Verkehrsspiegel an der Kreuzung Goldbergweg/Hansenweg (II)
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2015, OM
3829 entstanden aus
Vorlage: OF 1010/5 vom
01.01.2015 Betreff: Verkehrsspiegel an der Kreuzung
Goldbergweg/Hansenweg (II) Vorgang: ST 820/02 Der Magistrat wird gebeten, aus Sicherheitsgründen
einen Verkehrsspiegel auf dem südwestlichen Teil des Bürgersteigs der Kreuzung
Goldbergweg/Hansenweg anzubringen, so dass die vom
Goldbergweg aus östlicher Richtung kommenden Auto- und Radfahrer die nördliche
Einmündung des Hansenweges in den Goldbergweg einsehen können. Begründung: Da der Goldbergweg Teil einer Tempo-30-Zone ist, gilt
rechts vor links. Wenn man nun aus östlicher Richtung kommend den Goldbergweg
in westliche Richtung fährt, muss man den von rechts aus dem Hansenweg in den
Goldbergweg einbiegenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren. Um jedoch erkennen zu können, ob ein Autofahrer von
rechts gefahren kommt, muss der Auto- und Radfahrer sehr weit in die Kreuzung
einfahren. Wenn man dann einen Einblick in den Hansenweg hat, steht man schon
so weit auf der Kreuzung, dass man entweder den Rückwärtsgang einlegen kann
oder auf gut Glück durchfährt. Daher ist diese Kreuzung nicht nur eine Gefahr für
den Autoverkehr, sondern besonders für die Radfahrer, denn sie besitzen keinen
Airbag oder Seitenaufprallschutz. Die in der Stellungnahme des Magistrats vom
21.05.2002, ST 820, geäußerte Einschätzung teilt der Ortsbeirat nicht. Vielmehr
ist erneut der Wunsch aus der Bevölkerung an den Ortsbeirat herangetragen
worden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 21.05.2002, ST 820
Stellungnahme des
Magistrats vom 30.03.2015, ST 525
Aktenzeichen: 66 7