Widerspruch gegen den Erlass mit dem ministeriellen Verbot zur Aufstellung einer verkehrslenkenden Ampel am Heiligenstockweg
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM
2018 entstanden aus
Vorlage: OF 357/10 vom
21.08.2017 Betreff: Widerspruch gegen den Erlass mit dem
ministeriellen Verbot zur Aufstellung einer verkehrslenkenden Ampel am
Heiligenstockweg Vorgang: OM 1558/17 OBR 10; ST 1477/17 In der Stellungnahme vom 14.08.2017, ST 1477,
wird erläutert, dass weder die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) noch
die Straßenverkehrsordnung (StVO) die Einsatzkriterien für die Aufstellung
einer verkehrslenkenden Ampel (Pförtnerampel) abschließend regeln. Ob
Bürgerinnen und Bürger durch eine solche Ampel wirksam entlastet werden - wie
am Heiligenstockweg nach dem versuchsweisen Aufstellen der dortigen Ampel
geschehen -, entscheidet demnach das Hessische
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung ganz
bürokratisch nach Wohlwollen im Rahmen eines ergänzenden Einführungserlasses.
Dies steht im Widerspruch zum einstimmigen Beschluss des Ortsbeirats 10,
am Heiligenstockweg nach der erfolgten Versuchsphase auf Dauer eine
entsprechende Ampel (mit kleineren Verbesserungsvorschlägen) einzurichten.
Außerdem bedeutet dies eine Ungleichbehandlung von Bürgerinnen und Bürgern, da
die entsprechende Pförtnerampeleinrichtung am Bischofsweg in Sachsenhausen
weiterhin bestehen darf. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten,
gegen den Einführungserlass mit dem jetzigen Wortlaut Widerspruch einzulegen,
damit die Bürgerinnen und Bürger auch in Berkersheim vor Schleichverkehr
geschützt werden können. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 25.04.2017, OM 1558
Stellungnahme des
Magistrats vom 14.08.2017, ST 1477
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.03.2018, ST 511
Antrag vom
20.05.2018, OF
527/10
Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3273
Antrag vom
27.11.2018, OF
658/10
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4023
Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR
10 am 16.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR
10 am 20.02.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt
hat.