Einhaltung der Vorgartensatzung bei Bauvorhaben im Westend
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Bestimmungen der Frankfurter Vorgartensatzung bei den nachfolgend aufgeführten Bauvorhaben eingehalten bzw. konsequent angewendet werden:
- Friedrichstrasse 52, 60323 Frankfurt,
- Freiherr-vom-Stein-Straße 53, 60323 Frankfurt sowie
- Schwindstraße 13, 60325 Frankfurt. Der Magistrat wird weiterhin gebeten auszuführen, in welcher Form die Bauaufsicht von den drei Fällen Kenntnis genommen bzw. ihre Genehmigung dazu erteilt hat. Begründung: Hintergrund des Antrages sind die wiederholt von der AG Westend vorgetragenen Bedenken (sowohl der Stadt wie auch dem Ortsbeirat 2 gegenüber), nach denen die Vorgartensatzung nicht oder nur unzureichend eingehalten wird.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 25.01.2017,
OF 214/2 Betreff: Einhaltung der Vorgartensatzung bei Bauvorhaben im
Westend Der Ortsbeirat möge
beschließen:
Der Magistrat wird gebeten zu
prüfen und zu berichten, ob die Bestimmungen der Frankfurter Vorgartensatzung
bei den nachfolgend aufgeführten Bauvorhaben eingehalten bzw. konsequent
angewendet werden: 1. Friedrichstrasse 52, 60323 Frankfurt, 2. Freiherr-vom-Stein-Straße 53,
60323 Frankfurt sowie 3.
Schwindstraße 13, 60325 Frankfurt. Der Magistrat wird weiterhin gebeten auszuführen, in
welcher Form die Bauaufsicht von den drei Fällen Kenntnis genommen bzw. ihre
Genehmigung dazu erteilt hat. Begründung: Hintergrund des Antrages sind die wiederholt von der
AG Westend vorgetragenen Bedenken (sowohl der Stadt wie auch dem Ortsbeirat 2
gegenüber), nach denen die Vorgartensatzung nicht oder nur unzureichend
eingehalten wird.
Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2
am 13.02.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 329 2017
Die Vorlage OF
214/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen FDP (=
Ablehnung)