Gelände zwischen Erlenseer Straße, Nordumgehung und Frohn-Grundweg
Vorlagentyp: OF BFF
Begründung
Nordumgehung und Frohn-Grundweg Der Ortsbeirat wolle beschließen Der Magistrat wird gebeten
- Dieses Gelände, das heute wegen des Abfluglärms in das Siedlungsbeschränkungsgebiet nach dem Flughafenausbau fällt, einer geordneten Nutzung zuzuführen und diese auch zu überwachen.
- Ein Grundstück an der Ecke Erlenseer-Straße/Frohn-Grundweg dient zur Zeit als Lagerplatz für alte Paletten, Bauteile und sonstigen Schrott, der unter den alten Obstbäumen und in alten Schuppen gelagert wird. Eine Augenweide ist das nicht gerade und offensichtlich auch nicht die übliche Nutzung für eine Hochstammwiese Grün- oder Ackerland.
- Im Zwickel Richtung der Pförtnerampel an der Erlenseer Straße werden immer wieder verwahrlost wirkende Ponys oder kleine Pferde ohne jeden Schutz und eine Tränke gehalten, die nur von einem schlampigen "Weidezaun" aus weißen Bändern ohne Elektrifizierung von der viel befahrenen Erlenseer Straße abgegrenzt sind. In diesem Sommer standen die Pferde mehrmals auf der Straße, bis sie von mutigen Passanten wieder auf ihre Weide zurückgeführt wurden. Beschwerden von Anliegern und Spaziergängern bei der Polizei und beim Tierschutzbund haben keinerlei Wirkung gezeigt. Mitleidige Anwohner haben den Tieren in diesem extrem heißen Sommer Wasser zum Saufen gebracht und füttern manchmal auch die Tiere, die offensichtlich außer der abgefressenen Wiese kein weiteres Futter haben. Da die Tiere eine Gefahr für den Autoverkehr darstellen, muß das Ordnungsamt und weitere für den Tierschutz zuständige Dienststellen dafür sorgen, daß die Tiere ordnungsgemäß untergebracht, versorgt und so eingezäunt werden, daß sie nicht auf die Straße durchbrechen können. Am Samstag Nachmittag , den 15.11.2015, wurden die Pferde offensichtlich von der Weide geholt. Trotzdem muß die mangelhafte Einzäunung und Unterbringung auf jeden Fall abgestellt werden und die Halterin, die der Polizei offensichtlich bekannt ist, auf ihre Pflichten hingewiesen werden.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2015, OF 342/16
Betreff: Gelände zwischen Erlenseer Straße,
Nordumgehung und Frohn-Grundweg Der Ortsbeirat wolle beschließen Der Magistrat wird gebeten 1. Dieses Gelände, das heute wegen des Abfluglärms
in das Siedlungsbeschränkungsgebiet nach dem Flughafenausbau fällt, einer
geordneten Nutzung zuzuführen und diese auch zu überwachen. 2. Ein Grundstück an der Ecke
Erlenseer-Straße/Frohn-Grundweg dient zur Zeit als Lagerplatz für alte
Paletten, Bauteile und sonstigen Schrott, der unter den alten Obstbäumen und in alten Schuppen
gelagert wird. Eine Augenweide ist das nicht gerade und offensichtlich
auch nicht die übliche Nutzung für eine Hochstammwiese Grün- oder Ackerland. 3. Im Zwickel Richtung der
Pförtnerampel an der Erlenseer Straße werden immer wieder verwahrlost wirkende Ponys oder kleine Pferde
ohne jeden Schutz und eine Tränke gehalten, die nur von einem schlampigen
"Weidezaun" aus weißen Bändern ohne Elektrifizierung von der viel befahrenen
Erlenseer Straße abgegrenzt sind. In diesem Sommer standen die Pferde mehrmals auf der
Straße, bis sie von mutigen Passanten wieder auf ihre Weide zurückgeführt
wurden. Beschwerden von Anliegern und Spaziergängern bei der Polizei und beim
Tierschutzbund haben keinerlei Wirkung gezeigt. Mitleidige Anwohner haben den
Tieren in diesem extrem heißen Sommer Wasser zum Saufen gebracht und füttern
manchmal auch die Tiere, die offensichtlich außer der abgefressenen Wiese kein
weiteres Futter haben. Da die Tiere eine Gefahr für den Autoverkehr darstellen, muß das
Ordnungsamt und weitere für
den Tierschutz zuständige Dienststellen dafür sorgen, daß die Tiere
ordnungsgemäß untergebracht, versorgt und so eingezäunt werden, daß sie nicht
auf die Straße durchbrechen können. Am Samstag Nachmittag , den
15.11.2015, wurden die Pferde offensichtlich von der Weide geholt.
Trotzdem muß die mangelhafte Einzäunung und Unterbringung auf jeden Fall
abgestellt werden und die Halterin, die der Polizei offensichtlich bekannt ist, auf ihre
Pflichten hingewiesen werden. Antragsteller:
BFF
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR
16 am 01.12.2015, TO I, TOP 8 Die Punkte 1. und 3.
werden durch die Antragstellerin zurückgezogen.
Beschluss:
Die
Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne des Punktes 2. der Vorlage OF 342/16
tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme