Einrichtung eines Zebrastreifens in der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Glockengasse
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM
564 entstanden aus Vorlage:
OF 35/15 vom
24.08.2016 Betreff: Einrichtung eines Zebrastreifens in der
Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Glockengasse Der Magistrat wird gebeten, zu
veranlassen, dass ein Zebrastreifen auf der Deuil-La-Barre-Straße in der Höhe
der Glockengasse (Sparkasse) als weiterer sicherer Übergang, insbesondere für
die Schulkinder, die aus der Glockengasse kommen, eingerichtet wird. Ein
Zebrastreifen an dieser Stelle wird neben dem Ortsbeirat auch von der örtlichen
Grundschule sowie dem Schulelternbeirat begrüßt. Dieser
soll dann im neuen Schulwegeplan aufgenommen werden. Im Falle einer noch vorher
durchzuführenden Verkehrszählung zur Frequentierung dieses Bereichs gemäß den
Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zur Einrichtung von Straßenquerungen
ist die Zählung dann vordringlich in den Zeiten morgens von 07:00 Uhr bis
09:00 Uhr vorzunehmen. Das Ergebnis dieser Zählung ist dem Ortsbeirat
mitzuteilen. Begründung: Bei der letzten Ortsbegehung mit der
Straßenverkehrsbehörde wurde der Vorschlag zur Einrichtung eines Zebrastreifens
ohne eine Wertung aufgenommen. Die Begründung zum Vorschlag sei den Vertretern
der Behörde nachvollziehbar, sodass empfohlen wurde, im Rahmen eines Antrags
seitens des Ortsbeirats diesen Vorschlag näher prüfen zu lassen, da ein Bedarf
durchaus zu erkennen war. Vor dem Hintergrund einer generellen Bedarfsprüfung
zur Einrichtung von Zebrastreifen, Ampelanlagen etc. zur Querung von Straßen
ist gegebenenfalls noch eine Verkehrszählung hinsichtlich der Belastung und
Frequentierung der Straße notwendig. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 15
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 21.11.2016, ST 1559
Aktenzeichen: 32 1