Schilder mit Hinweisen auf die landwirtschaftliche Produktion im GrünGürtel an den Zugängen zum GrünGürtel in Bad Vilbel-Heilsberg
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM
4284 entstanden aus Vorlage:
OF 817/10 vom
16.06.2015 Betreff: Schilder mit Hinweisen auf die
landwirtschaftliche Produktion im GrünGürtel an den Zugängen zum GrünGürtel in
Bad Vilbel-Heilsberg Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen,
dass an den Zugängen zum GrünGürtel in Bad Vilbel-Heilsberg die bekannten
Schilder mit dem Hinweis auf die landwirtschaftliche Produktion und die sich
daraus ergebende Notwendigkeit der Vermeidung von Hundekot in diesem Bereich,
wie es sie auf der Berkersheimer Seite des GrünGürtels überall gibt, angebracht
werden. Außerdem wird der Magistrat gebeten, sich mit der Stadt Bad Vilbel ins
Benehmen zu setzen, um zu erreichen, dass diese an den
Zugängen zum GrünGürtel Hundetütenspender errichtet, wie es sie ansonsten im
Stadtgebiet von Bad Vilbel auch gibt. Begründung: Bei der aktuellen Heumaht auf den Streuobstwiesen am
Heiligenstockweg wird deutlich, dass dieses Gebiet einer intensiven Nutzung als
Hundeausführgebiet, insbesondere durch die Bewohner der Heilsbergsiedlung in
Bad Vilbel, unterliegt. Leider lassen die Hundeführer teilweise das notwendige
Bewusstsein für die landwirtschaftliche Produktion und die Beseitigung von
Hundeexkrementen in diesem Bereich missen, sodass die Heumaht massiv
beeinträchtigt wird. Deshalb ist es dringend erforderlich, auch an den Bad
Vilbeler Zugängen zum GrünGürtel die bekannten Schilder aufzustellen, die auf
diese Problematik hinweisen. Vielleicht könnte so eine entsprechende
Bewusstseinsbildung bei den Hundeführern erreicht werden. Diese würde
sicherlich verstärkt, wenn die Stadt Bad Vilbel in diesem Bereich für ihre
Anwohner auch Hundetütenspender aufstellen würde. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 31.08.2015, ST 1262
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.01.2016, ST 149
Aktenzeichen: 79 1