Voraussichtlicher Beginn Bauarbeiten und Fertigstellung Gymnasium Nord
Vorlagentyp: OF FDP
Begründung
Bauarbeiten und Fertigstellung Gymnasium Nord Vorgang: V 624/17 OBR 12; ST 1122/19 Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten:
- Wann rechnet der Magistrat in Anbetracht des derzeitigen Planungsstandes für den Bebauungsplan Nr. 923 - "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" frühestens mit dem Baubeginn und der Fertigstellung für das im Bereich dieses Bebauungsplans vorgesehene Gymnasium Nord?
- Aus welchen Gründen ist der Magistrat zu dem Ergebnis gekommen, dass andere Flächen, insbesondere die derzeit vorgesehene Fläche innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 923 "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" dem vom Magistrat in der Talstraße intensiv geprüften Standort vorzuziehen sind? Welche Rolle spielt bei der Bewertung die zeitliche Komponente, d.h. der mögliche Fertigstellungstermin am endgültigen Standort? Begründung: Der Magistrat hat in der Stellungnahme ST 1122 vom 07.06.2019 mitgeteilt, dass als geplanter Standort für das Gymnasium Nord eine Fläche innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 923 "Nordwestlich Auf der Steinern Straße", vormals Bebauungsplangebiet Nr. 516 "Bonames Ost", vorgesehen ist. Mindestens dieser Standort sei einem intensiv geprüften Grundstück in der Talstraße als finaler Standort vorzuziehen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 923 - "Nordwestlich Auf der Steinern Straße" wurde am 13.12.2018 beschlossen. Weitere Details zur Zeitplanung sind derzeit nicht bekannt. Daher wird der Magistrat um die Beantwortung der gestellten Fragen gebeten.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 05.08.2019,
OF 462/12 Betreff: Voraussichtlicher Beginn
Bauarbeiten und Fertigstellung Gymnasium Nord Vorgang: V 624/17 OBR 12; ST 1122/19 Der Ortsbeirat wird gebeten,
Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung der
nachfolgenden Fragen gebeten: 1. Wann rechnet der Magistrat in Anbetracht des
derzeitigen Planungsstandes für den Bebauungsplan Nr. 923 - "Nordwestlich Auf
der Steinern Straße" frühestens mit dem Baubeginn und der Fertigstellung für
das im Bereich dieses Bebauungsplans vorgesehene Gymnasium Nord? 2. Aus welchen Gründen ist der
Magistrat zu dem Ergebnis gekommen, dass andere Flächen, insbesondere die
derzeit vorgesehene Fläche innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 923
"Nordwestlich Auf der Steinern Straße" dem vom Magistrat in der Talstraße
intensiv geprüften Standort vorzuziehen sind? Welche Rolle spielt bei der
Bewertung die zeitliche Komponente, d.h. der mögliche Fertigstellungstermin am
endgültigen Standort? Begründung: Der Magistrat hat in der Stellungnahme ST 1122 vom
07.06.2019 mitgeteilt, dass als geplanter Standort für das Gymnasium Nord eine
Fläche innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 923 "Nordwestlich Auf der
Steinern Straße", vormals Bebauungsplangebiet Nr. 516 "Bonames Ost", vorgesehen
ist. Mindestens dieser Standort sei einem intensiv geprüften Grundstück in der
Talstraße als finaler Standort vorzuziehen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 923 -
"Nordwestlich Auf der Steinern Straße" wurde am 13.12.2018 beschlossen. Weitere
Details zur Zeitplanung sind derzeit nicht bekannt. Daher wird der Magistrat um
die Beantwortung der gestellten Fragen gebeten. Antragsteller:
FDP
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 03.11.2017, V 624
Stellungnahme
des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1122
Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR
12 am 16.08.2019, TO I, TOP 14 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Änderungsantrag, die Ziffer
2. des Tenors zu streichen. Beschluss:
Auskunftsersuchen V 1369 2019
1. Der Änderungsantrag wird abgelehnt. 2. Die
Vorlage OF 462/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1.: CDU, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD und GRÜNE
(= Annahme) zu 2.: CDU, FDP, LINKE. und BFF gegen SPD (= Ablehnung);
GRÜNE (= Enthaltung)