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Meine Nachbarschaft: Niedereschbacher Stadtweg

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Idee

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Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
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Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Planungsunterlagen zum geplanten Kreisel Homburger Landstraße - Berner Straße

13.11.2025 · Aktualisiert: 14.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2025, OF 399/15 Betreff: Planungsunterlagen zum geplanten Kreisel Homburger Landstraße - Berner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dem Ortsbeirat Planungsunterlagen zum Bau des Kreisel Homburger Landstraße - Berner Straße im Rahmen des Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße - zu Verfügung zu stellen, aus denen besonders die geplante Führung der Fußgänger- und Radwege hervorgeht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Verkürzung der Leerungsintervalle am Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße auf Höhe der Kirche St. Stephanus

24.10.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7583 entstanden aus Vorlage: OF 387/15 vom 04.10.2025 Betreff: Verkürzung der Leerungsintervalle am Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße auf Höhe der Kirche St. Stephanus Der Magistrat wird gebeten, dafür zu Sorge zu tragen, dass die Leerungsintervalle des Abfalleimers an der Bushaltestelle vor der Kirche St. Stephanus verkürzt werden. Begründung: Der dort aufgestellte Abfalleimer ist häufig überfüllt, sodass sich der Müll auf dem Boden verteilt. Dies führt nicht nur zu einem unschönen Erscheinungsbild vor der Kirche, sondern auch zu einer erhöhten Verschmutzung der Umgebung. Durch eine häufigere Leerung könnte das Problem wirksam behoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

U2-Verbindung Nieder-Eschbach - Gonzenheim

12.10.2025 · Aktualisiert: 14.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2025, OF 390/15 Betreff: U2-Verbindung Nieder-Eschbach - Gonzenheim Die Ausbaumaßnahmen der Linie U2 in Bad Homburg von der Station Gonzenheim zum Bahnhof Bad Homburg stehen an. Die Station Ober-Eschbach soll während der gesamten Bauphase als Endstation der Linie U2 dienen. Dazu wird (wahrscheinlich) ab dem 12.01.2026 mit dem Einbau eines sogenannten Weichentrapezes vor der Station Ober-Eschbach (von Nieder-Eschbach aus) begonnen, Dauer cirka 7 Wochen, in denen auch diese Station nicht anfahrbar sein wird. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten: - Wird in der Einbauphase des Weichentrapezes ein Bus-Ersatzverkehr nach Nieder-Eschbach eingerichtet? Von bez. bis zu welcher Haltstelle in Bad Homburg? - Welcher Takt ist dafür vorgesehen? - Werden dazu Gelenkbusse benötigt werden? - Sind die Bushaltestellen an der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach (Prager Straße, Deuil-La-Barre-Straße (Berufsverkehr)) für diese zusätzliche Belastung ausgelegt? - Wird evtl. auch über die gesamte Ausbaumaßnahme Gonzenheim - Bahnhof Bad Homburg ein Ersatzverkehr nach Nieder-Eschbach eingerichtet werden? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Verkehrssicherheit auf dem Fußweg Deuil-La-Barre Straße herstellen

05.09.2025 · Aktualisiert: 12.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7354 entstanden aus Vorlage: OF 379/15 vom 19.08.2025 Betreff: Verkehrssicherheit auf dem Fußweg Deuil-La-Barre Straße herstellen Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die ungenutzten Baumscheiben des Gehwegs vor der Deuil-La-Barre-Straße 61 bis 63 (frühere Filiale der Frankfurter Sparkasse) keine gefährlichen Stolperfallen mehr darstellen. Begründung: Die kranken Bäume sind mittlerweile entfernt worden, die hochstehenden Baumscheiben aus Eisen aber nicht. Foto: privat Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Erhalt und Nutzung des Schotterwegs, der von der Deuil-La-Barre-Straße direkt zum Schwimmbad führt, als Rettungsweg

05.09.2025 · Aktualisiert: 12.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7353 entstanden aus Vorlage: OF 378/15 vom 19.08.2025 Betreff: Erhalt und Nutzung des Schotterwegs, der von der Deuil-La-Barre-Straße direkt zum Schwimmbad führt, als Rettungsweg Eine ortsansässige Familie hat in Eigeninitiative und Eigenleistung einen Schotterweg geschaffen, der unter anderem über städtische Grundstücke (Flur 1, Flurstücke 564 und 565, sowie Flur 5, Flurstück 637/2) führt. Dieser Weg stellt eine wertvolle infrastrukturelle Ergänzung dar, insbesondere im Hinblick auf seine mögliche Nutzung als Rettungsweg. Der Magistrat wird deshalb darum gebeten, 1. den angelegten Schotterweg, der von der Deuil-La-Barre-Straße direkt zum Schwimmbad führt, zu erhalten, 2. diesen Weg offiziell als Rettungsweg für Einsatzfahrzeuge zum Schwimmbad, zum Sportplatz und zu den Tennisplätzen anzuerkennen und freizugeben und 3. die rechtliche und bauliche Absicherung dieses Weges sicherzustellen. Begründung: Bei größeren Veranstaltungen im Schwimmbad und auf den Sportstätten (Sportplatz und Tennisplätze) an der Heinrich-Becker-Straße ist der dort vorhandene Rettungsweg regelmäßig zugeparkt oder nicht frei zugänglich, was im Ernstfall zu erheblichen Verzögerungen für Rettungskräfte führen kann. Die Nutzung des alternativ bereits bestehenden Schotterwegs würde eine zuverlässige Zufahrtsmöglichkeit für Einsatzfahrzeuge sicherstellen. Darüber hinaus würde sie die Anwohnerinnen und Anwohner der Heinrich-Becker-Straße 19 und 20 deutlich entlasten, da weniger Durchfahrtsverkehr und Blockaden vor ihren Grundstücken zu erwarten wären. Der Schotterweg ist bereits vorhanden, verkehrstauglich und würde ohne größeren finanziellen oder baulichen Aufwand eine wichtige Funktion übernehmen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Maßnahmen gegen die Verunreinigung durch Busse an dem Bushalteplatz an der DeuilLaBarreStraße in Höhe der Kirche St. Stephanus durch Ölflecken o. Ä.

23.05.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7038 entstanden aus Vorlage: OF 362/15 vom 07.05.2025 Betreff: Maßnahmen gegen die Verunreinigung durch Busse an dem Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Kirche St. Stephanus durch Ölflecken o. Ä. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass wartende Busse an dem Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Kirche St. Stephanus keine Verunreinigungen (wie auslaufendes Öl o. Ä.) hinterlassen, insofern die Ursache für die Ölflecken zu ermitteln, insbesondere ob es sich um technische Defekte an den Fahrzeugen handelt und geeignete Wartungs- und Kontrollmaßnahmen einzuführen oder zu intensivieren, um derartige Leckagen zu vermeiden. Begründung: Der Bushalteplatz besteht an dieser Stelle noch nicht lange und ist schon durch Ölrückstände o. Ä. auf dem Boden verunreinigt. Diese Ölflecken stellen eine nicht unerhebliche Umweltbelastung dar, die zeitnah abgestellt werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1483

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Maßnahmen gegen unzumutbares Verhalten von Busfahrern am Bushalteplatz an der DeuilLaBarreStraße in Höhe der Kirche St. Stephanus

23.05.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7037 entstanden aus Vorlage: OF 361/15 vom 07.05.2025 Betreff: Maßnahmen gegen unzumutbares Verhalten von Busfahrern am Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Kirche St. Stephanus Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Busfahrer der Linie HG 8 am Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Kirche St. Stephanus nicht weiterhin ihre Notdurft in der Öffentlichkeit verrichten, insbesondere nicht an der Wand der katholischen Kirche oder im angrenzenden Gebüsch vor dem Kirchengebäude. Insofern könnte auch die Möglichkeit geprüft werden, mit der sich in der Nähe befindlichen Tankstelle zu vereinbaren, dass die dort befindliche Toilette genutzt werden kann. Die Busunternehmen sind auf jeden Fall auf die Problematik hinzuweisen und sollen zur Disziplin ihrer Fahrer angehalten werden. Begründung: In den letzten Monaten wurde wiederholt beobachtet, dass Busfahrer am genannten Haltepunkt aussteigen und ihre Notdurft - insbesondere das Urinieren - offen aus dem Bus heraus an der Kirchenwand oder in das Gebüsch vor der Kirche verrichten. Dieses Verhalten ist nicht nur unhygienisch und respektlos gegenüber dem sakralen Ort, sondern stellt auch eine Belästigung der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Besucherinnen und Besucher des Stadtteils dar. Zudem wirkt es sich negativ auf das Ortsbild aus und könnte langfristig die Substanz des Kirchengebäudes schädigen. Auch aus Gründen des öffentlichen Anstands und der Wahrung des sozialen Miteinanders sollte diesem Verhalten Einhalt geboten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1484

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 14

Instandsetzung des Geländers am Jägersteg

24.03.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6723 entstanden aus Vorlage: OF 232/14 vom 09.03.2025 Betreff: Instandsetzung des Geländers am Jägersteg Der Magistrat wird gebeten, das defekte Geländer am Jägersteg (Niedereschbacher Stadtweg) instand zu setzen. Begründung: Das Geländer ist auf der zum Niedereschbacher Stadtweg gelegenen Seite eingedellt und auf der gegenüberliegenden in Teilen komplett zerstört. Dieser Zustand besteht bereits seit mehr als einem Jahr. Zur besseren Veranschaulichung dient die folgende Darstellung: Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1480 Beratung im Ortsbeirat: 14

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Einladung von Herrn Prof. Dr. Marcus Gwechenberger, Dezernent für Planen und Wohnen, in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 zu den Themen Bebauungsplan Nr. 923 Nordwestlich auf der Steinernen Straße und Bebauungsplan Nr. 516 Am Eschbachtal  Harheim

04.03.2025 · Aktualisiert: 28.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 355/15 Betreff: Einladung von Herrn Prof. Dr. Marcus Gwechenberger, Dezernent für Planen und Wohnen, in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 zu den Themen Bebauungsplan Nr. 923 Nordwestlich auf der Steinernen Straße und Bebauungsplan Nr. 516 Am Eschbachtal - Harheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen des Ortsbeirats 15 Herrn Prof. Dr. Marcus Gwechenberger, Dezernent für Planen und Wohnen, einzuladen, um über die Themen Bebauungsplan Nr. 923 "Nordwestlich auf der Steinernen Straße" und Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" zu berichten und den Bürgerinnen und Bürger in der Bürgerfragestunde hierzu Fragen zu beantworten Begründung: Es ist im Interesse der Mitglieder des Ortsbeirates und der Bürgerinnen und Bürger mehr über diese Themen zu erfahren. Die Einträge auf der Seite des Stadtplanungsamtes sind nicht aktuell, weshalb darum gebeten wird, über den aktuellen Stand zu berichten. Auf der Seite des Stadtplanungsamtes ist bezüglich des Bebauungsplanes Nr. 923 "Nordwestlich auf der Steinernen Straße" als letzter Eintrag zum Planungsverlauf, nächste Planungsschritte 21.02. - 21.03.2024: Trägerbeteiligung und Veröffentlichung zu finden. Bezüglich des Bebauungsplanes Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" ist als letzter Eintrag der 13. Dezember 2018 mit der Aufteilung des Bebauungsplans in Nr. 516 und Nr.923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße - und der Weiterführung des Bebauungsplan Nr. 516 mit verkleinertem Geltungsbereich zu finden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 15 am 21.03.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 355/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Wilde Sperrmüllablagerungen in der Siedlung der Nassauischen Heimstätte

14.02.2025 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6510 entstanden aus Vorlage: OF 352/15 vom 29.01.2025 Betreff: Wilde Sperrmüllablagerungen in der Siedlung der Nassauischen Heimstätte Der Magistrat wird gebeten, Kontakt zur Nassauischen Heimstätte zwecks Suche nach Lösungen, die der Vermeidung und/oder Reduzierung wilder Müllablagerungen dienlich sind, aufzunehmen. Begründung: Die Siedlung der Nassauischen Heimstätte, eingerahmt von der Deuil-La-Barre-Straße, Albert-Schweitzer-Straße und Görlitzer Straße, erfährt seit einigen Jahren zunehmende Vermüllung. Schon wenige Tage nach erfolgter Sperrmüllabfuhr, in diesem Falle kurz vor Weihnachten, waren die Grünanlagen schon wieder vermüllt (siehe Foto). Bewohner anderer Häuser beklagen sich über den stetig verwahrlosten Anblick. Vielleicht können Rundschreiben an die Mieter, Hinweisschilder an den Abladestellen und Kontrollen oder Einhausungen für Sperrmüll Lösungsansätze sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 682 Aktenzeichen: 91-21

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

U-BahnÜbergang Deuil-La-Barre-Straße leiser gestalten

29.01.2025 · Aktualisiert: 27.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2025, OF 350/15 Betreff: U-Bahn-Übergang Deuil-La-Barre-Straße leiser gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob es technische Möglichkeiten zur Reduzierung der U-Bahn-Fahrgeräusche beim Überfahren der "Deuil-La-Barre-Str." gibt. Begründung: Beim Überfahren der Straßenquerung entsteht eine Geräuschkulisse, die es so laut früher (subjektiv gesehen) nicht gegeben hat. Besonders abfahrende Züge aus der Haltestelle Richtung "Bonames" rattern und lärmen derart laut, dass an der Schranke wartende Personen buchstäblich ihr eigenes Wort nicht verstehen. Dortige Anwohner beklagen, besonders in den Abend- und Nachtstunden, diese störenden Geräusche. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1124 2025 Die Vorlage OF 350/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

(Schul-)Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach

13.11.2024 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2024, OF 339/15 Betreff: (Schul-)Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach Das westlich, bereits existierende Ende des neuen Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach ist an der Einmündung in die Deuil-La-Barre-Straße recht steil. Aus Richtung Nieder-Erlenbach kommende Radfahrende müssen im unteren Teil und bei der Fahrt um die Kurve auf den Bürgersteig der Deuil-La-Barre-Straße sowie bei der Überquerung der Deuil-La-Barre-Straße äußerste Vorsicht walten lassen. Es ist zu befürchten, dass dies nicht immer gelingt und Radfahrende unfreiwillig mit zu hoher Geschwindigkeit auf die Deuil-La-Barre-Straße fahren. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten welche Möglichkeiten zur Entschärfung des westlichen Endes des Radweges im genannten unteren Teil und der Einbiegung auf den Bürgersteig der Deuil-La-Barre-Straße besonders für aus Nieder-Erlenbach kommende Radfahrende es gibt. Wie ist eine gefahrfreie Querung der Deuil-La-Barre-Straße an dieser Stelle vorgesehen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1068 2024 Die Vorlage OF 339/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 5 CDU und 1 BFF

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel DeuilLaBarreStraße und der Einmündung Urseler Weg

01.11.2024 · Aktualisiert: 19.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2024, OM 6016 entstanden aus Vorlage: OF 330/15 vom 15.10.2024 Betreff: Einführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg Der Ortsbeirat bemüht sich bereits seit Jahren um eine Ausweisung des Streckenabschnitts der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg als Tempo-30-Zone oder zumindest um eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30. Bisher wurde dies jedoch mit Hinweis auf den Status der Homburger Landstraße als Landesstraße verweigert. Die Straßenverkehrsordnung wurde aktuell jedoch derart geändert, dass es den Kommunen erleichtert ist, Tempo-30-Zonen auszuweisen - bei "hochfrequentierten Schulwegen", explizit auch auf Wegen zu Schulen, und - auch auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen oder weiteren Vorfahrtsstraßen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, baldmöglichst den Streckenabschnitt der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg entweder der Tempo-30-Zone Nieder-Eschbach (Ortskern) zuzufügen oder als eigenständige Tempo-30-Zone auszuweisen. Minimal soll das Tempo in diesem Bereich auf Tempo 30 begrenzt werden. Begründung: Im Baugebiet Nieder-Eschbach westlich der Homburger Landstraße wohnen viele junge Familien mit entsprechend vielen Kinder im (grund-)schulpflichtigen Alter. Gerade in den hochfrequentierten morgendlichen Verkehrszeiten müssen diese zum Besuch der Michael-Grzimek-Schule die Homburger Landstraße überqueren. Auch ein Teil der älteren Kinder, die die weiterführende Otto-Hahn-Schule besuchen, muss die Straße queren. Aber auch für Erwachsene und besonders für in der Mobilität eingeschränkte Personen ist eine Begrenzung auf Tempo 30 eine erhebliche Erleichterung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 766 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/HeinrichBerbalkStraße

07.06.2024 · Aktualisiert: 17.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5595 entstanden aus Vorlage: OF 311/15 vom 21.05.2024 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße Vorgang: B 1158/02; V 1055/18 OBR 15; ST 453/19; OM 1844/22 OBR 15; ST 1642/23 Der Magistrat wird gebeten, den bereits beschlossenen Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/ Heinrich-Berbalk-Straße in den Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße zu integrieren und dafür Sorge zu tragen, dass dieser auch gebaut wird. Begründung: Der Ortsbeirat setzt sich schon seit vielen Jahrzehnten für einen Verkehrskreisel an dieser Stelle ein. In der ST 453 heißt es hierzu wie folgt: "Der geplante Kreisverkehr als Anschluss an die Homburger Landstraße und die Berner Straße ist integraler Bestandteil der Planung zur Ortsrandstraße und soll daher im Zuge des ersten Bauabschnitts gebaut werden." In der Stellungnahme ST 1642 hat der Magistrat wie folgt ausgeführt: "Der Kreisverkehrsplatz Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße ist Planungsbestandteil des Bebauungsplans Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße. Dieser befindet sich derzeit noch in der Aufstellung, weshalb die konkreten Fragen derzeit noch nicht beantwortet werden können. Sobald der Bebauungsplan Nr. 923 rechtskräftig ist, erfolgt die Umsetzung der öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich des Kreisverkehrsplatzes Hornburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße. Der Magistrat wird frühzeitig den Ortsbeirat und die betroffenen Grundstückseigentümer:innen und Anwohnenden über den Baubeginn, die Zeitplanung und die konkreten Maßnahmen informieren." Bedauerlicherweise ist der Verkehrskreisel trotz dieser Zusagen nicht in dem Bebauungsplan aufgenommen worden, was für den Ortsbeirat nicht nachvollziehbar ist. Um Ergänzung und Umsetzung wird deshalb gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.10.2002, B 1158 Auskunftsersuchen vom 23.11.2018, V 1055 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 453 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1844 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1642 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2035 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beseitigung der Schotterbank im Eschbach unter der Brücke an der DeuilLaBarreStraße

07.06.2024 · Aktualisiert: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5597 entstanden aus Vorlage: OF 314/15 vom 22.05.2024 Betreff: Beseitigung der Schotterbank im Eschbach unter der Brücke an der Deuil-La-Barre-Straße Der Magistrat wird gebeten, unter der Brücke an der Deuil-La-Barre- Straße die Schotterbank im Eschbach zu beseitigen. Begründung: Durch das Hochwasser am 02.05.2024 hat sich durch das vom Eschbach mitgeführte Geschiebe (Geröll, Kies und Sand) unter der Brücke an der Deuil-La-Barre-Straße eine Schotterbank gebildet, die den Abfluss des Eschbachs hemmt. Bei einem weiteren Hochwasserereignis kann diese Schotterbank die Wahrscheinlichkeit für ein Übertreten des Eschbachs und damit einhergehende Schäden erhöhen. Die Schotterbank muss daher beseitigt werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1805 Beratung im Ortsbeirat: 15

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen eines Abfallbehälters mit Deckel (krähensicher) in der Nähe der UBahnUnterführung an dem Feldweg Auf der Steinern Straße

07.06.2024 · Aktualisiert: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5594 entstanden aus Vorlage: OF 310/15 vom 21.05.2024 Betreff: Aufstellen eines Abfallbehälters mit Deckel (krähensicher) in der Nähe der U-Bahn-Unterführung an dem Feldweg Auf der Steinern Straße Vorgang: OM 1141/21 OBR 15; ST 1928/22 Der Magistrat wird gebeten, einen Abfallbehälter mit Deckel (krähensicher) an der in der Grafik bezeichneten Stelle, gerne nach Rücksprache mit dem Ortsvorsteher, aufzustellen. Sofern noch nicht geschehen, sollen bestehende Pachtverträge angepasst und die für den Abfallbehälter benötigte Fläche in die Verwaltung des Amtes für Straßenbau und Erschließung übertragen werden. Begründung: Screenshot: GoogleMaps Die an dieser Stelle befindliche Bank erfreut sich großer Beliebtheit. Die Kreuzung an der U-Bahn-Unterführung an dem Feldweg Auf der Steinern Straße ist eine beliebte Route für Spaziergänger, insbesondere auch mit Hunden. Die bezeichnete Stelle lädt zum Pausieren ein und sollte daher entsprechend ausgestattet sein. Weit und breit befindet sich kein Abfallbehälter, sodass die mühsam aufgesammelten Hinterlassenschaften der Vierbeiner auch gerne mal einfach im Gebüsch entsorgt werden. Eine Anwohnerin hat sich deshalb erbarmt und dort eine Mülltüte hingehängt, die von ihr auch regelmäßig geleert wird. Dies kann jedoch kein Dauerzustand sein, weshalb um antragsgemäße Entscheidung gebeten wird. Der Ortsbeirat hatte einen solchen Antrag bereits im Jahr 2021 gestellt. In der Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1928, führt dieser aus: "Der in der Anregung erwähnte Bereich ist keine Satzungsfläche der Straßenreinigungssatzung, das heißt hier findet keine Reinigung und keine Leerung/Aufstellung von Papierkörben durch den Dienstleister (FES GmbH) statt. Das Anbringen von Papierkörben außerhalb des Satzungsgebietes erfolgt durch das jeweils für die entsprechende Fläche zuständige Amt. Das hier zuständige Amt für Bau und Immobilien bietet an, bestehende Pachtverträge zu prüfen, gegebenenfalls anzupassen und die für den Abfallbehälter benötigte Fläche in die Verwaltung des Amtes für Straßenbau und Erschließung zu übertragen." Da an dieser Stelle immer noch kein Abfallbehälter angebracht ist, wird um entsprechende zeitnahe Umsetzung gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1141 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1928 Stellungnahme des Magistrats vom 13.09.2024, ST 1663 Aktenzeichen: 23-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Regelmäßige Maßnahmen zum Hochwasserschutz am Eschbach

27.05.2024 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5481 entstanden aus Vorlage: OF 196/14 vom 13.05.2024 Betreff: Regelmäßige Maßnahmen zum Hochwasserschutz am Eschbach Der Magistrat wird im Zusammenhang mit dem Hochwasserereignis am 2. Mai 2024 gebeten, 1. ein besonderes Augenmerk auf die regelmäßige Säuberung des Bachlaufs von umgestürzten Bäumen und heruntergebrochenen Ästen zu legen und 2. die Frequenz der Leerung der Sinkkasten-Körbe im betroffenen Gebiet (Zur Untermühle, Grundweg, Winkelgasse, Korffstraße, Am Entenpfad) zu erhöhen. Begründung: Beide vorgeschlagenen Maßnahmen können in kritischen Situationen helfen, den Abfluss des Wassers zu verbessern und Schäden zu vermeiden. Bei der angesprochenen Überflutung kam es bzgl. der Sinkkästen verschiedentlich zur Beobachtung, dass verstopfte Gullys einen Abfluss verhinderten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2028 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßeneinmündung sicherer gestalten

08.03.2024 · Aktualisiert: 22.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM 5241 entstanden aus Vorlage: OF 299/15 vom 22.02.2024 Betreff: Straßeneinmündung sicherer gestalten Der Magistrat wird beauftragt, den Fünf-Meter-Bereich der Einmündung Albert-Schweitzer-Straße in die Deuil-La-Barre-Straße durch z. B. Parkwinkel, Schraffierung oder andere geeignete Maßnahmen deutlicher kenntlich zu machen. Begründung: Der Fünf-Meter-Bereich an dieser stärker befahrenen Kreuzung ist häufig zugeparkt, teilweise durch einen Kastenwagen verstellt, was wegen der Größe des Fahrzeugs zur Unübersichtlichkeit und Gefährdung von Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern führt. Vorwiegend sind die Verstöße abends, nachts und an Wochenenden zu beobachten, wenn das Ordnungsamt nicht einschreitet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1216 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Schließzeiten der Schranken in Nieder-Eschbach und Bonames verringern

22.02.2024 · Aktualisiert: 20.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2024, OF 298/15 Betreff: Schließzeiten der Schranken in Nieder-Eschbach und Bonames verringern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob es durch Sensibilisierung der U-Bahn-Fahrer möglich ist die Schließzeiten der Schranken in der "Deuil-La-Barre-Straße" und "Homburger-Landstraße" auf die nötige Mindestzeit zu reduzieren. Begründung: Seitens verschiedener aufmerksamer Bürger wurde berichtet, dass einige Fahrer, die ihre Fahrt in "Nieder-Eschbach" beginnen, sehr früh ihren Fahrweg "frei schlüsseln", was zu unnötigen langen Schließzeiten der Schrankenanlage dort führt. Des Weiteren wurde berichtet, dass einzelne Fahrten auf der Strecke nach "Bonames" nicht mit den üblichen 70 km/h, sondern deutlich langsamer gefahren werden. Auch das führt zu unnötig langen Schließzeiten der Schrankenanlage in "Bonames". In beiden Fällen wird der Individualverkehr inkl. der Buslinien unnötig ausgebremst. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 15 am 08.03.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 298/15 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 CDU, 4 GRÜNE und SPD gegen 2 CDU, 1 GRÜNE, BFF und FDP (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit Fußweg DeuilLaBarre-Straße herstellen

16.02.2024 · Aktualisiert: 19.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2024, OM 5100 entstanden aus Vorlage: OF 286/15 vom 01.02.2024 Betreff: Verkehrssicherheit Fußweg Deuil-La-Barre-Straße herstellen Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die Löcher und Stolperfallen des Gehwegs vor den Hausnummern 61 bis 63 der Deuil-La-Barre-Straße (frühere Filiale der Frankfurter Sparkasse) zu beseitigen und die verursachenden, offensichtlich abgestorbenen Bäume ersatzlos zu entfernen. Begründung: Seit einiger Zeit ist zu beobachten, dass sich die dort auf engstem Raum gepflanzten Bäume nicht richtig entwickeln können, ihre Wurzeln die Baumscheiben angehoben haben und das Verbundpflaster unterhöhlt wurde. Es besteht nach dem Dafürhalten des Ortsbeirates akute Unfallgefahr. Da der benannte Gehweg für Bäume zu schmal ist, bittet der Ortsbeirat von Ersatzpflanzungen abzusehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1217

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchfahrtverbot für Lkw in Alt-Niedereschbach

19.01.2024 · Aktualisiert: 22.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4980 entstanden aus Vorlage: OF 282/15 vom 19.12.2023 Betreff: Durchfahrtverbot für Lkw in Alt-Niedereschbach Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob die Einfahrt in die Straße Urseler Weg, von der Homburger Landstraße kommend in Richtung Osten zur Straße Alt-Niedereschbach, für den Schwerverkehr mit dem Verkehrszeichen Nr. 253 oder Nr. 266 (Verbot für Kfz über zehn Meter Länge) gesperrt werden kann. Ein Zusatzschild (1020-30) "Anlieger frei" soll der Ver- und Entsorgung und dem ÖPNV dienen. Begründung: Die Straße Alt-Niedereschbach, in die der Urseler Weg mündet, beschreibt im alten Ortskern einen engen 90-Grad-Bogen, in dem sich immer wieder ortsunkundige Sattelzugführer (40-Tonner) festfahren (mit Beschädigungen von privaten Hoftoren und Hausfassaden). An der südlichen Einfahrt in die Straße Alt-Niedereschbach, von der Deuil-La-Barre-Straße kommend, sind die Verkehrszeichen Nr. 253 mit dem Zusatzzeichen (1020-30) "Anlieger frei" verbaut. Aus westlicher Richtung (Homburger Landstraße) fehlt eine Beschilderung. Da es aus dem Urseler Weg und Alt-Niedereschbach keine geeignete Möglichkeit gibt, diese Engstelle anderweitig zu umfahren (Sackgassen, enge und kurvige Wohngebietsstraßen, entgegenkommende Linienbusse, Kindergärten und Schulen), sollten Lkw-Führer schon vor der Einfahrt in das Gebiet informiert und gewarnt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1118 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsanpassung vor dem Ortsschild in der DeuilLaBarreStraße aus Richtung HGOberErlenbach vornehmen

15.09.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4459 entstanden aus Vorlage: OF 260/15 vom 31.08.2023 Betreff: Geschwindigkeitsanpassung vor dem Ortsschild in der Deuil-La-Barre-Straße aus Richtung HG-Ober-Erlenbach vornehmen Der Magistrat wird gebeten, in der Deuil-La-Barre-Straße aus Richtung HG-Ober-Erlenbach kommend schon 300 Meter vor dem Ortseingangsschild Nieder-Eschbach die zurzeit erlaubten 70 km/h auf 50 km/h zu begrenzen. Begründung: 300 Meter vor dem Ortseingang steht das Schild "Vorsicht Schleudergefahr" (siehe Foto). Ab da geht es in eine abschüssige Rechtskurve, in die nach 200 Metern rechts ein landwirtschaftlicher Weg, kaum vorher erkennbar, einmündet. An dieser Stelle kam es in Vergangenheit zu mindestens einem polizeilich aufgenommenen Unfall. Bei einer vor der Kurve beschilderte Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h wird nicht nur die benannte Strecke sicherer, sondern auch die 30er-Zone unmittelbar nach der Ortseinfahrt eher akzeptiert. An dem schon vorhandenen Mast könnte das Schild kostengünstig installiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2023, ST 2333 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplatz im Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße berücksichtigen

06.06.2023 · Aktualisiert: 29.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4027 entstanden aus Vorlage: OF 610/10 vom 18.05.2023 Betreff: Spielplatz im Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße berücksichtigen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man in dem Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße einen Spielplatz integrieren kann. Begründung: Es gibt in Bonames nur einen größeren Spielplatz für jüngere Kinder gegenüber der August-Jaspert-Schule. Das ist zu wenig für die hinzuziehenden Familien mit Kindern. Ein zweiter großer Spielplatz wäre ein Gewinn für alle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1893 Aktenzeichen: 61-00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausweisung von Insektenwiesen und -habitaten

28.04.2023 · Aktualisiert: 08.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2023, OM 3875 entstanden aus Vorlage: OF 231/15 vom 11.04.2023 Betreff: Ausweisung von Insektenwiesen und -habitaten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Anlegung und Ausweisung von Insektenwiesen und anderen geeigneten -habitaten möglich ist. Folgende Flächen, sofern in öffentlicher Hand, erscheinen denkbar: die Wiesenfläche zwischen Urseler Weg und Tannenweg; Teile der Parkanlage entlang Am Lehenweg; zwischen Urseler Weg und Züricher Straße; zwischen Homburger Landstraße und Berner Straße; die Wiesenstreifen entlang des Eschbachs, des Mühlgrabens und des Taunengrabens; der Pfingstwald; die Seitenstreifen der Homburger Landstraße; Rasenanlagen entlang der Deuil-La-Barre-Straße oder weitere von fachlichen Stellen als infrage kommende ungenutzte Grünflächen. Im Falle einer Eignung wird der Magistrat gebeten, die Anlegung dieser Wiesen sowie ihre Ausweisung durch das Aufstellen entsprechender Schilder in Auftrag zu geben. Begründung: Aufgrund des voranschreitenden Insektensterbens in Deutschland (festgestellt etwa durch die Krefelder Studie), welches die Artenvielfalt nachhaltig reduzieren kann, sind Gegenmaßnahmen dringend erforderlich. Da der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln durch Landwirte zur vielfachen Reduktion von Refugien für Insekten führt, sind nicht bewirtschaftete Flächen notwendig, um die Artenvielfalt zu fördern. Da das Grünflächenamt der Stadt Frankfurt insektenfreundliche Projekte fördert und der Stadtrand aufgrund von mehr unbebauten Flächen besonders geeignet scheint, kann sich die Anlegung von geeigneten Flächen im Stadtteil sinnvoll auswirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1625

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Installierung von einer oder mehreren E-Ladesäulen für Autos

17.03.2023 · Aktualisiert: 11.07.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2023, OM 3703 entstanden aus Vorlage: OF 219/15 vom 27.02.2023 Betreff: Installierung von einer oder mehreren E-Ladesäulen für Autos Der Magistrat wird gebeten, die Installierung von einer oder mehreren Ladesäulen für E-Autos in Nieder-Eschbach nach Prüfung der Örtlichkeiten zu veranlassen. Der Ortsbeirat schlägt die folgenden Plätze vor: den großen Parkplatz an der Deuil-La-Barre-Straße, den Taxistand an der Prager Straße sowie den Friedhof Nieder- Eschbach. Begründung: Aktuell müssen E-Auto-Besitzerinnen und -besitzer zu den örtlichen Discountern oder zu IKEA ausweichen, um ihre E-Autos aufzuladen. Das Straßenverkehrsamt hat die Ortsbeiräte in den jeweiligen Stadtteilen um Benennung von Arealen und Plätzen für Ladestationen gebeten. Um den Ausbau von E-Mobilität attraktiver zu gestalten, sollten in allen Stadtteilen gut erreichbare Ladestationen vorhanden sein. Über eine kurzfristige Rückmeldung und eine Besichtigung der Örtlichkeiten würde sich der Ortsbeirat freuen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1463 Beratung im Ortsbeirat: 15

OF (Antrag Ortsbeirat)

Behindertengerechter Übergang Deuil-La-Barre-Straße - Rudolf-Breitscheid-Straße

02.03.2023 · Aktualisiert: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2023, OF 222/15 Betreff: Behindertengerechter Übergang Deuil-La-Barre-Straße - Rudolf-Breitscheid-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den vom Amt vorgelegten Entwurf eines Behindertengerechten Übergangs an der Kreuzung Deuil-La-Barre Straße - Rudolf Breitscheid Straße zu überarbeiten und nach den Vorschlägen des Ortsbeirats zu ergänzen: 1. Das Verkehrsschild auf der dem Darmstädter Hof zugewandten Seite der Kreuzung muss versetzt werden, damit Rollstuhlfahrer, Personen mit Rollator oder Kinderwagen diese Stelle ohne Behinderung passieren können.(s. Pfeil) 2. Der in unmittelbarer Nähe befindliche Übergang an der Ampel muss mit taktilen (tastbaren) Bodenleitsystemen versehen werden. (s. X) 3. Mit einem solchen Leitsystem ist ein Übergang über den Nieder-Eschbacher Stadtweg an der o.g. Kreuzung zu gestalten. (s. gepunktete Linie) Begründung: ... erübrigt sich ... Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 222/15 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufnahme einer Solardachempfehlung in die noch nicht umgesetzten Bebauungspläne für NiederEschbach

17.02.2023 · Aktualisiert: 11.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2023, OM 3575 entstanden aus Vorlage: OF 213/15 vom 01.02.2023 Betreff: Aufnahme einer Solardachempfehlung in die noch nicht umgesetzten Bebauungspläne für Nieder-Eschbach Der Magistrat wird aufgefordert, die noch nicht umgesetzten Bebauungspläne des Stadtteils Nieder-Eschbach (917 - Nieder-Eschbach Süd, 920 - Am Hollerbusch, 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße, 516 - Am Eschbachtal/-Harheimer Weg) um eine Solardachempfehlung möglichst für sämtliche, zumindest aber für die öffentlich zu errichtenden Gebäude zu ergänzen. Begründung: Der derzeit im Landtag in Beratung befindliche Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Hessischen Energiegesetzes sieht eine Solardachempfehlung nur für landeseigene Gebäude vor. Bereits heute ist jedoch absehbar, dass zur Deckung des zukünftigen Bedarfs an erneuerbarem Strom (Elektromobilität, Wärmepumpen) in absehbarer Zeit alle geeigneten Dachflächen mit Fotovoltaikmodulen belegt werden müssen. Die nachträgliche Anbringung von Fotovoltaikanlagen auf Bestandsimmobilien ist deutlich teurer als deren Anbringung im Rahmen des Neubaus (Dachgerüst bereits vorhanden, Leitungen können zusammen mit den sowieso erforderlichen Elektroinstallationen geplant und verlegt werden). Daher ist die sofortige Einführung einer Solardachempfehlung für Neubauten im Vorgriff auf eine in einigen Jahren vermutlich ohnehin landes- oder bundesgesetzlich kommende allgemeine Solardachempfehlung nicht nur ökologisch, sondern insbesondere auch ökonomisch sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1296 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 79-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Regelmäßige Kontrollen am Parkplatz/Deuil-La-Barre-Straße wegen Dauerparkern aus den Nachbargemeinden

20.01.2023 · Aktualisiert: 07.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2023, OM 3398 entstanden aus Vorlage: OF 206/15 vom 04.01.2023 Betreff: Regelmäßige Kontrollen am Parkplatz/Deuil-La-Barre-Straße wegen Dauerparkern aus den Nachbargemeinden Der Magistrat wird gebeten, in Nieder-Eschbach am Parkplatz an der Deuil-La-Barre-Straße häufiger bzw. überhaupt zu kontrollieren. Die Parkzone auf der rechten Seite ist für Kurzparker angelegt, wird aber häufig von Dauerparkern belegt. An den Werktagen wird der Parkplatz von Pendlern aus den Nachbargemeinden sehr intensiv genutzt. Parkscheiben werden so gut wie nie benutzt und Fahrzeuge stehen in der Kurzparkzone bis zu neun Stunden. Da an dieser Stelle nie kontrolliert wird, wird dies auch von den Pendlern mit einer Selbstverständlichkeit genutzt. Begründung: Diese markierte Parkzone soll gemäß dem gut sichtbaren Schild bspw. für Einkäufe, einen Besuch bei der örtlichen Bank, aber insgesamt nur für einen kurzen Aufenthalt von einer Stunde genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1105 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umwidmung der Deuil-La-BarreStraße von einer Kreisstraße K 871 in eine Gemeindestraße

20.01.2023 · Aktualisiert: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2023, OM 3395 entstanden aus Vorlage: OF 203/15 vom 29.12.2022 Betreff: Umwidmung der Deuil-La-Barre-Straße von einer Kreisstraße K 871 in eine Gemeindestraße Vorgang: OM 2521/22 OBR 15; ST 2605/22 Der Magistrat wird gebeten, sich für die Umwidmung der Deuil-La-Barre- Straße zwischen dem Ortseingang und Ortsausgang Nieder-Eschbachs von eine Kreisstraße K 871 in eine Gemeindestraße einzusetzen. Begründung: Gemeindestraßen sind Straßen, die überwiegend dem örtlichen Verkehr dienen. Der Anregung des Ortsbeirats auf Reduzierung des Durchgangsverkehrs ist mit der Begründung widersprochen worden, dass es sich bei der Straße um eine Straßenverbindung handelt, die als Kreisstraße K 871 gewidmet ist und nach Netzbedeutung und Widmungszweck "vorwiegend dem Verkehr zwischen benachbarten Kreisen und kreisfreien Städten, dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines Kreises oder dem unentbehrlichen Anschluss von Gemeinden oder räumlich getrennten Ortsteilen an überörtliche Verkehrswege (§ 3 Absatz 1 Ziffer 2 Hessisches Straßengesetz)" diene. Dies ist nicht mehr zeitgemäß. Bei der Deuil-La-Barre-Straße handelt es sich faktisch um eine Gemeindestraße, die durch einen, mittlerweile dicht besiedelten, Stadtteil führt. Weitere Baugebiete sind bereits ausgewiesen, weshalb mit weiterem zufließenden Verkehr aus den Seitenstraßen zu rechnen ist. Die Forderungen des Ortsbeirats, ein Verkehrskonzept für den Frankfurter Norden zu entwickeln, wurden bislang abgelehnt. Es wird Zeit, dass der Magistrat sich der Problematik annimmt und den Lösungsvorschlägen des Ortsbeirats zur Verhinderung des Verkehrschaos in den Stoßzeiten nähertritt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.07.2022, OM 2521 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2605 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1102 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Blindengerechte Straßenüberquerungen in Harheim

07.11.2022 · Aktualisiert: 14.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3063 entstanden aus Vorlage: OF 111/14 vom 20.10.2022 Betreff: Blindengerechte Straßenüberquerungen in Harheim Der Magistrat wird gebeten, blinden- und sehbehindertengerechte Straßenüberquerungen und Fußgängerwege in Harheim zu ermöglichen und insbesondere an folgenden Orten zu veranlassen: 1. Maßbornstraße a) Zebrastreifen zwischen den Hausnummern 1 und 2 sowie zwischen den Abbiegungen Bürgerstraße und In den Aspen b) Fußgängerampel zwischen den Hausnummern 43 und 44 2. Korffstraße a) Zebrastreifen zwischen den Hausnummern 12 und 14 b) Bushaltestelle Spitzenstraße c) Fußgängerampelanlage und Zebrastreifen zum Niedereschbacher Stadtweg 3. Harheimer Stadtweg a) Überquerungsmöglichkeit in der Nähe der Fußgängerbrücke b) Taktile Bodenmarkierung zur Fußgängerbrücke über den Eschbach (beidseitig) zur Straße An der Pfarrwiese Begründung: In Harheim wurde das barrierefreie, insbesondere das blinden- und sehbehindertengerechte Überqueren von stark befahrenen Straßen, wie der Maßbornstraße oder der Korffstraße bisher vernachlässigt. Dies gilt auch für Bodenmarkierungen zur haptischen Ankündigung von Bushaltestellen und Brücken sowie Querungsmöglichkeiten zum Beispiel im Harheimer Stadtweg, der durch den Ausbau der Linie S 6 stark von Baufahrzeugen in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus gibt es in der Straße In den Schafgärten mit seiner dort beheimateten Grundschule und Kindertagesstätte dringenden Handlungsbedarf, da der für Fußgänger notwendige mehrmalige Straßenseitenwechsel eine sichere Nutzung für sehbehinderte Menschen bis jetzt nahezu unmöglich macht. Aufgrund der fehlenden akustischen und taktilen Signale, stellen vor allem die benannten Fußgängerwege und Überquerungsorte für blinde und sehbehinderte Menschen eine große Herausforderung dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 434

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehweg an der Ladenzeile Deuil-La-BarreStraße sichern

04.11.2022 · Aktualisiert: 21.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3044 entstanden aus Vorlage: OF 194/15 vom 20.10.2022 Betreff: Gehweg an der Ladenzeile Deuil-La-Barre-Straße sichern Der Magistrat wird gebeten, ein Geländer oder Handlauf auf der Mauer des abschüssigen Gehweges vor der Ladenzeile Deuil-La-Barre-Straße 37 bis 45 anbringen zu lassen und die Rampe in einen sicheren Zustand zu versetzen. Begründung: Um allen Menschen, insbesondere älteren Menschen mit Gehhilfen und Rollatoren, einen sicheren und uneingeschränkten Auf- bzw. Abgang zu gewährleisten, wäre ein zusätzlicher Handlauf auf der Rampenseite erforderlich. Quelle: privat Anlage 1 (ca. 3,8 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 533 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beschleunigung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße, um den Bau der Grundschule und des Gymnasiums Nord zeitnah zu ermöglichen

07.10.2022 · Aktualisiert: 18.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2850 entstanden aus Vorlage: OF 179/15 vom 21.09.2022 Betreff: Beschleunigung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße, um den Bau der Grundschule und des Gymnasiums Nord zeitnah zu ermöglichen Vorgang: M 91/22 Der Magistrat wird gebeten, das Bebauungsplanverfahren Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße zu beschleunigen, um den Bau der Grundschule und des Gymnasiums Nord so schnell wie möglich zu ermöglichen. Außerdem wird um Auskunft gebeten, welche Schritte und Anstrengungen seitens des Magistrats seit September 2020 (Öffentlichkeitsbeteiligung) unternommen wurden, um den Schulbau voranzubringen. Begründung: Da die August-Jaspert-Schule in Bonames und die Michael-Grzimek-Schule in Nieder-Eschbach den aus dem stetigen Bevölkerungszuwachs und den aus dem im Umfeld geplanten neuen Baugebieten resultierenden Bedarf an Grundschulplätzen nicht mehr allein decken können, wird die Errichtung einer zusätzlichen Grundschule notwendig. Der geplante Standort liegt zwischen den beiden bestehenden Schulen und ist daher sehr gut für eine neue zusätzliche Schule geeignet. Ebenfalls besteht im Frankfurter Norden ein dringender Bedarf an Plätzen im gymnasialen Bildungsgang. Das dazu neu gegründete Gymnasium Nord hat bereits den Schulbetrieb an seinem provisorischen Standort in Praunheim/Westhausen aufgenommen. Die Nieder-Eschbacher Kinder werden täglich mit einem Schulbus dorthin gebracht, was dauerhaft nicht akzeptabel ist. In der Vorlage des Magistrats vom 24.06.2022, M 91, heißt es wie folgt: "In der Bildungsregion Nord ist die Bevölkerung in der Altersgruppe der 6- bis unter 16-Jährigen zwischen 2010 und 2019 im Vergleich zu den anderen BR stark gewachsen. Entsprechend ist auch die Schülerzahl in diesem Zeitraum deutlich gestiegen. In der Primarstufe von 1382 auf 2266 und in der Sekundarstufe I von 1028 auf 2437 Schülerinnen und Schüler. Der Anstieg in der Primarstufe liegt bei 64 % und der in der Sekundarstufe I bei 137 %." Es besteht dringender Handlungsbedarf! Als erster Verfahrensschritt wurde für den Bebauungsplan Nr. 923 im Dezember 2018 die frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt, im September 2020 erfolgte die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, in der die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhielten, sich über den Stand der Planungen zu informieren und ihre Anregungen und Bedenken in die Planung einzubringen. Seitdem sind nach Kenntnis des Ortsbeirates keine Tätigkeiten mehr entfaltet worden. Es wird Zeit, dass der Schulbau, der so dringend benötigt wird, vorangetrieben wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 91 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 410 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4126 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 40-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Behindertengerechter Übergang im Kreuzungsbereich Deuil-La-Barre-Straße/Rudolf-Breitscheid-Straße

07.10.2022 · Aktualisiert: 03.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2842 entstanden aus Vorlage: OF 171/15 vom 17.09.2022 Betreff: Behindertengerechter Übergang im Kreuzungsbereich Deuil-La-Barre-Straße/Rudolf-Breitscheid-Straße Vorgang: OM 2151/22 OBR 15; ST 1792/22 Der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme vom 15.08.2022, ST 1792, angekündigte Baumaßnahme "(...) der barrierefreie Übergang im Kreuzungsbereich zur Deuil-La-Barre-Straße (...)" in einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates 15 vorzustellen. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die tatsächliche Bordsteinhöhe an der Einfahrt zu überprüfen, ob sie wirklich den in der Stellungnahme ST 1792 angegebenen drei Zentimetern entspricht, und den Bordstein, wie in der Anregung vom 20.05.2022, OM 2151, vorgeschlagen, abzusenken. Begründung: Der Ortsbeirat und auch der VdK Ortsverband sind an den Planungen vor Baubeginn interessiert. Die reale Bordsteinhöhe stellt ein ernsthaftes Problem, für beispielsweise Rollstuhl- und Fahrradfahrende, Personen mit Rollator und Kinderwagen sowie auch motorisierte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2022, OM 2151 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1792 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 274 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsspiegel an der Kreuzung Albert-Einstein-Straße/Deuil-La-Barre-Straße

07.10.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2844 entstanden aus Vorlage: OF 173/15 vom 21.09.2022 Betreff: Verkehrsspiegel an der Kreuzung Albert-Einstein-Straße/Deuil-La-Barre-Straße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an der Ausfahrt der Albert-Einstein-Straße auf die Deuil-La-Barre-Straße für Linksabbieger auf der gegenüberliegenden Seite ein Verkehrsspiegel angebracht wird, der die von rechts kommenden, stadteinwärts fahrenden Fahrzeuge in den Blick nimmt. Begründung: Die Deuil-La-Barre-Straße ist von der Albert-Einstein-Straße kommend für Linksabbieger schlecht einsehbar, da sie in einem spitzen Winkel zueinander verlaufen. Für eine verbesserte Verkehrssicherheit wäre es deshalb mehr als sinnvoll, die gegenüberliegende Seite mit Spiegeln zu versehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 273 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nieder-Eschbach: Durchgangsstraße Homburger Landstraße zwischen Urseler Weg und Kreisel - Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer

16.09.2022 · Aktualisiert: 03.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.09.2022, OM 2724 entstanden aus Vorlage: OF 160/15 vom 17.08.2022 Betreff: Nieder-Eschbach: Durchgangsstraße Homburger Landstraße zwischen Urseler Weg und Kreisel - Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer Vorgang: OM 1138/21 OBR 15; ST 705/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Radwegbenutzungspflicht auf der Durchgangsstraße Homburger Landstraße zwischen Urseler Weg und Kreisel (Einmündung der Deuil-La-Barre-Straße) aufzuheben und durch die Regelung "Gehweg, Radfahrer frei, Zweirichtungsverkehr" zu ersetzen; 2. zur Sicherheit der Radfahrer die Dooring-Zone entlang der rechts in Fahrtrichtung stadteinwärts eingerichteten Parkplätze auf der Homburger Landstraße zu markieren. Begründung: Zu 1.: Die Anregung folgt dem Vorschlag der Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 705. Der Fahrradfahrer sollte zwischen den Gefährdungslagen "Zusammenstoß mit Fußgänger" oder "Zusammenstoß mit Fahrzeug" frei wählen dürfen. Berufspendler sind auf dem Fahrrad häufig mit mehr als 25 km/h unterwegs und schätzen, sie hätten eine freie Sicht auf die Straße und "freie Bahn". Der Fahrradweg, wie er aktuell angelegt ist, würde nach heutigen Erkenntnissen nicht mehr in dieser Art eingerichtet werden. Zu 2.: Nachdem die Anordnung von streckenweisen Tempo 30 in dem o. a. Streckenabschnitt abgelehnt worden ist, sollte die Sicherheit der Fahrradfahrer zumindest durch die Markierung der Dooring-Zone, d. h. der Bereich, in den geöffnete Fahrzeugtüren hineinragen, erhöht werden. Markierungen erhöhen die Aufmerksamkeit für Fahrradfahrer und Fahrzeugführer, die ihre Fahrzeugtüren öffnen wollen, gleichermaßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1138 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 705 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 25 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Erhalt der Poststelle Nieder-Eschbach

29.08.2022 · Aktualisiert: 27.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2022, OF 163/15 Betreff: Erhalt der Poststelle Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, sich bei einem Verkauf des Schreibwarenladens in der Deuil-La-Barre-Straße 61A für einen Erhalt der Poststelle einzusetzen. Begründung: In ebay-Kleinanzeigen ist der Schreibwarenladen zum Verkauf angeboten: "Geschäft mit Lotto Post und Postbank u.v.m zu verkaufen". Was ein neuer Eigentümer damit machen wird, ist nicht vorhersagbar. In Nieder-Eschbach ist die Existenz einer Poststelle aber wichtig für die Bevölkerung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 15 am 16.09.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 163/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 1 BFF und FDP gegen GRÜNE und 1 BFF (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Deuil-La-Barre-Straße

08.07.2022 · Aktualisiert: 23.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2022, OM 2521 entstanden aus Vorlage: OF 154/15 vom 15.06.2022 Betreff: Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Deuil-La-Barre-Straße Der Magistrat wird gebeten, verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen , um eine Reduzierung des gebietsfremden Durchgangsverkehrs auf der Deuil-La-Barre-Straße zu erreichen. Nördlich von Nieder-Eschbach soll der überörtliche Verkehr über die L 3008, Vilbeler Straße und den Ostring zur Autobahn und die Innenstadt Frankfurts geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der L 3008 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen L 3008/Niedereschbacher Straße und Vilbeler Straße/K 871 noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Begründung: Die Deuil-La-Barre-Straße wird werktäglich, insbesondere in den Stoßzeiten, von so vielen Kraftfahrzeugen befahren, dass ein Überqueren der Straße kaum möglich ist. Vor der U-Bahn-Haltestelle "Nieder-Eschbach" staut sich der Verkehr regelmäßig weit zurück, sodass es zu erheblichen Lärm- und Geruchsbelästigungen kommt. Davon ist der überwiegende Teil gebietsfremder Durchgangsverkehr. Viele Autopendler nutzen die Deuil-La-Barre-Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Tenor beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2605 Antrag vom 29.12.2022, OF 203/15 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2023, OM 3395 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Leerstand in der Weimarer Straße 22, 24, 25 und 28, dem Oberen Kirchwiesenweg 22 sowie dem Unteren Kirchwiesenweg 16 und 18 beenden

08.07.2022 · Aktualisiert: 19.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2022, OM 2522 entstanden aus Vorlage: OF 155/15 vom 15.06.2022 Betreff: Leerstand in der Weimarer Straße 22, 24, 25 und 28, dem Oberen Kirchwiesenweg 22 sowie dem Unteren Kirchwiesenweg 16 und 18 beenden Der Magistrat wird gebeten, 1. sich mit den Eigentümerinnen und Eigentümern der Anwesen - der Weimarer Straße 22, 24, 25 und 28; - des Oberen Kirchwiesenwegs 22; - des Unteren Kirchwiesenwegs 16 und 18 ins Benehmen zu setzen, um den Leerstand der Gebäude zu beenden; 2. sofern die Eigentümerinnen und Eigentümer keine eigenen Pläne für eine Beendigung des Leerstandes haben, sich diesen gegenüber dafür einzusetzen, hier seniorengerechtes Wohnen zu ermöglichen. Begründung: Der bereits viele Jahre bestehende Wohnungsleerstand ist inakzeptabel und bedarf einer Beendigung. Hier seniorengerechtes Wohnen zu installieren, ist nicht prioritär. Es wäre aber eine sinnvolle Möglichkeit, die Immobilien an dieser Stelle prüfen zu lassen, ob hier Wohnraum wiederhergestellt werden kann, sofern die Eigentümerinnen und Eigentümer selbst keine eigenen Ambitionen haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2527 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrskontrollen in der Nähe des Bahnübergangs der UBahnStation „NiederEschbach“/DeuilLa-BarreStraße

20.05.2022 · Aktualisiert: 01.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2022, OM 2152 entstanden aus Vorlage: OF 142/15 vom 01.05.2022 Betreff: Verkehrskontrollen in der Nähe des Bahnübergangs der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach"/Deuil-La-Barre-Straße Der Magistrat wird gebeten, an der oben genannten Örtlichkeit in beiden Fahrtrichtungen regelmäßige Verkehrskontrollen durchzuführen. Begründung: Da motorisierte Verkehrsteilnehmer oft auf Entfernung sehen, dass die Ampelschaltung auf Rot wechselt, erhöhen diese ihre Geschwindigkeit auf weit über 30 km/h. Vor und hinter den Gleisen befinden sich Zebrastreifen, damit ist dies nicht ungefährlich für Fußgänger. Die Zebrastreifen werden oft von Schulkindern, Anwohnern und älteren Menschen genutzt. Auch eine Kontrolle an den Zebrastreifen ist sehr sinnvoll. Häufig stehen Fußgänger gut sichtbar und wartend auf dem Bürgersteig und werden von Autofahrern und motorisierten Zweiradfahrern (m/w/d) ignoriert, die den Zebrastreifen mit teilweise überhöhtem Tempo überfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 1993 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Absenken des Bordsteins an der Einfahrt des Festplatzes

20.05.2022 · Aktualisiert: 02.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2022, OM 2151 entstanden aus Vorlage: OF 141/15 vom 03.05.2022 Betreff: Absenken des Bordsteins an der Einfahrt des Festplatzes Der Magistrat wird gebeten, die Absenkung des Bordsteins bei der Einfahrt des Festplatzes (Deuil-La-Barre-Straße/Rudolf-Breitscheid-Straße) zu veranlassen. Weiterhin sollte bei dieser Gelegenheit der vorhandene behindertengerechte Übergang verbreitert werden. Begründung: Der Bordstein hat an der angegebenen Stelle eine Höhe, die es beispielsweise Personen mit Rollator oder auch Kindern mit Fahrrad, Roller o. Ä., die noch den Bürgersteig nutzen dürfen, erschwert, auf diesen Bürgersteig zu gelangen. Auch für motorisierte Verkehrsteilnehmer ist diese Einfahrt ein Ärgernis. (Foto: Dr. J. Poloczek) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1792 Antrag vom 17.09.2022, OF 171/15 Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2842 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Abdrift in Richtung Wohnhäuser

22.02.2022 · Aktualisiert: 31.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2022, OF 129/15 Betreff: Abdrift in Richtung Wohnhäuser Der Ortsbeirat möge beschließen: Die BewohnerInnen der Weimarer Straße berichten, dass es häufig zum sogenannten Abdrift in Richtung der Wohnungen kommt, wenn auf den angrenzenden Felder gespritzt wird und der Wind weht. Der Magistrat wird vor dem Hintergrund um Beantwortung nachstehender Frage gebeten: Weiß der Magistrat, was auf den angrenzenden Feldern verspritzt wird und wird das Sprühen für die AnwohnerInnen als gesundheitlich unbedenklich bewertet? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15 am 18.03.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 129/15 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nieder-Eschbach: U-Bahn-Strecke Nieder-Eschbach in Richtung Bonames - Verlängerung des Zauns an der Verlängerung der Georg-Büchner-Straße zur Straße Auf der Steinern Straße (beidseits der Gleise)

11.02.2022 · Aktualisiert: 15.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2022, OM 1610 entstanden aus Vorlage: OF 108/15 vom 26.01.2022 Betreff: Nieder-Eschbach: U-Bahn-Strecke Nieder-Eschbach in Richtung Bonames - Verlängerung des Zauns an der Verlängerung der Georg-Büchner-Straße zur Straße Auf der Steinern Straße (beidseits der Gleise) Der Magistrat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, 1. dass der Zaun, der das rechte Gleis der U-Bahn-Strecke von Nieder-Eschbach nach Bonames an der Verlängerung der Georg-Büchner-Straße zur Straße Auf der Steinern Straße von der Fahrbahn trennt, verlängert wird; 2. dass der Zaun auf der gegenüberliegenden Seite (in Fahrtrichtung Bonames gesehen das linke Gleis) ebenso bis zur Unterführung/Brücke verlängert wird. Begründung: Zu 1.: In Richtung Bonames gesehen liegt das linke Gleis an der Verlängerung der Georg-Büchner-Straße zur Straße Auf der Steinern Straße sehr dicht an der Fahrbahn. Die Straße besteht an dieser Stelle nur aus einer Fahrbahn ohne Bürgersteig und wird rege genutzt, um zu den Wohnhäusern, zum Niedereschbacher Stadtweg oder nach Bonames zu gelangen. An dieser Stelle beginnt das Gleis, sich in eine lang gezogene Rechtskurve zu neigen. Durch den Neigungswinkel kommt die U-Bahn gefährlich nahe an die Fahrbahn. Dies könnte zu Gefahrensituationen führen, bspw. wenn kleinere Kinder mit Rädchen oder Rollern zu nah an den zum Gleis gelegenen Fahrbahnrand geraten. Zu 2.: Auf der gegenüberliegenden Seite befindet sich ein asphaltierter Feldweg, der ebenfalls sehr dicht am Gleis liegt und nicht nur von Landwirten, sondern auch Fahrrad fahrenden Kindern, Spaziergängern etc. genutzt wird. Zudem befindet sich am Knick des Feldweges am Gleis ein Walnussbaum, der im Herbst insbesondere Kinder dazu einlädt, Walnüsse aufzusammeln. Die Walnüsse fallen teilweise auch ins Gleisbett. Die örtliche Situation stellt auch hier eine Gefahr für Leib und Leben, insbesondere für Kinder, die Gefahrensituationen häufig altersbedingt nicht einschätzen können, dar. Bild zu Nr 1.: Petra Kielmann/Januar 2022 Bild zu Nr. 2.: Petra Kielmann/Januar 2022 Bild zu Nr. 3.: Tanja Raab-Rhein/Januar 2022 Bild zu Nr. 2.: Tanja Raab-Rhein/Januar 2022 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1524 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 15 am 08.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Impfen, wo die Menschen leben: Impfkampagne und Impfangebote im Frankfurter Norden verbessern

11.02.2022 · Aktualisiert: 11.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2022, OM 1608 entstanden aus Vorlage: OF 106/15 vom 26.01.2022 Betreff: Impfen, wo die Menschen leben: Impfkampagne und Impfangebote im Frankfurter Norden verbessern Mit dem Ziel, die Impfquote zu erhöhen, um die Coronapandemie zu bekämpfen, wird der Magistrat gebeten, die Impfkampagne in den nördlichen Stadtteilen deutlich zu intensivieren und in Ergänzung zu den bestehenden Impfangeboten folgenden Maßnahmen umzusetzen: 1. Mehr mobile Impfteams einsetzen, insbesondere für Menschen in den (dicht besiedelten) Wohnsiedlungen (bspw. auch in Zusammenarbeit mit Quartiersmanagement, Beiräten, Vereinen und Institutionen vor Ort). 2. Die nördlichen Stadtteile stärker bei (niedrigschwelligen) Sonderaktionen berücksichtigen (bspw. den Impf-Express). 3. Einrichtung eines (längerfristigen) Impfzentrums im Frankfurter Norden prüfen (bspw. in leer stehenden Ladenlokalen oder in Saalbauten). In Nieder-Eschbach würden hierfür die ehemalige Bäckerei an der Deuil-La-Barre-Straße und Gemeinschaftsräume in der Siedlung Ben-Gurion-Ring in Betracht kommen. 4. Informationsmaterial niedrigschwellig und mehrsprachig zur Verfügung stellen. Begründung: Unbestritten ist die Impfung ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung der Coronapandemie. Es ist also nach wie vor wichtig, dass sich möglichst viele Menschen impfen lassen. Das betrifft die Erst- und Zweitimpfungen ebenso wie die sogenannte Boosterimpfung. Wichtig ist dabei, es den Menschen möglichst einfach zu machen, sich zu informieren und sich impfen zu lassen. Entsprechend muss die Stadt Frankfurt im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles unternehmen, um den Menschen schnelle und unkomplizierte Impfangebote zu machen und Informationsmaterial einfach und verständlich zur Verfügung zu stellen. In Frankfurt kann man sich derzeit im Impfzentrum an der Messe, bei Sonderimpfaktionen im gesamten Stadtgebiet und natürlich bei Haus- und Betriebsärzten impfen lassen. Doch nicht alle Menschen sind mobil und gerade in den nördlichen Stadtteilen ist nicht nur die Anbindung zur Messe bzw. nach Frankfurt nur eingeschränkt gegeben, auch die Versorgung mit Hausärzten ist teils unzureichend (insbesondere in den Wohnsiedlungen). Auch können die Hausärzte gar nicht alle Menschen erreichen. Die Berücksichtigung der nördlichen Stadtteile bei Sonderimpfaktionen ist noch ausbaufähig. Für Impfangebote sollte ein "Konzept der kurzen Wege" gelten. Impfangebote und Informationen müssen zu den Menschen und nicht nur in die Stadtteile, in denen es eine gute Anbindung und/oder eine ausreichende Versorgung durch Arztpraxen und einen guten Zugang zu Informationen gibt, gebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1200 Aktenzeichen: 53 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erweiterter Winterdienst auf Fahrradwegen im Frankfurter Norden

07.02.2022 · Aktualisiert: 11.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2022, OM 1523 entstanden aus Vorlage: OF 62/14 vom 21.01.2022 Betreff: Erweiterter Winterdienst auf Fahrradwegen im Frankfurter Norden Der Magistrat wird gebeten, den am 13. Januar 2022 von Stadträtin Rosemarie Heilig und Stadtrat Stefan Majer vorgestellten erweiterten Winterdienst auf Fahrradwegen in Frankfurt am Main auf den Frankfurter Norden auszuweiten und sicheres Fahrradfahren auf den Verbindungsstraßen zwischen Harheim und Nieder-Erlenbach (1), Harheim und Nieder-E schbach (2) sowie Harheim und Bonames (3) zu ermöglichen. Begründung: Zwischen den Stadtteilen findet eine intensive Nutzung der Fuß- und Fahrradwege statt. Die Relevanz dieser Verbindungswege ist in den letzten Jahren - im Vergleich zu anderen Verbindungsstrecken zwischen den Frankfurter Stadtteilen - überdurchschnittlich gestiegen. Als Gründe dafür sind die permanent steigende Einwohnerzahl und die damit verbundene höhere Frequentierung der Schul-, Hort- und Einkaufswege sowie die Nutzung von Fahrrädern als Alternative zum Pkw insbesondere zu Uhrzeiten, in denen der öffentliche Nahverkehr ruht, zu nennen. Zur Schonung von Pflanzen und Tieren wäre die "Streuung" mit einem "Salz-Wasser-Gemisch", wie sie auch auf den fünf vorgestellten Strecken genutzt wird, wünschenswert. Da die vorgesehenen Streufahrzeuge auch zu Kehrfahrzeugen umgerüstet werden können, wären diese ein weiterer Beitrag für ein ganzjährig sicheres Fahrradfahren zwischen den Stadtteilen im Frankfurter Norden. Quelle: OpenStreetMap Planskizze Erweiterter Winterdienst auf Fahrradwegen im Frankfurter Norden Erklärung zur Planskizze: 1. Erlenbacher Stadtweg (Harheim - Nieder-Erlenbach) 2. Niedereschbacher Stadtweg (Harheim - Nieder-Eschbach) 3. Harheimer Weg (Harheim - Bonames) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1198 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Niedereschbacher Stadtweg sanieren

10.01.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1298 entstanden aus Vorlage: OF 54/14 vom 12.12.2021 Betreff: Niedereschbacher Stadtweg sanieren Der Magistrat wird gebeten, den Niedereschbacher Stadtweg zu sanieren und auf die Erfordernisse der Fußgänger, des Radverkehrs, des landwirtschaftlichen Verkehrs und des Anliegerverkehrs einzurichten und abzustimmen. Insbesondere soll der Fuß- und Radverkehr zwischen den Stadtteilen Nieder-Eschbach und Harheim besser und sicherer werden. Begründung: Der Niedereschbacher Stadtweg ist teilweise mit Schlaglöchern oder Ausbesserungen übersät, an vielen Stellen bilden sich am Randstreifen Pfützen. Die sind für den landwirtschaftlichen Verkehr und den Anliegerverkehr kein Problem, jedoch für Menschen, die zu Fuß, mit Gehhilfe oder mit dem Rad unterwegs sind, weil der Fuß- und Radverkehr dem motorisierten auf diese Randstreifen ausweichen muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 987 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Parkplatzmarkierungen auf dem Park- und Festplatz „An der Dorflinde“ in der DeuilLaBarreStraße deutlicher sichtbar machen

02.01.2022 · Aktualisiert: 15.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2022, OF 101/15 Betreff: Parkplatzmarkierungen auf dem Park- und Festplatz "An der Dorflinde" in der Deuil-La-Barre-Straße deutlicher sichtbar machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Straßenverkehrsamt wird gebeten die Markierungen der Parkbuchten zu verbessern. Begründung: Als seinerzeit der Festplatz, der ansonsten als öffentlicher Parkplatz Verwendung findet, neu angelegt und gepflastert wurde, wurden die Stellplätze mit anders geformten, aber gleich grau eingefärbten Steinen angedeutet. Diese Markierungen haben noch nie ihren Namen verdient. Die Folge ist, dass diese selten beachtet werden und dadurch wertvoller Parkraum verloren geht. Parkraum ist aber heute ein wertvolles Gut! Durch zusätzliche Markierungen, z.B. weiße Linien, wird die Parkraumaufteilung eindeutiger dargestellt und die Anzahl der knappen Parkplätze ohne bauliche Veränderungen erhöht. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 101/15 wird bis zur Sitzung am 29.04.2022 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 15 am 11.02.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 101/15 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Urseler Weg - Aufstellen von Pollern am Zebrastreifen an der Otto-Hahn-Schule

26.11.2021 · Aktualisiert: 25.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1139 entstanden aus Vorlage: OF 81/15 vom 08.11.2021 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder-Eschbach: Urseler Weg - Aufstellen von Pollern am Zebrastreifen an der Otto-Hahn-Schule Der Magistrat wird aufgefordert, die Nutzung des Zebrastreifens an der Otto-Hahn-Schule (OHS)/ Ecke Urseler Weg/Albert-Schweitzer-Straße durch das Aufstellen von Pollern sicherer zu machen. Begründung: Problem/Verkehrskonflikt: Auf dem Urseler Weg kommt es, insbesondere zu den Stoßzeiten (morgens zwischen 07:30 Uhr und 09:00 Uhr und mittags zwischen 13:00 Uhr und 14:00 Uhr), zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen. Der Teilabschnitt auf Höhe der OHS leidet unter dem Verkehr der Eltern, die ihre Kinder zu den Kitas Gladiolenstraße oder Hexenkessel bringen bzw. abholen, und dem Verkehr der Lehrkräfte und Schüler der OHS. Dazu kommt der Durchgangsverkehr, der der überlasteten Deuil-La-Barre-Straße ausweicht, der Linienbusverkehr (Linie 29) und nicht zuletzt der normale (Berufs-)Verkehr der Anwohner des Urseler Wegs und seiner Nebenstraßen. Durch die (teilweise verkehrswidrig) parkenden Fahrzeuge an der Einmündung Albert-Schweitzer-Straße in den Urseler Weg ist es wegen der hierdurch eingeschränkten Sicht für die Schüler mit Gefahren verbunden, den Zebrastreifen zu nutzen. Problemlösung: Die freie Sicht vom Seitenrand aus ist entscheidend für die Sicherheit beim Überqueren des Urseler Wegs. Damit die Sicht auch für die vorbeifahrenden Fahrzeuge verbessert wird, sollen auf der Seite hin zur Albert-Schweitzer-Straße 1,5 Meter vor und 1,5 Meter hinter dem Zebrastreifen Poller aufgestellt werden, um den ruhenden Autoverkehr fernzuhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 568 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Schulweg Nieder Eschbach: Einrichtung einer unechten Einbahnstraße in der Straße An der Walkmühle vor der Michael-Grzimek-Schule

29.10.2021 · Aktualisiert: 17.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 932 entstanden aus Vorlage: OF 77/15 vom 14.09.2021 Betreff: Sicherer Schulweg Nieder Eschbach: Einrichtung einer unechten Einbahnstraße in der Straße An der Walkmühle vor der Michael-Grzimek-Schule Der Magistrat wird gebeten, die Straße An der Walkmühle von der Deuil-La-Barre-Straße kommend in Richtung Urseler Weg von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 09:00 Uhr als Einbahnstraße auszuweisen, sodass das Durchfahren vom Urseler Weg aus in dieser Zeit nicht möglich ist. Die Einrichtung dieser unechten Einbahnstraße soll für einen Probezeitraum von sechs Monaten erfolgen. Begründung: Im November 2018 kamen Kinder, Eltern und Lehrer der Michael-Grzimek-Schule in den Ortsbeirat und baten eindringlich darum, die Verkehrssituation vor der Schule in der Straße An der Walkmühle zu verbessern, da aufgrund des Platzmangels direkt auf dem Bürgersteig und dem Zebrastreifen gehalten werde. Das entsprechende Video kann unter "Grzimek-Schüler sprechen im Ortsbeirat 15" bei YouTube eingesehen werden. Die Frankfurter Neue Presse berichtete darüber und Hit Radio FFH lud die Kinder in eine Radiosendung ein. Unter dem Druck der Öffentlichkeit handelte die Stadt schnell und es wurden vor etwa zweieinhalb Jahren die entsprechenden Halteverbotsschilder angebracht. Dies führte dazu, dass sich die Situation vor der Schule erheblich entspannte, da zwar immer noch renitente Eltern ihre Kinder vor der Schule aus dem Auto ließen, sich aber das Zuparken des Fußgängerüberwegs und das Parken auf dem Bürgersteig direkt vor der Schule sehr reduzierte. Bedauerlicherweise hat der Magistrat ohne Kenntnis des Ortsbeirats (nur einige Mitglieder waren informiert), der Schule und der Elternvertretung in einer Nacht-und-Nebel-Aktion die Schilder einfach abgebaut. Hergestellt ist seitdem wieder das alte Verkehrschaos. Eltern fahren auf den Bürgersteig, um ihre Kinder aussteigen zu lassen. Zu Fuß gehende Kinder müssen auf die Straße ausweichen, um die Autos zu umlaufen. Der Fußgängerüberweg vor der Schule ist zugeparkt. Erschwerend kommt hinzu, dass ein Bus von der Deuil-La-Barre-Straße kommend in Richtung Urseler Weg die Straße befährt. Die Haltestelle befindet sich direkt vor der Schule. Hält der Bus oder kommen Pkw dem Bus entgegen, weichen diese aufgrund der geringen Fahrbahnbreite auf den Bürgersteig direkt vor der Schule aus. Dies führt zu einer erheblichen Gefährdung der Kinder, die morgens zur Schule laufen und nicht mit einem Elterntaxi gebracht werden. Am 10.09.2021 fand auf Bitten der Schulleitung der Michael-Grzimek-Schule eine Schulwegbegehung mit Vertretern des Ortsbeirates, der Kinderbeauftragten, des Elternbeirats, der Polizei, des Stadtschulamtes sowie des Amtes für Straßenbau und Erschließung und des Straßenverkehrsamtes statt. Alle Beteiligten konnten sich von dem Chaos vor der Schule überzeugen. In diesem Rahmen wurde auch festgestellt, dass es Entlastung bringen würde, wenn die Autos auf der schmalen Straße nicht in beiden Richtungen fahren würden, damit entgegenkommende Fahrzeuge nicht auf den Bürgersteig ausweichen müssen. Um die Anwohner jedoch nicht unnötig zu belasten, würde es genügen, die Einbahnstraßenregelung nur in der morgendlichen Bringzeit zwischen 08:00 Uhr und 09:00 Uhr (die Schule beginnt um 08:30 Uhr) einzurichten. Der Ortsbeirat hält Maßnahmen zur Schulwegsicherung für dringend erforderlich. Die Einrichtung einer solchen unechten Einbahnstraße, vorerst probeweise für sechs Monate, wäre ein guter Beitrag dazu. Die Gemeinde Iserlohn hat eine solche unechte Einbahnstraße im Jahr 2018 ebenfalls probeweise eingeführt. Die Erprobung war erfolgreich. Die Gemeinde hat 2019 beschlossen, es bei dieser Regelung dauerhaft zu belassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 483 Antrag vom 27.03.2024, OF 306/15 Anregung an den Magistrat vom 19.04.2024, OM 5367 Aktenzeichen: 32 1

Ideen

Idee
5

Verkehrsberuhigung Grundschule/Kindertagesstätte 96 in Harheim

18.04.2019

Die Diskussion um das „Elterntaxi“, „Helikoptereltern“ und falsch verstandene Fürsorgepflicht, wenn man sein Kind mit dem Auto bis ins Klassenzimmer begleitet, wird derzeit in Politik, Medien und zwischen Eltern mit relativ eindeutiger Zielrichtung und Konsensfähigkeit geführt. Verbände wie der ADAC, Lehrbeauftragte, Psychologen, Politiker und Eltern sind einer Meinung: Zumindest die letzten Meter, wenn nicht den ganzen Weg, sollten Kinder allein gehen. Jedenfalls ist zu Fuß gehen sinnhafter als gefahren zu werden – für die eigenen Kinder wie die übrigen Kinder, die die Verkehrsteilnahme üben. Allein, es sind immer die anderen Eltern, nie man selbst, die die Kinder mit dem Auto in die Schule fahren. Und wenn, dann ist dies ausnahmsweise der Fall, weil Zeitdruck herrscht oder es regnet oder oder oder. Ausreden gibt es zu Hauf. Dieser Vorschlag soll eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Grundschule, des Kindergartens, zweier Krippen (U3) und zweier Horteinrichtungen sowie eines Spielplatzes in Harheim bewirken und Schul-, Hort-, Kindergarten- und Krippenwege sicherer gestalten. Dieser Vorschlag berücksichtigt die Belange der Anwohner, Beschäftigten, Anlieferer, Versorger und Rettungskräfte. Er soll jedoch bewusst die Anfahrt mit dem Auto für Eltern erschweren bzw. unattraktiv gestalten. Damit einher geht der Nachteil für alle hier mitabstimmenden Eltern, im Regen, bei Zeitnot oder mit Gepäck mehr Zeit und Vorsorgemaßnahmen (Regenschirm, früher aufstehen) einkalkulieren zu müssen. Das sollte es uns wert sein! Die Situation um den Bereich der Grundschule/Kindertagesstätte 96 ist für eine Verkehrsberuhigung günstig. Die Anwohnerzahlen sind gering, es besteht – außer der Eltern – kein Durchgangsverkehr und kein ÖPNV. Durch den Eschbach, dessen Grünstreifen und die Feldlage nach Westen hin ist der Bereich von zwei Seiten her relativ verkehrsberuhigt. Im Kern bedarf es daher nur einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen und deren Kreuzungen „In den Schäfergärten“ und „Am Eschbachtal“ und „Am Wetterhahn“. Optional wäre noch eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen „Grundweg, Zur Untermühle und „Am Entenpfad“ wünschenswert. Dennoch schaffen es die Eltern morgens in aller Regelmäßigkeit den Kreuzungsbereich der Querstraße, die Straße in den Schafgärten und die Zuwege zu diesem Bereich zu verstopfen. Und das, obgleich auf der anderen Seite des Eschbachs auch für auf das Auto angewiesene Personen ein großer Parkplatz "Zur Untermühle" vorhanden ist. Die Verkehrsberuhigung lässt sich durch wenige, relativ kostengünstige Maßnahmen umsetzen: (1) Ausweis einer Spielstraße im hinteren Bereich der Straßen „Am Eschbachtal“ (ab Ecke Am Wetterhahn) und „In den Schafgärten“ (ab Bürgerhaus). Optional/wünschenswert: Pflasterung oder sonstige visuelle Abgrenzung des Spielstraßenbereichs. Dies bewirkt gleichzeitig ein Halteverbot in nicht gegenzeichnenden Bereichen, insbesondere im Kreuzungsbereich. Platz für Kennzeichnungen von für Anlieger erforderliche Parkplätzen ist hinreichend vorhanden. (2) Sperrung der Querstraße zwischen den Straßen „Am Eschbachtal“ und „In den Schafgärten“ durch Poller, Pflanzenkübel oder eine andere bauliche Maßnahme. Die Sperrung sollte es den Bewohnern des Hauses Ecke Am Eschbachtal ermöglichen, den Parkplatz des Hauses über die Straße „Am Eschbachtal“ zu erreichen. (3) Die vorgenannte Sperrung bewirkt eine Sackgasse der Straße „In den Schafgärten“. Die ist wegen des Wendehammers an deren Ende für Versorger, Anlieferer und Rettungsfahrzeuge unkritisch und entspricht der Situation, wie sie schon heute an vielen Straßenendpunkten in Harheim vorzufinden ist. (4) Sperrung des hinteren Bereichs der Straße/Sackgasse „In den Schafgärten“ (Spielstraße ab Bürgerhaus) für Fahrzeuge, die nicht Lehr- und Betreuungskräften, der Anlieferung von Waren, Landwirtschaft oder als Rettungsfahrzeuge dienen. (5) Abbiegende Vorfahrt der Straßen „Am Eschbachtal“ – „Am Wetterhahn“, so dass visuell der hintere Bereich „Spielstraße“ betont wird und gleichzeitig dem Verkehr erhöhte Aufmerksamkeit im Kreuzungsbereich abverlangt wird. (6) Verbreiterung des westlichen Gehwegs der Straße „Am Wetterhahn“ und Verschmälerung der Fahrspur. Dies ist der Hauptweg aller Harheimer Kinder aus Nordenund Nordosten, da Straßenquerungen auf der Ostseite vermieden werden. (7) Einbahnstraßenregelung der Straßen „Am Eschbachtal“ und „Hochfeldstraße“ (Fahrrichtung nach Westen) sowie „Merzenstraße“ (nach Osten). (8) Zebrastreifen im unteren Bereich der Straße „Am Wetterhahn“ und zur Querung der Straße „In den Schafgärten“ für Kinder, die von Norden und Nordosten kommen. (9) Errichten eines vollwertigen Bürgersteigs der Straße „In den Schafgärten“ mit entsprechenden Zebrastreifen. (10) Ausweis einer Spielstraße in den Straßen „Grundweg“ und „Entenpfad“ (zumal teils kein Gehweg vorhanden ist). Schraffierte Fläche zwischen Übergang Brücke und der Straße „Entenpfad“. Unter Berücksichtigung bereits bestehender Fußzuwege zwischen „In den Aspen“ und „Hochfeldstraße“ sowie einer Ampel im Bereich „Korfstraße“ und der verkehrsberuhigten „Hermannspforte“ kommen die Vorteile dieser Maßnahmen viele Kindern aus ganz Harheim zu Gute. Weitergehende Lösungen wie Schranken, Pflanzenkübel, Bodenschwellen oder versenkbare Poller sind zwar wünschenswert. Dürften aber angesichts des Nutzens, derer Kosten oder sonstiger Nachteile nur dann erforderlich werden, wenn vorgenannte Maßnahmen sich als nicht ausreichend herausstellen.