Klare 30 km/hGeschwindigkeitsregelung für die gesamte Straße Am Kalten Berg in Berkersheim
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM
86 entstanden aus
Vorlage: OF 19/10 vom
09.05.2016 Betreff: Klare 30 km/h-Geschwindigkeitsregelung für die
gesamte Straße Am Kalten Berg in Berkersheim Vorgang: OM 3776/15 OBR 10; ST 815/15 Bezug nehmend auf die ablehnende Antwort des
Magistrats in seiner Stellungnahme vom 29.05.2016, ST 815, zu der Anregung
des Ortsbeirats vom 20.01.2015, OM 3776, zur Einrichtung von Tempo 30 auf der gesamten Straße Am Kalten Berg in Berkersheim
wird der Magistrat erneut aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den zuständigen
Stellen die Geschwindigkeit auf der gesamten Straße Am Kalten Berg in
Berkersheim mittels entsprechender Beschilderung auf 30 km/h zu begrenzen
und die Tempo-30-Regelung nicht lediglich für ein kleines Straßenstück im
Kurvenbereich zum Heiligenstockweg gelten zu lassen, wie es derzeit der Fall
ist. Begründung: Der Magistrat ging bei seiner damaligen Ablehnung
offenbar davon aus, dass das bei einer Verkehrszählung zur
Hauptberufsverkehrszeit festgestellte hohe Verkehrsaufkommen auf der Straße Am
Kalten Berg schnelles Fahren wegen der Haltesituation an der Kreuzung zur
Straße Am Dachsberg unmöglich macht und somit keine Erfordernis für
Tempo 30 besteht. Abgesehen davon, dass dann auch die Einrichtung im
Kurvenbereich zum Heiligenstockweg überflüssig wäre, ist dies auch deshalb
nicht stichhaltig, weil außerhalb der morgendlichen Hauptberufsverkehrszeit
wegen des stattfindenden Schleichverkehrs sehr wohl auch schneller gefahren
wird, woraus sich eine Verkehrsgefährdung ergibt. Im Übrigen ist wenig
einsichtig, dass nach der geltenden Regelung vom Heiligenstockweg kommend nach
der Kurve wieder aufs Gas getreten werden kann, um dann nach der Einmündung in
die Straße Am Dachsberg wieder lediglich Tempo 30 fahren zu
dürfen. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an
den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3776
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.05.2015, ST 815
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.10.2016, ST 1426
Antrag vom
13.11.2016, OF
185/10
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 953
Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10
am 04.10.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme
vorgelegt hat.