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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Ersatzbauwerk Omegabrücke: Vorplanung beenden und vorstellen

09.11.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2025, OF 1352/6 Betreff: Ersatzbauwerk Omegabrücke: Vorplanung beenden und vorstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Vorplanung für ein Ersatzbauwerk für die abgerissene Omegabrücke in Griesheim zu einem entscheidungsreifen Stand zu bringen und bis zum 31. März 2026 vorzustellen. Begründung: Für das Erleben des Stadtteils Griesheim als ein Stadtteil sind gute und mehrfache Querungsmöglichkeiten der Bahnlinie notwendig, um die trennende Wirkung einer durchquerenden Bahnlinie minimal zu halten. Daher wurden bereits beim Bau der Bahnlinie zwei Bahnübergänge errichtet. Der Bahnübergang an der Alte Falterstraße zur Waldschulstraße wurde bereits 1973 durch die Omegabrücke und eine Unterführung für Fußgänger ersetzt. Somit gab es seit mehr als 50 Jahren drei Querungsmöglichkeiten im Bereich der geschlossenen Bebauung Griesheim und eine weitere im östlichen Bereich entlang der BAB A5. Mit dem Wegfall der Omegabrücke ist die weitaus wichtigste Querungsmöglichkeit weggefallen. Auch Buslinien können den optimalen und am Bedarf ausgerichteten Streckenverlauf nicht mehr fahren. Das gilt auch für Wirtschaftsverkehr zu den Gewerbetreibenden im Teil südlich der Bahnlinie. Schnell, innerhalb von knapp 2 Woche, erfolgte nur der Abriss der Omegabrücke. Allein für die Klärung, ob ein Ersatzbauwerk etwa an gleicher Stelle oder woanders erreichtet werden solle, wurden rund 14 Monate verbraucht, ohne dass nachvollziehbar ist, warum die Findung von Kriterien und die Entscheidung für den bewährten Standort so viel Zeit benötigt. Nachdem die Entscheidung für den bisherigen Standort gefallen war, hat der Ortsbeirat im November 2024 entschieden, dass die beiden Varianten Unterführung und Brücke planerisch parallel vorbereitet werden, um in Kenntnis der Kosten und Dauer entscheiden zu können. Leider sind bislang keine Kosten und Bauzeiten vorgelegt worden. Bevor nicht entschieden ist, ob eine Brücke oder eine Unterführung gebaut werden wird, können die Arbeiten zur weiteren Planung und zum Genehmigungsverfahren nicht fortgesetzt werden. Daher ist es nun angesagt, die Zeit zu nutzen, damit keine unnötigen Verzögerungen auftreten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Griesheim: Mehr Radbügel für Alte Falterstraße und Waldschulstraße - sichere Abstellplätze für nachhaltige Mobilität im Quartier

21.10.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7509 entstanden aus Vorlage: OF 1307/6 vom 04.10.2025 Betreff: Griesheim: Mehr Radbügel für Alte Falterstraße und Waldschulstraße - sichere Abstellplätze für nachhaltige Mobilität im Quartier Aus der Bürger*innenschaft, der lokalen Gastronomie und dem Einzelhandel wird der dringende Wunsch geäußert, die Fahrradabstellmöglichkeiten im Quartier zu verbessern. Der Anteil der Radfahrenden ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen, was die Notwendigkeit sicherer und ausreichender Abstellplätze unterstreicht. Gute Fahrradabstellmöglichkeiten sind ein zentraler Bestandteil einer modernen und nachhaltigen Stadtentwicklung. Sie fördern den Umstieg auf den umweltfreundlichen Individualverkehr, entlasten den motorisierten Verkehr und stärken die Attraktivität des Stadtteils - insbesondere für Gastronomie und Einzelhandel. Konkrete Standorte für zusätzliche Radbügel wären die Folgenden: 1. Alte Falterstraße auf Höhe der Hausnummer 16 - Platz vorhanden vor dem DRK-Kleiderladen "Kreuz & Quer" - Anbringung von drei Radbügeln (siehe Bild 1) 2. Waldschulstraße auf Höhe der Hausnummer 43a - Platz vorhanden vor der Ahorn-Apotheke - Anbringung von zwei Radbügeln (siehe Bild 2) Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, an den genannten Standorten in der Alten Falterstraße (Höhe Hausnummer 16) und Waldschulstraße (Höhe Hausnummer 43a) zusätzliche Radbügel zu montieren, um den gestiegenen Bedarf zu decken und die Fahrradfreundlichkeit des Quartiers nachhaltig zu verbessern. Begründung: Bild 1 (Alte Falterstraße, Höhe Hausnummer 16 vor dem DRK-Kleiderladen "Kreuz & Quer") Bild 2 (Waldschulstraße, Höhe Hausnummer 43a vor der Ahorn-Apotheke) Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 6

Griesheim und Nied: S-BahnAusfälle in der Woche vom 25. bis 29.08.2025

02.09.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 02.09.2025, OA 568 entstanden aus Vorlage: OF 1289/6 vom 31.08.2025 Betreff: Griesheim und Nied: S-Bahn-Ausfälle in der Woche vom 25. bis 29.08.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dringend auf die Deutsche Bahn (DB) und den Bundesverkehrsminister einzuwirken, um endlich vernünftige und passgenaue Informationen zu Ausfällen, Umleitungen und Schienenersatzverkehren einzuholen. Dazu gehören: 1. rechtzeitige (mit zeitlichem Vorlauf), gut sichtbare Informationen am Gleis und im Bahnhofsumfeld; 2. mit zeitlichem Vorlauf regelmäßige Durchsagen am Bahnsteig sowie in den betroffenen Linien; 3. rechtzeitige klare Informationen an die Presse und die politischen Gremien in den Stadtteilen und den Magistrat; 4. Nutzung der elektronischen Anzeigetafeln an den Bahngleisen; 5. an den Bahnhöfen in Griesheim und Nied gegebenenfalls zu Beginn der Ausfallzeit Personal zwecks Information der Bahnnutzenden bereitstellen; 6. gut sichtbare Informationen für die Bahnreisenden an Bauzäunen, bevor die Nutzer wegen bereits existierender Baustellen u. a. der DB und Umleitungen zum umgeleiteten Fußweg laufen und am Ziel feststellen müssen, dass keine Züge fahren und der Schienenersatzverkehr dort abfährt, wo sie mehr oder weniger gerade vor Nutzung der Umleitung starteten; 7. Einhaltung der gegebenen Informationen zum Schienenersatzverkehr; 8. Überprüfung, ob die Informationen an den entsprechenden Bahnhöfen für jedermann ersichtlich und nachvollziehbar sind (an dieser Stelle vor allem für die unroutinierten Nutzerinnen und Nutzer); 9. an den Haltestellen wie dem Hauptbahnhof und Frankfurt-Höchst, die jeweils angefahren wurden, gut sichtbare und klare Informationen zu geben, die Anzeigen entsprechend zu gestalten und die Hinweise, wo die jeweiligen Züge bzw. Schienenersatzfahrzeuge abfahren, anzubringen. Vermieden werden 1. sollte, die Information kurzfristig auf einer Seite zu geben, die nur für Kenner zu sehen ist; 2. sollte, falsche Informationen bzw. gar keine Informationen an den entsprechenden Bahnhöfen anzubringen; 3. sollte, unverständliche Durchsagen zu machen; 4. sollte, die Nutzer und vor allem die gelegentlichen Nutzer von der Nutzung abzuschrecken. Begründung: Die Informationspolitik der Deutschen Bahn war - selbst für geübte Nutzer - wie von Bürgerinnen und Bürgern mitgeteilt wurde, eine Katastrophe, da zu spät und unzureichend informiert wurde. Ungeübtere kamen zwar in Höchst am Bahnhof an, fuhren dann aber, da sie nicht erkennen konnten, dass es einen Schienenersatzverkehr gibt und wo dieser abfuhr, im Glauben, mit der einfahrenden S-Bahn in Nied oder Griesheim zu landen, wieder zurück zum Hauptbahnhof. In Griesheim-Mitte fehlte vor dem Zugang zur Behelfsbrücke ein großer Hinweis, dass die S-Bahn ausfällt und der Schienenersatzverkehr in der Eichenstraße/Waldschulstraße hält. Das erfuhren die Nutzer erst, als sie am Bahnsteig waren; jedoch dort nicht von den Anzeigen und Durchsagen oder Informationsaushängen, sondern von Menschen, die durch öftere Nutzung des ÖPNV geübt sind, den Informationsdschungel der Bahn zu verstehen und ihnen den Sachverhalt erklärten. Schriftliche Anzeigen waren unauffällig platziert und schwer zu erkennen, die Durchsagen unverständlich. Gerade in Griesheim, wo wegen der Baustelle zum Umbau des Bahnhofs zurzeit nur ein einziger Zugang zum Bahnhof existiert, ist es ein Armutszeugnis, dass an dieser Stelle keine guten und nachvollziehbaren Informationen der DB herausgegeben wurden. Es wurde nach Beschwerden durch den Ortsbeirat mitgeteilt, dass an dieser Stelle Informationen vorhanden gewesen wären. Es stellt sich die Frage, weshalb so viele Nutzerinnen und Nutzer der Bahn so viele Probleme hatten, Griesheim und Nied zu erreichen bzw. von dort wegzukommen. Die einzigen Informationen habe es online gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 568 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6711, 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 27.10.2025

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 6

Grünflächengestaltung im Rahmen des Bund-Länder-Programms zum Stadtumbau GriesheimMitte

17.06.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 17.06.2025, OA 562 entstanden aus Vorlage: OF 1244/6 vom 02.06.2025 Betreff: Grünflächengestaltung im Rahmen des Bund-Länder-Programms zum Stadtumbau Griesheim-Mitte Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der geplanten Neugestaltung der Grünflächen im Bereich Schwarzerlenweg, Espenstraße/Am Mühlgewann und Kiefernstraße die von den Anwohnerinnen und Anwohnern dringend geforderte Beleuchtung im Grünzug zwischen Schwarzerlenweg und Espenstraße entlang des Fußweges zwischen dem Gelände hinter der Waldschulstraße und der Kleingartenanlage vor der A 5 im Rahmen einer Schulwegsicherung der Berthold-Otto-Schule und der Georg-August-Zinn-Schule aufzunehmen und umzuse tzen. Begründung: Diese Grünanlage ist nicht nur ein Quell der Erholung für Mensch und Tier, sondern ein von Schulkindern und Erwachsenen stark frequentierter Weg, sowohl auf dem Weg zur Schule und zurück als auch auf dem Weg zur Arbeit, wenn man zur S-Bahn-Station gehen muss. Ferner wurde die Beleuchtung von allen Beteiligten, Schulkindern sowie Anwohnerinnen und Anwohnern, die an der Planung zur Neugestaltung teilgenommen haben, gewünscht und gefordert - letztmalig bei der Vorstellung des Konzeptes am 16.05.2025 in der Aula der Georg-August-Zinn-Schule. Die Durchsetzung der Nichtbeleuchtung durch das Grünflächenamt stieß auf Unverständnis, auch des Zwecks einer Beteiligung, wenn der Wunsch der Nutzerinnen und Nutzer trotz aktiver Bürgerbeteiligung nicht beachtet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 25.06.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 562 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6462, 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 04.09.2025

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Unterliederbach/Griesheim: Planungen für freiwerdende städtische Grundstücke?

31.05.2025 · Aktualisiert: 26.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2025, OF 1242/6 Betreff: Unterliederbach/Griesheim: Planungen für freiwerdende städtische Grundstücke? Im Frankfurter Westen werden vielerorts nach Verlegung von städtischen Einrichtungen und Abriss der alten Gebäude neue Flächen frei. Ist dies Platz für dringend benötigten Wohnraum oder ist er bereits für weitere Nutzungen vorgesehen? Hierzu bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Auskunft zu drei Arealen: Klinikum Frankfurt Höchst: Die aktuell begonnenen Abbrucharbeiten des "Bettenhauses" des Variosano Klinikum Frankfurt Höchst werden voraussichtlich Ende des Jahres beendet sein, damit dort neue Gebäude u.a. für die Augenklinik und die Psychiatrie errichtet werden können. Auf dem Platz der jetzigen Augenklinik und Psychiatrie sollen 300 Wohnungen entstehen. Nach welchem Standard soll dies geschehen? Sind weitere Nutzungen geplant? Griesheim: Die Berthold-Otto-Schule und die Georg-August-Zinn-Schule sollen von ihren jetzigen Standorten auf das ehemalige FIAT-Gelände ziehen? Welche Nutzung ist für ihre Grundstücke in der "Kiefernstraße" bzw. der Straße "Am Mühlgewann" geplant? Begründung: Im Ortsbeirat und in der Bürgerschaft besteht Informationsbedarf, auch in Hinblick auf eine zukünftige Beteiligung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1209 2025 Die Vorlage OF 1242/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Griesheim: Renovierung/Sanierung der Gebäude Ahornstraße 104 bis 130 und Froschhäuser Straße 14 bis 20 sowie Neubau auf dem Gelände der Ahornstraße 104 bis 130

28.04.2025 · Aktualisiert: 28.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2025, OF 1222/6 Betreff: Griesheim: Renovierung/Sanierung der Gebäude Ahornstraße 104 bis 130 und Froschhäuser Straße 14 bis 20 sowie Neubau auf dem Gelände der Ahornstraße 104 bis 130 Vorgang: V 80/21 OBR 6; ST 1790/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen, wie der Sachstand im Eigentumsbereich der ABG in der Ahornstraße/Froschhäuser Straße ist zu a) Renovierung/Sanierung der Bestandsgebäude und b) Planung der Nachverdichtung Begründung: Laut ST sollte mit den Sanierungsarbeiten in 2022 begonnen werden. Bisher wurde weder die überfällige Renovierung/Sanierung der Bestandsgebäude vollendet noch die Neubauten der angekündigten Wohnungen begonnen. Weder wurden dem Ortsbeirat bisher die Gründe genannt noch wurde mit den Bewohnern und Bewohnerinnen Auskünfte darüber erteilt, wie es konkret weitergehen soll. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb nicht wenigstens die Renovierung und Sanierung begonnen wurde, wenn man den Neubau zur Zeit nicht realisieren kann. Einerseits sollen die Menschen Energie einsparen und dem Wohnungsmangel soll dringend entgegengewirkt werden. Andererseits zwingt man hier die Menschen, weiter Energie zu verschwenden und dem Wohnungsmangel leistet man keine Abhilfe. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 80 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1790 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1189 2025 Die Vorlage OF 1222/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 6

Verkehrskonzept GriesheimSüd, Baustellensperrungen GriesheimMitte

11.02.2025 · Aktualisiert: 19.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 11.02.2025, OA 530 entstanden aus Vorlage: OF 1149/6 vom 24.01.2025 Betreff: Verkehrskonzept Griesheim-Süd, Baustellensperrungen Griesheim-Mitte Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die geplanten Sperrungen mindestens im Bereich Alte Falterstraße/Alt-Griesheim/Griesheimer Stadtweg, die ab März 2025 geplant sind und die wegen der Baumaßnahmen durch die Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) und die Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) anstehen, erst umzusetzen, wenn a) sichergestellt ist, dass die Zu- und Abfahrten unter Einbeziehung der Anlieger klar und sicher geregelt sind; b) den Geschäftsleuten erläutert wurde, wie sie weiterhin ihren Geschäftsbetrieb erreichen und aufrechterhalten können und Vorkehrungen getroffen sind, sodass sie durch die Baustellen keinen finanziellen Schaden erleiden, weil sie ihre Liegenschaft selbst unverschuldet nicht mehr anfahren können. 2. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, die Ämter und Firmen, die im öffentlichen Bereich Bauarbeiten vornehmen, aufzufordern, a) klar, rechtzeitig und nachvollziehbar die Bevölkerung zu informieren, wenn Sperrungen im öffentlichen Bereich anstehen bzw. vorgenommen werden; b) die Absperrungen nachvollziehbar zu gestalten; c) Umleitungen und Umwege - auch für Ortsunkundige - klar zu definieren und darzustellen; d) dabei auch private Baumaßnahmen (Baugenehmigungen), die Auswirkungen auf den öffentlichen Raum haben, einzubeziehen. Begründung: Am 19.11.2024 wurden den Bürgern in Griesheim neben der Neugestaltung der Omegabrücke auch die anstehenden Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum präsentiert. Auch Möglichkeiten der Erschließung wurden genannt. Diese Baumaßnahmen haben große Auswirkungen auf die Verkehrssituation in Griesheim-Süd (Alt-Griesheim). Die erste Maßnahme ist danach bereits für März 2025 geplant. Bis heute haben die Bürger und vor allem die ansässigen Unternehmen keine Information darüber erhalten, wie sie ihre Liegenschaften während der Bauphase erreichen geschweige denn, wie die Anbindung geplant sein soll. Auch ist noch nicht dargelegt, ob die vorgesehene Sicherstellung der Rettungsdienste in die Tat umgesetzt werden kann und auch zeitgleich mit der Sperrung erfolgt. Dies ist nicht hinnehmbar, und die Baumaßnahmen müssen so lange verschoben werden, bis alle offenen Fragen geklärt sind. Dies muss auch der Bevölkerung in Griesheim jetzt und nicht erst, wenn die Absperrungen erfolgen, kommuniziert werden. In Griesheim-Mitte wurde nach kurzer Zeit schon wieder die gleiche Stelle in der Waldschulstraße gesperrt. Ebenfalls finden an gleicher Stelle in der Lärchenstraße/Ecke Eichenstraße Eingriffe in den Straßenraum statt, jedoch wurde nur die Waldschulstraße öffentlich erwähnt. Diese Erwähnung in der Presse war fehlerhaft, wie sich auf Nachfragen herausstellte. Dies schürt nur unnötig den Unmut und mindert unnötig das Vertrauen in Verwaltungsmaßnahmen. Nur mit Kommunikation und Einbeziehung erhält man das notwendige Verständnis für eingreifende Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1380 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 530 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5855, 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 24.03.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit während Großveranstaltungen im Saalbau Griesheim gewährleisten

03.09.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5801 entstanden aus Vorlage: OF 1072/6 vom 19.08.2024 Betreff: Sicherheit während Großveranstaltungen im Saalbau Griesheim gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass auch bei Großveranstaltungen im Saalbau Griesheim die Zufahrt für Rettungsdienste, Feuerwehr usw. zu den Wohnhäusern im Schwarzerlenweg gewährleistet ist. Die ABG Frankfurt Holding als Betreiberin der Saalbau Griesheim soll dabei eingebunden werden. Mögliche Maßnahme könnte das Überwachen des absoluten Halteverbots im Eingangsbereich zum Schwarzerlenweg durch Ordnungskräfte sein. Begründung: Durch den verstärkten Verkehr bei Großveranstaltungen in der Saalbau ist die Zufahrt zum Schwarzerlenweg (Sackgasse mit sehr vielen Wohneinheiten) nicht gewährleistet, wie schon mehrfach dargelegt. So ist beispielsweise vor nicht langer Zeit trotz Verbotes ein ortsfremder Gelenkbus in den Schwarzerlenweg hineingefahren, der unfreiwillig für eine Blockade sorgte. Durch den Wegfall der Omegabrücke ist die Situation verschärft, da nun eine Abfahrtsstrecke fehlt und nun auch die Waldschulstraße als Sackgasse endet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 103 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Griesheim: Offener Tauschschrank für Kindersachen

17.08.2024 · Aktualisiert: 11.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 1073/6 Betreff: Griesheim: Offener Tauschschrank für Kindersachen Das Stadtumbaumanagement hatte bereits vor Jahren einen Tauschschrank für den freien Platz an der Kreuzung Waldschulstraße und Lärchenstraße vorgesehen. Aufgrund fehlender Kapazitäten der Ämter wurde das Projekt damals wohl nicht umgesetzt. Der Tauschschrank sollte die Größe eines (begehbaren) XL-Bücherschrankes (ca. 1,8 x 2,1 x 0,8 m) haben. Der Tauschschrank hier soll besonders den Kindern das Ausleihen, das Verschenken und das Austauschen von Spielmaterial (Brettspiele, Spielsachen, Plüschtiere, kleine Tretroller u.a.) ermöglichen. So soll auch der Geldbeutel der Familien entlastet werden. Eine Patin ist dem Ortsbeirat bekannt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf dem freien Platz an der Kreuzung Waldschulstraße und Lärchenstraße einen XL-Bücherschrank zum Ausstauch von Spielmaterial einzurichten. Zusätzlich soll der Tauschschrank mit bis zu 12.000 EUR aus Ortsbeiratsmitteln gefördert werden. Begründung: Wie Teilen liegt auch Tauschen im Trend. Am Bewusstsein vieler Menschen ändert sich etwas. Der überbordende Konsum macht langsam Platz für nachhaltiges Handeln. Ressourcen schonen und Gegenstände im Kreislauf halten spart Geld und hilft der Umwelt. Dazu gehören auch die sogenannten Tauschschränke, Orte, an denen Menschen etwas abgeben können, was sie nicht mehr benötigen und dafür etwas mitnehmen können, dass für sie interessant ist. Das Prinzip der Offenen Bücherschränke ist in Frankfurt bereits seit über 15 Jahren fest verankert. Ein spezielles Angebot für Kinder fehlt allerdings. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1073/6 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Griesheim: Seniorengerechte Sitzbänke im Grünzug - Espenstraße

26.03.2024 · Aktualisiert: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2024, OF 963/6 Betreff: Haushalt 2024/2025 Griesheim: Seniorengerechte Sitzbänke im Grünzug - Espenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Mittel (ca. 12.000 EUR) für die Aufstellung von 4 seniorengerechten Sitzbänke im Grünzug "Espenstraße" in den nächsten Haushalt einzustellen. Der Grünzug "Espenstraße" ist eine Parkanlage zwischen Espenstraße und Schwarzerlenweg auf der Höhe der Waldschulstraße 20 -24. Bei der Auswahl der genauen Standorte sollte der Abstand zu den einzelnen Wohnhäusern beachtet werden, damit bei missbräuchlichem Lagern durch andere Personen möglichst wenig Belästigung der Anwohnenden entsteht. Gleichzeitig sollte es für mobilitätseingeschränkte und ältere Menschen, die sich durch den Grünzug bewegen, ausreichend Sitz- und damit Ausruhmöglichkeiten geben. Begründung: In diesem Wohngebiet wohnen überwiegend ältere Menschen, die die Grünfläche als Weg oder zum Verweilen nutzen. Erst geeignete Sitzbänke machen es vielen Senioren möglich, wieder mehr am öffentlichen Leben teilzunehmen. Dies gilt insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen und ältere Menschen, die auf Sitzbänke entlang ihrer Alltagrouten angewiesen sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 45 2024 Die Vorlage OF 963/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 SPD

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Griesheim: Waldschulstraße Bereich Friedhof

03.03.2024 · Aktualisiert: 18.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2024, OF 956/6 Betreff: Griesheim: Waldschulstraße Bereich Friedhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, wie groß der Bedarf ist, an Werktagen zur Schulzeit vor dem Friedhof in der Waldschulstraße zu parken, um an einer Bestattung teilzunehmen ob in der Umgebung andere Parkmöglichkeiten für Friedhofsbesucher existieren ob in der Heinrich-Hardt-Straße z.B. versetztes Parken ermöglicht werden kann wann der Parkplatz innerhalb des Friedhofes, der auf Plan "Waldschulstraße Teilabschnitt 5" zu sehen ist, der Öffentlichkeit zur Verfügung steht und wie viele Parkplätze sich dort befinden ob Kurzzeitparken vor dem Friedhof zum Aussteigen für gehbeeinträchtigte Beifahrer/Beifahrerinnen eingerichtet werden kann wie sich die Parksituation nach Einführung der Änderungsmaßnahmen entwickelt ggf. einen Ortstermin zu veranlassen Begründung: Die Parkplätze vor dem Friedhof in der Waldschulstraße sollen für einen zuverlässigeren Busverkehr und bessere Radfahrsituation entfallen. Gleichzeitig fehlen Parkplätze für Trauergäste, die den Friedhof besuchen wollen. Diese Anliegen sind alle wichtig. Radfahren zur Schule muss unterstützt werden. Sichere Schulradwege werden von Schülern und Schülerinnen besser angenommen und sind eine gute klimafreundliche Verkehrsverbindung. Ein attraktiver, zuverlässiger und pünktlicher Busverkehr erhöht die Nutzungsbereitschaft. Trauergäste, die von weiter angereist kommen oder nicht uneingeschränkt mobil sind, müssen den Friedhof gut erreichen können und Parkmöglichkeiten vorfinden. Daher soll nach guten Alternativen zum Parken an der Engstelle der Waldschulstraße gesucht werden. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.02.2024, OF 939/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 885 2024 1. Die Vorlage OF 939/6 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 956/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 2. SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Parteien: SPD, GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Waldschulstraße in Griesheim: Parkplätze im Bereich Griesheimer Friedhof erhalten

19.02.2024 · Aktualisiert: 18.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2024, OF 939/6 Betreff: Waldschulstraße in Griesheim: Parkplätze im Bereich Griesheimer Friedhof erhalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Parkplätze in der Waldschulstraße im Bereich zwischen Bingelsweg und Cuxhavener Straße auf beiden Straßenseiten zu erhalten. Begründung: Der Griesheimer Friedhof hat keine eigenen Parkplätze. Zur Zeit der Eröffnung noch außerhalb gelegen befindet er sich schon lange innerhalb des Siedlungsgebiets. Die Parkplätze in der Waldschulstraße in diesem Bereich werden von Besuchern des Friedhofs und von Anliegern gemeinsam benutzt. Bei Trauerfeiern, an Sonntagen und Feiertagen sind sie schon jetzt kaum ausreichend. Hinzu kommen Nachverdichtungen an den Wohnhäusern, die einen Bedarf an Parkplätzen begründen. Das angekündigte Parkverbot auf der kompletten östlichen Seite der Waldschulstraße zwischen Bingelsweg und Cuxhavener Straße bedeutet den Wegfall von fast der Hälfte aller Parkplätze. Auch in den umliegenden Straßen gibt es einen deutlichen Mangel an Parkplätzen Die in der Begründung genannten Mindestbreiten von 2,2 m für Gehwege sind keine gesetzliche Vorgaben sondern Empfehlungen für Neubauten oder grundlegende Neugestaltungen, wenn Platz vorhanden ist. Im Bestand sind diese Empfehlungen oft nicht umsetzbar. Auch in Griesheim gibt es kaum Straßen mit so breiten Gehwegen. Das seit vielen Jahrzehnten bestehende halbseitige Parken (Zeichen 315) auf beiden Seiten der Waldschulstraße führt im Alltag zu keinen Problemen. Gerade der östliche Bürgersteig ist weiterhin ausreichend breit. Die Anzahl der Fußgänger, der Fußgänger mit Rollatoren, Kinderwagen etc. führt auch bei Begegnungen zu keinen Schwierigkeiten. Dagegen würde der Wegfall so vieler Parkplätze einen deutlichen Nachteil darstellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.03.2024, OF 956/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 885 2024 1. Die Vorlage OF 939/6 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 956/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 2. SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Griesheim: Bau/Aufstellen einer Behelfsbrücke während der mindestens siebenmonatigen Sperrung der Fußgängerunterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße

06.02.2024 · Aktualisiert: 21.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.02.2024, OA 439 entstanden aus Vorlage: OF 936/6 vom 30.01.2024 Betreff: Griesheim: Bau/Aufstellen einer Behelfsbrücke während der mindestens siebenmonatigen Sperrung der Fußgängerunterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. während der Sperrung der für die zu Fuß Gehenden wichtigen Stadtteile verbindenden Fußgängerunterführung als auch für die Nutzer des ÖPNV zwischen Sommer 2024 und mindestens Frühjahr 2025 gesperrten Tunnels eine Behelfs brücke aufzustellen/zu installieren; 2. zu prüfen und zu berichten, wie die Behelfsbrücke barrierefrei sein kann, ohne eine Verzögerung des Baus der Behelfsbrücke zu verursachen. Begründung: Nach der letzten Ortsbeiratssitzung hat es viele Gespräche zwischen und mit den Bürgern gegeben und das Für und Wider wurde diskutiert. Hierbei hat sich herauskristallisiert, dass für alle nicht nachvollziehbar ist, warum die Behelfsbrücke für die Fußgänger aus Kostengründen nicht installiert werden soll. Für die Brücke wurden Kosten in Höhe von circa zwei Millionen Euro und 10.000 Euro am Tag genannt. Das hört sich erst einmal viel an. Durch alle Nutzer umgerechnet wären das aber bei der Nutzung während der Bauzeit Kosten von circa zwei Euro pro Tag/pro Nutzer. Darin sind sowohl die Wechsler der Stadtteile inbegriffen als auch die Nutzer der S-Bahnen. Die Nutzer, die aus Griesheim-Mitte die S-Bahnen nutzen, hätten eine gute und kurze Verbindung zum Bahnhof. Es wurden schon Wetten abgeschlossen, dass man bei Nutzung der Straßenbahn auf der Mainzer Landstraße zum Hauptbahnhof und von dort zurück zum Griesheimer Bahnhof (um dann seinen Zug am Griesheimer Bahnhof in Richtung Höchst oder Innenstadt zu erreichen) eventuell schneller sein könnte, als mit der Fahrt mit dem Bus der Linie 89 durch Griesheim, welcher über die Schranke in der Elektronstraße und durch ganz Alt-Griesheim (Griesheim-Süd) fahren muss, um an der Endhaltestelle "Erzberger Straße" auszusteigen und zu Fuß zum Bahnhof zu laufen oder durch nochmaliges Umsteigen in den Bus der Linie 45 den Bahnhof zu erreichen. Bei der Rückfahrt hält zwar der Bus direkt am Bahnhof, aber bei Ankunft der S-Bahnen werden dann mehr Menschen den Bus nutzen müssen, als der Bus Platz bietet. Das heißt, man muss auf den nächsten oder übernächsten Bus oder den danach warten; das mit den jeweils neu angekommenen Nutzern der S-Bahn. Zurück geht es über die Gleise der Elektronstraße. Man kann sich ausrechnen, wie lange ein jeder dann unterwegs ist, um den Arbeitsplatz, das Zuhause oder sonstige Termine außerhalb Griesheims zu erreichen. Selbst innerhalb Griesheims ist es eine sehr lange Fahrt. Bei allem Verständnis für die Notsituation ist dies inakzeptabel und die Ersatzbrücke muss gebaut werden, wohlwissend, dass Menschen mit schweren Bewegungseinschränkungen diese nicht nutzen können. Denn keiner weiß, ob es tatsächlich bei den angepeilten sieben bis acht Monaten bleibt. Wie schon angeführt, wären die Kosten der Brücke heruntergerechnet auf den Tag und Nutzer "Peanuts", wie ein großer Bänker Frankfurts mal erheblich größere Ausgaben nannte. Die Griesheimer sind der Meinung, dass das eine Summe ist, die man für sie ausgeben können muss. Es kam schon die Frage auf, ob das vorgesehene umständliche Verfahren ohne Brücke auch den Bürgern des Westends, Nordends oder Bornheims zugemutet werden würde. Die kostenfreie Nutzung der Busse der Linie 89 während der Sperrzeiten ist ein sehr gutes Angebot und hilft denjenigen, die schlecht zu Fuß unterwegs, keine Dauernutzer des ÖPNV mit einer Zeitfahrkarte und nicht motorisiert sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.06.2024, B 252 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 14.02.2024 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 11.03.2024, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 439 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2024, TO II, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage OA 439 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei Beschlussausfertigung(en): § 4571, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2024 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Griesheim: Widerrechtliches Parken im Kreuzungsbereich verhindern

13.12.2023 · Aktualisiert: 24.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.12.2023, OF 909/6 Betreff: Griesheim: Widerrechtliches Parken im Kreuzungsbereich verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert: bei folgenden Kreuzungen das Parken von KFZ oder Sprintern durch klares Kennzeichnen durch Sperrflächen, Poller oder wo möglich Fahrradbügel unter Berücksichtigung von gesicherten Querungshilfen für Fußgänger und entsprechender Beschilderung zu unterbinden: Stroofstraße / Ecke Elektronstraße Alt Griesheim / Taläckerstraße Linkstraße / Taläckerstraße Linkstraße / Elektronstraße Autogenstraße / Taläckerstraße Fabriciussraße / Taläckerstraße Eichenstraße/Waldschulstraße/Schwarzerlenweg Begründung: Durch das falsche Parken in Kreuzungsbereichen werden den Zufußgehenden die sicheren Querungsplätze genommen und Zufußgehende sind für Autofahrer schlecht zu sehen, abbiegende Fahrzeuge kommen oft genug nicht ohne zu rangieren um die Ecke und gefährden damit andere Verkehrsteilnehmer. Größere Fahrzeuge kommen nur erschwert zu den von ihnen anzufahrenden Lieferadressen. Um dieses verkehrswidrige Verhalten nicht weiter zu dulden bzw. hinzunehmen, müssen bauliche Vorkehrungen getroffen werden, um die Nutzung des öffentlichen Raums für alle sicherer zu machen. Mit dem Abpollern oder Aufstellen von Fahrradhaltemöglichkeiten (Fahrradbügel) könnte das Wildparken von Fahrrädern und Rollern eingedämmt oder gar unterbunden werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 909/6 wird abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke

28.11.2023 · Aktualisiert: 18.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.11.2023, OA 416 entstanden aus Vorlage: OF 879/6 vom 13.11.2023 Betreff: Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, so schnell wie möglich einen Ersatz für die abgerissene Omegabrücke zu errichten und insbesondere 1. im ersten Quartal des Jahres 2024 einen Zeitplan mit einzelnen Schritten zur Umsetzung vorzulegen; 2. im ersten Quartal des Jahres 2024 in Griesheim in einer öffentlichen Informationsveranstaltung den weiteren Ablauf zu erläutern; 3. Möglichkeiten von Provisorien zu prüfen und zu bewerten; 4. alle Möglichkeiten für eine beschleunigte Umsetzung zu nutzen; 5. keine Wiederholung schon erfolgter zeitintensiver Variantenprüfungen vorzunehmen; 6. eine örtliche Gegebenheiten berücksichtigende Planung zu erstellen. Begründung: Die wichtigen kulturellen und infrastrukturellen Einrichtungen im Stadtteil Griesheim verteilen sich auf Gebiete nördlich und südlich der Bahnlinie. Daher ist die Durchgängigkeit der Bahnlinie sehr bedeutsam. Der Bahnübergang in der Elektronstraße (häufige Schließzeiten) und die Umleitungen über die Stroofstraße und die Mainzer Landstraße sind nur für eine Übergangszeit geeignet. Schon allein das Fehlen der zwei Buslinien 54 und 59 innerhalb Griesheims ist ein großer Nachteil. Bei der Einführung des S-Bahn-Verkehrs wurde intensiv geprüft, ob der Bahnübergang in der Alten Falterstraße/Waldschulstraße durch eine Unterführung oder eine Brücke ersetzt wird. Gegen die Unterführung sprachen folgende Punkte: lange Rampen auf beiden Seiten; Straßen wie Fabriciusstraße, Autogenstraße, Eichenstraße und Schwarzerlenweg würden zu Sackgassen; fehlende Anbindung der Anlieger der Alten Falterstraße; städtebauliche Bewertung des Eingriffs durch den tiefen Schacht. Diese Bewertung besteht unverändert. Alle Häuser und Straßen bestehen weiterhin und zusätzlich gibt es mit dem Bürgerhaus Griesheim anstelle der Wendeanlage der Straßenbahn ein großes Gebäude mit Einfahrt zur Tiefgarage. Für den Platz vor dem Bürgerhaus hat ein Wettbewerb einen schönen Vorschlag ergeben, der den Bereich verschönert und zum Aufenthalt einlädt. Stattdessen würde dann an dieser Stelle die Zufahrt zum unterirdischen Tunnel sein. Nach den Baumaßnahmen im Jahr 2015 für 2,8 Millionen Euro (von Sanierung mag der Ortsbeirat nicht mehr sprechen) hatte die Brücke zwei Gehwege mit einer Breite von 1,2 Metern und 1,8 Metern sowie zwei je 1,5 Meter breite Radfahrspuren. Dies war bedarfsgerecht. Nun Gehwegbreiten von je 2,5 Metern sowie zwei baulich getrennte Radwege von je zwei Metern Breite zu fordern, würde die Breite der Brücke derart erhöhen, dass der vorhandene Raum nicht mehr ausreicht. Das Ergebnis wäre dann keine Brücke. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.04.2024, B 169 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 06.12.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 22.01.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 416 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4227, 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 22.01.2024 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Omegabrücke - Informationsfluss für Bevölkerung sichern

28.11.2023 · Aktualisiert: 21.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4767 entstanden aus Vorlage: OF 878/6 vom 13.11.2023 Betreff: Griesheim: Omegabrücke - Informationsfluss für Bevölkerung sichern Vorgang: OM 4376/23 OBR 6 1. Der Magistrat wird neben dem dringenden Wunsch auf eine zeitnahe Informationsveranstaltung für die Bürger in Griesheim gemäß der Anregung vom 12.09.2023, OM 4376, gebeten, durch regelmäßige zeitnahe Informationen - Wurfsendung in die Briefkästen, Veröffentlichungen auf der Website der Stadt Frankfurt, z. B. unter der Rubrik "Meldungen", über soziale Medien oder evtl. Hotlines - die Bürger über Folgendes zu informieren: a) Wie ist der jeweils aktuelle Planungsstand? b) Wie ist der jeweils aktuelle Stand der Arbeiten/Ausführungen? 2. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, der Bevölkerung einen Zeitplan einschließlich der Vorhaben der Deutsche Bahn AG rund um den Bahnhof bis zur Fertigstellung der neuen Brücke vorzulegen. 3. Außerdem wird der Magistrat um Aufklärung gebeten, welche Auswirkungen dieser Abriss und der Neubau einer Brücke oder einer sonstigen Querungsmöglichkeit der Waldschulstraße/Alte Falterstraße auf die Vorhaben des Umbaus des Griesheimer Bahnhofs (Bahn/Stadt), Erstellung einer Lärmschutzwand (Bahn) und Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes und dessen Finanzierung aus dem Bund-Länder-Stadtumbauprogramm Griesheim-Mitte (Bund/Land/Stadt) haben. Begründung: Der Abriss der Brücke ist ein einschneidender Eingriff in das Leben und die Mobilität der Griesheimer Bevölkerung und der ortsansässigen Unternehmen als auch für die Bevölkerung der umliegenden Stadtteile sowie aller Besucher und Kunden. Um Verdruss und das Gefühl, wieder einmal abgehängt zu sein, zu minimieren, ist eine zeitnahe offene Kommunikation über das weitere Geschehen wichtig. Auch die regelmäßige Information über das, was geschieht oder nicht geschehen kann, im Rahmen der Neuplanung einer Querung als Ersatz für die abgerissene Omegabrücke ist für die Menschen von großem Interesse. Daher bittet und regt der Ortsbeirat an, den Ortsbeirat und die Bevölkerung regelmäßig und offen zu informieren und insbesondere die geforderte Informationsveranstaltung zeitnah in Griesheim zu realisieren. Wenn das Bürgerhaus nicht zur Verfügung steht, findet sich sicherlich bei den Kirchengemeinden in Alt-Griesheim ein Ort zum Tagen. Neue Informationen können zeitnah auf der Website der Stadt Frankfurt veröffentlich werden, wie bereits für andere Projekte wie den Durchstich des Homburger Dammes erfolgt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4376 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 697 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke

10.10.2023 · Aktualisiert: 26.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4563 entstanden aus Vorlage: OF 866/6 vom 10.10.2023 Betreff: Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke Der Magistrat wird gebeten, zur Verbesserung der Situation nach Abriss der Omegabrücke bis zu deren erfolgtem Neubau, folgende Maßnahmen zu prüfen und bei positivem Prüfergebnis umzusetzen: 1. Durch Verkehrsleitmaßnahmen wie Beschilderungen soll stärker für die Umfahrung über die Jungmannstraße, Alt-Griesheim und Stroofstraße zur Mainzer Landstraße für Verkehrsteilnehmer mit Zielen in Richtung Norden und Osten geworben werden. 2. Mit den Verantwortlichen der Kundenparkplätze der Märkte in der Autogenstraße und Elektronstraße/Lärchenstraße soll vereinbart werden, dass einige Kundenparkplätze nachts, an Wochenenden und an Feiertagen durch Anwohner der Autogenstraße genutzt werden können. 3. In möglichst vielen Abschnitten der Autogenstraße soll das teilweise Parken auf dem Bürgersteig (Verkehrszeichen 315) erlaubt werden. 4. Zu Beginn der Autogenstraße soll es eine zusätzliche Beschilderung mit einer Sperrung für Lkw über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und Ausnahmen nur für Linienbusverkehr und Anlieger geben. Begründung: Die verkehrliche Bedeutung der Omegabrücke ist so groß, dass keine annähernde Kompensation bis zur Inbetriebnahme eines Neubaus möglich ist. Dennoch ist das Ziel, mögliche Besserungen zu schaffen. Auch als Folge der Gewohnheit werden Verkehrsteilnehmer den Weg über die Elektronstraße als Ausweichstrecke wählen. Der Bahnübergang bietet aber keine Kapazität für zusätzlichen Verkehr. Die Ausweichstrecke über die Jungmannstraße, Alt-Griesheim und Stroofstraße führt nur zu einer moderaten Fahrzeitverlängerung, wenn der Bahnübergang geöffnet ist. Bei geschlossenen Schranken bietet sie sogar einen zeitlichen Vorteil. Der Wegfall von Parkplätzen in der Autogenstraße ist in den umliegenden Straßen nicht zu kompensieren. Dagegen erscheint es lohnenswert, mit den Verantwortlichen der Parkplätze der zwei Märkte zu verhandeln mit dem Ziel, Parkflächen für Anwohner der Autogenstraße verfügbar zu machen. Ein Halteverbot in der gesamten Autogenstraße, wie es gegenwärtig (10.10.2023) besteht, verhindert, dass Fahrzeuge dort auch nur be- und entladen werden können. Die Tätigkeiten von Pflegediensten etc. werden massiv erschwert. In vielen Bereichen der Autogenstraße erscheint es dagegen möglich, das Parken teilweise auf dem Gehweg zu erlauben. Der Gehweg dort ist noch ausreichend breit und die Maßnahme begrenzt auf den Zeitraum bis zur Inbetriebnahme einer neuen Brücke. Auch wenn im gesamten südlichen Bereich Griesheims ein Verbot von Lkws über 7,5 Tonnen besteht, ist es sinnvoll, in der Autogenstraße nur Linienbusverkehr und Anlieger zuzulassen. Auf diese Weise wird der Lkw-Verkehr in der schmalen Straße weiter reduziert, weil nur dortige Anlieger in diesen Bereich einfahren dürfen. In ihrer Gesamtheit sind diese Vorschläge geeignet, die schwierige Situation in den nächsten Jahren zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Griesheim: Benennung einer unbenannten Straße

14.09.2023 · Aktualisiert: 19.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2023, OF 858/6 Betreff: Griesheim: Benennung einer unbenannten Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die südlich der Mainzer Landstraße zwischen Lärchenstraße und Ernst-Wiss-Straße verlaufende unbenannte Straße wie folgt zu benennen: An der Schelteich. Begründung: Dieses vorgenannte Straßenstück ist bisher nicht benannt und soll aus polizeilichen und Orientierungsgründen geändert werden. Adressen selbst befinden sich in dieser Straße zur Zeit nicht, so dass auch keine Kosten wegen Adressänderungen auf Anlieger zukommen. Bei dem Namen handelt es sich um eine alte Flurbezeichnung. Neben Baumnamen gibt es in Griesheim Mitte bereits Straßen, die nach Flurbezeichnungen benannt sind. Auch das Vermessungsamt hat seine Zustimmung zur Namensgebung bereits signalisiert. Das Landesgeschichtliche Informationssystem Hessen (LAGIS) deutet darauf hin, dass die Bezeichnung "Schelteich" offenbar von einer Eiche herrührt (Schelt-Eiche). Womit sich der Kreis wieder schließen würde zu einer Benennung nach einem Baum. In der Anlage finden Sie die Markierung der zu benennenden Straße und den Auszug aus einer alten Flurkarte. Quelle: Geoportal Quelle: Geschichtsverein Griesheim Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Initiative OI 34 2023 Die Vorlage OF 858/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Fußgängerunterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße

12.09.2023 · Aktualisiert: 23.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4357 entstanden aus Vorlage: OF 818/6 vom 22.08.2023 Betreff: Griesheim: Fußgängerunterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße Der Magistrat wird gebeten, für die Übergangszeit bis zum Umbau und zur Sanierung der o. g. Fußgängerunterführung ein Streetart-Projekt unter Anleitung eines Griesheimer Künstlers zusammen mit jungen Menschen aus Griesheim zu genehmigen. Der Entwurf sollte im Ortsbeirat und mit einer kleinen Ausstellung von ca. einer Woche im Bürgerhaus Griesheim vor Realisierung vorgestellt werden. Begründung: Der Durchgang ist ein ständiger Schandfleck. Nicht nur, dass manche meinen, ihren Müll einfach fallen lassen zu können, wird dieser laufend mit politischen Parolen oder sonstigem Mist beschmiert, woran nichts kreativ ist. Mit der Gestaltung der Fußgängerunterführung mithilfe ortsansässiger junger Menschen könnten die Schmierereien vielleicht unterbunden werden. Die Reinigung des Tunnels kostet jedes Mal zwischen 1.500 und 2.000 Euro. Dies geschieht bald monatlich. Dieses Geld könnte einmalig in die Aktion eingebracht werden. Vielleicht würde die Aktion ja von der FES sogar gesponsert werden, wenn es dadurch zu Kosteneinsparungen kommt. Erfahrungsgemäß tragen künstlerisch gestaltete Wände weniger zu Schmierereien bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 26 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Griesheim: Informationspolitik beim ÖPNV: Wo bleibt der Kunde?

04.07.2023 · Aktualisiert: 30.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 04.07.2023, OA 378 entstanden aus Vorlage: OF 793/6 vom 14.06.2023 Betreff: Griesheim: Informationspolitik beim ÖPNV: Wo bleibt der Kunde? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit den zuständigen Betreibern RMV, traffiQ oder VGF, gegebenenfalls auch mit der Deutschen Bahn, in Kontakt zu treten, um dringend Lösungen für die miserable und teilweise unklare Informationspolitik bei künftigen Zugausfällen, Umleitungen etc. zu finden. Dazu zählen gut sichtbare Aushänge, korrekt angebrachte und gut sichtbare Wegweiser zum Schienenersatzverkehr, gute Informationen an den Bahnhöfen, korrekte digitale Anzeigen und keine verwirrenden Sprachansagen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, die Lautsprecheransagen an den Bahnhöfen klar, an allen Ecken des Bahnhofs verständlich und mit aktuellem Bezug vorzubringen. Begründung: "Frankfurt-Griesheim", wie auch die anderen Bahnhöfe im Frankfurter Westen, sind stark frequentierte Bahnhöfe, genutzt von den Menschen im Westen, egal ob Wohnende, Durchreisende, Arbeitnehmende oder auch Arbeitgebende. Sie sind darauf angewiesen, zuverlässig und zielführend informiert zu werden. Am Wochenende vom 9. bis zum 11. Juni 2023 fielen mal wieder sämtliche S-Bahnen wegen Bauarbeiten aus. Eine vorausgehende gut sichtbare Information über den Ersatzverkehr, den die Kunden nutzen sollten, fand vorher nicht statt. Während des Ausfalls des Zugsverkehrs konnte auch am Bahnsteig kein gut sichtbarer Hinweis festgestellt werden. Lediglich an den Bushaltestellen in der Waldschulstraße befand sich ein kleiner DIN-A5-Zettel, der interpretationsfähig war. Auch heute ist der Bahnverkehr schon wieder gestört. Termine sind nicht einhaltbar, man kommt viel zu spät an sein Ziel. Ferner sind die Ansagen, wenn denn eine erfolgt, oft nicht verständlich, insbesondere dann, wenn man nicht direkt nah am Lautsprecher steht. Unkorrekte Anzeigen auf den Anzeigetafeln sind verwirrend. Durchsagen, dass ein Zug ausfällt, der gerade kommen soll, wenn der verspätete Zug kurz darauf einfährt, sind ebenfalls keine Hilfe, sondern verwirren nur. Der Ortsbeirat möchte, dass die Menschen den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Dazu muss er aber auch so zur Verfügung stehen, dass dies einfach möglich ist und nicht zu einer Odyssee entweder beim Fortkommen oder bei der Informationspolitik wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 3 Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1048 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 12.07.2023 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 18.09.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 378 wird im Rahmen der Vorlage B 323 im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3710, 20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 18.09.2023

OF (Antrag Ortsbeirat)

Griesheim: Ortstermin Espenstraße 50 bis 54

11.06.2023 · Aktualisiert: 13.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2023, OF 792/6 Betreff: Griesheim: Ortstermin Espenstraße 50 bis 54 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin mit dem Straßenverkehrsamt und dem Ordnungsamt anzuberaumen, um eine Lösung in Bezug auf die verkehrswidrige Parksituation zu finden. Begründung: Seit vielen Jahren ärgern sich die Anwohner über widerrechtlich geparkte Autos auf dem Weg, der an den Hauseingängen 50 - 54 entlang führt. Auf dem gesamten Weg herrscht Halteverbot. Eine Zufahrt zu den Häusern ist auch nur über die Kiefernstraße möglich, da an der Espenstraße Poller stehen. Der Fußweg ist generell zugestellt. Dieser Teil der Espenstraße führt zur Schule und zum Kindergarten. Ebenfalls im Anschluss an die Häuserzeile befindet sich der Abenteuerspielplatz. Bei einer Schulwegbegehung war dieser Teil der Espenstraße auch schon Thema. Jedoch hat sich bis heute an der Situation nichts verändert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.06.2023, OF 815/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 792/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 815/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Griesheim: Ortstermin Schwarzerlenweg - Eingangsbereich

11.06.2023 · Aktualisiert: 13.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2023, OF 815/6 Betreff: Griesheim: Ortstermin Schwarzerlenweg - Eingangsbereich Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin mit der Saalbau AG, dem Straßenverkehrsamt und dem Ordnungsamt anzuberaumen, um eine Lösung in Bezug auf die äußerst schwierige und gefährliche Verkehrssituation im Bereich der Zu-/Ausfahrt Schwarzerlenweg zu finden. Der Ortsbeirat regt an, diese Ortsbegehung in Verbindung mit der geforderten Ortsbegehung in der Espenstraße vorzunehmen. Begründung: Die Situation am Eingangsbereich der Sackgasse "Schwarzerlenweg" ist gefährlich und für die Anwohner kaum noch ertragbar. Das rücksichtslose Verhalten der Autofahrer wird im Laufe der Zeit eher schlimmer. Am Sonntag, 25. Juni 2023, war die Situation erneut von zahlreichen Ordnungswidrigkeiten geprägt. Die Einfahrt in den Schwarzerlenweg war im Parallelbereich zum Tedi Markt komplett zugeparkt. Der Gehweg war für Fußgänger mit Mobilitätseinschränkung nicht mehr nutzbar. Das bedeutet, dass Menschen mit Rollatoren, Rollstühlen und Kinderwagen auf der Straße laufen mussten. Die Feuerwehrzufahrt vom Bürgerhaus war ebenfalls komplett zugeparkt. Anwohnern berichten, dass viele der unzulässig abgestellten Fahrzeuge mit Waren vollgepackt waren. Kleiderständer wurden Richtung Bürgerhaus gerollt und teilweise stiegen die Autofahrer aus und beschimpfen sich gegenseitig lautstark. Sie standen sich gegenüberstanden und keiner wollte dem anderen Platz machen. Dazu wurde oft und anhaltend gehupt. Die Anwohner haben dafür kein Verständnis mehr. Hier muss endlich und schnell gehandelt werden, bevor die Aggressionen der Autofahrer zu unüberlegtem Handeln führen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.06.2023, OF 792/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 792/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 815/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Grünfläche zwischen Espenstraße und Schwarzerlenweg

14.03.2023 · Aktualisiert: 15.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3671 entstanden aus Vorlage: OF 701/6 vom 19.02.2023 Betreff: Griesheim: Grünfläche zwischen Espenstraße und Schwarzerlenweg Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, die Parkbänke und hier insbesondere die Parkbank nahe dem Schwarzerlenweg 68 so zu versetzen, dass die Anwohner nicht vom Rauch- und Müllgeruch, der aufgrund der sich dort niederlassenden Personen entsteht, belästigt werden und dies zeitnah umzusetzen. Begründung: Parkbänke gehören in einen Park. Sie dienen zum Pause einlegen, zum Ausruhen und zum Aufenthalt im Grünen. Deshalb sollen keine Parkbänke entfernt werden, jedoch sollten diese so stehen, dass unmittelbar angrenzend wohnende Anwohner nicht unnötig belästigt werden. Dies ist jedoch insbesondere bei dieser Bank der Fall, wie bei einer Ortsbegehung Ende 2022 von Anwohnern nachvollziehbar geschildert wurde. Diese Bank befindet sich am Weg, welcher durch den Park führt und steht sehr nah am Wohn- und Freizeitbereich der angrenzenden Wohnbebauung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1234 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Waldschulstraße 20 - Unterkunft für Wohnraumsuchende

14.03.2023 · Aktualisiert: 15.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3672 entstanden aus Vorlage: OF 702/6 vom 19.02.2023 Betreff: Griesheim: Waldschulstraße 20 - Unterkunft für Wohnraumsuchende Vorgang: OA 230/22 OBR 6; ST 5/23 Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, wo genau sich der öffentliche Spielplatz in der Kiefernstraße befindet, der fußläufig drei Minuten von der Einrichtung Waldschulstraße 20 entfernt sein soll (vorletzter Absatz der Stellungnahme). Vorsorglich wird der Magistrat gebeten, den angeblich vorhandenen öffentlichen Spielplatz in der Kiefernstraße endlich unter Einbezug der Kinder einzurichten. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, - wie er sich die Integration aller Betroffenen im Stadtteil vorstellt, da es ja nicht nur diese Übergangswohneinrichtung in Griesheim gibt; - welche Mittel und wie viel Personal er bereit ist, schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen, um sämtliche Bildungseinrichtungen sofort zu erweitern oder zu bauen und auszustatten, damit die Integration tatkräftig erfolgreich umgesetzt werden kann. Ferner möchte der Ortsbeirat die Stellungnahme wie folgt kommentieren: 1. Die Gemeinschaftsräume mit einer kleinen Freifläche sind kein Ausgleich für den Bewegungsdrang der Kinder. 2. Dass ein Spielplatz vor Kurzem auf dem Gelände der ABG abgebaut wurde, weil es mehrfach zu Beschwerden von Anwohnern kam und hier das Gebäude als geförderter Wohnraum für Senioren und Seniorinnen angeführt wird, ist sonderbar und verwundert den Ortsbeirat, da in dem Haus ebenfalls Familien wohnen. 3. Um die Menschen zu integrieren, die man in den Unterkünften unterbringt, muss dafür gesorgt werden, dass dafür auch entsprechende Angebote jeglicher Art vorhanden sind. Dazu zählen, wenn nicht vor Ort, dann im nahen Umfeld entsprechende Einrichtungen für die Erwachsenen und gut ausgestattete Spielflächen etc. Beides ist vor Ort nicht ausreichend vorhanden. 4. Der vermutlich gemeinte und angeführte Spielplatz in der Kiefernstraße, der fußläufig in drei Minuten Entfernung erreicht werden kann, ist ein vom Internationalen Bund (IB) betriebener Abenteuerspielplatz und nur geöffnet, wenn auch Personal da ist. Er ist also nicht jeden Tag und zu jeder Zeit tagsüber verfügbar. 5. Die angeführten Einrichtungen im letzten Absatz sind ebenfalls nur dann verfügbar, wenn die Einrichtungen geöffnet sind. Dies ist ebenfalls nicht an sieben Tagen der Woche der Fall. Die Bibliothek ist zwar ein schöner Ort, aber kein Spielplatz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2023, ST 1430 Aktenzeichen: 64-4

OA (Anregung Ortsbeirat)

Griesheim: Erarbeitung eines Parkraumkonzepts im Bereich Elektronstraße/Mainzer Landstraße/In der Schildwacht/Lärchenstraße

14.03.2023 · Aktualisiert: 17.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 14.03.2023, OA 334 entstanden aus Vorlage: OF 699/6 vom 19.02.2023 Betreff: Griesheim: Erarbeitung eines Parkraumkonzepts im Bereich Elektronstraße/Mainzer Landstraße/In der Schildwacht/Lärchenstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Parkraumkonzept für Pkw und Fahrräder für den o. g. Bereich zu erarbeiten und es den Bürgern vor Ort vorzustellen. Begründung: Dieser Bereich weist viele Wohneinheiten auf und Weitere kommen in den nächsten Jahren dazu. Zusätzlich befinden sich in diesem Bereich eine Moschee, ein Fußballplatz und Unternehmen, jeweils mit hohem Verkehrsaufkommen. Das erarbeitete Konzept soll den Bürgern vorgestellt und schnellstmöglich umgesetzt werden. Das Parkraumkonzept muss Folgendes berücksichtigen: Ersatz für wegfallenden Parkraum für Pkws auf dem Gelände der ABG sowie Flächen zum Abstellen von Carsharing-Autos, Fahrrädern und Motorrädern. Des Weiteren muss geprüft werden, ob die Möglichkeit besteht, Parkflächen auf angrenzenden Grundstücken als Ersatz anzumieten und zu vermieten. Im Zuge der Verdichtung des Wohnquartiers in diesem Bereich und dem damit verbundenen Wegfall von Parkplätzen, als auch der sich dort befindlichen öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen, durch die hoher Parkdruck entsteht, muss für die Menschen, die hier leben und wohnen, gesichert sein, dass sie die Möglichkeit haben, ihr Fahrzeug in unmittelbarer Nähe parken zu können. Bei dem Gebiet handelt es sich nicht um ein Gebiet wie der Innenstadt oder anderen Wohngebieten, wo man leicht auf das eigene Fahrzeug verzichten kann, da man seinen Arbeitsplatz auch bequem zu Fuß, mit dem Rad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann. Außerdem ist der hohe Parkdruck auch dem geschuldet, dass sich hier mindestens zwei stark besuchte Einrichtungen wie die Moschee und der Sportplatz befinden und die Umgebung ein reines Gewerbegebiet ist. Der durch diese Einrichtungen verursachte Parkdruck ist extrem hoch und belastet das Quartier sehr stark. Durch die Wohnverdichtung des ABG-Geländes in der Ahornstraße, auf dem die Parkplätze wegfallen werden und nur in reduzierter Zahl auf benachbarten ABG-Geländen wieder hergestellt werden sollen, bietet es sich an, gleichzeitig eine Planung für ein Parkraumkonzept in diesem Bereich zu erstellen, den Bürgern in dem genannten Quartier vorzustellen und nach Diskussion umzusetzen. Wohlwissend, dass der Autoverkehr und der dazu notwendige Parkraum reduziert werden soll, sollte dieser Vorgang schonend stattfinden. Eine Parkplatzreduzierung hat dort Vorrang, wo die Wege für die zu Fuß Gehenden kurz sind und optimale Verbindungen mit den ökologischen und klimatisch sinnvollen Fortbewegungsmitteln auf hervorragende Weise bestehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1631 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 22.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.04.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 334 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3187, 17. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 24.04.2023

OF (Antrag Ortsbeirat)

Griesheim-Mitte: In den Wohngebieten zwischen A 5 und Waldschulstraße öffentliche Parkplätze nur für reine Personenkraftwagen ausweisen durch Zusatzzeichen „Parken nur für Pkw“ und zusätzlich Ausweisung von Parkplätzen für Motorräder

19.02.2023 · Aktualisiert: 22.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2023, OF 698/6 Betreff: Griesheim-Mitte: In den Wohngebieten zwischen A 5 und Waldschulstraße öffentliche Parkplätze nur für reine Personenkraftwagen ausweisen durch Zusatzzeichen "Parken nur für Pkw" und zusätzlich Ausweisung von Parkplätzen für Motorräder Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die öffentlichen Parkplätze in reinen Wohngebieten rund um die Waldschulstraße in Griesheim-Mitte (Fläche A5 - Waldschulstraße) einschließlich der Waldschulstraße nur noch für reine PKW bis 2,8t freizugeben bzw. zuzulassen und entsprechend zu beschildern. Gleichzeitig sollen auch spezielle Parkplätze für Motorräder in den jeweiligen Straßen eingerichtet werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass beim Gehwegparken oder den senkrechten Parkplätzen die Mindest-Breite der Fußgängerwege für die Zufußgehenden auf den Gehwegen eingehalten wird, möglichst aber 2,50m nach RaSt 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen) angestrebt wird. Begründung: Griesheim besteht teilweise aus reinen Wohngebieten als auch Mischgebieten. In dem hier angeführten Bereich zwischen A 5 und Waldschulstraße (Griesheim-Mitte) befindet sich ein reines Wohngebiet mit den Schulen, Betreuungseinrichtungen und dem Bürgerhaus. Die öffentlichen Parkplätze werden zunehmend auch als Parkplätze zum Abstellen von Anhängern, Motorrädern und Sprinter genutzt. Dadurch gehen Parkplätze für die PKW verloren. Insbesondere auch im Bereich der Waldschulstraße werden die öffentlichen Parkplätze zum Abstellen von Anhängern und Sprinter genutzt. Die Ausweisung der Parkplätze als reine PKW-Stellfläche würde die für das Parken zur Verfügung stehen Fläche klar definieren. Speziell für Motorräder ausgewiesene Parkplatzflächen in den jeweiligen Straßen wären ebenfalls hilfreich, um auch für sie entsprechende Parkplatzflächen zu sichern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 698/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, LINKE und FDP gegen SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Verkehrskonzept Griesheim: hier nur Griesheim-Mitte in Verbindung mit dem Radverkehrskonzept

17.01.2023 · Aktualisiert: 15.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 17.01.2023, OA 303 entstanden aus Vorlage: OF 645/6 vom 27.12.2022 Betreff: Verkehrskonzept Griesheim: hier nur Griesheim-Mitte in Verbindung mit dem Radverkehrskonzept Am 1. November 2022 wurde im Ortsbeirat das Verkehrskonzept für Griesheim-Mitte vorgestellt. Das Vorgetragene glich eher einem Aufzählen der Mängel und Möglichkeiten von Veränderungen, als einem konkreten Konzept. Wesentliche und notwendige Veränderungen an den Verkehrssituationen im bestehenden Straßenraum waren nicht erkennbar berücksichtigt. Hierzu zählen die bestehenden Fußgängerwege u. a. in der Eichen- und Lärchenstraße. Des Weiteren wird parallel ein Radfahrverkehrskonzept erarbeitet, welches im vorgestellten Verkehrskonzept in seiner Gestaltung nicht erkennbar war. Beide Konzepte stehen in ihrer Gestaltung jedoch in einem Zusammenhang und sollten als Einheit auch den Bürgern zur Diskussion vorgestellt werden. Beide Konzepte, die den Bereich des Stadtumbauprogramms Griesheim-Mitte betreffen, lagen in dieser Form weder der Lokalen Partnerschaft (LoPa) vor noch wurden die Gestaltungsvorstellungen den Bürgern in einer Bürgerinformationsveranstaltung in Griesheim vorgestellt. Da schon seit 2020 - zumindest in der LoPa - bekannt war, dass es ein Verkehrskonzept Griesheim geben sollte, war die Vorstellung im Ortsbeirat beantragt worden. Denn ein Verkehrskonzept betrifft alle Griesheimer und sollte, bevor vollendete Tatsachen geschaffen werden, mit den Bürgern kommuniziert werden. In Anbetracht dessen, dass inzwischen auch ein Radverkehrskonzept erarbeitet wurde, müssen diese beiden Konzepte in einem Zusammenhang gesehen und mit den Bürgern diskutiert werden, denn sie beinhalten einschneidende Veränderungen, deren Akzeptanz nur durch Beteiligung erreicht werden kann. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. das Verkehrskonzept zeitnah in der Form zu überarbeiten, dass den zu Fuß Gehenden nicht nur neue Wege erschlossen, sondern auch die bestehenden Wege so gestaltet werden, dass diese für sie voll nutzbar und nicht durch geparkte Kraftfahrzeuge versperrt werden. Beispiel: Eichenstraße; 2. das Verkehrs- und das Radverkehrskonzept aufeinander abzustimmen und im Rahmen einer öffentlichen Anhörung durch das Verkehrsdezernat im Bürgerhaus Griesheim schnellstmöglich vorzustellen und mit der Griesheimer Bevölkerung, wegen ihrer Ortskenntnis und Erfahrungen, zu diskutieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2023, ST 1414 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 303 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 303 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (OA 303 = Annahme) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2023, TO II, TOP 39 Beschluss: a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 303 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 303 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 19. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine Stellungnahme (ST 1414 vom 30.06.2023) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 2986, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gallus/Griesheim (Ortsbezirke 1 und 6): Priorisierte Ertüchtigung des Denisweges als Schulweg

06.12.2022 · Aktualisiert: 04.04.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3242 entstanden aus Vorlage: OF 672/1 vom 17.11.2022 Betreff: Gallus/Griesheim (Ortsbezirke 1 und 6): Priorisierte Ertüchtigung des Denisweges als Schulweg Der Magistrat wird gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um den Regionalverband FrankfurtRheinMain zu bitten, die Planungen für den künftigen Radschnellweg 3 von Wiesbaden über Hofheim am Taunus, Kriftel und Hattersheim am Main nach Frankfurt für den innerstädtischen Bereich Frankfurts zu priorisieren und damit zeitnah den Schulweg für Schülerinnen und Schüler rund um die Schmidtstraße im Gallus sicherer zu machen. Außerdem soll der Weg mit einer adaptiven, insektenfreundlichen Beleuchtung nachgerüstet werden. Begründung: Innerstädtisch wird der Radschnellweg in Frankfurt auf dem Denisweg von Nied bis ins Gallus geführt. Dafür wird dieser Streckenabschnitt ertüchtigt, Lücken werden geschlossen und der Weg wird verbreitert. Aktuell ist der Denisweg im Bereich zwischen Waldschulstraße und Schmidtstraße ortsbezirksübergreifend nicht ausreichend als Schulweg nutzbar für Kinder, die das Gymnasium am Römerhof im Gallus besuchen. Eine sichere Nutzbarkeit von Rad- und Schulwegen fördert die Selbstständigkeit von Kindern und Jugendlichen und verringert den Pkw-Verkehr (sogenannte Elterntaxis). Der Weg ist zu den gängigen Schulzeiten am Morgen und Spätnachmittag für Schülerinnen sowie Schüler und abends für Radfahrende nicht ausreichend beleuchtet. Deshalb ist eine bedarfsorientierte Anpassung notwendig, die für die Abend- und Nachtstunden mit Bewegungsmeldern ergänzt werden sollte. Um gleichzeitig Insekten zu schützen, sollten die eingesetzten LED-Leuchten einer Lichtfarbe mit extra warmem Weißton (unter 2.700 Kelvin) entsprechen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 882

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim/Gallus (Ortsbezirke 6 und 1): Ertüchtigung des Denisweges als Schulweg

01.11.2022 · Aktualisiert: 13.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3000 entstanden aus Vorlage: OF 614/6 vom 16.10.2022 Betreff: Griesheim/Gallus (Ortsbezirke 6 und 1): Ertüchtigung des Denisweges als Schulweg Der Magistrat wird gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um den Regionalverband FrankfurtRheinMain zu bitten, die Planungen für den künftigen Radschnellweg 3 von Wiesbaden über Hofheim am Taunus, Kriftel und Hattersheim am Main nach Frankfurt am Main für den innerstädtischen Bereich in Frankfurt am Main zu priorisieren, und damit zeitnah den Schulweg für Schülerinnen und Schüler sicherer zu machen. Innerstädtisch wird der Radschnellweg 3 in Frankfurt den Denisweg von Nied bis in das Gallus nutzen. Dafür wird dieser Streckenabschnitt ertüchtigt, Lücken geschlossen und auf vier Meter verbreitert. Aktuell ist der Denisweg im Bereich zwischen Waldschulstraße und Schmidtstraße ortsbezirksübergreifend nicht ausreichend als Schulweg für Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium am Römerhof im Gallus besuchen, nutzbar. Der Denisweg ist zu den gängigen Schulzeiten am Morgen und Spätnachmittag für Schülerinnen und Schüler sowie abends für Radfahrende nicht ausreichend beleuchtet, deshalb ist eine bedarfsorientierte Anpassung notwendig, die für die Abend- und Nachtstunden mit Bewegungsmeldern ergänzt werden sollte. Um gleichzeitig Insekten zu schützen, sollten die eingesetzten LED-Leuchten einer Lichtfarbe mit extra warmen Weiß (unter 2.700 Kelvin) entsprechen. Begründung: Wenn man weniger Elterntaxis und selbstständige Kinder und Jugendliche haben will, muss auch dafür Sorge getragen werden, diese Entwicklung zu unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 483 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1722 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 398 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1856 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 782 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Parksituation Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße

01.11.2022 · Aktualisiert: 19.10.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2998 entstanden aus Vorlage: OF 612/6 vom 16.10.2022 Betreff: Griesheim: Parksituation Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, das verkehrswidrige Parken in der Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße dahin gehend zu verhindern, dass 1. massive Poller das Parken bis auf den Grünstreifen unterbinden und 2. regelmäßige Kontrollen vorgenommen werden, vornehmlich in den Abendstunden, um Sprinter, die für diese Parkbuchten zu lang sind, aufzuschreiben bzw. abzuschleppen. Begründung: Nicht nur, dass sich der Fußweg bzw. Grünstreifen entlang der Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße zur Müllkippe entwickelt, wird die Grünfläche von parkenden Kfz/Sprintern etc. zerstört und die Fußgänger und Radfahrer, deren Weg ebenfalls hier entlang führt, behindert, weil diese zu lang sind und deshalb auf die Grünflächen fahren. Entsprechende Ansprachen werden teilweise verbal unangebracht unterbunden. Dies kann zum Schutz der Bewohner nicht länger hingenommen werden. Grünstreifen sind keine Abstellflächen für Firmenfahrzeuge etc. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 542 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2114 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Sicherer Fußweg auf dem Gelände der ABG in der Froschhäuser Straße 14

01.11.2022 · Aktualisiert: 15.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2999 entstanden aus Vorlage: OF 613/6 vom 16.10.2022 Betreff: Griesheim: Sicherer Fußweg auf dem Gelände der ABG in der Froschhäuser Straße 14 Der Magistrat wird gebeten, auf die ABG einzuwirken und zu beschließen, dass der vorhandene lose Plattenfußweg zwischen den Liegenschaften in der Ahornstraße 110 und der Froschhäuser Straße 14 barrierefrei und behindertengerecht entsprechend dem Weg bis zum Durchgang von der Ahornstraße 110 und ab dem Kellerzugang Froschhäuser Straße 14 hergestellt wird (siehe Foto). Begründung: Auf dem Gelände der beiden Wohnanlagen der ABG wurde ein ordentlich gepflasterter Weg vonseiten der Ahornstraße 110 bis zur Grundstücksgrenze zur Froschhäuser Straße 14 hergestellt. Ebenso gibt es einen ordentlich angelegten Zugang bis zur Kellertreppe bei der Froschhäuser Straße. Dazwischen ist ein mit losen Platten verlegter Fußtrittweg. Dieser ist jedoch in keinster Weise barrierefrei und schließt alle Menschen mit Behinderung oder Hilfsmittel aus, diesen Weg ebenfalls als kurzen Weg zur Straßenbahn zu nutzen. Daher fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, sein Tochterunternehmen ABG auf diesen Missstand hinzuweisen und diesen zu beseitigen. Quelle: Ausschnitt Google Maps vom 16.10.2022 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 466 Aktenzeichen: 92 40

OA (Anregung Ortsbeirat)

Griesheim: Waldschulstraße 20 - Unterkunft für Wohnraumsuchende Wo ist der Spielplatz und Spielraum für die Kinder?

06.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.09.2022, OA 230 entstanden aus Vorlage: OF 536/6 vom 08.08.2022 Betreff: Griesheim: Waldschulstraße 20 - Unterkunft für Wohnraumsuchende Wo ist der Spielplatz und Spielraum für die Kinder? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit der ABG in das Benehmen zu setzen und dafür zu sorgen, dass an dieser Adresse im Außenbereich Spielmöglichkeiten geschaffen werden, und dass insbesondere Spielgeräte nicht nur bestehend aus einem Sandkasten installiert werden. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass an dieser Adresse nicht nur Zimmer zum Schlafen für die Bewohner und Familien zur Verfügung gestellt werden, sondern auch mindestens ein entsprechend großes Bewegungs- bzw. Spielzimmer eingerichtet wird, um den vielen Kindern, die dort unterkommen sollen, auch im Winter und bei schlechtem Wetter eine ordentliche Entwicklungs- und Bewegungsmöglichkeit zu geben. Begründung: Schon wieder wird eine Unterkunft in Griesheim errichtet, in der es weder eine kindgerechte Außenspielfläche gibt noch entsprechend große Räume mit Entfaltungsmöglichkeiten bei schlechtem Wetter. Die Unterkunft ist geplant für u. a. Alleinerziehende und Familien. Diese müssen Spielmöglichkeiten oder Flächen zum Toben haben. Dies ist aber weder in den Zimmern, die eine beengte Wohnfläche haben, noch auf dem um das Gebäude befindlichen Parkplatz möglich. Eine Grünfläche ist zwischen den beiden der ABG gehörenden Wohnblocks Schwarzerlenweg 106 und Waldschulstraße 20 vorhanden, die durch Umgestaltung leicht zu einem Aufenthaltsbereich mit Spielgeräten einrichtbar ist. Dies kann man von einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft, die die Vermietung ja auch nicht umsonst macht, erwarten, so wie es von jedem Privatvermieter von Wohnblocks ebenfalls erwartet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 5 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 06.10.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 230 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2300, 11. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 06.10.2022 Aktenzeichen: 101

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Briefkästen in Griesheim hier: Ersatzstandort für den abgebauten Briefkasten am FIATGelände

06.09.2022 · Aktualisiert: 18.04.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2561 entstanden aus Vorlage: OF 535/6 vom 16.08.2022 Betreff: Griesheim: Briefkästen in Griesheim hier: Ersatzstandort für den abgebauten Briefkasten am FIAT-Gelände Vorgang: OM 1094/21 OBR 6; ST 602/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten und gegebenenfalls alles in die Wege zu leiten, damit gemäß Stellungnahme ST 602 letzter Absatz ein Briefkasten in der Elektronstraße/Ecke Lärchenstraße angebracht wird, entweder an der Bushaltestelle Richtung Mainzer Landstraße oder am Grundstück, welches zu dem dort ansässigen Discounter gehört. Möglich wäre hier der Bereich der Grünflächen nahe der Lichtsignalanlage. Begründung: Nach Auskunft der zuständigen Betriebsniederlassung sollte, wie in der Stellungnahme ST 602 festgehalten, eine Wiederaufstellung nach Benennung eines Standortes erfolgen. Da weder von der Betriebsniederlassung noch vom Magistrat hier Abhilfe geschaffen wurde, benennt der Ortsbeirat einen Standort für einen Briefkasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1094 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 602 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 71 Antrag vom 03.03.2024, OF 958/6 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5212 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen

06.09.2022 · Aktualisiert: 03.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2584 entstanden aus Vorlage: OF 562/6 vom 28.07.2022 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: OM 877/21 OBR 6; ST 233/22; NR 343/22 Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des Antrages NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster Straße/Annabergstraße (Nähe Aldi, Buslinie M55, 53, 57) Pfaffenwiese 49 oder 51 (Nähe REWE, Buslinie M55, 53) Siedlung Taunusblick/Rombergstraße/Lenzenbergstraße (Nähe Haltestelle Buslinie 57) Pfortengartenweg: - Nähe Neu-Zeilsheim (Buslinie M55, 53) oder - Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Buslinie 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Buslinie 57) Hermann-Küster-Straße/Albert-Blank-Straße oder Hugo-Kallenbach-Straße (zwei S-Bahnhöfe, S1, S2, Buslinie M55, 53) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger Bahnstraße oder Farbenstraße (Buslinie M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/Otto-Brenner-Straße (Buslinie M55, 50) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie M55, 50) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie M55, 50, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (Stellungnahme ST 233, Buslinie M55, 50) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Buslinie 50, 58, 59) Loreleystraße/Johannisallee (Buslinie 50, 58, 59) Hortensienring 131 (Bahnhof Unterliederbach) Höchst: Bahnhof Höchst (zwei bis drei Fahrzeuge) Kurmainzerstraße/Zuckschwerdtstraße/Auerstraße (Buslinie M55, 50, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße (Nähe Marktplatz/Hallenbad) Nied: Oeserstraße/Neumarkt Oeserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer Straße/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Buslinie 59, Tram 11, 21, Bahnhof Griesheim S1, S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Buslinie 51) Geisenheimer Straße 41 (Buslinie 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe Antrag NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das ,Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften' ist es nun für Städte möglich, auf Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten Pkws auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil zwei bis drei Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 877 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 233 Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2766 Antrag vom 16.07.2023, OF 843/6 Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 745 Antrag vom 11.02.2024, OF 954/6 Antrag vom 03.03.2024, OF 957/6 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 888 Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5251 Antrag vom 18.01.2025, OF 1162/6 Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1122 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Radfahren auf der nördlichen Waldschulstraße in Richtung Süden erlauben

24.05.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2170 entstanden aus Vorlage: OF 470/6 vom 07.05.2022 Betreff: Griesheim: Radfahren auf der nördlichen Waldschulstraße in Richtung Süden erlauben Wenn man mit dem Rad aus der Siedlung Neufeld oder aus der Oeserstraße kommend in die Waldschulstraße Richtung Main einbiegt, ist die Benutzung der Straße zwingend vorgeschrieben, da der Bürgersteig sehr schmal ist und die Beschilderung eindeutig vorsieht, dass mit dem Rad auf der Straße gefahren werden muss. Nach etwa 150 Metern wird der Bürgersteig aber breiter und hier steht ein Schild, das diesen als gemeinsamen Rad- und Gehweg ausweist. Damit ist ab diesem Schild die Benutzung des gemeinsamen Rad- und Gehwegs mit dem Rad zwingend vorgeschrieben. Die Weiterfahrt mit dem Rad auf der Straße ist nach den Regeln der StVO verboten. Allerdings ist der Bordstein im gesamten Bereich nicht abgesenkt und gute zehn Zentimeter hoch, sodass man mit dem Rad nicht einfach hochfahren kann, sondern absteigen muss, das Rad den Bordstein hochheben muss, und dann ist die Weiterfahrt möglich. Das Anhalten an dieser Stelle ist aber sehr gefährlich. Der gemeinsame Rad- und Gehweg führt dann im weiteren Verlauf durch den Wartebereich einer Bushaltestelle, bis dann am Denisweg sowieso wieder die Fahrt mit dem Rad auf der Straße vorgeschrieben ist. Die Fotos belegen die Problematik sehr anschaulich. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, durchgehend im gesamten Streckenverlauf der nördlichen Waldschulstraße Richtung Süden die Fahrt mit dem Rad auf der Straße durch entsprechende Beschilderung zu erlauben. Ergänzend dazu wird der Magistrat gebeten, den Bordstein im fraglichen Bereich so abzusenken, dass mit dem Rad ohne abzusteigen auf dem Weg aufgefahren werden kann. Durch das Zusatzzeichen 1022-10 "Radverkehr frei" ergänzend zum Zeichen 239 "Gehweg" soll das Radfahren auf dem Gehweg ab dem Bereich, der dafür breit genug ist, erlaubt werden, ohne dass dadurch das Weiterfahren mit dem Rad auf der Straße verboten wird. Begründung: In der anderen Fahrtrichtung besteht im Bereich des Niedwalds überhaupt kein Radweg und die Fahrt mit dem Rad auf der Straße ist erlaubt. Es ist nicht einzusehen, wieso in Richtung Süden erst mit dem Rad auf der Straße gefahren werden darf und dann für eine Strecke von wenigen hundert Metern die Benutzung des Gehwegs vorgeschrieben wird. Dass dies in der Praxis sowieso nur von wenigen Radfahrenden gemacht wird, sieht man daran, dass sich über Jahrzehnte niemand über den nicht abgesenkten Bordstein beschwert hat. Wenn Menschen hier tatsächlich jedes Mal ihr Rad hochheben würden, wären schon längst Beschwerden laut geworden. Im Zuge einer rechtlich sauberen Lösung sollte daher die Beschilderung geändert werden. Die Radwegeführung durch den Wartebereich der Bushaltestelle ist außerdem ebenfalls untragbar. Blick von der Oeserstraße in die Waldschulstraße: Es ist deutlich zu erkennen, dass der Bürgersteig zu schmal für einen gemeinsamen Rad- und Gehweg ist. Kein Schild zwingt Radfahrende, diesen zu benutzen, das Fahren mit dem Rad auf der Straße ist nicht nur erlaubt, sondern vorgeschrieben. (Bild: Thomas Schlimme) Nach circa 150 Metern dann das Schild, das die Radfahrenden auf den Gehweg zwingt. Aufgrund des nicht abgesenkten Bordsteins muss man genau hier anhalten und das Rad auf den Gehweg heben - eine gefährliche Aktion. (Bild: Thomas Schlimme) Der Bordstein hat eine Höhe von zehn bis elf Zentimetern. Einfach hochfahren ist unmöglich bzw. wäre erst recht gefährlich. Es ist auch nicht einzusehen, wieso man mit dem Rad nicht einfach auf der Straße weiterfahren darf. (Bild: Thomas Schlimme) Der Radweg führt dann durch den Wartebereich der Bushaltestelle, um wenig später direkt hinter der Brücke am Denisweg zu enden. Mit dem Rad auf der Straße bleiben zu dürfen, wäre sicherer. (Bild: Thomas Schlimme) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 200 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radfahrstreifen in der Espenstraße mit roter Farbe markieren

23.11.2021 · Aktualisiert: 12.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1108 entstanden aus Vorlage: OF 266/6 vom 02.11.2021 Betreff: Radfahrstreifen in der Espenstraße mit roter Farbe markieren Der Magistrat wird gebeten, die Radfahrstreifen in der Espenstraße in beiderlei Richtungen zeitnah mit roter Farbe zu markieren. Begründung: Rechtlich ist klar geregelt, dass Radfahrstreifen nicht durch parkende Fahrzeuge genutzt werden dürfen. Insbesondere im Bereich der Schrägparkplätze in der Espenstraße kommt es häufiger vor, dass ein Teil des Fahrzeugs deutlich in den Bereich des Radstreifens hineinragt und dessen nutzbare Breite so verringert, dass Radfahrerinnen und Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen. Dies stellt eine vermeidbare Gefährdung dar. Die zusätzliche Markierung des Radfahrstreifens mit roter Farbe kann dazu beitragen, dass den Fahrerinnen und Fahrern beim Parken bewusster wird, dass ihr Fahrzeug in den Radfahrstreifen ragt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 739 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Griesheim: Parksituation im Schwarzerlenweg II

07.09.2021 · Aktualisiert: 12.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.09.2021, OA 60 entstanden aus Vorlage: OF 128/6 vom 09.08.2021 Betreff: Griesheim: Parksituation im Schwarzerlenweg II Vorgang: OA 666/21 OBR 6; ST 1309/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, den Kreisel am Ende des Schwarzerlenweges so umzubauen, dass Falschparken nicht mehr möglich ist und Einsatzfahrzeuge und Müllfahrzeuge den Kreisel ohne Behinderung umfahren können. 2. Bis zum Umbau müssen regelmäßige und nicht nur sporadische Verkehrskontrollen mit Abschleppen des jeweiligen verkehrswidrig abgestellten Fahrzeuges durchgeführt und der FES erlaubt werden, die dokumentierten Fotos umgehend den jeweiligen Hausverwaltungen zukommen zu lassen, damit diese die notwendige Anzeige gegen die Halter zwecks Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten stellen können, da die FES dies nicht macht . Sollten hier weiterhin Datenschutzgründe vorgeschoben werden, wird der Magistrat aufgefordert, die FES zu beauftragen, selbst die entsprechenden Anzeigen zeitnah bei der Ordnungsbehörde zu stellen. Begründung: Die Stellungnahme vom 09.07.2021, ST 1309, kann so nicht hingenommen werden. Der Schwarzerlenweg ist eine Sackgasse, am Ende ist der Kreisel. Am Anfang des Schwarzerlenweges befindet sich das Bürgerhaus, welches zu Großveranstaltungen einlädt. Die Besucher kommen häufig leider nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Fahrrad. Des Weiteren befinden sich in unmittelbarer Nähe die S-Bahn-Haltestelle "Griesheim Bahnhof", eine Turnhalle, ein Sportplatz sowie zwei Moscheen, alles Besuchermagnete. Nur im Schwarzerlenweg selbst gibt es mindestens 350 Wohnungen. Angrenzend gibt es noch die Wohnungen der Espenstraße. Selbst eine Reduzierung der Fahrzeuge und eine Einrichtung von Carsharing würden das Problem nicht lösen. Die Argumentation der reduzierten Parkflächen ist sicherlich ein gutes und funktionierendes Mittel in der Innenstadt, wo die Wege nicht weiter als circa drei Kilometer sind. Regelmäßig ist der Kreisel trotz aller Halteverbotsmaßnahmen verparkt. Das Grün ist niedergefahren. Schon dass die Müllabfuhr nicht die Leerungen der Tonnen vornehmen kann, ist ärgerlich und kostspielig für die Bewohner. Weitaus schlimmer ist es jedoch, dass Einsatzfahrzeuge der Polizei oder Rettungsfahrzeuge nicht durchkommen. Die FES weigert sich, die von ihren Mitarbeitern zur Dokumentation der Verhinderung der Leerung aufgenommenen Fotos an die Hausverwaltungen herauszugeben. Dies ist kontraproduktiv. Die Bewohner der Liegenschaften haben den Ärger mit nicht geleerten Tonnen und müssen die Zusatzleerungen zahlen, ohne dass der Verursacher dafür haftbar gemacht werden kann. Hier ist eine dringende Änderung des Verfahrens notwendig und würde zu mehr Achtung und Respekt anderen gegenüber und für ein sauberes Frankfurt beitragen. Dieses Problem betrifft ja nicht nur die Siedlungen im Schwarzerlenweg, sondern in ganz Frankfurt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.01.2021, OA 666 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1309 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 472 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 15.09.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 60 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. (= Ziffer 1. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 749, 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 01.11.2021 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Für die Elektronstraße durchgängig Tempo 30 ausweisen

07.09.2021 · Aktualisiert: 15.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 648 entstanden aus Vorlage: OF 131/6 vom 22.08.2021 Betreff: Griesheim: Für die Elektronstraße durchgängig Tempo 30 ausweisen Der Magistrat wird gebeten, die Elektronstraße in Frankfurt-Griesheim zwischen Bahnübergang und Mainzer Landstraße als Wohnstraße, d. h. als Tempo-30-Zone, auszuweisen. Begründung: Südlich der Bahnlinie ist in der Elektronstraße Tempo 30 vorgeschrieben und nördlich der Mainzer Landstraße in der Verlängerung der Elektronstraße (Zum Linnegraben) ebenfalls. In der Mitte der Elektronstraße gilt Tempo 50, wohl weil die Straße hier breiter ist und lange Zeit wenig Verständnis dafür herrschte, auch breitere Straßen als Tempo-30-Zonen auszuweisen. Inzwischen hat ein Umdenken stattgefunden. Das Bedürfnis der Menschen, die an der Straße wohnen, nach Ruhe und Sicherheit hat mehr Gewicht. Im Straßenverlauf sind Schulwege zur Georg-August-Zinn-Schule und zur Berthold-Otto-Schule. Die Krabbelstube Ahörnchen befindet sich an der Ecke Elektronstraße/Ahornstraße. An der Ecke Elektronstraße/Lärchenstraße hat sich ein großer Einkaufsmarkt angesiedelt, der von vielen Menschen aus der Umgebung zu Fuß oder mit dem Fahrrad besucht wird. Ganz allgemein hat die Dichte an Fußgängerinnen bzw. Fußgängern und Fahrradfahrerinnen bzw. Fahrradfahrern zugenommen. Aus all diesen Gründen sollte die Elektronstraße auch in diesem Bereich zur Tempo-30-Zone ausgewiesen werden. Es handelt sich um eine Strecke von etwa einem Kilometer. Der Zeitverlust bei etwas langsamerer Fahrt als bisher wäre gering. Des Weiteren hat die Straße schon wegen des Bahnübergangs nicht den Charakter einer Durchgangsstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 23 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Griesheim: Zwangsarbeiterlager in Griesheim - Errichtung einer Gedenktafel oder Gedenkstele

29.06.2021 · Aktualisiert: 28.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 29.06.2021, OA 35 entstanden aus Vorlage: OF 85/6 vom 09.06.2021 Betreff: Griesheim: Zwangsarbeiterlager in Griesheim - Errichtung einer Gedenktafel oder Gedenkstele Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Gelände des ehemaligen Zwangsarbeiterlagers zwischen Froschhäuser Straße 10 und Ahornstraße 80 eine Gedenktafel oder Gedenkstele zur Erinnerung an das Zwangsarbeiterlager der Adlerwerke zu errichten. Hierzu wird angeregt, in Griesheim selbst eine Arbeitsgruppe zu bilden, die in Zusammenarbeit vom Geschichtsverein Griesheim und den Griesheimer Ortsbeiratsmitgliedern die Konzeption und Realisierung der Gedenkstätte verantwortlich begleitet unter Hinzuziehung der Expertise des Kulturamtes. Die Griesheimer Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit haben, daran aktiv mitzuwirken. Begründung: Mitglieder des Geschichtsvereins Griesheim forschen seit einiger Zeit zum ehemaligen Zwangsarbeiterlager in der Froschhäuser Straße/Ahornstraße. Die Menschen kämpften dort unter unvorstellbaren Lebensbedingungen um ihr Überleben. Bis zu 2.000 Menschen lebten während des zweiten Weltkrieges unter unmenschlichen Bedingungen in diesem Lager. Sie mussten hungern, frieren, wurden ausgebeutet und misshandelt. Mehrere Insassen, darunter einige Kleinkinder, starben vor Ort an den Lebensbedingungen oder wurden hier gar erschossen. Diese Zustände, die Opfer und die Überlebenden dürfen nicht in Vergessenheit geraten. Dieses Lager war in Griesheim nicht das einzige Lager, jedoch das größte. Heute ist davon nichts mehr zu sehen. Kaum einer weiß noch etwas darüber, aber es gehört zur Geschichte Griesheims und sollte daher auch entsprechend gewürdigt werden. Zugleich kann die Erinnerungskultur im Stadtteil gefördert werden, deshalb ist es wichtig, auch interessierte Bürger Griesheims einzubinden. Daher will der Ortsbeirat zusammen und unter Federführung des Geschichtsvereins Griesheim einen Ort des Gedenkens zur Erinnerung an diese Menschen errichten, nicht irgendwo, sondern dort, wo sich das Lager befunden hat. Eine fachliche Beratung durch das Kulturamt ist erwünscht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.02.2022, OF 384/6 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 15.03.2022, OIB 101 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 07.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 16.09.2021, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 35 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.09.2021, TO II, TOP 59 Beschluss: Der Vorlage OA 35 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 666, 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.09.2021 Aktenzeichen: 41

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Anbringung von zwei Verkehrsspiegeln in der Lärchenstraße auf Höhe der Ausfahrt der Platanenstraße

29.06.2021 · Aktualisiert: 17.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 355 entstanden aus Vorlage: OF 81/6 vom 11.06.2021 Betreff: Griesheim: Anbringung von zwei Verkehrsspiegeln in der Lärchenstraße auf Höhe der Ausfahrt der Platanenstraße Der Magistrat wird aufgefordert, zwei Verkehrsspiegel an der T-Kreuzung Lärchenstraße/Platanenstraße gegenüber der Ausfahrt aus der Platanenstraße anzubringen. Die Vekehrss piegel sollen jeweils nach rechts und links montiert die Ausfahrt aus der Platanenstraße sichern. Begründung: Um aus der Platanenstraße in die Lärchenstraße abbiegen zu können, muss man sehr weit in die Lärchenstraße vorfahren, um Einsicht in den Verkehrsfluss nehmen zu können. Dies hat schon zu einigen Beinahezusammenstößen geführt. Grund dieses weiten Herausfahrens aus der Platanenstraße sind die stadtauswärts parkenden und abgestellten Fahrzeuge und hier insbesondere Sprinter und Lkw. Auch der abgestellte Glascontainer stört leicht die Einsicht in die Lärchenstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1966 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

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Änderung der Fahrbanmarkierungen der Waldschulstraße

16.07.2025

Mir der letzten Änderung der Fahrbahnmarkierungen der Waldschulstraße und dem in diesem Zuge einhergehenden einseitigen Halteverbot auf der gesamten Länge, wurde die bestehende Parkplatznot ohne erkennbaren Grund erheblich verschärft. Weiter wurden die Fahrbahnmarkierung so geändert das die Straße genau genommen zur Einbahnstraße geworden ist, was bei dem aktuell erhöhten Verkehrsaufkommen auf Grund des gesperrten Bahnübergangs auf der Öserstraße nicht zu einem besseren Verkehrsfluss beiträgt. Daher die bitte die Änderungen wieder rückgängig zu machen.

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Tempo 30 & Blitzer in Waldschulstraße zwischen Mainzer Landstr. und Bahnhof Griesheim

06.05.2024

Die Waldschulstraße ist eine zu fast allen Tageszeiten stark befahrene Straße, die von vielen Rasern mit hochmotorisierten Fahrzeugen (auf 4 und 2 Rädern) gerne als Mini-Rennstrecke missbraucht wird. Das ist gefährlich für alle anderen Verkehrsteilnehmer - insbesondere aber für Kinder auf ihren tägliche Wegen zu den naheliegenden Kitas und Schulen und Freizeiteinrichtungen. Darüber hinaus macht das starke Beschleunigen und Abbremsen zu allen Tageszeiten echt viel Krach. Es nervt!! Die Vorgabe Tempo 30 und damit verbundene feste oder mobile Blitzer oder Kontrollen, die die Einhaltung des Tempolimits monitoren, ist das, was es aus meiner Sicht braucht.

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für Rechtsabbieger ein Verkehrsschild Grün Pfeil

26.08.2021

An der Ecke Mainzer Landstraße / Waldschulstraße (Fahrtrichtung Nied) könnte man für die Rechtsabbieger ein Verkehrsschild „grün Pfeil“ montieren. Hier gibt es keinen Verkehr der von links kommen kann. Ferner müsste man nur den Fußgänger- sowie Radfahrverkehr berücksichtigen, welcher sehr gut einsehbar ist.

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Zebrastreifen und Überweg für Radfahrer

26.11.2019

Dort kreuzen neben der Brücke täglich eine Vielzahl Fahrradfahrer_innen die Kleyerstraße (direkt an Espenstraße, siehe Bild). Es ist schwierig die Straße zu kreuzen, daher wünsche ich mir dort einen Zebrastreifen und eine Querungsmöglichkeit für Radfahrer_innen.

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Verbot von Fahrradfahrern auf dem Gehweg der Waldschulstraße/Ecke Oeserstraße

01.10.2014

Es sollte am nördlichsten Ende der Waldschulstraße/Ecke Oeserstraße das Fahrradfahren auf dem Gehweg verboten werden, da sich dieser an besagter Stelle sehr verengt. Da fahrradfahrende Kinder allerdings besonders geschützt werden müssen würde ich vorschlagen, dass das Verbot für Fahrradfahrende ab 12 Jahren gelten sollte, sodass die Nutzung des Gehweges ausschließlich Fußgängern, Joggern sowie Fahrradfahrenden Kindern unter 12 Jahren vorbehalten werden bzw. sein sollte.

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Sträucher in der Mainzer Landstraße deutlich und regelmäßig stutzen, oder komplett entfernen

01.10.2014

Es sollten die Sträucher in der Mainzer Landstraße zwischen der Waldschulstraße und dem Marderweg deutlich und regelmäßig gestutzt, oder die ungepflegten Pflanzen gänzlich beseitigt werden.