.Berkersheim-Süd/Preungesheim. statt .Berkersheim-Ost.
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 10.03.2015, OA 609 entstanden aus Vorlage:
OF 772/10 vom
24.02.2015 Betreff: "Berkersheim-Süd/Preungesheim" statt
"Berkersheim-Ost" Vorgang: B 369/14 Zwischenbescheid des Magistrats vom 14.07.2015
Der auf der Idee eines "Gebietstauschs" basierende
Ansatz bietet große Vorteile über die wohnungspolitische Dimension
("Wohnraumknappheit") hinaus, da er effiziente und effektive Antworten
beziehungsweise Lösungen für eine Reihe von Fragen und Problemen
bietet, die den Stadtteil Berkersheim und auch seine Nachbarstadtteile
innerhalb des Ortsbezirks 10 betreffen. Die vorausgeschickt, möge die
Stadtverordnetenversammlung beschließen: Die Bebauungsplanung für das Neubaugebiet
"Berkersheim-Ost" wird aufgegeben und der Aufstellungsbeschluss für dieses
Gebiet aufgehoben. Sodann wird das Gebiet in den
GrünGürtel (Schutzzone II) aufgenommen und im Austausch dafür das Gebiet
zwischen dem Gewerbegebiet August-Schanz-Straße und der Bebauungsgrenze der
Straße Am Dachsberg (im Folgenden "Berkersheim-Süd/Preungesheim") aus dem
GrünGürtel herausgenommen (bis dato Schutzzone II). Für dieses Gebiet
"Berkersheim-Süd/Preungesheim" wird der Magistrat aufgefordert, die Arbeiten
für einen Bebauungsplan aufzunehmen und einen Aufstellungsbeschluss
auszuarbeiten, der auf der umweltrechtlichen und regionalplanerischen Umwidmung
von "Berkersheim-Süd/Preungesheim" und "Berkersheim-Ost" aufbaut. Begründung: Sachgründe im Überblick:
"Berkersheim-Süd/Preungesheim" heißt: 1. Wohnungspolitik - mehr (sozialer) Wohnraum:
- Bei annähernd gleicher Größe
der Gebiete kann aufgrund der Binnenlage im Bereich
"Berkersheim-Süd/Preungesheim" städtischer, das bedeutet verdichteter gebaut
werden. Für "Berkersheim-Ost" dominieren gemäß Bericht B 369 nur Reihen-
und Doppelhäuser. -
"Berkersheim-Süd/Preungesheim" befindet sich bereits überwiegend in städtischem
Besitz; eine Bebauung ist hier erwartbar schneller möglich, da
rechtliche Unwägbarkeiten geringer sind. - Aufgrund der Eigentumssituation erscheint die
volle Durchsetzung des Zielanteils für sozialen Wohnungsbau von 30 Prozent
möglich. 2. Verkehrspolitik - weniger
Individualverkehr, mehr ÖPNV: - Die Verkehrslast durch das Neubaugebiet wird hin
zum vorhandenen Verkehrsknotenpunkt Homburger Landstraße/Bundesautobahn
661/U-Bahn/Bus-Haltepunkte verlegt. Die dörflich strukturierten Straßen in
Berkersheim sowie die Straße Am Dachsberg werden nicht zusätzlich belastet.
- Durch eine Straßenverbindung
des Gebiets "Berkersheim-Süd/Preungesheim" mit der Straße Am Dachsberg wird
eine Verbindungslücke zu Berkersheim-West/Siedlung Am Neuenberg geschlossen,
ohne für den vorhandenen Schleichverkehr vom Heiligenstockweg interessant zu
sein. 3. Sozialpolitik - mehr Integration
der Stadtteile: - Die
bislang abgeschnittenen Siedlungen Am Neuenberg und Berkersheim-West sowie der
geplante Grundschulneubau können an den Stadtteil Berkersheim angebunden
werden. Die Enklavensituation wird aufgelöst. - Die soziale Verbindung zu den Nachbarstadtteilen,
insbesondere dem Frankfurter Berg und Preungesheim, kann sich
intensivieren.
4. Fiskalpolitik - weniger
städtische Investition: -
Eine Vielzahl von Infrastruktureinrichtungen, die für "Berkersheim-Ost" erst
neu- bzw. ausgebaut und vor allem städtisch, aber auch privat zu
finanzieren sind, sind hier schon im Nahbereich vorhanden,
beispielsweise: - Lärmschutz
Bundesautobahn 661, - ÖPNV
(U-Bahn und Busverbindungen), - Schule/Sporthalle am Schwarzen Platz (in Planung)
und Kindergärten (zwei städtische und eine private Einrichtung), - Kanalisation/Fernwärmenetz,
- Einkaufsmöglichkeiten
(Homburger Landstraße), -
Spielplätze. Hierdurch wird
der städtische Haushalt nachhaltig von potenziellen Belastungen entlastet.
5. Umweltpolitik/GrünGürtel - ökologisch
vorteilhaft: - Voraussetzung
für diese Lösung ist ein Gebietstausch innerhalb des GrünGürtels. Der
Gebietstausch ist gemäß GrünGürtelsatzung/Charta von 2003 möglich und bedarf
einer Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung unter Beratung der
Fachämter. - Das Gebiet
"Berkersheim-Ost" mit seinem hohen Anteil an reifen, naturgeschützten
Streuobstwiesen liegt nahtlos umgeben von Flächen der Schutzzone II,
ohne dass es sich von diesen Flächen in ökologischer Beschaffenheit und
kultureller Nutzung unterscheidet. Laut Klimaplanatlas gehört es zur Kategorie
1: Kaltluftentstehung, Luftleitbahnen, Hangwinde (sehr wichtig, erhalten und
schützen). Ein gleichwertiger Tausch auf Stufe II ist möglich. Dabei wird der
stadtplanerischen Maxime "Innen- vor Außenentwicklung" Folge geleistet. Die
Siedlungsstruktur wird geschlossen, ohne Flächenverbrauch nach außen. Im Falle
einer zeitgleichen Fertigstellung des Grünzugs entlang der Siedlung
Berkersheim-West und deren Verlängerung bis zur Straße Am Dachsberg bleibt die
bestehende Kaltluftschneise erhalten und ein Lückenschluss der übergeordneten
Wegeverbindung des GrünGürtels in Richtung Preungesheim/Frankfurter Bogen wird
realisiert. Ein Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten (Grenze zum Gewerbegebiet
August-Schanz-Straße) erscheint angesichts der bestehenden beschwerdefreien
Lösung hin zur benachbarten Siedlung Edwards Garden und der Vielzahl an
gestalterischen Optionen des Baugesetzbuches planerisch möglich. Anlage 1 (ca. 183 KB) Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 19.09.2014, B 369
Bericht des
Magistrats vom 11.12.2015, B 452
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport Versandpaket: 18.03.2015 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 23.04.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA
609 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und RÖMER (=
Annahme) Piraten (= Prüfung und Berichterstattung)
39. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.04.2015, TO I, TOP
36 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA
609 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (=
Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (=
Annahme) Piraten (= Prüfung und Berichterstattung)
42. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.09.2015, TO I, TOP 5
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat
wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 609 spätestens in drei Monaten
vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF
Beschlussausfertigung(en): §
5843, 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom
27.04.2015 §
6269, 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom
14.09.2015