Parkzeitbegrenzung vor den Läden Deuil-La-Barre-Straße 61 und 61a
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D : Anregung an den
Magistrat vom 15.06.2018, OM 3382 entstanden aus Vorlage:
OF 160/15 vom
14.06.2018 Betreff: Parkzeitbegrenzung vor den Läden
Deuil-La-Barre-Straße 61 und 61a Vor einigen Wochen wurden auf der
Deuil-La-Barre-Straße im Bereich zwischen U-Bahn und der Ladenzeile der
Dorflinde mehrere Parkwinkel angebracht. Diese werden auch, wie erwünscht, gut
(und richtig) genutzt. Zur Unterstützung der erwähnten Läden sowie deren
Kundschaft wäre jedoch eine Begrenzung der Parkzeit innerhalb der vor diesen
Läden angebrachten Winkel sinnvoll. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu
prüfen und zu berichten, ob der Parkwinkel vor den Häusern
Deuil-La-Barre-Straße 61 und 61a mit einer Parkzeitbegrenzung von (maximal)
zwei Stunden von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis
18:00 Uhr belegt werden kann. Besonders ist zu berichten, wie sich dies
auf die Beschränkung der Parkerlaubnis vor und hinter den Winkeln auswirkt.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 15
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 21.09.2018, ST 1897
Aktenzeichen: 32 4