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Entklassifizierung der Homburger Landstraße und Beschränkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30

Vorlagentyp: OM

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1458 entstanden aus Vorlage: OF 96/15 vom 21.04.2017

Betreff: Entklassifizierung der Homburger Landstraße und Beschränkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30

  1. Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit dem Land Hessen (Hessen Mobil) die Entklassifizierung der Homburger Landstraße (zurzeit L 3003) im Ortsbereich Nieder-Eschbach schnellstmöglich vorzunehmen und in die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach zu integrieren.

  2. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, bis zum

  3. August 2017
    • a)den Straßenbereich der Homburger Landstraße zwischen der Einmündung Urseler Weg und der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße (Kreisel) sowie
    • b)den Bereich zwischen der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße (Kreisel) und dem Standort des ausgelagerten evangelischen Kindergartens (Gelände der Firma Lesser), zeitlich befristet für den Betrieb der Auslagerung, - entweder in die vorhandene Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach zu integrieren - oder mit einem Tempo-30-Limit zu versehen. Begründung: Ab dem

  4. August 2017 ist der Weg von und zum ausgelagerten Kindergarten besonders zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15