Änderung der Vorfahrtsregelung an der Gabelung DeuilLaBarreStraße/ NiedererlenbacherStraße
Vorlagentyp: OF BFF
Begründung
der Gabelung Deuil-La-Barre-Straße/ Niedererlenbacher-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Amt für Straßenbau und Erschließung wird gebeten zu prüfen, ob die Vorfahrtsregelung an besagter Einmündung dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen angepasst werden kann (abknickende Vorfahrt). Wenn ja, bitten wir um Umsetzung. Begründung:
- Auf der innerörtlichen Verbindung (Nieder-Erlenbach--Nieder Eschbach) ist das Verkehrsaufkommen deutlich höher, als auf der Straße von und nach Bad Homburg bzw. Ober-Erlenbach. Außerdem fährt innerstädtisch ein Linienbus (29), der unnötig durch ein "Vorfahrt achten!"-Schild ausgebremst wird.
- Dadurch, dass die jetzige Vorfahrtsstraße von Bad Homburg kommend fast gerade und in Gefälle verläuft, werden die Geschwindigkeitsobergrenzen nach dem Ortsschild (50 km/h) und nach dem Beginn der 30er Zone nach unseren Beobachtungen nur selten eingehalten. Bei nicht vorhandener Vorfahrt würden diese Fahrzeuge langsamer in die 30er Zone einfahren.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2018, OF 176/15
Betreff: Änderung der Vorfahrtsregelung an
der Gabelung Deuil-La-Barre-Straße/ Niedererlenbacher-Straße Der Ortsbeirat möge
beschließen: Das Amt für
Straßenbau und Erschließung wird gebeten zu prüfen, ob die Vorfahrtsregelung an
besagter Einmündung dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen angepasst werden kann
(abknickende Vorfahrt). Wenn
ja, bitten wir um Umsetzung. Begründung: 1. Auf der innerörtlichen Verbindung
(Nieder-Erlenbach--Nieder Eschbach) ist das Verkehrsaufkommen deutlich höher,
als auf der Straße von und nach Bad Homburg bzw. Ober-Erlenbach. Außerdem fährt innerstädtisch ein
Linienbus (29), der unnötig durch ein "Vorfahrt achten!"-Schild ausgebremst
wird. 2.Dadurch, dass die
jetzige Vorfahrtsstraße von Bad Homburg kommend fast gerade und in Gefälle
verläuft, werden die Geschwindigkeitsobergrenzen nach dem Ortsschild (50 km/h)
und nach dem Beginn der 30er Zone nach unseren Beobachtungen nur selten
eingehalten. Bei nicht
vorhandener Vorfahrt würden diese Fahrzeuge langsamer in die 30er Zone
einfahren. Antragsteller:
BFF
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR
15 am 23.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF
176/15 wird abgelehnt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE und
FREIE WÄHLER gegen BFF und FDP (= Zustimmung); SPD (= Enthaltung)