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Meine Nachbarschaft: Mathildenstraße

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Charlotte-Schiffler-Straße

19.06.2020 · Aktualisiert: 17.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6199 entstanden aus Vorlage: OF 1678/5 vom 01.06.2020 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Charlotte-Schiffler-Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Charlotte-Schiffler-Straße Messungen mittels ViaCount-Geräten durchzuführen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Begründung: In der Charlotte-Schiffler-Straße befindet sich ein Spielplatz für kleinere Kinder. Des Weiteren spielen dort auch sehr viele Kinder. Bereits mehrfach kam es dort fast zu Unfällen, da die Autofahrerinnen und Autofahrer die Kinder übersehen haben bzw. viel zu schnell gefahren sind. Daher besteht dort dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1870 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Müll in den Oberräder Gärten

15.05.2020 · Aktualisiert: 21.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.05.2020, OM 5981 entstanden aus Vorlage: OF 1634/5 vom 28.04.2020 Betreff: Müll in den Oberräder Gärten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Abladen von Schutt jeglicher Art in den Oberräder Gärten so erlaubt ist, wie auf den als Anlage beigefügten Fotos zu sehen ist. Begründung: Die als Anlage beigefügten Fotos sind in dem Geviert Offenbacher Landstraße/Wege zum Friedhof von der Wiener Straße aus kommend (in Höhe der Hausnummer 50), Im Eichlehen/ Burgenlandweg gemacht worden. Auf der Suche nach einem Bolzplatz für Jugendliche war der Regionalrat vor einigen Jahren innerhalb dieses Areals fündig geworden. Damals ist den Oberrädern von der Stadt beschieden worden, dass in diesem Gebiet keine Tore aufgestellt werden dürften, da das vorgeschlagene Grundstück sich im Grüngürtel befände. Für die Jugendlichen ist dann ein anderer Standort für die Tore gefunden worden - auf dem Platz hinter der Villa Bonn. Nur müssen hier die Tore bei jeder Veranstaltung ab- und wieder aufgebaut werden. Die Tore hätten dem Grundgürtel viel weniger Schaden zugefügt als es die in der Anlage zu sehenden Ablagerungen nun tun. Anlage 1 (ca. 354 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1448 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bordsteinabsenkungen in Sachsenhausen und Oberrad (weiterer Versuch)

13.03.2020 · Aktualisiert: 09.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5930 entstanden aus Vorlage: OF 1627/5 vom 25.02.2020 Betreff: Bordsteinabsenkungen in Sachsenhausen und Oberrad (weiterer Versuch) Vorgang: OM 2332/17 OBR 5; ST 368/18; OM 4447/19 OBR 5; ST 1429/19 Der Magistrat wird gebeten, folgende niveaugleichen Nullabsenkungen umzusetzen: 1. in der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 507 an der Einmündung des Radweges; 2. an der gleichen Stelle am Übergang über die Straßenbahngleise; 3. an der Zufahrt zum Waldweg Richtung Helene-Meyer-Straße/Isenburgring östlich der Autobahn gegenüber der Hausnummer 535 der Offenbacher Landstraße Fahrtrichtung Offenbach ; 4. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung des verkehrsberuhigten Bereichs im Letzten Hasenpfad und 5. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung in die Turiner Straße. Begründung: Außer zu Ziffer 3. hat der Ortsbeirat schon in den o. g. Anregungen an den Magistrat um Ausführung von niveaugleichen Absenkungen an den genannten Stellen gebeten. Die Ausführungen des Magistrats in seinen o. a. Stellungnahmen überzeugen nicht. Der Verbau von Rundbordsteinen ist keine Nullabsenkung. Die Notwendigkeit der Rundbordsteine zur Wasserführung erschließt sich an der Stelle zu Ziffer 2. überhaupt nicht, weil das Gefälle von den Bordsteinen weg weist. An den übrigen Stellen kann das Gefälle durch einen schmalen Asphaltstreifen überbrückt werden, wie auf Bild 1 zu sehen ist. Die Ausführung der Absenkung zu Ziffer 5. wurde zunächst für das erste Quartal 2018, dann für den Herbst 2019 angekündigt. Leider besteht nach wie vor der hohe Bordsteinvorstand. Die Absenkung zu Ziffer 3. erschließt einen Verbindungsweg durch den Wald zum Isenburgring in Offenbach, der von Ortskundigen gern genutzt wird, um die Offenbacher Landstraße und den Dreieichring zu umfahren. Die vom Ortsbeirat gewünschten Absenkungen sind kein Luxus, sondern dienen der Sicherheit. Das schräge Anfahren von Bordsteinvorständen führt besonders bei ungünstiger Witterung immer wieder zu Unfällen. Davon erhalten die Behörden so gut wie nie Kenntnis, weil es sich um Alleinunfälle handelt, für die niemand in Regress genommen werden kann. So entsteht der falsche Eindruck, dass die Wege im Ganzen sicher genug seien. Bild 1: Nullabsenkung bei Bordsteinvorstand mit Asphalt überbrückt. Quelle: Privat Bild 2: Waldweg zu Ziffer 3. soll durch eine Absenkung erschlossen werden. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2332 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 368 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4447 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1429 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1234 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4283 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Instandsetzung des Straßenablaufes vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 456

13.03.2020 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5928 entstanden aus Vorlage: OF 1625/5 vom 24.02.2020 Betreff: Instandsetzung des Straßenablaufes vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 456 Der Magistrat wird gebeten, den Straßenablauf vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 456 instand setzen zu lassen. Begründung: Der Straßenablauf vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 456 hat sich erheblich abgesenkt. Dies stellt vor allem eine Gefährdung für die Radfahrerinnen und Radfahrer dar, die auf dem schmalen Streifen zwischen Schienenstrang und Bürgersteig fahren. Überdies führt diese Absenkung auch zu Geräuschbildung durch darüberfahrende Kraftfahrzeuge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1231 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung des Einmündungsbereiches des Wildgäßchens in die Offenbacher Landstraße durch Poller oder Fahrradbügel

13.03.2020 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5927 entstanden aus Vorlage: OF 1624/5 vom 24.02.2020 Betreff: Sicherung des Einmündungsbereiches des Wildgäßchens in die Offenbacher Landstraße durch Poller oder Fahrradbügel Der Magistrat wird gebeten, den Einmündungsbereich des Wildgäßchens in die Offenbacher Landstraße westlich der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 286 mittels Poller oder Fahrradbügel abzusichern. Begründung: Trotz einschlägiger Beschilderung wird im Einmündungsbereich des Wildgäßchens in die Offenbacher Landstraße an der westlichen Seite der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 286 geparkt. Dies ist insofern problematisch, als dass Rettungsfahrzeuge ohne größere Abbiegemanöver nicht mehr in das Wildgäßchen fahren können. Um die Einfahrt in das Wildgäßchen abzusichern, ist die Fläche westlich der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 286 mittels Poller oder Fahrradbügel abzusichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1204 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Errichtung eines Briefmarkenautomaten im Stadtteil Oberrad

13.03.2020 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5925 entstanden aus Vorlage: OF 1622/5 vom 24.02.2020 Betreff: Errichtung eines Briefmarkenautomaten im Stadtteil Oberrad Der Magistrat wird gebeten , mit der Deutschen Post AG Kontakt aufzunehmen, um einen öffentlich zugänglichen Briefmarkenautomaten in Oberrad einrichten zu lassen. Begründung: Für viele berufstätige Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils Oberrad ist es schwierig, während der Öffnungszeiten der Postfiliale in der Offenbacher Landstraße 329/331 vor Ort Briefmarken zu erwerben oder sie lehnen es ab, Briefmarken online zu kaufen. Des Weiteren befindet sich auch kein Briefmarkenautomat in der unmittelbaren Nähe. Der Briefmarkenautomat direkt vor der Postfiliale auf der Offenbacher Landstraße 329/331 wurde vor längerer Zeit abgebaut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1209 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schaukasten für die beiden Kirchengemeinden in Oberrad

14.02.2020 · Aktualisiert: 01.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5770 entstanden aus Vorlage: OF 1567/5 vom 27.01.2020 Betreff: Schaukasten für die beiden Kirchengemeinden in Oberrad Vorgang: F 1671/19; F 2067/19 Der Magistrat wird gebeten, den Schaukasten für die beiden Kirchengemeinden in Oberrad zeitnah aufzustellen. Begründung: Bei den Umbau- und Sanierungsarbeiten in der westlichen Offenbacher Landstraße im Stadtteil Oberrad ist der Schaukasten, den sich die Evangelische Erlöserkirche und die Katholische Herz-Jesu-Kirche teilen, derart in Mitleidenschaft gezogen worden, dass dieser so nicht mehr nutzbar ist. Somit verfügen beide Kirchen über keinen Schaukasten mehr. Auf die Frage vom 24.01.2019, F 1671, nach dem Schaukasten für die beiden Kirchengemeinden in Oberrad teilte Stadtrat Oesterling mit, dass der "Magistrat [. .] die Wiederaufstellung des Schaukastens [veranlasst]" und dass die "dazu erforderlichen Reparaturen [. .] mit der Pfarrgemeinde abgestimmt [werden]". Bis zum August 2019 war diesbezüglich keine Kontaktaufnahme zu verzeichnen. Auf die Frage vom 22.08.2019, F 2067 - in welchem Zeitrahmen [...] mit der Abstimmung der erforderlichen Reparaturen zu rechnen [sei] -, antwortete Statdtrat Oesterling, dass die "Abstimmungen mit der Kirchengemeinde zur Wiederaufstellung des Schaukastens im Bereich des Getränkemarktes [...] innerhalb der nächsten Wochen [erfolgen]." Bis zum 27.01.2020 ist nichts passiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 24.01.2019, F 1671 Frage vom 22.08.2019, F 2067 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 841 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abpollerung der Einmündung An der Mannsfaust/Mathildenstraße (II)

14.02.2020 · Aktualisiert: 28.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5771 entstanden aus Vorlage: OF 1568/5 vom 29.01.2020 Betreff: Abpollerung der Einmündung An der Mannsfaust/Mathildenstraße (II) Vorgang: OM 4239/19 OBR 5; ST 1077/19 Der Magistrat wird erneut gebeten, die Einmündung der Straße An der Man nsfaust in die Mathildenstraße abzupollern. Begründung: Auf der linken Fahrbahnseite der Einmündung An der Mannsfaust/Mathildenstraße befindet sich eine Sperrfläche, auf der nicht geparkt werden darf. Das Zuparken geschieht jedoch mit Regelmäßigkeit, sodass die Fahrzeuge der FES nur mit Schwierigkeiten diesen Abschnitt befahren können. Der Magistrat sagte das Abpollern für das 3. Quartal 2019 zu. Dies wurde jedoch noch nicht umgesetzt. Daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat, dies nun umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4239 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1077 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 989 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Mehr Sicherheit für Fußgänger an der Straßenbahnhaltestelle „Balduinstraße“ in Oberrad durch intelligente automatische Ampelschaltung

14.02.2020 · Aktualisiert: 20.05.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2020, OF 1599/5 Betreff: Mehr Sicherheit für Fußgänger an der Straßenbahnhaltestelle "Balduinstraße" in Oberrad durch intelligente automatische Ampelschaltung Bei Einfahrt einer Straßenbahn in die Haltestelle Balduinstraße Richtung Sachsenhausen soll die Ampel für Fußgänger automatisch auf Grün wechseln, damit es möglich ist, von der gegenüberliegenden Straßenseite aus die einfahrende Straßenbahn noch sicher zu erreichen. Begründung: Die Anregung für diesen Antrag stammt von Bürgerinnen uns Bürgern aus Oberrad, die in diesem Sinne auch z. Zt. eine Unterschriftensammlung an die Initiative ideen@stadt.frankfurt.de durchführen. Aktuell muss das Signal durch die Fußgänger grundsätzlich manuell eingefordert werden. Die Zeit bis zur Umschaltung dauert 30 Sekunden. Das ist zu lang, um von der gegenüberliegenden Seite eine einfahrende Bahn zu erreichen. Durch eine automatische Umschaltung der Fußgängerampel wird die Sicherheit am Fußgängerüberweg sowohl für die Fußgänger als auch für die Autofahrer, die auf der gegen Fahrspur in Richtung Sachsenhausen an der Straßenbahn vorbeifahren wollen und dabei den Verkehr aus der Balduinstr. rechts in die Offenbacher Landstraße einfach nicht einsehen können, erhöht. Eine derartige Ampelschaltung wird außerdem den Verkehrsfluss aus der Balduinstraße in Richtung Sachsenhausen erleichtert. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 64 Beschluss: Die Vorlage OF 1599/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 1599/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1599/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und fraktionslos (= Annahme)

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung deNeufvilleStraße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach

01.01.2020 · Aktualisiert: 29.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2020, OF 1499/5 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Planung zur Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung De-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach in den neuzubeschließenden Haushalt 2020/2021 einzuplanen. In der vorzulegenden abgestimmten Planung sollen folgende Punkte enthalten sein: 1. Die Straßenbahnhaltestellen sind barrierefrei umzugestalten und mit dynamischen Fahrgastanzeigen auszustatten. 2. Der marode Gleiskörper ist auszutauschen. 3. Anstelle des Kopfsteinpflasters ist Flüsterasphalt einzubauen. 4. Die Straße ist zu begrünen. Begründung: Die östliche Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung De-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach ist dringend sanierungsbedürftig. Nach der Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße soll nun auch der östliche Teil saniert werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 29 2020 Die Vorlage OF 1499/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Absicherung des südlichen Bürgersteigs der Offenbacher Landstraße hier: von der Einmündung Mathildenstraße bis Liegenschaft Offenbacher Landstraße 322

22.11.2019 · Aktualisiert: 09.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5416 entstanden aus Vorlage: OF 1482/5 vom 04.10.2019 Betreff: Absicherung des südlichen Bürgersteigs der Offenbacher Landstraße hier: von der Einmündung Mathildenstraße bis Liegenschaft Offenbacher Landstraße 322 Der Magistrat wird gebeten, den südlichen Bürgersteig der Offenbacher Landstraße von der Einmündung der Mathildenstraße bis zur Liegenschaft Offenbacher Landstraße 322 durch Fahrradbügel und Poller abzusichern. Begründung: Auf dem südlichen Bürgersteig der Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung der Mathildenstraße und der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 322 ist das Parken untersagt. Trotz dieses Verbotes werden dort Autos geparkt. Dies hat teilweise zur Folge, dass es für mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger oder Eltern mit Kinderwagen unmöglich ist, den Bürgersteig zu nutzen. Teilweise wird sogar der dort befindliche Radstreifen in Beschlag genommen. Um hier allen Verkehrsteilnehmern gerecht zu werden, sieht es der Ortsbeirat als geboten an, den Bürgersteig an dieser Stelle durch Fahrradbügel und Poller gegen das verkehrswidrige Befahren abzusichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 390 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reinigung des Bürgersteigs und des Parkplatzes vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 353 und 355

22.11.2019 · Aktualisiert: 06.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5415 entstanden aus Vorlage: OF 1481/5 vom 04.11.2019 Betreff: Reinigung des Bürgersteigs und des Parkplatzes vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 353 und 355 Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig und den Parkplatz vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 353 und Offenbacher Landstraße 355 - für den die Anliegerinnen und Anlieger Straßenreinigungsgebühren bezahlen müssen - auch regelmäßig reinigen zu lassen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der Bürgersteig und der Parkplatz vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 353 und Offenbacher Landstraße 355 (fast) keine Reinigung erfährt, sie dafür aber Straßenreinigungsgebühren zahlen müssen. Der Ortsbeirat bittet, hier eine regelmäßige Reinigung zu veranlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 615 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Absenkung des Bordsteins in der Offenbacher Landstraße hier: vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 116

22.11.2019 · Aktualisiert: 09.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5398 entstanden aus Vorlage: OF 1457/5 vom 04.11.2019 Betreff: Absenkung des Bordsteins in der Offenbacher Landstraße hier: vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 116 Der Magistrat wird gebeten, den Bordstein am Übergang des auf der Offenbacher Landstraße an dieser Stelle auf eine separate Spur geführten Radweges vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 116 weiter abzusenken. Begründung: Vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 116 wird der auf der Offenbacher Landstraße abmarkierte Schutzstreifen für die Radfahrerinnen und Radfahrer über einen abgesenkten Bordstein auf einen Teil des Bürgersteigs geführt. Bürgerinnen und Bürger haben sich beklagt, dass die Absenkung immer noch zu hoch sei, um den Wechsel von der Straße auf den Bürgersteig gefahrlos zu bewältigen. Der Ortsbeirat sieht hier Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 396 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gefährliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands auf den Radfahrstreifen der Offenbacher Landstraße

22.11.2019 · Aktualisiert: 06.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5417 entstanden aus Vorlage: OF 1483/5 vom 03.11.2019 Betreff: Gefährliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands auf den Radfahrstreifen der Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten durchzusetzen, dass an Radfahrenden auf den Radfahrstreifen der Offenbacher Landstraße zwischen der Straße Im Eichlehen und Offenbach- Stadtgrenze in beiden Fahrtrichtungen mit ausreichendem Sicherheitsabstand vorbeigefahren wird. Die Landespolizei Hessen ist um Hilfe zu bitten. Der ruhende Verkehr ist streng zu überwachen, um sicherzustellen, dass die Begrenzungen der Parkstände von den parkenden Fahrzeugen genau eingehalten werden und die Breite des Radfahrstreifens durch abgestellte Fahrzeuge nicht geschmälert wird. Begründung: Insbesondere im Bereich der Hochgleise der Straßenbahn sind die Radfahrstreifen sehr schmal, stellenweise unter 1,5 Meter. Rechts der Radfahrstreifen sind jeweils Parkstände ohne Sicherheitsabstand markiert, an vielen Stellen nur mit einer Breite von 1,9 Metern. Radfahrende müssen auf ihrem Streifen äußerst links fahren, um Gefährdungen, zum Beispiel durch öffnende Autotüren, zu vermeiden. Mehrspurige Kraftfahrzeuge dürfen in dieser Situation nicht an Radfahrenden vorbeifahren, obwohl die Fahrbahn mit drei Metern ziemlich breit ist. Die Fahrbahn ist nämlich nach links durch die Straßenbahngleise begrenzt. Kraftfahrzeuge halten daher nach links, besonders im Kurvenbereich, einen Sicherheitsabstand von meist 0,5 Meter ein. Unter Einberechnung der Fahrzeugbreite von zwei Metern verbleibt ein Abstand zum Radfahrstreifen von 0,5 Meter, der für das sichere Vorbeifahren nicht ausreicht. Leider ist die Regelung, dass ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten ist, selbst bei Berufskraftfahrern weitgehend unbekannt. Sie steht nicht ausdrücklich in der Straßenverkehrsordnung, sondern ergibt sich nur aus dem allgemeinen Rücksichtnahmegebot und der Rechtsprechung. Die Unterschreitung des Sicherheitsabstands ist im genannten Bereich nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Selbst Abstände von 50 cm und weniger sind regelmäßig festzustellen. Die Einhaltung der Abstandsregel muss daher dringend überwacht werden. Falsch fahrende Kraftfahrer müssen herausgewinkt und eindringlich belehrt werden. Vielfach nehmen parkende Kraftfahrzeuge den Radfahrstreifen teilweise in Anspruch, weil die Breite der Parkstände nicht ausreicht. Die Ordnungsbehörden begegnen solchen Falschparkern stets mit äußerster Toleranz. Die Falschparker engen den ohnehin recht schmalen Radfahrstreifen häufig so weit ein, dass Radfahrende auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Hier muss durch konsequente Überwachung sichergestellt werden, dass immer die komplette Breite des Radfahrstreifens frei gehalten wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 594 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen eines Verkehrsspiegels in der Offenbacher Landstraße gegenüber der Einmündung der Kinzigstraße

25.10.2019 · Aktualisiert: 09.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5282 entstanden aus Vorlage: OF 1412/5 vom 05.10.2019 Betreff: Aufstellen eines Verkehrsspiegels in der Offenbacher Landstraße gegenüber der Einmündung der Kinzigstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Offenbacher Landstraße gegenüber der Einmündung der Kinzigstraße einen Verkehrsspiegel anbringen zu lassen. Begründung: Beim Einbiegen von der Kinzigstraße in die Offenbacher Landstraße ist die Einsicht in die Offenbacher Landstraße nur schwer möglich. Ein Spiegel gegenüber der Ausfahrt würde verhindern, dass die Autofahrerinnen und Autofahrer zu weit in die Offenbacher Landstraße hineinfahren, um die Verkehrslage besser überblicken zu können. Ein zu weites Hineinfahren bedeutet ggf. die Behinderung des fließenden Verkehrs und die Gefährdung der Radfahrerinnen und Radfahrer. Die Anbringung des Spiegels würde zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 241 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 8

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einziehung einer Teilfläche im Goldbergweg

25.10.2019 · Aktualisiert: 09.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5286 entstanden aus Vorlage: OF 1417/5 vom 08.10.2019 Betreff: Einziehung einer Teilfläche im Goldbergweg Der Ortsbeirat widerspricht der im Schreiben des Straßenverkehrsamtes vom 26.09.2019 angekündigten Einziehung einer Teilfläche im Goldbergweg und bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Einrichtung einer Parkfläche vor dem Haus Goldbergweg 22 nach der Vorgartensatzung zulässig ist; 2. ob der Magistrat es für sinnvoll hält, durch den Verkauf eines Grundstücks die Versiegelung von Vorgartenfläche zu fördern, wobei gleichzeitig zwei öffentliche Parkstände entfallen. Begründung: Derzeit wird die zur Einziehung anstehende Verkehrsfläche noch benötigt, da Fahrzeuge stets so geparkt werden, dass sie in den Raum des Fußweges hineinragen und die Ordnungsbehörden solche Verkehrsverstöße stets äußerst großzügig tolerieren. Bei allem Verständnis, dass jemand eine eigene Parkfläche auf seinem Grundstück einrichten möchte, muss doch gesehen werden, dass der gesellschaftliche Nutzen negativ ist, weil zwei Parkstände entfallen, aber zusätzliche Fläche für Parkierungszwecke versiegelt wird. Der Verkauf des Grundstückszwickels erscheint daher nicht sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 296 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchfahrt über die Straßenbahnschienen am Buchrainplatz

25.10.2019 · Aktualisiert: 07.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5284 entstanden aus Vorlage: OF 1415/5 vom 06.10.2019 Betreff: Durchfahrt über die Straßenbahnschienen am Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass am Buchrainplatz keine Fahrzeuge weiter über die Schienen durch die Straßenbahnhaltestelle fahren und die wartenden Fahrgäste gefährden. Begründung: Trotz der Beschilderung, die auf ein Durchfahrtsverbot hinweist, fahren immer wieder Fahrzeuge genau auf den Schienen der Straßenbahn durch die Haltestelle - manchmal mit hohem Tempo. Als die Offenbacher Landstraße in Richtung Sachsenhausen umgebaut wurde, musste eines der zwei Durchfahrtsverbotsschilder der Straßenbahnhaltestelle wegen kurzzeitiger Umkehr der Ersatzbusse am Buchrainplatz entfernt werden. Es wurde mit Klebeband an dem nahen Oberleitungsmast befestigt. Später wurde es vom Mast entfernt, mitgenommen und nicht wieder ersetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 448 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Nahversorgung im Stadtteil Oberrad

13.09.2019 · Aktualisiert: 06.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5173 entstanden aus Vorlage: OF 1372/5 vom 30.08.2019 Betreff: Verbesserung der Nahversorgung im Stadtteil Oberrad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit sich die folgenden Standorte zur Verbesserung der Nahversorgung im Stadtteil Oberrad eignen: 1. Offenbacher Landstraße 219 (Freiwillige Feuerwehr Oberrad), 2. Offenbacher Landstraße zwischen Liegenschaft Nr. 482 und A 661. Begründung: Die Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner Oberrads steigt stetig. Leider ist die Nahversorgung nicht gut. Um vor allem Bürgerinnen und Bürgern, die auf eine wohnortnahe Nahversorgung angewiesen sind, eine gute Möglichkeit der Nahversorgung zu bieten, muss das Netz der Nahversorgungsanbieter engmaschiger werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2389 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampel für Linksabbieger im Bereich Offenbacher Landstraße/Haltestelle „Lettigkautweg“

23.08.2019 · Aktualisiert: 11.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 5009 entstanden aus Vorlage: OF 1337/5 vom 08.08.2019 Betreff: Ampel für Linksabbieger im Bereich Offenbacher Landstraße/Haltestelle "Lettigkautweg" Der Magistrat wird gebeten, an der Offenbacher Landstraße/Haltestelle "Lettigkautweg" eine Ampel für Linksabbieger zu installieren. Begründung: Autofahrer, die von Oberrad kommen und nach links in den Lettigkautweg einbiegen wollen, finden dort eine Linksabbiegerspur. Bei Grün kann man in die Kreuzung einfahren und muss bei entsprechendem Verkehr aus der Gegenrichtung warten. Allerdings gibt es eine Phase, in der der aus Sachsenhausen kommende Verkehr schon Rot und der Verkehr aus dem Lettigkautweg kommend auch noch Rot hat, ebenso alle Fußgängerampeln. Für die Linksabbieger in den Lettigkautweg ist dennoch dann nicht ersichtlich, ob sie sicher abbiegen können, denn sie können von dort, wo sie warten, weder die rote Ampel für den Gegenverkehr auf der Offenbacher Landstraße noch die rote Ampel am Lettigkautweg einsehen. Somit wissen die Linksabbieger nicht, dass sie eigentlich abbiegen und die Kreuzung freimachen könnten. Dies ist ein Unfallrisiko, da auch noch Straßenbahnen auf der Fahrbahn unterwegs sind. Eine einzelne Ampelleuchte an der Ecke Offenbacher Landstraße/Lettigkautweg anzubringen, an der ein grüner Linksabbieger-Pfeil aufleuchtet, wenn die Ampel für den Gegenverkehr der Abbiegespur Rot ist, würde dieses Unfallrisiko minimieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2068 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Eingangsportal des Alten Friedhofs Oberrad

23.08.2019 · Aktualisiert: 06.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 5019 entstanden aus Vorlage: OF 1350/5 vom 16.07.2019 Betreff: Eingangsportal des Alten Friedhofs Oberrad Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Bürgerinnen und Bürger vor herabfallenden Deckenteilen im Eingangsportal des Alten Friedhofs Oberrad zu schützen. Begründung: Im Eingangsportal des Alten Friedhof Oberrad in der Mathildenstraße sind in der Vergangenheit immer häufiger Deckenteile im Bereich des Eingangsportals herabgefallen. Das Portal ist im Deckenbereich in weiten Teilen marode und sehr rissig. Inzwischen ist stellenweise der Unterbau der Decke komplett zu sehen. Hier ist dringend und schnell Abhilfe geboten, bevor jemand durch herabfallende Stücke verletzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2077 Aktenzeichen: 67 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Installation eines Ballfangzaunes am östlichen Ende der Festwiese Villa Bonn (II)

23.08.2019 · Aktualisiert: 02.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 5017 entstanden aus Vorlage: OF 1348/5 vom 03.08.2019 Betreff: Installation eines Ballfangzaunes am östlichen Ende der Festwiese Villa Bonn (II) Vorgang: OM 1467/17 OBR 5; ST 1238/17 Der Magistrat wird gebeten, am östlichen Ende der Festwiese Villa Bonn einen Ballfangzaun zu installieren. Begründung: Auf der Festwiese Villa Bonn sind zwei Tore aufgestellt worden. Der Bolzplatz wird von den Kindern und Jugendlichen im Stadtteil Oberrad gut angenommen. Der Bürgersteig des Hansenwegs zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und 20 ist im Jahre 2019 neu geordnet worden, sodass nunmehr ein durchgehender Bürgersteig existiert. Am östlichen Ende grenzt die Festwiese Villa Bonn unmittelbar an den Hansenweg. Durch die Neuordnung des Hansenwegs ist diese Fläche minimiert worden. Wird das Tor verfehlt, landet der Ball auf dem Hansenweg und rollt wegen des Gefälles in Richtung Offenbacher Landstraße. Der Ortsbeirat hält daher die Installation eines Ballfangzaunes für geboten. Die Anbringung eines Stabgitterzaunes, wie in der Stellungnahme des Magistrats vom 17.07.2017, ST 1238, zugesagt, steht bis heute aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1467 Stellungnahme des Magistrats vom 17.07.2017, ST 1238 Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2173 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Wendelsplatz entlasten - unteren Abschnitt Hainer Weg öffnen!

07.06.2019 · Aktualisiert: 28.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4698 entstanden aus Vorlage: OF 1268/5 vom 10.04.2019 Betreff: Kreuzung Wendelsplatz entlasten - unteren Abschnitt Hainer Weg öffnen! Der Magistrat wird aufgefordert, die Kreuzung Wendelsplatz durch Entzerrung des Verkehrs zu entlasten, indem der untere Abschnitt des Hainer Wegs für den Zweirichtungsverkehr geöffnet wird. Begründung: Die vollständige Wohnbebauung des Henninger-Areals nähert sich gegen Ende dieses Jahres der Fertigstellung. Die Anzahl der Bewohner am Mühlberg bzw. in Sachsenhausen-Südost ist bereits angewachsen und nimmt noch beträchtlich zu. Die jetzige, einseitige Sperrung des unteren Abschnitts des Hainer Wegs wird dem daraus folgenden Verkehr nicht mehr gerecht und sollte geöffnet werden. Der gesamte Verkehr aus Mühlberg/Sachsenhausen-Südost wird auf den Hainer Weg Richtung Innenstadt an der Kreuzung Geleitsstraße in die Geleitsstraße zur Darmstädter Landstraße abbiegend geleitet. Das westliche Stück der Geleitsstraße wird dadurch überlastet. Oft entsteht ein Rückstau in den Hainer Weg zurück. Geleitsstraße bleibt wichtig - muss entlastet werden. Die Buslinien 47 und 48 müssen über die Geleitsstraße auch weiterhin auf die Darmstädter Landstraße Richtung Südbahnhof geführt werden. Entlastung ist für den übrigen Verkehr über den unteren Hainer Weg zu schaffen. Die Öffnung des unteren Abschnitts des Hainer Wegs für den Zweirichtungsverkehr entzerrt die Überlastung der Geleitsstraße; der abfließende Verkehr aus dem Hainer Weg gelangt so am Wendelsplatz durch Rechtsabbiegen direkt in die Offenbacher Landstraße nach Osten. Die Vorteile der Entlastung, sowohl der Geleitsstraße als auch des Wendelplatzes, überwiegen gegenüber dem Wegfall der Schrägparkplätze auf dem unteren Hainer Weg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1703 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zukunft des Gebäudes „Offenbacher Landstraße 289“ - Gasthof Zum Hirsch

07.06.2019 · Aktualisiert: 28.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4702 entstanden aus Vorlage: OF 1282/5 vom 24.05.2019 Betreff: Zukunft des Gebäudes "Offenbacher Landstraße 289" - Gasthof Zum Hirsch Vorgang: F 1889/19 Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Eigentümer der Liegenschaft "Offenbacher Landstraße 289", ehemals "Gasthof Zum Hirsch", in Verbindung zu setzen und die Zukunft der Liegenschaft zu erörtern. Begründung: Auf die Frage vom 16.05.2019, F 1889 - Zukunft des Gebäudes "Offenbacher Landstraße 289" - Gasthof Zum Hirsch - antwortete der Magistrat, dass dem "Magistrat [...] keine aktuellen Planungen zur zukünftigen Nutzung des Gasthofs Zum Hirsch bekannt [sind]." Der Ortsbeirat hat - ebenso wie zahlreiche Bürgerinnen und Bürger - großes Interesse am Erhalt dieses Gebäudes und bittet daher, dass sich der Magistrat diesbezüglich mit dem Eigentümer in Verbindung setzen möge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 16.05.2019, F 1889 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1680 Aktenzeichen: 63 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Radwegfurt über Straßenbahngleise in der Offenbacher Landstraße

21.05.2019 · Aktualisiert: 17.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2019, OF 1298/5 Betreff: Radwegfurt über Straßenbahngleise in der Offenbacher Landstraße Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, bis wann die Radwegfurt in der Offenbacher Landstraße über die Straßenbahngleise in der Nähe der Haltestelle Mühlberg stadteinwärts, gegenüber der Hausnummer 68 in einen einwandfreien Zustand versetzt wird. Begründung: Offenbar haben die Erschütterungen der schweren Straßenbahnen das Gleisbett so stark beeinträchtigt, dass die Steine aus ihrer Position herausgehoben wurden und fast 10 cm aus der Straßenoberfläche herausragen. Dies ist besonders gefährlich, weil Radfahrende direkt neben dem Kraftfahrzeugverkehr fahren müssen und durch die Unebenheiten in ihrer Stabilität gefährdet sind. Wer die Gefahrenstelle kennt, fährt besonders langsam. Die Ampelschaltung ist aber auf eine höhere Räumgeschwindigkeit ausgerichtet, sodass Radfahrende noch auf der Kreuzung sind, wenn der Querverkehr bereits das Grünsignal erhält. Der Ortsbeirat hält es daher für geboten, die Gefahrenstelle unverzüglich, ggfls. provisorisch zu beseitigen. Quelle: geoinfo.frankfurt.de Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1300 2019 Die Vorlage OF 1298/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße/Wehrstraße/ deNeufvilleStraße hier: Änderung der Ampelschaltung

10.05.2019 · Aktualisiert: 25.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4620 entstanden aus Vorlage: OF 1256/5 vom 19.04.2019 Betreff: Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße/Wehrstraße/ de-Neufville-Straße hier: Änderung der Ampelschaltung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Ampelschaltung am Buchrainplatz verändert werden kann, sodass sich weniger Rückstau bildet und auch die Autos aus der Buchrainstraße und vom REWE-Parkplatz ohne Probleme auf die Offenbacher Landstraße einfahren können. Begründung: Derzeit bewirkt die Ampelschaltung am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/ Buchrainstraße/Wehrstraße/de-Neufville-Straße, dass es auf der gesamten Strecke um den Buchrainplatz in beide Richtungen häufig zu Staus kommt. Eine Ausfahrt vom REWE-Parkplatz und der Buchrainstraße in die Offenbacher Landstraße ist nur sehr schwer möglich, da die Autos sich zwischen der Ampel an der Offenbacher Landstraße/Ecke de-Neufville-Straße (siehe Abbildung Ampel 1) und Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße (s. Abbildung Ampel 2) stauen. Dies liegt daran, dass zuerst die Ampel Offenbacher Landstraße/Ecke de-Neufville-Straße Richtung Offenbach auf Rot springt und die Autos dann erst einmal den Bereich bis zur nächsten Ampel blockieren, da die zweite Ampel erst später auf das Rotsignal wechselt. Dies ist auch bei der anderen Richtung, von Offenbach in Richtung Frankfurt Innenstadt, das Gleiche. Auch hier gibt es die verzögerte Ampelschaltung, sodass sich auch die Autos zwischen den beiden Ampeln stauen und eine Einfahrt auf den REWE-Parkplatz und in die Buchrainstraße schwierig ist. Es ist zu prüfen und zu berichten, inwieweit eine Änderung der Ampelschaltung hier zu einer flüssigeren Verkehrsführung beitragen kann. Quelle: Stadtvermessungsamt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1430 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen eines zusätzlichen Briefkastens vor der Frankfurter Sparkasse, Offenbacher Landstraße 345

10.05.2019 · Aktualisiert: 18.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4619 entstanden aus Vorlage: OF 1255/5 vom 23.04.2019 Betreff: Aufstellen eines zusätzlichen Briefkastens vor der Frankfurter Sparkasse, Offenbacher Landstraße 345 Der Magistrat wird gebeten, mit der Deutschen Post Kontakt aufzunehmen, um die Möglichkeit zu eruieren, vor der Frankfurter Sparkasse, Offenbacher Landstraße 345, einen zusätzlichen Briefkasten aufstellen zu lassen. Begründung: Vor der Frankfurter Sparkasse, Offenbacher Landstraße 345, war früher ein Briefkasten. Dieser ist nun verschwunden. Da dieser aber in unmittelbarer Nähe zum Buchrainplatz gelegen war, war dieser vor allem für die Besucherinnen und Besucher der Geschäfte auf der Offenbacher Landstraße und des Oberräder Wochenmarktes gut zu erreichen. Vor allem ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger wünschen sich, dass dort wieder ein Briefkasten aufgestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1457 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen von zehn Sitzbänken auf dem Mühlberg

10.05.2019 · Aktualisiert: 12.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4607 entstanden aus Vorlage: OF 1205/5 vom 27.02.2019 Betreff: Aufstellen von zehn Sitzbänken auf dem Mühlberg Der Magistrat wird gebeten, an den genannten Stellen Sitzbänke (Frankfurter Bänke) aufzustellen: 1. Grünfläche Offenbacher Landstraße, Nähe S-Bahn-Haltestelle "Mühlberg", Weg zur Treppenanlage; 2. Am Mühlkanal, rechts neben dem Treppenabgang zur Offenbacher Landstraße; 3. Gehweg Wendelsweg/Ecke Miltenberger Straße; 4. Ecke Dielmannstraße/Hühnerweg, auf der Rasenfläche; 5. Hühnerweg/Bürgermeister-Gräf-Haus, auf der Rasenfläche; 6. Hainer Weg/Ecke Aschaffenburger Straße, auf dem gesamten Hainer Weg fehlen Parkbänke, besonders rund um den Henninger Turm; 7. Hainer Weg, vor dem Friseursalon, nebenan sind noch eine Apotheke und ein Bäcker; 8. Am Sandberg, Bushaltestelle "Am Sandberg"; 9. Schweinfurter Weg, auf der Insel mit Grünfläche; 10. Gemündener Straße/Ecke Miltenberger Straße, auf dem Gehweg vor der Hecke. Begründung: Vor allem Seniorinnen und Senioren beklagen das Fehlen von Sitzbänken in diesem Bereich des Stadtteils Sachsenhausen, um sich auf ihren Wegen zwischendurch auszuruhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1469 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verfügung und Durchsetzung der ursprünglichen Parkanordnung vor der Liegenschaft Goldbergweg 5 - 7

23.04.2019 · Aktualisiert: 22.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 1254/5 Betreff: Verfügung und Durchsetzung der ursprünglichen Parkanordnung vor der Liegenschaft Goldbergweg 5 - 7 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob er beabsichtigt die ursprüngliche - vor der Sanierung und dem Umbau der Offenbacher Landstraße - Parkanordnung vor der Liegenschaft "Goldbergweg 5 - 7" wieder zu verfügen und durchzusetzen. Begründung: Im Zuge der Sanierung und des Umbaus der westlichen Offenbacher Landstraße würde vor der Liegenschaft "Goldbergweg 5-7" Schrägparken verfügt. Dadurch konnte ein Teil der Parkplätze, die während dieser Maßnahme nicht zur Verfügung standen, kompensiert werden. Die Baustelle ist nun seit Juni 2018 verschwunden. Das Längsparken ist bislang nicht wieder verfügt worden. Problematisch ist, dass der verbleibende Bürgersteig keine Restbrite von 1,50 Meter aufweist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 44 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1263 2019 Die Vorlage OF 1254/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Sanierung des Quirinsbrunnen in Sachsenhausen

03.04.2019 · Aktualisiert: 22.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2019, OF 1259/5 Betreff: Sanierung des Quirinsbrunnen in Sachsenhausen Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, den Quirinsbrunnen fachgerecht zu sanieren. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 4.500,00 Euro. Begründung: Der Quirinsbrunnen aus dem 17.Jahrhundert liegt im Stadtteil Sachsenhausen an der Offenbacher Landstraße. Da der Brunnen mittlerweile keinen schönen Anblick mehr bietet, sollte hier Abhilfe geschaffen werden. Der Abschnitt wird auch von Sightseeingbussen befahren. Ein besseres Erscheinungsbild ist auch aus touristischer Sicht wünschenswert. Zusätzlich sollte eine Hinweistafel auf die Bedeutung des Brunnens hinweisen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 49 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 308 2019 Die Vorlage OF 1259/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, fraktionslos

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung einer direkten Busverbindung zwischen Oberrad und dem Ostbahnhof

22.03.2019 · Aktualisiert: 21.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4445 entstanden aus Vorlage: OF 1216/5 vom 04.03.2019 Betreff: Einrichtung einer direkten Busverbindung zwischen Oberrad und dem Ostbahnhof Der Magistrat wird gebeten , eine direkte Verbindung zwischen dem Stadtteil Oberrad und dem Ostbahnhof einzurichten. Begründung: Während der Sanierung und Umgestaltung der Offenbacher Landstraße 2017/2018 war ein Schienenersatzverkehr eingerichtet worden. Dieser wurde von der Stadtgrenze über die Offenbacher Landstraße zum Buchrainplatz und von dort über die Gerbermühlstraße zum Südbahnhof geführt. Die Nutzung des ÖPNV war in dieser Zeit für die Oberräderinnen und Oberräder nur mit erheblichen Einschränkungen möglich. Was jedoch von vielen Nutzerinnen und Nutzern als positiv angesehen worden war, ist die Führung über die Gerbermühlstraße. Daher bittet der Ortsbeirat um Einrichtung einer Buslinie zwischen dem Stadtteil Oberrad und dem Ostbahnhof. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1236 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5 (Fortsetzung)

22.03.2019 · Aktualisiert: 30.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4447 entstanden aus Vorlage: OF 1222/5 vom 04.03.2019 Betreff: Bordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5 (Fortsetzung) Vorgang: OM 2332/17 OBR 5; ST 368/18 Der Magistrat wird nochmals gebeten, an den in der Anregung OM 2332 aufgeführten Stellen eine Nullabsenkung vorzunehmen: 1. In der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 507 an der Einmündung des Radweges; 2. an der gleichen Stelle am Übergang über die Straßenbahngleise; 3. in der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 508 an der Einmündung des Waldweges entlang der Bahngleise; 4. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung des verkehrsberuhigten Bereichs im Letzten Hasenpfad und 5. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung in die Turiner Straße. Begründung: Eine Nullabsenkung bedeutet eine niveaugleiche Absenkung ohne Kante. Die an den Örtlichkeiten der Ziffern 1. bis 3. vorhanden Rundsteine mögen, wie der Magistrat ausführt, "mit dem technisch minimalsten Bordsteinvorstand" verbaut sein. Es bleibt aber eine Kante (Foto), die Radfahrende, vor allem bei ungünstiger Witterung, einem unnötigen Sturzrisiko aussetzt. Dies gilt besonders, da in dem genannten Bereich die Bordsteine schräg angefahren werden müssen. Die Maßnahmen zu den Örtlichkeiten der Ziffern 4. und 5. wurden zugesagt, aber nicht umgesetzt. Bordsteinabsenkung mit Kante an der Offenbacher Landstraße 507 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2332 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 368 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1429 Antrag vom 25.02.2020, OF 1627/5 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5930 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Benennung einer Straße im Stadtteil Oberrad

04.03.2019 · Aktualisiert: 05.04.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2019, OF 1181/5 Betreff: Benennung einer Straße im Stadtteil Oberrad Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gem. § 3 (3) 2 1 GOOBR auf, die bislang unbenannte Straße Nr. 8587 in Philippine-Schulz-Weg zu benennen. Begründung: Im Zuge der Realisierung eines Wohnbauvorhabens an der Offenbacher Landstraße 441 sollen die rückwärtigen Gebäude über eine neue Straße entlang der förmlich festgestellten Straßenfluchten der Fluchtlinienpläne F 699 Bl. 1 und F 381 erschlossen werden. Der Ortsbeirat hält die Heimatmalerin Philippine Schulz für eine geeignete Persönlichkeit. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.01.2019, M 11 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage M 11 wird abgelehnt. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) 2. Die Vorlage OF 1181/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3793, 30. Sitzung des OBR 5 vom 22.03.2019

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, fraktionslos

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abpollerung der Einmündung An der Mannsfaust in die Mathildenstraße

15.02.2019 · Aktualisiert: 31.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4239 entstanden aus Vorlage: OF 1149/5 vom 29.01.2019 Betreff: Abpollerung der Einmündung An der Mannsfaust in die Mathildenstraße Der Magistrat wird gebeten, die Einmündung der Straße An der Mannsfaust in die Mathildenstraße abzupollern. Begründung: An der Einmündung der Straße An der Mannsfaust in die Mathildenstraße ist auf der südlichen Seite der Einmündung zwar eine Sperrfläche markiert, jedoch wird diese Fläche immer wieder zugeparkt, sodass die Entsorgungsfahrzeuge der FES Mühe haben, von der Mannsfaust in die Mathildenstraße einzubiegen. Hier würden Poller das Problem lösen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1077 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5771 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beleuchtung auf dem Buchrainplatz

18.01.2019 · Aktualisiert: 11.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2019, OM 4099 entstanden aus Vorlage: OF 1126/5 vom 03.01.2019 Betreff: Beleuchtung auf dem Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, endlich dafür Sorge zu tragen, dass alle Lampen an der Pergola auf dem Buchrainplatz in einen funktionsfähigen Zustand versetzt werden. Begründung: Bei dem Weihnachtsmarkt 2018 des Vereinsrings Oberrad auf dem Buchrainplatz sind die Mängel, die seit dem Umbau des Platzes hinsichtlich der Beleuchtung herrschen, wieder offensichtlich geworden. Die mittleren drei Lampen an der Pergola leuchten, alle anderen nicht. Die ersten beiden Lampen in Richtung Offenbacher Landstraße profitieren noch von dieser Straßenbeleuchtung und von der Sparkasse gegenüber. Dagegen führt an den beiden letzten Beleuchtungskörpern eine Treppe zur Kreuzung Gräfendeichstraße/Wasserhofstraße. Diese liegt immer noch im Dunklen, was nicht ungefährlich ist. Genau auf diesen Tatbestand wurde schon im November 2013 in einer Anregung hingewiesen und es wurde versichert, dass dieser Tatbestand geändert worden sei. Dies scheint aber bis heute nicht der Fall zu sein. Fünf Jahre nach Eröffnung des Buchrainplatzes sollte es doch möglich sein, diesen auch ausreichend zu beleuchten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 641 Aktenzeichen: 91 53

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Temporäres Aufstellen eines Metzgereiwagens auf dem Buchrainplatz

18.01.2019 · Aktualisiert: 06.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2019, OM 4097 entstanden aus Vorlage: OF 1124/5 vom 02.01.2019 Betreff: Temporäres Aufstellen eines Metzgereiwagens auf dem Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, das temporäre Aufstellen eines Metzgereiwagens auf dem Buchrainplatz bei einem entsprechenden Antrag zu genehmigen. Begründung: Derzeit gibt es im Stadtteil Oberrad keinen Metzger mehr. Selbstverständlich wäre es - auch aus Sicht des Ortsbeirates - wünschenswert, wenn sich eine Metzgerei dauerhaft mit einem Ladengeschäft im Stadtteil Oberrad ansiedeln würde. Problematisch hierbei ist das Fehlen eines Ankermarktes und der damit nicht vorhandenen Bindung der Kaufkraft im Stadtteil. Der Ortsbeirat erhofft sich von der Weiterentwicklung des Grundstücks in der Offenbacher Landstraße/Ecke Wehrstraße, dass diese Bindung hier verwirklicht werden kann und dieser Ankermarkt dann auch die Offenbacher Landstraße wieder belebt. Solange der Ankermarkt jedoch fehlt, ist es aus Sicht des Ortsbeirates sinnvoll, das temporäre Aufstellen eines Metzgereiwagens auf dem Buchrainplatz zu genehmigen. Die zentrale Lage ist für die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils gut zu erreichen. Darüber hinaus würde diese außerdem einer Metzgerei, die an der Übernahme eines Ladengeschäftes in Oberrad interessiert wäre, die Möglichkeit bieten, zügig eine Kundenbindung aufzubauen und wirtschaftlich rentabel zu arbeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 977 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2133 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Instandsetzung des Bürgersteigs in der Mathildenstraße hier: vor der Einfahrt zur Liegenschaft Mathildenstraße 30a

18.01.2019 · Aktualisiert: 11.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2019, OM 4096 entstanden aus Vorlage: OF 1123/5 vom 02.01.2019 Betreff: Instandsetzung des Bürgersteigs in der Mathildenstraße hier: vor der Einfahrt zur Liegenschaft Mathildenstraße 30a Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig vor der Einfahrt zur Liegenschaft Mathildenstraße 30a - Gemeindehaus der Herz-Jesu-Kirche - instand zu setzen. Begründung: Für Bürgerinnen und Bürger, die mobilitätseingeschränkt sind oder einen Kinderwagen für ihr Kind brauchen, existiert in der Herz-Jesu-Kirche ein barrierefreier Eingang an der Westseite. Dieser ist jedoch nur über die Hofeinfahrt zu erreichen. Besucherinnen und Besucher der Messe haben sich beklagt, dass der Teil des Bürgersteigs sehr uneben und das Erreichen des barrierefreien Eingangs der Herz-Jesu-Kirche nicht uneingeschränkt möglich ist. Hier bittet der Ortsbeirat um Abhilfe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 642 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen eines Verkehrsspiegels in der Offenbacher Landstraße gegenüber der Einmündung der Hoffeldstraße

23.11.2018 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2018, OM 3977 entstanden aus Vorlage: OF 1092/5 vom 05.11.2018 Betreff: Aufstellen eines Verkehrsspiegels in der Offenbacher Landstraße gegenüber der Einmündung der Hoffeldstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Offenbacher Landstraße gegenüber der Einmündung der Hoffeldstraße einen Verkehrsspiegel anzubringen . Begründung: Beim Einbiegen von der Hoffeldstraße in die Offenbacher Landstraße ist die Einsicht in die Offenbacher Landstraße nur schwer möglich. Ein Spiegel gegenüber der Ausfahrt würde verhindern, dass die Autofahrerinnen und Autofahrer zu weit in die Offenbacher Landstraße hineinfahren, um die Verkehrslage besser überblicken zu können. Ein zu weites Hineinfahren bedeutet ggf. die Behinderung des fließenden Verkehrs und die Gefährdung der Radfahrerinnen und Radfahrer. Die Anbringung des Spiegels würde zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 373 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schaffung von zusätzlichem Parkraum hier: nördliche Seite der Offenbacher Landstraße (II)

23.11.2018 · Aktualisiert: 11.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2018, OM 3969 entstanden aus Vorlage: OF 1082/5 vom 05.11.2018 Betreff: Schaffung von zusätzlichem Parkraum hier: nördliche Seite der Offenbacher Landstraße (II) Vorgang: OM 4991/16 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der nördlichen Seite der Offenbacher Landstraße zwischen der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 219 und gegenüber der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 212 weitere Parkplätze eingerichtet werden können. 1,5 Meter Gehwegbreite sollen gewährleistet bleiben. Begründung: Bereits im Jahre 2016 hatte sich der Ortsbeirat für die Einrichtung von Parkplätzen im o. g. Abschnitt eingesetzt. Dem Ansinnen wurde entsprochen. Mittlerweile werden im o. g. Bereich der Offenbacher Landstraße weitere zusätzliche Parkplätze benötigt. Der Ortsbeirat bittet daher um Prüfung, ob in dem Bereich noch weitere Parkplätze eingerichtet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.02.2016, OM 4991 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 344 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Neuordnung des westlichen Bürgersteigs des Hansenwegs zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und 20

05.11.2018 · Aktualisiert: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2018, OF 1050/5 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Neuordnung des westlichen Bürgersteigs des Hansenwegs zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und 20 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Neuordnung des westlichen Bürgersteigs des Hansenwegs zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und 20 in den neuzubeschließenden Haushalt 2019 miteinzuplanen. Begründung: Im Hansenweg existiert zwischen den Liegenschaften Nr. 8 und Nr. 20 kein durchgehender Bürgersteig. Kommt man aus Richtung der Offenbacher Landstraße, so endet der Bürgersteig nach der Liegenschaft Hansenweg 8 und man gelangt über eine Treppe dann auf die Höhe der Festwiese Villa Bonn. Hier herrscht keine Barrierefreiheit. Da die Mauer, die den Höhenunterschied zwischen Festwiese Villa Bonn und Hansenweg ausgleicht ohnehin sanierungsbedürftig erscheint, hält es der Ortsbeirat für das Beste, dass die Mauer zurückgebaut und in westliche Richtung verschoben wird. Auf der somit freiwerdenden Fläche soll ein durchgängiger Bürgersteig geführt werden. Quelle: Florian Aydt Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.11.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Etatanregung EA 223 2018 Die Vorlage OF 1050/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung deNeufvilleStraße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach

05.11.2018 · Aktualisiert: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2018, OF 1049/5 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Planung zur Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung De-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach in den neuzubeschließenden Haushalt 2019 einzuplanen. In der vorzulegenden abgestimmten Planung sollen folgende Punkte enthalten sein: 1. Die Straßenbahnhaltestellen sind barrierefrei umzugestalten und mit dynamischen Fahrgastanzeigen auszustatten. 2. Der marode Gleiskörper ist auszutauschen. 3. Anstelle des Kopfsteinpflasters ist Flüsterasphalt einzubauen. 4. Die Straße ist zu begrünen. Begründung: Die östliche Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung De-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach ist dringend sanierungsbedürftig. Nach der Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße soll nun auch der östliche Teil saniert werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.11.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Etatanregung EA 222 2018 Die Vorlage OF 1049/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung einer Ladezone in der Offenbacher Landstraße

02.11.2018 · Aktualisiert: 29.01.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3907 entstanden aus Vorlage: OF 1000/5 vom 18.10.2018 Betreff: Einrichtung einer Ladezone in der Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 326 eine Ladezone, Zeichen 283 - "Absolutes Halteverbot" mit dem Zusatz "Werktags 08:00 Uhr - 19:00 Uhr", einzurichten. Begründung: Durch die Sanierung und den Umbau der Offenbacher Landstraße und dem damit verbundenen Wegfall der Andienungsmöglichkeit auf der nördlichen Seite ist ein entsprechendes Angebot für die Andienung notwendig. Dies kann auch auf der südlichen Seite vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 326 geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 195

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen eines Schaukastens für das Quartiersmanagement der Agaplesion Markus Diakonie

21.09.2018 · Aktualisiert: 17.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3763 entstanden aus Vorlage: OF 973/5 vom 20.08.2018 Betreff: Aufstellen eines Schaukastens für das Quartiersmanagement der Agaplesion Markus Diakonie Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit der Agaplesion Markus Diakonie einen Schaukasten für das Quartiersmanagement am unteren Ende der Fußgängertreppe zwischen der Straße Am Mühlkanal und der Offenbacher Landstraße aufzustellen. Begründung: Die Agaplesion Markus Diakonie betreibt seit Ende 2017 das Quartiersmanagement auf dem Mühlberg. Unter dem Motto "Nachbarn sind wir ALLE" setzt sie verschiedene Projekte um, vernetzt Interessenten oder plant Veranstaltungen. Als Quartierszentrum dient das Oberin-Martha-Keller-Haus in der Dielmannstraße 26. So wurde die Agaplesion Markus Diakonie zum Beispiel bereits für eines ihrer Projekte im Januar 2018 mit der Ehrung "Orte des Respekts - Hessen lebt Respekt" ausgezeichnet. Da ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger sich weniger digital informieren als analog, ist das Aufstellen eines Schaukastens zum Aushängen der Veranstaltungen sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2372 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parksituation in der Straße An der Mannsfaust

10.08.2018 · Aktualisiert: 03.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3490 entstanden aus Vorlage: OF 938/5 vom 22.07.2018 Betreff: Parksituation in der Straße An der Mannsfaust Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um gegen das verkehrswidrige Parken in der Straße An der Mannsfaust - hier zu nennen ist vor allen Dingen das Parken auf dem nördlichen Bürgersteig, zwischen der Hausnummer 10 und der Mathildenstraße, und im Wendehammer - vorzugehen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich über das verkehrswidrige Parken in der Straße An der Mannsfaust beschwert. Die Autos parken verkehrswidrig auf dem nördlichen Teil des Bürgersteigs und im Wendehammer. Dieses Verhalten behindert nicht nur die Fußgängerinnen und Fußgänger, die den Bürgersteig dann nicht mehr nutzen können, sondern stellt für mobilitätseingeschränkte Personen ein teilweise unüberwindbares Hindernis dar. Des Weiteren wird die Zufahrt für die Feuerwehr, den Krankenwagen oder die Müllabführt erschwert oder gar unmöglich gemacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2209 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung von beidseitigem Parken in der Balduinstraße hier: zwischen Offenbacher Landstraße und Georg-Treser-Straße

10.08.2018 · Aktualisiert: 03.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3488 entstanden aus Vorlage: OF 936/5 vom 21.07.2018 Betreff: Einrichtung von beidseitigem Parken in der Balduinstraße hier: zwischen Offenbacher Landstraße und Georg-Treser-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Balduinstraße zwischen der Offenbacher Landstraße und der Georg-Treser-Straße das beidseitige Parken halb auf dem Gehweg unter Berücksichtigung einer Mindestgehwegbreite von 1,5 Metern und der Beibehaltung des Zweirichtungsverkehrs eingerichtet werden kann. Begründung: Auch im Stadtteil Oberrad ist der Parkraum im Verhältnis zu den Personenkraftwagen gering. Während des Umbaus der Offenbacher Landstraße war der Abschnitt der Balduinstraße zwischen der Offenbacher Landstraße und der Georg-Treser-Straße als südliche Einbahnstraße ausgewiesen und das beidseitige Parken halb auf dem Gehweg war erlaubt. Um zusätzlichen Parkraum zu schaffen, erachtet es der Ortsbeirat dort als sinnvoll, das beidseitige Parken halb auf dem Gehweg unter Berücksichtigung einer Mindestgehwegbreite von 1,5 Metern und der Beibehaltung des Zweirichtungsverkehrs einzurichten. Diese Maßnahme würde nicht nur zusätzlichen Parkraum schaffen, sondern auch die Straße verengen und somit zu einem vorsichtigeren Fahren führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2160 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radweg entlang der östlichen Seite der Seehofstraße im Abschnitt Strahlenberger Weg bis Siemensstraße

10.08.2018 · Aktualisiert: 27.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3482 entstanden aus Vorlage: OF 923/5 vom 18.07.2018 Betreff: Radweg entlang der östlichen Seite der Seehofstraße im Abschnitt Strahlenberger Weg bis Siemensstraße Der Magistrat wird aufgefordert, durch Anbringen von Fahrradpiktogrammen zu kennzeichnen, dass der Bürgersteig auf der östlichen Seite der Seehofstraße i m Abschnitt Strahlenberger Weg bis Siemensstraße auch von Fahrrädern genutzt werden kann. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die sich auf dem östlichen Bürgersteig ca. auf Höhe der Heisterstraße befindenden Unebenheiten zu beseitigen. Begründung: Auf dem Bürgersteig entlang der östlichen Seite der Seehofstraße ist von der Offenbacher Landstraße aus kommend bis zum Strahlenberger Weg ein Fahrradweg durch auf dem Boden befindliche Piktogramme gekennzeichnet. Nach dem Strahlenberger Weg endet die Kennzeichnung. Ein Schild weist auf eine gemeinsame Nutzung des Bürgersteiges von Radfahrern und Fußgänger hin. östlicher Bürgersteig der Seehofstraße auf östlicher Bürgersteig der Seehofstraße Höhe des Strahlenberger Weges auf Höhe Heisterstraße Gerade auf dem Bürgersteig in Höhe der Straßenbahnhaltestelle "Heister-/Seehofstraße" vor dem Schulamt wird der Weg jedoch oftmals von Fußgängern blockiert, sodass ein Durchkommen für Radfahrer nur schwer möglich ist und somit mit Unfallgefahren einhergeht. Um dem entgegenzuwirken bittet der Ortsbeirat um Kennzeichnung der Nutzung des Bürgersteiges auch durch Fahrradfahrer durch Bodenpiktogramme. Weiterhin befinden sich auf dem östlichen Bürgersteig ca. auf Höhe der Heisterstraße, wohl durch Wurzeln bedingte, Bodenunebenheiten, die ein Unfallrisiko darstellen und daher zu beseitigen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2210 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrszählung im Goldbergweg

10.08.2018 · Aktualisiert: 19.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3493 entstanden aus Vorlage: OF 942/5 vom 19.07.2018 Betreff: Verkehrszählung im Goldbergweg Der Magistrat wird gebeten, im Goldbergweg in Oberrad eine Verkehrszählung und eine Geschwindigkeitskontrolle durchzuführen, und zwar an den durchschnittlichen mittleren Werktagen (d. h. dienstags, mittwochs und donnerstags außerhalb von Wochen mit Feiertagen oder Ferienzeiten). Die Kontrolle soll sowohl während des Berufsverkehrs (07:00 Uhr bis 09:00 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr) sowie zum Vergleich zur Mittagszeit stattfinden. Begründung: Nach Beendigung der Umbauarbeiten auf der Offenbacher Landstraße hat sich das Verkehrsaufkommen im Goldbergweg stark erhöht und es herrschen - nach Aussagen der Anwohner - zum Teil chaotische Zustände und manche Anwohner haben Schwierigkeiten, aus ihrer Einfahrt herauszukommen. Für die Forderung von weiterreichenden Maßnahmen (z. B. Anbringen von Schwellen) ist zunächst eine Zählung des Verkehrsaufkommens die Voraussetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2161 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 883 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 61 10

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