Ausweisung Radweg rund um den Kreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2015, OM
4756 entstanden aus Vorlage:
OF 300/15 vom
12.11.2015 Betreff: Ausweisung Radweg rund um den Kreisel
Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße Am Kreisel Homburger
Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße ist lediglich die Westseite entlang der
Homburger Landstraße als Fuß- und Radweg ausgewiesen. Neben den drei
Fußgängerüberwegen und auf den Bürgersteigen neben der Ein- und Ausfahrt der
Deuil-La-Barre-Straße sind jeweils Bereiche derart gestaltet, dass sie als
Radweg angesehen oder genutzt werden können. Eine entsprechende Beschilderung
fehlt. Das führt dazu, dass Radfahrer aus der Deuil-La-Barre-Straße entweder
bei Nutzung der Überwege absteigen und das Rad über den Überweg schieben müssen
oder die Fahrbahn des Kreisels nutzen, was aber wegen der Nutzungspflicht des
Fuß- und Radweges im Westteil des Kreisel nicht erlaubt ist. Bei Konflikten zwischen Rad- und Autofahrern im
Kreisel ist die Rechtslage zumindest ungeklärt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, am Kreisel Homburger Landstraße/Deuil-La-Barre-Straße die
für den Radverkehr vorgesehenen Streifen neben den Fußgängerüberwegen sowie
deren Verbindung beiderseits der Ein- und Ausfahrt zur Deuil-La-Barre-Straße
per Beschilderung und Boden-Piktogrammen als Radweg auszuweisen und somit eine
klare Rechtslage für den Radverkehr zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 15
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.02.2016, ST 320
Aktenzeichen: 32 1