Meine Nachbarschaft: Oberwiesenweg
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Vorlagen
Verschmutze Fahrbahn auf der Straße Am Kalten Berg Richtung Heiligenstockweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7258 entstanden aus Vorlage: OF 1097/10 vom 13.08.2025 Betreff: Verschmutze Fahrbahn auf der Straße Am Kalten Berg Richtung Heiligenstockweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie man die Fahrbahnverschmutzung durch abfließendes Hangwasser aus einer Ausfahrt auf die Straße Am Kalten Berg reduzieren kann. Begründung: Aus der Ausfahrt, mittig gelegen von der Straße Am Kalten Berg auf der rechten Seite, kommt bei stärkerem Regen Erdreich auf Bürgersteig und Straße geflossen und löst dadurch Probleme bei zu Fuß Gehenden und Autofahrenden diesbezüglich aus, dass eine Rutschgefahr besteht (siehe Fotos). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Bänke am Heiligenstockweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2025, OF 1064/10 Betreff: Bänke am Heiligenstockweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man auf dem Gebiet Heiligenstockweg in der Gemarkung Berkersheim einige Bänke für nicht so mobile Bürger aufstellen kann. (siehe Screenshots anbei). Begründung: Viele unserer älteren Bürger gehen gerne in dem Gebiet zwischen Frankfurter Bogen/Berkersheim und Bad Vilbel spazieren. Gerne würden sie sich dazu auch einmal auf Bänken ausruhen können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1064/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1064/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1064/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und Linke gegen GRÜNE und AfD (= Annahme); FDP und fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenZwei neue Rast- und Aussichtsplätze im Grüngürtel Bereich Berkersheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2024, OF 726/10 Betreff: Zwei neue Rast- und Aussichtsplätze im Grüngürtel - Bereich Berkersheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Ortsbeirat 10 stimmt der am 5.12.2023 im Rahmen der Ortsbeiratssitzung von Vertretern des Grünflächensamtes vorgestellten Vorgehensweise in Sachen der "Zwei neuen Rast- und Aussichtsplätzen" im Grüngürtel-Bereich Berkersheim mit der Maßgabe zu, dass 1. jeweils ausreichend Abfalleimer aufgestellt und regelmäßig geleert werden. 2. am künftig weitgehend entsiegelten Platz am Heiligenstockweg für die Belange der Landwirtschaft hinsichtlich der jeweils seltenen, aber wichtigen Lastwagen-Einsätze dort genug Raum zum Beladen und zum Rangieren bestehen bleibt. Begründung: Evtl. fehlende Abfallkörbe an Bänken und anderen Hotspots führen aus leidvoller Erfahrung zu Müllproblemen. Im Übrigen sollen wirtschaftliche Belange auch künftig nicht außer Acht gelassen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Sonstiger Antrag vom 06.12.2023, OS 47/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OS 47/10 wird durch die Annahme der Vorlage OF 726/10 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 726/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und fraktionslos gegen FDP und AfD (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenDie nicht mehr vorhandenen Begrenzungspfähle auf beiden Seiten des Heiligenstockweges erneuern
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.10.2022, OF 451/10 Betreff: Die nicht mehr vorhandenen Begrenzungspfähle auf beiden Seiten des Heiligenstockweges erneuern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die zuständigen Ämter anzuweisen Die nicht mehr vorhandenen Begrenzungspfähle auf beiden Seiten des Heiligenstockweg noch vor Einbruch des Winters aufzustellen Begründung: Der Heiligenstockweg ist streckenweise unter verschneiten Bedingungen, wie auch in der Dunkelheit für den Autoverkehr nicht mehr sicher zu befahren Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 451/10 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenJakob-Lengfelder-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2694 entstanden aus Vorlage: OF 387/10 vom 29.08.2022 Betreff: Jakob-Lengfelder-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die zunehmenden Schleichverkehre unberechtigter Kraftahrzeuge über die Jakob-Lengfelder-Straße sowie deren anknüpfende Wege, auch vom und zum Heiligenstockweg, unterbunden werden können. Eine damit verbundene Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Kindern ist dringend geboten. Begründung: Es wird sehr häufig die folgende Situation beobachtet: Auf der Jakob-Lengfelder-Straße und auf den anknüpfenden Wegen (Am Lausberg oder verlängerte Oberwiesenstraße) fahren immer wieder Kraftahrzeuge in beide Richtungen durch die Unterführung unter der A 661 weiter bis zur Huswertstraße und zur Boskoopstraße. Diese Straßen und Wege sind nur für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben, werden aber immer wieder als Schleichweg/Abkürzung genutzt. Damit werden auf diesen Wegen erheblich Radfahrerinnen und Radfahrer, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Kinder gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 160 Aktenzeichen: 32 1
Überprüfung von Belangen der Unteren Naturschutzbehörde in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2475 entstanden aus Vorlage: OF 357/10 vom 21.06.2022 Betreff: Überprüfung von Belangen der Unteren Naturschutzbehörde in Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Untere Naturschutzbehörde sich vielfältiger Belange im Bereich Berkersheim endgültig annimmt, die der Ortsbeirat schon vermehrt angeregt hat und zu denen ständig neue kommen. Dies sind: 1. Baumaßnahmen und wildes Parken bzw. Einrichten von Parkplätzen im Grüngürtel zwischen Preungesheim und Berkersheim entlang der Straße Am Dachsberg; 2. Nutzung von Gärten als gewerbliche Flächen am Heiligenstockweg vor der B 3-Brücke; 3. Ausfahrten und Rodungen zur alten Straßenbahntrasse von den Grundstücken am Dachsberg. Dazu kommt nun noch: 4. Schottertrasse von der Berkersheimer Bahnstraße am Rande der Bebauung ins Feld zur Errichtung eines Neubaus, die wieder rückstandslos beseitigt werden muss; 5. Baustelle der Hessenwasser GmbH & Co. KG auf beiden Seiten der Straße Am Dachsberg, wo ebenfalls der eingebrachte Schotter wieder vollständig beseitigt und die ausgepflanzten Bäume wieder eingesetzt werden müssen, die aber schon wegen unzureichender Wässerung verwelken. Begründung: Die eindrucksvolle Liste belegt, dass ein Kontrollbesuch der Unteren Naturschutzbehörde zum Ergreifen von Maßnahmen dringend erforderlich ist. Besonders auch die Baustelle der Hessenwasser darf nicht, wie beim letzten Mal, danach geschotterte Flächen hinterlassen, die zum Parken im Grüngürtel missbraucht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2417 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2023, ST 911 Aktenzeichen: 79-0
Überflutungen im Bereich der Straße Am Kalten Berg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 1009 entstanden aus Vorlage: OF 117/10 vom 18.10.2021 Betreff: Überflutungen im Bereich der Straße Am Kalten Berg Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie schnellstens Überflutungen im Bereich der Straße Am Kalten Berg begegnet werden kann. Begründung: Auch künftig muss mit Überflutungen in diesem Straßenbereich gerechnet werden, zumal die auffangende Kanalisation beziehungsweise die Auffangvorrichtungen dort offensichtlich nicht ausreichen, um Sturzfluten des darüberliegenden Heiligenstockweges aufzufangen. Rasche Abhilfe erscheint geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1188 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 22.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 10 am 03.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79 2
Baumaßnahmen am Heiligenstockweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 635 entstanden aus Vorlage: OF 114/10 vom 02.09.2021 Betreff: Baumaßnahmen am Heiligenstockweg Entlang des Heiligenstockweges sind vielfache Markierungen anzutreffen, die z. B. auf Vermessungen schließen lassen können. Es kursieren mittlerweile auch Gerüchte, dass die Straße grundhaft erneuert und verbreitert werden soll. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Maßnahmen dort stattfinden bzw. geplant sind; 2. falls Straßenarbeiten durchgeführt werden, ob tatsächlich eine Verbreiterung z. B. für Radwege erfolgen soll; 3. falls umfangreichere Straßenarbeiten durchgeführt werden, warum der Ortsbeirat nicht vorab informiert bzw. gegebenenfalls involviert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 30 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 0
Überprüfung der Einhaltung der Naturschutzbestimmungen im Berkersheimer Feld
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 507 entstanden aus Vorlage: OF 64/10 vom 22.06.2021 Betreff: Überprüfung der Einhaltung der Naturschutzbestimmungen im Berkersheimer Feld Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Untere Naturschutzbehörde im Rahmen einer Begehung prüft und berichtet, ob die Hinweise von Bürgern auf Verstöße im Berkersheimer Feld zutreffen. Das betrifft einerseits den immer weitergehenden Ausbau von Freizeitgärten auf beiden Seiten der Straße Am Dachsberg im Bereich des Grüngürtels, andererseits die illegalen Rodungen an der alten Straßenbahntrasse sowie Nutzungen von Freizeitgärten als Lagerflächen für gewerbliche Unternehmen am Heiligenstockweg Richtung Bad Vilbel oberhalb der Feldhallen. Begründung: Die Nutzung des Grüngürtels hat durch die Corona-Beschränkungen ohnehin stark zugenommen, sodass dieser seiner Aufgabe als Rückzugsgebiet für Flora und Fauna ohnehin immer schwerer nachkommen kann. Insofern ist es dringend erforderlich, dass die Einhaltung der geltenden Naturschutzregelungen und der Grüngürtelsatzung genau überwacht und durchgesetzt wird. Die wiederholten Beschwerden vonseiten der Bürger lassen eine grundsätzliche Überprüfung des gesamten Berkersheimer Feldes zu diesem Zweck geboten erscheinen. Da die zuständigen Behörden bestätigt haben, dass die von den Bürgern beanstandeten Maßnahmen nicht von ihnen durchgeführt worden sind, ist vom Magistrat zu überprüfen, ob es sich um Ordnungswidrigkeiten handelt, um dann entsprechende Bußgeldverfahren einzuleiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1785 Aktenzeichen: 79 1
Im Rahmen des Luftreinhaltungskonzepts für die Friedberger Landstraße auch Pförtnerampeln für den Heiligenstockweg und den Frankfurter Bogen zur Regulierung des Durchgangsverkehrs vorsehen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7257 entstanden aus Vorlage: OF 1149/10 vom 09.02.2021 Betreff: Im Rahmen des Luftreinhaltungskonzepts für die Friedberger Landstraße auch Pförtnerampeln für den Heiligenstockweg und den Frankfurter Bogen zur Regulierung des Durchgangsverkehrs vorsehen Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Luftreinhaltungskonzepts für die Friedberger Landstraße auch Pförtnerampeln für den Heiligenstockweg und den Frankfurter Bogen zur Regulierung des Durchgangsverkehrs vorzusehen . Begründung: Der Feldversuch 2015 auf dem Heiligenstockweg hat bewiesen, dass Pförtnerampeln den von der Friedberger Landstraße im Rahmen eines Luftreinhaltungskonzepts verdrängten Verkehr in den Wohngebieten, durch die sich der Verkehr dann in Berkersheim und am Frankfurter Bogen den Weg bahnt, deutlich besser handhabbar machen. Deshalb müssen solche Pförtnerampeln in dem entsprechenden Luftreinhaltungskonzept vorgesehen werden, um nicht Belastungen in Bereiche zu verdrängen, die hierfür nicht geeignet sind. Die der FNP vom 4. Februar 2021 zu entnehmende Einschätzung des Verkehrsdezernats, dies sei nicht notwendig, ist nicht nachvollziehbar, da der Feldversuch ja eine deutlich bessere Handhabbarkeit belegt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1141 Aktenzeichen: 32 1
Bessere Kontrollen der Durchfahrtsverbote auf dem Krälingweg zwischen Preungesheim und dem Heiligenstockweg, zwischen Bad Vilbel und Berkersheim durch das Feld und zwischen Harheim und Berkersheim auf der Berkersheimer Bahnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6778 entstanden aus Vorlage: OF 1075/10 vom 13.10.2020 Betreff: Bessere Kontrollen der Durchfahrtsverbote auf dem Krälingweg zwischen Preungesheim und dem Heiligenstockweg, zwischen Bad Vilbel und Berkersheim durch das Feld und zwischen Harheim und Berkersheim auf der Berkersheimer Bahnstraße Der Magistrat wird gebeten, die Durchfahrtsverbote auf dem Krälingweg zwischen Preungesheim und dem Heiligenstockweg, zwischen Bad Vilbel und Berkersheim durch das Feld und zwischen Harheim und Berkersheim auf der Berkersheimer Bahnstraße besser zu kontrollieren, um den ständig zunehmenden Schleichverkehr zu unterbinden. Begründung: Durch die verschiedenen Sperrungen auf Parallelstraßen hierzu, etwa der Homburger Landstraße, und den Rückstaus auf der Friedberger Landstraße, gibt es immer mehr Kraftfahrer, die die Staus durch Nutzung der gesperrten Straßen oder Feldwege umgehen wollen. Auch nach Aufhebung der Sperrung der Homburger Landstraße ist keine große Besserung eingetreten. Deshalb müssen die Durchfahrtsverbote nachdrücklich durchgesetzt werden, auch um die eingetretene Gewohnheitsbildung abzuwehren. Das ist insbesondere auf der Berkersheimer Bahnstraße erforderlich, damit sich an der Schranke keine Autostaus bilden, die die für Reiter und Fahrradfahrer nach der Sperrung der Unterführung am Wiesengarten ohnehin schon angespannte Situation noch verschärfen. Dadurch können Pferde scheuen und Fußgänger und Radfahrer gefährden, nicht aber die relativ sicheren, sich verbotswidrig verhaltenden Autofahrer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 315 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 30 auf dem Heiligenstockweg und Am Dachsberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6314 entstanden aus Vorlage: OF 1008/10 vom 03.08.2020 Betreff: Tempo 30 auf dem Heiligenstockweg und Am Dachsberg Der Magistrat wird gebeten, 1. auf dem Heilsberg eine Tempo-30-Beschränkung neu anzuordnen; 2. die bereits bestehende Tempo-30-Regelung auf der Straße Am Dachsberg wieder öfter zu kontrollieren. Begründung: Beschwerden über zu schnelles bis teils rüpelhaftes Fahren sollten sehr ernst genommen werden. Gerade die genannten Straßen werden oft leider als Ausweichstrecken anstelle der eigentlich besser geeigneten Hauptverkehrsstraßen (z. B. der B 521 und der Friedberger Landstraße) genutzt. Entsprechende Abhilfe ist angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2002 Aktenzeichen: 32 1
Abfalleimer für die Sitzgruppe im Wildbirnenhain
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6320 entstanden aus Vorlage: OF 1024/10 vom 04.08.2020 Betreff: Abfalleimer für die Sitzgruppe im Wildbirnenhain Der Magistrat wird gebeten, einen Abfalleimer für die Sitzgruppe im Wildbirnenhain an dem Verbindungsweg zwischen Preungesheim und dem Heiligenstockweg, Krä lingweg, anzubringen. Begründung: Die Sitzgruppe im Wildbirnenhain wird gerade in Zeiten coronabedingter Beschränkungen offensichtlich auch abends viel genutzt. Leider werden dabei die Abfälle nicht wieder mitgenommen, und da es dort keinen Abfalleimer gibt, fliegen sie dann herum. Zwar wird die Sitzgruppe regelmäßig gereinigt, aber der Aufwand könnte durch einen Abfalleimer sicherlich reduziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1971 Antrag vom 15.12.2020, OF 1107/10 Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7012 Aktenzeichen: 79 4
Pförtnerampel für den Frankfurter Bogen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4158 entstanden aus Vorlage: OF 670/10 vom 08.01.2019 Betreff: Pförtnerampel für den Frankfurter Bogen Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept vorzulegen, wie der Frankfurter Bogen - im Falle von Fahrverboten oder sonstigen den Verkehrsfluss auf der Friedberger Landstraße beschränkenden Maßnahmen, insbesondere durch Pförtnerampeln - vor Durchgangsverkehr derjenigen, die den zu erwartenden Rückstaus oder Fahrverboten auf der Friedberger Landstraße entgehen wollen, geschützt werden kann. Begründung: Die Hinweise verdichten sich, dass es insbesondere auf der Friedberger Landstraße zu verkehrsbeschränkenden Maßnahmen kommen wird. Dies führt erfahrungsgemäß zu Ausweichverkehr durch den Frankfurter Bogen. Da dieser seiner Endausbaustufe entgegenstrebt, kann er solchen nicht verkraften. Es ist deshalb dringend dafür zu sorgen, dass dieser Ausweichverkehr abgehalten wird, ohne dass die Zuwegung für die Anwohner leidet. Hierfür erscheinen Pförtnerampeln als ein probates Mittel. Nachdem diese nun in Zusammenhang mit Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge zur großräumigen Verkehrssteuerung genutzt werden sollen, sind solche neben dem Heiligenstockweg auch für den Frankfurter Bogen dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1387 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 18.06.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Luftreinhaltung mit Lichtsignalanlage auch am Heiligenstock regulieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4023 entstanden aus Vorlage: OF 658/10 vom 27.11.2018 Betreff: Luftreinhaltung mit Lichtsignalanlage auch am Heiligenstock regulieren Vorgang: OM 2018/17 OBR 10; ST 511/18; OM 3273/18 OBR 10; ST 1843/18 Der Magistrat erklärt in einer Pressemitteilung vom 26.11.2018, dass die Hessische Landesregierung gegenüber dem VGH in Kassel weitere Maßnahmen für Luftreinhaltung in Frankfurt vorschlägt. Unter anderem sollen "sogenannte Pförtnerampeln den Verkehrszufluss in die Stadt effektiver und effizienter regulieren". Die Umweltzone und somit voraussichtliche Fahrverbotszone beginnt nicht nur auf der B 521 an der Anschlussstelle Friedberger Landstraße, sondern eben auch an der Kreuzung Homburger Landstraße/Am Dachsberg. Diese wird aktuell über den Heiligenstockweg bereits rege angefahren, was künftig sicherlich noch deutlich zunehmen wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er aus gegebenem Anlass den Verkehrszufluss in die Stadt - auch durch eine Lichtsignalanlage am Heiligenstock - effektiver und effizienter regulieren wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2018 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 511 Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3273 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1843 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 550 Aktenzeichen: 32 1
Auswirkungen des Nord-Süd-Radweges auf den Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3720 entstanden aus Vorlage: OF 596/10 vom 03.09.2018 Betreff: Auswirkungen des Nord-Süd-Radweges auf den Ortsbezirk 10 Der Magistrat hat in einer Pressemitteilung am 29. August 2018 angekündigt, dass er einen durchgehenden Nord-Süd-Radweg über die Friedberger Landstraße, vom Nibelungenplatz bis zur Battonnstraße, schaffen will. Der Ortsbeirat teilt die Auffassung des Magistrats, dass ein dringender Handlungsbedarf zur Schließung von Lücken, auch angesichts der beschlossenen Baugebiete sowie des stetigen Wachstums von Frankfurt gegeben ist. Der Ortsbeirat 10 begrüßt ausdrücklich jegliche Verbesserung bezüglich der Sicherheit und Attraktivitätssteigerung für den Radverkehr. Nur so ist insbesondere für den Nahbereichsindividualverkehr ein Umstieg beispielsweise von Schulkindern und Berufspendlerinnen und Berufspendlern auf dieses umweltschonende Verkehrsmittel attraktiver. Sicherlich wird dies in der Folge auch im Nahbereich zu einer leichten Reduktion an Kraftfahrzeugnutzungen führen sowie den ÖPNV gerade in Spitzenzeiten etwas entlasten. Es steht ebenso außer Frage, dass zugunsten des Rad- und Fußgängerverkehrs auch die Wegnahme von Raum der Kraftfahrzeuge erforderlich ist. Dennoch leiden die Stadtteile des Ortsbezirks aufgrund der Rückstauungen auf der Friedberger Landstraße bereits jetzt schon, insbesondere in den Hauptverkehrszeiten, unter deutlichen Ausweichverkehren aus dem nördlichen und östlichen Frankfurter Umland. In besonderem Maße sind die Bürgerinnen und Bürger in den Wohngebieten in Bonames, Berkersheim und Preungesheim davon betroffen. Der Ortsbeirat bezweifelt jedoch, dass die Wegnahme jeweils einer Fahrspur auf einer Länge von über 1.700 Metern dazu führen wird, dass wegen der daraus resultierenden Stau- und Wegezeitverlängerung signifikant weniger Kraftfahrzeuge des Umlandes den Innenstadtbereich frequentieren werden. Der Ortsbeirat ist allerdings davon überzeugt, dass die Ausweichverkehre über die Stadteile des Ortsbezirks 10 dann noch deutlicher zunehmen werden! Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Nr. 4 GOOBR gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen er die zu erwartenden steigenden Ausweichverkehre über 1. den Harheimer Weg/Am Wendelsgarten, 2. den Heiligenstockweg/Am Dachsberg, 3. die Hofhausstraße/Goldpeppingstraße, 4. die Sigmund-Freud-Straße, 5. die Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg, 6. Gießener Straße eindämmen und somit die Bürgerinnen und Bürger vor einer Steigerung von Gefahrenpotenzialen sowie auch vor den steigenden Immissionen unterschiedlichster Art bewahren wird. In diesem Zusammenhang wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, mit welchen Maßnahmen der Magistrat in den vorgenannten Bereichen, in denen ebenfalls gravierende Lücken in den Radwegverbindungen bestehen, die Sicherheit verbessern und somit auch zu einer weiteren Attraktivitätssteigerung beitragen will. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen die zu erwartenden deutlichen Zeitverluste der Linie 18 kompensiert werden. Die Linie 18 müsste sich beispielsweise stadteinwärts, auf einer Länge von rund 560 Metern den einspurig verbleibenden Straßenraum mit Linienbussen sowie den Pendlern teilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2370 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 61 1
Widmung des Heiligenstockwegs und der Straße Am Kalten Berg hier: Schreiben des Magistrats (61.B 2 Hä/hen) vom 30.08.1982
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3433 entstanden aus Vorlage: OF 550/10 vom 20.05.2018 Betreff: Widmung des Heiligenstockwegs und der Straße Am Kalten Berg hier: Schreiben des Magistrats (61.B 2 Hä/hen) vom 30.08.1982 Der Magistrat erklärte in seinem Schreiben an eine Berkersheimer Bürgerin vom 30.08.1982 ausdrücklich, dass der Heiligenstockweg keine Ortsverbindungsstraße sei. Das angesprochene Verbindungsstück, heute die Straße Am Kalten Berg, diene auch nur als Erschließungsstraße der landwirtschaftlichen Flächen. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welchen Status die Straßen Heiligenstockweg und Am Kalten Berg haben. Wenn die Straßen Heiligenstockweg und Am Kalten Berg zu (Kreis-) Ortsverbindungsstraßen umgewidmet wurden, bittet der Ortsbeirat um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wann erfolgte die Umwidmung? 2. Wer veranlasste die Umwidmung? 3. Warum wurden diese Erschließungsstraßen zu (Kreis-) Ortsverbindungsstraßen umgewidmet? Wenn die Straßen weiterhin als Erschließungsstraßen für landwirtschaftliche Flächen angesehen werden, wird der Magistrat gebeten zu berichten, ob nach seiner Auffassung die RiLSA (Ausgabe 2015) dort überhaupt anwendbar ist? Anlage 1 (ca. 347 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2129
Ampelregelung im Heiligenstockweg in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3260 entstanden aus Vorlage: OF 495/10 vom 29.03.2018 Betreff: Ampelregelung im Heiligenstockweg in Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Einführungserlass des Hessischen Verkehrsministeriums zu RiLSA vom 23.11.2015 eine Ampelregelung im Heiligenstockweg zulässt, wenn z.B. durch Einrichtung eines Fahrradwegs die Autofahrbahn so verengt wäre, dass nur noch eine Fahrbahn für beide Fahrtrichtungen zur Verfügung stünde. Begründung: Der Heiligenstockweg wird auch gern von Radfahrenden aus dem Umland genutzt. Jedoch ist die Befahrung nicht ungefährlich. Die Einrichtung eines separaten Radwegs mit Abgrenzung zur Fahrbahn würde die Sicherheit für Radfahrende sehr erhöhen. Das ginge jedoch nur auf Kosten der Autofahrbahn, wodurch aus Sicherheitsgründen eine Ampelregelung zwingend erforderlich würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1840 Aktenzeichen: 32 1
Widerspruch gegen den Erlass mit dem ministeriellen Verbot zur Aufstellung einer verkehrslenkenden Ampel am Heiligenstockweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2018 entstanden aus Vorlage: OF 357/10 vom 21.08.2017 Betreff: Widerspruch gegen den Erlass mit dem ministeriellen Verbot zur Aufstellung einer verkehrslenkenden Ampel am Heiligenstockweg Vorgang: OM 1558/17 OBR 10; ST 1477/17 In der Stellungnahme vom 14.08.2017, ST 1477, wird erläutert, dass weder die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) noch die Straßenverkehrsordnung (StVO) die Einsatzkriterien für die Aufstellung einer verkehrslenkenden Ampel (Pförtnerampel) abschließend regeln. Ob Bürgerinnen und Bürger durch eine solche Ampel wirksam entlastet werden - wie am Heiligenstockweg nach dem versuchsweisen Aufstellen der dortigen Ampel geschehen -, entscheidet demnach das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung ganz bürokratisch nach Wohlwollen im Rahmen eines ergänzenden Einführungserlasses. Dies steht im Widerspruch zum einstimmigen Beschluss des Ortsbeirats 10, am Heiligenstockweg nach der erfolgten Versuchsphase auf Dauer eine entsprechende Ampel (mit kleineren Verbesserungsvorschlägen) einzurichten. Außerdem bedeutet dies eine Ungleichbehandlung von Bürgerinnen und Bürgern, da die entsprechende Pförtnerampeleinrichtung am Bischofsweg in Sachsenhausen weiterhin bestehen darf. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, gegen den Einführungserlass mit dem jetzigen Wortlaut Widerspruch einzulegen, damit die Bürgerinnen und Bürger auch in Berkersheim vor Schleichverkehr geschützt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1558 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1477 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 511 Antrag vom 20.05.2018, OF 527/10 Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3273 Antrag vom 27.11.2018, OF 658/10 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4023 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 10 am 16.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Heiligenstockweg zum Rad- und Landwirtschaftsweg umbauen
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2017, OF 328/10 Betreff: Heiligenstockweg zum Rad- und Landwirtschaftsweg umbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Umbau des Heiligenstockwegs zur alleinigen Nutzung als Radweg und für Landwirtschaftliche Fahrzeuge zu verwirklichen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 10 am 22.08.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 541 2017 Die Vorlage OF 328/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVorfahrt für ÖPNV - Schleichverkehr durch Berkersheim und Preungesheim beenden. Neue Straßenbahnlinie ab der Friedberger Warte in Richtung Bad Vilbel mit ParkandrideParkplatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2017, OF 362/10 Betreff: Vorfahrt für ÖPNV - Schleichverkehr durch Berkersheim und Preungesheim beenden. Neue Straßenbahnlinie ab der Friedberger Warte in Richtung Bad Vilbel mit Park-and-ride-Parkplatz Vorgang: V 154/16 OBR 10; ST 1108/17 Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 1108 vom 19.06.2017 auf den Ortsbeirats-beschluss vom 4.10.2016 geantwortet, dass innerhalb der vorgegebenen Frist noch keine Antwort gegeben werden kann auf die vielfältigen Forderungen und Beschlüsse zur effizienten Beendigung des Schleichverkehrs durch Berkersheim und Preungesheim. Währenddessen rollt der Schleichverkehr munter weiter. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat ergänzend, zu prüfen und zu berichten, inwieweit eine Stärkung des ÖPNV zur Beendigung des Schleichverkehrs beitragen kann. Konkret ist zu prüfen und zu berichten ob 1. ab der Einmündung der Linie 18 zum Gravensteiner Platz ein neuer Gleiskörper entlang der B 521 bis zum Häuserausstellungsgelände gebaut werden kann, damit hier eine neue Straßenbahnlinie verkehren kann; 2. an der B 521 im Bereich zwischen Abbiegung zum Heiligenstockweg und am Beginn des Ausstellungsgeländes ein Park und Ride Platz für die Pendler aus der Wetterau und aus dem Main-Kinzig-Kreis eingerichtet werden kann; 3. dies in Form eines Parkhauses geschehen kann, das über der B 521 gebaut wird, um zusätzlichen Landverbrauch zu verhindern, mit direkten Zufahrten von der B 521. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 154 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1108 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 12.09.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 362/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 10 am 07.11.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 658 2017 Die Vorlage OF 362/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenHeiligenstockweg zeitweise für den Berufsverkehr sperren
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.06.2017, OA 164 entstanden aus Vorlage: OF 296/10 vom 29.05.2017 Betreff: Heiligenstockweg zeitweise für den Berufsverkehr sperren Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 24.11.2017, 17.09.2019, 14.01.2020, 11.05.2020, 10.09.2020, 12.11.2020, 21.05.2021 und 13.12.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ab wann der Heiligenstockweg zeitweise für den Berufsverkehr gesperrt und dies auch überwacht werden kann, damit Berkersheim deutlich vom Durchgangsverkehr entlastet wird. Begründung: Andere hessische Kommunen haben - unter anderem sogar auch im Jahre 2017 - Straßen mit Einbahnstraßenregelungen zeitweise für den Berufsverkehr gesperrt. Dies sollte deshalb auch in Frankfurt am Main möglich sein. Der Berufsverkehr soll dadurch künftig so lange verstärkt wieder auf den Hauptverkehrsstraßen, wie der Friedberger Landstraße, sowie natürlich auch den Bundesstraßen und den Autobahnen gehalten werden, wie dies möglich ist. Etwaige Ausweichbewegungen durch die Wohnstraßen der Stadtteile des Ortsbezirks 10 sollen vermieden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.06.2022, B 245 Versandpaket: 21.06.2017 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.08.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 164 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und BFF gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 57 Beschluss: Der Vorlage OA 164 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 164 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 20. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 164 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.08.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 164 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 27. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.01.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 164 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 164 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 164 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 37. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.02.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 164 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 164 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.10.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 164 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 164 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 164 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 164 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 164 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 1722, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017 § 2213, 17. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.01.2018 § 2579, 20. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.04.2018 § 2976, 23. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 14.08.2018 § 3595, 27. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 22.01.2019 § 4182, 31. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.06.2019 § 4759, 34. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 29.10.2019 § 5351, 37. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.02.2020 § 5986, 39. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.06.2020 § 6594, 42. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 27.10.2020 § 7230, 44. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.02.2021 § 570, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.09.2021 § 1121, 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 17.01.2022 Aktenzeichen: 61 10
Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) zur Verfügung stellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1558 entstanden aus Vorlage: OF 276/10 vom 30.03.2017 Betreff: Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) zur Verfügung stellen Vorgang: OM 58/16 OBR 10; ST 1089/16; OA 66/16 OBR 10; ST 241/17 Auf diese vom hessischen Verkehrsministerium bereits 2015 erlassenen Richtlinien beruft sich der Magistrat neuerdings immer wieder, um je nach Sachlage vorhandene Ampelschaltungen zur Verkehrsregulierung zu begründen oder abzulehnen. Dabei ist es offenbar die entscheidende Frage, ob man zu viel Verkehr als "temporäre Überlastung des Straßensystems" interpretiert oder als hinzunehmende Belastung. So wurde mit der Stellungnahme vom 03.02.2017, ST 241, bezüglich des Rückstaus auf der Friedberger Landstraße darauf verwiesen, dass die dortige Ampel mit ihrer "Pförtnerwirkung" sinnvoll ist, weil sie auf das tatsächliche Verkehrsaufkommen hin orientiert sei und somit den Zweck erfülle, eine "temporäre Überlastung des Straßensystems" abzubauen. Mit der Stellungnahme vom 22.08.2016, ST 1089, wurde begründet, weshalb keine Pförtnerampel für den Heiligenstockweg und den Frankfurter Bogen möglich sein soll. Bezogen auf den Heiligenstockweg wurde eine Pförtnerampel ja bekanntlich im Nachhinein abgelehnt, obwohl ja bereits ein fast halbjähriger Versuch durchgeführt worden war, die Pförtnerampelregelung also nicht rechtswidrig gewesen sein konnte. Hinzu kommt, dass auch beim Heiligenstockweg die Ampel dazu diente, den Verkehr dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen auf der Straße Am Dachsberg anzupassen und somit die dort registrierte "temporäre Überlastung" der Straße abzubauen. Dies deshalb, weil diese Straße lediglich den Charakter einer innerörtlichen Verbindung hat und nicht dazu dient, "temporär" stark belastenden Schleichverkehr zuzulassen. Das normale Verkehrsaufkommen für den Dachsberg ist also der Verkehr zwischen dem Stadtteil Berkersheim und der Stadt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass dem Ortsbeirat die "Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA)" von 2015 zur Verfügung gestellt werden, damit dieser sich selbst ein umfassendes Bild über die Aussagekraft und die Interpretationsmöglichkeiten dieser Richtlinien machen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 58 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1089 Anregung vom 04.10.2016, OA 66 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 241 Antrag vom 11.08.2017, OF 289/3 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1477 Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2018 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1
Heiligenstockweg beruhigen: Zweimal wochentags eine Einbahnstraßenregelung einführen
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.01.2017, OA 111 entstanden aus Vorlage: OF 184/10 vom 07.11.2016 Betreff: Heiligenstockweg beruhigen: Zweimal wochentags eine Einbahnstraßenregelung einführen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. zunächst versuchsweise der Heiligenstockweg montags bis freitags zur Entlastung vom Durchgangsverkehr für mehrere Stunden jeweils als Einbahnstraße gegen den Berufsverkehr ausgerichtet (zum Beispiel von 06:00 Uhr bis 10:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) wird; von dieser Regelung sind Fahrradfahrten sowie der landwirtschaftliche Verkehr aus drücklich zu befreien; 2. der Heiligenstockweg erst wirksam beruhigt, dann grundlegend saniert und unter Berücksichtigung der Belange der Landwirte auch für Fahrradfahrten und Fußgänger sicherer gestaltet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.06.2017, B 189 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1081 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 498 Bericht des Magistrats vom 30.05.2022, B 239 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 25.01.2017 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.02.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 111 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 9. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.03.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Ziffer 1. der Vorlage OA 111 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Ziffer 2. der Vorlage OA 111 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) 18. Sitzung des OBR 10 am 16.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 1141, 9. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 14.03.2017 Aktenzeichen: 32 1
Beendigung des Schleichverkehrs über den Heiligenstockweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1108 entstanden aus Vorlage: OF 204/10 vom 23.12.2016 Betreff: Beendigung des Schleichverkehrs über den Heiligenstockweg Vorgang: OM 4778/15 OBR 10; ST 1089/16; V 153/16 OBR 10; ST 1644/16; ST 1727/16 Mit den Stellungnahmen ST 1089 vom 22.08.2016 und ST 1644 vom 05.12.2016 hat der Magistrat den Beschluss des Ortsbeirates vom 01.12.2015, OM 4778, zur Durchführung einer weiteren Testphase mit einer Pförtnerampel am Heiligenstockweg und die damit verknüpften Forderungen nach Verfolgung von Rotlichtverstößen und Verkehrszählungen am Heiligenstockweg und an der Hofhausstraße mit der Begründung zurückgewiesen, dass ein Einführungserlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom 23.11.2015 zu den Einsatzkriterien für die "Richtlinien für Signalanlagen (RiLSA)" dies verbiete. Mit der Stellungnahme ST 1727 vom 09.12.2016 teilt der Magistrat darüber hinaus auf die entsprechende Anfrage des Ortsbeirats vom 19.09.2016 mit, dass dieser Erlass keine Ausnahmen zulässt. 1. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat 10 diesen Erlass zur Verfügung zu stellen. 2. Ferner wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, welche der bisher vor Ort diskutierten Maßnahmen zur Beendigung des Schleichverkehrs am Heiligenstockweg er für realistisch hält: 2.1 Eine zeitweilige morgendliche und abendliche Sperrung in der Hauptberufsverkehrszeit? 2.2 Eine wechselnde Einbahnstraßenregelung jeweils gegen den Verkehrsstrom und zwar zeitweilig morgens und abends? 2.3 Eine zwölfstündige Einbahnstraßenregelung von Mitternacht bis 12:00 Uhr in Richtung Bad Vilbel und von 12:00 Uhr bis Mitternacht in Richtung Frankfurt (analog zur Regelung am Bischofsweg in Sachsenhausen)? 2.4 Einen Rückbau des Heiligenstockweges zum landwirtschaftlichen Verkehrsweg unter Berücksichtigung eines reibungslosen Radfahrerverkehrs? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4778 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1089 Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 153 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1644 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1727 Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST 944 Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2083 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 10 am 16.05.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 10 am 04.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 10 am 01.06.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Pförtnerampeln auf der Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 790 entstanden aus Vorlage: OF 164/10 vom 18.10.2016 Betreff: Pförtnerampeln auf der Friedberger Landstraße Vorgang: OM 58/16 OBR 10; ST 1089/16 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, inwieweit die Ampeln auf der Friedberger Landstraße im Bereich der Überquerung der A 661 und der Friedberger Warte nicht genau solche Pförtnerampeln sind, die nach der Stellungnahme ST 1089 vom 22.08.2016 verboten sind, weil sie "unerwünschte Verkehrsströme durch erzwungene Rückstaubildung drosseln", und ob insofern im Rahmen eines abgestimmten Gesamtkonzepts eine Abschirmung des Heiligenstockwegs und des Frankfurter Bogens nicht geradezu geboten ist, um ein unkontrolliertes Abfließen von den so gestauten Hauptverkehrsströmen in Wohngebiete zu vermeiden. Begründung: Die Ampel auf dem Heiligenstock, die mit der Stellungnahme ST 1089 für rechtswidrig erklärt wurde, sollte die unzumutbaren Folgen für die Wohngebiete in Berkersheim durch Ausweichverkehr begrenzen, der durch Rückstaumaßnahmen auf der Hauptverkehrsachse Friedberger Landstraße entsteht. Es kann nicht sein, dass ein solcher Versuch, angeblich selbst als Pförtnerampel, rechtswidrig ist, weil damit die Rückstauwirkung auf der Friedberger Landstraße gerade zu noch weit schlimmeren Folgen führen würde, die der in der Stellungnahme ST 1089 zitierte Einführungserlass zu den RiLSA 2015 gerade vermeiden will. Insofern ist die Argumentation in der Stellungnahme ST 1089 nicht überzeugend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 58 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1089 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 133 Aktenzeichen: 32 1
Klare 30 km/hGeschwindigkeitsregelung für die gesamte Straße Am Kalten Berg in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 86 entstanden aus Vorlage: OF 19/10 vom 09.05.2016 Betreff: Klare 30 km/h-Geschwindigkeitsregelung für die gesamte Straße Am Kalten Berg in Berkersheim Vorgang: OM 3776/15 OBR 10; ST 815/15 Bezug nehmend auf die ablehnende Antwort des Magistrats in seiner Stellungnahme vom 29.05.2016, ST 815, zu der Anregung des Ortsbeirats vom 20.01.2015, OM 3776, zur Einrichtung von Tempo 30 auf der gesamten Straße Am Kalten Berg in Berkersheim wird der Magistrat erneut aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen die Geschwindigkeit auf der gesamten Straße Am Kalten Berg in Berkersheim mittels entsprechender Beschilderung auf 30 km/h zu begrenzen und die Tempo-30-Regelung nicht lediglich für ein kleines Straßenstück im Kurvenbereich zum Heiligenstockweg gelten zu lassen, wie es derzeit der Fall ist. Begründung: Der Magistrat ging bei seiner damaligen Ablehnung offenbar davon aus, dass das bei einer Verkehrszählung zur Hauptberufsverkehrszeit festgestellte hohe Verkehrsaufkommen auf der Straße Am Kalten Berg schnelles Fahren wegen der Haltesituation an der Kreuzung zur Straße Am Dachsberg unmöglich macht und somit keine Erfordernis für Tempo 30 besteht. Abgesehen davon, dass dann auch die Einrichtung im Kurvenbereich zum Heiligenstockweg überflüssig wäre, ist dies auch deshalb nicht stichhaltig, weil außerhalb der morgendlichen Hauptberufsverkehrszeit wegen des stattfindenden Schleichverkehrs sehr wohl auch schneller gefahren wird, woraus sich eine Verkehrsgefährdung ergibt. Im Übrigen ist wenig einsichtig, dass nach der geltenden Regelung vom Heiligenstockweg kommend nach der Kurve wieder aufs Gas getreten werden kann, um dann nach der Einmündung in die Straße Am Dachsberg wieder lediglich Tempo 30 fahren zu dürfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3776 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST 815 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1426 Antrag vom 13.11.2016, OF 185/10 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 953 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 04.10.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Pförtnerampeln für Heiligenstock und Frankfurter Bogen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 58 entstanden aus Vorlage: OF 5/10 vom 19.04.2016 Betreff: Pförtnerampeln für Heiligenstock und Frankfurter Bogen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann und in welcher Form nun Pförtnerampeln für den Heiligenstockweg und den Frankfurter Bogen eingerichtet werden können. Begründung: Die Baustelle auf der A 661 führt dazu, dass in erheblichem Maße der Verkehr auf der Friedberger Landstraße Richtung Bad Homburg über den Heiligenstockweg und den Frankfurter Bogen ausweicht. So kommt es im Berufsverkehr zu einer deutlichen Überlastung der Kreuzung Am Dachsberg/Homburger Landstraße, die den Quellverkehr aus Berkersheim und aus dem Frankfurter Bogen nicht mehr abfließen lässt, der nicht ausweichen kann. Dadurch wird noch deutlicher, dass eine Dosierung des Verkehrs auf der Friedberger Landstraße nicht ohne eine Steuerung des Abflusses Richtung Berkersheim und Frankfurter Bogen erfolgen kann, weil es sonst dort zur Überlastung der Verkehrsinfrastruktur kommt. Vor diesem Hintergrund ist eine Klärung geboten, wann Pförtnerampeln zur Steuerung dieses Abflusses installiert werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1089 Antrag vom 30.08.2016, OF 117/10 Antrag vom 19.09.2016, OF 116/10 Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 153 Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 154 Antrag vom 18.10.2016, OF 164/10 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 790 Antrag vom 30.03.2017, OF 276/10 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1558 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1
Auswirkung der Maßnahmen am Heilsberg auf Berkersheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.02.2016, OF 950/10 Betreff: Auswirkung der Maßnahmen am Heilsberg auf Berkersheim In einem Bericht der FNP (Ausgabe Wetterau) wurde am 9. Februar 2016 berichtet, dass die Stadt Bad Vilbel ein neues Verkehrskonzept in dem Stadtteil Heilsberg plant. Dabei wird der Bad Vilbeler Stadtrat Jörg Frank zitiert, der als wichtigsten Punkt zur Umsetzung des neuen Konzeptes die Öffnung der Carl-Schurz-Straße in Bad Vilbel erwähnt. Sollte dies umgesetzt werden, würde eine direkte Verbindung auf dem Heilsberg von der Alten Frankfurter Straße zu dem landwirtschaftlichen Weg zwischen dem "Berkersheimer Weg" in Bad Vilbel und der Straße "Am Hohlacker" in Berkersheim hergestellt. Dies wird zu einer zweiten Schleichverkehrsstrecke durch Berkersheim zusätzlich zum Heiligenstockweg führen. Dadurch ist, nach der vom Ortsbeirat beschlossenen Eindämmung des Verkehrs über den Heiligenstockweg, mit enormen neuen Verkehrsproblemen in Berkersheim zu rechnen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Stadt Bad Vilbel bei einer Veränderung des o. g. Verkehrskonzeptes Maßnahmen plant, die einen Schleichverkehr durch Berkersheim verhindern werden. Sollte dies nicht der Fall sein, welche entsprechenden Maßnahmen vom Magistrat umgesetzt werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 10 am 16.02.2016, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1589 2016 Die Vorlage OF 950/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenPförtnerampel auf dem Heiligenstockweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4778 entstanden aus Vorlage: OF 917/10 vom 03.11.2015 Betreff: Pförtnerampel auf dem Heiligenstockweg Vorgang: OM 3923/15 OBR 10 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Testversuch mit der Pförtnerampel auf dem Heiligenstockweg unverzüglich mit folgenden Merkmalen wiederholt wird: 1. Mit einer sogenannten 10-Sekunden-Grünphase und 120-Sekunden-Rotphase; 2. mit Ermittlungen wegen Rotlichtverstößen; 3. mit einer sechsmonatigen Versuchsdauer; 4. mit einer durchgehenden Verkehrszählung auf der Straße Am Kalten Berg 4.1 jeweils mindestens eine Woche vor sowie nach Beginn des Versuches; 4.2 während des Versuches; 4.3 jeweils mindestens eine Woche vor sowie nach Ende des Versuches; 5. mit einer durchgehenden Verkehrszählung auf der Hofhausstraße im Frankfurter Bogen 5.1 jeweils mindestens eine Woche vor sowie nach Beginn des Versuches; 5.2 während des Versuches; 5.3 jeweils mindestens eine Woche vor sowie nach Ende des Versuches. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3923 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 215 Antrag vom 16.04.2016, OF 3/10 Auskunftsersuchen vom 03.05.2016, V 16 Stellungnahme des Magistrats vom 11.07.2016, ST 919 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1644 Antrag vom 23.12.2016, OF 204/10 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1108 Aktenzeichen: 32 1
Pflege der Streuobstwiesen an der Straßenbahnlinie 18 zwischen Friedberger Landstraße und dem Frankfurter Bogen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4418 entstanden aus Vorlage: OF 849/10 vom 24.08.2015 Betreff: Pflege der Streuobstwiesen an der Straßenbahnlinie 18 zwischen Friedberger Landstraße und dem Frankfurter Bogen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Streuobstwiesen an der Straßenbahnlinie 18 zwischen Friedberger Landstraße und dem Frankfurter Bogen wie die Wiesen am Heiligenstockweg in ein kontinuierliches Pflegeprogramm eingestellt werden, durch das sichergestellt wird, dass die Wiesen regelmäßig (maximal zweimal im Jahr) gemäht werden. Begründung: Für die genannten Streuobstwiesen besteht offenkundig kein Mahd-Programm. Das war dieses Jahr wegen der Trockenheit nicht so auffällig. Trotzdem muss eine solche Dauerpflege dringend sichergestellt werden. Ansonsten werden die Streuobstwiesen verkrauten und können dann ihren ökologischen Aufgaben nicht gerecht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1738 Aktenzeichen: 67 0
Check der Baumbestände auf den Streuobstwiesen im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4425 entstanden aus Vorlage: OF 862/10 vom 24.08.2015 Betreff: Check der Baumbestände auf den Streuobstwiesen im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die neu angelegten Streuobstwiesen im Ortsbezirk 10 (Frankfurter Bogen, entlang der Straßenbahnlinie 18, zwischen Friedberger Landstraße und Frankfurter Bogen, Heiligenstockweg) in ihrem Bestand überprüft und eingegangene Bäume noch in diesem Herbst ersetzt werden. Begründung: Insbesondere durch diesen heißen Sommer sind viele der Bäume in diesen Gebieten entweder gar nicht angegangen oder vertrocknet. Dies sieht nicht nur nicht schön aus, sondern ist auch deshalb problematisch, weil diese Flächen Ausgleichsflächen darstellen, die auch eine entsprechende Anzahl von lebendigen Bäumen aufweisen sollten. Wenn die Bäume noch im Herbst gepflanzt werden, sollten sie eher in der Lage sein, bereits so anzuwachsen, dass sie dann eine erneute Sommertrockenheit überstehen könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 28 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 10 am 19.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67 0
Erhalt der Pförtnerampel auf dem Heiligenstockweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2015, OF 841/10 Betreff: Erhalt der Pförtnerampel auf dem Heiligenstockweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge die provisorische Pförtnerampel auf dem Heiligenstockweg nach Ablauf der Probephase baldmöglichst dauerhaft einrichten. Sollte dazu eine Abstimmung mit dem Regierungspräsidium in Darmstadt erforderlich sein, ist diese sofort vorzunehmen. Begründung: Bereits jetzt lässt sich sagen, dass die Pförtnerampel ihren Zweck erfüllt: Sie sorgt dafür, dass kein dauerhafter Schleichverkehr im Berufsverkehr mehr durch Berkersheim fließt und so die Frankfurt abschirmende Wirkung der Pförtnerampeln auf der Friedberger Landstraße zum Tragen kommt, die ansonsten teilweise verpufft. Die Pförtnerampel ist deshalb zur Absicherung des überörtlichen Verkehrskonzepts erforderlich, weshalb auch von Seiten des Regierungspräsidiums hiergegen keine Einwände bestehen sollten. Gleichzeitig wird für die Anwohner in Berkersheim Entlastung hinsichtlich der Verkehrsbelastung geschaffen, was sich auch deshalb bewährt hat, weil es wieder möglich ist, sich aus den Grundstückseinfahrten auf der Straße "Am Dachsberg" in den fließenden Verkehr einzufädeln. Außerdem verbessert die Ampel den Verkehrsfluss deutlich, weil sie dafür sorgt, dass sich der Verkehr an der Kreuzung "Am Dachsberg/Homburger Landstraße" nicht mehr zurückstaut, so dass sich der Verkehr aus dem Frankfurter Bogen und der August-Schanz-Straße besser einreihen kann, was diesen Gebieten deutlich zu Gute kommt. Ferner bleibt so die Verbindung zwischen Berkersheim und Bad Vilbel für den wirklichen Ziel-/Quell-Verkehr erhalten und wird auch entsprechend genutzt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 08.09.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 841/10 wird bis zur Sitzung am 03. November 2015 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 10 am 03.11.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 841/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 10 am 01.12.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 841/10 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenSchilder mit Hinweisen auf die landwirtschaftliche Produktion im GrünGürtel an den Zugängen zum GrünGürtel in Bad Vilbel-Heilsberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4284 entstanden aus Vorlage: OF 817/10 vom 16.06.2015 Betreff: Schilder mit Hinweisen auf die landwirtschaftliche Produktion im GrünGürtel an den Zugängen zum GrünGürtel in Bad Vilbel-Heilsberg Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass an den Zugängen zum GrünGürtel in Bad Vilbel-Heilsberg die bekannten Schilder mit dem Hinweis auf die landwirtschaftliche Produktion und die sich daraus ergebende Notwendigkeit der Vermeidung von Hundekot in diesem Bereich, wie es sie auf der Berkersheimer Seite des GrünGürtels überall gibt, angebracht werden. Außerdem wird der Magistrat gebeten, sich mit der Stadt Bad Vilbel ins Benehmen zu setzen, um zu erreichen, dass diese an den Zugängen zum GrünGürtel Hundetütenspender errichtet, wie es sie ansonsten im Stadtgebiet von Bad Vilbel auch gibt. Begründung: Bei der aktuellen Heumaht auf den Streuobstwiesen am Heiligenstockweg wird deutlich, dass dieses Gebiet einer intensiven Nutzung als Hundeausführgebiet, insbesondere durch die Bewohner der Heilsbergsiedlung in Bad Vilbel, unterliegt. Leider lassen die Hundeführer teilweise das notwendige Bewusstsein für die landwirtschaftliche Produktion und die Beseitigung von Hundeexkrementen in diesem Bereich missen, sodass die Heumaht massiv beeinträchtigt wird. Deshalb ist es dringend erforderlich, auch an den Bad Vilbeler Zugängen zum GrünGürtel die bekannten Schilder aufzustellen, die auf diese Problematik hinweisen. Vielleicht könnte so eine entsprechende Bewusstseinsbildung bei den Hundeführern erreicht werden. Diese würde sicherlich verstärkt, wenn die Stadt Bad Vilbel in diesem Bereich für ihre Anwohner auch Hundetütenspender aufstellen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2015, ST 1262 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 149 Aktenzeichen: 79 1
Heiligenstockweg - Regierungspräsidium Darmstadt
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2015, OF 813/10 Betreff: Heiligenstockweg - Regierungspräsidium Darmstadt Der Verkehrsdezernent stellte dem Ortsbeirat sowie den Bürgerinnen und Bürgern im Ortsbezirk 10 während der Informationsveranstaltung am 04.05.2015 sein Testkonzept zur "Entlastung Berkersheims" vor. Dies entsprach zwar nicht der Anregung des Ortsbeirats 10 für eine wirkungsvolle Sperrung, sei aber eine günstige und schnell realisierbare Maßnahme. Hierbei wurde eine mögliche Einwirkungsmöglichkeit seitens des Regierungspräsidiums, wie bereits in der Vergangenheit geschehen, nur beiläufig und geringfügig thematisiert. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob für die vorgestellte Maßnahme bereits ein Genehmigungsantrag an das Regierungspräsidium Darmstadt gerichtet werden musste. Ebenso wird der Magistrat um weitere Auskünfte gebeten: 1. Inwieweit entfaltet der damalige Bescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt heute noch seine Wirkung und auf welchen Rechtsgrundlagen basiert dies im Detail? 2. Auf was bezieht sich der Bescheid? Ausschließlich auf eine Sperrung via Schranke oder auf jegliche Maßnahme/Form einer "Sperrung"? Also beispielsweise auch auf die vorgestellte Maßnahme via Baustellenampel, mit 100 Sekunden Rotschaltung, am ehemaligen DENA-Sender? 3. Ab welchem "Sperrwirkungsgrad" müsste gegebenenfalls eine Aufhebung des vorliegenden Bescheides beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragt bzw. bewirkt werden? Z.B.: Gesperrt in den Morgen- und Abendstunden (Berufsverkehr), oder mehr? 4. Mit welchem Zeitansatz, von der Beantragung bis zum Beschluss wäre für 3. zu rechnen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 30.06.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 813/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 10 am 08.09.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 813/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 10 am 29.09.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 813/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 10 am 03.11.2015, TO I, TOP 6 Die SPD-Fraktion stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Vorlage OF 813/10 zu behandeln und zu beschließen. Beschluss: 1. Der Geschäftsordnungsantrag der SPD-Fraktion wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 813/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen SPD (= Beratung und Beschlussfassung der Vorlage); LINKE. (= Enthaltung) 47. Sitzung des OBR 10 am 01.12.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1527 2015 Die Vorlage OF 813/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und FDP
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrsbelastung durch Schleichverkehr in Berkersheim und Preungesheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3922 entstanden aus Vorlage: OF 750/10 vom 26.01.2015 Betreff: Verkehrsbelastung durch Schleichverkehr in Berkersheim und Preungesheim Der Magistrat wird gebeten, für den nicht mehr verantwortbaren Schleichverkehr über den Heiligenstockweg und die Hofhausstraße/die Goldpeppingstraße/die Gundelandstraße eine spürbare und langfristige Lösung zu finden, die beiden Stadtteilen Schutz vor Schleichfahrerinnen und Schleichfahrern, insbesondere den morgendlichen Verkehr betreffend, bietet. Hier ist darauf zu achten, dass nur gleichzeitig durchgeführte Maßnahmen in beiden Stadtteilen Sinn ergeben würden. Begründung: Einzelne Maßnahmen belasten den jeweils anderen Stadtteil, beispielsweise auch Bereiche wie den Straßenverkehr an der Liesel-Oestreicher-Schule vorbei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 872 Aktenzeichen: 61 1
Heiligenstockweg für Berufsverkehr/Schleichverkehr zeitlich begrenzt sperren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3923 entstanden aus Vorlage: OF 751/10 vom 25.01.2015 Betreff: Heiligenstockweg für Berufsverkehr/Schleichverkehr zeitlich begrenzt sperren Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob der Heiligenstockweg schnellstmöglich in den Morgen- und Abendstunden (Berufsverkehr) wirkungsvoll gesperrt werden könnte. Dies könnte durch entsprechende Beschilderung und Ampelanlage mit Blitzgerät erfolgen. Ferner sollte dies in den oben genannten Zeiten von der Stadtpolizei in den Anfangszeiten überwacht werden. Begründung: Ganz Berkersheim und besonders die Straße Am Dachsberg müssen sofort vom Berufsverkehr/Schleichverkehr entlastet/befreit werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2015, ST 952 Antrag vom 03.11.2015, OF 895/10 Antrag vom 03.11.2015, OF 917/10 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1627 Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4778 Aktenzeichen: 32 1
.Berkersheim-Süd/Preungesheim. statt .Berkersheim-Ost.
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.03.2015, OA 609 entstanden aus Vorlage: OF 772/10 vom 24.02.2015 Betreff: "Berkersheim-Süd/Preungesheim" statt "Berkersheim-Ost" Vorgang: B 369/14 Zwischenbescheid des Magistrats vom 14.07.2015 Der auf der Idee eines "Gebietstauschs" basierende Ansatz bietet große Vorteile über die wohnungspolitische Dimension ("Wohnraumknappheit") hinaus, da er effiziente und effektive Antworten beziehungsweise Lösungen für eine Reihe von Fragen und Problemen bietet, die den Stadtteil Berkersheim und auch seine Nachbarstadtteile innerhalb des Ortsbezirks 10 betreffen. Die vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Die Bebauungsplanung für das Neubaugebiet "Berkersheim-Ost" wird aufgegeben und der Aufstellungsbeschluss für dieses Gebiet aufgehoben. Sodann wird das Gebiet in den GrünGürtel (Schutzzone II) aufgenommen und im Austausch dafür das Gebiet zwischen dem Gewerbegebiet August-Schanz-Straße und der Bebauungsgrenze der Straße Am Dachsberg (im Folgenden "Berkersheim-Süd/Preungesheim") aus dem GrünGürtel herausgenommen (bis dato Schutzzone II). Für dieses Gebiet "Berkersheim-Süd/Preungesheim" wird der Magistrat aufgefordert, die Arbeiten für einen Bebauungsplan aufzunehmen und einen Aufstellungsbeschluss auszuarbeiten, der auf der umweltrechtlichen und regionalplanerischen Umwidmung von "Berkersheim-Süd/Preungesheim" und "Berkersheim-Ost" aufbaut. Begründung: Sachgründe im Überblick: "Berkersheim-Süd/Preungesheim" heißt: 1. Wohnungspolitik - mehr (sozialer) Wohnraum: - Bei annähernd gleicher Größe der Gebiete kann aufgrund der Binnenlage im Bereich "Berkersheim-Süd/Preungesheim" städtischer, das bedeutet verdichteter gebaut werden. Für "Berkersheim-Ost" dominieren gemäß Bericht B 369 nur Reihen- und Doppelhäuser. - "Berkersheim-Süd/Preungesheim" befindet sich bereits überwiegend in städtischem Besitz; eine Bebauung ist hier erwartbar schneller möglich, da rechtliche Unwägbarkeiten geringer sind. - Aufgrund der Eigentumssituation erscheint die volle Durchsetzung des Zielanteils für sozialen Wohnungsbau von 30 Prozent möglich. 2. Verkehrspolitik - weniger Individualverkehr, mehr ÖPNV: - Die Verkehrslast durch das Neubaugebiet wird hin zum vorhandenen Verkehrsknotenpunkt Homburger Landstraße/Bundesautobahn 661/U-Bahn/Bus-Haltepunkte verlegt. Die dörflich strukturierten Straßen in Berkersheim sowie die Straße Am Dachsberg werden nicht zusätzlich belastet. - Durch eine Straßenverbindung des Gebiets "Berkersheim-Süd/Preungesheim" mit der Straße Am Dachsberg wird eine Verbindungslücke zu Berkersheim-West/Siedlung Am Neuenberg geschlossen, ohne für den vorhandenen Schleichverkehr vom Heiligenstockweg interessant zu sein. 3. Sozialpolitik - mehr Integration der Stadtteile: - Die bislang abgeschnittenen Siedlungen Am Neuenberg und Berkersheim-West sowie der geplante Grundschulneubau können an den Stadtteil Berkersheim angebunden werden. Die Enklavensituation wird aufgelöst. - Die soziale Verbindung zu den Nachbarstadtteilen, insbesondere dem Frankfurter Berg und Preungesheim, kann sich intensivieren. 4. Fiskalpolitik - weniger städtische Investition: - Eine Vielzahl von Infrastruktureinrichtungen, die für "Berkersheim-Ost" erst neu- bzw. ausgebaut und vor allem städtisch, aber auch privat zu finanzieren sind, sind hier schon im Nahbereich vorhanden, beispielsweise: - Lärmschutz Bundesautobahn 661, - ÖPNV (U-Bahn und Busverbindungen), - Schule/Sporthalle am Schwarzen Platz (in Planung) und Kindergärten (zwei städtische und eine private Einrichtung), - Kanalisation/Fernwärmenetz, - Einkaufsmöglichkeiten (Homburger Landstraße), - Spielplätze. Hierdurch wird der städtische Haushalt nachhaltig von potenziellen Belastungen entlastet. 5. Umweltpolitik/GrünGürtel - ökologisch vorteilhaft: - Voraussetzung für diese Lösung ist ein Gebietstausch innerhalb des GrünGürtels. Der Gebietstausch ist gemäß GrünGürtelsatzung/Charta von 2003 möglich und bedarf einer Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung unter Beratung der Fachämter. - Das Gebiet "Berkersheim-Ost" mit seinem hohen Anteil an reifen, naturgeschützten Streuobstwiesen liegt nahtlos umgeben von Flächen der Schutzzone II, ohne dass es sich von diesen Flächen in ökologischer Beschaffenheit und kultureller Nutzung unterscheidet. Laut Klimaplanatlas gehört es zur Kategorie 1: Kaltluftentstehung, Luftleitbahnen, Hangwinde (sehr wichtig, erhalten und schützen). Ein gleichwertiger Tausch auf Stufe II ist möglich. Dabei wird der stadtplanerischen Maxime "Innen- vor Außenentwicklung" Folge geleistet. Die Siedlungsstruktur wird geschlossen, ohne Flächenverbrauch nach außen. Im Falle einer zeitgleichen Fertigstellung des Grünzugs entlang der Siedlung Berkersheim-West und deren Verlängerung bis zur Straße Am Dachsberg bleibt die bestehende Kaltluftschneise erhalten und ein Lückenschluss der übergeordneten Wegeverbindung des GrünGürtels in Richtung Preungesheim/Frankfurter Bogen wird realisiert. Ein Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten (Grenze zum Gewerbegebiet August-Schanz-Straße) erscheint angesichts der bestehenden beschwerdefreien Lösung hin zur benachbarten Siedlung Edwards Garden und der Vielzahl an gestalterischen Optionen des Baugesetzbuches planerisch möglich. Anlage 1 (ca. 183 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.09.2014, B 369 Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 452 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 18.03.2015 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 23.04.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 609 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.04.2015, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 609 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Annahme) Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.09.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 609 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF Beschlussausfertigung(en): § 5843, 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.04.2015 § 6269, 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 14.09.2015
Öffnung der Straße Auf der Kuhr
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2015, OF 752/10 Betreff: Öffnung der Straße Auf der Kuhr Der Ortsbeirat möge für sich beschließen: Eine öffentliche Diskussion über eine Öffnung der Straße "Auf der Kuhr" sollte erst wieder geführt werden, wenn es zu einer teilweisen/zeitlich begrenzten Sperrung des Heiligenstockwegs gekommen ist. Erst nach dieser Maßnahme könnte verhindert werden, dass gegebenenfalls auch die Kuhr vom beruflichen Schleichverkehr betroffen wird und Berkersheim (besonders der Dachsberg) nicht mehr so belastet wird. Ebenso sollte eine Öffnung der Kuhr - falls überhaupt - für Nichtanlieger in den Berufsverkehrszeiten verboten bleiben. In welcher Form dies sichergestellt wird, sollten die zuständigen Ämter prüfen und umsetzen. Begründung: Eine Begründung ist nach allen öffentlichen Diskussionen und Presseberichten nicht mehr nötig. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 752/10 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenVerkehrsermittlungen als Grundlage, um die Verkehrsbelastungen in den Stadtteilen besser zu verteilen und Maßnahmen zur Verbesserung einzuleiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3778 entstanden aus Vorlage: OF 732/10 vom 05.01.2015 Betreff: Verkehrsermittlungen als Grundlage, um die Verkehrsbelastungen in den Stadtteilen besser zu verteilen und Maßnahmen zur Verbesserung einzuleiten Der Magistrat wird gebeten, zeitnah durch Verkehrszählungen, Kennzeichenerfassungen und Verkehrsbefragungen über einen zusammenhängenden Zeitraum von sieben Tagen die Belastungen folgender Straßen zu ermitteln: - Sigmund-Freund-Straße; - Heiligenstockweg; - Hofhausstraße; - Harheimer Weg; - Am Dachsberg. Ferner wird der Magistrat gebeten, die hieraus gewonnenen Erkenntnisse dem Ortsbeirat 10 vorzustellen und als Grundlage für Entlastungsstrategien zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST 813 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 322 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 61 1
Aktuelle Verkehrsstatistiken für Berkersheim und Preungesheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3777 entstanden aus Vorlage: OF 731/10 vom 05.01.2015 Betreff: Aktuelle Verkehrsstatistiken für Berkersheim und Preungesheim Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 10 aktuelle Verkehrsstatistiken für die Straßen Am Dachsberg, Heiligenstockweg, Hofhausstraße (in Richtung Preungesheim) sowie Friedberger Landstraße (im stadteinwärts gelegenen Bereich auf Höhe der BG-Unfallklinik) vorzulegen. Begründung: Der Ortsbezirk 10 wird durch Durchgangsverkehr vermehrt belastet. Entlastende Maßnahmen sind dringend erforderlich. Der Ortsbeirat 10 bittet zur Vorbereitung weiterer Anregungen um die entsprechenden Statistiken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST 813 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 322 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 61 1
Gelände rund um die Straße Am Lausberg sicherer machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2014, OM 3610 entstanden aus Vorlage: OF 688/10 vom 20.10.2014 Betreff: Gelände rund um die Straße Am Lausberg sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, durch eine verbesserte Beleuchtung die Sicherheit der Anwohner der Straße Am Lausberg zu erhöhen. Begründung: Zwar ist die Straße Am Lausberg auf gesamter Länge mit Straßenlaternen versehen, aber auf der gegenüberliegenden Verlängerung des Oberwiesenweges fehlt eine Beleuchtung. Wiederholt haben Kriminelle den Schutz der Dunkelheit genutzt, um in Häuser in der Straße Am Lausberg einzubrechen, Autos aufzubrechen und festinstallierte Navigationsgeräte zu entwenden. Einzelne Familien wurden bereits mehrere Male von Einbrechern heimgesucht. Die Straße Am Lausberg ist nur einseitig bebaut und der angrenzende Mulan-Spielplatz sowie die benachbarten Gärten sind völlig unbeleuchtet. Nach mehreren Einbrüchen ist die Nachbarschaft in dem Bereich rund um die Straße Am Lausberg beunruhigt. Straßenlaternen entlang des verlängerten Oberwiesenweges könnten die soziale Kontrolle im gesamten Areal erleichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 18 Aktenzeichen: 66 0
Heiligenstockweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2801 entstanden aus Vorlage: OF 561/10 vom 06.01.2014 Betreff: Heiligenstockweg Der Magistrat wird gebeten, den Heiligenstockweg so zu gestalten, dass er für Rad fahrende Personen gefahrlos genutzt werden kann, und darüber hinaus zu prüfen und zu ber ichten, ob der vorhandene Baumbestand so ergänzt werden kann, dass aus dieser Straße eine Allee wird. Begründung: Der Heiligenstockweg führt durch den Frankfurter Grüngürtel. Er verbindet die Stadtteile Berkersheim, Preungesheim und Seckbach im Osten der Stadt. Das Landschaftsbild wird von Wald, Streuobstwiesen, Park/Friedhof und Äckern geprägt. Die Straße bietet von Süden kommend einen sehr schönen Blick auf den Taunus. In der Grüngürtelfreizeitkarte wird die Straße als gemischt genutzte Verkehrsfläche ausgewiesen. Ortskundige wissen aber, dass man beim Fahrradfahren auf der Hut sein muss, da auf dieser Straße - sie wird als Schleichweg genutzt - gerast wird. Der Ausbau und der Zustand der Straße, besonders an den Rändern, erhöht das Verletzungsrisiko für die Radfahrer. Die Attraktivität dieser Kulturlandschaft im Frankfurter Grüngürtel sollte durch die Anlage einer Allee weiter erhöht werden. Die Straße als Verbindung zwischen dem Lohrberg und der Nidda bietet sich hierfür an. Vor Jahren wurden anscheinend als Anfang hierfür schon einige Bäume entlang des Heiligenstockwegs gepflanzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2014, ST 598 Aktenzeichen: 66 2
Abbiegeverbot von der Friedberger Landstraße auf die Alte Frankfurter Straße regelmäßig kontrollieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2012, OM 1756 entstanden aus Vorlage: OF 347/10 vom 12.11.2012 Betreff: Abbiegeverbot von der Friedberger Landstraße auf die Alte Frankfurter Straße regelmäßig kontrollieren Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das Abbiegeverbot von der Friedberger Landstraße auf die Alte Frankfurter Straße am Heiligenstock regelmäßig und wirkungsvoll im morgendlichen Berufsverkehr kontrolliert wird. Begründung: Das Abbiegeverbot besteht, damit im morgendlichen Berufsverkehr nicht der Durchgangsverkehr auf den Heiligenstock und über Berkersheim ausweicht, um den Stau auf der Friedberger Landstraße zu umgehen. Jedoch nimmt dieser Stau in letzter Zeit wieder erheblich zu, sodass offensichtlich kaum noch Problembewusstsein besteht, dieses Verbot zu überschreiten und doch über den Heiligenstockweg zu fahren. Dadurch hat der Schleichverkehr durch Berkersheim wieder erheblich zugenommen. Es ist deshalb durch regelmäßige Kontrollen im morgendlichen Berufsverkehr sicherzustellen, dass dieses Abbiegeverbot wieder ernst genommen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2013, ST 364 Aktenzeichen: 32 1
Durchgangsverkehr stoppen durch Umgehungsstraße für Berkersheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2012, OF 281/10 Betreff: Durchgangsverkehr stoppen durch Umgehungsstraße für Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, wie der Verlauf einer möglichen Umgehungsstraße um Berkersheim herum genau verlaufen könnte. Im Einzelnen wird dabei der Magistrat gebeten zu prüfen, ob eine Umgehungsstraße von der Brücke Heiligenstockweg ausgehend, parallel zu Autobahn 661, am Verein für Polizei- und Schutzhund e.V. 1911 vorbei, zur der Biegung der Huswertstraße zu errichten möglich ist. Ziel sollte sein, möglichst schnell und kostengünstig den Durchfahrtsverkehr durch Berkersheim entscheidend durch die neue Straße reduzieren zu können. Begründung: Diese knapp 1450 m Straße würde den seit Jahren am Dachsberg und Am kalten Berg wohnenden Anwohner entscheidend entlasten. Sowie durch die verminderte Lärmbelästigung, verursacht durch den Durchfahrtsverkehr der Schleichwegpendler, könnte sowohl die Lebensqualität enorm gesteigert werden, wie auch die Bodenrendite und generelle Attraktivität Berkersheims. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 10 am 21.08.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 281/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenFußweg am Heiligenstockweg zwischen Brücke über die B 3 und der Straße Am Kalten Berg in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2008, OM 2766 entstanden aus Vorlage: OF 672/10 vom 10.11.2008 Betreff: Fußweg am Heiligenstockweg zwischen Brücke über die B 3 und der Straße Am Kalten Berg in Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, einen sicheren Fußweg am Heiligenstockweg zwischen der Brücke über die B 3 und der Straße Am Kalten Berg in Berkersheim zu schaffen. Begründung: Fußgänger nutzen den Grüngürtel jenseits der B 3 aus Berkersheimer Sicht zur Erholung. Wenn sie von der Brücke zur Straße Am Kalten Berg zurückkehren wollen, wo sich direkt ein Fußweg Richtung Berkersheimer Hohl anschließt, müssen sie entlang des Heiligenstockwegs auf der Fahrbahn gehen, was an dieser Stelle sehr unübersichtlich ist, weil es mehrere Kurven gibt. Die dort deswegen vorgeschriebenen 30 km/h werden selten eingehalten. Im Interesse der Fußgänger wäre es deshalb sinnvoll, entlang des Heiligenstockwegs einen Fußweg einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.04.2009, ST 540 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 21.04.2009, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
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