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Parkzeitbegrenzung vor den Läden Deuil-La-Barre-Straße 61 und 61a

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3382 entstanden aus Vorlage: OF 160/15 vom 14.06.2018 Betreff: Parkzeitbegrenzung vor den Läden Deuil-La-Barre-Straße 61 und 61a Vor einigen Wochen wurden auf der Deuil-La-Barre-Straße im Bereich zwischen U-Bahn und der Ladenzeile der Dorflinde mehrere Parkwinkel angebracht. Diese werden auch, wie erwünscht, gut (und richtig) genutzt. Zur Unterstützung der erwähnten Läden sowie deren Kundschaft wäre jedoch eine Begrenzung der Parkzeit innerhalb der vor diesen Läden angebrachten Winkel sinnvoll. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Parkwinkel vor den Häusern Deuil-La-Barre-Straße 61 und 61a mit einer Parkzeitbegrenzung von (maximal) zwei Stunden von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr belegt werden kann. Besonders ist zu berichten, wie sich dies auf die Beschränkung der Parkerlaubnis vor und hinter den Winkeln auswirkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1897 Aktenzeichen: 32 4