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Schilder mit Hinweisen auf die landwirtschaftliche Produktion im GrünGürtel an den Zugängen zum GrünGürtel in Bad Vilbel-Heilsberg

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4284 entstanden aus Vorlage: OF 817/10 vom 16.06.2015 Betreff: Schilder mit Hinweisen auf die landwirtschaftliche Produktion im GrünGürtel an den Zugängen zum GrünGürtel in Bad Vilbel-Heilsberg Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass an den Zugängen zum GrünGürtel in Bad Vilbel-Heilsberg die bekannten Schilder mit dem Hinweis auf die landwirtschaftliche Produktion und die sich daraus ergebende Notwendigkeit der Vermeidung von Hundekot in diesem Bereich, wie es sie auf der Berkersheimer Seite des GrünGürtels überall gibt, angebracht werden. Außerdem wird der Magistrat gebeten, sich mit der Stadt Bad Vilbel ins Benehmen zu setzen, um zu erreichen, dass diese an den Zugängen zum GrünGürtel Hundetütenspender errichtet, wie es sie ansonsten im Stadtgebiet von Bad Vilbel auch gibt. Begründung: Bei der aktuellen Heumaht auf den Streuobstwiesen am Heiligenstockweg wird deutlich, dass dieses Gebiet einer intensiven Nutzung als Hundeausführgebiet, insbesondere durch die Bewohner der Heilsbergsiedlung in Bad Vilbel, unterliegt. Leider lassen die Hundeführer teilweise das notwendige Bewusstsein für die landwirtschaftliche Produktion und die Beseitigung von Hundeexkrementen in diesem Bereich missen, sodass die Heumaht massiv beeinträchtigt wird. Deshalb ist es dringend erforderlich, auch an den Bad Vilbeler Zugängen zum GrünGürtel die bekannten Schilder aufzustellen, die auf diese Problematik hinweisen. Vielleicht könnte so eine entsprechende Bewusstseinsbildung bei den Hundeführern erreicht werden. Diese würde sicherlich verstärkt, wenn die Stadt Bad Vilbel in diesem Bereich für ihre Anwohner auch Hundetütenspender aufstellen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2015, ST 1262 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 149 Aktenzeichen: 79 1