Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Kronberger Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D : Anregung an den
Magistrat vom 11.06.2018, OM 3342 entstanden aus Vorlage:
OF 582/2 vom
24.05.2018 Betreff: Freiherr-vom-Stein-Straße/Ecke Kronberger
Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der
Freiherr-vom-Stein-Straße vor der Einbiegung der Kronberger Straße durch ein
Piktogramm auf der Fahrbahn auf die Vorfahrtsregelung hinzuweisen. Begründung: Hinweis von Bewohnern. Fahrzeuge, die aus der
Kronberger Straße in die Freiherr-vom-Stein-Straße einfahren, haben Vorfahrt.
Viele Autofahrer, die von der Bockenheimer Landstraße kommend auf die
Freiherr-vom-Stein-Straße fahren, rechnen leider nicht damit, dass sie die
Vorfahrt zu achten haben. Das führt dazu, dass die Fahrzeuge, die aus der
Kronberger Straße kommen, oft durch Hupen auf ihre Vorfahrt aufmerksam
machen und sie letztlich erzwingen. Es entstehen oftmals unfallträchtige
Bremsmanöver. Das passiert am Tag oft, leider aber auch in der Nacht. Die
Vorfahrtregelung als gegeben genommen, kommt der Gedanke, entweder durch ein
Verkehrsschild oder durch ein Piktogramm auf der Fahrbahn auf die
Vorfahrtsregelung hinzuweisen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.09.2018, ST 1820
Aktenzeichen: 66 7