Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 211
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 23.11.2018, OA 332 entstanden aus Vorlage:
OF 185/15 vom
20.11.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der
Steinern Straße Vortrag des Magistrats vom 12.11.2018, M 211
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bebauungsplan Nr.
923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße folgende Punkte zu
berücksichtigen:
1. Die Angaben WA III-IV auf den
beiden Wohnflächen im Norden des Bebauungsplans werden zu WA II-III reduziert
und somit der vorhandenen Bebauung besser angepasst. 2. Die Anzahl der Wohneinheiten im Bebauungsplan Nr.
923 wird derart festgesetzt, dass die Gesamtanzahl der Wohneinheiten von 1580,
die in den vier Konferenzen zum (alten)
Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harh
eimer Weg festgesetzt wurde, in der Summe mit denen mit dem (neuen) noch
aufzustellenden Rest-Bebauungsplan Nr. 516 nicht überschritten wird. 3. Zusätzliche Staffelgeschosse
werden ausgeschlossen. 4. Der
vorhandene Bolzplatz im Norden des Bebauungsplans Nr. 923 am heutigen Knick der
Heinrich-Berbalk-Straße bleibt im Bereich erhalten und wird ggf. den neuen
Gegebenheiten angepasst. 5. Die im Bebauungsplan Nr. 516 bereits vorgesehenen
begleitenden Fahrradwege entlang der gesamten Ortsrandstraße sind auch im
Bebauungsplan Nr. 923 auszuweisen und bei der Erstellung der Teilstraße mit zu
bauen. Begründung: Der Ortsbeirat bemängelt die Vorgehensweise des
Planungsdezernenten, der ohne Information an die Ortsbeiräte in der M-Vorlage
wesentliche Eckdaten des Bebauungsplans Nr. 516 des gefundenen Konsens
abändert. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 15
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 12.11.2018, M 211
dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.04.2021, ST 766
Anregung an den
Magistrat vom 16.06.2023, OM 4126
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 15
Versandpaket: 28.11.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 03.12.2018, TO I, TOP 14
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 211 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der
Vorlage OA 332 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 26. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP
22 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 211 auf den Haupt-
und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage OA 332 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 27. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2018, TO I, TOP 36
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 211 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. und 3. bis 5. der Vorlage OA
332werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Der Ziffer 2. der
Vorlage OA 332 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen BFF
und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (=
Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (=
Ablehnung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 211 = Annahme, OA 332 = Prüfung
und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 211 = Ablehnung, OA 332 =
Annahme) 29. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018, TO II, TOP 46
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. a) Die
Ziffern 1. und 3. bis 5. der Vorlage OA 332 werden im vereinfachten Verfahren
erledigt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 332 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION
gegen BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu 2. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und
FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und FRANKFURTER (=
Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu b) CDU, SPD, GRÜNE und
ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung)
sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung)
31. Sitzung des OBR
15 am 03.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR
15 am 14.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR
15 am 16.08.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR
15 am 25.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR
15 am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR
15 am 13.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR
15 am 19.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR
15 am 23.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR
15 am 15.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 3491, 29. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 Aktenzeichen: 61 00