Tempo-30-Beschilderung auf Teilen der Homburger Landstraße
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
der Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird wiederum gebeten, den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Einmündung Urseler Weg mit Tempo- 30-Schildern zu versehen. Begründung: Der erwähnte Abschnitt der Homburger Landstraße ist als Landesstraße klassifiziert ist (L 3008), kann also nicht einer Tempo-30-Zone zugeordnet werden. Der erwähnte Abschnitt hat allerdings den Charakter einer normalen Ortsstraße. Wir aus dem Bericht der Frankfurter Rundschau vom 5.4.2017 hervorgeht, ist in Schwanheim für eine vergleichbare Situation eine Lösung gefunden worden. Dies wünscht der Ortsbeirat auch für Nieder-Eschbach.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 94/15
Betreff: Tempo-30-Beschilderung auf Teilen
der Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird wiederum gebeten, den
Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße
und Einmündung Urseler Weg mit Tempo- 30-Schildern zu
versehen. Begründung: Der erwähnte Abschnitt der Homburger Landstraße ist
als Landesstraße klassifiziert ist (L 3008), kann also nicht einer
Tempo-30-Zone zugeordnet werden. Der erwähnte Abschnitt hat allerdings den
Charakter einer normalen Ortsstraße. Wir aus dem Bericht der Frankfurter
Rundschau vom 5.4.2017 hervorgeht, ist in Schwanheim für eine vergleichbare
Situation eine Lösung gefunden worden. Dies wünscht der Ortsbeirat auch für
Nieder-Eschbach.
Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR
15 am 21.04.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF
94/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 96/15 für erledigt erklärt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme