Erhalt der Pförtnerampel auf dem Heiligenstockweg
Begründung
Heiligenstockweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge die provisorische Pförtnerampel auf dem Heiligenstockweg nach Ablauf der Probephase baldmöglichst dauerhaft einrichten. Sollte dazu eine Abstimmung mit dem Regierungspräsidium in Darmstadt erforderlich sein, ist diese sofort vorzunehmen. Begründung: Bereits jetzt lässt sich sagen, dass die Pförtnerampel ihren Zweck erfüllt: Sie sorgt dafür, dass kein dauerhafter Schleichverkehr im Berufsverkehr mehr durch Berkersheim fließt und so die Frankfurt abschirmende Wirkung der Pförtnerampeln auf der Friedberger Landstraße zum Tragen kommt, die ansonsten teilweise verpufft. Die Pförtnerampel ist deshalb zur Absicherung des überörtlichen Verkehrskonzepts erforderlich, weshalb auch von Seiten des Regierungspräsidiums hiergegen keine Einwände bestehen sollten. Gleichzeitig wird für die Anwohner in Berkersheim Entlastung hinsichtlich der Verkehrsbelastung geschaffen, was sich auch deshalb bewährt hat, weil es wieder möglich ist, sich aus den Grundstückseinfahrten auf der Straße "Am Dachsberg" in den fließenden Verkehr einzufädeln. Außerdem verbessert die Ampel den Verkehrsfluss deutlich, weil sie dafür sorgt, dass sich der Verkehr an der Kreuzung "Am Dachsberg/Homburger Landstraße" nicht mehr zurückstaut, so dass sich der Verkehr aus dem Frankfurter Bogen und der August-Schanz-Straße besser einreihen kann, was diesen Gebieten deutlich zu Gute kommt. Ferner bleibt so die Verbindung zwischen Berkersheim und Bad Vilbel für den wirklichen Ziel-/Quell-Verkehr erhalten und wird auch entsprechend genutzt.