Beendigung des Schleichverkehrs über den Heiligenstockweg
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM
1108 entstanden aus
Vorlage: OF 204/10 vom
23.12.2016 Betreff: Beendigung des Schleichverkehrs über den
Heiligenstockweg Vorgang: OM 4778/15 OBR 10; ST 1089/16;
V 153/16 OBR 10; ST 1644/16; ST 1727/16 Mit den Stellungnahmen ST 1089 vom 22.08.2016 und ST
1644 vom 05.12.2016 hat der Magistrat den Beschluss des Ortsbeirates vom
01.12.2015, OM 4778, zur Durchführung einer weiteren Testphase mit einer
Pförtnerampel am Heiligenstockweg und die damit verknüpften Forderungen nach
Verfolgung von Rotlichtverstößen und Verkehrszählungen am Heiligenstockweg und
an der Hofhausstraße mit der Begründung zurückgewiesen, dass ein
Einführungserlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr
und Landesentwicklung vom 23.11.2015 zu den Einsatzkriterien für die
"Richtlinien für Signalanlagen (RiLSA)" dies verbiete. Mit der Stellungnahme
ST 1727 vom 09.12.2016 teilt der Magistrat darüber hinaus auf die
entsprechende Anfrage des Ortsbeirats vom 19.09.2016 mit, dass dieser Erlass
keine Ausnahmen zulässt. 1. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten,
dem Ortsbeirat 10 diesen Erlass zur Verfügung zu stellen. 2. Ferner wird der Magistrat um Prüfung und
Berichterstattung gebeten, welche der bisher vor Ort diskutierten Maßnahmen zur
Beendigung des Schleichverkehrs am Heiligenstockweg er für realistisch
hält: 2.1 Eine zeitweilige
morgendliche und abendliche Sperrung in der Hauptberufsverkehrszeit? 2.2 Eine wechselnde
Einbahnstraßenregelung jeweils gegen den Verkehrsstrom und zwar zeitweilig
morgens und abends? 2.3 Eine
zwölfstündige Einbahnstraßenregelung von Mitternacht bis 12:00 Uhr in Richtung
Bad Vilbel und von 12:00 Uhr bis Mitternacht in Richtung Frankfurt (analog zur
Regelung am Bischofsweg in Sachsenhausen)? 2.4 Einen Rückbau des
Heiligenstockweges zum landwirtschaftlichen Verkehrsweg unter Berücksichtigung
eines reibungslosen Radfahrerverkehrs? Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 01.12.2015, OM 4778
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.08.2016, ST 1089
Auskunftsersuchen
vom 04.10.2016, V 153
Stellungnahme
des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1644
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.12.2016, ST 1727
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.05.2017, ST 944
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.11.2021, ST 2083
Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR
10 am 16.05.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
47. Sitzung des OBR
10 am 23.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 10
am 04.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 10
am 01.06.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10
am 06.07.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10
am 07.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 10
am 02.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1