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Verkehrsspiegel an der Kreuzung Goldbergweg/Hansenweg (II)

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2015, OM 3829 entstanden aus Vorlage: OF 1010/5 vom 01.01.2015 Betreff: Verkehrsspiegel an der Kreuzung Goldbergweg/Hansenweg (II) Vorgang: ST 820/02 Der Magistrat wird gebeten, aus Sicherheitsgründen einen Verkehrsspiegel auf dem südwestlichen Teil des Bürgersteigs der Kreuzung Goldbergweg/Hansenweg anzubringen, so dass die vom Goldbergweg aus östlicher Richtung kommenden Auto- und Radfahrer die nördliche Einmündung des Hansenweges in den Goldbergweg einsehen können. Begründung: Da der Goldbergweg Teil einer Tempo-30-Zone ist, gilt rechts vor links. Wenn man nun aus östlicher Richtung kommend den Goldbergweg in westliche Richtung fährt, muss man den von rechts aus dem Hansenweg in den Goldbergweg einbiegenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren. Um jedoch erkennen zu können, ob ein Autofahrer von rechts gefahren kommt, muss der Auto- und Radfahrer sehr weit in die Kreuzung einfahren. Wenn man dann einen Einblick in den Hansenweg hat, steht man schon so weit auf der Kreuzung, dass man entweder den Rückwärtsgang einlegen kann oder auf gut Glück durchfährt. Daher ist diese Kreuzung nicht nur eine Gefahr für den Autoverkehr, sondern besonders für die Radfahrer, denn sie besitzen keinen Airbag oder Seitenaufprallschutz. Die in der Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2002, ST 820, geäußerte Einschätzung teilt der Ortsbeirat nicht. Vielmehr ist erneut der Wunsch aus der Bevölkerung an den Ortsbeirat herangetragen worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2002, ST 820 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 525 Aktenzeichen: 66 7