Entklassifizierung der Homburger Landstraße und Beschränkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D : Anregung an den
Magistrat vom 21.04.2017, OM 1458 entstanden aus Vorlage:
OF 96/15 vom
21.04.2017 Betreff: Entklassifizierung der Homburger Landstraße
und Beschränkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 1. Der Magistrat wird gebeten,
zusammen mit dem Land Hessen (Hessen Mobil) die Entklassifizierung der
Homburger Landstraße (zurzeit L 3003) im Ortsbereich Nieder-Eschbach
schnellstmöglich vorzunehmen und in die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach zu
integrieren. 2. Weiterhin wird der Magistrat
gebeten, bis zum 1. August 2017 a) den Straßenbereich der Homburger Landstraße
zwischen der Einmündung Urseler Weg und der Einmündung Deuil-La-Barre-Straße
(Kreisel) sowie
b) den Bereich zwischen der
Einmündung Deuil-La-Barre-Straße (Kreisel) und dem Standort des ausgelagerten
evangelischen Kindergartens (Gelände der Firma Lesser), zeitlich befristet für
den Betrieb der Auslagerung, - entweder in die vorhandene
Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach zu integrieren - oder mit einem Tempo-30-Limit zu versehen. Begründung: Ab dem 1. August 2017 ist der Weg von und zum
ausgelagerten Kindergarten besonders zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 15
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.08.2017, ST 1396
Aktenzeichen: 32 1