Bebauungspläne Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - und Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch -
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D : Anregung an den
Magistrat vom 25.10.2019, OM 5309 entstanden aus Vorlage:
OF 243/15 vom
04.10.2019 Betreff: Bebauungspläne Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd
- und Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch - Vorgang: OA 243/18 OBR 15; B 364/19 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Anregungen des Ortsbeirates 15 zu den
Verkehrsentlastungen in den Baugebieten Nieder-Eschbach Süd erneut zu prüfen
und dem Ortsbeirat und somit auch den Anliegern eine
nachvollziehbare Antwort zu geben; 2. dem Ortsbeirat das Verkehrsgutachten zur Verfügung
zu stellen und zusätzlich in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen. Aus diesem Grund weist der Ortsbeirat die Vorlage B
364 in der vorliegenden Form zurück. Begründung: Bürgern und auch dem Ortsbeirat 15 ist nicht
zumutbar, dass der Magistrat auf die Anregung des Ortsbeirates 15 nur
antwortet: "Ein Verkehrsgutachten hat ergeben, dass die zusätzlichen Verkehre,
welche aus dem Planungsgebiet resultieren, an den Anschlussknoten an der
Deuil-La-Barre-Straße sowie am Kreisverkehrsplatz
Deuil-La-Barre-Straße/Homburger Landstraße leistungsfähig abgewickelt werden
können. Daher ist eine zusätzliche äußere Erschließung nicht notwendig." Das
besagte Verkehrsgutachten wurde dem Ortsbeirat nicht vorgelegt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 15
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
13.04.2018, OA 243
Bericht des
Magistrats vom 30.09.2019, B 364
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.02.2020, ST 230
Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 61 00