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Einrichtung eines Zebrastreifens in der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Glockengasse

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 564 entstanden aus Vorlage: OF 35/15 vom 24.08.2016 Betreff: Einrichtung eines Zebrastreifens in der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Glockengasse Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass ein Zebrastreifen auf der Deuil-La-Barre-Straße in der Höhe der Glockengasse (Sparkasse) als weiterer sicherer Übergang, insbesondere für die Schulkinder, die aus der Glockengasse kommen, eingerichtet wird. Ein Zebrastreifen an dieser Stelle wird neben dem Ortsbeirat auch von der örtlichen Grundschule sowie dem Schulelternbeirat begrüßt. Dieser soll dann im neuen Schulwegeplan aufgenommen werden. Im Falle einer noch vorher durchzuführenden Verkehrszählung zur Frequentierung dieses Bereichs gemäß den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zur Einrichtung von Straßenquerungen ist die Zählung dann vordringlich in den Zeiten morgens von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr vorzunehmen. Das Ergebnis dieser Zählung ist dem Ortsbeirat mitzuteilen. Begründung: Bei der letzten Ortsbegehung mit der Straßenverkehrsbehörde wurde der Vorschlag zur Einrichtung eines Zebrastreifens ohne eine Wertung aufgenommen. Die Begründung zum Vorschlag sei den Vertretern der Behörde nachvollziehbar, sodass empfohlen wurde, im Rahmen eines Antrags seitens des Ortsbeirats diesen Vorschlag näher prüfen zu lassen, da ein Bedarf durchaus zu erkennen war. Vor dem Hintergrund einer generellen Bedarfsprüfung zur Einrichtung von Zebrastreifen, Ampelanlagen etc. zur Querung von Straßen ist gegebenenfalls noch eine Verkehrszählung hinsichtlich der Belastung und Frequentierung der Straße notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1559 Aktenzeichen: 32 1