Meine Nachbarschaft: Niedereschbacher Stadtweg
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Aktueller Verfahrensstand Verkehrskreiselplanung - Erhalt des Bolzplatzes an der HeinrichBerbalkStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 925 entstanden aus Vorlage: OF 68/15 vom 29.09.2021 Betreff: Aktueller Verfahrensstand Verkehrskreiselplanung - Erhalt des Bolzplatzes an der Heinrich-Berbalk-Straße Vorgang: OM 6742/20 OBR 15; ST 1264/21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der an der Heinrich-Berbalk-Straße liegende und vielfach genutzte Bolzplatz erhalten bleibt oder der dortigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus den Bebauungsplänen Nr. 516/Nr. 923 zum Opfer fällt. Sollte dies der Fall sein, wird um Mitteilung gebeten, welcher Alternativstandort in diesem Bereich für den Bolzplatz inf rage kommt. Begründung: Der Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1264, ist zu entnehmen: "Im Vortrag des Magistrats zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße (M 211 vom 12.11.2018/§ 3491 vom 13.12.2018) wurde bereits dargelegt, dass hier ergänzend zum Baurecht für die geplanten Schulstandorte u. a. auch das Baurecht für die Erschließungsstraße geschaffen werden soll. Daher wird die für einen Kreisverkehrsplatz erforderliche Fläche weiterhin Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 923 sein." Aufgrund dieses Vorhabens besteht die Befürchtung, dass der dort liegende Bolzplatz nicht erhalten bleiben soll. Da es jedoch jetzt schon an Sport- und Freizeitflächen für Kinder und Jugendliche fehlt, wäre dies ein inakzeptabler Zustand. Sollte es also zutreffen, dass dieser Bolzplatz entfernt wird, ist innerhalb des Bereichs vorgenannter Bebauungspläne Ersatz zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6742 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1264 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 355 Aktenzeichen: 61 1
Sicherer Schulweg Nieder Eschbach: Einrichtung einer unechten Einbahnstraße in der Straße An der Walkmühle vor der Michael-Grzimek-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 932 entstanden aus Vorlage: OF 77/15 vom 14.09.2021 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder Eschbach: Einrichtung einer unechten Einbahnstraße in der Straße An der Walkmühle vor der Michael-Grzimek-Schule Der Magistrat wird gebeten, die Straße An der Walkmühle von der Deuil-La-Barre-Straße kommend in Richtung Urseler Weg von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 09:00 Uhr als Einbahnstraße auszuweisen, sodass das Durchfahren vom Urseler Weg aus in dieser Zeit nicht möglich ist. Die Einrichtung dieser unechten Einbahnstraße soll für einen Probezeitraum von sechs Monaten erfolgen. Begründung: Im November 2018 kamen Kinder, Eltern und Lehrer der Michael-Grzimek-Schule in den Ortsbeirat und baten eindringlich darum, die Verkehrssituation vor der Schule in der Straße An der Walkmühle zu verbessern, da aufgrund des Platzmangels direkt auf dem Bürgersteig und dem Zebrastreifen gehalten werde. Das entsprechende Video kann unter "Grzimek-Schüler sprechen im Ortsbeirat 15" bei YouTube eingesehen werden. Die Frankfurter Neue Presse berichtete darüber und Hit Radio FFH lud die Kinder in eine Radiosendung ein. Unter dem Druck der Öffentlichkeit handelte die Stadt schnell und es wurden vor etwa zweieinhalb Jahren die entsprechenden Halteverbotsschilder angebracht. Dies führte dazu, dass sich die Situation vor der Schule erheblich entspannte, da zwar immer noch renitente Eltern ihre Kinder vor der Schule aus dem Auto ließen, sich aber das Zuparken des Fußgängerüberwegs und das Parken auf dem Bürgersteig direkt vor der Schule sehr reduzierte. Bedauerlicherweise hat der Magistrat ohne Kenntnis des Ortsbeirats (nur einige Mitglieder waren informiert), der Schule und der Elternvertretung in einer Nacht-und-Nebel-Aktion die Schilder einfach abgebaut. Hergestellt ist seitdem wieder das alte Verkehrschaos. Eltern fahren auf den Bürgersteig, um ihre Kinder aussteigen zu lassen. Zu Fuß gehende Kinder müssen auf die Straße ausweichen, um die Autos zu umlaufen. Der Fußgängerüberweg vor der Schule ist zugeparkt. Erschwerend kommt hinzu, dass ein Bus von der Deuil-La-Barre-Straße kommend in Richtung Urseler Weg die Straße befährt. Die Haltestelle befindet sich direkt vor der Schule. Hält der Bus oder kommen Pkw dem Bus entgegen, weichen diese aufgrund der geringen Fahrbahnbreite auf den Bürgersteig direkt vor der Schule aus. Dies führt zu einer erheblichen Gefährdung der Kinder, die morgens zur Schule laufen und nicht mit einem Elterntaxi gebracht werden. Am 10.09.2021 fand auf Bitten der Schulleitung der Michael-Grzimek-Schule eine Schulwegbegehung mit Vertretern des Ortsbeirates, der Kinderbeauftragten, des Elternbeirats, der Polizei, des Stadtschulamtes sowie des Amtes für Straßenbau und Erschließung und des Straßenverkehrsamtes statt. Alle Beteiligten konnten sich von dem Chaos vor der Schule überzeugen. In diesem Rahmen wurde auch festgestellt, dass es Entlastung bringen würde, wenn die Autos auf der schmalen Straße nicht in beiden Richtungen fahren würden, damit entgegenkommende Fahrzeuge nicht auf den Bürgersteig ausweichen müssen. Um die Anwohner jedoch nicht unnötig zu belasten, würde es genügen, die Einbahnstraßenregelung nur in der morgendlichen Bringzeit zwischen 08:00 Uhr und 09:00 Uhr (die Schule beginnt um 08:30 Uhr) einzurichten. Der Ortsbeirat hält Maßnahmen zur Schulwegsicherung für dringend erforderlich. Die Einrichtung einer solchen unechten Einbahnstraße, vorerst probeweise für sechs Monate, wäre ein guter Beitrag dazu. Die Gemeinde Iserlohn hat eine solche unechte Einbahnstraße im Jahr 2018 ebenfalls probeweise eingeführt. Die Erprobung war erfolgreich. Die Gemeinde hat 2019 beschlossen, es bei dieser Regelung dauerhaft zu belassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 483 Antrag vom 27.03.2024, OF 306/15 Anregung an den Magistrat vom 19.04.2024, OM 5367 Aktenzeichen: 32 1
Einrichtung eines Wochenmarkts auf dem Parkplatz Dorflinde an der Deuil-La-Barre-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 415 entstanden aus Vorlage: OF 37/15 vom 15.06.2021 Betreff: Einrichtung eines Wochenmarkts auf dem Parkplatz Dorflinde an der Deuil-La-Barre-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob z. B. auf dem Parkplatz Dorflinde (Kerbeplatz) an der Deuil-la-Barre-Straße ein Wochenmarkt im alten Ortskern von Nieder-Eschbach etabliert werden kann. Zwecks eines ersten Gedanken- und Ideenaustauschs hierzu wird ein Treffen mit Vertretern der Marktbetriebe, der Wirtschaftsförderung und des Ortsbeirats 15 vorgeschlagen. Begründung: Vor etwa 15 Jahren wurde schon einmal versucht, einen Wochenmarkt im alten Ortskern von Nieder-Eschbach zu etablieren, was aber scheiterte. Damals waren jedoch die Rahmenbedingungen in Nieder-Eschbach dafür aber schlechter als heute. Denn zu dieser Zeit gab es noch mehrere Gärtner und Landwirte vor Ort, die an bestimmten Tagen ihre Hofläden betrieben und u. a. deshalb nicht an einem Marktstand interessiert waren. Zudem gab es seinerzeit noch einen Metzger, der auch Frischkäse anbot, was man heute vergebens sucht. Fremde Marktbeschicker hatten es damals besonders schwer, ihre Waren feil zu bieten, weil die Kunden den angestammten ortsansässigen Händlern die Treue hielten, denn dort gab es schließlich die gewohnt anerkannten Qualitätserzeugnisse. Heute stellt sich die Situation völlig anders dar, da diese Angebotsvielfalt vor Ort so nicht mehr existiert. Zudem haben Wochenmärkte und regionale Produkte generell an Beliebtheit zugenommen. Wenn neben reinen Kaufangeboten auch noch Gastronomie geboten wird (z. B. Grillwurst, Grillhähnchen, Kaffeeausschank, Weinstand), dürfte dem Erfolg eines Wochenmarkts im alten Ortskern von Nieder-Eschbach nichts mehr im Wege stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1926 Beratung im Ortsbeirat: 15
Reaktivierung, Umgestaltung und Sanierung des Bieberparks
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 285 entstanden aus Vorlage: OF 14/15 vom 18.05.2021 Betreff: Reaktivierung, Umgestaltung und Sanierung des Bieberparks Vorgang: EA 203/18 OBR 15; ST 1087/19 Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen im Bieberpark (Am Lehenweg, 60437 Frankfurt am Main) zu ergreifen: 1. Der Teich soll durch Herstellung bzw. Instandsetzung der Wasserversorgung wieder aktiviert werden, der Boden abgedichtet und der Zulauf erneuert werden. Die Randbereiche sind zu bepflanzen; 2. Die freien Flächen sollen aufgewertet werden, beispielsweise durch Anlegen einer Sitzgruppe, ergänzt um kleine Tische zum Schachspielen und eine Boulebahn sowie Bepflanzung mit blühenden Sträuchern und Blumen; 3. Das Gelände soll entmüllt und gesäubert werden. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, das in der Stellungnahme vom 03.06.2019, ST 1087, angekündigte Konzept zur Neugestaltung des Bieberparks nun endlich in einer seiner nächsten Ortsbeiratssitzungen vorzustellen . Der Planungsbeginn war für 2020 vorgesehen. Begründung: Der Park ist in weiten Teilen in einem schlechten Zustand und wird somit als Grünfläche von der Bevölkerung kaum genutzt. Dies sollte geändert werden. (Fotos: Dr. J. Poloczek) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1751 Aktenzeichen: 67 0
Kreisverkehr im Bereich Harheimer Weg/Erlenbacher Stadtweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 210 entstanden aus Vorlage: OF 8/14 vom 24.05.2021 Betreff: Kreisverkehr im Bereich Harheimer Weg/Erlenbacher Stadtweg Der Magistrat wird gebeten, die Umgestaltung des derzeit ampelgesteuerten Kreuzungsbereich Harheimer Weg/Erlenbacher Stadtweg und Korffstraße/Niedereschbacher Stadtweg in einen Kreisverkehr, unter Gewährleistung der Fußgänger- und Radfahrsicherheit, zu prüfen. Begründung: Der im Zusammenhang mit der Entwicklung des Neubaugebiets Harheim-Süd entstandene Kreisverkehr am Harheimer Weg hat sich bestens bewährt und sorgt für einen durchweg fließenden Verkehr. Aus diesem Grund erscheint es folgerichtig, insbesondere aufgrund eines nicht zu erwartenden höheren Verkehrsaufkommens der genannten ampelgesteuerten Kreuzung, auch diese Kreuzung in einen Kreisverkehr umzuwandeln, um den Verkehrsfluss zu verbessern. Ferner sollte ein Kreisverkehr an dieser Stelle deutlich weniger Fläche in Anspruch nehmen, sodass ein Teil der bisher versiegelten Fläche entsiegelt und begrünt werden könnte, was das Entree von Harheim deutlich aufwerten würde. Weiterhin würden auch die Unterhaltungs- und Wartungskosten für die Ampelanlage entfallen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1538 Aktenzeichen: 32 1
Auch landwirtschaftliche Flächen müssen vor Verunreinigung geschützt werden: Hundekotbeutelspender an den Wegen zu den Grünflächen
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2021, OF 13/14 Betreff: Auch landwirtschaftliche Flächen müssen vor Verunreinigung geschützt werden: Hundekotbeutelspender an den Wegen zu den Grünflächen Der Magistrat wird gebeten, an den von der Harheimer Jagdgenossenschaft aufgestellten Hinweisschildern an den Wegen zu landwirtschaftlichen Flächen Hundekotbeutelspender und geeignete Abfallbehälter aufzustellen. - Am Römerbrunnen, Durchgang zu den Äckern - Maßbornstraße, Ecke Bürgerstraße 4, Zuweg zu den Äckern - Grundschule, In den Schafgärten, Beginn des Wirtschaftswegs - Grundweg, Ecke Nidereschbacher Stadtweg - Harheimer Weg, Ecke Im Niederfeld, Zuweg zu den Äckern - Urnbergweg, Zuweg zu den Äckern. Begründung: Leider gehen gerade am Stadtrand irrtümlicherweise viele Frauchen und Herrchen der Vierbeiner davon aus, dass deren Geschäft in der freien Natur in jedem Falle ein biologisch leicht abbaubares Problem wäre, und übersehen dabei, dass die Hundehaufen landwirtschaftliche Produkte wie Lebensmittel oder Futter für Tiere verunreinigen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 14 am 07.06.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 13/14 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28
S A C H S T A N D : Anregung vom 07.05.2021, OA 13 entstanden aus Vorlage: OF 7/15 vom 21.04.2021 Betreff: Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, auf das Land Hessen zuzugehen und eine Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes straße zu einer Gemeindestraße zu bewirken. 2. Weiter wird der Magistrat aufgefordert, nach der unter Punkt 1. vorgenommenen Änderung die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach um den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Einmündung Urseler Weg zu erweitern. Begründung: Die Vorlage NR 1278/20 wurde dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Der Magistrat hat mit Bericht vom 22.01.2021, B 28, sinngemäß Folgendes erläutert: Es sei bei einer Abstufung von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße notwendig, das Gesamtnetz zu betrachten. Der Bereich zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg sei eine klassifizierte Straße (gemeint ist damit eine Landesstraße). Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone sei auf klassifizierten Straßen nicht möglich. Daran würde auch die Abstufung zur Kreisstraße nichts ändern. Erst eine Abstufung zur Gemeindestraße würde die Einrichtung einer solchen Tempo-30-Zone ermöglichen. Allerdings erhalte die Stadt Frankfurt am Main vom Land Hessen für klassifizierte Straßen je laufendem Kilometer Zuschüsse. Eine Abstufung sei daher mit einem wirtschaftlichen Schaden verbunden. Die vom Magistrat in das Feld geführten fiskalischen Gründe und das angeführte Gesamtnetz sind nicht geeignet, die vom Ortsbeirat wiederholt aufgeführten Gründe für eine Tempo-30-Zone zu verdrängen. Nieder-Eschbach fordert die Tempo-30-Zone zum Schutz von Leib und Leben seiner Bürgerinnen und Bürger. Im Bereich des Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) in Höhe der Einmündung des Urseler Wegs sind Geschwindigkeiten von dort erlaubten 50 km/h eine Bedrohung für die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger. Dasselbe gilt für das Überqueren der Straße in Höhe der Bushaltestelle stadteinwärts und in Höhe des aus Richtung der Albert-Schweitzer-Straße zur Homburger Landstraße führenden Fußwegs. Aufgrund der Länge des Teilstücks ist es selbst für einen Erwachsenen schwierig, die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten, die oftmals die erlaubten 50 km/h übersteigen, einzuschätzen. Dies gilt für Kinder umso mehr. Die Homburger Landstraße ist in dem Bereich zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs überdies auch Teil des Schulwegplans. Den Erhalt von Einnahmen als Grund für die weitere Gefährdung von Bürgern und insbesondere Kindern anzuführen, ist nicht hinzunehmen. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone würde ein deutliches Plus an Sicherheit für die Fußgänger der Homburger Landstraße bedeuten. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der Homburger Landstraße ab der Einmündung der Berner Straße bis zum Ortsausgang Bonames Richtung Frankfurter Berg bereits seit vielen Jahren eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 besteht. Die Voraussetzungen für die streckenweise Anordnung von Tempo 30 aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sind, wie bereits ausgeführt, auch für den hier gegenständlichen Bereich der Homburger Landstraße gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1138 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 828 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 69 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO II, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.11.2021, TO II, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 29.11.2021, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 28 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, die Homburger Landstraße zwischen der Deuil-La-Barre-Straße und der Anna-Lindh-Allee zu einer Gemeindestraße umzuwidmen), LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 28 = Kenntnis, OA 13 = Ablehnung) 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.12.2021, TO II, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 28 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, die Homburger Landstraße zwischen der Deuil-La-Barre-Straße und der Anna-Lindh-Allee zu einer Gemeindestraße umzuwidmen), LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 28 = Kenntnis, OA 13 = Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2021, TO II, TOP 34 Beschluss: 1. Die Vorlage B 28 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, die Homburger Landstraße zwischen der Deuil-La-Barre-Straße und der Anna-Lindh-Allee zu einer Gemeindestraße umzuwidmen), LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 398, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 § 1019, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.12.2021 Aktenzeichen: 32 1
Ortsbegehung in Nieder-Eschbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2021, OF 5/15 Betreff: Ortsbegehung in Nieder-Eschbach Der Ortsvorsteher wird gebeten, in der nächsten Zeit einen Termin mit dem Straßenverkehrsamt zwecks einer Ortsbegehung zu vereinbaren. Zu diesem Termin soll auch der Schutzmann vor Ort, Herr Wagner, eingeladen werden. Unter anderem sollen folgende Punkte angesprochen werden: - Der Niedereschbacher Stadtweg - Fahrradständer in der Georg-Büchner-Straße - Verkehrssituation im Urseler Weg - Parkverhalten in der Straße Am Lehenweg, aus Richtung der Deuil-la-Barre-Straße. Begründung: Der Niedereschbacher Stadtweg hat sich bedauerlicherweise zu einer Durchfahrtsstraße entwickelt. Anwohner haben auf dieses Problem hingewiesen. Hier sind viele Fußgänger und Fahrradfahrer (auch viele Kinder) unterwegs. Werden die Fahrradständer in der Georg-Büchner-Straße noch benötigt? Auch hier liegt die Anfrage eines Anwohners vor. Bedingt durch beidseitig parkende Autos im Bereich nahe der Ludwig-Quidde-Straße wird zwar die Geschwindigkeit der vorbeifahrenden PKW verringert, aber auch die Unübersichtlichkeit, speziell für Kinder, erhöht. Außerdem ist der Urseler Weg im Berufsverkehr überlastet. Am Lehenweg besteht auf der West-Seite an der Kreuzung mit der Deuil-la-barre-Straße ca.50 Meter ein absolutes Halteverbot, das oft nicht eingehalten wird. Oft wird sogar auf beiden Straßenseiten geparkt. Damit ist die Ein- und Ausfahrt auf eine Spur reduziert und es kann zu gefährlichen Situationen kommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 5/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGenehmigung des Flächenprogramms für das zukünftige Gymnasium Nord am Standort Nordwestlich Auf der Steinern Straße; Einbeziehung der Planung für ein öffentliches Lehrschwimmbecken am gemeinsamen Standort Gymnasium und neuer Grundschule Vortrag des Magist
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.01.2021, OA 659 entstanden aus Vorlage: OF 317/15 vom 14.01.2021 Betreff: Genehmigung des Flächenprogramms für das zukünftige Gymnasium Nord am Standort Nordwestlich Auf der Steinern Straße; Einbeziehung der Planung für ein öffentliches Lehrschwimmbecken am gemeinsamen Standort Gymnasium und neuer Grundschule Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020, M 195 Vorgang: OA 414/19 OBR 15; Beschl. d. Stv.-V., § 6821/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 195 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im Flächenprogramm für das Gymnasium Nord zusätzlich und ergänzend auch die Einrichtung eines öffentlich zugänglichen Lehrschwimmbeckens als Bedarf eingeplant wird. Für den genauen Standort und die weitere Planung des Lehrschwimmbeckens im Areal der Schulen ist die Einbeziehung aller geplanten Flächen, die für Schule (Gymnasium und Grundschule) gemäß Bebauungsplan Nr. 923 vorgesehen sind, zur Prüfung der Umsetzbarkeit und für eine Detailplanung mit zu berücksichtigen. Begründung: Aufgrund des weiterhin bestehenden Bedarfs an Lehrschwimmbecken im Frankfurter Norden könnte aus Sicht des Ortsbeirats 15 mit dem Bau eines kleinen Schulhallenbads mit Lehrschwimmbecken am geplanten neuen Schulstandort (Grundschule und Gymnasium Nord) sowohl in planungstechnischer Sicht als auch hinsichtlich der Finanzierbarkeit ein solches Angebot im Rahmen des gesamten Neubaus dieser neuen Schulen in einem Rutsch als Gesamtkonzept optimal realisiert werden. Das hier angedachte Mini-Hallenbad im Schulzentrum könnte dann auch als Schwimmbad nach den Schulzeiten in den Abendstunden von Vereinen (z. B. für Wintertraining der örtlichen DLRG, TuS, VdK u. a. für Behindertenschwimmen oder Aquagymnastik, Anfängerschwimmkurse, Babyschwimmen usw.) genutzt werden. Auf die Anregung des Ortsbeirats 15 vom 14.06.2019, OA 414, und den dazugehörigen Beschluss aus der 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2020 wird verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020, M 195 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 14.06.2019, OA 414 Antrag vom 27.05.2021, OF 35/12 Anregung vom 11.06.2021, OA 29 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 272 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 20.01.2021 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 87 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 1381 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 3. Die Vorlage OA 659 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 1381) und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 659); BFF (= Enthaltung) zu 2. AfD und BFF (= Ablehnung) LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) FDP (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, SPD und GRÜNE (= Votum im Plenum) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 95 = Ablehnung, NR 1381 = Annahme, OA 659 = Prüfung und Berichterstattung) 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 63 Beschluss: 1. Der Vorlage M 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1381 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 659 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 1381) und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 659); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 15 am 03.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 15 am 29.04.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 15 am 20.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 15 am 08.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 15 am 16.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 15 am 07.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 15 am 25.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme nicht vorliegt, jedoch Frau Stadträtin Weber in der Sitzung am 04.11.2022 zugegen war und mündlich eine Antwort geben konnte. Der Ortsbeirat verzichtet auf eine abschließende Stellungnahme und sieht die Vorlage als erledigt an. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 7023, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 Aktenzeichen: 40 4
Leerstand beseitigen - Wohnraum schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7042 entstanden aus Vorlage: OF 312/15 vom 26.10.2020 Betreff: Leerstand beseitigen - Wohnraum schaffen Zahlreiche Wohnungen in den Häusern Unterer Kirchwiesenweg 16 und 18 sowie Weimarer Straße 22, 24, 25 und 28 stehen seit über zehn Jahren leer. Angesichts des Mangels an bezahlbarem Wohnraum ist dieser Leerstand im Stadtteil Nieder-Eschbach nicht akzeptabel. Eine Beendigung des derzeitigen Zustands lässt sich aber nur in Verhandlungen mit der Eigentümerin erreichen, wobei ggf. auch eine Zwischenlösung in Betracht kommt. Dies vorrausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. Verhandlungen mit der Eigentümerin über den Ankauf des Areals zu führen; 2. im Falle eines Ankaufs schnellstmöglich günstigen Wohnraum und nach Möglichkeit vor allem seniorengerechte Wohnungen zu schaffen; 3. wenn nötig - z. B. weil keine Einigung über einen Ankauf erzielt werden kann - mit Unterstützung der Wohnrauminitiative Frankfurt Rhein-Main übergangsweise Wohnraum für Studierende oder Auszubildende zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.07.2021, ST 1339 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 0
Parkbank an der Ecke Deuil-La-Barre-Straße/Görlitzer Straße entfernen
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2020, OF 305/15 Betreff: Parkbank an der Ecke Deuil-La-Barre-Straße/Görlitzer Straße entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die oben genannte Parkbank entfernt wird. Begründung: Diese Parkbank befindet sich in unmittelbarer Nähe eines Kiosks und direkt am Zaun des Außengeländes einer Gaststätte. Zu jeder Tages- und Nachtzeit wird sie ausschließlich von Alkohol trinkenden Männern benutzt. Von dort gehen nicht nur Lärm und Verunreinigungen aus, sondern die Gastronomen berichten zudem von stetigen Sachbeschädigungen durch Feuerzeuge am Kunststoffsichtschutz ihrer Gaststätte. Auf die vor einem Jahr installierten Solarpaneele, die sich auf dem Flachdach befinden, werden immer wieder Bier- und Schnapsflaschen geworfen. Die Wirtsleute haben berechtigte Ängste vor weiterem Vandalismus sowie den daraus resultierenden finanziellen Schäden. Da der eigentliche Zweck dieser Parkbank, nämlich als Pausenfunktion für ältere Mitbürger zu dienen, offensichtlich nicht erfüllt wird, ist diese entbehrlich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 305/15 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenInstallation eines Verkehrsspiegels am Grundweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2020, OM 6469 entstanden aus Vorlage: OF 263/14 vom 31.08.2020 Betreff: Installation eines Verkehrsspiegels am Grundweg Der Magistrat wird gebeten, an der in der Skizze markierten Stelle zur Erhöhung der Verkehrssicherheit einen ausreichend dimensionierten Verkehrsspiegel auch für den Radverkehr aufzustellen. Begründung: An der bezeichneten Stelle kommt es wegen der Unübersichtlichkeit und Enge der Straße immer wieder zu gefährlichen Situationen. Ein Verkehrsspiegel könnte die Sicherheit an dieser Stelle erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 230 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 14 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7
Straßenbeleuchtung am Fußgängerweg der Grundschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2020, OM 6289 entstanden aus Vorlage: OF 257/14 vom 01.08.2020 Betreff: Straßenbeleuchtung am Fußgängerweg der Grundschule Der Magistrat wird gebeten, am Fußgängerweg, der an der Grundschule entlang führt, in der Kurve/Ecke auf Höhe des Spielplatzes Schafgärten (also nahe am Bach gelegen), eine weitere Straßenlaterne installieren zu lassen. Des Weiteren wird darum gebeten, die aktuellen Laternen an diesem Wege reinigen zu lassen. Begründung: Der Fußweg verbindet die beiden Straßen Grundweg und In den Schafgärten und liegt zwischen der Kindertagesstätte und der Grundschule. Er dient vor allem Fußgängern und insbesondere Kindern als Zugang zu den genannten Bildungseinrichtungen. Am frühen Morgen, am Abend und des Nachts kann es in der oben genannten Kurve/Ecke des Weges sehr dunkel sein. Der Weg ist seitlich stark von Büschen und Bäumen zugewachsen, sodass er von außen kaum noch einsehbar ist. Eine zusätzliche Straßenlaterne wird hier sicherlich den Weg erhellen und den Bürgerinnen und Bürgern Harheims mehr Sicherheit bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2048 Aktenzeichen: 91 52
Fehlendes Verkehrsschild ergänzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5911 entstanden aus Vorlage: OF 273/15 vom 19.01.2020 Betreff: Fehlendes Verkehrsschild ergänzen Der Magistrat wird gebeten, in der Görlitzer Straße vor der Einmündung in die Deuil-La-Barre-Straße ein Verkehrsschild "Vorfahrt achten" anzubringen. Begründung: Das Verkehrsschild fehlt. Damit gilt an dieser Stelle rechts vor links, was zu Unfällen führen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1038 Aktenzeichen: 32 1
Erinnerung Bebauungsplan Nr. 516 - Seniorengerechtes Wohnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5759 entstanden aus Vorlage: OF 263/15 vom 30.01.2020 Betreff: Erinnerung Bebauungsplan Nr. 516 - Seniorengerechtes Wohnen Vorgang: OM 3450/18 OBR 10; OM 4518/19 OBR 15; ST 1552/19; ST 1776/19 Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah, entsprechend seiner Stellungnahme vom 12.08.2019, ST 1552, die angekündigte öffentliche Vorstellung der konkreten Planungen für den Bebauungsplan Nr. 516 durchzuführen und den Bau des hierin geplanten Feuerwehrstandorts zügig voranzutreiben. Begründung: Das zurzeit von der Berufsfeuerwehr Frankfurt genutzte Areal an der Deuil-La-Barre-Straße soll zeitnah für seniorengerechtes Wohnen und den seit vielen Jahren in Aussicht gestellten Ortsmittelpunkt frei gemacht werden. Betreutes Wohnen für Senioren in Nieder-Eschbach wird von der Dezernentin Frau Prof. Dr. Birkenfeld ausdrücklich begrüßt. In der Stellungnahme ST 1776 heißt es hierzu: "...In der Ortsmitte von Nieder-Eschbach ist beispielsweise eine neue Nutzung abhängig von der Verlagerung des Feuerwehrstützpunktes, der in den kommenden fünf Jahren definitiv nicht zu erwarten ist." In Eigeninitiative, wie von der Stadt gewünscht und angeblich begrüßt, um betreutes Wohnen an dieser Stelle umzusetzen, trafen sich bereits im Sommer 2019 die Seniorenbeiratsvorsitzende, der Ortsvorsteher, die Sozialbezirksvorsteherin, der VDK-Vorsitzende, der Pflegedienst "Mensch zu Mensch" und die Pfarrerin zu Gesprächen mit der Diakonie Frankfurt. Diese Gespräche wurden positiv beendet. Ein Träger als Investor wäre gefunden und die Wünsche des Gremiums auf Nieder-Eschbach bezogen, wären durch enge Zusammenarbeit mit dem Träger gewährleistet. Der Ortsbeirat möchte die Seniorinnen und Senioren in der Mitte des Ortes wissen und nicht irgendwo am Rande und er möchte auch keine zehn Jahre mehr warten, bis dieses Projekt vielleicht irgendwann einmal umgesetzt wird. Die Nieder-Eschbacher Bürger möchten gerne in ihrem Heimatort alt werden und nicht nach Bad Homburg oder in einen anderen Stadtteil von Frankfurt ziehen. Bereits vor vier Jahren wurde im Ortsbeirat der erste Antrag zu dem Thema "Betreutes Wohnen" gestellt. Der Ortsbeirat weiß um die Bedürfnisse und Befindlichkeiten vor Ort, macht sich Gedanken, führt Gespräche, um die Interessen seiner Einwohner zu verwirklichen. Die Stadt sollte sich im Interesse der älteren Bürger endlich ihrer Verantwortung stellen und handeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3450 Anregung an den Magistrat vom 03.05.2019, OM 4518 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1552 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1776 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1062 Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Aktenzeichen: 61 00
Runder Tisch zur vorübergehenden Umgestaltung der Ortsmitte
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2019, OF 245/15 Betreff: Runder Tisch zur vorübergehenden Umgestaltung der Ortsmitte In der letzten Sitzung des Ortsbeirats wurde das Thema "Glascontainer und illegale Sperrmüllablagerungen in Nieder-Eschbach" diskutiert. Besonders der Container an der Alte Hofgasse/Deuil-La-Barre-Straße scheint ein Ärgernis zu sein. Bevor ein neuer Standort bei einer Begehung festgelegt wird, sollte sich der Ortsbeirat Gedanken machen, wie der Ortsmittelpunkt generell gestaltet werden kann, bis die endgültige Umgestaltung erfolgt. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass evtl. noch Jahrzehnte ins Land gehen werden, bis die Feuerwehr einen neuen Standort im Baugebiet "Am Eschbachtal" gefunden haben wird und mit der endgültigen Umgestaltung des Ortsmittelpunkts begonnen werden kann. Aus diesem Grund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen runden Tisch "Vorübergehende Umgestaltung des Ortsmittelpunkts Nieder-Eschbach" einzuberufen. Teilnehmer an diesem runden Tisch sollten auf alle Fälle Vertreter der im OBR vertretenen Parteien sein, aber auch Vertreter der Anwohner und der Geschäftsleute rund um den Ortsmittelpunkt (Deuil-La-Barre-Straße / Alt-Niedereschbach), der evangelischen Kirche, des Heimat- und Geschichtsvereins, der Feuerwehr und auch Vertreter des Straßenverkehrsamts. Ziel des runden Tisch soll es sein, Ideen für eine attraktivere Gestaltung des Ortsmittelpunkts zu entwickeln, die im Vorgriff auf die spätere "große Umgestaltung" schon jetzt umgesetzt werden können, um Aufenthaltqualität und Attraktivität zu erhöhen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 15 am 22.11.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 245/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, FDP
Weiter lesenBebauungspläne Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - und Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch -
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5309 entstanden aus Vorlage: OF 243/15 vom 04.10.2019 Betreff: Bebauungspläne Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - und Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch - Vorgang: OA 243/18 OBR 15; B 364/19 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Anregungen des Ortsbeirates 15 zu den Verkehrsentlastungen in den Baugebieten Nieder-Eschbach Süd erneut zu prüfen und dem Ortsbeirat und somit auch den Anliegern eine nachvollziehbare Antwort zu geben; 2. dem Ortsbeirat das Verkehrsgutachten zur Verfügung zu stellen und zusätzlich in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen. Aus diesem Grund weist der Ortsbeirat die Vorlage B 364 in der vorliegenden Form zurück. Begründung: Bürgern und auch dem Ortsbeirat 15 ist nicht zumutbar, dass der Magistrat auf die Anregung des Ortsbeirates 15 nur antwortet: "Ein Verkehrsgutachten hat ergeben, dass die zusätzlichen Verkehre, welche aus dem Planungsgebiet resultieren, an den Anschlussknoten an der Deuil-La-Barre-Straße sowie am Kreisverkehrsplatz Deuil-La-Barre-Straße/Homburger Landstraße leistungsfähig abgewickelt werden können. Daher ist eine zusätzliche äußere Erschließung nicht notwendig." Das besagte Verkehrsgutachten wurde dem Ortsbeirat nicht vorgelegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.04.2018, OA 243 Bericht des Magistrats vom 30.09.2019, B 364 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 230 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 61 00
Abwassergräben endlich zweimal jährlich säubern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5304 entstanden aus Vorlage: OF 235/15 vom 26.09.2019 Betreff: Abwassergräben endlich zweimal jährlich säubern Vorgang: OM 15/16 OBR 15; ST 966/16 Der Magistrat wird gebeten, die Abwassergräben entlang der Deuil-La-Barre-Straße, ab Niedererlenbacher Straße in Richtung Ober-Erlenbach, wie in der Vorlage ST 966 zugesagt, auch zweimal jährlich zu reinigen. Begründung: Seit längerer Zeit wurden die Abwassergräben nicht gesäubert, obwohl dem Ortsbeirat in der Vorlage ST 966 dies so zugesagt wurde. Es liegt Blattwerk und Altholz in den Abwassergräben. Er besteht die Gefahr, dass es bei Starkregen, wie bereits in der Vergangenheit vorgekommen, erneut zu Überschwemmungen und Verschlammungen der Straßen in Richtung des Ortsteils Nieder-Eschbach kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.04.2016, OM 15 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 966 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 245 Antrag vom 18.05.2021, OF 21/15 Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 287 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 66 0
Voraussichtlicher Beginn Bauarbeiten und Fertigstellung Gymnasium Nord
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2019, OF 462/12 Betreff: Voraussichtlicher Beginn Bauarbeiten und Fertigstellung Gymnasium Nord Vorgang: V 624/17 OBR 12; ST 1122/19 Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten: 1. Wann rechnet der Magistrat in Anbetracht des derzeitigen Planungsstandes für den Bebauungsplan Nr. 923 - "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" frühestens mit dem Baubeginn und der Fertigstellung für das im Bereich dieses Bebauungsplans vorgesehene Gymnasium Nord? 2. Aus welchen Gründen ist der Magistrat zu dem Ergebnis gekommen, dass andere Flächen, insbesondere die derzeit vorgesehene Fläche innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 923 "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" dem vom Magistrat in der Talstraße intensiv geprüften Standort vorzuziehen sind? Welche Rolle spielt bei der Bewertung die zeitliche Komponente, d.h. der mögliche Fertigstellungstermin am endgültigen Standort? Begründung: Der Magistrat hat in der Stellungnahme ST 1122 vom 07.06.2019 mitgeteilt, dass als geplanter Standort für das Gymnasium Nord eine Fläche innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 923 "Nordwestlich Auf der Steinern Straße", vormals Bebauungsplangebiet Nr. 516 "Bonames Ost", vorgesehen ist. Mindestens dieser Standort sei einem intensiv geprüften Grundstück in der Talstraße als finaler Standort vorzuziehen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 923 - "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" wurde am 13.12.2018 beschlossen. Weitere Details zur Zeitplanung sind derzeit nicht bekannt. Daher wird der Magistrat um die Beantwortung der gestellten Fragen gebeten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.11.2017, V 624 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1122 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 16.08.2019, TO I, TOP 14 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Änderungsantrag, die Ziffer 2. des Tenors zu streichen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1369 2019 1. Der Änderungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 462/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: CDU, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) zu 2.: CDU, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenAlternative Planung und Bau eines Schulschwimmbeckens/Hallenbads auf dem Gelände des geplanten Schulzentrums (Grundschule und Gymnasium) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Bericht des Magistrats vom 17.05.2019, B
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.06.2019, OA 414 entstanden aus Vorlage: OF 212/15 vom 25.05.2019 Betreff: Alternative Planung und Bau eines Schulschwimmbeckens/Hallenbads auf dem Gelände des geplanten Schulzentrums (Grundschule und Gymnasium) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Bericht des Magistrats vom 17.05.2019, B 194 Im Magistratsbericht vom 17.05.2019, B 194, wurde mitgeteilt, dass der Bau eines Lehrschwimmbeckens im Bereich des Abrisses und Neubaus der Sporthalle I an der Otto-Hahn-Schule nicht vorgesehen ist. Dies soll auch im Hinblick auf Vermeidung von Verzögerungen wegen dann notwendiger Umplanungen beim Bau der Sporthalle in der OHS unbedingt so bleiben. Aufgrund des jedoch weiterhin bestehenden Bedarfs an Lehrschwimmbecken im Frankfurter Norden sollten, neben der im Bericht genannten Kapazitätserweiterung an der Marie-Curie-Schule, weitere Standortalternativen zum Bau von Lehrschwimmbecken geprüft werden. So könnte aus Sicht des Ortsbeirats 15 der Bau eines kleinen Schulhallenbads mit einem Lehrschwimmbecken am geplanten neuen Schulstandort (Grundschule und Gymnasium) sowohl in planungstechnischer Sicht als auch hinsichtlich der Finanzierbarkeit eines solchen Angebots im Rahmen des gesamten Neubaus dieser neuen Schulen im Gesamtkonzept optimal realisiert werden. Das hier angedachte Mini-Hallenbad könnte dann auch als Schwimmbad nach den Schulzeiten in den Abendstunden von Vereinen (z. B. für Wintertraining der örtlichen DLRG, TuS, VdK - hier u. a. für Behindertenschwimmen oder Aquagymnastik, Anfängerschwimmkurse, Babyschwimmen usw.) genutzt werden. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bau eines kleinen Hallenbades mit Lehrschwimmbecken auf der Fläche des geplanten neuen Schulstandorts im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße vorzusehen bzw. in die weitere Planung mit aufzunehmen und im Rahmen einer späteren konkreten Bauausführungsplanung für den Bereich des Grundschul- sowie Gymnasiumstandortes mit Sporthallen in ein Gesamtkonzept mit zu integrieren. In der vertiefenden Bauplanung ist neben dem Schulschwimmen eine öffentliche Nutzung des Schwimmbeckens durch Vereine bautechnisch (z. B. unmittelbare Zugangsmöglichkeit) bereits im Vorfeld zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.05.2019, B 194 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 15.01.2021, OA 659 Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 509 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2607 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 19.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 15.08.2019, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 194 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 414 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 32. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 19.08.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 194 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 414 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 33. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.09.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 194 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 414 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 33. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 16.09.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 194 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 414 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 24.10.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 194 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 414 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 28.10.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 194 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 414 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 35. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 28.11.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 194 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 414 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 02.12.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 194 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 414 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 36. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 16.01.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 194 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 414 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 20.01.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 194 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 414 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 37. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 13.02.2020, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 194 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 414 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 37. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 17.02.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 194 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 414 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.03.2020, TO I, TOP 97 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 194 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 414 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 70 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 194 wird zur nochmaligen Beratung an den Ausschuss für Bildung und Integration sowie den Ausschuss für Umwelt und Sport zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 414 wird zur nochmaligen Beratung an den Ausschuss für Bildung und Integration sowie den Ausschuss für Umwelt und Sport zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 52 Beschluss: 1. Die Vorlage B 194 wird zur nochmaligen Beratung an den Ausschuss für Bildung und Integration sowie den Ausschuss für Umwelt und Sport zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 414 wird zur nochmaligen Beratung an den Ausschuss für Bildung und Integration sowie den Ausschuss für Umwelt und Sport zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.05.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 194 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 414 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 25.05.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 194 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 414 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 40. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.06.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 194 wird bis Wiederaufruf zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 414 wird bis Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 22.06.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 194 wird bis Wiederaufruf zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 414 wird bis Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 44. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.11.2020, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 194 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 414 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) sowie LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und FRANKFURTER (B 194 = Kenntnis, OA 414 = Annahme) 43. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 30.11.2020, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 194 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 414 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) sowie LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (B 194 = Kenntnis, OA 414 = Annahme) 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.12.2020, TO II, TOP 20 Beschluss: 1. Der Vorlage M 111 wird im Rahmen der Vorlagen M 209/19 und NR 1314 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 647 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 290 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 330 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Die Vorlage OA 333 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 334 durch die Vorlage OA 339 ersetzt wird. 7. Die Vorlage OA 339 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 8. Die Vorlage OA 341 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 9. Der Vorlage M 209 wird im Rahmen der Vorlage NR 1314 zugestimmt. 10. Die Vorlage NR 1102 wird abgelehnt. 11. Der Vorlage NR 1314 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 12. Die Vorlage OA 540 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 13. Die Vorlage B 194 dient zur Kenntnis. 14. Die Vorlage OA 414 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 647/18, OA 290/18, OA 330/18, OA 333/18, OA 339/18 und OA 341/18) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 647/18) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 9. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts), LINKE., (= Annahme im Rahmen NR 1102 und OA 540), FDP (= Annahme im Rahmen NR 647/18), FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 11. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1102) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 12. Ziffern 1. und 5.: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffern 2. bis 4. und 6.: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) zu 13. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL zu 14. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) sowie LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 10. Sitzung des OBR 15 am 29.04.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 15 am 20.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 15 am 08.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 15 am 16.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 15 am 07.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5613, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 § 6821, 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2020 Aktenzeichen: 40 2
Geschwindigkeitsüberwachungen in der Tempo-30-Zone
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2019, OM 4355 entstanden aus Vorlage: OF 202/15 vom 28.02.2019 Betreff: Geschwindigkeitsüberwachungen in der Tempo-30-Zone Der Magistrat wird gebeten, regelmäßig in der Deuil-La-Barre-Straße in Nieder-Eschbach Geschwindigkeitsüberwachungen an folgenden Stellen vorzunehmen: 1. Zwischen U-Bahn-Haltestelle westwärts bis Kreuzung Albert-Schweitzer-Straße. 2. Von der U-Bahn-Haltestelle nach Osten bis Hausnummer 42. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten zu berichten, wie häufig Geschwindigkei tsüberwachungen auf der Deuil-La-Barre-Straße im vergangenen Jahr durchgeführt wurden und die Ergebnisse darzustellen. Begründung: Zu 1.: Wenn die Bahnschranke geöffnet wird, versuchen viele Fahrzeugführer, die "verloren gegangene Zeit" durch zu schnelles Fahren aufzuholen. Zu 2.: Das Gefälle lädt zum Schnellfahren ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1215 Aktenzeichen: 32 1
Geschwindigkeitsermittlung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2019, OM 4354 entstanden aus Vorlage: OF 201/15 vom 28.02.2019 Betreff: Geschwindigkeitsermittlung Der Magistrat wird gebeten, in der Deuil-La-Barre-Straße in Nieder-Eschbach eine Geschwindigkeitsermittlung durchzuführen. Diese soll ortseinwärts von Ober-Erlenbach/Nieder-Erlenbach kommend direkt hinter dem Orts- und Tempo-30-Zonen-Schild bis zur Einmündung Aschebachstraße erfolgen. Das Ergebnis ist dem Ortsvorsteher mitzuteilen. Begründung: Wegen des dortigen Gefälles fahren dem Augenschein nach fast alle Fahrzeuge mit zu hoher Geschwindigkeit in Nieder-Eschbach ein, was zu einer Gefährdung der Anwohner und anderer Verkehrsteilnehmer führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1083 Aktenzeichen: 32 4
Verkehrsberuhigung in Nieder-Eschbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2019, OF 189/15 Betreff: Verkehrsberuhigung in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, an drei exponierten Stellen "Verbot der Einfahrt"-Schilder mit einer zeitlichen Begrenzung von 7 bis 9 Uhr aufzustellen. Diese Stellen sind: In der Straße Alt Niedereschbach von der Deuil-La-Barre-Straße kommend direkt hinter der Zufahrt zu den Supermärkten. In der Rudolf-Breitscheid-Straße von der Deuil-La-Barre-Straße kommend direkt hinter der Einfahrt zum Parkplatz. In der Straße An der Walkmühle direkt an der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße. Diese Beschilderung soll aufrechterhalten werden, bis der Magistrat ein gesamtes Verkehrskonzept für Nieder-Eschbach vorgelegt und mit dem Ortsbeirat abgestimmt hat. Begründung: Nachdem die Verkehrsberuhigung der Deuil-La-Barre-Straße mit der Kennzeichnung von Parkplätzen recht erfolgreich verlief, ist nun zu beobachten, dass nicht ortsansässige Kraftfahrer diese Straße verlassen und über die o.g. Straße auszuweichen versuchen. Dies führt zu einer erhöhten Belastung der Anwohner und letztendlich zu einem überlasteten Urseler Weg. Mit Hilfe der gewünschten zeitlichen begrenzten Beschilderung kann dies vermieden werden. In dem Bereich hinter den Schilder kann die Straße in beiden Richtungen genutzt werden, Anwohner haben also keinerlei Nachteile. Zu 1 Zu 2 Kartenquelle: Openstreetmap.org Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 15 am 18.01.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 189/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 211
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.11.2018, OA 332 entstanden aus Vorlage: OF 185/15 vom 20.11.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 211 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Die Angaben WA III-IV auf den beiden Wohnflächen im Norden des Bebauungsplans werden zu WA II-III reduziert und somit der vorhandenen Bebauung besser angepasst. 2. Die Anzahl der Wohneinheiten im Bebauungsplan Nr. 923 wird derart festgesetzt, dass die Gesamtanzahl der Wohneinheiten von 1580, die in den vier Konferenzen zum (alten) Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harh eimer Weg festgesetzt wurde, in der Summe mit denen mit dem (neuen) noch aufzustellenden Rest-Bebauungsplan Nr. 516 nicht überschritten wird. 3. Zusätzliche Staffelgeschosse werden ausgeschlossen. 4. Der vorhandene Bolzplatz im Norden des Bebauungsplans Nr. 923 am heutigen Knick der Heinrich-Berbalk-Straße bleibt im Bereich erhalten und wird ggf. den neuen Gegebenheiten angepasst. 5. Die im Bebauungsplan Nr. 516 bereits vorgesehenen begleitenden Fahrradwege entlang der gesamten Ortsrandstraße sind auch im Bebauungsplan Nr. 923 auszuweisen und bei der Erstellung der Teilstraße mit zu bauen. Begründung: Der Ortsbeirat bemängelt die Vorgehensweise des Planungsdezernenten, der ohne Information an die Ortsbeiräte in der M-Vorlage wesentliche Eckdaten des Bebauungsplans Nr. 516 des gefundenen Konsens abändert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 211 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 766 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4126 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 28.11.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 03.12.2018, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 211 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 332 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 211 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 332 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2018, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. und 3. bis 5. der Vorlage OA 332werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 211 = Annahme, OA 332 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 211 = Ablehnung, OA 332 = Annahme) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Der Vorlage M 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. und 3. bis 5. der Vorlage OA 332 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION gegen BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu b) CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) 31. Sitzung des OBR 15 am 03.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 15 am 14.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 15 am 16.08.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 15 am 25.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 15 am 13.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 15 am 19.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 15 am 15.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3491, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 Aktenzeichen: 61 00
Parkplatzmarkierungen auf dem Park-/Festplatz „An der Dorflinde“ an der DeuilLaBarreStraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2018, OF 178/15 Betreff: Parkplatzmarkierungen auf dem Park-/Festplatz "An der Dorflinde" an der Deuil-La-Barre-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Straßenverkehrsamt wird gebeten, die Markierungen der Parkbuchten auf dem Park-/Festplatz "An der Dorflinde" an der Deuil-La-Barre-Straße zu erneuern bzw. zu verbessern. Begründung: Als seinerzeit der Festplatz, der ansonsten als öffentlicher Parkplatz Verwendung findet, neu angelegt und gepflastert wurde, wurden die geplanten Stellplätze mit etwas dunkleren Steinen angedeutet. Diese Markierung hat noch nie ihren Namen verdient, ist durch Verwitterung und Schmutz aber noch unkenntlicher geworden. Die Folge ist, dass diese selten beachtet werden und dadurch wertvoller Parkraum verloren geht. Durch neue Markierungen, z.B. weiße Linien, wird der Parkraum eindeutiger dargestellt und die Anzahl der knappen Parkplätze ohne bauliche Veränderungen erhöht. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 178/15 wird bis zur Sitzung am 14.06.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 15 am 14.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 178/15 wird abgelehnt. Abstimmung: 6 CDU, 2 SPD und 1 GRÜNE gegen 2 GRÜNE, BFF, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme); 1 CDU und 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenÄnderung der Vorfahrtsregelung an der Gabelung DeuilLaBarreStraße/ NiedererlenbacherStraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2018, OF 176/15 Betreff: Änderung der Vorfahrtsregelung an der Gabelung Deuil-La-Barre-Straße/ Niedererlenbacher-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Amt für Straßenbau und Erschließung wird gebeten zu prüfen, ob die Vorfahrtsregelung an besagter Einmündung dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen angepasst werden kann (abknickende Vorfahrt). Wenn ja, bitten wir um Umsetzung. Begründung: 1. Auf der innerörtlichen Verbindung (Nieder-Erlenbach--Nieder Eschbach) ist das Verkehrsaufkommen deutlich höher, als auf der Straße von und nach Bad Homburg bzw. Ober-Erlenbach. Außerdem fährt innerstädtisch ein Linienbus (29), der unnötig durch ein "Vorfahrt achten!"-Schild ausgebremst wird. 2.Dadurch, dass die jetzige Vorfahrtsstraße von Bad Homburg kommend fast gerade und in Gefälle verläuft, werden die Geschwindigkeitsobergrenzen nach dem Ortsschild (50 km/h) und nach dem Beginn der 30er Zone nach unseren Beobachtungen nur selten eingehalten. Bei nicht vorhandener Vorfahrt würden diese Fahrzeuge langsamer in die 30er Zone einfahren. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 176/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen BFF und FDP (= Zustimmung); SPD (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesen50 Jahre Partnerschaft mit Deuil-la-Barre besser würdigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3470 entstanden aus Vorlage: OF 164/15 vom 24.07.2018 Betreff: 50 Jahre Partnerschaft mit Deuil-la-Barre besser würdigen Der Magistrat wird gebeten, die vor dem Parkplatz, Deuil-La-Barre-Straße/Ecke Rudolf-Breitscheid-Straße aufgestellte Partnerschaftstafel mit einem Hinweis auf 50 Jahre Partnerschaft zu ergänzen. Begründung: Die Partnerschaft mit der französischen Stadt Deuil-la-Barre besteht über 50 Jahre. Um auch kommende Generationen auf die Wichtigkeit der deutsch-französischen Freundschaft hinzuweisen, sollte folgende Ergänzung auf dieser Tafel angebracht werden: "50 Jahre Partnerschaft seit 1967 - Ein Zeichen der deutsch-französischen Freundschaft." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2102 Antrag vom 04.10.2019, OF 236/15 Aktenzeichen: 10 4
Parkzeitbegrenzung vor den Läden Deuil-La-Barre-Straße 61 und 61a
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3382 entstanden aus Vorlage: OF 160/15 vom 14.06.2018 Betreff: Parkzeitbegrenzung vor den Läden Deuil-La-Barre-Straße 61 und 61a Vor einigen Wochen wurden auf der Deuil-La-Barre-Straße im Bereich zwischen U-Bahn und der Ladenzeile der Dorflinde mehrere Parkwinkel angebracht. Diese werden auch, wie erwünscht, gut (und richtig) genutzt. Zur Unterstützung der erwähnten Läden sowie deren Kundschaft wäre jedoch eine Begrenzung der Parkzeit innerhalb der vor diesen Läden angebrachten Winkel sinnvoll. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Parkwinkel vor den Häusern Deuil-La-Barre-Straße 61 und 61a mit einer Parkzeitbegrenzung von (maximal) zwei Stunden von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr belegt werden kann. Besonders ist zu berichten, wie sich dies auf die Beschränkung der Parkerlaubnis vor und hinter den Winkeln auswirkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1897 Aktenzeichen: 32 4
Aufstellen von seniorengerechten Sitzbänken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2018, OM 3098 entstanden aus Vorlage: OF 134/14 vom 22.04.2018 Betreff: Aufstellen von seniorengerechten Sitzbänken Der Magistrat wird gebeten, zusätzliche seniorengerechte Sitzbänke aufzustellen. Vorgeschlagen werden folgende Standorte: 1. Einbuchtung der ehemaligen Bushaltestelle "Maßbornstraße", Hochfeldstraße; 2. An der Steinritz, nach der Brücke; 3. Riedhalsstraße im Bereich der Spielstraße; 4. Im Umfeld des Spielplatzes Harheim-Nord; 5. Am Rathausplatz in Höhe des Taxistandes; 6. In den Biegen/An der Pfarrwiese, gegenüber dem Spielplatz mit Blick auf den Eschbach; 7. Niedereschbacher Stadtweg, etwa in der Höhe zwischen Schaukasten und Insektenhotel; 8. In der Verlängerung der Pferdekoppel, Rückseite der Straße In den Biegen. Begründung: Die genannten Standorte befinden sich an beliebten Spazierwegen sowie in Bereichen der ansässigen Geschäfte. Der Ortsbeirat möchte an den genannten Stellen zusätzliche Bänke aufstellen, damit eine bessere Vernetzung der vorhandenen Sitzmöglichkeiten gelingt. Es soll dadurch insbesondere älteren oder gehbehinderten Bürgerinnen und Bürgern leichter fallen, ihre Spaziergänge oder Besorgungen zu erledigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1398 Aktenzeichen: 67 0
Wiederkehrende Vermüllung im Umfeld einer Ruhebank am Rande des Festplatzes
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2018, OF 148/15 Betreff: Wiederkehrende Vermüllung im Umfeld einer Ruhebank am Rande des Festplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Grünflächenamt aufzufordern, dass die Parkbank am Weg im Rande des Festplatzes angrenzend des Katholischen Kindergartens ersatzlos entfernt wird und diese auf der anderen Seite des Festplatzes vor den Kurzparkplätzen direkt angrenzend am Gehweg der Deuil-La-Barre-Straße versetzt wird. Der genaue neue Standort ist vorher mit dem Ortsvorsteher abzustimmen. Begründung: In den vergangenen Monaten wurden durch uneinsichtige Zeitgenossen an dieser Stelle verstärkt Abfälle wie Speisereste, Verpackungsmüll, leere Flaschen (teilweise in Scherben) hinterlassen. Diese Verunreinigungen erfolgen vielfach durch angetrunkene Personen, die sich dort über einen langen Zeitraum täglich treffen. Es handelt sich dabei in letzter Zeit vermehrt um osteuropäische Tagelöhner, die unzureichend der deutschen Sprache mächtig sind, und oft jegliches Unverständnis für deren verkehrtes Handeln offenbaren, wenn man diesen Personenkreis darauf hinweist. Obwohl sich unmittelbar in der Nähe der Ruhebank Abfallbehälter befinden werden diese nicht benutzt oder sind durch den hohen Konsum an Alkoholika sowie Fast-Food-Speisen bzw. deren Verpackungen leider schnell überfüllt. Wenn jetzt wieder die Temperaturen steigen, ist erneut ein steigender Besuch eingehend mit oft lautstarken Lärmen und Gegröle bis spät in die Nachtstunden durch diesen Personenkreis zu erwarten. Da im Umfeld der dortigen Parkbank auch schon Reste von Drogenartikel wie gebrauchte Spritzen, Drogentütchen hinterlassen wurden (und dies unmittelbar am Gelände des Katholischen Kindergartens), sollte u.a. deshalb diese Bank auf Grund ihrer hinteren, für diejenigen Nutzer ungestörten Lage, entfernt werden. Vor dem Hintergrund, dass die CDU und der Ortsbeirat im Rahmen eines seniorengerechten und dahingehend mobilen Umfeldes im Grundsatz für die Aufstellung von Bänken für ältere und gebrechliche Menschen sind, sollte daher die Bank statt dessen an eine gut einsehbare Stelle, die diesem älteren Benutzerkreis dann auch weiter zu Gute kommt, neu aufgestellt werden. Es bietet sich hier die andere Seite des Festplatzes zur Deuil-La-Barre-Straße hin an. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 15 am 09.03.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 148/15 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenSchulwegsicherung in der Deuil-La-Barre-Straße Höhe U-Bahnschranke
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2017, OF 135/15 Betreff: Schulwegsicherung in der Deuil-La-Barre-Straße Höhe U-Bahnschranke Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob die Lichtzeichenanlage der Bahnschranken dahin gehend erweitert werden kann, dass sie die beiden Fußgängerüberwege östlich und westlich der Bahn über die "Deuil-La-Barre-Straße" mit einbezieht und somit für alle Benutzer und besonders für Schulkinder der Grundschule sicherer gestalten kann. Begründung: Die beiden Überwege sind in unmittelbarer Nähe der Schranke als Zebrastreifen ausgeführt. Schüler der Straßen "Georg-Büchner-Str.", " An der Bornhohl" und "Am Hollerbusch" müssen auf ihrem Schulweg außer den U-Bahngleisen auch die "Deuil-La-Barr-Str." queren. Im Berufsverkehr ist diese Straße, nicht zuletzt wegen der Schließzeiten der Bahnschranke, derart überbelastet, dass nach Öffnung der Schranke die meisten Pkw-Fahrer "Alles daran setzen" schnell über die sich bald wieder schließende zu gelangen. Selbst Erwachsene, aber besonders Kinder, werden an den Zebrastreifen fahrlässig oder vorsätzlich "übersehen". Nach Realisierung des Neubaugebiets "Am Hollerbusch" werden auch diese Bewohner davon betroffen sein. Als Beispiel einer Lösung verweisen wir auf die vergleichbare Stadtbahn-Kreuzung mit der "Homburger-Landstr." in Bonames. Zudem könnte der östliche Überweg ca. 10m nach Westen zwischen Kiosk und Haus-Nr. 24, also dichter an die Schranke, verlegt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 24.11.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 135/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 135/15 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 15 am 09.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 135/15 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenPrüfung einer neuen Straßenanbindung für die Neubaugebiete Nieder-Eschbach - Süd und NiederEschbach - Am Hollerbusch
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2017, OF 128/15 Betreff: Prüfung einer neuen Straßenanbindung für die Neubaugebiete Nieder-Eschbach - Süd und Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch Durch die beiden Neubaugebiete in Nieder-Eschbach - Süd und Nieder-Echbach - Am Hollerbusch wird es zu einer Erhöhung des Verkehrsdrucks aus diesen Gebieten durch bestehende Wohnstraßen auf die Deuil-La-Barre-Straße kommen. Diese Wohnstraßen werden dann auf Grund ihrer Ausprägung (Enge) deutlich mehr belastet werden. Die Deuil-La-Barre-Straße ist bereits heute in weiten Stunden der Hauptverkehrszeiten -auch bedingt durch den zunehmenden Durchgangsverkehr - deutlich überlastet. Dies wird sich durch die beiden Neubaugebiete noch verstärken. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu Prüfen und zu Berichten, ob zur Entlastung beziehungsweise zur Vorbeugung der beschriebenen Verkehrssituation eine neue Straßenverbindung aus dem Baugebiet Nieder-Eschbach - Süd heraus über den südlichen Teil der Georg-Büchner-Straße und dann entlang der alten und neuen Ortsrandes zur Homburger Landstraße hin erstellt werden kann. Dabei ist ein plangleicher Übergang der U-Bahn-Linie zu berücksichtigen. Auch sind bauliche Maßnahmen zu berücksichtigen, die eine Verlagerung des bisherigen Verkehrs von der Deuil-La-Barre-Straße zur Homburger Landstraße hin verhindern. Die neue Straße soll die Ausdehnung einer "normalen" Wohnstraße nicht überschreiten, aber mit einem Fuß/Radweg versehen sein. Begründung: Es ist davon auszugehen, dass der größte Teil des Verkehrs aus den beiden Neubaugebieten in Richtung des Autobahnanschlusses Nieder-Eschbach oder Bad Homburg führen wird. Dieser Verkehr wird durch die skizzierte Straße aus bestehenden Wohngebieten herausgehalten und kann für letzter auch eine neue Anbindung an die Homburger Landstraße bieten. Die Inanspruchnahme von Flächen des geplanten GrünGürtelParks Nieder-Eschbach ist durch die Führung entlang des Ortsrandes minimiert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.10.2017, M 202 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 202 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 128/15 wird bis zur Sitzung am 16.02.2018 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 128/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrsberuhigung Deuil-La-Barre-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2017, OF 127/15 Betreff: Verkehrsberuhigung Deuil-La-Barre-Straße Anlässlich der letzten Begehung des Ortsbeirats mit einem Vertreter der Straßenverkehrsbehörde wurde besonders das Thema "Verkehrsberuhigung Deuil-La-Barre-Straße" intensiv erörtert. Die von einzelnen Mitgliedern des Ortsbeirats vorgebrachten Ideen wurden diskutiert und für zielführend, auch vom städtischen Vertreter, erachtet. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen für die Deuil-La-Barre-Straße vorzunehmen. 1. An der Deuil-La-Barre-Straße wird auf die gesamte Länge, vom Ortseingang bis zum Kreisel an der Homburger Landstraße beidseitig "Rechts vor links" eingeführt. Die bestehenden Vorfahrtsregelungen werden aufgehoben. 2. Zwischen den Straßen "An der Walkmühle" und "Prager Straße" wird das Halteverbot ortsauswärts aufgehoben. Diese Straßenseite wird genau wie die gegenüberliegende Seite zum Halten und Parken freigegeben. Begründung: Noch immer und seite ein paar Jahren zunehmend wird die Fahrt durch Nieder-Eschbach als Ausweichstrecke genutzt, besonders, wenn die Autobahn A5 durch Staus verstopft ist. Die relativ gerade Deuil-La-Barre-Straße wird zudem trotz bestehender 30-km-Begrenzung sehr häufig viel zu schnell befahren, teilweise als Rennstrecke benutzt. Um dieser Raserei und dem Ausweichverkehr Einhalt zu gebieten scheinen die o.a. Maßnahmen sinnvoll und wurden vom Straßenverkehrsamt begrüßt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wird bis zur Sitzung am 19.01.2018 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 15 am 09.03.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wird bis zur Sitzung am 18.05.2018 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 15 am 18.05.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wird bis zur Sitzung am 10. August 2018 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 15 am 10.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 127/15 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenZwei Sitzbänke im Ortsgebiet von Nieder-Eschbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1457 entstanden aus Vorlage: OF 93/15 vom 04.04.2017 Betreff: Zwei Sitzbänke im Ortsgebiet von Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass an nachfolgenden Stellen je eine Sitzbank neu aufgestellt wird: 1. An der Grünfläche Urseler Weg/Ecke Tannenweg direkt gegenüber der Einmündung der Straße An der Walkmühle; 2. an der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe des Festplatzes. Beide Standorte sind vorweg mit dem Ortsvorsteher abzusprechen. Begründung: Während einer Ortsbegehung des VDK Nieder-Eschbach in 2016 wurde das Fehlen von Sitzbänken gerade für ältere Mitbürger beklagt. Beide Standorte kommen besonders Einkaufenden, der Standort am Urseler Weg auch Besuchern des Friedhofes zugute. Beide Standorte sind gut einsehbar. Bild: M. Paul 2017 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.07.2017, ST 1241 Aktenzeichen: 67 0
Entklassifizierung der Homburger Landstraße und Beschränkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1458 entstanden aus Vorlage: OF 96/15 vom 21.04.2017 Betreff: Entklassifizierung der Homburger Landstraße und Beschränkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 1. Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit dem Land Hessen (Hessen Mobil) die Entklassifizierung der Homburger Landstraße (zurzeit L 3003) im Ortsbereich Nieder-Eschbach schnellstmöglich vorzunehmen und in die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach zu integrieren. 2. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, bis zum 1. August 2017 a) den Straßenbereich der Homburger Landstraße zwischen der Einmündung Urseler Weg und der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße (Kreisel) sowie b) den Bereich zwischen der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße (Kreisel) und dem Standort des ausgelagerten evangelischen Kindergartens (Gelände der Firma Lesser), zeitlich befristet für den Betrieb der Auslagerung, - entweder in die vorhandene Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach zu integrieren - oder mit einem Tempo-30-Limit zu versehen. Begründung: Ab dem 1. August 2017 ist der Weg von und zum ausgelagerten Kindergarten besonders zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1396 Aktenzeichen: 32 1
Tempo-30-Beschilderung auf Teilen der Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 94/15 Betreff: Tempo-30-Beschilderung auf Teilen der Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird wiederum gebeten, den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Einmündung Urseler Weg mit Tempo- 30-Schildern zu versehen. Begründung: Der erwähnte Abschnitt der Homburger Landstraße ist als Landesstraße klassifiziert ist (L 3008), kann also nicht einer Tempo-30-Zone zugeordnet werden. Der erwähnte Abschnitt hat allerdings den Charakter einer normalen Ortsstraße. Wir aus dem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 5.4.2017 hervorgeht, ist in Schwanheim für eine vergleichbare Situation eine Lösung gefunden worden. Dies wünscht der Ortsbeirat auch für Nieder-Eschbach. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 94/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 96/15 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenErwerb von Flächen zum Zwecke zukünftiger Bebauung im Frankfurter Norden
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 92/15 Betreff: Erwerb von Flächen zum Zwecke zukünftiger Bebauung im Frankfurter Norden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten je eine Sitzbank neu aufstellen: - an der Grünflächen Urseler Weg Ecke Tannenweg direkt gegenüber der Einmündung An der Walkmühle - an der Ecke des Festplatzes Deuil-La-Barre-Straße Ecke Rudolf-Breitscheid-Straße beim Partnerschaftsschild. Begründung: Während eine Ortsbegehung des VDK Nieder-Eschbach in 2016 wurde das Fehlen von Sitzbänken gerade für ältere Mitbürger beklagt. Beide Standorte kommen besonders Einkaufenden, der Standort Urseler Weg auch Besuchern des Friedhofes zu Gute. Beide Standorte sind gut einsehbar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 15 am 21.04.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 92/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrsspiegel gegenüber der Einmündung der Straße An der Walkmühle in die DeuilLaBarreStraße anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1205 entstanden aus Vorlage: OF 72/15 vom 23.01.2017 Betreff: Verkehrsspiegel gegenüber der Einmündung der Straße An der Walkmühle in die Deuil-La-Barre-Straße anbringen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Bereich der Einmündung der Straße An der Walkmühle in die Deuil-La-Barre-Straße ein Verkehrsspiegel so installiert wird, dass Fahrzeugführer vor der Einfahrt in die Deuil-La-Barre-Straße die auf der rechten Seite durch ein Sichthindernis (Grundstückseinfriedung) verdeckten Fußgänger auf dem Bürgersteig der Deuil-La-Barre- Straße frühzeitiger und besser erkennen können. Begründung: Der Vorschlag dient der Sicherheit. Es kam in der Vergangenheit öfter zu brenzligen Situationen, in denen Fußgängerinnen und Fußgänger gefährdet wurden. Die Ecke mit dem Bürgersteig ist schlecht einsehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 904 Aktenzeichen: 66 7
Sperrflächenschraffierung gegenüber der Ein- und Ausfahrt der Total-Tankstelle auf der Straße An der Bornhohl im Bereich der Einmündung zur Deuil-La-Barre-Straße aufbringen
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2017, OF 73/15 Betreff: Sperrflächenschraffierung gegenüber der Ein- und Ausfahrt der Total-Tankstelle auf der Straße An der Bornhohl im Bereich der Einmündung zur Deuil-La-Barre-Straße aufbringen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, bei der nächsten Begehung mit dem Straßenverkehrsamt die Aufbringung einer gestreiften Sperrfläche gegenüber der Ein- und Ausfahrt der dort ansässigen Total-Tankstelle mit dem Ziel, dass dort nicht geparkt wird anzuregen. Begründung: Da in diesem Bereich, oft auch innerhalb des bereits nach der STVO verbotenen 5 m Abstandes hin zur Einmündung, geparkt wird, haben größere LKW, wie z.B. auch Tankfahrzeuge, die die dort ansässige Tankstelle beliefern, große Schwierigkeiten das Tankstellengrundstück aufgrund des dann zu geringen Schleppwinkels zu verlassen. Vor diesem Hintergrund sollten Schraffierungen auf der Fahrbahn unterstützend hinweisen, dass dort nicht geparkt werden sollte. Es fallen dann 1-2 Halteplätze für PKW weg. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15 am 10.02.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 73/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 BFF und FREIE WÄHLER
Partei: CDU
Weiter lesenRadweg Homburger Landstraße zwischen der Kreuzung Berner Straße/HeinrichBerbalkStraße und Kreisel DeuilLaBarreStraße (Gemarkung NiederEschbach)!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2016, OM 932 entstanden aus Vorlage: OF 62/15 vom 10.11.2016 Betreff: Radweg Homburger Landstraße zwischen der Kreuzung Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße und Kreisel Deuil-La-Barre-Straße (Gemarkung Nieder-Eschbach)! Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf diesem Abschnitt eine Abmarkierung der Fahrbahn für Radfahrer in nördliche Richtung möglich ist. Begründung: Auf diesem Abschnitt besteht zurzeit auf der Westseite ein kombinierter Fuß-/Radweg für beide Richtungen. Für die Richtung Süden ist das für Radfahrer in Ordnung, für die nördliche Fahrtrichtung müssen sie aber am Anfang und am Ende des Abschnitts die Fahrbahn queren. Da dies umständlich und gefährlich ist, fahren die meisten Radfahrer einfach auf der Straße weiter. Da auf diesem Streckenabschnitt der Kraftverkehr, verleitet durch die breiten Fahrspuren, meist zu schnell unterwegs ist, würde eine Reduzierung der Fahrbahnbreite in Verbindung mit der Schaffung einer Radspur nach Erachtens des Ortsbeirates einen doppelten Gewinn für die Verkehrssicherheit darstellen. Bei einer späteren Installation eines Verkehrskreisels an der oben beschriebenen Kreuzung wäre die neue Fahrbahnaufteilung ohne Aufwand adaptierbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 417 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2017, ST 1141 Aktenzeichen: 32 1
Parkplätze mit Parkscheiben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 851 entstanden aus Vorlage: OF 56/15 vom 19.10.2016 Betreff: Parkplätze mit Parkscheiben Der Magistrat wird gebeten, die auf Wunsch des Ortsbeirates eingerichteten Parkflächen mit Parkscheiben-Nutzung auf dem Parkplatz Deuil-La-Barre-Straße/Darmstädter Hof verstärkt zu überwachen und regelmäßig zu bestreifen. Begründung: Auf dem Parkplatz wurden zeitlich begrenzte Parkmöglichkeiten für die Erledigung von Einkäufen und Behördengängen im Bürgeramt eingerichtet. Diese Parkmöglichkeiten können allerdings nicht wie geplant genutzt werden, da auswärtige Pendler dort ihre Fahrzeuge ohne Beachtung der Parkscheiben-Regelung über die vorgesehene Zeitbegrenzung hinaus abstellen und zur Weiterfahrt in die Innenstadt die U-Bahn nutzen. Die vorgesehenen Parkplätze müssen wieder für die vorgesehene Nutzung frei gehalten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 152 Aktenzeichen: 66 3
Einrichtung eines Zebrastreifens in der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Glockengasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 564 entstanden aus Vorlage: OF 35/15 vom 24.08.2016 Betreff: Einrichtung eines Zebrastreifens in der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Glockengasse Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass ein Zebrastreifen auf der Deuil-La-Barre-Straße in der Höhe der Glockengasse (Sparkasse) als weiterer sicherer Übergang, insbesondere für die Schulkinder, die aus der Glockengasse kommen, eingerichtet wird. Ein Zebrastreifen an dieser Stelle wird neben dem Ortsbeirat auch von der örtlichen Grundschule sowie dem Schulelternbeirat begrüßt. Dieser soll dann im neuen Schulwegeplan aufgenommen werden. Im Falle einer noch vorher durchzuführenden Verkehrszählung zur Frequentierung dieses Bereichs gemäß den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zur Einrichtung von Straßenquerungen ist die Zählung dann vordringlich in den Zeiten morgens von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr vorzunehmen. Das Ergebnis dieser Zählung ist dem Ortsbeirat mitzuteilen. Begründung: Bei der letzten Ortsbegehung mit der Straßenverkehrsbehörde wurde der Vorschlag zur Einrichtung eines Zebrastreifens ohne eine Wertung aufgenommen. Die Begründung zum Vorschlag sei den Vertretern der Behörde nachvollziehbar, sodass empfohlen wurde, im Rahmen eines Antrags seitens des Ortsbeirats diesen Vorschlag näher prüfen zu lassen, da ein Bedarf durchaus zu erkennen war. Vor dem Hintergrund einer generellen Bedarfsprüfung zur Einrichtung von Zebrastreifen, Ampelanlagen etc. zur Querung von Straßen ist gegebenenfalls noch eine Verkehrszählung hinsichtlich der Belastung und Frequentierung der Straße notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1559 Aktenzeichen: 32 1
Erweiterung der Tempo-30-Zone in Nieder-Eschbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 567 entstanden aus Vorlage: OF 38/15 vom 09.08.2016 Betreff: Erweiterung der Tempo-30-Zone in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach um den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Einmündung Urseler Weg zu erweitern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1560 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße, Maßnahme II: Verkehrslenkung durch geänderte intelligente Ampelphasen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 311 entstanden aus Vorlage: OF 22/15 vom 13.06.2016 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße, Maßnahme II: Verkehrslenkung durch geänderte intelligente Ampelphasen Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Verkehrsträger Hessen Mobil und der traffiQ die Ampelphasen an den Kreuzungen der L 3008 (Niedererlenbacher Straße in Richtung Nieder-Erlenbach) sowie der L 3008/L 3205/ K 871 bei Ober-Erlenbach zu Berufsverkehrszeiten überprüft und so angepasst werden, dass Pendlerfahrzeuge aus der Wetterau weit mehr und schneller die großräumigen Umfahrungsstraßen (L 3008/L 3205) in Richtung Bad Vilbel zur B 3 oder Bad Homburg v. d. H. (zum Ostring) nutzen statt die Durchfahrt in Nieder-Eschbach über die Deuil-La-Barre-Straße als Schleichweg bis hin zum Autobahnanschluss Nieder-Eschbach im Berufsverkehr zu suchen. Durch längere Wartezeiten sollten zu diesen Zeiten morgens die Einfahrten in die Zufahrtsstraßen Richtung Nieder-Eschbach für die Stadteinpendler unattraktiver und somit eine mögliche Verlagerung des Verkehrs erzielt werden. Begründung: Der Ortsbeirat sieht mit der Einrichtung von wechselseitig intelligenten Ampelphasen mit einer längeren Wartedauer im Berufsverkehr beim Einfahren in die Nieder-Eschbacher Zufahrtsstraßen einen weiteren Baustein für eine Verkehrsberuhigung für die Deuil-La-Barre-Straße. Vor dem Hintergrund, dass auch die Belange des ÖPNV (Busverkehr der Linien 29 von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach) zu berücksichtigen sind, ist auch die traffiQ zu beteiligen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1356 Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2017, ST 636 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1142 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße hier: Konzept zur Anlegung von wechselseitigen Parkflächen auf der Fahrbahn
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 122 entstanden aus Vorlage: OF 13/15 vom 08.05.2016 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße hier: Konzept zur Anlegung von wechselseitigen Parkflächen auf der Fahrbahn Der Magistrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der traffiQ (für die Buslinien 27 und 29) mit dem Ziel einer Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße im Bereich zwischen U-Bahn-Übergang und Ortsausfahrt nach Nieder-Erlenbach (Niedererlenbacher Straße) auf der Fahrbahn eine wechselseitige Parkmöglichkeit mit eventuell zusätzlichen verkehrsbaulichen Schutzhindernissen zu prüfen. Vor Einrichtung der Parkflächen und erforderlicher baulicher Maßnahmen ist die Planung dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Der Ortsbeirat sieht in der Einrichtung von (gegebenenfalls wechselseitig) dem abschnittsweisen verengenden Straßenquerschnitt durch die vorgegebenen Parkflächen auf der Fahrbahn einen kostengünstigen Baustein zur nachhaltigen Geschwindigkeitsdrosselung und als zusätzliche Maßnahme für eine Verkehrsberuhigung in der Deuil-La-Barre-Straße. Außerhalb des Berufsverkehrs wird in der Straße oft die Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 30 nicht eingehalten. Hierzu ist über die gesamte Länge der Straße bis zum Ortsausgang ein Planungsvorschlag zu erarbeiten. Vor dem Hintergrund, dass auch die Belange des ÖPNV (Busverkehr der Linien 27 und 29) zu berücksichtigen sind, ist auch die traffiQ zu beteiligen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1353 Beratung im Ortsbeirat: 15
Ausweisung Radweg rund um den Kreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2015, OM 4756 entstanden aus Vorlage: OF 300/15 vom 12.11.2015 Betreff: Ausweisung Radweg rund um den Kreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße Am Kreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße ist lediglich die Westseite entlang der Homburger Landstraße als Fuß- und Radweg ausgewiesen. Neben den drei Fußgängerüberwegen und auf den Bürgersteigen neben der Ein- und Ausfahrt der Deuil-La-Barre-Straße sind jeweils Bereiche derart gestaltet, dass sie als Radweg angesehen oder genutzt werden können. Eine entsprechende Beschilderung fehlt. Das führt dazu, dass Radfahrer aus der Deuil-La-Barre-Straße entweder bei Nutzung der Überwege absteigen und das Rad über den Überweg schieben müssen oder die Fahrbahn des Kreisels nutzen, was aber wegen der Nutzungspflicht des Fuß- und Radweges im Westteil des Kreisel nicht erlaubt ist. Bei Konflikten zwischen Rad- und Autofahrern im Kreisel ist die Rechtslage zumindest ungeklärt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, am Kreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße die für den Radverkehr vorgesehenen Streifen neben den Fußgängerüberwegen sowie deren Verbindung beiderseits der Ein- und Ausfahrt zur Deuil-La-Barre-Straße per Beschilderung und Boden-Piktogrammen als Radweg auszuweisen und somit eine klare Rechtslage für den Radverkehr zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 320 Aktenzeichen: 32 1
Gelände zwischen Erlenseer Straße, Nordumgehung und Frohn-Grundweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2015, OF 342/16 Betreff: Gelände zwischen Erlenseer Straße, Nordumgehung und Frohn-Grundweg Der Ortsbeirat wolle beschließen Der Magistrat wird gebeten 1. Dieses Gelände, das heute wegen des Abfluglärms in das Siedlungsbeschränkungsgebiet nach dem Flughafenausbau fällt, einer geordneten Nutzung zuzuführen und diese auch zu überwachen. 2. Ein Grundstück an der Ecke Erlenseer-Straße/Frohn-Grundweg dient zur Zeit als Lagerplatz für alte Paletten, Bauteile und sonstigen Schrott, der unter den alten Obstbäumen und in alten Schuppen gelagert wird. Eine Augenweide ist das nicht gerade und offensichtlich auch nicht die übliche Nutzung für eine Hochstammwiese Grün- oder Ackerland. 3. Im Zwickel Richtung der Pförtnerampel an der Erlenseer Straße werden immer wieder verwahrlost wirkende Ponys oder kleine Pferde ohne jeden Schutz und eine Tränke gehalten, die nur von einem schlampigen "Weidezaun" aus weißen Bändern ohne Elektrifizierung von der viel befahrenen Erlenseer Straße abgegrenzt sind. In diesem Sommer standen die Pferde mehrmals auf der Straße, bis sie von mutigen Passanten wieder auf ihre Weide zurückgeführt wurden. Beschwerden von Anliegern und Spaziergängern bei der Polizei und beim Tierschutzbund haben keinerlei Wirkung gezeigt. Mitleidige Anwohner haben den Tieren in diesem extrem heißen Sommer Wasser zum Saufen gebracht und füttern manchmal auch die Tiere, die offensichtlich außer der abgefressenen Wiese kein weiteres Futter haben. Da die Tiere eine Gefahr für den Autoverkehr darstellen, muß das Ordnungsamt und weitere für den Tierschutz zuständige Dienststellen dafür sorgen, daß die Tiere ordnungsgemäß untergebracht, versorgt und so eingezäunt werden, daß sie nicht auf die Straße durchbrechen können. Am Samstag Nachmittag , den 15.11.2015, wurden die Pferde offensichtlich von der Weide geholt. Trotzdem muß die mangelhafte Einzäunung und Unterbringung auf jeden Fall abgestellt werden und die Halterin, die der Polizei offensichtlich bekannt ist, auf ihre Pflichten hingewiesen werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2015, TO I, TOP 8 Die Punkte 1. und 3. werden durch die Antragstellerin zurückgezogen. Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne des Punktes 2. der Vorlage OF 342/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesenDeuil-La-Barre-Straße: Poller für Fahrradständer ersetzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2015, OF 296/15 Betreff: Deuil-La-Barre-Straße: Poller für Fahrradständer ersetzen Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der X. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Poller auf dem Bürgersteig der Deuil-La-Barre-Straße vor den Hausnummern 38 sowie 61 bis 63 durch Bügel, an denen Fahrräder sicher angeschlossen werden können, zu ersetzen. Begründung: Im Rahmen der Förderung des Radverkehrs werden seit einiger Zeit im gesamten Stadtgebiet keine Poller mehr aufgestellt sondern Bügel, an denen Fahrräder sicher angeschlossen werden können. Da auch der Radverkehr in Nieder-Eschbach zunimmt, ist es angebracht, an den genannten Stellen, an der viele Geschäfte liegen, entspechende Bügel zu installieren Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 15 am 06.11.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 296/15 wird so lange zurückgestellt, bis in dieser Angelegenheit ein Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenStromanschluss für neuen Verkehrskreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße in grabenloser Bauweise
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2015, OM 4514 entstanden aus Vorlage: OF 287/15 vom 31.08.2015 Betreff: Stromanschluss für neuen Verkehrskreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße in grabenloser Bauweise Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Mainova mit dem Installieren eines Stromanschlusses für den Verkehrskreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße zu beginnen . Der Anschluss an das städtische Stromnetz soll durch eine grabenlose Rohrverlegung erfolgen. Begründung: Der Stromanschluss wird unter anderem für die laufende Unterhaltung des Kreisels, Ausleuchtung von evtl. Skulpturen, Weihnachtsbaumbeleuchtung etc. benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 48 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2016, ST 1010 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 66 0
Ideen
Keine Ideen gefunden.