Meine Nachbarschaft: Liebigstraße
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Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
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Vorlagen
Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Kronberger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3342 entstanden aus Vorlage: OF 582/2 vom 24.05.2018 Betreff: Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Kronberger Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Freiherr-vom-Stein-Straße vor der Einbiegung der Kronberger Straße durch ein Piktogramm auf der Fahrbahn auf die Vorfahrtsregelung hinzuweisen. Begründung: Hinweis von Bewohnern. Fahrzeuge, die aus der Kronberger Straße in die Freiherr-vom-Stein-Straße einfahren, haben Vorfahrt. Viele Autofahrer, die von der Bockenheimer Landstraße kommend auf die Freiherr-vom-Stein-Straße fahren, rechnen leider nicht damit, dass sie die Vorfahrt zu achten haben. Das führt dazu, dass die Fahrzeuge, die aus der Kronberger Straße kommen, oft durch Hupen auf ihre Vorfahrt aufmerksam machen und sie letztlich erzwingen. Es entstehen oftmals unfallträchtige Bremsmanöver. Das passiert am Tag oft, leider aber auch in der Nacht. Die Vorfahrtregelung als gegeben genommen, kommt der Gedanke, entweder durch ein Verkehrsschild oder durch ein Piktogramm auf der Fahrbahn auf die Vorfahrtsregelung hinzuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1820 Aktenzeichen: 66 7
Radwegeverbindung Schillerstraße, Eschenheimer Turm bis Bockenheimer Anlage
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3238 entstanden aus Vorlage: OF 622/1 vom 21.05.2018 Betreff: Radwegeverbindung Schillerstraße, Eschenheimer Turm bis Bockenheimer Anlage Der Magistrat wird aufgefordert, eine Radwegeverbindung vom Bereich des Eschenheimer Turms zur Bockenheimer Anlage einrichten zu lassen. Begründung: Dieser Abschnitt wird vom Radverkehr sowohl von der Schillerstraße als auch aus der Stiftstraße kommend stark genutzt, um z. B. zur Alten Oper oder zur Bockenheimer Landstraße zu fahren. Eine ordentliche und schnelle Radwegeverbindung - welche die Attraktivität der Strecke erhöhen würde - besteht in dem im Betreff angesprochenen Bereich aber nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1896 Aktenzeichen: 32 1
Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3174 entstanden aus Vorlage: OF 543/2 vom 25.04.2018 Betreff: Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern Der Magistrat wird gebeten, durch die Installation von ein bis zwei rot-weißen Pollern die Zufahrtsmöglichkeit von der Bockenheimer Landstraße auf die städtis che Freifläche vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 zu verhindern. Begründung: Vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 befindet sich eine städtische Freifläche, die regelmäßig illegal beparkt wird. Es sind oftmals mehrere Fahrzeuge, die auf der Fläche geparkt werden. Die Zu- und Abfahrt der Fahrzeuge erfolgt über die Bockenheimer Landstraße an der Stelle, an der sich der von der Siesmayerstraße kommende Fahrradweg in den Fahrradweg der Bockenheimer Landstraße einfädelt. Da die Breite dieses Einfädelbereichs eine ausreichende Breite aufweist, wird dieser zur An- und Abfahrt von Autofahrern genutzt. Da diese genannte Fahrradwegeverbindung und die Bockenheimer Landstraße nicht gerade unter zu wenig Verkehr leiden, kann man sich leidlich vorstellen, was es bedeutet, wenn ein Fahrzeug diese unzulässige Zu- und Abfahrtsmöglichkeit nutzt. Gefährdet sind dadurch Fußgänger, Fahrradfahrer und auch der Fahrzeugverkehr auf der Bockenheimer Landstraße. Deshalb muss diese Zu- und Abfahrtsmöglichkeit durch rot-weiße Poller, die die Fahrradfahrer nicht behindern, verhindert werden. Hier eine mögliche Variante mit zwei Pollern: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1672 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 5
Beschädigten Poller in der Ulmenstraße entfernen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.04.2018, OM 3034 entstanden aus Vorlage: OF 530/2 vom 31.03.2018 Betreff: Beschädigten Poller in der Ulmenstraße entfernen Der Magistrat wird aufgefordert, den beschädigten Poller auf dem Bürgersteig in der Ulmenstraße (Höhe Hausnummer 11) zu entfernen. Begründung: Der Poller (aus Plastik) ist abgebrochen oder umgefahren worden und ragt jetzt scharfkantig in etwa 15 bis 20 Zentimeter Höhe in Zacken aus der Erde. Somit stellt er eine Gefährdung für Verkehrsteilnehmer dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1348 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 0
Green City muss green bleiben - Kein Bauen auf Kosten des Naturschutzes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.04.2018, OM 3027 entstanden aus Vorlage: OF 525/2 vom 23.03.2018 Betreff: Green City muss green bleiben - Kein Bauen auf Kosten des Naturschutzes Vorgang: OM 823/16 OBR 2; ST 1863/16 I. Der Magistrat wird aufgefordert, 1. den Zusammenhang zwischen natur- bzw. baumschützenden Maßnahmen und geplanter städtebaulicher Verdichtung zu bewerten; 2. Prognosen vorzulegen, in welcher Größenordnung sich die Entwicklung "Verdichtung versus Verlust von Grün" in den kommenden Jahren fortsetzen wird; 3. dem beschriebenen Zielkonflikt mit präventiven, dezernatsübergreifenden (analog dem Beispiel der Koordinierungsgruppe Klimawandel) und insbesondere stadtplanerischen Maßnahmen zu begegnen und damit in einer wachsenden Stadt den Naturschutz zu stärken; 4. dem rechtlichen Ungleichgewicht (Baurecht bricht Baumrecht) zwischen der Frankfurter Baumschutzsatzung, die immerhin Nachpflanzungen erzwingt, und dem planungsrechtliche Entscheidungen bindenden Baurecht nachzugehen und mit juristischer Expertise ausgleichende Maßnahmen zu suchen und zu finden; 5. den Ortsbeirat vor der Schaffung von Fakten vor allem über bauplanerische Maßnahmen im privaten Bereich zu informieren, wenn ein Einfluss auf den Natur- bzw. Baumschutz abzusehen ist und dabei dem seit Langem praktizierten Verfahren des Grünflächenamtes zu folgen, das den Ortsbeirat über beabsichtigte Fällungen im öffentlichen Raum im Vorfeld informiert. II. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. bei wie vielen der realisierten - privaten und städtischen - Bauvorhaben im Ortsbezirk 2 es in den letzten drei Jahren Baumfällungen gegeben hat; 2. wie viele Bäume in diesem Zusammenhang auf Antrag gefällt worden sind; 3. wie viele Bäume dem Zugriff von Baumfällungen entzogen werden konnten; 4. in welcher Größenordnung laut Vorgabe der Frankfurter Baumschutzsatzung Bäume nachgepflanzt wurden; 5. in welcher Größenordnung ein finanzieller Ausgleich geleistet worden ist; 6. wie dieser Ausgleich verwendet wurde; 7. wie viele und welche Bäume insbesondere im Zusammenhang mit den Maßnahmen A Myliusstraße 34 und B Bockenheimer Landstraße 38 - 40 auf Antrag gefällt wurden; 8. bei wie vielen Bäumen den jeweiligen Anträgen - und aus welchen Gründen - nicht stattgegeben wurde; 9. warum der Ortsbeirat im Falle der Maßnahme Bockenheimer Landstraße 38 - 40 im Vorfeld gar nicht informiert wurde und im Falle der Maßnahme Myliusstraße 34 dem Ortsbeirat auf dessen Nachfrage noch im Dezember 2016 zugesichert wurde, dass bei einer Bebauung des Grundstücks mit einem Wohnhaus der alte Baumbestand zu schützen sei (siehe ST 1863), aber bereits im März 2017 eine Fällgenehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde erfolgte; 10. ob es zutrifft, dass im Falle der Bockenheimer Landstraße 38 - 40 bereits Bäume gefällt wurden, obwohl noch keine Baugenehmigung vorlag; 11. an welcher Stelle und zu welchem Zeitpunkt bei beiden Maßnahmen die erforderlichen Nachpflanzungen erfolgen. Begründung: Nicht nur weltweite Klimaänderungen beeinflussen in Frankfurt am Main die Lebensbedingungen. In Zeiten zunehmender Verdichtung im Baubereich geraten in einer wachsenden Stadt auch mehr und mehr Grünflächen und vor allem die Bäume ins Hintertreffen. Auch wenn bei Durchsetzung der Frankfurter Baumschutzsatzung Schlimmeres verhindert werden kann und für notwendige Nachpflanzungen bzw. finanziellen Ausgleich gesorgt wird, ist dieser Zustand letztlich nicht zufriedenstellend. Unerfreulich ist ebenfalls, dass der Ortsbeirat zunehmend erst nach geschaffenen Fakten über bauplanerische Maßnahmen informiert wird, die absehbar Eingriffe in den Natur- und Baumschutz nach sich ziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 823 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1863 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1491 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 79 1
Fassadengestaltung Friedrichstraße 39
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2018, OM 2835 entstanden aus Vorlage: OF 522/2 vom 02.03.2018 Betreff: Fassadengestaltung Friedrichstraße 39 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie er die Fassadengestaltung des Bauvorhabens Friedrichstraße 39 im Hinblick auf das Gesamtensemble dieser Straße mit sehr schöner Bausubstanz aus der Gründerzeit bewertet und wie das Gebäude im Allgemeinen zum Westend passt. Begründung: Viele Bewohner der Friedrichstraße und auch Nachbarn des Objekts haben sich sehr negativ über die Außenansicht geäußert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1090 Aktenzeichen: 61 0
Weitere Nutzung der vormaligen Andienungsfläche des Gemeindehauses
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2504 entstanden aus Vorlage: OF 455/2 vom 14.11.2017 Betreff: Weitere Nutzung der vormaligen Andienungsfläche des Gemeindehauses Der Magistrat wird gebeten, in der Kronberger Straße/Ecke Freiherr-vom-Stein-Straße die bestehenden festen Sperrpfosten sowie den ersten Fahrradbügel (siehe Foto) durch umklappbare Sperrpfosten zu ersetzen und der ev.-reform. Gemeinde die entsprechenden Schlüssel zur Verfügung zu stellen. Begründung: Bitte der Kirchengemeinde, die ehemalige Andienungszone für das Gemeindehaus weiter zugänglich zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 414
Etwas mehr Entgegenkommen im Grüneburgweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2500 entstanden aus Vorlage: OF 446/2 vom 17.11.2017 Betreff: Etwas mehr Entgegenkommen im Grüneburgweg Der Magistrat wird gebeten, den Grüneburgweg, von der Siesmayerstraße kommend bis zum Mitscherlichplatz und vom Mitscherlichplatz bis zur Kreuzung Grüneburgweg, Ecke Feldbergstraße/Wolfsgangstraße, für das Radfahren gegen die Einbahnstraße freizugeben. Begründung: Bei der Freigabe von Einbahnstraßen in Tempo-30-Zonen/-Bereichen wurden in Frankfurt oftmals die Straßenzüge, in denen Busse fahren, ausgespart, um zunächst Erfahrungen zu sammeln. Mittlerweile wurde das Projekt "Freigabe von Einbahnstraßen" positiv beurteilt und in vielen Straßen mit Busverkehr die Einbahnstraße für Radfahrer freigegeben. Der Grüneburgweg scheint schlichtweg vergessen worden zu sein. Der Grüneburgweg ist an schmalster Stelle 7,70 Meter breit, abzüglich zwei mal zwei Meter (beidseitig längs parkende Kfz) bleiben noch 3,70 Meter. In der Praxis bleibt mehr als 3,70 Meter, weil viele Autos nicht ganz zwei Meter breit sind. In der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung heißt es zu Zeichen 220 Einbahnstraße: "Beträgt in Einbahnstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, kann Radverkehr in die Gegenrichtung zugelassen werden, wenn a) eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist, ausgenommen an kurzen Engstellen, bei Linienbusverkehr oder bei stärkerem Verkehr mit Lastkraftwagen muss diese mindestens 3,5 Meter betragen; b) die Verkehrsführung im Streckenverlauf sowie an Kreuzungen und Einmündungen übersichtlich ist; c) für den Radverkehr dort, wo es orts- und verkehrsbezogen erforderlich ist, ein Schutzraum angelegt wird." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 415 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrs- und Parksituation im südlichen Westend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2496 entstanden aus Vorlage: OF 425/2 vom 17.11.2017 Betreff: Verkehrs- und Parksituation im südlichen Westend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Verke hrsregelung im Kettenhofweg neu gestaltet oder zumindest häufiger einer polizeilichen Kontrolle unterzogen werden kann. Begründung: In unmittelbarer Nachbarschaft liegen verschiedene angesagte Lokalitäten, wie z. B. die Kameha Suite, The Ivory Club, Zenzakan, Mon Ami Maxi und die Alte Oper. Nachts wird der Kettenhofweg (1 - 35) zwischen Bockenheimer Landstraße und Niedenau als Parkfläche genutzt. Autos fahren in alle Richtungen, somit auch gegen den Verlauf der Einbahnstraße. Das ist gefährlich und Anwohner werden massivst gestört. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 416 Aktenzeichen: 32 1
Vermeintlichen Kreisverkehr zu einem echten Kreisverkehr machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2279 entstanden aus Vorlage: OF 400/2 vom 22.09.2017 Betreff: Vermeintlichen Kreisverkehr zu einem echten Kreisverkehr machen Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzung Ulmenstraße/Rüsterstraße/Niedenau/Zimmerweg als echten Kreisverkehr mit Vorfahrt auszuschildern (§ 8 Absatz 1a StVO). Begründung: Wegen der äußeren Gestaltung als Kreis und den Rechtsfahrschildern (Zeichen 211) wird dieser Kreis derzeit von der großen Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer faktisch als echter Kreisverkehr mit Vorfahrt missverstanden und es wird deswegen dem von rechts in den Kreisverkehr einfahrenden Verkehrsteilnehmern (insbesondere Radfahrern) keine Vorfahrt gewährt. Das kann fatale Folgen haben, wenn der von rechts einfahrende Verkehrsteilnehmer rechtlich zutreffend von der eigenen Vorfahrt ausgeht. In dieser Situation ist es besser, die Rechtslage an die faktische Situation anzupassen und damit schwerwiegende Unfälle, auch wenn sie bisher nicht vorgekommen sein sollten, zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 109 Aktenzeichen: 32 1
Straßenbelag auf der Unterlindau fertigstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2017, OF 391/2 Betreff: Straßenbelag auf der Unterlindau fertigstellen Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß auf dem nördlichen Abschnitt der unteren Unterlindau zwischen Bockenheimer Landstarße und Staufenstraße der Straßenbelag in gleicher Qualität wie im südlichen Abschnitt hergestellt wird. Begründung: Nach einem Antrag des Ortsbeirats 2 wurden im genannten Straßenabschnitt zunächst die zahlreichen Schlaglöcher (mit meist offenliegendem Kopfsteinpflaster) notdürftig mit Asphalt verfüllt. Dabei entstand eine neue unebene Hoppelpiste. Vor einigen Wochen wurde nun der südliche Abschnitt ordentlich glatt mit Asphalt überzogen. Der nördliche Abschnitt verbleibt bisher als unebene Piste; auch ein Schlagloch mit Kopfsteinpflaster ist weiterhin offen. Es hat den Anschein, als habe die Stadt lediglich im Bereich der Bürogebäude für einen gleichmäßigen Straßenbelag gesorgt. Im Bereich der Wohngebäude blieb es bisher bei der lärmintensiven Holperstrecke. Das erweckt den Anschein der Mißachtung der Wohnbevölkerung durch die Stadt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 391/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und 1 LINKE. gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE. und Piraten
Partei: BFF
Weiter lesenVerkehrsbelastung der Bockenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2017, OF 322/2 Betreff: Verkehrsbelastung der Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Morgens stadteinwärts, abends stadtauswärts staut sich der Verkehr in der Bockenheimer Landstraße. Diese Situation ließe sich im vorhandenen Straßenraum entspannen, wenn die mittlere der drei grundsätzlich verfügbaren Fahrspuren vor- und nachmittags der Fahrtrichtung mit dem jeweils überwiegenden Verkehrsaufkommen zugeschlagen würde. Auf diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welche alternativen Regelungen stehen für eine solche tageszeitlich wechselnde Verkehrsführung zur Verfügung? 2. Ist dem Magistrat die in der tahitianischen Hauptstadt Papeete realisierte Lösung bekannt, wo ebenfalls tageszeitlich die mittlere Fahrspur in die nützlichste Richtung eingestellt wird? Kurzinformation: die beiden Ausfallstraßen von Papeete nach Osten und Westen sind in zwei Fahrtrichtungen geteilt, wobei die Richtung mit dem geringeren Verkehrsaufkommen eine Fahrspur, die mit dem größeren zwei Spuren erhält. Die Trennung zwischen beiden Richtungen wird durch pollerähnliche Kunststoffelemente hergestellt, die miteinander verkettet sind. Zur Umstellung von 1:2 auf 2:1 Fahrspuren fährt ein besonderes Fahrzeug an der Pollerkette entlang, das sie aufnimmt und fahrzeugintern um eine Fahrspurbreite verschiebt, so daß sie hinter dem Fahrzeug auf der gewünschten anderen Trennlinie herauskommt. Diese Umspurung dauert nur Minuten, sie erfolgt in verkehrsarmen Stunden. Während dieses Vorgangs ist immer je eine Spur in jeder Richtung frei befahrbar. 3. Welches sind die Vor- und Nachteile der möglichen Lösungen? Begründung: Es schadet keiner Stadt, auch Frankfurt nicht, von anderen Städten zu lernen, wenn diese interessante Lösungen gefunden haben. Ob diese Lösungen dann im Einzelfall auch bei uns tragfähig sind, kann erst eine sachgerechte, ideologiefreie Prüfung erweisen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 21.08.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 322/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenDieser Weg wird ein leichter Weg - Ortsbezirk 2 bei dem Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil“ berücksichtigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1693 entstanden aus Vorlage: OF 276/2 vom 05.05.2017 Betreff: Dieser Weg wird ein leichter Weg - Ortsbezirk 2 bei dem Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" berücksichtigen Der Ortsbeirat ist sehr daran interessiert, die Nahmobilität in Bockenheim, im Westend oder auch im Kuhwald zu verbessern. Der Magistrat wird daher gebeten, den Ortsbezirk 2 in das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" aufzunehmen. Entsprechend der von den Koalitionsfraktionen vorgesehenen Vorgehensweise (gemeinsame Pressemitteilung vom 22.03.2017 "Verweilen-Ausruhen-Kraft tanken") wird der Magistrat aufgefordert, "bei der Erarbeitung der Routen und Standorte, Seniorinnen und Senioren und ihre Interessenvertretungen, Seniorinnen- und Senioren(wohn)einrichtungen, Quartiersmanagement, Jugendeinrichtungen und Kinderbeauftragte sowie den Einzelhandel einzubeziehen. Der Magistrat wird zudem beauftragt, den Ortsbeirat zwecks endgültiger Entscheidung über die jeweiligen Standorte zu beteiligen. Begründung: "Für ältere Menschen und Gehbehinderte sind Sitzbänke eine notwendige Ergänzung, um Wege leichter zurücklegen zu können. Für alle anderen Bürgerinnen und Bürger sind sie ein wunderbares Angebot, im Frühjahr und im Sommer Zeit an der frischen Luft zu verbringen. Wir wollen in Frankfurt deutlich mehr Sitzbänke im öffentlichen Raum" (Zitat aus der gemeinsamen Pressemitteilung der Koalitionsfraktionen vom 22.03.2017). Mit diesem Ziel bringt die Koalition der Stadtverordnetenversammlung aktuell ein Programm für mehr Fußgängerfreundlichkeit auf den Weg. Es sieht vorrangig streckenbezogen entlang von Hauptwegeverbindungen und Freizeitrouten Standorte für Bänke vor. Alle Bevölkerungsgruppen, aber vorrangig Seniorinnen und Senioren, sollen davon profitieren, dass künftig der örtliche Einzelhandel, die Haltestellen des ÖPNV, öffentliche Einrichtungen und Grünanlagen besser erreicht werden können. Auf den auch im Ortsbezirk 2 bestehenden Bedarf für mehr Sitzgelegenheiten, etwa entlang der Bockenheimer Landstraße, haben Bürgerinnen und Bürger bereits in der Vergangenheit hingewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1603 Aktenzeichen: 67 0
Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Durchgängige Ampelphasen an Kreuzungen mit schmalen Verkehrsinseln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1686 entstanden aus Vorlage: OF 208/2 vom 27.01.2017 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Durchgängige Ampelphasen an Kreuzungen mit schmalen Verkehrsinseln Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass an Straßen mit schmalen Verkehrsinseln durchgängige Grünphasen für Fußgänger bestehen, sodass Kindergruppen oder Personen mit Kinderwagen nicht den Gefährdungen des Autoverkehrs unmittelbar ausgesetzt sind. Das gilt im Ortsbezirk 2 insbesondere an folgenden Ampelüberquerungen: - Adalbertstraße: Leipziger Straße (Ladengalerie)/Gräfstraße (Commerzbank-Filiale) - Bockenheimer Landstraße: Letzte Ampel der Bockenheimer Landstraße, Bockenheimer Depot/Bockenheimer Warte - Gräfstraße (Kreuzung Sophienstraße): Es geht um den Überweg in Fahrtrichtung Sophienstraße stadteinwärts. Hier ist die Verkehrsinsel besonders schmal. - Zeppelinallee: Überquerung an der Einmündung Sophienstraße, Sophienstraße/"Papageno"-Eingang des Palmengartens Sollte der Magistrat an den betreffenden Kreuzungen auf die teilweise eingesetzten mechanischen Ampelschaltungen als Begründung für eine Ablehnung verweisen wollen, so wird er gebeten, diese durch aktuelle Schaltungen zu ersetzen. Begründung: Einige Verkehrsinseln sind so schmal, dass ein Kinderwagen in Gehrichtung nicht vollständig darauf Platz findet. Umso schwieriger wird es für Kindergruppen aus Krippen und Krabbelstuben, dort sicher auf die Grünphase für Fußgänger zu warten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1696 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrszählung Siesmeyerstraße und Grüneburgweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688 entstanden aus Vorlage: OF 275/2 vom 24.04.2017 Betreff: Verkehrszählung Siesmeyerstraße und Grüneburgweg Vorgang: OM 992/16 OBR 2; ST 692/17 Der Magistrat wird gebeten, an mindestens zwei Wochentagen (montags und donnerstags) eine Verkehrszählung an der Einmündung der Siesmayerstraße in die Bockenheimer Landstraße und am Grüneburgweg nach der Kreuzung mit der August-Siebert-Straße durchzuführen. Die Verkehrszählung soll außerhalb von Ferienzeiten zur morgend- und abendlichen Rushhour (07:00 Uhr bis 09:00 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr) sowie zum Vergleich zur Mittagszeit (zwei Stunden) stattfinden und neben Fahrzeugen auch Fahrräder mit einbeziehen. Hierbei sind auch die Fahrräder, die auf dem Gehweg unterwegs sind, zu erfassen. Das Ergebnis der Verkehrszählung ist dem Ortsbeirat 2 zeitnah vorzulegen. Bei einem anschließenden Ortstermin mit den entsprechenden Ämtern sollen Maßnahmen zur Abhilfe erarbeitet werden. Begründung: Wie in der Anregung OM 992 dargelegt, bestehen unter anderem an der Einmündung Siesmayerstraße zur Bockenheimer Landstraße erhebliche strukturelle Mängel in der Verkehrsführung, die ein gesundes Miteinander von Fußgängern, Fahrrad- und motorisiertem Individualverkehr beeinträchtigen, ja sogar zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können. Aus diesem Grund sind belastbare Fakten unerlässlich, um gegebenenfalls Verkehrsströme neu zu ordnen. Siehe auch die Stellungnahme ST 692 zu Punkt 3, Satz 3: "Genauere Kenntnisse über den Umfang des Durchgangsverkehrs zwischen Reuterweg und Bockenheimer Landstraße über die Siemayerstraße liegen nicht vor." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 992 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 692 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1531 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 419 Antrag vom 27.04.2018, OF 547/2 Auskunftsersuchen vom 14.05.2018, V 874 Antrag vom 28.02.2023, OF 630/2 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3720 Aktenzeichen: 61 10
Frankfurter Vorgartensatzung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1505 entstanden aus Vorlage: OF 269/2 vom 20.03.2017 Betreff: Frankfurter Vorgartensatzung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Bestimmungen der Frankfurter Vorgartensatzung eingehalten und konsequent angewendet werden. Anlass dazu bieten die nachfolgend aufgeführten Adressen. In welcher Form hat die Bauaufsicht hier Kenntnis genommen beziehungsweise Genehmigung erteilt? - Eppsteiner Straße 27, - Eppsteiner Straße 29, - Eppsteiner Straße 31, - Bockenheimer Landstraße 109, - Bockenheimer Landstraße 73-77, - August-Siebert-Straße 15, - Grüneburgweg 102. Eppsteiner Straße 29 Eppsteiner Straße 31, der Vorgarten ist zu 100 Prozent ein Parkplatz Eppsteiner Straße 27, 2/3 Pflastersteine, Kompensation? Bockenheimer Landstraß e 109 Begründung: Gemäß der Vorgartensatzung sind Vorgärten im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Sie dürfen grundsätzlich nicht als hauswirtschaftliche Flächen, Einhausungen, Arbeits-, Lager- oder Stellplatzflächen oder auf sonstige Weise genutzt werden. Auch darf keine Pflasterung der Vorgartenfläche mit Rasengitter- und Verbundsteinen erfolgen, da eine solche Versiegelung keine Bodenbearbeitung zulässt. Weiter erläutert die Bauaufsicht: Abweichungen können im Wege der Ausnahme zugelassen werden, insbesondere wenn dies im öffentlichen Interesse liegt, aber keine Beeinträchtigung des Straßenbildes stattfindet. Die vorgenannten Ausnahmeregelungen bedürfen einer vorherigen baurechtlichen Genehmigung. Im Zuge einer flächendeckenden Begehung überprüft die Bauaufsicht Frankfurt die Einhaltung der Bestimmungen der Vorgartensatzung und wirkt auf rechtmäßige Zustände hin. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1366 Aktenzeichen: 63 0
Kein SUV-Parkplatz auf dem Bürgersteig
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2017, OF 273/2 Betreff: Kein SUV-Parkplatz auf dem Bürgersteig Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu veranlassen, dass das SUV mit einem Frankfurter polizeilichen Kennzeichen nicht mehr auf dem Eckstück des versiegelten Vorgartens des Lokals "Gustav" an der Ecke Reuterweg/Eppsteiner Straße und dem angrenzenden Bürgersteig parkt; 2. den zugehörigen Anwohnerparkausweis ggf. wieder einzuziehen, falls der Fahrzeughalter weiterhin den Bürgersteig blockiert. Begründung: Immer wieder parkt auf dem Eckgrundstück - das außerhalb der ummauerten Restaurant-Terrasse liegt - ein riesiges SUV, das nicht nur das durch Kleinpflasterung abmarkierte Grundstück, sondern auch die Hälfte der Bürgersteigbreite in Anspruch nimmt. Da hier außerdem in aller Regel an den Verkehrszeichenmasten Fahrräder angekettet sind, ist ein Durchkommen für Fußgänger nur mühsam, mit Kinderwagen oder Rollstuhl überhaupt nicht möglich. Die nachfolgenden Fotos von heute, 13 Uhr, zeigen die Situation. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 24.04.2017, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 273/2 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, 1 GRÜNE, FDP und Piraten gegen 2 GRÜNE und BFF (= Annahme) bei Enthaltung CDU und LINKE.
Partei: BFF
Weiter lesenVerkehrsführung Altkönigstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2017, OM 1235 entstanden aus Vorlage: OF 216/2 vom 25.01.2017 Betreff: Verkehrsführung Altkönigstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für den Zeitraum, in dem die Verkehrsführung in der Friedrichstraße im Abschnitt zwischen Freiherr-vom-Stein-Straße und Liebigstraße in Fahrtrichtung Liebigstraße ausgerichtet ist, die Verkehrsführung in der Altkönigstraße in die Gegenrichtung (das heißt von der Liebigstraße Richtung Freiherr-vom-Stein-Straße) gedreht werden kann. Wenn möglich, wird um Umsetzung der Maßnahme gebeten. Begründung: Hinweis von Bewohnern, dass derzeit die jeweils parallel verlaufenden Straßen Feldbergstraße, Friedrichstraße, Altkönigstraße und Eppsteiner Straße dieselbe Fahrtrichtung aufweisen, was zu entsprechenden Umwegen führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1089 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 19.06.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Vorgarten als SUV-Parkplatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2017, OF 209/2 Betreff: Vorgarten als SUV-Parkplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen, ob eine - und wenn ja welche - Ausnahmegenehmigung von der Vorgartensatzung für das Lokal "Gustav" an der Ecke Reuterweg / Eppsteiner Straße existiert, und 2. ob diese auch das Abstellen eines SUV auf dem Eckstück des versiegelten Vorgartens und dem angrenzenden Bürgersteig abdeckt. Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert, unabhängig von einer evtl. Fahrzeug-Abstellgenehmigung auf dem Eckgrundstück diese unverzüglich zu wiederrufen, damit der Bürgersteig wieder als solcher benutzt werden kann. Begründung: Der Vorgarten ist als gepflasterter komfortabler Restaurant-Garten angelegt, auf dem auch einige Pflanzenkübel aufgestellt sind. Dafür ist eine Sondergenehmigung notwendig. Da der Vorgarten auch im vergangenen Sommer fast nie als Restaurant-Terrasse genutzt wurde, fragt sich der Bürger allerdings, ob die Ausnahmegenehmigung überhaupt berechtigt ist. Sehr häufig parkt auf dem Eckgrundstück - das außerhalb der ummauerten Restaurant-Terrasse liegt - ein riesiger SUV, der nicht nur das durch Kleinpflasterung abmarkierte Grundstück, sondern auch die Hälfte der Bürgersteigbreite in Anspruch nimmt. Da hier außerdem in aller Regel an den Verkehrszeichenmasten Fahrräder angekettet sind, ist ein Durchkommen für Fußgänger nur mühsam, mit Kinderwagen oder Rollstuhl überhaupt nicht möglich. Die Ortspolizei bleibt - wie bei allen als Parkplatz mißbrauchten Bürgersteigen - untätig. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 209/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 209/2 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF (= Annahme) bei Enthaltung Piraten
Partei: BFF
Weiter lesenEinhaltung der Vorgartensatzung bei Bauvorhaben im Westend
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2017, OF 214/2 Betreff: Einhaltung der Vorgartensatzung bei Bauvorhaben im Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Bestimmungen der Frankfurter Vorgartensatzung bei den nachfolgend aufgeführten Bauvorhaben eingehalten bzw. konsequent angewendet werden: 1. Friedrichstrasse 52, 60323 Frankfurt, 2. Freiherr-vom-Stein-Straße 53, 60323 Frankfurt sowie 3. Schwindstraße 13, 60325 Frankfurt. Der Magistrat wird weiterhin gebeten auszuführen, in welcher Form die Bauaufsicht von den drei Fällen Kenntnis genommen bzw. ihre Genehmigung dazu erteilt hat. Begründung: Hintergrund des Antrages sind die wiederholt von der AG Westend vorgetragenen Bedenken (sowohl der Stadt wie auch dem Ortsbeirat 2 gegenüber), nach denen die Vorgartensatzung nicht oder nur unzureichend eingehalten wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 329 2017 Die Vorlage OF 214/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenRad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Bockenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2017, OM 1075 entstanden aus Vorlage: OF 175/2 vom 10.11.2016 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Bockenheimer Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, noch vor dem 01.07.2017 die Neuplanung der Bockenheimer Landstraße in die Wege zu leiten. Zielstellung ist die Neuaufteilung des Straßenraums zugunsten des in den letzten Jahren massiv angestiegenen Fahrradverkehrs. Begründung: Der bestehende, baulich getrennte Radweg ist zu schmal, als dass dort Radfahrer überholen könnten. Durch das erhöhte Radverkehrsaufkommen entstehen dort stauähnliche Situationen. Durch eine Absenkung könnte das Überholen langsam fahrender Radfahrer erleichtert werden und der Radverkehr besser fließen. Die Alternativrouten, zum Beispiel über den Kettenhofweg, tragen nicht genug zur Entlastung der Bockenheimer Landstraße bei, weil sie durch die doppelseitige Beparkung und die vielen ungesicherten Einmündungen für Radfahrer zusätzliche Gefahren birgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.03.2017, ST 649 Antrag vom 27.07.2018, OF 607/2 Auskunftsersuchen vom 13.08.2018, V 956 Aktenzeichen: 66 2
„Wild West im Westend“ beenden - südliche Siesmayerstraße umgestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 992 entstanden aus Vorlage: OF 125/2 vom 14.10.2016 Betreff: "Wild West im Westend" beenden - südliche Siesmayerstraße umgestalten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die im Folgenden aufgelisteten Maßnahmen dazu geeignet sind, ein gleichberechtigtes und sicheres Nebeneinander aller Verkehrsteilnehmer im südlichen Teil der Siesmayerstraße sicherzustellen und gegebenenfalls darüber hinaus eigene Vorschläge zu erarbeiten: 1. Der Fußgänger-/Fahrradüberweg an der Kreuzung Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße wird niveaumäßig angehoben. 2. An der Kreuzung Siesmayerstraße/Feldbergstraße wird an der südlichen Seite ebenfalls das Straßenniveau angehoben und ein Fußgängerüberweg geschaffen. 3. Im Rahmen eines Gesamtkonzeptes könnte, von Norden kommend, die Siesmayerstraße ab Kreuzung Feldbergstraße mittels Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit entsprechendem Zusatzzeichen nur noch für Busse, Taxis, Fahrräder und Anlieger passierbar gemacht werden. 4. An der Kreuzung Siesmayerstraße/Friedrichstraße wird die Regelung "Rechts-vor-Links" eingeführt. 5. Der Parkstreifen für Busse, etwa in Höhe Siesmayerstraße 21-25, wird in den Bereich zwischen Friedrich- und Feldbergstraße verlegt. Der bisherige Parkstreifen für Busse steht sodann für den allgemeinen Verkehr als Parkfläche zur Verfügung. Daher kann die Breite des seitherigen Parkstreifens verschmälert werden. 6. Zwischen der Feldbergstraße und der Bockenheimer Landstraße werden auf der Siesmayerstraße beidseitig Fahrradstreifen markiert. 7. Die Rechtsabbiegerspur an der Kreuzung Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße entfällt und wird soweit möglich in Parkplätze umgewandelt. 8. An der Kreuzung wird ein vorgezogener Halteplatz für Fahrradfahrer markiert. Für Fahrradfahrer wird an dieser Kreuzung ein "Grüner Pfeil" angebracht. Um die derzeitige Situation real zu erfassen, sollte möglichst rasch eine Ortsbegehung der zuständigen Ämter mit dem Ortsbeirat 2 und interessierten Bürgerinnen und Bürgern s tattfinden. Begründung: Im südlichen Bereich der Siesmayerstraße ist derzeit kein gleichberechtigtes Nebeneinander von Fußgängern, Fahrradfahrern und Kraftfahrzeugverkehr möglich. Bildet sich wegen einer roten Ampel an der Kreuzung Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße ein Rückstau, so nutzen sehr viele Radfahrer ab der Siesmayerstraße 9 den Fußweg, teilweise auch mit ungebremster Geschwindigkeit, und gefährden damit Fußgänger. Eine Art Wettrennen ist zu beobachten, wenn die Ampel an der Kreuzung Mendelssohnstraße/Bockenheimer Landstraße Grün anzeigt und Rad- und Autofahrer versuchen, als Erster die Siesmayerstraße zu erreichen, da dort ein Nebeneinanderfahren nicht möglich ist. Oft weichen dann Radfahrer auf den Fußweg an der Siesmayerstraße aus und gefährden somit ebenfalls Fußgänger. Diesem soll mit dem erhöhten Niveau des Fußgängerüberwegs (Punkt 1. der Anregung) begegnet werden. Mit den Maßnahmen aus Punkt 2. und 3. soll der Verkehr zwischen Feldbergstraße und Bockenheimer Landstraße ausgedünnt werden, da dieser Bereich derzeit nicht geeignet ist, die große Anzahl an Verkehrsteilnehmern gleichberechtigt aufzunehmen. Die Siesmayerstraße ist in Stoßzeiten zu einem Schleichweg für den Durchgangsverkehr von der Miquelallee in Richtung Bornheim geworden. Um das bestehende "Tempo 30" zu unterstützen, wird die "Rechts-vor-Links"-Regelung an der Feldbergstraße eingeführt (Punkt 4.). Der unter Punkt 5. erwähnte Parkstreifen für Busse wird überraschenderweise so gut wie nie von solchen genutzt, daher kann er in diesem Bereich durch einen Parkstreifen für Pkw ersetzt und die derzeitige Breite des Parkstreifens verringert werden. Es entsteht dadurch genügend Platz, um einen Fahrstreifen für den Fahrradverkehr zu markieren. Gleiches soll auf der gegenüberliegenden Seite der Siesmayerstraße erfolgen, um dem Radverkehr seinen Platz auf der Fahrbahn zu verdeutlichen. Durch die vorbezeichneten Maßnahmen wird der Verkehr im südlichen Abschnitt der Siesmayerstraße ausgedünnt. Eine eigene Rechtsabbiegerspur zur Bockenheimer Landstraße erübrigt sich somit und diese kann zu Parkplätzen umgewandelt werden (Punkt 7.). Dadurch soll auch das verbotswidrige Parken im Bereich Bockenheimer Landstraße 92 (Platz vor dem Steakhaus) unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 692 Antrag vom 24.04.2017, OF 275/2 Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688 Antrag vom 27.04.2018, OF 547/2 Auskunftsersuchen vom 14.05.2018, V 874 Aktenzeichen: 32 1
Parken auf der Freifläche vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 991 entstanden aus Vorlage: OF 95/2 vom 15.09.2016 Betreff: Parken auf der Freifläche vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern Der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen, wie zum Beispiel Poller, das Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 zu verhindern. Begründung: Vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 befindet sich eine Freifläche, die regelmäßig beparkt wird. Oft sind es mehrere Fahrzeuge, die auf der Fläche gleichzeitig geparkt werden. Die Zufahrt erfolgt sowohl über die Bockenheimer Landstraße als auch über die Siesmayerstraße. Bei beiden Zu- und Abfahrtswegen werden an den stark frequentierten Stellen besonders Fußgänger und Radfahrer gefährdet. Da es sich hierbei um eine städtische Fläche handelt, ist die Stadt in der Pflicht, ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen und Fußgänger und Radfahrer zu schützen. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 508 Aktenzeichen: 32 1
Zebrastreifen für die Kreuzung Beethovenplatz/Beethovenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 998 entstanden aus Vorlage: OF 166/2 vom 10.11.2016 Betreff: Zebrastreifen für die Kreuzung Beethovenplatz/Beethovenstraße Der Magistrat wird aufgefordert, einen bzw. mehrere Zebrastreifen an der Kreuzung Beethovenplatz/Beethovenstraße/Schwindstraße einzurichten. Begründung: Mehrfache Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern ergaben folgende Situation: Viele Fahrzeuge fahren mit erhöhter Geschwindigkeit über die Kreuzung. Für die ortskundigen Fahrer liegt diese Kreuzung mitten auf einem "Schleichweg". Kommend von der Bockenheimer Landstraße, nehmen sie die Abkürzung Schumannstraße und fahren den Beethovenplatz runter. Fußgänger haben Schwierigkeiten, die Kreuzung zu überqueren. Die Autos fahren ungebremst in den Kreuzungsbereich ein. Sie achten nur auf den Verkehr der von links kommenden Straßen (Beethovenstraße/Schwindstraße; in der Folge Schubertstraße/Corneliusstraße), wobei die Fahrer häufig nur darauf achten, dass ihnen nicht die Vorfahrt (rechts vor links) genommen wird. Die Fußgänger, die von rechts die Straße überqueren wollen, werden, wenn überhaupt, als Letztes wahrgenommen. Ein Zebrastreifen würde dazu führen, dass die Autofahrer die Geschwindigkeit reduzieren und ein sicherer Überweg auch für langsame Fußgänger (Mutter mit Kind, alte Bürger mit Rollator, Behinderte) gefahrlos möglich wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 511 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 830 entstanden aus Vorlage: OF 121/2 vom 15.09.2016 Betreff: Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, 1. den nördlichen Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße mit einer besseren farblichen Markierung zu versehen, sonst landen Ortsfremde bei Dunkelheit evtl. im Taxistand (Bild 1); 2. den in den Fahrradweg hineinreichenden Abfallkorb so zu befestigen, dass er nicht in den Fahrradweg hineinreicht bzw. zusammen mit dem Taxihalteplatzschild an einem anderen Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 2); 3. das Schild Fahrradweg an einem anderen Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 2); 4. den Mast mit Warnbarke und Hinweisschild am dahinterliegenden Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 3); 5. eine farbliche Markierung der Bushaltestelle, evtl. mit einer Haltelinie, vorzunehmen, damit die Fahrradlenker bei einem haltenden Bus nicht die ein- und aussteigenden Fahrgäste gefährden. Begründung: Dieser stark frequentierte Abschnitt und leider sehr schmale Fahrradweg hat an einigen Stellen Beeinträchtigungen aufzuweisen. Durch die nicht vorhandene farbliche Hervorhebung und speziell bei Dunkelheit übersieht man die Kurve vor dem Taxistand vor der Uni-Bibliothek und landet im Taxistand, besonders wichtig für Ortsfremde. Ein Stück weiter ragt ein Abfallbehälter in den Weg und dahinter noch ein extra Schild "Fahrradweg" mit der Befestigungsstange. Kurz vor der Bushaltestelle ist das Schild "Fahrradweg/Fußgänger" und eine Warnbarke an einem eigenen Mast befestigt, diese Schilder finden sicherlich an dem dahinterliegenden Mast Platz. Im weiteren Weg folgt die Bushaltestelle, vor der bei einem haltenden Bus eigentlich gehalten werden sollte. Dies sollte durch eine entsprechende farbliche Markierung gekennzeichnet werden, damit ein- und aussteigende Fahrgäste nicht gefährdet werden. Kleine Maßnahmen, die die Verkehrssicherheit für alle Beteiligten erhöhen und den Schilderwald reduzieren würden. Bild 1 Bild 2 Bild 3 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 513 Antrag vom 13.09.2018, OF 646/2 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3865 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2
Überprüfung der Fahrradwegbeziehungen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 826 entstanden aus Vorlage: OF 132/2 vom 14.10.2016 Betreff: Überprüfung der Fahrradwegbeziehungen Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die Situation für Fahrradfahrer an der Ampel Taunusanlage/Bockenheimer Landstraße/Opernplatz entschärft werden kann. Der Magistrat wird gebeten, dabei folgende Punkte genauer zu prüfen: 1. Vermeidung des Rückstaus von Autoverkehr von der Bockenheimer Landstraße kommend im Fußgänger-/Fahrradwegbereich der Ampelkreuzung. 2. Sicheres, vorgabegerechtes Linksabbiegen der Fahrradfahrer in die Taunusanlage vom Opernplatz kommend. 3. Klare und eindeutige Markierungen der Fahrradwege. Der Magistrat wird gebeten, mögliche Verbesserungen im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: An der bezeichneten Ampelkreuzung kommt es gerade in den Stoßzeiten immer wieder durch hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere durch Rückstau des Autoverkehrs in die Bereiche für Fahrradfahrer und Fußgänger während deren Grünphasen, zu gefährlichen Situationen unter Radfahrern und zwischen Fußgängern, Auto- und Radfahrern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 106 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3586 Antrag vom 01.02.2019, OF 751/2 Aktenzeichen: 66 2
Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 832 entstanden aus Vorlage: OF 133/2 vom 07.10.2016 Betreff: Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelanlagen - in der Leonardo-da-Vinci-Allee zur Straßenbahnhaltestelle "Rebstockbad"; - ab der Leonardo-da-Vinci-Allee bis in den Rebstockpark (alt); - an der Kreuzung der Bockenheimer Landstraße zur Senckenberganlage; - an der Kreuzung Adalbertstraße zur Gräfstraße (Bockenheimer Warte); - an der Kreuzung Schloßstraße zur Adalbertstraße (Richtung Westbahnhof); - an der Kreuzung Sophienstraße zur Franz-Rücker-Allee; - an der Kreuzung Ginnheimer Landstraße zur Schloßstraße mit Drückern ausgestattet werden können, die sowohl akustische Signale und möglichst auch Vibrationen ausgeben können. Sollte dies umsetzbar sein, wird der Magistrat um zeitnahe Umsetzung gebeten. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, bei Neu- und Umplanungen von Ampelanlagen diese gleich mit Ampeldrückern mit akustischem Signal sowie Vibration auszustatten. Begründung: Blinde und/oder hörgeschädigte Menschen in unserer Stadt können die Signale der Ampeln nicht oder nur schwer wahrnehmen. Diesen Bürgerinnen und Bürgern könnten entsprechende Ampeln ermöglichen, ohne Gefahr und/oder fremde Hilfe die Straße zu überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 290
Fahrradbügel für das Westend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2016, OM 728 entstanden aus Vorlage: OF 94/2 vom 21.09.2016 Betreff: Fahrradbügel für das Westend Der Magistrat wird gebeten, an den Standorten Freiherr-vom-Stein-Straße/ Ecke Kronberger Straße, Eppsteiner Straße/Ecke Unterlindau (zusätzliche Bügel) sowie Kronberger Straße/Ecke Eppsteiner Straße Fahrradbügel anzubringen. Die unbeeinträchtigte Querung muss dabei für Fußgängerinnen und Fußgänger möglich sein. Begründung: Im Westend fehlen an vielen Stellen Fahrradbügel für die steigende Nachfrage nach Fahrradabstellplätzen. Die vorgeschlagenen Standorte verfügen über genügend Platz und sind schon durch Markierung für Kfz gesperrt. Beispiel: Freiherr-vom-Stein-Straße Ecke Kronberger Straße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 109 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1091 Aktenzeichen: 66 2
Die Buslinie 36 muss wieder den Haupteingang des Palmengartens anfahren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 400 entstanden aus Vorlage: OF 86/2 vom 11.08.2016 Betreff: Die Buslinie 36 muss wieder den Haupteingang des Palmengartens anfahren Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass die Buslinie 36 wieder, wie bis Ende 2015, den Haupteingang des Palmengartens in der Siesmayerstraße anfährt. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob die alte Streckenführung über die Siesmayerstraße und Feldbergstraße in die Liebigstraße wieder aufgenommen werden kann . Im Gegenzug soll die Linie 75 die Route befahren, die heute die Linie 36 befährt. Begründung: Besucher aus dem Einzugsgebiet der Linie 36, d. h. die innenstadtnahen, östlichen und südöstlichen Stadtteile, mit Ziel Haupteingang Palmengarten müssen heute, im Gegensatz zur Vergangenheit, an der Bushaltestelle "Campus Westend" oder "Mitscherlich-Platz" in den Bus der Linie 75 umsteigen. Dies ist für Behinderte und ältere Menschen eine Zumutung, die leicht abgestellt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1675 Aktenzeichen: 92 11
Bauvorhaben Kronberger Straße 20
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2016, OF 57/2 Betreff: Bauvorhaben Kronberger Straße 20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: Wie ist der Planungsstand des o.g. Bauvorhabens bzw. welche Baumaßnahmen wurden genehmigt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 27.06.2016, TO II, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 74 2016 Die Vorlage OF 57/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAufzug U-Bahn-Station „Westend“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.05.2016, OM 78 entstanden aus Vorlage: OF 24/2 vom 10.05.2016 Betreff: Aufzug U-Bahn-Station "Westend" Der Magistrat wird gebeten, die dem Ortsbeirat 2 im Rahmen der Sitzung am 18.01.2016 vorgestellten Überlegungen zum Einbau eines Aufzugs für die U-Bahn-Station "Westend" noch einmal dahin gehend zu überarbeiten, dass eine Lösung ohne "Verschiebung" der Fahrbahn der Bockenheimer Landstraße realisiert wird. Idealerweise ergibt sich ein Zugang zum Aufzug über den Odina-Bott-Platz. Die Planung ist dem Ortsbeirat auch unter dem Aspekt einer Kostenanalyse vorzustellen. Begründung: Die dem Ortsbeirat 2 vorgestellten Überlegungen zum Einbau eines Aufzugs für die U-Bahn-Station "Westend" erscheinen nicht zustimmungsfähig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1220 Antrag vom 12.10.2016, OF 135/2 Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 819 Aktenzeichen: 92 13
Fahrbahndecke in der Unterlindau glätten
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2016, OF 9/2 Betreff: Fahrbahndecke in der Unterlindau glätten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, daß die Fahrbahndecke der Unterlindau zwischen Bockenheimer Landstraße und Staufenstraße schnellstmöglich nachgebessert wird. Begründung: Nachdem auf Antrag des Ortsbeirates die großen Schlaglöcher erfreulicherweise sehr schnell verfüllt wurden, ist die gesamte Fahrbahn eine Art asphaltierter Holperstrecke geworden. Die Situation ist nun nach der Aus-"Besserung" schlimmer als zuvor ! Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 9/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen 2 GRÜNE und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenFür das Grundstück des Hochhaus am Park, Fürstenberger Straße 235, wird ein objektbezogener Bebauungsplan erstellt. Das derzeitige Maß der baulichen Nutzung wird im Bebauungsplan festgeschrieben. Für die bessere wirtschaftliche Verwertbarkeit, welche sich
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2016, OF 17/2 Betreff: Für das Grundstück des Hochhaus am Park, Fürstenberger Straße 235, wird ein objektbezogener Bebauungsplan erstellt. Das derzeitige Maß der baulichen Nutzung wird im Bebauungsplan festgeschrieben. Für die bessere wirtschaftliche Verwertbarkeit, welche sich aus der Nutzungsänderung von Büros (Misch- und Kerngebiet) zum allgemeinen Wohngebiet ergibt, wird der Investor durch einen städtebauliche Vertrag verpflichtet, 30 Prozent öffentlich geförderten Wohnraum zu schaffen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wirf aufgefordert. 1. Für das Gelände des Hochhaus am Park ( Fürstenberger Straße 235 ) wird ein Objektbezogener Bebauungsplan aufgestellt 2.Für das Grundstück des Hochhauses am Park (Fürstenberger Straße 235) wird eine Nutzungsänderung von Misch und Kerngebiet (Büros) auf Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. 3.Es werden das derzeitige Maß der baulichen Nutzung festgesetzt, und die in den 80er Jahren durch ein Objektblattverfahren genehmigten Änderungen des Maßes der baulichen Nutzungen im neuen Bebauungsplan festgeschrieben. 4.Als Ausgleich für die bessere wirtschaftliche Verwertbarkeit des Grundstücks wird mit dem Investor ein Vertrag geschaffen, der regelt, das auf dem Grundstück 30 % öffentliche Wohnungen entstehen. Begründung: Bei der Bebauung des Geländes des Hochhaus am Park Fürstenberger Straße 235 gab es während des Baus mehrere Abweichungen von der Baugenehmigung und deshalb mehrere Baustopps. Um die höhere Ausnutzung des Gebäudes abzumindern, wurde im Bebauungsplan festgesetzt, dass das 1. und 2. Obergeschoss nur für Stellplätze genutzt werden kann. Da aufgrund dieser Festschreibung das Gebäude fast 10 Jahre als leer stehende Bauruine dort stand, wurde dem Investor in den 80er Jahren ein Verfahren und eine Befreiung vom Bebauungsplan genehmigt, so dass zur besseren wirtschaftlichen Verwertbarkeit des Grundstücks das 1. und 2. als Bürofläche genutzt werden kann und die Parkplätze in einer Tiefgarage geschaffen werden können. Diese Nutzungsänderung wurde leider nicht durch ein reguläres Bebauungsplan Verfahren genehmigt. Nun soll zur besseren wirtschaftlichen Verwertbarkeit des Gebäudes erneut eine Nutzungsänderung ohne Änderung des Bebauungsplans geschaffen werden. Es ist nicht zu erklären, warum hier ein neuer Hochhausstandort geschaffen werden soll. Eine Befreiung vom Bebauungsplan kann nicht mit einer vorherigen Befreiung vom Bebauungsplan begründet werden. Für eine weitere Nutzungsänderung des Gebäudes ist eine Änderung des Bebauungsplans, beziehungsweise ein objektbezogener Bebauungsplan wie bei dem Gelände des Opernturms oder dem Gelände des ehemaligen Hochtief-Hochhauses an der Bockenheimer Landstraße notwendig. Was fehlt sind in Frankfurt günstige Wohnungen. Um diese zu schaffen, soll der Investor wie bei anderen Wohnungsbauprojekten in Frankfurt als Ausgleich für die bessere wirtschaftliche Verwertbarkeit des Grundstücks durch die Nutzungsänderung 30 % öffentlich geförderten Wohnungsbau ausweisen. Anlage Anlage Hochaus_Am_Park_B-Plan (ca. 6,9 MB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird beauftragt zu diesem Thema einen Vertreter des Magistrats und den Investor einzuladen, die über geplante Maßnahmen berichten sollen. 2. Die Vorlage OF 17/2 wird bis auf bis zur Vorstellung der Pläne zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 27.06.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 17/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 29.08.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 17/2 wird bis zur Sitzung am 28.11.2016 beziehungsweise bis zu einer Vorstellung der Maßnahme im Ortsbeirat zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 28.11.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 17/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 16.01.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 17/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO I, TOP 9 Auf Wunsch der GRÜNEN wird ziffernweise abgestimmt. Beschluss: 1. Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage OF 17/2 werden abgelehnt. 2. Die Ziffer 4. der Vorlage OF 17/2 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und Piraten (= Annahme) Ziffer 3.: CDU, 1 SPD, 2 GRÜNE und FDP gegen LINKE. und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 3 SPD und 1 GRÜNE Ziffer 4.: CDU und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung SPD
Partei: LINKE.
Weiter lesenPlakette für Fritz Bauer am Haus Feldbergstraße 48
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2016, OM 24 entstanden aus Vorlage: OF 5/2 vom 11.04.2016 Betreff: Plakette für Fritz Bauer am Haus Feldbergstraße 48 Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass an dem Haus Feldbergstraße 48, in dem der ehemalige hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer von 1956 bis zu seinem Tod lebte, eine Gedenktafel mit folgendem Text angebracht wird: Hier wohnte von 1956 bis 1968 der h essische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer (16. Juli 1903 - 1. Juli 1968) Initiator der Frankfurter Auschwitzprozesse 1963-1981. Frankfurt verneigt sich vor seinem Mut und seiner Entschlossenheit. Begründung: Der Jurist Fritz Bauer, im Nationalsozialismus als Mitglied des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold verfolgt und im KZ Heuberg für einige Monate inhaftiert, emigrierte 1936 nach Dänemark. Um als Jude einer drohenden Deportation nach Theresienstadt zu entkommen, floh er weiter nach Schweden, wo er mit Willy Brandt im Widerstand zusammenarbeitete. 1956 wurde Fritz Bauer wegen seiner antinazistischen Gesinnung vom hessischen Ministerpräsidenten Georg-August Zinn zum hessischen Generalstaatsanwalt berufen. In dieser Funktion war es ihm ein besonderes Anliegen, entgegen der dominierenden Politik des Verschweigens der nazistischen Verbrechen, aufzuklären und die Schuldigen vor Gericht zu bringen. Dabei musste er sich gegen erhebliche Widerstände in der Justiz durchsetzen, denn der überwiegende Teil der Richter war bereits in den Dreißigerjahren im Amt und durch den Nationalsozialismus geprägt. Wegen dieses Engagements konnte er erreichen, dass der Bundesgerichtshof 1959 die Strafsache gegen die Auschwitztäter in die Zuständigkeit des Landgerichts Frankfurt am Main legte. Ohne seine Intervention hätten diese Prozesse, die die Bevölkerung mit den Gräueltaten der SS konfrontieren sollten, nicht stattfinden können. Die Politik Adenauers war ausgerichtet auf Westintegration und Antikommunismus, und es bestand daher kein Interesse an einer Aufarbeitung des Nationalsozialismus. Das sogenannte Wirtschaftswunder und die aufstrebende Kulturindustrie taten ein Übriges, die unrühmliche Vergangenheit vergessen zu lassen. Fritz Bauer ist es weiterhin zu verdanken, dass durch einen Hinweis aus der Bevölkerung der Aufenthaltsort des Massenmörders Adolf Eichmann in Argentinien ausfindig gemacht wurde. Aus berechtigtem Misstrauen gegenüber dem Auswärtigen Amt und dem deutschen Geheimdienst bat er den israelischen Geheimdienst Mossad, Eichmann in Argentinien zu ergreifen und in Israel vor Gericht zu stellen. In zahlreichen Vorträgen und Diskussionen hat er bis zu seinem Tod über den Umfang der Nazi-Verbrechen und die Ursachen des Nationalsozialismus informiert. In jüngster Zeit werden seine Verdienste wieder in Erinnerung gebracht und angemessen gewürdigt. Diese Gedenktafel steht nicht in Konkurrenz zu der geplanten Gedenktafel und dem Gedenkstein am Oberlandesgericht, sondern ist eine bewusste Ergänzung, die der Bedeutung Fritz Bauers angemessen ist. Die Formulierung des Textes der Gedenktafel erfolgte in Abstimmung mit dem Fritz Bauer Institut. Die heutige Eigentümerin des Hauses Feldbergstraße 48 ist die Frankfurter Aufbau AG (Teil der ABG Frankfurt Holding). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2016, ST 1016 Antrag vom 05.10.2016, OF 120/2 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 10.10.2016, OIB 45 Aktenzeichen: 41
Schlaglöcher in der Straße Unterlindau beseitigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2016, OM 5000 entstanden aus Vorlage: OF 866/2 vom 29.01.2016 Betreff: Schlaglöcher in der Straße Unterlindau beseitigen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die zahlreichen Schlaglöcher in der Straße Unterlindau zwischen Bockenheimer Landstraße und Staufenstraße schnellstmöglich ausgebessert werden. Begründung: Auf diesem Straßenstück finden sich kreuz und quer über die Straßenfläche verteilt 17, zum Teil große Schlaglöcher im Asphalt, durch die das Kopfsteinpflaster hervortritt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2016, ST 614
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