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Meine Nachbarschaft: Mathildenstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der südlichen Buchrainstraße

07.10.2016 · Aktualisiert: 08.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 694 entstanden aus Vorlage: OF 166/5 vom 13.09.2016 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der südlichen Buchrainstraße Vorgang: OM 4506/15 OBR 5; ST 240/16 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob aufgrund seiner Stellungnahme vom 01.02.2016, ST 240, verkehrsberuhigende Maßnahmen in der südlichen Buchrainstraße notwendig sind, und wenn ja, welche Maßnahmen umgesetzt werden können. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/Goldbergweg und Burgenlandweg beschweren sich über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als Tempo-30-Zone ausgeschildert ist. Der Ortsbeirat hat mit der Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4506, eine Messung mittels ViaCount-Geräten beantragt. In der Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 240, werden die Messdaten dargelegt. Da von rund einem Viertel der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird, stellt sich hier die Frage, ob aus Sicht des Magistrats Handlungsbedarf besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4506 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 240 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1744 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße

01.07.2016 · Aktualisiert: 30.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 302 entstanden aus Vorlage: OF 104/5 vom 13.06.2016 Betreff: Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße Der Magistrat wird gebeten, im Einmündungsbereich der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen, die der Länge von Müll- und Rettungsfahrzeugen gerecht wird (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung ). Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der Einmündungsbereich der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße derart zugeparkt wird, dass es für aus der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße einfahrende Fahrzeugführer nicht möglich ist, in einem Zug hineinzufahren. Besonders problematisch stellt sich dieses Parkverhalten für Rettungsfahrzeuge oder die Müllabfuhr dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1300 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Installation eines Blinklichtes an der Einmündung des Lettigkautweges in die Offenbacher Landstraße

01.07.2016 · Aktualisiert: 12.10.2016

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 308 entstanden aus Vorlage: OF 118/5 vom 26.06.2016 Betreff: Installation eines Blinklichtes an der Einmündung des Lettigkautweges in die Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Lichtsignalanlage über den Lettigkautweg ein Blinklicht zu installieren, das die von der Offenbacher Landstraße kommenden und nach rechts in den Lettigkautweg fahrenden Fahrzeugführer auf die Fußgängerinnen und Fußgänger hinweist. Begründung: Schülerinnen und Schüler, die zum neuen Standort der Mühlbergschule am Länderweg auf der "Gartenseite" der Offenbacher Landstraße laufen, müssen an dieser Stelle den Lettigkautweg überqueren, wobei Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Rechtsabbieger von der Offenbacher Landstraße zeitgleich Grün haben. Daher erscheint eine Warnung der Autofahrerinnen und Autofahrer als vorbeugende Maßnahme sinnvoll. Der Umzug der Schule findet im Herbst 2016 statt, daher kommt dieser Wunsch aus den Reihen des Schulbeirates. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1387

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Änderung der Ampelschaltung an der Kreuzung Buchrainstraße/Wiener Straße/Goldbergweg

01.07.2016 · Aktualisiert: 05.10.2016

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 299 entstanden aus Vorlage: OF 101/5 vom 13.06.2016 Betreff: Änderung der Ampelschaltung an der Kreuzung Buchrainstraße/Wiener Straße/Goldbergweg Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Buchrainstraße/ Wiener Straße/Goldbergweg derart zu ändern, dass es wieder - wie bereits zu früheren Zeiten - drei Phasen gibt: 1. Phase: Grün für den Individualverkehr aus der Wiener Straße und dem Goldbergweg; 2. Phase: Grün für den Individualverkehr aus der Buchrainstraße; 3. Phase: Grün für die Fußgängerinnen und Fußgänger an allen vier Überwegen. Begründung: Die Ampelschaltung an der Kreuzung Buchrainstraße/Wiener Straße/Goldbergweg hat derzeit nur zwei Phasen. Hat der aus der Wiener Straße und dem Goldbergweg kommende Individualverkehr Grün, dürfen die Fußgängerinnen und Fußgänger die Buchrainstraße queren. Hat der Individualverkehr aus der Buchrainstraße Grün, so dürfen die Fußgängerinnen und Fußgänger die Wiener Straße bzw. den Goldbergweg queren. Beim Abbiegen kommt es dann oftmals zu gefährlichen Situationen. Vor der Neuinstallierung dieser Lichtsignalanlage hatte die Ampelschaltung drei Phasen. Dies hat sich aus Sicht des Ortsbeirates bewährt und sollte auch so wieder eingeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1350

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen von zusätzlichen Fahrradbügeln auf dem Buchrainplatz

01.07.2016 · Aktualisiert: 30.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 301 entstanden aus Vorlage: OF 103/5 vom 13.06.2016 Betreff: Aufstellen von zusätzlichen Fahrradbügeln auf dem Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob - und wenn ja, an welcher Stelle - es möglich ist, zusätzliche Fahrradbügel auf dem Buchrainplatz aufzustellen. Begründung: Die Etablierung des Restaurants in der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 357 hat erfreulicherweise zu einer weiteren Belebung des Buchrainplatzes beigetragen. Bürgerinnen und Bürger haben nun geäußert, dass es auf dem Buchrainplatz nicht ausreichend viele Fahrradbügel gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1299 Aktenzeichen: 66 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Zweirichtungsradweg zwischen der Wellengasse und der Wehrstraße (erneuter Versuch)

01.07.2016 · Aktualisiert: 20.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 01.07.2016, OA 36 entstanden aus Vorlage: OF 98/5 vom 15.06.2016 Betreff: Zweirichtungsradweg zwischen der Wellengasse und der Wehrstraße (erneuter Versuch) Vorgang: M 172/13; OM 3902/15 OBR 5; ST 242/16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Zuge der Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße einen Zweirichtungsradweg zwischen der Wellengasse und der Wehrstraße in der Bau- und Finanzierungsvorlage zu berücksichtigen. Die in der Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 242, angeführten Argumente für dessen Verwerfung sind nochmals zu überdenken. Begründung: Der Magistrat befürwortet in seiner oben angeführten Vorlage die Einrichtung einer Nordparallele zur Offenbacher Landstraße, für die ein Lückenschluss zwischen der Wellengasse und der Wehrstraße gefunden werden muss. Leider greift der Magistrat nun wieder auf die jahrzehntealte Planung für das Grundstück Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485, zurück. Das entscheidende Hindernis für diese Wegführung ist jedoch die Tatsache, dass das Grundstück nach wie vor bebaut ist, wie dies der Magistrat völlig richtig in seinem Vortrag vom 20.09.2013, M 172, dargestellt hat. In dieser Vorlage hat der Magistrat daher folgerichtig den Lückenschluss über die Offenbacher Landstraße befürwortet. Als Hindernis für den Zweirichtungsradweg betrachtet der Magistrat das Konfliktpotenzial zwischen dem links fahrenden Radverkehr und den ein- und ausfahrenden Kraftfahrzeugen von und zum Grundstück des Getränkemarktes. Konflikte mit dem einfahrenden Kraftfahrzeugverkehr dürften eher gering sein, da Radfahrende auf dem Radweg gut sichtbar sind. Ausfahrende Fahrzeugführer können durch Bodenmarkierungen und zusätzliche Schilder gewarnt werden. Insgesamt handelt es sich um den Verkehr für knapp 20 Parkplätze. Das Konfliktpotenzial erscheint daher beherrschbar. Dagegen würde der Verzicht auf den Radweg die Konflikte nicht verhindern, da Radfahrende erfahrungsgemäß verbotswidrig den Fußweg benutzen, wenn keine verkehrsgünstigen Verbindungen angeboten werden. Der Verzicht auf die Parkplätze erscheint dem Ortsbeirat hinnehmbar, zumal ein Teil der Parkplätze auch in der jüngeren Vergangenheit gar nicht bestand. Die fehlende Weiterführung des Radwegs in die Wasserhofstraße sollte der Magistrat zum Anlass nehmen, diese nun zu errichten, da diese auch erforderlich wäre, wenn der Magistrat die Radwegführung über das oben genannte Grundstück Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485, realisieren würde. Auch in der Informationsveranstaltung des Ortsbeirats am 09.06.2016 anlässlich der Verkehrsplanung zum Umbau der westlichen Offenbacher Landstraße lehnte der Magistrat erneut den vom Ortsbeirat favorisierten Zweirichtungsradweg ab. Dieser mag nicht der reinen Lehre über die optimale Gestaltung von links geführten Radwegen entsprechen, der dringend benötigte Lückenschluss über den Zweirichtungsradweg ist jedoch kurzfristig realisierbar. Dagegen besteht in den nächsten Jahrzehnten keine aussichtsreiche Chance, einen Radweg über das bebaute Grundstück zu verwirklichen. Die Stadtverordnetenversammlung darf daher nicht die Chance verstreichen lassen, kurzfristig eine erhebliche Verbesserung für die Nahmobilität von Fußgängern und Radfahrern zu erwirken, und sollte daher den Magistrat anweisen, die vom Ortsbeirat gewünschte Planung des Zweirichtungsradwegs umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 242 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.07.2016 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.09.2016, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 36 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Ablehnung) 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.09.2016, TO II, TOP 22 Beschluss: 1. Der Vorlage M 138 wird im Rahmen der Vorlage OA 36 zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 36 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 521, 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.09.2016 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erneuerung der Verkehrsinsel an der Kreuzung Offenbacher Landstraße/Darmstädter Landstraße

01.07.2016 · Aktualisiert: 24.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 289 entstanden aus Vorlage: OF 83/5 vom 09.06.2016 Betreff: Erneuerung der Verkehrsinsel an der Kreuzung Offenbacher Landstraße/Darmstädter Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsinsel für die Fußgängerüberquerung der Darmstädter Landstraße an der Kreuzung Offenbacher Landstraße/Darmstädter Landstraße zu erneuern. Begründung: Aktuell stellt die Verkehrsinsel für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere mit Kinderwagen oder Fahrrad, eine Gefährdung bei der Überquerung der Straße dar. Die Breite der Verkehrsinsel ermöglicht kein sicheres Überqueren der Straße. Es fehlt eine Abgrenzung der Verkehrsinsel zur Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1342 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Benennung einer Straße im Stadtteil Oberrad

13.06.2016 · Aktualisiert: 30.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2016, OF 272/5 Betreff: Benennung einer Straße im Stadtteil Oberrad Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gem. § 3 (3) 2 1 GOOBR auf, die ost-westliche parallel zur Offenbacher Landstraße und zur Gräfendeichstraße zwischen Flaschenburgstraße und Erbacher Straße liegende Verbindung in Ludwig-Gallmeyer-Straße zu benennen. Begründung: Durch eine Neuordnung des Gebietes zwischen Erbacher Straße, Gräfendeichstraße, Flaschenburgstraße und Offenbacher Landstraße wird eine zusätzliche Straße zur Erschließung des Gebietes benötigt. Der Ortsbeirat hält Ludwig-Gallmeyer für eine geeignete Persönlichkeit. Antragsteller: CDU SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Initiative OI 6 2017 Die Vorlage OF 272/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gelbes Blinklicht für Fußgängerquerung Kreuzung Offenbacher Landstraße/Darmstädter Landstraße

03.06.2016 · Aktualisiert: 24.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 145 entstanden aus Vorlage: OF 39/5 vom 16.05.2016 Betreff: Gelbes Blinklicht für Fußgängerquerung Kreuzung Offenbacher Landstraße/Darmstädter Landstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Offenbacher Landstraße/ Darmstädter Landstraße ein gelbes Blinklicht anzubringen. Begründung: Fußgänger, welche die Darmstädter Landstraße überqueren, und Rechtsabbieger, die von der Offenbacher Landstraße kommen und in Richtung Norden in die Darmstädter Landstraße abbiegen, haben gleichzeitig eine Grünphase. Für die Autofahrer ist die Grünphase der Fußgänger nur sehr schwer einsehbar. Durch das Anbringen eines gelben Blinklichts werden die Autofahrer auf die parallele Grünphase der Fußgänger aufmerksam gemacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1063 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schaffung von zusätzlichem Parkraum hier: Nördliche Seite der Offenbacher Landstraße

12.02.2016 · Aktualisiert: 14.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.02.2016, OM 4991 entstanden aus Vorlage: OF 1211/5 vom 24.01.2016 Betreff: Schaffung von zusätzlichem Parkraum hier: Nördliche Seite der Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der nördlichen Seite der Offenbacher Landstraße zwischen der Liegenschaft Offenbacher Landstraße Nr. 219 und der gegenüberliegenden Liegenschaft Offenbacher Landstraße Nr. 212 zwischen den Bäumen Parkplät ze einzurichten. Begründung: Im o. g. Bereich der Offenbacher Landstraße werden zusätzliche Parkplätze benötigt. Der Ortsbeirat schlägt für die Schaffung von zusätzlichem Parkraum die Fläche zwischen den Bäumen vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2016, ST 808 Antrag vom 05.11.2018, OF 1082/5 Anregung an den Magistrat vom 23.11.2018, OM 3969 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Beseitigung der Gefährdung für Anwohner, Fußgänger und Radfahrer in der Wehrstraße

27.01.2016 · Aktualisiert: 19.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2016, OF 1213/5 Betreff: Beseitigung der Gefährdung für Anwohner, Fußgänger und Radfahrer in der Wehrstraße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat um die Beseitigung der Gefahrensituation für Anwohner und Fußgänger in der Wehrstraße durch geeignete Maßnahmen. Diese wären zum Beispiel: · ein Schild, das auf die Doppelkurve hinweist; · eine Bedarfsampel, die nur dann auf Rot für die Autofahrer schaltet, wenn Fußgänger am Übergang stehen. Begründung: Überwege über die die Wehrstraße gibt es nur an der der Ecke zur Offenbacher Landstraße und der Gerbermühlstraße. Dazwischen liegt ein halber Kilometer ohne sichere Querungsmöglichkeit. Fußgänger und Radfahrer überqueren deshalb die Straße überall. Autofahrer missbrauchen die Wehrstraße als Rennstrecke und schon mehrmals sind in der Vergangenheit Autos im Vorgarten des Hauses Nr. 31 gelandet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 5 am 12.02.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1213/5 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Freigabe der Einbahnstraße Speckgasse für den Radverkehr von Offenbacher Landstraße bis Kochstraße

22.01.2016 · Aktualisiert: 01.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4964 entstanden aus Vorlage: OF 1189/5 vom 05.01.2016 Betreff: Freigabe der Einbahnstraße Speckgasse für den Radverkehr von Offenbacher Landstraße bis Kochstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. den kurzen Abschnitt der Speckgasse südlich der Kochstraße für den Radverkehr zu öffnen; 2. den Bordstein an der Einmündung der westlichen Kochstraße in die Speckgasse niveaugleich abzusenken. Das Drängelgitter ist gegebenenfalls zu versetzen oder zu entfernen; 3. zu prüfen und zu berichten, ob die Beschilderung an der Ecke Kochstraße/Speckgasse, die das Rechtsabbiegen für Lkws verbietet, aufgehoben werden kann. Begründung: Die Speckgasse ist auf einem kurzen, ca. 50 Meter langen Abschnitt zwischen der Offenbacher Landstraße und der Kochstraße als Einbahnstraße in Richtung Süden ausgewiesen und für den Radverkehr nicht in der Gegenrichtung freigegeben. Was für den Autoverkehr aufgrund der Breite sinnvoll erscheint, ist für den Radverkehr nicht notwendig. Der Abschnitt ist übersichtlich und ein Begegnungsverkehr unproblematisch. An der Einmündung des von Westen kommenden Fuß- und Radweges in die Kochstraße ist der Bordstein nicht abgesenkt. An der Einmündung der von Osten kommenden Kochstraße in die Speckgasse ist es für Lkws über 2,8 Tonnen verboten, nach rechts abzubiegen. Gewerbebetriebe, die die in den Feldern befindlichen Grundstücke erreichen wollen, müssen größere Umwege fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 739 Antrag vom 17.10.2017, OF 587/5 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2322 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung von Sperrflächen und Setzen von Fahrradbügeln in der Kinzigstraße

09.10.2015 · Aktualisiert: 08.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4622 entstanden aus Vorlage: OF 1151/5 vom 24.08.2015 Betreff: Einrichtung von Sperrflächen und Setzen von Fahrradbügeln in der Kinzigstraße Der Magistrat wird gebeten, die Grenzmarkierungen bzw. Zickzacklinien an der Einmündung der Kinzigstraße in die Kochstraße rechts und links in vier Sperrflächen umzuwandeln. Auf diese vier Sperrflächen sollten jeweils zwei Fahrradbügel gesetzt werden, und zwar mittig, wie die Poller an der Einmündung der Offenbacher Landstraße in den Hansenweg (s. Foto). Begründung: Schon mehrmals konnten die Mülltonnen der anliegenden Häuser in der Kochstraße nicht geleert werden, weil der Müllwagen nicht in die Kochstraße einbiegen konnte, da auf den Grenzmarkierungen Autos geparkt wurden (s. Foto). In Notfällen würden auch Rettungsfahrzeuge an der Einfahrt gehindert (z. B. Feuerwehr, Notarzt, Krankentransporte). Zudem wird oftmals auch der Bürgersteig von der Kinzigstraße zur Kochstraße versperrt - sehr zur berechtigten Verärgerung von Eltern mit Kinderwagen, Senioren mit Rollatoren oder Rollstuhlfahrern. Durch die Umwandlung in Sperrflächen und das Setzen von Fahrradbügeln wäre das Parken unterbunden und das Problem mit der Einfahrt gelöst. . Zugeparkte Sperrfläche Einmündung Hansenweg Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 244 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 741 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erneuerung der Parkbänke auf dem Spielplatz in der Charlotte-Schiffler-Straße

09.10.2015 · Aktualisiert: 24.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4619 entstanden aus Vorlage: OF 1148/5 vom 21.09.2015 Betreff: Erneuerung der Parkbänke auf dem Spielplatz in der Charlotte-Schiffler-Straße Der Magistrat wird gebeten, die Parkbänke auf dem Spielplatz in der Charlotte-Schiffler-Straße zu reparieren bzw. zu erneuern. Begründung: Durch die Witterung und die Abnutzung wurden die Parkbänke stark in Mitleidenschaft gezogen. Das splitternde Holz der Bänke stellt vor allem für kleinere Kinder eine große Gefahr dar, da sich diese Wunden leicht entzünden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 88 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überprüfung der Verwendung von Unkrautvernichtungsmitteln

09.10.2015 · Aktualisiert: 25.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4623 entstanden aus Vorlage: OF 1152/5 vom 23.09.2015 Betreff: Überprüfung der Verwendung von Unkrautvernichtungsmitteln Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Oberrad auf den brachliegenden Feldern, die sich in der Nähe von Wohngebieten befinden, Unkrautvernichtungsmittel eingesetzt werden, die gesundheitsschädlich sind. Es sollte auch die Verwendung von Glyphosat geprüft werden. Von diesem Stoff wird vermutet, dass er gesundheitsschädlich ist, vor allem, wenn der Stoff ins Trinkwasser gelangt. Begründung: Die Felder für den Gemüseanbau befinden sich nicht nur nördlich der Gräfendeichstraße und der Kochstraße zum Main hin und südlich der Wiener Straße und dem Goldbergweg zum Wald hin, sondern auch mitten im Oberräder Wohngebiet. So gibt es zum Beispiel zwischen der Bleiweißstraße und dem Wildgäßchen Felder, auf denen nichts angebaut wird. Auf diesen Feldern wächst aber auch gar nichts, was auf die Verwendung von Unkrautvernichtungsmitteln schließen lässt. Schädliche Pestizide landen dann auf den Balkonen der anliegenden Wohnungen sowie insgesamt im Grundwasser. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 62 Aktenzeichen: 79 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schleichverkehr Oberräder Grüngürtel

09.10.2015 · Aktualisiert: 25.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4620 entstanden aus Vorlage: OF 1149/5 vom 21.09.2015 Betreff: Schleichverkehr Oberräder Grüngürtel Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo auf der Wegeverbindung entlang der Bahn Strahlenberger Weg - Im Bärengarten - Wehrstraße eine Sperre eingerichtet werden kann, um den unerwünschten und illegalen Schleichverkehr zu unterbinden. Begründung: Die oben genannte Wegeverbindung ist nur für Anwohner oder den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben. Diese Wege werden gern von Erholungssuchenden genutzt. Leider ist immer wieder zu beobachten, dass Autofahrer diese Wegeverbindung als Abkürzung von bzw. zum Autohaus im Strahlenberger Weg oder zur Schule im Länderweg benutzen. Dadurch werden Fußgänger erheblich belästigt und gefährdet. Derzeit ist lediglich der Strahlenberger Weg als Zufahrt zu den Büro- und Gewerbebetrieben entweder über den Länderweg oder von der Offenbacher Landstraße in Höhe der Freiwilligen Feuerwehr vorgesehen. Durch eine Sperre mittels Poller oder Findlingen im Bereich der Straße Im Bärengarten könnte dem abgeholfen werden, ohne die Erreichbarkeit der Grundstücke zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 29 Auskunftsersuchen vom 15.09.2017, V 589 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Südlicher Hansenweg

11.09.2015 · Aktualisiert: 23.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4505 entstanden aus Vorlage: OF 1128/5 vom 23.08.2015 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Südlicher Hansenweg Der Magistrat wird gebe ten, im südlichen Hansenweg zwischen Goldbergweg und erstem Wirtschaftsweg Messungen mittels ViaCount-Geräten durchzuführen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner des südlichen Hansenweges zwischen Goldbergweg und erstem Wirtschaftsweg beschweren sich über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert ist. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Messung, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 43 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Südliche Buchrainstraße

11.09.2015 · Aktualisiert: 05.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4506 entstanden aus Vorlage: OF 1129/5 vom 23.08.2015 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Südliche Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, in der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/ Goldbergweg und Burgenlandweg Messungen mittels ViaCount-Geräten durchzuführen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/ Goldbergweg und Burgenlandweg beschweren sich über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als Tempo-30-Zone ausgeschildert ist. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Messung, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 240 Antrag vom 13.09.2016, OF 166/5 Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 694 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Gewerbliche Nutzung in den Kleingärten südlich der Offenbacher Landstraße

28.08.2015 · Aktualisiert: 28.01.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2015, OF 1132/5 Betreff: Gewerbliche Nutzung in den Kleingärten südlich der Offenbacher Landstraße Aus der Presse und Ortsbesichtigung ist offenkundig festzustellen, dass in dieser Kleingartenanlage Rockkonzerte und andere gewerbliche Veranstaltungen stattfinden. Der Ortsbeirat bittet deshalb den Magistrat, alle zuständigen Ämter oder/und Fachdienste, unter anderem das Umweltamt, das Grünflächenamt, das Ordnungsamt sowie die Bauaufsicht und die Stadtplanung aufzufordern, eine inhaltliche Stellungnahme zu diesen Veranstaltungen abzugeben. Eine Beurteilung nach dem Kleingartengesetz sowie der Lärmemissionen ist erforderlich. Begründung: Eine Kleingartenanlage dient der Erholung und Freude Kleingärtner/innen. Sicher gehört dazu auch ein Treffpunkt wie eine kleine Gaststätte. Die Nutzung dieses Areals geht über einen Treffpunkt im Einzugsbereich der Kleingärtner oder der im Umkreis lebenden Bevölkerung erheblich hinaus und hat - schon aufgrund der bekannten Zeitungsanzeigen - überörtlichen Charakter. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 11.09.2015, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1132/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 09.10.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1132/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 06.11.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1132/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1132/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1132/5 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Setzen von Pollern auf den Sperrflächen in der Kinzigstraße

24.08.2015 · Aktualisiert: 15.10.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2015, OF 1131/5 Betreff: Setzen von Pollern auf den Sperrflächen in der Kinzigstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf der Einmündung der Kinzigstraße in die Kochstraße rechts und links auf den vier Sperrflächen jeweils zwei Poller zu setzen und zwar mittig wie an der Einmündung der Offenbacher Landstraße in den Hansenweg (s. Foto) Begründung: Schon mehrmals konnten die Mülltonnen in den anliegenden Häusern der Kochstraße nicht geleert werden, weil der Müllwagen nicht in die Kochstraße einbiegen konnte, da auf den Sperrflächen Autos geparkt haben (s. Foto). In Notfällen würden auch Rettungsfahrzeuge an der Einfahrt gehindert (z.B. Feuer- wehr, Notarzt, Krankentransport ) Zudem wird oftmals auch der Bürgersteig von der Kinzigstraße zur Kochstraße versperrt - sehr zur berechtigten Verärgerung von Eltern mit Kinderwagen, Senioren mit Rollatoren oder Rollstuhlfahrer. Wenn dort auf der halben Fläche Poller gesetzt werden (wie an der Einmündung in den Hansenweg), wäre das Parken unterbunden und das Problem mit der Einfahrt gelöst. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 11.09.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1131/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 09.10.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1131/5 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erneuerung eines Piktogramms in der Mathildenstraße

26.06.2015 · Aktualisiert: 11.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2015, OM 4253 entstanden aus Vorlage: OF 1112/5 vom 08.06.2015 Betreff: Erneuerung eines Piktogramms in der Mathildenstraße Der Magistrat wird gebeten, ein in der Mathildenstraße vorhandenes Piktogramm "Vorsicht Kinder" in Höhe der Kindertagesstätte zu erneuern. Begründung: Im Laufe der Zeit hat das Piktogramm "Vorsicht Kinder" sehr stark gelitten, sodass es kaum noch sichtbar ist. Da sich in unmittelbarer Nähe eine Kindertagesstätte befindet, sollte hier schnellstens Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1404 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringung einer zusätzlichen Haltelinie an den Lichtsignalanlagen an den Verkehrsknotenpunkten Offenbacher Landstraße/Nonnenpfad und Offenbacher Landstraße/Schafheckstraße (II)

26.06.2015 · Aktualisiert: 04.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2015, OM 4251 entstanden aus Vorlage: OF 1110/5 vom 26.05.2015 Betreff: Anbringung einer zusätzlichen Haltelinie an den Lichtsignalanlagen an den Verkehrsknotenpunkten Offenbacher Landstraße/Nonnenpfad und Offenbacher Landstraße/Schafheckstraße (II) Vorgang: OM 1992/13 OBR 5; ST 673/13 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 673, zugesagten Haltelinien an der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Nonnenpfad in Richtung Offenbach vor der Einmündung des Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße und an der Lichtsignalanlage am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Schafheckstraße in Richtung Offenbach vor der Einmündung der Schafheckstraße in die Offenbacher Landstraße anzubringen. Begründung: Derzeit ist es vor allem während der Hauptverkehrszeit schwierig, aus dem Nonnenpfad bzw. aus der Schafheckstraße in die Offenbacher Landstraße einzubiegen. Sobald die Lichtsignalanlage Rot anzeigt, fahren die Verkehrsteilnehmer bis an die Haltelinie direkt vor der Lichtsignalanlage heran, sodass es nicht möglich ist, von dem Nonnenpfad bzw. der Schafheckstraße in die Offenbacher Landstraße einzubiegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2013, OM 1992 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 673 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1399 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und Wehrstraße

20.02.2015 · Aktualisiert: 20.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2015, OM 3902 entstanden aus Vorlage: OF 1028/5 vom 03.02.2015 Betreff: Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und Wehrstraße Vorgang: OA 460/14 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, die Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße dazu zu nutzen, auf der nördlichen Straßenseite zwischen Wellengasse und Wehrstraße angemessene Angebote für Fußgänger und Radfahrer herzustellen, indem auf diesem Abschnitt der Gehweg verbreitert und ein baulicher Radweg angelegt wird. Begründung: Zurzeit läuft das Planfeststellungsverfahren zur Erneuerung der Gleisanlagen in der Offenbacher Landstraße westlich der Wehrstraße. In diesem Rahmen sind umfangreiche Veränderungen des Straßenraumes in Oberrad vorgesehen, jedoch nicht im hier benannten Abschnitt, obwohl sich gerade dort eklatante Defizite für den Fuß- und Radverkehr bündeln. Der Gehweg hat in diesem Bereich eine für die intensive Geschäftsnutzung völlig unzureichende Breite von nur eineinhalb Metern. Für den Radverkehr reicht gemäß vorliegender Planung die Breite nicht einmal für die Anlage von Radfahrerschutzstreifen aus. Der geplante Mischverkehr Kfz/Tram/Rad ist zwar für routinierte Radfahrende geeignet, für Ungeübte steht in diesem Abschnitt aber nicht einmal eine verkehrsarme Parallelverbindung zur Verfügung. Mit der Anlage eines baulichen Radweges könnte einerseits ein sicheres Angebot für den Radverkehr im Zuge der Offenbacher Landstraße geschaffen werden und außerdem die Nordparallele Kochstraße - Wellengasse - Gräfendeichstraße geschlossen werden. Der Ortsbeirat hatte mit seiner Anregung an die Stadtverordnetenversammlung vom 24.01.2014, OA 460, eine solche Nahmobilitätsverbindung im Rahmen der Neubebauung des Grundstücks Offenbacher Landstraße/Wehrstraße angeregt. Dessen Realisierung ist jedoch derzeit nicht absehbar, sodass die hier vorgeschlagene Erschließung wünschenswert erscheint. Anlage 1 (ca. 89 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.01.2014, OA 460 Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2015, ST 777 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 242 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Absenkung von Bordsteinen hier: Einmündung Offenbacher Landstraße/Auf dem Mühlberg (II)

02.02.2015 · Aktualisiert: 27.02.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2015, OF 1031/5 Betreff: Absenkung von Bordsteinen hier: Einmündung Offenbacher Landstraße/Auf dem Mühlberg (II) Vorgang: ST 619/14 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann mit der Umsetzung der Anregung gerechnet werden kann. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2014, ST 619 teilt dieser mit, dass der "Anregung [...] im 3. Quartal 2014 entsprochen [wird]". Leider ist dies bislang nicht geschehen und seitens der Bevölkerung wird gefragt, wann mit der Umsetzung zu rechnen sei. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2014, ST 619 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 20.02.2015, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1273 2015 Die Vorlage OF 1031/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Versetzung der Lichtsignalanlage an der Ecke Offenbacher Landstraße/Nonnenpfad

01.02.2015 · Aktualisiert: 27.02.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2015, OF 1029/5 Betreff: Versetzung der Lichtsignalanlage an der Ecke Offenbacher Landstraße/Nonnenpfad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Lichtsignalanlage an der Einmündung Nonnenpfad / Offenbacher Landstraße (Hausnummer 378) nach Westen zu versetzen (auf die Höhe der Liegenschaft 381) und ggf. ein Verkehrsschild anzubringen, das die nach links abbiegenden Autofahrer auf diese Ampel hinweist. Diese Umsetzung der Ampel müsste noch vor dem Beginn der Bauarbeiten an der Liegenschaft Offenbacher Landstraße / Ecke Nonnenpfad geschehen. Die Kosten sollten dem Bauherren der neuen Baustelle auferlegt werden. Begründung: An der Ecke Nonnenpfad / Offenbacher Landstraße wird zurzeit das Eckhaus abgerissen und es entsteht ein Neubau mit der entsprechenden Absperrung für den Baustellenverkehr. Die Ampel, die sich jetzt auf der Höhe der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 381 (Kindertagesstätte Tausendfüssler) befindet und der Sicherheit der Kinder dient und auch zum sicheren Schulweg gehört, ist dann wegen der Baustelle auf der anderen Seite nicht mehr sicher. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 20.02.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1029/5 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsspiegel an der Kreuzung Goldbergweg/Hansenweg (II)

23.01.2015 · Aktualisiert: 27.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2015, OM 3829 entstanden aus Vorlage: OF 1010/5 vom 01.01.2015 Betreff: Verkehrsspiegel an der Kreuzung Goldbergweg/Hansenweg (II) Vorgang: ST 820/02 Der Magistrat wird gebeten, aus Sicherheitsgründen einen Verkehrsspiegel auf dem südwestlichen Teil des Bürgersteigs der Kreuzung Goldbergweg/Hansenweg anzubringen, so dass die vom Goldbergweg aus östlicher Richtung kommenden Auto- und Radfahrer die nördliche Einmündung des Hansenweges in den Goldbergweg einsehen können. Begründung: Da der Goldbergweg Teil einer Tempo-30-Zone ist, gilt rechts vor links. Wenn man nun aus östlicher Richtung kommend den Goldbergweg in westliche Richtung fährt, muss man den von rechts aus dem Hansenweg in den Goldbergweg einbiegenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren. Um jedoch erkennen zu können, ob ein Autofahrer von rechts gefahren kommt, muss der Auto- und Radfahrer sehr weit in die Kreuzung einfahren. Wenn man dann einen Einblick in den Hansenweg hat, steht man schon so weit auf der Kreuzung, dass man entweder den Rückwärtsgang einlegen kann oder auf gut Glück durchfährt. Daher ist diese Kreuzung nicht nur eine Gefahr für den Autoverkehr, sondern besonders für die Radfahrer, denn sie besitzen keinen Airbag oder Seitenaufprallschutz. Die in der Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2002, ST 820, geäußerte Einschätzung teilt der Ortsbeirat nicht. Vielmehr ist erneut der Wunsch aus der Bevölkerung an den Ortsbeirat herangetragen worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2002, ST 820 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 525 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung von ein oder zwei Parkmöglichkeiten an der Ecke Buchrainstraße/Gruneliusstraße

28.11.2014 · Aktualisiert: 02.02.2015

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2014, OM 3665 entstanden aus Vorlage: OF 989/5 vom 13.11.2014 Betreff: Einrichtung von ein oder zwei Parkmöglichkeiten an der Ecke Buchrainstraße/Gruneliusstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Buchrainstraße/ Gruneliusstraße ein oder zwei Parkmöglichkeiten auszuweisen. Begründung: An dieser Stelle liegt immer Müll, obschon dahinter der zu den Häusern Gruneliusstraße Nr. 113 bis Nr. 199 gehörende eingezäunte Müllplatz liegt. Wenn dort Autos parken, würde eine wilde Müllablagerung zumindest erschwert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 151

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Querungsmöglichkeiten in der Doppelkurve der Wehrstraße

07.11.2014 · Aktualisiert: 09.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2014, OM 3632 entstanden aus Vorlage: OF 962/5 vom 13.10.2014 Betreff: Querungsmöglichkeiten in der Doppelkurve der Wehrstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, in der Doppelkurve der Wehrstraße Querungsmöglichkeiten zu installieren. Begründung: Die Wehrstraße verbindet den Buchrainplatz mit der Gerbermühlstraße und darf mit maximal 40 km/h befahren werden. Für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer ist es problematisch, die Wehrstraße im Bereich der Doppelkurve zu queren. Der nächste gesicherte Übergang befindet sich südlich an der Einmündung in die Offenbacher Landstraße oder nördlich an der Einmündung in die Gerbermühlstraße. Um die Sicherheit für die querenden Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen, ist zu überlegen, ob und wenn ja, in welcher Weise eine Querungsmöglichkeit realisiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 170 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkflächenmarkierungen auf der Offenbacher Landstraße hier: Zwischen Erbacher Straße und Buchrainplatz

07.11.2014 · Aktualisiert: 09.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2014, OM 3633 entstanden aus Vorlage: OF 963/5 vom 26.09.2014 Betreff: Parkflächenmarkierungen auf der Offenbacher Landstraße hier: Zwischen Erbacher Straße und Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, auf der Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung in die Erbacher Straße und dem Buchrainplatz Parkflächenmarkierungen in Form von Parkwinkeln aufzubringen. Begründung: Im Mai 2014 wurde das Kopfsteinpflaster auf der Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung in die Erbacher Straße und dem Buchrainplatz durch einen Asphaltbelag ersetzt. Vor dieser Maßnahme konnten die Autofahrerinnen und Autofahrer anhand des Kopfsteinpflasters abschätzen, wie weit man auf der Straße parken konnte, ohne die passierenden Straßenbahnen zu behindern. Durch den neuen Straßenbelag auf der Offenbacher Landstraße ist es sehr schwierig abzuschätzen, wie weit das Auto auf der Straße geparkt werden kann. Oft wird entweder zu weit auf dem Bürgersteig geparkt oder das Auto steht zu weit auf der Straße und die Straßenbahn kann das parkende Auto nicht passieren. Eine klare Kennzeichnung und Abgrenzung des Parkbereiches sollte daher möglichst bald umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 260 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufnahme der Fußgängerquerung an der Einmündung des Lettigkautwegs in die Offenbacher Landstraße in den Schulwegeplan

07.11.2014 · Aktualisiert: 06.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2014, OM 3634 entstanden aus Vorlage: OF 965/5 vom 17.10.2014 Betreff: Aufnahme der Fußgängerquerung an der Einmündung des Lettigkautwegs in die Offenbacher Landstraße in den Schulwegeplan Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerquerung an der Einmündung des Lettigkautwegs in die Offenbacher Landstraße in den Schulwegeplan aufzunehmen und diese Fußgängerquerung als Teil eines offiziellen Schulwegs einzutragen. Begründung: Die Fußgängerquerung an der Einmündung des Lettigkautwegs in die Offenbacher Landstraße wird von den Schülerinnen und Schülern der Mühlbergschule zunehmend als Schulweg genutzt. Daher unterliegt dieser Überweg aus Sicht des Ortsbeirates einer besonderen Sicherungspflicht, und eine über das übliche Maß hinausgehende Kennzeichnung und Sicherung ist nötig. Dies ist aber nur möglich, wenn die o. g. Fußgängerquerung in den Schulwegeplan aufgenommen wird, worum der Ortsbeirat bittet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 67 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST 805 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Setzen von Pollern in der Buchrainstraße III

14.10.2014 · Aktualisiert: 14.11.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2014, OF 964/5 Betreff: Setzen von Pollern in der Buchrainstraße III Vorgang: ST 1385/11 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann mit der unter Ziffer 3 der Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1385 zugesagten Maßnahme gegen das widerrechtliche Beparken des nordöstlichen Teils des Bürgersteigs der Buchrainstraße gerechnet werden kann. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1385 wird konstatiert: "Der in der Anregung beschriebene Bereich der Buchrainstraße bzw. Offenbacher Landstraße befindet sich derzeit zum Teil noch in einer umfangreichen Umgestaltungsmaßnahme. In dem kürzlich fertig gestellten Bereich wurden bereits zur Absicherung des Gehweges Poller und Fahrradständer installiert. Auch der noch im Umbau befindliche Abschnitt des Gehweges wird nach seiner Fertigstellung, wie auch der bereits fertig gestellte Teil, gegen ein widerrechtliches Beparken mit entsprechenden Maßnahmen abgesichert." Leider ist diese Maßnahme bis heute nicht abgeschlossen worden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1385 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 07.11.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1170 2014 Die Vorlage OF 964/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausbau von Hortplätzen in Oberrad

10.10.2014 · Aktualisiert: 24.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2014, OM 3560 entstanden aus Vorlage: OF 931/5 vom 22.09.2014 Betreff: Ausbau von Hortplätzen in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig Möglichkeiten zum Ausbau von Hortplätzen oder Nachmittagsbetreuungsplätzen in einem beschleunigten Verfahren zu unterstützen, damit schnellstmöglich eine weitere Betreuungsmöglichkeit in Oberrad geschaffen wird. Es sollte geprüft werden, ob die Räume der ehemaligen Schlecker-Filiale (Offenbacher Landstraße Nr. 303) oder die Räume in der Offenbacher Landstraße Nr. 352 (ehemals Reformhaus, dann SETKa(r)-Filiale) zu Horteinrichtungen umgebaut werden können. Begründung: Für Grundschüler fehlen Hortplätze in Oberrad - wie in ganz Frankfurt. In vielen Familien droht der Arbeitsplatzverlust von Mutter oder Vater aufgrund der fehlenden Betreuungsmöglichkeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 202 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 40 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Änderung der Buslinien Nr. 81 und 82

24.08.2014 · Aktualisiert: 14.11.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2014, OF 933/5 Betreff: Änderung der Buslinien Nr. 81 und 82 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, sich bei der VGF für eine Änderung der Buslinienführung 81 und 82 in Oberrad einzusetzen und zwar dergestalt, dass der Bus in einer Tour - ohne Pause am Buchrainplatz - von einem Ende von Oberrad zum anderen Ende von Oberrad fährt. Begründung: Seit der Einführung der der Buslinien 81 und 82 fährt der eine Bus in zwei verschiedenen Schleifen mit jeweils einem längerem Halt am Buchrainplatz (und wechselt hier auch die Bus-Nummer). Der Bus Nr. 81 fährt ab Haltestelle Buchrainplatz über die Wiener Straße (wobei zu bestimmten Zeiten vorher der Friedhof angefahren wird) und Offenbacher Landstraße zur Haltestelle Buchrainplatz. Hier macht der Bus eine längere Pause, schaltet um auf die Bus Nr. 82 und fährt über die Offenbacher Landstraße, Balduinstraße und Goldbergweg zurück an den Halteplatz. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 10.10.2014, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 933/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 07.11.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 933/5 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Überwachung der Geschwindigkeit auf der Offenbacher Landstraße

24.08.2014 · Aktualisiert: 16.10.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2014, OF 932/5 Betreff: Überwachung der Geschwindigkeit auf der Offenbacher Landstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf der gesamten Offenbacher Landstraße in Oberrad die Einhaltung vom Tempo-Limit und das Überholverbot zu überwachen. Begründung: Das Tempolimit wird von vielen Autofahrer überschritten. Trotz des Überholverbotes überholen sich Autos gegenseitig und auch die Straßenbahn wird überholt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 10.10.2014, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 932/5 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parken in der Offenbacher Landstraße/Siemensstraße

13.06.2014 · Aktualisiert: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2014, OM 3215 entstanden aus Vorlage: OF 820/5 vom 30.04.2014 Betreff: Parken in der Offenbacher Landstraße/Siemensstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Offenbacher Landstraße von der Einmündung in die Siemensstraße bis mindestens zur Hausnummer 31 das zurzeit erlaubte Gehwegparken aufzuheben und zu prüfen, wie der Straßenraum für alle Bürger akzeptabel aufgeteilt werden kann. Dabei sollte z. B. die Möglichkeit eines Parkens halb oder ganz auf der Fahrbahn in Betracht gezogen werden. Begründung: Das momentan erlaubte Gehwegparken ist auf keinen Fall beizubehalten, da die für Fußgänger verbleibende Gehwegbreite deutlich unter einem Meter beträgt. Außer einer ersatzlosen Aufhebung des Parkstreifens sollte die Möglichkeit eines halbseitigen Parkens auf der Fahrbahn geprüft werden. Der Kfz-Verkehr auf der Offenbacher Landstraße hat östlich der Siemensstraße nur eine Fahrspur in Richtung Westen, sodass es im weiteren Verlauf, zumindest bis in Höhe der Polizei, ebenfalls nur eines Fahrstreifens bedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2014, ST 1105 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad Bericht des Magistrats vom 09.05.2014, B 161

13.06.2014 · Aktualisiert: 27.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 13.06.2014, OA 521 entstanden aus Vorlage: OF 855/5 vom 13.06.2014 Betreff: Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad Bericht des Magistrats vom 09.05.2014, B 161 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für die Liegenschaft Offenbacher Landstraße/Wehrstraße einen Dispens vom Bebauungsplan vorzunehmen, damit neben verschiedenen anderen Nutzungen (Einzelhandel, Kindergarten, Wohnen etc.) auch ein Feuerwehrgerätehaus auf diesem Gelände errichtet werden kann. Begründung: Die Feuerwehr Oberrad ist schon lange auf der Suche nach einem neuen Gelände näher zur Ortsmitte und alle Bemühungen waren bisher mangels eines geeigneten Standortes erfolglos. Hier wäre ein neuer Standort in der Mitte von Oberrad möglich und dies dient dem Wohle der Allgemeinheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.05.2014, B 161 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2014, ST 1428 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 18.06.2014 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.07.2014, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 161 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 521 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und ELF Piraten (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und ELF Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (B 161 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 521 = Prüfung und Berichterstattung) FREIE WÄHLER und RÖMER (B 161 = Kenntnis, OA 521 = Annahme) 31. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 21.07.2014, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 161 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 521 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE., NPD und REP (B 161 = Kenntnis, OA 521 = Annahme) ELF Piraten (B 161 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 521 = Annahme) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.07.2014, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage B 161 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 521 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, NPD und REP gegen SPD und ELF Piraten (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER, NPD und REP (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4874, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014 Aktenzeichen: 37 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung der Poller in Oberrad in der Offenbacher Landstraße auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Liegenschaften Nr. 501 bis Nr. 509

13.06.2014 · Aktualisiert: 23.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2014, OM 3220 entstanden aus Vorlage: OF 837/5 vom 30.05.2014 Betreff: Sanierung der Poller in Oberrad in der Offenbacher Landstraße auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Liegenschaften Nr. 501 bis Nr. 509 Der Magistrat wird gebeten, die beschädigten Poller in der Offenbacher Landstraße zu sanieren. Begründung: Auf der Offenbacher Landstraße (rechte Seite in Richtung Offenbach), gegenüberliegend den Wohnhäusern Offenbacher Landstraße Nr. 501 bis Nr. 509 vor der Brücke über die Autobahn, sind einige Poller umgefallen und teilweise auch mit Gestrüpp überwachsen (siehe Fotos). Der Zweck dieser Poller, die Unversehrtheit des anschließenden Grünbereichs zu gewährleisten, hat sich bewährt. Gerade an den Deformierungen ist zu erkennen, dass sie dieser Zweckbestimmung - parkende Autos von dem zu schützenden Grünbereich fernzuhalten - standgehalten haben. Auch an der Ausführung in Waschbeton - neben der inzwischen erkennbaren Gefährdung für die Fußgänger - ist zu erkennen, dass die Poller gestalterisch und technisch überholt sind. Es besteht die Gefahr, dass Poller umfallen und damit zu Stolperfallen für Fußgänger werden. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1193 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Markierungen in der südlichen Buchrainstraße

13.06.2014 · Aktualisiert: 24.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2014, OM 3218 entstanden aus Vorlage: OF 835/5 vom 24.05.2014 Betreff: Markierungen in der südlichen Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, im südlichen Teil der Buchrainstraße zwischen der Einmündung Goldbergweg/Wiener Straße und Burgenlandweg 1. zur Verbesserung der Parkplatzsituation Parkplatzmarkierungen anzubringen und 2. zur Verminderung der Geschwindigkeit a) vor der Einmündung der Stichstraße zu den Liegenschaften Buchrainstraße Nr. 47a und Nr. 49 eine Wartelinie anzubringen und b) zu prüfen und zu berichten, ob auf der östlichen Seite das Parken halb auf dem Gehweg und halb auf der Straße angeordnet werden kann. Begründung: Im südlichen Teil der Buchrainstraße werden Fahrzeuge teilweise vor den Hauszufahrten geparkt oder blockieren die Wege, daher ist es sinnvoll, in diesem Teil der Buchrainstraße Parkplatzmarkierungen anzubringen. Die aus Süden kommenden Autofahrerinnen und Autofahrer fahren teilweise ohne zu bremsen über die Einmündung der Stichstraße zu den Liegenschaften Buchrainstraße Nr. 47a und Nr. 49. Hier gilt jedoch rechts vor links. Des Weiteren ist eine andere Parkanordnung zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1195 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Parksituation in der Buchrainstraße

28.03.2014 · Aktualisiert: 06.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.03.2014, OM 3041 entstanden aus Vorlage: OF 798/5 vom 10.03.2014 Betreff: Verbesserung der Parksituation in der Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wenn ja, in welcher Form das Parken auf der östlichen Straßenseite der Buchrainstraße zwischen der Einmündung in die Wiener Straße und der Einmündung in die Offenbacher Landstraße, z. B. durch das temporäre Zulassen von Parken, legalisiert werden kann. Begründung: In der Buchrainstraße wird das absolute Halteverbot auf der östlichen Straßenseite in der Regel durchweg ignoriert. Dies liegt auch daran, dass der Parkraum in diesem Gebiet sehr knapp bemessen ist. Vor allem in den Abendstunden findet man nur sehr schwer eine Parkmöglichkeit. Der Ortsbeirat ist der Meinung, dass man eine Besserung der Parksituation erreichen kann, wenn man das Parken in diesem Abschnitt der Buchrainstraße, z. B. von abends bis morgens, gestatten würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 892 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Aufnahme des Mathildenplatzes als Projekt in das Programm „Schöneres Frankfurt“

28.03.2014 · Aktualisiert: 13.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.03.2014, OA 493 entstanden aus Vorlage: OF 795/5 vom 09.03.2014 Betreff: Aufnahme des Mathildenplatzes als Projekt in das Programm "Schöneres Frankfurt" Vorgang: ST 223/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Mathildenplatz im Stadtteil Oberrad als Projekt in das Programm "Schöneres Frankfurt" aufzunehmen. Begründung: Von den Anwohnerinnen und Anwohnern des Mathildenplatzes ist eine Überarbeitung desselben gewünscht worden, um den Platz für die umliegenden Anwohnerinnen und Anwohner nutzbarer zu machen. Zugleich haben sich Anwohnerinnen und Anwohner beschwert, dass um den Mathildenplatz herum oft derart verbotswidrig geparkt wird, dass beispielsweise Rettungsfahrzeuge im Gefahrenfall kein Durchkommen mehr hätten. In der Stellungnahme des Magistrates vom 07.02.2014, ST 223, teilt dieser mit, dass derzeit Maßnahmen des Programms "Schöneres Frankfurt" Vorrang in der Bearbeitung besitzen. Daher wünscht der Ortsbeirat die Aufnahme des Mathildenplatzes als Projekt in das Programm "Schöneres Frankfurt". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2014, ST 223 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2014, ST 1334 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 02.04.2014 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.05.2014, TO I, TOP 54 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 493 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.06.2014, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 493 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie FDP und ELF Piraten (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4652, 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 16.06.2014 Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Belange eines barocken Kulturdenkmals am Mühlberg wahren

28.03.2014 · Aktualisiert: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.03.2014, OM 3046 entstanden aus Vorlage: OF 808/5 vom 12.03.2014 Betreff: Belange eines barocken Kulturdenkmals am Mühlberg wahren Der Magistrat wird gebeten, 1. dafür Sorge zu tragen, dass bei dem geplanten Bauvorhaben an der Offenbacher Landstraße (neben dem Hotel Cult) die Belange des südlich davon gelegenen barocken Kulturdenkmals (Wohnhaus an der Ecke Auf dem Mühlberg/Am Mühlkanal) gewahrt bleiben; 2. für das zu bebauende Grundstück neben dem Hotel eine maximale Gebäudehöhe zuzulassen, die sich an den Bestandsgebäuden in der Nachbarschaft orientiert; 3. zu prüfen und zu berichten, ob für das Areal an der südlichen Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung in der Straße Auf dem Mühlberg und der Einmündung in die Seehofstraße die Aufstellung eines Bebauungsplanes zweckmäßig ist. Begründung: Dem Vernehmen nach soll neben dem Hotel Cult ein sechsgeschossiger Hotelerweiterungsbau errichtet werden. Abgesehen davon, dass ein sechsgeschossiges Gebäude an dieser Stelle überdimensioniert erscheint, würde eine solche Gebäudehöhe auch das südlich gelegene Barockgebäude empfindlich bedrängen. Dieses Ende des achtzehnten Jahrhunderts errichtete Haus ist weithin sichtbar und prägend für den Mühlberg. Ein sechsgeschossiger Hotelerweiterungsbau an der Offenbacher Landstraße würde das Barockgebäude völlig unangemessen bedrängen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2014, ST 869 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellung eines Hundetütenautomaten in der Rebenstraße

28.03.2014 · Aktualisiert: 24.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.03.2014, OM 3039 entstanden aus Vorlage: OF 796/5 vom 10.03.2014 Betreff: Aufstellung eines Hundetütenautomaten in der Rebenstraße Der Magistrat wird gebeten , in der Rebenstraße einen Hundetütenautomaten aufzustellen. Der Ortsbeirat übernimmt die Organisation zur Bereitstellung der Tüten. Die Betreuung des Hundetütenautomaten wird von einem engagierten Bürger übernommen. Name und Adresse sind dem Ortsbeirat bekannt. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass in der Rebenstraße oftmals Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer die Hinterlassenschaften ihrer Tiere nicht beseitigen. Daher ist es sinnvoll, auch in der Rebenstraße einen Hundetütenautomaten aufzustellen. Erfreulicherweise hat sich ein Bürger aus Oberrad angeboten, die Hundetütenpatenschaft zu übernehmen. Der Ortsbeirat begrüßt dieses freiwillige Engagement sehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2014, ST 822 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Absenkung von Bordsteinen hier: Einmündung Auf dem Mühlberg/Offenbacher Landstraße

21.02.2014 · Aktualisiert: 05.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2014, OM 2937 entstanden aus Vorlage: OF 788/5 vom 02.02.2014 Betreff: Absenkung von Bordsteinen hier: Einmündung Auf dem Mühlberg/Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Bordsteine an der Einmündung der Straße Auf dem Mühlberg in die Offenbacher Landstraße abzusenken. Begründung: Der Übergang an der Einmündung der Straße Auf dem Mühlberg in die Offenbacher Landstraße ist nicht barrierefrei. Besonders problematisch ist dies für Eltern mit einem Kinderwagen oder Bürgerinnen und Bürger mit einem Rollstuhl oder einem Rollator. Daher sollte hier Abhilfe geschaffen und die Bordsteine abgesenkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2014, ST 619 Auskunftsersuchen vom 20.02.2015, V 1273 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Absicherung des Einmündungsbereiches der Scheerengasse in die Offenbacher Landstraße

24.01.2014 · Aktualisiert: 01.04.2014

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2014, OM 2844 entstanden aus Vorlage: OF 769/5 vom 06.01.2014 Betreff: Absicherung des Einmündungsbereiches der Scheerengasse in die Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, den Einmündungsbereich der Scheerengasse in die Offenbacher Landstraße durch Poller derart abzusichern, dass ein dortiges Parken unterbunden wird. Begründung: Auf den beiden oben genannten Stellen wird trotz Verbotes geparkt. Das Parken erschwert das Einfahren von der Scheerengasse in die Offenbacher Landstraße. Durch das Setzen eines zusätzlichen Pollers kann hier Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2014, ST 470

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verfügen einer Grenzmarkierung in der Bleiweißstraße

24.01.2014 · Aktualisiert: 25.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2014, OM 2845 entstanden aus Vorlage: OF 770/5 vom 06.01.2014 Betreff: Verfügen einer Grenzmarkierung in der Bleiweißstraße Der Magistrat wird gebeten, vor den Liegenschaften Bleiweißstraße Nr. 10-12 eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, Zeichen 299, lfd. Nr. 73, Abschnitt 9: Markierungen, Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung zu verfügen. Begründung: Trotz eindeutiger Beschilderung parken Autofahrerinnen und Autofahrer ihre Fahrzeuge vor den genannten Liegenschaften. Dies hat zur Folge, dass es beispielsweise der Müllabfuhr, aber auch Rettungsfahrzeugen nicht mehr möglich ist, von der Bleiweißstraße in die Gruneliusstraße einzubiegen. Der Ortsbeirat ist der Ansicht, dass das zusätzliche Anbringen einer Grenzmarkierung hier Abhilfe schaffen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 741 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 16.05.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Verkauf des Grundstücks Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485 Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172

24.01.2014 · Aktualisiert: 27.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.01.2014, OA 460 entstanden aus Vorlage: OF 773/5 vom 24.01.2014 Betreff: Verkauf des Grundstücks Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485 Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172 Vorgang: OM 715/11 OBR 5 Der Ortsbeirat stimmt dem Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172, in der vorgelegten Form nicht zu. Dem Verkauf wird nur für die östliche Fläche in dem Ausmaß zugestimmt, die für die angestrebte Bebauung des Grundstücks notwendig ist (östliches Teilstück Nr. 485, nördlich des Grundstücks Nr. 482, Offenbacher Landstraße Nr. 339). Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu prüfen und zu berichten, inwiefern die vorgesehenen Eigentums- und Nutzungsänderungen die Chance bieten, eine Radverkehrsverbindung zwischen Kochstraße und Gräfendeichstraße einzurichten, indem a) entweder ein Zweirichtungsradweg auf der Nordseite der Offenbacher Landstraße zwischen Wehrstraße und Wellengasse angelegt oder b) eine Fußgänger- und Radverkehrsverbindung über die Grundstücke Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 482 und Nr. 485, in der Form realisiert wird, dass ein circa drei bis vier Meter breiter Geh- und Radweg am Westrand des Grundstücks Nr. 482 von einer Bebauung freigehalten wird; 2. den in der Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 715, unter Ziffer 2. aufgeführten Punkt, dass bei einem möglichen Verkauf der Fläche an den privaten Investor eine Kompensationsfläche zugunsten der öffentlichen Fläche auf der Offenbacher Landstraße zu betreiben ist, weiterhin zu berücksichtigen und gegebenenfalls um das unter 1. a) dargestellte Geh- und Fahrrecht am Westrand des Flurstückes Nr. 482 zu erweitern. Begründung: Der Ortsbeirat hat bereits in der Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 715, deutlich gemacht, wie er sich die Entwicklung des Bereiches vorstellt, findet allerdings den unter Ziffer 2. unterbreiteten Punkt bislang ebenso wenig wie die schon lange angestrebte Nahmobilitätsverbindung berücksichtigt. Daher bittet der Ortsbeirat, zusätzlich zur geplanten Verbesserung der Radfahrbedingungen auf der Offenbacher Landstraße die beiden genannten Alternativen zu prüfen und zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 715 Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2014, ST 775 Antrag vom 03.02.2015, OF 1028/5 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2015, OM 3902 Antrag vom 15.09.2017, OF 579/5 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2162 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 29.01.2014 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2014, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 172 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 460 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2014, TO II, TOP 17 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 172 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 460 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2014, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 172 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Kompensation für den städtischen Verzicht auf ein durchgängiges Wegerecht bis zur Wehrstraße im Zuge des Grundstückes 485 folgendermaßen erfolgt: a) (Teilfläche blau): Das Grundstück wird mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. b) (Teilfläche rot): Die Stadt Frankfurt am Main verzichtet auf ein durchgängiges Wegerecht bis zur Wehrstraße im Zuge des Grundstückes 485. Im Gegenzug wird entweder das im Eigentum des Käufers befindliche Grundstück 482 oder das im Eigentum des Käufers befindliche Grundstück 483 an seinem Westrand auf mindestens 3,00 m Breite mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. Ebenfalls werden die im Eigentum des Käufers befindlichen Grundstücke 482 und 483 an ihrem Südrand mit einem auf mindestens 2,00 m Breite mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. Das bisherige Grundstück 485 wird insoweit abschnittsweise mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt, als die für die Wegeverbindung zwischen Wellengasse und den mit Wegerechten belegten Flächen des Grundstücks 482 bzw. 483 erforderlich ist. 2. Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: RÖMER und REP (M 172 und OA 460 = Annahme) NPD (M 172 und OA 460 = Enthaltung) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2014, TO II, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 172 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass eine Kompensation für den städtischen Verzicht auf ein durchgängiges Wegerecht bis zur Wehrstraße im Zuge des Grundstückes 485 folgendermaßen erfolgt: a) (Teilfläche blau): Das Grundstück wird mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. b) (Teilfläche rot): Die Stadt Frankfurt am Main verzichtet auf ein durchgängiges Wegerecht bis zur Wehrstraße im Zuge des Grundstückes 485. Im Gegenzug wird entweder das im Eigentum des Käufers befindliche Grundstück 482 oder das im Eigentum des Käufers befindliche Grundstück 483 an seinem Westrand auf mindestens drei Meter Breite mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. Ebenfalls werden die im Eigentum des Käufers befindlichen Grundstücke 482 und 483 an ihrem Südrand auf mindestens zwei Meter Breite mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt. Das bisherige Grundstück 485 wird insoweit abschnittsweise mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit belegt, als dies für die Wegeverbindung zwischen Wellengasse und den mit Wegerechten belegten Flächen des Grundstücks 482 bzw. 483 erforderlich ist. 2. Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4164, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2014 § 4301, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2014 Aktenzeichen: 23 11

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