Heiligenstockweg beruhigen: Zweimal wochentags eine Einbahnstraßenregelung einführen
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 17.01.2017, OA 111 entstanden aus Vorlage:
OF 184/10 vom
07.11.2016 Betreff: Heiligenstockweg beruhigen: Zweimal
wochentags eine Einbahnstraßenregelung einführen Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür
Sorge zu tragen, dass 1. zunächst versuchsweise der Heiligenstockweg
montags bis freitags zur Entlastung vom Durchgangsverkehr für mehrere Stunden
jeweils als Einbahnstraße gegen den Berufsverkehr ausgerichtet (zum Beispiel
von 06:00 Uhr bis 10:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr bis
18:00 Uhr) wird; von dieser Regelung sind Fahrradfahrten sowie der
landwirtschaftliche Verkehr aus drücklich zu befreien;
2. der Heiligenstockweg erst wirksam beruhigt, dann
grundlegend saniert und unter Berücksichtigung der Belange der Landwirte auch
für Fahrradfahrten und Fußgänger sicherer gestaltet wird. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 09.06.2017, B 189
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.06.2017, ST 1081
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.03.2018, ST 498
Bericht des
Magistrats vom 30.05.2022, B 239
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket:
25.01.2017 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 14.02.2017, TO I, TOP 25
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage OA 111 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 9. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 14.03.2017, TO I, TOP 23
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Ziffer 1. der Vorlage OA 111 wird dem
Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Ziffer 2.
der Vorlage OA 111 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung)
18. Sitzung des OBR
10 am 16.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR
10 am 20.02.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt
hat. Beschlussausfertigung(en): § 1141, 9. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 14.03.2017 Aktenzeichen: 32 1