzusetzen sind, erklärt sich der Ortsbeirat bereit, aus seinem Budget bis zu 5.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Begründung: Zu 1.: Die sich auf dem Friedhof befindliche Fahrradabstellanlage entspricht nicht den heutigen Anforderungen an einen entsprechend sicheren Abstellplatz. Zu 2.: Leider verfügt der Friedhof noch immer nicht über Rasengräber. Hier sollte dringend dafür gesorgt werden, dass frei werdende und zusammenhängende Flächen für ein solches Rasengrabfeld reserviert werden. Zu 3.: Die Bänke sind durch die Witterungseinflüsse teilweise nicht mehr nutzbar. Zu 4.: Der ursprünglich als Büro genutzte Raum ist heute nur noch eine schmutzige Rumpelkammer. Dort müssen sich die Seelsorger für die Trauerfeier umziehen. Zu 5.: Der Bauhof des Friedhofs an der Heinrich-Hardt-Straße verfügt über keine Lichtquelle. Im Winter, wenn es lange dunkel ist bzw. früh dunkel wird, ist dort kaum etwas zu sehen. Daher sollte schon aus Gründen des Arbeitsschutzes dafür gesorgt werden, dass in dieses Gebäude Strom gelegt wird, damit man eine Lichtquelle anbringen kann. Da Laternenmasten nicht weit vom Gebäude entfernt sind, sollte es keine allzu große Schwierigkeit sein, hier Abhilfe zu leisten. Zu 6: Auf dem Friedhof befinden sich neben den nicht gepflegten Gräbern unschöne Stellen im Bereich der Gräber, die aufgrund von zeitlichem Ablauf o. Ä. weggemacht wurden. Hier ist mit wenig Aufwand eine geschlossene Rasendecke herzustellen. Zu 7: Bisher wurde der Friedhof durch Busch- und Heckenbepflanzungen zwischen den Gräbern optisch unterteilt. Leider werden immer mehr Hecken entfernt, was dazu führt, dass sich das Erscheinungsbild des Friedhofs von eher kleinteiligen Reihungen zu einer großen, eher eintönig erscheinenden Gräberfläche verändert. Der Magistrat wird daher gebeten, von der weiteren Entfernungen von Hecken abzusehen und das Bild der Unterteilung der Gräberflächen wiederherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2012, OM 1734 Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2013, ST 446 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 30 Aktenzeichen: 67 4
Weg im Niedwald parallel zur Oeserstraße fortführen
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2015, OF 1461/6 Betreff: Weg im Niedwald parallel zur Oeserstraße fortführen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, den Weg im Niedwald, der parallel zur Oeserstraße an deren Südseite entlang führt und zur Zeit in der Höhe des Ramada Hotels endet, bis zur Waldschulstraße fortzuführen. Das Wegende ist an die Ampel, die ja in Kürze errichtet werden soll (Kreuzung Waldschulstr./Oeserstr.), heranzuführen (die Ampel soll auch eine Fußgängerampel über die Waldschulstraße erhalten), um so den sicheren Anschluss zum Fuß- und Radweg an der Oeserstraße in Richtung Rebstock herzustellen. Begründung: Der genannte ist sehr gut für Radfahrer und Fußgänger geeigntet. Der Weg, der an der Eisenbahnersiedlung beginnt, führt bisher leider nur bis zum Ramada Hotel, obwohl die meisten Fußgänger und Radfahrer, die den Weg nutzen, weiter in Richtung Waldschulstraße wollen bzw. von dort kommen. Durch die genannte Fortführung würde der bereits eingerichtete gute und sichere Waldweg direkt an den Fuß- und Radweg angschließen, der ab der Waldschulstraße weiter an der Oeserstraße zum Rebstock führt. Jetzt muss man am Ramada Hotel (zwischen parkenden Autos hindurch, was unübersichtlich ist) wieder auf die Oeserstraße. Radfahrer in Richtung Rebstock/Innenstadt müssen dann auf der Straße weiter fahren, Fußgänger müssen zum Bürgersteig auf die gegenüberliegende Seite der Oeserstraße, ohne jede Querungshilfe an dieser Stelle. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 06.10.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1461/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen SPD (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrsberuhigung in der Lärchenstraße: Mögliche Maßnahmen besprechen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4302 entstanden aus Vorlage: OF 1381/6 vom 12.06.2015 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Lärchenstraße: Mögliche Maßnahmen besprechen Der Magistrat wird gebeten, in einem Gespräch mit Mitgliedern des Ortsbeirates 6 Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der beiden Richtungen der Lärchenstraße im Abschnitt zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße zu erörtern. Denkbar sind z. B. Schutzstreifen für Radfahrer und eine Variation des geraden Straßenverlaufs durch Einrichten von Schrägparkplätzen. Begründung: Die verkehrlichen Ziele, welche den gegenwärtigen Ausbauzustand dieser Straße ergeben haben, bestehen inzwischen nicht mehr. Tatsächlich hat sich insbesondere die nördliche Straßenseite zu einem Wohngebiet entwickelt. Wichtige soziale Einrichtungen, wie ein Altersheim und eine Kindertageseinrichtung, befinden sich dort. Weder die Straßenführung in Form einer langen Geraden noch die enorme Breite der Lärchenstraße sind den gegenwärtigen Erfordernissen angemessen. Die Einrichtung von Schutzstreifen für Radfahrer in diesem Bereich ist sinnvoll. Sie verlängern die vorhandenen Schutzstreifen für Radfahrer in der Espenstraße in westlicher Richtung. Schrägparkplätze sind eine kostengünstige Möglichkeit, den Straßenverlauf so zu variieren, dass keine lange Gerade mehr vorhanden ist, die zu Geschwindigkeitsüberschreitungen verleitet. So wird ein Beitrag zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung geleistet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1381 Aktenzeichen: 32 1
Fahrkartenautomat auf dem Mittelbahnsteig am Bahnhof Griesheim wieder aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4303 entstanden aus Vorlage: OF 1382/6 vom 12.06.2015 Betreff: Fahrkartenautomat auf dem Mittelbahnsteig am Bahnhof Griesheim wieder aufstellen Der Magistrat wird gebeten, mit den Verantwortlichen bei RMV und Bahn AG Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel, den Fahrkartenautomat auf dem Bahnsteig 2 in Griesheim (Mittelbahnsteig, Fahrtrichtung Höchst) kurz hinter dem Aufgang aus der Unterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße wieder aufzustellen. Begründung: Jahrzehntelang stand an dieser Stelle ein Fahrkartenautomat. Dieser wurde nun aus unbekannten Gründen entfernt. Eine Nutzerin des RMV berichtete, ein Bahnmitarbeiter habe ihr gesagt, "der Automat hätte sich nicht mehr gelohnt". Momentan steht also auf dem gesamten Mittelbahnsteig kein Fahrkartenautomat. Für Reisende aus den Gebieten nördlich der Bahnlinie bedeutet das aber, dass sie bei Fahrten Richtung Höchst erst ganz durch die Unterführung laufen und dann die Treppe hoch zum Automaten am Bahnsteig 1 steigen müssen, vor dem oft lange Warteschlangen sind, weil dieser Automat stark frequentiert ist. Dann müssen die Reisenden wieder die Treppe hinunter in die Unterführung, um dann schließlich mit der frisch erworbenen Fahrkarte die Treppe zum Mittelbahnsteig wieder hoch zu laufen. Es ist nicht einzusehen, dass den Reisenden dieser Aufwand zugemutet wird, zumal es jahrelang möglich war, den Automaten auf dem Mittelbahnsteig direkt hinter dem Aufgang aus der Unterführung zu betreiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1374 Aktenzeichen: 92 15
Planerische Studien für den Bereich vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.05.2015, OA 628 entstanden aus Vorlage: OF 1340/6 vom 02.05.2015 Betreff: Planerische Studien für den Bereich vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke Vorgang: ST 190/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, planerische Studien für den Bereich der Waldschulstraße vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Beginn der Omegabrücke zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen. Zu bearbeitende Themen sollten u. a. sein: - Fahrbahn mit geschwindigkeitsreduzierenden Aufpflasterungen auf das gleiche Niveau wie die Bürgersteige bringen; - Verzicht auf Lichtsignalanlagen; - Gestaltung des Taxenstandes als Fahrstreifen direkt am Straßenrand. Begründung: Inzwischen ist für das Jahr 2018 der Baubeginn für die Sanierung der Unterführung zwischen der Alten Falterstraße und der Waldschulstraße, die auch die Barrierefreiheit des Bahnhofs Griesheim herstellen wird, vorgesehen. Daher ist es sinnvoll, sich mit Varianten zur Anpassung der Gestaltung im Bereich des nördlichen Endes der Unterführung zu befassen, weil sich durch den Bau und die andere Ausführung der Treppen sowieso die Notwendigkeit einer Umgestaltung ergibt. Am Südfuß der Omegabrücke hat sich die Aufpflasterung der Fahrbahn und der Verzicht auf eine Lichtsignalanlage im Alltag bewährt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h wird gut befolgt und der Verkehr fließt ruhig. Daher ist zu prüfen, ob eine ähnliche Gestaltung auch am Nordfuß der Omegabrücke umgesetzt werden kann. Die gegenwärtige Ausführung des Taxenstandes mit Abtrennung der Haltebucht von der Fahrbahn mit einem schmalen Grünstreifen verbraucht viel Platz und hat dennoch keine wesentlichen Vorteile. Eine Ausführung als Fahrstreifen direkt neben der Fahrbahn würde die Fläche vor dem Bürgerhaus vergrößern und eine sinnvolle Nutzung, sei es als Grünfläche oder als breiterer Bürgersteig, ermöglichen. Nach Ansicht des Ortsbeirats trifft die in der Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 190, vorgenommene Einschätzung, dass wegen des guten Allgemeinzustandes der Waldschulstraße in diesem Bereich keine Umgestaltung erforderlich sei, nicht zu. Die aktuellen Pläne zur Sanierung der Unterführung sehen andere Treppenaufgänge vor, die deutlich in den heute als Wiese angelegten Bereich führen werden. Von dort sind auch neue Wege zu den vorhandenen Bürgersteigen erforderlich. Insofern wird eine Neugestaltung dieser südlich der Waldschulstraße gelegenen Fläche erforderlich sein. Um ein städtebaulich ansprechendes Erscheinungsbild zu erhalten, ist auch eine Anpassung der deutlich kleineren Fläche nordwestlich der Waldschulstraße (also zwischen Straße und Bürgerhaus) notwendig. Sinnvollerweise wird diese Gestaltung in die Planungsgespräche zur Unterführung einbezogen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 190 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 252 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 27.05.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.07.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 628 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, BFF und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) 45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6 am 01.12.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6095, 41. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.07.2015 Aktenzeichen: 91 8
Stadtteilentwicklung Griesheim-Mitte hier: Information über das Ergebnis der Bodenproben im Bereich Froschhäuser Straße/Ahornstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2015, OM 3869 entstanden aus Vorlage: OF 1255/6 vom 31.12.2014 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim-Mitte hier: Information über das Ergebnis der Bodenproben im Bereich Froschhäuser Straße/Ahornstraße Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat schnellstmöglich das Ergebnis der Bodenproben mitzuteilen, die im Zuge der Stadtteilentwicklung von Griesheim-Mitte im Bereich des Kinderspiel- und Bolzplatzes (Verbindungsstück zwischen Froschhäuser Straße und Ahornstraße entlang der KT 77) entnommen worden sind. Begründung: Wie zu erfahren war, wurden im Zuge der Entwicklung des Gebietes Griesheim-Mitte Bodenproben entnommen. Dies ist nun über ein halbes Jahr her. Dem Ortsbeirat ist jedoch bis heute kein Ergebnis hierüber bekannt gegeben worden. Da dies für die weiteren Planungen von Interesse ist, bittet der Ortsbeirat um schnellstmögliche Aufklärung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 880 Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2015, ST 1175 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 61 0
Einmündung von der Mainzer Landstraße in die Waldschulstraße in Richtung Bahnhof Griesheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2014, OF 1135/6 Betreff: Einmündung von der Mainzer Landstraße in die Waldschulstraße in Richtung Bahnhof Griesheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie die Einmündung von der Mainzer Landstraße in die Waldschulstraße in Richtung Bahnhof Griesheim so verbessert werden kann, dass es zu deutlich weniger Behinderungen bzw. auch Gefährdungen im Fahrbahnbereich kommt, als das bisher leider der Fall ist. Der Bus soll dort wieder eine Haltebucht an der Haltestelle erhalten. Begründung: Die Verkehrssituation an der o.g. Stelle führt oft zu Behinderungen bzw. auch Gefährdungen. Z.B. hält der Bus zur Zeit an der dortigen Haltestelle auf der Fahrbahn, was oft zu Rückstaus der hinter ihm her fahrenden PKWs führt, die bei hohem Verkehrsaufkommen sogar bis auf die Mainzer Landstraße reichen können. Dabei spielen PKWs eine Rolle, die in dem betreffenden Bereich parken und deren Fahrer z.B. in den an dieser Stelle befindlichen Geschäften einkaufen. Deshalb ist mit einzubeziehen, wie das Parkdeck des dort befindlichen Einzelhandelsgeschäftes besser als bisher genutzt werden kann, um zu erreichen, dass der Bus während seines Halts an der dortigen Haltestelle in einer für ihn frei gehaltenen Haltebucht halten kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 07.10.2014, TO I, TOP 26 Es dient zur Kenntnis, dass der Antragsteller die Vorlage OF 1135/6 vor der Abstimmung dahin gehend abändert, dass der letzte Satz des Antragtenors ersatzlos gestrichen wird. Beschluss: Die Vorlage OF 1135/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenRadweg in der Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2014, OF 1136/6 Betreff: Radweg in der Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, durch welche geeigneten Maßnahmen erreicht werden kann, dass der Radweg an der Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße deutlicher als bisher als Radweg erkennbar wird. Begründung: Sehr oft kommt es dazu, dass der betreffende Radweg von Fußgängern benutzt wird, obwohl der Fußweg, der sich mit dem Radweg zusammen auf dem Bürgersteig befindet, tatsächlich ausreichend breit für die Fußgänger ist. Radfahrer kommen so zur Zeit vielfach deutlich langsamer vorwärts, als es eigentlich notwendig ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 07.10.2014, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1136/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1136/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 02.12.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1136/6 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenBahnhof Griesheim: Neue Planung zum barrierefreien Umbau der Unterführung vorstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2014, OM 3386 entstanden aus Vorlage: OF 961/6 vom 02.03.2014 Betreff: Bahnhof Griesheim: Neue Planung zum barrierefreien Umbau der Unterführung vorstellen Der Magistrat wird gebeten, die neue Planung zum barrierefreien Umbau der Unterführung zwischen der Alten Falterstraße und der Waldschulstraße einschließlich des Zugangs zu den Gleisen 2 und 3 (in Richtung Höchst) mit der Deutschen Bahn AG in einer öffentlichen Veranstaltung in Griesheim vorzustellen. Dabei ist auch ein Zeitplan mit eindeutigen Projektschritten und Meilensteinen (z. B. Terminierung des Einreichens des Plans bei der zuständigen Anhörungsbehörde) bekannt zu machen. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 18. Februar 2014 hat der Magistrat durch einen Vertreter des Dezernats VI - Verkehr - zum Sachstand bezüglich des vorgesehenen barrierefreien Umbaus der Unterführung zwischen der Alten Falterstraße und der Waldschulstraße berichtet, dass die bisherigen Pläne, die insgesamt drei Aufzüge, eine Verlegung von Bahngleisen und eine Anpassung der Oberleitungen vorsahen, nun wieder grundsätzlich zur Diskussion stünden. Stattdessen würden nun Vorschläge wieder aufgegriffen, die ohne eine Gleisverlegung auskämen. Dies überrascht, weil Ortsbeirat und Öffentlichkeit bisher davon ausgingen, dass die Planungen umgesetzt würden, die im Jahr 2011 öffentlich vorgestellt wurden und denen zugestimmt wurde. Daher ist es von großem Interesse, welche neuen/alten Vorschläge nun verfolgt werden. Die große Bedeutung dieser Unterführung, welche die Verbindung zwischen den südlich und nördlich der Bahnlinie gelegenen Teilen Griesheims schafft, bedarf hier keiner weiteren Begründung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 26 Beratung im Ortsbeirat: 6
Tempo 30 auf der Waldschulstraße zwischen Oeserstraße und Mainzer Landstraße durchgehend einführen
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2014, OF 1113/6 Betreff: Tempo 30 auf der Waldschulstraße zwischen Oeserstraße und Mainzer Landstraße durchgehend einführen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass in der Waldschulstraße zwischen Oeserstraße und Mainzer Landstraße durchgehend Tempo 30 eingeführt wird. Begründung: In dem genannten Abschnitt der Waldschulstraße gilt bereits heute an 3 Stellen Tempo 30, im Bereich kurz vor der Einmündung in die Oeserstraße, im Bereich Bushaltestelle Lindenhag und vor der Eichendorffschule. Im Abschnitt zwischen Eichendorffschule und Mainzer-Landstraße ist aber durch die Anordnung der rechts und links parkenden Autos die Fahrbahn so verengt, dass es angebracht ist, die Geschwindigkeit auch hier auf Tempo 30 herabzusetzen. Zumal auch hier die Radfahrer auf der Fahrbahn fahren (kein separater Radweg vorhanden). Weiterhin ist es in dem Bereich, wo die Straße in den Niedwald führt, ebenfalls angebracht die Geschwindigkeit zu vermindern, weil dort in die Waldschulstraße einfahrende Fahrzeuge sehr schlechte Einsicht in die Waldschulstraße haben und es immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt, die bei Tempo 30 so nicht auftreten würden. Außerdem soll auch auf dem nicht genannten Stück zwischen Bushaltestelle Lindenhag und Eichendorffschule Tempo 30 gelten, um ein gleichmäßiges Fahren zu gewährleisten (kein Wechsel von Tempo 30 auf 50 und wieder auf 30 kurz hintereinander). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 09.09.2014, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 1113/6 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: CDU, REP und FDP gegen SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenAmpel Oeserstraße/Ecke Waldschulstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2014, OM 3272 entstanden aus Vorlage: OF 1049/6 vom 11.06.2014 Betreff: Ampel Oeserstraße/Ecke Waldschulstraße Der Magistrat wird gebeten, die erforderlichen Mittel für die Ampelanlage Oeserstraße/Waldschulstraße bereitzustellen und die Ampel möglichst noch in diesem Jahr, spätestens aber im nächsten Jahr zu errichten. Begründung: Die Ampel ist dringend erforderlich, weil es an dieser Kreuzung immer wieder zu gefährlichen Situationen und auch Unfällen kommt. Vor wenigen Jahren ist hier ein Motorradfahrer ums Leben gekommen. Nach Abschluss der Planung ist die Ampel nun auch umgehend aufzustellen. Das fordert auch eine große Anzahl der Anwohner, die hierfür in Griesheim und Nied inzwischen auch schon sehr viele Unterschriften gesammelt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2014, ST 1319 Aktenzeichen: 32 1
Geschwindigkeit in der Oeserstraße entlang der Siedlung Neufeld ist zu hoch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2014, OM 3273 entstanden aus Vorlage: OF 1051/6 vom 15.06.2014 Betreff: Geschwindigkeit in der Oeserstraße entlang der Siedlung Neufeld ist zu hoch Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeit in der Oeserstraße an einer geeigneten Stelle im Bereich der Siedlung Neufeld zu kontrollieren. Begründung: Die Oeserstraße verläuft im Abschnitt von der Messe bis nach Nied schnurgerade durch den Niedwald und entlang der Kleingärten. Vor dem Wald liegt die Siedlung Neufeld auf der nördlichen Seite der Straße. Hier wird nach Berichten von Anwohnern oftmals zu schnell gefahren bzw. sogar gerast. Dort, wo die Oeserstraße sonst durch bewohntes Gebiet führt, ist die Geschwindigkeit bereits auf 40 km/h reduziert (von der Eisenbahner-Siedlung bis zum Friedhof in Nied) bzw. sogar auf 30 km/h (ab der S-Bahn-Unterführung bis zur Straße Alt-Nied). Auf der im Bereich der Siedlung Neufeld in die Oeserstraße einmündenden Waldschulstraße sind auch nur 30 km/h erlaubt. Im genannten Bereich der Oeserstraße, in dem auch Wohnhäuser an der Straße liegen und ein Bürgersteig neben der Straße entlangführt, ist eine Reduzierung des Tempos sicher auch angebracht und angemessen. Auch regelmäßige Kontrollen der Geschwindigkeit sind sinnvoll, um hier das Rasen zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2014, ST 1433 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Städtebauliches Entwicklungskonzept „Griesheim - nördlich der Bahn“ Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.01.2014, OA 453 entstanden aus Vorlage: OF 913/6 vom 29.12.2013 Betreff: Städtebauliches Entwicklungskonzept "Griesheim - nördlich der Bahn" Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass durch den Magistrat mittels der dafür üblichen Verfahren ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Nutzungen (wie z. B. illegale Gebrauchtwagenbetriebe) ohne Verzögerung zu unterbinden sind. Begründung: Dass der Magistrat die Anregung des Ortsbeirats aufgegriffen hat, das Gelände zwischen der Mainzer Landstraße und der Bahnlinie sowie zwischen der Waldschulstraße und der Straße In der Schildwacht städtebaulich zu entwickeln, ist sehr zu begrüßen. Auch die in der Vorlage M 218 dazu dargestellte Vorgehensweise wird begrüßt. Von deren Umsetzung ist eine merkliche Verbesserung der gegenwärtigen Situation im betreffenden Gebiet zu erwarten. Die vorgeschlagene Vorgehensweise, gegen einzelne ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Gewerbebetriebe zunächst mit Hilfe eines externen Dienstleisters ohne hoheitliche Befugnisse einzuschreiten und nur in Konfliktfällen mit hoheitlichen Befugnissen der Stadt vorzugehen, erscheint allerdings nicht zielführend, zumal dies auch noch von den vorhandenen Personalressourcen abhängig gemacht werden soll. Die Stadt ist in der Pflicht, den Betrieb von nicht genehmigungsfähigen bzw. illegalen Betrieben zu beenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2014, ST 609 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 22.01.2014 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2014, TO I, TOP 22 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 218 und OA 453 = Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Baier, Tafel-Stein und Reininger sowie von Bürgermeister Cunitz dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4144, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2014 Aktenzeichen: 61 0
Hinweisschild zur Gretel-Ciba-Halle der Turnerschaft 1856 Griesheim e. V.
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2774 entstanden aus Vorlage: OF 866/6 vom 10.11.2013 Betreff: Hinweisschild zur Gretel-Ciba-Halle der Turnerschaft 1856 Griesheim e. V. Der Magistrat wird gebeten, der Turnerschaft 1856 Griesheim e. V. die Erlaubnis zu erteilen, an der Kreuzung Waldschulstraße/Eichenstraße ein Hinweisschild zur Gretel-Ciba-Halle anzubringen. Begründung: Die Sporthalle "Gretel-Ciba-Halle" der Turnerschaft Griesheim e. V. in der Eichenstraße 9 wird häufig für Veranstaltungen genutzt, zu denen auch Teilnehmer und Gäste von außerhalb Frankfurts kommen. Die Turnerschaft berichtet davon, dass Gäste Schwierigkeiten beim Auffinden der Halle haben. Daher möchte der Verein an der Kreuzung Waldschulstraße/Eichenstraße ein Hinweisschild zur Halle anbringen. Ein Mast ist bereits vorhanden und trägt u. a. ein Hinweisschild zur Sportanlage der Spielvereinigung 02 e. V. Griesheim. Platz für ein weiteres Hinweisschild ist vorhanden. Dem Verein sollte die Erlaubnis zum Anbringen des gewünschten Schildes erteilt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 520 Aktenzeichen: 66 7
Bahnhof Griesheim: Barrierefreier Umbau so schnell wie möglich
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2692 entstanden aus Vorlage: OF 885/6 vom 24.11.2013 Betreff: Bahnhof Griesheim: Barrierefreier Umbau so schnell wie möglich Vorgang: ST 800/13 Der Magistrat wird gebeten, einen aktualisierten Zeitplan mit eindeutigen Projektschritten und Meilensteinen (z. B. Termin zur Einreichung des Plans bei der zuständigen Anhörungsbehörde) für den barrierefreien Umbau der Unterführung zwischen der Alten Falterstraße und der Waldschulstraße einschließlich des Zugangs zu den Gleisen 2 und 3 (in Richtung Höchst) mit der Deutschen Bahn AG zu erstellen und dem Ortsbeirat zu übermitteln. Zudem wird der Magistrat gebeten, sich bei der Deutsche Bahn AG dafür einzusetzen, dass eine Umsetzung des Projektes möglichst nahe am bisher vorgesehenen Termin 2015 erreicht wird. Begründung: Noch im Sommer 2013 ging der am Projekt beteiligte Magistrat davon aus, dass ein Baubeginn im Jahr 2015 erfolgen würde (siehe Vorlage ST 800). Seitens der Deutschen Bahn AG werden nun für Anfang 2014 der Abschluss eines Finanzierungsvertrages und eine anschließende dreijährige Planungsphase angekündigt. Damit ergeben sich ein Abschluss der Planung im Jahr 2017 und eine Umsetzung im Idealfall ab 2017, vermutlich aber erst ab 2018 oder an einem noch weiter in der Zukunft liegenden Zeitpunkt. Da die zuständigen Stellen der Deutschen Bahn AG schon seit vielen Jahren mit dem Projekt befasst sind und schon mehrfach Vorplanungen vorgelegt wurden, erscheint es möglich, die angekündigte dreijährige Planungsphase zu verkürzen. Dieses Ziel möge der Magistrat gegenüber der Deutschen Bahn AG anstreben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2014, ST 456 Aktenzeichen: 92 13
Gestaltung und Ausstattung des Spielplatzes zwischen Ahornstraße und Froschhäuser Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2584 entstanden aus Vorlage: OF 845/6 vom 07.10.2013 Betreff: Gestaltung und Ausstattung des Spielplatzes zwischen Ahornstraße und Froschhäuser Straße Der Magistrat wird gebeten, Vorschläge für eine andere Gestaltung des Spielplatzes zwischen Ahornstraße und Froschhäuser Straße zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen. Dabei sind insbesondere auch Spielgeräte für jüngere Kinder (bis zwölf Jahren) vorzusehen. Begründung: Der Spielplatz richtet sich zurzeit fast ausschließlich an ältere Kinder und Jugendliche. Es gibt ein Basketballfeld, ein Fußballfeld mit festen Toren und weitere Gelegenheiten für Ballspiele. Für jüngere Kinder gibt es dagegen nur einen Sandkasten ohne weitere Spielmöglichkeiten. Es gibt genug Platz zum Aufstellen von Schaukeln, Bewegungs- und anderen Spielgeräten für jüngere Kinder. Bei der Materialwahl der Spielgeräte kann durch Berücksichtigung der Umstände durchaus erreicht werden, dass die Spielgeräte von einer gewissen Robustheit sind. Da im Umfeld des Spielplatzes viele Familien mit Kindern wohnen, die beiden nächsten Spielplätze an der Elsterstraße und der Jägerallee jedoch schon in deutlicher Entfernung gelegen sind und zudem eine Überquerung der Mainzer Landstraße erfordern, ergibt es Sinn, hier neue Spielmöglichkeiten zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 42 Aktenzeichen: 67 2
Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Bericht des Magistrats vom 06.09.2013, B 448
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2013, OA 429 entstanden aus Vorlage: OF 855/6 vom 24.10.2013 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Bericht des Magistrats vom 06.09.2013, B 448 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht des Magistrats vom 06.09.2013, B 448, dient mit der Maßgabe zur Kenntnis, dass die Fläche für die standortnahe Verlagerung der vorhandenen Spielflächen in der nördlichen Ahornstraße in unmittelbarer Nähe der jetzigen Spielflächen liegen muss und die Spielflächen nach der Verlagerung nicht kleiner als bisher sind. Zusätzlich dient zur Klarstellung, dass zu den genannten Spielflächen auch die dort befindlichen Grünflächen dazugehören. Der Magistrat wird abschließend gebeten mitzuteilen, welche Flächen aus seiner Sicht für die Verlagerung infrage kommen bzw. vorgesehen sind. Begründung: Im vorliegenden Bericht ist unter Ziffer 2. von einer Verlagerung der Spielflächen in der nördlichen Ahornstraße zugunsten einer dort beabsichtigten Wohnbebauung die Rede. Diese Spielflächen sowie die ebenfalls dort befindlichen Grünflächen sind im betreffenden Gebiet jedoch unverzichtbar. Deshalb ist es unerlässlich, dass diese Flächen in unmittelbarer Nähe dieses Bereichs erhalten bleiben und auch nicht verkleinert werden. Zu erfahren, welche Flächen dafür aus Sicht des Magistrats geeignet sind, ist für den Ortsbeirat erforderlich, damit er sich ein klares Bild über die Durchführbarkeit der vorgesehenen Maßnahme machen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 06.09.2013, B 448 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2014, ST 315 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 06.11.2013 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2013, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 429 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Kenntnis unter Hinweis auf OA 429) zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP, FREIE WÄHLER und REP (B 448 = Kenntnis, OA 429 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL und NPD (B 448 = Kenntnis, OA 429 = Annahme) 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2013, TO II, TOP 41 Beschluss: 1. Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 429 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP gegen LINKE. (= Kenntnis unter Hinweis auf OA 429) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und REP gegen LINKE., Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4048, 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2013 Aktenzeichen: 61 0
Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3
Planerische Studien für Bereich vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 411 entstanden aus Vorlage: OF 793/6 vom 06.08.2013 Betreff: Planerische Studien für Bereich vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, planerische Studien für den Bereich der Waldschulstraße vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Beginn der Omegabrücke zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen. Zu bearbeitende Themen sind u. a.: - Fahrbahn auf gleichem Niveau wie Bürgersteige mit geschwindigkeitsreduzierenden Aufpflasterungen; - Verzicht auf Lichtsignalanlagen; - Gestaltung des Taxenstandes als Fahrstreifen direkt am Straßenrand. Begründung: Für das Jahr 2015 ist der Baubeginn für die neue Unterführung zwischen Alte Falterstraße und Waldschulstraße, die auch die Barrierefreiheit des Bahnhofs Griesheim herstellen wird, vorgesehen. Daher ist es sinnvoll, sich mit Varianten zur Anpassung der Gestaltung im Bereich des nördlichen Endes der Unterführung zu befassen, weil sich durch den Bau und die neue Ausführung der Treppen sowieso die Notwendigkeit einer Umgestaltung ergibt. Am Südfuß der Omegabrücke hat sich die Aufpflasterung der Fahrbahn und der Verzicht auf eine Lichtsignalanlage im Alltag bewährt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h wird gut befolgt und der Verkehr fließt ruhig. Daher ist zu prüfen, ob eine ähnliche Gestaltung auch am Nordfuß der Omegabrücke umgesetzt werden kann. Die gegenwärtige Ausführung des Taxenstandes mit Abtrennung des Fahrstreifens von der Fahrbahn mit einem schmalen Grünstreifen verbraucht viel Platz und hat dennoch keine wesentlichen Vorteile. Eine Ausführung als Fahrstreifen direkt neben der Fahrbahn würde die Fläche vor dem Bürgerhaus vergrößern und eine sinnvolle Nutzung, sei es als Grünfläche oder breiteren Bürgersteig, ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 190 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.09.2013, TO I, TOP 41 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 411 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 411 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme); SPD und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.10.2013, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 411 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage OA 411 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 3740, 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.10.2013 Aktenzeichen: 66 0
Bewohnerparken in der Espenstraße ermöglichen
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2013, OF 731/6 Betreff: Bewohnerparken in der Espenstraße ermöglichen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Wunsch vieler Anwohner nachzukommen und in der Espenstraße in Griesheim Anwohnerparken einzurichten. Begründung: Anwohner der Espenstraße haben sich an den Ortsbeirat gewandt mit der Bitte, in ihrer Straße Anwohnerparken einzurichten. Hintergrund ist ein ständiger Parkplatzmangel, weil viele Garagen nicht zum Parken, sondern anderweitig genutzt werden. Dies ist zwar rechtlich nicht in Ordnung, praktisch aber schwer zu verhindern. Außerdem gibt es hohen Parkdruck durch zwei Kleingartenanlagen und Sportveranstaltungen, die abends in der Schule stattfinden. Die Anwohner haben eine Unterschriftenliste vorgelegt, aus der hervor geht, dass viele Anwohner der Espenstraße ein solches Anwohnerparken begrüßen würde. Dabei sind sich die Betroffenen bewusst, dass sie für ein solch bevorrechtigtes Parken eine Gebühr zu entrichten hätten. Diese sind sie jedoch gerne bereit zu bezahlen, weil die Situation inzwischen unerträglich geworden ist und es so einfach nicht weiter gehen kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 731/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGrünanlage Espenstraße/Schwarzerlenweg - nachts häufigere Kontrollen durch die Ordnungsbehörden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2212 entstanden aus Vorlage: OF 705/6 vom 01.05.2013 Betreff: Grünanlage Espenstraße/Schwarzerlenweg - nachts häufigere Kontrollen durch die Ordnungsbehörden Der Magistrat wird gebeten, sich bei den Ordnungsbehörden (Polizei oder Ordnungsamt) dafür einzusetzen, dass in den Sommermonaten, vor allem in warmen Nächten, die Situation in der Grünanlage Espenstraße/Schwarzerlenweg erkundet und gegebenenfalls, das heißt, wenn dort die Nachtruhe störende Gruppen angetroffen werden, eingegriffen wird. Sollte sich dabei herausstellen, dass eine regelmäßigere Beobachtung dieser Grünanlage notwendig erscheint, ist dies zu veranlassen. Begründung: Ein Anwohner hat sich an den Ortsbeirat gewandt und über laute und alkoholisierte Gruppen Beschwerde geführt, die sich nachts in der Anlage aufhalten würden. Der Ortsbeirat 6 bittet deshalb die Ordnungsbehörden, die Situation zu überprüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2013, ST 1186 Aktenzeichen: 32 0
Stadtteilentwicklung Griesheim vorantreiben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2211 entstanden aus Vorlage: OF 701/6 vom 01.05.2013 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim vorantreiben Der Ortsbeirat 6 begrüßt die vom Stadtplanungsamt in der Sitzung am 9. April 2013 vorgestellten Pläne zur weiteren Entwicklung des Gebiets zwischen der Eichenstraße und der Mainzer Landstraße in Griesheim prinzipiell. Der Magistrat wird gebeten, diese Pläne unter Berücksichtigung der nachfolgenden Einschränkungen und in regelmäßiger Rücksprache mit dem Ortsbeirat 6 voranzutreiben. Dabei ist insbesondere über auftretende Konflikte und Schwierigkeiten zu berichten, damit gemeinsam mit dem Ortsbeirat entschieden werden kann, wie jeweils zu verfahren ist. Folgende Einschränkungen sind zu beachten: 1. Die Holzhandlung an der Ecke Waldschulstraße/Mainzer Landstraße ist etabliert und wichtig für den Stadtteil. Überlegungen, hier die Straße wieder durchgängig verlaufen zu lassen, sollten erst einmal nicht weiter verfolgt werden. 2. Die wenigen Spielplätze in dem Gebiet sind, wenn irgend möglich, zu erhalten, auch wenn vom Bebauungsplan her Wohnbebauung an ihrer Stelle möglich wäre. Zumindest ist sehr sorgfältig zu prüfen, wie bei einer eventuellen Umstrukturierung (Wohnbebauung an Stellen, wo heute Spielplätze sind) geeigneter Ersatz geschaffen werden kann. Wie bei den bestehenden Spielplätzen sind Ersatzmaßnahmen auch wieder in Zusammenarbeit mit den Anwohnern zu schaffen. 3. Die Idee, die ursprünglich einmal geplanten Wegeverbindungen in nördlicher bzw. südlicher Richtung nun zu etablieren, sollte sehr vorsichtig verfolgt werden. Da hier über Jahrzehnte gewachsene Strukturen entstanden sind, ist es derzeit schwierig vorauszusehen, welche Probleme und Konflikte im Einzelnen entstehen würden. Hier sollte mit Fingerspitzengefühl und in enger Absprache mit dem Ortsbeirat geprüft werden, welche Wegeverbindungen machbar sind, und welche man vielleicht besser nicht einrichtet. Der Ortsbeirat 6 begrüßt ausdrücklich die folgenden Punkte in den vorgestellten Plänen. Auch sie sollten jedoch vorsichtig verfolgt werden, über Konflikte und Schwierigkeiten ist zu berichten: 1. Verlagerung von Gewerbe aus den faktisch mehr zum Wohnen genutzten Gebieten in die weiter zu entwickelnden Gewerbegebiete entlang der Mainzer Landstraße und der Bahnlinie; 2. Maßnahmen gegen ungenehmigtes Gewerbe; 3. Entwicklung von Wohnbebauung auf bisherigen Grünflächen, wo dies vom Bebauungsplan her vorgesehen ist (unter o. a. Einschränkung bzgl. Spielplätzen); 4. Entwicklung von Grünflächen auf Flächen, die derzeit vom Gewerbe genutzt werden, die vom Bebauungsplan her aber als Grünflächen vorgesehen sind. Begründung: Die vorgestellten Pläne sind geeignet, eine dringend notwendige positive Entwicklung der Mitte Griesheims zwischen Bahnlinie und Mainzer Landstraße zu bewirken. Der ungezügelten Ausbreitung immer neuer, oft optisch wenig ansprechender Gewerbebetriebe, die teilweise erhebliche Störungen für die Nachbarschaft mit sich bringen, könnte Einhalt geboten werden. Nach und nach könnte die Entwicklung des Gebiets in der Form vorangetrieben werden, dass Wohnen und Gewerbe besser getrennt werden, als dies heute der Fall ist. Dadurch könnten die auch weiter für Gewerbe vorgesehenen Gebiete aufgewertet und höherwertiges Gewerbe etabliert werden. Auch wenn man sich darüber im Klaren sein muss, dass große Teile des Gebiets heute als reines Gewerbegebiet ausgewiesen sind und eine Umstrukturierung nicht einfach sein wird, wird man mit diesem Plan doch nach und nach in die richtige Richtung gehen und das störende Gewerbe reduzieren können. Angesichts der Wohnungsnot in Frankfurt und auch angesichts des vielfach in Griesheim geäußerten Wunschs nach mehr Wohnbebauung in dem Gebiet in der Mitte Griesheims sind auch die Teile der Pläne, die neue Wohnbebauung ermöglichen, sehr zu begrüßen. Auch dies wird zu einer Aufwertung des Gebiets und damit zu einer Aufwertung des gesamten Stadtteils beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2013, ST 1256 Aktenzeichen: 61 0
Stadtteilentwicklung Griesheim hier: Ergebnisse aus der Vorstellung des Stadtplanungsamtes
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.05.2013, OA 377 entstanden aus Vorlage: OF 700/6 vom 19.04.2013 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim hier: Ergebnisse aus der Vorstellung des Stadtplanungsamtes Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen: 1. In welchen Straßenzügen wurde die illegale Nutzung von Grundstücken festgestellt? 2. Welche illegalen Nutzungen der Grundstücke wurden bei der Bestandsaufnahme im Einzelnen festgestellt? 3. Seit wann bestehen ggf. diese illegalen Nutzungen, und was wird unternommen, um die Grundstücke wieder in einen legalen Zustand zu überführen? 4. Was unternimmt der Magistrat, um die zugunsten der Allgemeinheit bereits im Bebauungsplan von 1967 eingetragenen Flächen wieder der Allgemeinheit zuzuführen? 5. Welche Anstrengungen hat der Magistrat im Einzelnen in den letzten fünf Jahren unternommen, um Gewerbe in der Eichenstraße bzw. Lärchenstraße zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße anzusiedeln? 6. Hat der Magistrat für Griesheim ein Gewerbecluster entwickelt bzw. entwickeln lassen oder plant er, schnellstmöglich ein solches zu entwickeln/entwickeln zu lassen? 7. Wurde verstärkt nach Betrieben der neuen Technologien oder mit Verwaltungs- und Bürobedarf gesucht, um so zur Qualifizierung und Modernisierung der Industrie- und Gewerbegebiete in Griesheim beizutragen? Wie waren die Ergebnisse? 8. Wie beurteilt der Magistrat angesichts einiger Firmeninsolvenzen und leer stehender Grundstücke die Chancen, zukunftsträchtiges Gewerbe schnellstmöglich hier anzusiedeln? 9. Hält es der Magistrat angesichts des trostlosen Zustandes vieler dortiger Grundstücke nicht auch für geboten, über eine andere Nutzung der Grundstücke ernsthaft und schnell nachzudenken? Als Beispiel sei hier die Bebauung mit dringend notwendigen Wohnungen genannt. Begründung: Die Vorstellung der Planungen des Stadtplanungsamtes in der Ortsbeiratssitzung am 09.04.2013 brachte Erkenntnisse zutage, die dringend einer Aufklärung des Ortsbeirates und auch der Bürger Griesheims bedürfen. Ferner wird von der Griesheimer Bevölkerung die weitere Nutzung der Gewerbegebiete insbesondere im Bereich Eichen- und Lärchenstraße zwischen Waldschul- und Elektronstraße als durchaus fraglich angesehen. Um die Eignung der bestehenden Gewerbegebiete als solche objektiv beurteilen zu können, wird der Magistrat um Beantwortung der vorgenannten Fragen gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2013, ST 1448 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 22.05.2013 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.06.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 377 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3303, 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 24.06.2013 Aktenzeichen: 61 0
Stadtteilentwicklung Griesheim hier: Einrichtung eines Informations- und Beratungszentrums
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.05.2013, OA 378 entstanden aus Vorlage: OF 702/6 vom 30.04.2013 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim hier: Einrichtung eines Informations- und Beratungszentrums Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Vorschläge des neu vorgestellten Entwicklungsplans für das Griesheimer Gewerbegebiet durch die Einrichtung eines Informations- und Beratungszentrums, in dem z. B. Stadtteilarchitekten, Projektentwickler u. Ä. tätig sind, den betroffenen Eigentümern, Pächtern, Mietern, Unternehmen und Nutzern vorzustellen und zu bewerben. Begründung: Der Magistrat hat im Rahmen der Vorstellung der Pläne zum Entwicklungskonzept für Griesheim dargelegt, dass man die Interessenvertreter in dem Gebiet durch aufsuchende Arbeit für die Pläne gewinnen will. Dieser Ansatz ist gut und sollte auf jeden Fall verfolgt werden. Zusätzlich dazu erscheint aber das Angebot einer Räumlichkeit, in dem Vertreter der Stadt für Betroffene ansprechbar sind, sinnvoll und prüfenswert. Der Entwicklungsplan für das Griesheimer Gewerbegebiet enthält Vorschläge, welche die gegenwärtige Situation deutlich verändern würden. Dies sind insbesondere die Verlängerung der Buchenstraße bis zum Sportplatz mit einer Wohnbebauung statt der gegenwärtigen gewerblichen Nutzung, der Bau von zwei neuen Fuß- und Radwegen in Nord-Süd-Richtung sowie die Verlagerung von störenden Gewerbebetrieben aus vor allem zum Wohnen genutzten Bereichen in Bereiche mit gewerblichem Schwerpunkt. Die meisten Flächen entlang einer verlängerten Buchenstraße befinden sich nicht im Eigentum der Stadt und werden gewerblich genutzt, die meisten Grundstücke sind auch bebaut. Hier kann durch Gespräche mit den Eigentümern, Pächtern und Mietern für das Projekt geworben werden, indem die Vorteile für die jeweiligen Personen dargestellt werden. Dabei würde auch deutlich werden, ob dieser Vorschlag Chancen auf Umsetzung hat. Der Vorschlag, zusätzliche Wege in Nord-Süd-Richtung zu bauen, ist mehr als 50 Jahre alt, wurde aber nie umgesetzt. Auch bei größeren städtischen Baumaßnahmen, wie der Erneuerung der Ahornstraße und der Lärchenstraße, wurde auf jegliche Anlegung dieser Wege verzichtet. Daher ist es sinnvoll, diese Vorschläge mit den betroffenen Mietern und Eigentümern, welche die gegenwärtige Situation als dauerhaft empfinden, zu besprechen. Das Ziel dieser Maßnahmen ist, für die Vorschläge der Stadtteilentwicklung zu werben und eine Zustimmung der dort arbeitenden und lebenden Menschen zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.09.2013, B 471 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 22.05.2013 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.06.2013, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 378 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3306, 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 24.06.2013 Aktenzeichen: 61 0
Auswirkungen einer neuen Wohnbebauung auf die Sportanlage Eichenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2013, OF 704/6 Betreff: Auswirkungen einer neuen Wohnbebauung auf die Sportanlage Eichenstraße Ein Vorschlag im Stadtentwicklungsplan Griesheim ist die Verlängerung der Buchenstraße bis zur Sportanlage Eichenstraße. Mit der beidseits der verlängerten Buchenstraße vorgesehenen neuen Wohnbebauung würden dann Wohngebäude erstmals direkt an die Sportanlage angrenzen. Erst kürzlich wurde das Umkleide- und Sanitärgebäude umfassend renoviert, ein Kunstrasenplatz gebaut sowie das gesamte Gelände der Sportanlage neu beordnet sowie eine neue Flutlichtanlage installiert. Der Ortsbeirat wolle hierzu beschließen: Der Ortsbeirat 6 begrüßt das Ansinnen, die Wohnbebauung in der angedachten Weise zu erweitern, und bittet den Magistrat aber um eine umfassende Stellungnahme, welche Auswirkungen, Einschränkungen, Nachteile oder sonstige Folgen mit einer neuen Wohnbebauung bis unmittelbar an die Sportanlage verbunden wären. Insbesondere sind explizit zu beantworten: - gäbe es Einschränkungen der Nutzung der Sportanlage wegen Lärmimmission in den Wohnungen an Sonntagen, Feiertagen oder Abendstunden? - gäbe es Einschränkungen der Nutzung der Fluglichtanlage? - wo würde ausreichender Parkraum für die neuen Bewohner sowie die Nutzer der Sportanlage geschaffen Begründung: Im Gegensatz zu anderen Sportanlagen gibt es im Zusammenhang mit der Sportanlage Eichenstraße keine Beschwerden von Nachbarn über Störungen. Dies hängt sicherlich damit zusammen, dass in unmittelbarer Nachbarschaft kaum Wohnnutzung vorhanden ist. Dies würde sich bei einer Umsetzung des Vorschlages einer Verlängerung der Buchenstraße bis zur Sportanlage ändern. Dann gäbe es zahlreiche Wohnungen sehr nahe am Sportplatz. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 741 2013 Die Vorlage OF 704/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
Weiter lesenWaldschulstraße - schnelle Radfahrer nicht auf engen Radweg zwingen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1852 entstanden aus Vorlage: OF 599/6 vom 07.01.2013 Betreff: Waldschulstraße - schnelle Radfahrer nicht auf engen Radweg zwingen Der Magistrat wird gebeten, die Benutzungspflicht für die Radwege entlang der Waldschulstraße in Griesheim aufzuheben. Stattdessen soll die Beschilderung "Fußgänger" mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei" die vorsichtige Nutzung für langsame Radfahrer ermöglichen, ohne schnelle Radler auf diese Radwege zu zwingen. Begründung: Es ist jetzt schon gute 15 Jahre her, seit die Straßenverkehrs-Ordnung in der Form geändert wurde, dass für Radwege wie auch für getrennte Fuß- und Radwege (VZ 241) eine Mindestbreite von 1,50 Meter vorgeschrieben wurde. Der Radweg entlang der Waldschulstraße ist jedoch nur genau einen Meter breit, also deutlich zu schmal. Inzwischen hat sich die Technik gerade bei den Fahrrädern so verbessert, dass wesentlich höhere Geschwindigkeiten gefahren werden können als früher. Einen weiteren Schub erhält diese Entwicklung durch die immer zahlreicher werdenden Pedelecs, Fahrräder mit Elektromotor zur Unterstützung. Diese sind so konzipiert, dass eine Geschwindigkeit von 25 km/h als Normalgeschwindigkeit angesehen werden kann. Auch die Fahrer von Pedelecs werden derzeit auf die schmalen Radwege entlang der Waldschulstraße gezwungen. Durch solche "Radwege" wird die Weiterentwicklung des Radfahrens in Frankfurt erheblich behindert. Die Benutzung dieses Radweges führt zu erheblichen Konflikten mit Fußgängerinnen und Fußgängern, die den schmalen Radweg oft übersehen. Besonders die Bereiche vor dem Bürgerhaus und vor den Einkaufsmärkten sind äußerst stark frequentiert, sodass eine riskante und unakzeptable Situation entsteht. An mehreren Stellen kreuzen sich außerdem auch noch Fuß- und Radweg, so z. B. auf dem Weg vom Bürgerhaus zum Bahnhof. An diesen Stellen kommt es besonders häufig zu Konflikten. Radfahrende sind jedoch aufgrund des Verkehrszeichens 241 gezwungen, diesen Radweg zu benutzen. Durch die angeregte Beschilderung wäre die Benutzungspflicht aufgehoben, sodass es in der Entscheidungsfreiheit der Radfahrenden liegen würde, ob sie lieber auf der Straße fahren oder auf dem ehemaligen Radweg, wobei sie dann aber verpflichtet wären, auf diesem wegen der Fußgänger besonders vorsichtig zu fahren. Mit dieser Lösung wäre sowohl denjenigen gedient, die mit dem Fahrrad etwas schneller fahren wollen, als auch denjenigen, die sich auf dem Bürgersteig sicherer fühlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2013, ST 521 Aktenzeichen: 32 1
Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektronstraße, Lärchenstraße und Waldschulstraße?
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.11.2012, OA 292 entstanden aus Vorlage: OF 561/6 vom 03.11.2012 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektronstraße, Lärchenstraße und Waldschulstraße? Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 18.04.2013 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen, 1. ob die Stadt Frankfurt am Main in dem im Betreff benannten Bereich Eigentümerin von Grundstücken ist, und wenn ja, von welchen; 2. ob er in Anbetracht von fehlenden Flächen für Wohnraum und soziale Einrichtungen, wie z. B. Kinderbetreuungsplätze oder senioren- und behindertengerechte Wohnungen in Griesheim, auch hier seine Möglichkeiten auszuschöpfen gedenkt, um durch Überarbeitung des Bebauungsplans und Schaffung neuer Erschließungsflächen Platz für Wohnungsbau und soziale Einrichtungen zu gewinnen. Begründung: Angeblich besitzt die Stadt Frankfurt am Main Grundstücke im oben genannten Bereich. In Griesheim werden dringend Plätze zum Wohnen in allen Lebenslagen als auch für Betreuungsmöglichkeiten für Kinder gesucht. Wenn die Stadt Eigentümerin von Grundstücken mitten in Griesheim sein sollte, ist es doch nahe liegend, diese für den Bedarf der Griesheimer zu nutzen und Möglichkeiten zu schaffen, um die fehlenden Einrichtungen oder Wohnungen mitten in Griesheim bauen zu können. Hiermit würde die Stadt nicht nur ihrer sozialen Verpflichtung nachkommen, sondern mit brachliegenden Flächen auch noch Einnahmen erzielen. Sicherlich wäre in diesem Fall auch der ein oder andere Privateigentümer bereit, wenn die notwendigen Erschließungsmöglichkeiten vorhanden sind, brachliegende Grundstücke einer Nutzung zuzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.09.2013, B 448 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 05.12.2012 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 292 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.05.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 292 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 2590, 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 21.01.2013 § 3188, 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.05.2013 Aktenzeichen: 61 0
Stadtteilentwicklung Griesheim Ausgangssituation, Entwicklungschancen und -risiken Konzepte und Maßnahmen für die Zukunft Griesheims
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1393 entstanden aus Vorlage: OF 470/6 vom 20.07.2012 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim Ausgangssituation, Entwicklungschancen und -risiken Konzepte und Maßnahmen für die Zukunft Griesheims Das ehemalige Bauerndorf Griesheim wurde durch seine Nähe zur Großstadt Frankfurt und der Lage am nördlichen Mainufer im 19. Jahrhundert ein von der Industrie bevorzugter Standort. In dieser Ära erweiterte sich Griesheim nordwärts. Die chemische Industrie expandierte aufgrund des großen Flächenbedarfs direkt angrenzend sowie nördlich bis über die Bahngleise in Richtung Mainzer Landstraße. Ab den 50er-Jahren entwickelte sich Griesheim weiter nach Norden über die Mainzer Landstraße sowie nordwestwärts in Richtung Autobahn mit eigenständigen, großen Wohnsiedlungen. Dieser Entwicklungsschub veränderte die Erwerbs- und Bevölkerungsstruktur und war in ihrer Vielfalt bzw. Uneinheitlichkeit typisch für den kernstadtnahen Stadtteil. In den letzten Jahren hat sich das Erscheinungsbild verändert. Im Bereich südlich der Bahnlinie (Alt-Griesheim) entsteht auf ehemaligen Gewerbeflächen Wohnungsbau. Trotzdem hat sich der Einzelhandel mit seinen kleinen Läden zurückgezogen, wie zuletzt der Metzger in der Jungmannstraße. Es gibt seit Jahren Leerstand bei Ladenlokalen und Gastronomieräumen. Der als Mischgebiet gekennzeichnete Bereich hat sich immer stärker in ein Wohngebiet gewandelt. Die in der Vergangenheit gewachsenen Gewerbeflächen nördlich der S-Bahn wurden in den letzten Jahren zunehmend anderweitig genutzt. Hinzu kommen insolvente Unternehmen. Flächen liegen bereits jetzt brach und verkommen, weitere werden hinzukommen. Teilweise sind diese Flächen mit Altlasten belastet. Obwohl die Veränderungen bekannt sind, hat sich die Stadtentwicklung dieser Gebiete noch nicht neu angenommen. Noch immer gelten die vor Jahrzehnten verabschiedeten Flächennutzungs- und Bebauungspläne wie auch die beschlossene Gebietseinteilung. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die noch gültige Bauleitplanung und das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm für Griesheim hinsichtlich der heutigen Anforderungen zu überprüfen und zu überarbeiten und dabei folgende aktuelle Problemstellungen, die von besonderer Dringlichkeit sind und einer schnellen Lösung bedürfen, zu berücksichtigen: 1. Die weitere Entwicklung der Gewerbegebiete wird durch die Waldschulstraße, die Eichenstraße, die Lärchenstraße und die Mainzer Landstraße begrenzt. 2. Die Möglichkeit, wenigstens Teile der Gewerbeflächen für die Wohnnutzung zu gewinnen, ist zu untersuchen. 3. Eine unkontrollierte Verwendung nicht mehr genutzter Gewerbeflächen ist zu unterbinden. 4. Der Schutz der Wohnnutzung in den Mischgebieten ist zu erweitern, dies besonders im älteren Teil Griesheims südlich der S-Bahn. Der Magistrat wird ferner gebeten, dem Ortsbeirat über die Ergebnisse der Prüfung zu berichten und den Entwurf der Neufassungen öffentlich vorzustellen. Begründung: Die Gewerbegebiete im Westen Griesheims befinden sich seit vielen Jahren in einer Phase der Nutzungsänderung. Die mittleren und größeren Gewerbebetriebe, die hier ihren Sitz hatten, verschwanden nach und nach. Für zwei Firmen, die noch größere Flächen nutzen, sind aktuell Insolvenzverfahren in unterschiedlichen Stadien anhängig. Die künftige Nutzung auch dieser Flächen ist unklar. Neue gewerbetreibende Firmen haben sich in letzter Zeit nicht mehr angesiedel. Dies entspricht nicht mehr den Absichten, die vor vielen Jahrzehnten mit der aktuell noch gültigen Bauleitplanung für dieses Gebiet verfolgt wurden. Es ist Zeit, erneut über die künftige Entwicklung der Gewerbegebiete in Griesheim-West zu diskutieren und wieder Leitsätze für diese Entwicklung zu formulieren und zu beschließen. Die Entwicklung der Mischgebiete im Bereich Alt-Griesheim gibt ebenfalls Anlass zur Sorge. Viele kleine Einzelhandelsgeschäfte haben in den letzten Jahren aufgegeben. Auch hier voll-ziehen sich Nutzungsänderungen, die das Wohnen im Stadtteil beeinträchtigen. Der Magistrat ist aufgefordert, hier tätig zu werden. Er ist ferner aufgefordert, möglichst schnell dort, wo es notwendig ist, regulierend einzugreifen. Viele Bürgerinnen und Bürger Griesheims sind besorgt über die Entwicklung und erwarten Maßnahmen. Auch möchten die Bürger über die Veränderungen, die stattfinden, rechtzeitig informiert sowie angehört und nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1858 Aktenzeichen: 61 0
Weitere Entwicklung im Gewerbegebiet in der Mitte Griesheims
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1394 entstanden aus Vorlage: OF 475/6 vom 14.08.2012 Betreff: Weitere Entwicklung im Gewerbegebiet in der Mitte Griesheims Das Gewerbegebiet in der Mitte Griesheims nördlich der Bahnlinie ist tief greifenden Veränderungen unterworfen. Viele Großbetriebe haben aufgehört oder befinden sich im Zustand der Insolvenz. Nachdem das Gebiet in den letzten Jahrzehnten von Schrottplätzen, Gebrauchtwagenhandel und Müll verarbeitendem Gewerbe geprägt war, siedeln sich dort nun muslimische Einrichtungen an, die u. a. durch den geplanten Bau einer Moschee Widerstand in bestimmten Teilen der Bevölkerung auslösen. Die Forderung nach einem Eingreifen der Stadt wird laut, eine "Veränderungssperre" wird gefordert, ein Konzept für die zukünftige Entwicklung des Gebiets wird angemahnt. Konzeptionell basierte, vernünftige Stadtplanung ist sicherlich überall zu begrüßen und sollte natürlich auch in Griesheim betrieben werden. Es stellt sich jedoch die Frage, welche Einflussmöglichkeiten eine Kommune im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben hat und welche nicht. Es stellt sich darüber hinaus auch die Frage, wo der Bau von Moscheen in Griesheim zulässig sein sollte, wenn er in diesem Teil Griesheims wirklich zu verhindern wäre. Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept für die weitere Entwicklung des Gebiets in Griesheim zwischen der Bahnlinie und der Lärchenstraße zu erarbeiten und den politischen Gremien vorzulegen, in dem die Einflussmöglichkeiten der Stadt ausführlich dargestellt werden. Möglichst zeitnah sind außerdem folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Möglichkeiten hat der Magistrat, ein Gebiet, das als Gewerbegebiet ausgewiesen ist und dessen Grundstücke sich weitgehend in Privatbesitz befinden, einer Veränderungssperre zu unterziehen? 2. Welche Möglichkeiten hat der Magistrat, ein Gebiet, das seit mindestens 40 Jahren als reines Gewerbegebiet ausgewiesen ist, in ein Mischgebiet bzw. sogar reines Wohngebiet umzuwandeln? 3. Welche Möglichkeiten hat der Magistrat, eine Verlagerung besonders störender Großbetriebe in das Gewerbegebiet entlang der Fritz-Klatte-Straße an den Rand des Industrieparks Griesheim bzw. sogar in den Industriepark Griesheim hinein zu fördern? 4. Wo in Griesheim sollen muslimische Einrichtungen die Möglichkeit haben, sich niederzulassen, wenn ihnen dies im Gewerbegebiet nördlich der Bahnlinie verwehrt werden sollte? 5. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, um die Ansiedlung muslimischer Einrichtungen mit ausgewiesenem demokratischen und staatstragenden Hintergrund in Griesheim zu fördern? Begründung: Es erscheint sehr sinnvoll, besonders große und störende Betriebe, zu denken wäre hier z. B. in erster Linie an den Nachfolger (Fa. Meinhardt) des Müllverarbeiters Sperzel mit dem als Abstellplatz für den Fuhrpark und die Container benutzten Gelände in der Eichenstraße, in die Fritz-Klatte-Straße bzw. in den Industriepark Griesheim zu verlagern. Diese Idee wurde von der Vorsitzenden des Präventionsrats Griesheim an Mitglieder des Ortsbeirates herangetragen und verdient eine gründliche Prüfung (Punkt 3.). Heiß diskutiert werden in Griesheim jedoch momentan eher andere Themen: Die Ansiedlungen von Milli Görüs und der "Grauen Wölfe" in Griesheim sind ja tatsächlich nicht unproblematisch, da diese Gruppierungen sicherlich nicht ohne Grund vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Doch die Wellen der Empörung schlagen weit über diese Tatsachen hinaus. Jüngst wurden in Griesheim Flugblätter verteilt, in denen radikal der Bau von Moscheen abgelehnt und damit gedroht wird, dass in der Umgebung die Grundstückspreise verfallen würden, die Lärmbelästigung stark ansteigen, die Kriminalitätsrate schnell steigen und schließlich alle nicht-islamischen Anwohner wegziehen müssten, weil "die Zustände unerträglich" würden. Das Gebiet nördlich der Bahnlinie war mit seinen Schrottplätzen, Gebrauchtwagenhändlern und Müllverarbeitern immer schon eine "Schmuddelecke", die sich aber objektiv betrachtet im Laufe der Jahre eher gebessert als verschlechtert hat. Die Ansiedlung der großen Verkaufsmärkte wie Toom, Adler, Lidl nördlich des Gebiets hat mit Sicherheit das ganze Gebiet aufgewertet, die Ahornstraße ist als sozialer Brennpunkt deutlich entschärft worden, es ist vor allem die zunehmende Ansiedlung muslimischer Einrichtungen, die den Fokus der Aufmerksamkeit derzeit so auf dieses Gebiet lenkt. Dabei muss man sich aber den großen Anteil muslimischer Bevölkerung in Griesheim vor Augen halten. Diese Menschen haben genauso das Recht auf eigene Einrichtungen und eigene Gotteshäuser wie die alteingesessene Bevölkerung. Das Problem ist eher, dass es derzeit noch zu wenig muslimische Einrichtungen in Griesheim gibt, die von gemäßigten, demokratisch und staatstragend orientierten Gruppen getragen werden. So entsteht ein Vakuum, in das radikale Gruppen wie die "Grauen Wölfe" oder jetzt auch Milli Görüs hineinstoßen können. Es wäre also wünschenswert, dass die demokratischen Kräfte innerhalb der muslimischen Bevölkerung Griesheims von der Stadt wie vom Ortsbeirat so gefördert werden, dass es ihnen gelingt, eigene Zentren aufzubauen und den radikalen Kräften entgegenzuarbeiten. In diese Richtung sollte auch das gewünschte Konzept der Stadt Frankfurt entwickelt werden. Wer aber generell alle Muslime ausgrenzt und die Ansiedlung von muslimischen Einrichtungen grundsätzlich verhindern will, der treibt auch demokratisch orientierte Menschen direkt in die Arme der Radikalen. Dies sollte bei allen Äußerungen zu dieser Problematik und bei allen Konzepten für die Entwicklung Griesheims bedacht werden! Das Recht auf die freie Ausübung der Religion gehört zu den wichtigsten Werten unserer Demokratie und sollte von allen verteidigt werden! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1857 Aktenzeichen: 61 0
Ampel an der Einmündung der Waldschulstraße/Oeserstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2012, OF 398/6 Betreff: Ampel an der Einmündung der Waldschulstraße/Oeserstraße Vorgang: V 55/11 OBR 6; ST 88/12 Der Magistrat wird aufgefordert, das Auskunftsersuchen des Ortsbeirats vom 09.08.2011, V 55, nun bald zu beantworten und zu berichten, ob an der Einmündung der Waldschulstraße in die Oeserstraße eine Ampel eingerichtet werden kann, die den Auto-, Rad- und Fußgängerverkehr an dieser Kreuzung regelt (einschließlich der Einmündung "Am Neufeld"). Begründung: Der Ortsbeirat hatte im August letzten Jahres das o.g. Auskunftsersuchen beschlossen, weil es an der genannten Kreuzung immer wieder zu Verkehrsunfällen kommt. Im letzten Jahr hatte sich zudem ein tragischer Unfall mit Todesfolge ereignet. Bis heute ist aber noch nichts berichtet worden. Der Magistrat hat zwischenzeitlich lediglich mitgeteilt, dass es noch nicht möglich war, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Das ist inzwischen aber auch schon wieder fast ein halbes Jahr her (ST 88 v. 13.1.2012). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 12.06.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 398/6 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenPlatz in der Grünanlage zwischen Schwarzerlenweg 78 und 86 sowie Espenstraße.37 und 39 in Griesheim: Gestaltung und Verschönerung
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2012, OF 375/6 Betreff: Platz in der Grünanlage zwischen Schwarzerlenweg 78 und 86 sowie Espenstraße 37 und 39 in Griesheim: Gestaltung und Verschönerung Der Magistrat wird beauftragt, den Platz innerhalb der Grünanlage, gelegen zwischen Schwarzerlenweg 78 und 86 sowie Espenstraße 37 und 39, gärtnerisch neu zu gestalten und in einen als schön empfundenen Zustand zu versetzen. Die Planung soll dem Ortsbeirat vor der Verwirklichung bekannt gemacht werden. Für diese Maßnahme sind aus dem Ortsbeirats-Budget bis zu 8 000 Euro zu entnehmen. Begründung: Der Wunsch bei der Planung der Grünanlage, die Kreuzung des Weges in Ost-West-Richtung mit dem Weg in Nord-Süd-Richtung in Form einer besonderen Gestaltung zu betonen, ist noch erkennbar. Allerdings ist auch deutlich zu erkennen, dass seit langer Zeit die Pflege und Erhaltung unzureichend war. Die Bodenplatten haben sich vertikal gegeneinander verschoben und der so unebene Boden kann Stürze verursachen. Einige Bodenplatten sind auch gebrochen. Die Einfassungen der Blumenbeete und Baumscheiben sind ebenfalls deutlich verschoben. Die Bepflanzung lässt den früheren gestalterischen Willen nicht mehr erkennen. Aus diesen Gründen ist es notwendig, den Platz innerhalb der Grünanlage wieder in einen schönen Zustand zu versetzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 15.05.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 89 2012 Die Vorlage OF 375/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrsberuhigung Lärchenstraße - Ortstermin durchführen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.04.2012, OM 1076 entstanden aus Vorlage: OF 341/6 vom 31.03.2012 Betreff: Verkehrsberuhigung Lärchenstraße - Ortstermin durchführen! Vorgang: OM 617/11 OBR 6; ST 259/12 Der Ortsbeirat 6 bat den Magistrat mit seiner Anregung vom 29.11.2011, OM 617, in der Lärchenstraße in Griesheim verschiedene Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung durchzuführen. In seiner Stellungnahme vom 10.02.2012, ST 259, antwortete der Magistrat, dass sich dies so, wie vom Ortsbeirat gewünscht, nicht verwirklichen lasse, da die Straße zu schmal sei. Wörtlich heißt es: "Im betroffenen Straßenbereich sind die benötigten Mindestmaße für zwei Radfahrstreifen und Zweirichtungsverkehr nicht gegeben. Aufgrund der vielen Bauminseln kann auch eine Änderung der Parkordnung keinen zusätzlichen Parkgewinn bringen. Aus o. g. Gründen kann der Anregung nicht entsprochen werden." Der Magistrat wird gebeten, genauere Überlegungen anzustellen, wie die unterbreiteten Vorschläge zumindest teilweise umgesetzt werden können, beispielsweise dadurch, dass das versetzte Parken nur in bestimmten Bereichen oder nur ein Fahrradstreifen auf einer Seite (immer noch besser als gar keiner) realisiert werden. Zur besseren Beurteilung der Situation ist ein Ortstermin mit Vertretern der zuständigen Ämter und des Ortsbeirates 6 durchzuführen. Begründung: Die Lärchenstraße ist im Bereich zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße breit und gerade. Dies verführt zum Rasen. Wenn es nicht möglich sein sollte, die vom Ortsbeirat 6 vorgeschlagenen Maßnahmen komplett umzusetzen, müsste es doch möglich sein, zumindest kleinere Maßnahmen durchzuführen. Die Straße einfach so zu lassen, wie sie ist, wäre jedenfalls die schlechteste Lösung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1021
Waldschulstraße: Abschnitt der Stichstraße zwischen Hausnummer 156 und 184 nur für Anliegerverkehr zulassen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.04.2012, OM 1077 entstanden aus Vorlage: OF 342/6 vom 02.04.2012 Betreff: Waldschulstraße: Abschnitt der Stichstraße zwischen Hausnummer 156 und 184 nur für Anliegerverkehr zulassen Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt der Waldschulstraße zwischen Hausnummer 156 und 184 (Stichstraße) für Fahrzeuge aller Art zu sperren (VZ 250) und nur Anliegerverkehr (VZ 1020-30) zu erlauben. Begründung: In dieser Stichstraße befinden sich keine öffentlichen Einrichtungen, Gewerbetreibende etc., sondern es besteht eine reine Wohnbebauung. Durch die vorgeschlagene Ausweisung wird Parkplatzsuchverkehr durch Ortsfremde vermieden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1164 Beratung im Ortsbeirat: 6
Nachbarschaftsprojekt in der Ahornstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2012, OF 266/6 Betreff: Nachbarschaftsprojekt in der Ahornstraße Das " Nachbarschaftsprojekt Ahornstraße " hat im Verlaufe seines Bestehens mehrfache organisatorische und inhaltliche Veränderungen erfahren, wobei die Zielsetzung im Wesentlichen immer beibehalten worden ist, Förderung der Selbständigkeit und der Eigenaktivität der Bewohner sowie beratende und unterstützende Betreuung durch ein ausgelagertes Büro des Sozialrathauses Gallus vor Ort. Dass sich das Nachbarschaftsprojekt bewährt hat, wird allseits anerkannt. Deswegen hat die Stadt Frankfurt auch im Jahre 2010 aus Mitteln des Konjunkturprogramms zur Unterstützung des Projekts eine kleine Begegnungsstätte auf dem Areal der Ahornstraße errichtet. Wir fragen den Magistrat, wie die Errichtung der Begegnungsstätte von den Bewohnern der Ahornstraße angenommen wird und ob die Erwartungen, die mit dieser Sachinvestition verbunden waren, erfüllt werden. Des weiteren besteht Interesse daran zu erfahren, ob das bisherige inhaltliche und organisatorische Konzept des Nachbarschaftsprojekts weiter fortgeführt wird, wie bisher oder ob sich Änderungen anbahnen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 271 2012 Die Vorlage OF 266/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrsberuhigung Lärchenstraße: Radfahrstreifen einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 617 entstanden aus Vorlage: OF 193/6 vom 14.11.2011 Betreff: Verkehrsberuhigung Lärchenstraße: Radfahrstreifen einrichten Der Magistrat wird gebeten, auf der Lärchenstraße im Abschnitt zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße in beiden Richtungen Radfahrstreifen einzurichten. Zusätzlich ist der durchwegs gerade Straßenverlauf zu variieren, z. B. mittels Einrichten von Schrägparkplätzen. Langfristig sollten die Ziele dieser eher provisorischen Maßnahmen in eine Planung zur Neugestaltung dieser Straße einfließen. Begründung: Die verkehrlichen Ziele, welche den gegenwärtigen Ausbauzustand dieser Straße ergeben haben, bestehen inzwischen nicht mehr. Tatsächlich hat sich insbesondere die nördliche Straßenseite zu einem Wohngebiet entwickelt. Wichtige soziale Einrichtungen, wie ein Altersheim und ein Kindergarten, befinden sich dort. Weder die Straßenführung in Form einer langen Geraden noch die enorme Breite der Lärchenstraße sind den gegenwärtigen Erfordernissen angemessen. Die Einrichtung eines Radfahrstreifens in diesem Bereich ist schon ohne weitere Begründung sinnvoll. Hier verlängert er die vorhandenen Radfahrstreifen in der Espenstraße in westlicher Richtung. Schrägparkplätze sind eine kostengünstige Möglichkeit, den Straßenverlauf so zu variieren, dass keine lange Gerade mehr vorhanden ist, die zu Geschwindigkeitsüberschreitungen verleitet. So wird ein Beitrag zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung geleistet. Langfristig ist es sicher sinnvoll, die Straßenführung und den Straßenquerschnitt den tatsächlichen Entwicklungen in der Stadt anzupassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 259 Antrag vom 31.03.2012, OF 341/6 Aktenzeichen: 66 5
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