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Meine Nachbarschaft: Liebigstraße

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Idee

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Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reparatur des Straßenbelages: Sichere Fahrt durch die Friedrichstraße

04.07.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2445 entstanden aus Vorlage: OF 406/2 vom 14.06.2022 Betreff: Reparatur des Straßenbelages: Sichere Fahrt durch die Friedrichstraße Der Magistrat wird gebeten, den Belag auf der Fahrbahn der Friedrichstraße - im Abschnitt zwischen der Liebigstraße und Freiherr-vom-Stein-Straße, - im Abschnitt der Hausnummern 38 bis 42, - sowie im Abschnitt der Hausnummern 57 bis 61 zu sanieren und die Schlaglöcher zu schließen. Begründung: Die Schlaglöcher sind offensichtlich an Stellen früherer, evtl. nicht fachgerecht ausgeführter Reparaturen entstanden und verschlimmern sich durch die Witterung (Hitze und starker Regen) zunehmend. Da sich die schadhaften Stellen im Bereich neben den Parkplätzen befinden, wird es v. a. für Personen mit dem Rad oder E-Roller zunehmend gefährlicher, an diesen Stellen auszurutschen oder sich die Reifen zu beschädigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2422 Aktenzeichen: 66

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Parkplätze schaffen

04.07.2022 · Aktualisiert: 07.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2436 entstanden aus Vorlage: OF 393/2 vom 16.05.2022 Betreff: Mehr Parkplätze schaffen Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung Liebigstraße/Feldbergstraße und Kreuzung Feldbergstraße/Grüneburgweg mindestens acht Fahrradbügel an geeigneten Stellen aufzustellen. Sobald das neue Konzept für Fahrradgaragen im öffentlichen Raum erstellt ist, wird gebeten, das benannte Gebiet hinsichtlich der Möglichkeit der Aufstellung einer Fahrradgarage zu überprüfen. Begründung: Anregung von Anwohnenden, da es in diesem Bereich bisher keinerlei Möglichkeiten gibt, Fahrräder ordnungsgemäß und sicher zu parken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2535 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1100 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auskunft zu Straßensperrungen

04.07.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2438 entstanden aus Vorlage: OF 397/2 vom 12.05.2022 Betreff: Auskunft zu Straßensperrungen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob es neben Mainziel Frankfurt am Main andere Internetseiten oder Hotlines gibt, über die Bürger eine Übersicht zu Straßensperrungen im Ortsbezirk 2 erhalten können; 2. welche Straßensperrungen auf der o. g. Internetseite von Mainziel unter > Verkehr > Sperrungen abgerufen werden können, insbesondere ob darin, neben Sperrungen aufgrund von Baustellen, auch Sperrungen infolge von Sportveranstaltungen und anderen angemeldeten Veranstaltungen eingestellt werden und mit welchem zeitlichen Vorlauf dies erfolgt; 3. ob und wenn ja, wo und wie die Stadt zu Straßensperrungen bei kurzfristig angekündigten Veranstaltungen z. B. Demonstrationen informiert. Begründung: Es gab Anregungen von Bewohnerinnen und Bewohnern aus dem Westend. Der Ortsbezirk ist sehr lebendig und es ist erfreulich, dass dort immer wieder Sportveranstaltungen, wie z. B. das traditionelle Radrennen am 1. Mai oder der JP Morgan Corporate Challenge, stattfinden und politische Themen, wie z. B. zur Ukraine oder Corona, diskutiert werden. Solche Veranstaltungen finden aktuell nahezu jedes Wochenende statt. Dabei kommt es häufig zu Straßensperrungen, u. a. an der Bockenheimer Landstraße, der Eschersheimer Landstraße, dem Reuterweg und dem Grüneburgweg. Immer wieder sind Anwohnerinnen und Anwohner hiervon überrascht. Es kommt für sie zu Unannehmlichkeiten, wenn sie z. B. ihr Auto aufgrund von Sperrungen nicht nutzen können, oder nicht klar ist, wie gesperrte Bereiche umfahren werden können. Ziel ist, durch die o. g. Anregung entsprechende Anfragen von Bewohnerinnen und Bewohnern des Ortsbezirks direkt beantworten zu können und die entsprechenden städtischen Stellen hiervon zu entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2538 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsmessung an der Kreuzung Feldbergstraße/Myliusstraße

04.07.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2442 entstanden aus Vorlage: OF 408/2 vom 16.06.2022 Betreff: Geschwindigkeitsmessung an der Kreuzung Feldbergstraße/Myliusstraße Der Magistrat wird gebeten, vor der Kreuzung Feldbergstraße/Myliusstraße eine Geschwindigkeitsmessung durchzuführen. Begründung: Hierbei handelt es sich um eine Anregung von Anwohnern: Der untere Abschnitt der Feldbergstraße mit seiner lebendigen (Außen-) Gastronomie hat sich in den letzten Jahren zu einer Art "Mini-Marktplatz" für das Stadtviertel entwickelt, der v. a. von jungen Familien mit Kindern frequentiert wird. Diese spielen u. a. auf den teilweise breiten Gehwegflächen oder sind mit Rad, Roller, Rollschuhen unterwegs. Auch ist die Feldbergstraße ein rege frequentierter Schulweg. Die von der Siesmayerstraße in die Feldbergstraße einbiegenden Kraftfahrer kommen oft mit viel Schwung in die Feldbergstraße und beachten Geschwindigkeitsbegrenzungen erst später. Um die Sicherheit und Attraktivität zu erhöhen, regen die Anwohner daher an, vor der Kreuzung einen temporären Blitzer und bei häufigen Verstößen dann eine Straßenschwelle zu errichten. Foto zur Illustration: In rot wurde die etwaige Lage des Blitzers oder der Straßenschwelle markiert: Screenshot von Carl Schulte Ladbeck/Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2543 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Radfahrer auf Gehwegen trotz komfortabler Radwege

15.05.2022 · Aktualisiert: 20.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2022, OF 391/2 Betreff: Radfahrer auf Gehwegen trotz komfortabler Radwege Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob es Pläne für Maßnahmen gibt, Fußgänger vor Radfahrern zu schützen, die trotz komfortabler paralleler Radwege auf den Gehwegen fahren, 2. wenn ja, welche Maßnahmen dabei angedacht sind, und 3. wann in diesem Fall mit der Einleitung und Wirksamwerdung dieser Maßnahmen zu rechnen ist, aber 4. wenn nein, warum es keine derartigen Pläne gibt, und speziell 5. ob der Grund dafür jahrzehntelang geübte Mißachtung der Fußgänger ist. Begründung: Selbst da, wo neue, überbreite, rot gefärbte Radwege angelegt sind, fahren viele Radfahrer parallel auf den Gehwegen und belästigen und gefährden Fußgänger. In der vergangenen Woche beobachtet - auf der Alten Brücke Richtung Sachsenhausen: kein Radfahrer auf dem Radweg, 1 Radfahrer auf dem Gehweg im Slalom um Fußgänger herum, - in der Kurt-Schuhmacherstraße zwischen Rechneigrabenstraße und Battonstraße: 2 Radfahrer auf dem riesigen breiten roten Radweg, 1 Radfahrerin parallel dazu auf dem Gehweg, - an der Konstablerwache neben der Haltestelle auf der Platzseite: 1 Radfahrer im Slalom um Fußgänger neben unbenutztem Radweg. Auch besonders in der Bockenheimer Landstraße fahren zahlreiche Radfahrer auf den Gehwegen trotz vorhandenem Radweg. Und nein, das sind keine wenigen Ausnahmen, sondern es ist die Regel in der gesamten Stadt, daß Radfahrer Gehwege benutzen und daß die Stadt trotzdem seit Jahrzehnten es nicht für nötig hält, etwas dagegen zu tun. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 391/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 391/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD und LINKE. gegen CDU, 1 SPD und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Mehr Sicherheit für die Ulmenstraße

12.05.2022 · Aktualisiert: 09.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2022, OF 377/2 Betreff: Mehr Sicherheit für die Ulmenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen gegenwärtig zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in der Ulmenstrasse ergriffen werden, um die Anwohner vor Fahrraddiebstählen, Konfrontation mit Drogenhandel und Kleinkriminalität zu schützen und ein nachhaltiges Sicherheitsgefühl zu vermitteln. 2. Gemeinsam mit der Polizei und den Anwohnern ein Konzept mit konkreten Maßnahmen zu erarbeiten und zügig umzusetzen, wie die Sicherheit für die Anwohner im Südlichen Westend und in den Parks nachhaltig verbessert werden kann. Diese könnten z.B. bauliche Präventionsmaßnahmen (Zurückschneiden der Büsche und Bäume, bessere Ausleuchtung der Straßen und Wege), Erhöhung der Polizeipräsenz mit regelmäßigen Streifen v.a. in den Abend- und Nachtstunden, Information der Bürger über die Schutzleute vor Ort (z.B. Flyeraktion), gemeinsamer Emailverteiler "Sicherheit in der Nachbarschaft" sein. 3. Das unter Ziffer 2.) erwähnte Konzept im Rahmen einer Bürgerfragestunde des OBR 2 öffentlich vorzustellen und zu diskutieren Begründung: Wiederkehrende Klagen von Anwohnern, die sich in der Ulmenstrasse nicht mehr sicher fühlen Eine Anwohnerin: "Immer wieder, wenn ich mit Anwohnern der Ulmenstraße spreche, höre ich die Klagen darüber, dass so viel und so oft geklaut wird (abgestellte Fahrräder, sogar angeschlossene Fahrräder, Radzubehör vor allem) Und man fühlt sich auf der Straße nicht mehr richtig sicher. Es gibt Stellen, die scheinbar öfters als Versteck von Drogen dienen. Ferner werden immer wieder Personen beobachtet, die irgendwie suchend die Straße auf und ab gehen. Dazu exemplarisch: Ein Nachbar, der seinen PKW auf einem gemieteten Parkplatz des Hauses Ulmenstraße 2 abstellt, fand kürzlich an einem Vormittag in seinem Auto eine schlafende Person. Da hatte es ein Obdachloser geschafft, ins abgeschlossene Fahrzeug reinzukommen. Die Polizei wurde gerufen. Die kam auch bald und zog den Mann aus dem Auto. Derselbe Nachbar entdeckte einige Wochen davor ein Tütchen mit weißem Inhalt. Versteckt in der zum Haus Nr. 2 gehörenden Hecke. Die Polizei wurde gerufen und kam auch. Man nahm den Fall zur Kenntnis und nahm den Beutel mit dem Stoff mit. Die 3 Beamten waren freundlich, aber an dem Vorfall deutlich desinteressiert". Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 377/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verbesserung der Straßenbeleuchtung an der Ulmenstraße (südlich der Guiollettstraße)

12.05.2022 · Aktualisiert: 20.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2022, OF 378/2 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung an der Ulmenstraße (südlich der Guiollettstraße) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung an der Ulmenstraße südlich der Guiollettstraße zu überprüfen und zu verbessern. Dies sollte folgende Massnahmen umfassen: 1. Prüfung der Lichtstärke der bestehenden Leuchtmittel - entsprechen diese den Anforderungen der EU-konformen DIN EN 13201? 2. Ggf. Ersatz der bisherigen Leuchtmittel durch energiesparende Leuchtmittel mit höherer Leuchtkraft 3. Ggf. Aufbau zusätzlicher Strassenlaternen Begründung: Klagen von Anwohnern: Die Beleuchtung der Ulmenstraße südlich der Guiollettstraße ist unzureichend. Das Licht der beiden Laternen ist viel zu funzelig. Dies ist in den Abendstunden gerade für ältere Anwohner, aber auch für diejenigen, die allein zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, eine besondere Belastung. LED-Leuchten bilden häufig ein dunkleres Lichtbild als herkömmliche Leuchten. Daher schlagen wir vor, auf LED-Leuchten mit höherer Leuchtkraft zu setzen und zusätzliche Laternen aufzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 378/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 378/2 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Fahrradbügel für die Feldbergstraße Was wurde daraus?

02.05.2022 · Aktualisiert: 13.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2094 entstanden aus Vorlage: OF 334/2 vom 28.03.2022 Betreff: Mehr Fahrradbügel für die Feldbergstraße Was wurde daraus? Vorgang: OM 5117/19 OBR 2; ST 74/20 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die in der Anregung ausgewiesenen Standorte für Fahrradbügel umgesetzt wurden. Begründung: Bei einem Spaziergang Mitte März über die Feldbergstraße ist einem Mitglied des Ortsbeirates aufgefallen, dass von den 16 aufgeführten Aufstellflächen für Fahrradbügel, die in der Anregung OM 5117 genannt wurden, nur ein Bruchteil umgesetzt wurde. In der Stellungnahme ist eine Umsetzung im 1. Quartal 2020 avisiert worden. Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 74: "Betreff: Mehr Fahrradbügel für die Feldbergstraße Zu 1.: Der Magistrat sieht davon ab, Parkplätze für Fahrradabstellplätze umzuwidmen. Priorisiert wird das Installieren von Radbügeln auf dem Gehweg, um illegales Parken zu unterbinden. Zu 2.: Der Magistrat befürwortet das Installieren von zusätzlichen Radbügeln auf der südlichen und nördlichen Seite der Feldbergstraße. Diese werden jeweils unter Berücksichtigung der vorhandenen Rahmenbedingungen aufgestellt. Hierzu zählt zum Beispiel das Freihalten von Laufachsen für den Fußverkehr. Mit einer Umsetzung ist im 1. Quartal 2020 zu rechnen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.09.2019, OM 5117 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 74 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1888 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 678 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Warum bei manchen Grundnetzstraßen Tempo 30 möglich ist

02.05.2022 · Aktualisiert: 17.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2096 entstanden aus Vorlage: OF 337/2 vom 03.04.2022 Betreff: Warum bei manchen Grundnetzstraßen Tempo 30 möglich ist Vorgang: OM 458/21 OBR 2; OM 1051/21 OBR 2; OM 1053/21 OBR 2; ST 439/22; ST 493/22; ST 502/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum bei der Grundnetzstraße Feldbergstraße Tempo 30 zulässig ist und bei der Grundnetzstraße Voltastraße nicht. Es dient zu Kenntnis, dass sich auch in der Feldbergstraße keine der vom Magistrat als schützenswert ausgewiesenen Einrichtungen (Schulen, Krankenhäuser, Pflegeheime, Kitas) befindet . Begründung: Auf wiederholte Anregung des Ortsbeirates, in der Voltastraße Tempo 30 einzuführen, verwies der Magistrat stets (z. B. Stellungnahmen ST 439, ST 502) darauf, dass es sich um eine Grundnetzstraße handele, bei der Tempo 30 nur dann eingeführt werden könne, sofern sich schützenswerte Einrichtungen dort befänden. Gleichwohl besteht in der Grundnetzstraße Feldbergstraße Tempo 30, ohne dass dort solche Einrichtungen vorhanden sind, worauf der Magistrat in der Stellungnahme ST 493 ausdrücklich hinweist. Mithin ist für die Ortsbeiratsmitglieder nicht schlüssig nachvollziehbar, warum bei einer Straße diese Vorgaben Tempo 30 erfolgreich verhindern und bei anderen offensichtlich nicht. In der Stellungnahme ST 493 heißt es: "Bei der Feldbergstraße handelt es sich um eine Grundnetzstraße, die als Verbindung zwischen der Siesmayerstraße und der Liebigstraße bzw. dem Grüneburgweg dient. Daher wurde die Feldbergstraße als Vorfahrtsstraße ausgewiesen. Tempo-30-Zonen dürfen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht auf Vorfahrtsstraßen erstrecken. Die Feldbergstraße wurde jedoch durch die Aufstellung des Verkehrszeichens 274-53 StVO an das Geschwindigkeitsniveau der umliegenden Tempo-30-Zonen angepasst." Warum also kann das Geschwindigkeitsniveau auf der Voltastraße nicht analog zur Feldbergstraße durch die Aufstellung des Verkehrszeichens 274-53 StVO an das Geschwindigkeitsniveau der umliegenden Tempo-30-Zonen angepasst werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 458 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1051 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1053 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 439 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 493 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 502 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1828 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufzuginsel auf der Bockenheimer Landstraße sicher genug?

02.05.2022 · Aktualisiert: 19.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2079 entstanden aus Vorlage: OF 333/2 vom 28.03.2022 Betreff: Aufzuginsel auf der Bockenheimer Landstraße sicher genug? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum auf der neu errichteten Aufzuginsel der U-Bahn-Station "Westend" zwei verschieden Arten von Pollern installiert sind. Auf der westlichen Seite befinden sich drei sehr stabile Poller mit einem Durchmesser von mehr als 20 Zentimeter. Auf der östlichen Seite sind es fünf Poller mit einem wesentlich geringeren Durchmesser von circa acht Zentimeter. Begründung: Seit bekannt wurde, dass der Aufzug für die U-Bahn-Station "Westend" in der Straßenmitte platziert werden wird, gab es Stimmen, die um die Sicherheit der Menschen, die auf der Aufzuginsel mit dem Aufzug direkt zum Bahnsteig der U-Bahn-Station fahren wollen oder wegen der roten Fußgängerampel auf der Aufzuginsel warten müssen, fürchteten. Das Schlimmste wäre, wenn ein Fahrzeug auf diese Aufzuginsel aufprallen würde und dort befindliche Menschen schwer verletzen oder gar töten würde. Fahrzeugen, die aus westlicher Richtung kommen, wird es durch die drei erwähnten stabilen Poller und dem dahinter liegenden Aufzugsschacht sehr erschwert, Schaden anzurichten. Gegen Fahrzeuge, die aus östlicher Richtung auf die Aufzuginsel prallen, bieten die fünf dünnen Poller keinen großen Schutz für die auf der Aufzuginsel befindlichen Menschen, besonders dann, wenn ein schweres Fahrzeug oder ein Lastkraftwagen den Unfall verursacht. Die Frage ist doch, verdient der Fahrstuhl den höheren Schutzaufwand oder sollten es Menschen sein, die den höheren Schutz benötigen? Quelle: Aufnahme eines Mitglieds des Ortsbeirates Quelle: Aufnahme eines Mitglieds des Ortsbeirates Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2063 Anregung vom 19.02.2024, OA 443 Antrag vom 06.01.2025, OF 1053/2 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6368 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2063) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichere Überquerung der Freiherr-vom-Stein-Straße

02.05.2022 · Aktualisiert: 17.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2097 entstanden aus Vorlage: OF 340/2 vom 10.04.2022 Betreff: Sichere Überquerung der Freiherr-vom-Stein-Straße Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept vorzulegen, welches die sichere Überquerung der Freiherr-vom-Stein-Straße (Höhe Wiesenau/Stauffenstraß e) sicherstellt. Begründung: Bitte von Anwohnern. Die Straßenführung auf der Freiherr-vom-Stein-Straße/Höhe Wiesenau/Stauffenstraße ist sehr unübersichtlich und die Querung für bspw. Behinderte, Senioren oder Mütter mit Kleinkindern schwierig. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1829 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Fahrradbügel im Bereich Alte Oper/Opernplatz

15.03.2022 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1828 entstanden aus Vorlage: OF 356/1 vom 22.02.2022 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Fahrradbügel im Bereich Alte Oper/Opernplatz 1. Der Magistrat wird gebeten, entlang der Längsseite zwischen den Bäumen im hinteren Bereich (nördlich) der Alten Oper auf dem Opernplatz eine ausreichende Anzahl von Fahrradbügeln errichten zu lassen. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob anstelle der Terrorsperren, der sogenannten "Legosteine", im Rahmen der Erstellung eines Gesamtkonzeptes Einrichtungen für sichere Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen werden können. Begründung: Am Übergang von der Bockenheimer Landstraße zum Opernplatz treffen zwei Erfordernisse zusammen: die zunehmende Nachfrage nach sicheren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Lastenräder sowie der Schutz des Opernplatzes gegen terroristische Anschläge. Die Terrorsperren verschandeln jedoch das Stadtbild und werden von der Bevölkerung abgelehnt. Eine Kombination von Lkw-sicheren Pflanzkübeln und Fahrradbügeln würde zu einer Aufwertung des Opernplatzes führen und gleichzeitig sichere Radabstellplätze schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1577 Auskunftsersuchen vom 06.09.2022, V 469

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorgartenanlage Kronberger Straße 27 im Westend

14.02.2022 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1618 entstanden aus Vorlage: OF 262/2 vom 31.01.2022 Betreff: Vorgartenanlage Kronberger Straße 27 im Westend Der Magistrat wird gebeten, gegen den Eigentümer/die Eigentümerin der Liegenschaft Kronberger Straße 27 im Frankfurter Westend vorzugehen und die Bestimmungen der Vorgartensatzung, nämlich eine umwelt- und artenfreundliche Vorgartenbegrünung, durchzusetzen. Der Magistrat wird ferner gebeten, die Informationspolitik gegen Schottergärten (Gärten des Grauens, Süddeutsche Zeitung) und in Bezug auf die Relevanz privater Freiflächen zu verstärken. Begründung: Nach Informationen von Nachbarn wurde die Vorgartenanlage Kronberger Straße 27 gerade erst fertiggestellt und damit wissentlich gegen bestehende und geplante Regelungen verstoßen. Die Kies- und Steinwüste entspricht weder der kommunalen Vorgartensatzung noch der Hessischen Bauordnung geschweige denn den Vorschriften der aktuell im Verfahren befindlichen Freiraumsatzung. Seit vielen Jahren schreibt die Hessische Bauordnung bereits die ausreichende und angemessene Begrünung von Grundstücksfreiflächen vor. Die Nachbegrünung der Stadt hilft gegen Überhitzung, Luftverschmutzung und befördert den Artenschutz. Private Grundstücksfreiflächen stellen mit circa 30 Prozent der Freiflächen einen hohen und nicht zu vernachlässigenden Anteil dar, der für die Klimaanpassung der Stadt relevant ist. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1286 Aktenzeichen: 63-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umbau der Bockenheimer Landstraße - baulich getrennter Radweg ab der Bockenheimer Anlage!

14.02.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1629 entstanden aus Vorlage: OF 285/2 vom 11.02.2022 Betreff: Umbau der Bockenheimer Landstraße - baulich getrennter Radweg ab der Bockenheimer Anlage! Der Magistrat gebeten, den geplanten Umbau der Bockenheimer Landstraße so umzusetzen, dass der baulich getrennte Radweg stadtauswärts bereits ab der Kreuzung Bockenheimer Anlage/Bockenheimer Landstraße beginnt und nicht auf der Straße lang geführt wird (siehe Abbildung). Da hierdurch der Straßenquerschnitt der Bockenheimer Landstraße an der Kreuzung zu eng für vier Pkw-Fahrspuren (eine Fahrspur stadtauswärts, drei Abbiegespuren stadteinwärts) wird, soll auf eine der zwei Rechtsabbiegespuren stadteinwärts verzichtet werden. Begründung: Der Umbau der Bockenheimer Landstraße wird ausdrücklich begrüßt. In vergangenen Planungsgesprächen mit Vertretern des Ortsbeirates 2 wurde darauf hingewiesen, dass die Planung stadtauswärts jedoch nicht am Beginn der Bockenheimer Landstraße, an der Kreuzung zur Bockenheimer Anlage beginnt. In der Umsetzungsplanung gemäß der am 04.02.2022 per Mail verschickten Werksmitteilung besteht dieser Umstand leider weiterhin. Es ist jedoch nicht zielführend, die Straße jetzt grundlegend umzubauen, dies aber nicht vollständig zu tun und in absehbarer Zeit hier wieder eingreifen zu müssen. Stattdessen sollte jetzt für einen vollständigen baulich getrennten Radweg auf der ganzen Länge der Bockenheimer Landstraße gesorgt werden. Quelle: Entwurfsplanung der Stadt Frankfurt am Main, Lageplan, Blatt 6 (verschickt mit der Werksmitteilung am 04.02.2022) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 890 Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2022, ST 2587 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rosskastanien mehr Luft und Wasser gönnen

17.01.2022 · Aktualisiert: 01.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1405 entstanden aus Vorlage: OF 246/2 vom 01.01.2022 Betreff: Rosskastanien mehr Luft und Wasser gönnen Der Magistrat wird gebeten, vom Wurzelwerk von neun Rosskastanien (Aesculus hippocastanum - Baumannii -) mit den Nummern 5 bis 12 sowie 31 und 32 entlang der Bockenheimer Landstraße auf dem Uni-Campus Bockenheim die schweren bodendeckenden Eisenteile zu entfernen. Begründung: Das Regenwasser kann bei offenem Boden in eine größere Fläche in größeren Mengen zu den Wurzeln gelangen. Die Kastanien, 1987 gepflanzt, können dann besser gedeihen und die Wurzeln werden besser belüftet. Das Betreten der Wurzelflächen wird jetzt schon durch ringförmige Metallabsperrungen verhindert, an denen Fahrräder abgestellt werden. Eine der zehn Rosskastanien ist bereits länger vom Eisengitter befreit. Eine Bodenlockerung oder ein Austausch des obersten Bodenmaterials kann darüber hinaus erwogen werden. Quelle: geoportal.frankfurt.de/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 919 Antrag vom 25.08.2022, OF 459/2 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2754 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerinnen- und Fußgängerfreundlichkeit umsetzen - Feuerbachstraße

17.01.2022 · Aktualisiert: 17.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1400 entstanden aus Vorlage: OF 235/2 vom 27.12.2021 Betreff: Fußgängerinnen- und Fußgängerfreundlichkeit umsetzen - Feuerbachstraße Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Maßnahmen für mehr Fußgängerinnen- bzw. Fußgängerfreundlichkeit in der Feuerbachstraße umzusetzen: 1. Der Magistrat wird gebeten, für die Einhaltung des geltenden Parkverbots zwischen Kettenhofweg und Guiollettstraße zu sorgen. Da es sich um ein temporäres Halteverbot aufgrund der Baustelle - deren Ende derzeit angabegemäß nicht absehbar ist - handelt, könnte dies beispielsweise durch Aufstellen von Sicherheitsbaken entlang der Bordsteinkante geschehen. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Pkw-Parkplätze, welche sich auf dem Gehweg der Feuerbachstraße (in Fahrtrichtung nach Norden) entlang der ersten drei Häuser zwischen Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße befinden, entweder entfallen oder auf die Fahrbahn verlegt werden könnten und die jeweilige Lösung bei positivem Prüfungsergebnis umzusetzen. Hierbei ist zu beachten, dass die Feuerbachstraße für entgegenkommende Radfahrende weiterhin gefahrlos nutzbar sein muss. 3. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten , ob die Pkw-Parkplätze, welche sich auf dem Gehweg der Feuerbachstraße nach den ersten drei Häusern (in Fahrtrichtung nach Norden) zwischen Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße befinden, entweder entfallen oder (ganz oder zur Hälfte) auf die Fahrbahn verlegt werden könnten und die jeweilige Lösung bei positivem Prüfungsergebnis umsetzen. Hierbei ist zu beachten, dass die Feuerbachstraße für entgegenkommende Radfahrende weiterhin gefahrlos nutzbar sein muss. Dieser Punkt ist als nachrangig zu Ziffer 2. anzusehen, Ziffer 2. hat Vorrang. Begründung: Diese Anregung erfolgt auf Anregung eines Anwohners der Feuerbachstraße. Zu Ziffer 1.: Zwischen Kettenhofweg und Guiollettstraße ist die Fahrspur der Feuerbachstraße durch einen langen Bauzaun stark verengt. Auf der gegenüberliegenden Seite besteht daher Parkverbot. Dieses wird jedoch, nach Beobachtungen der Anwohnerinnen und Anwohner, regelmäßig missachtet. Die aufgestellten Halteverbotsschilder reichen zu diesem Zweck erkennbar nicht aus. Viele Pkw parken dort halb auf dem Gehweg, halb auf der Fahrbahn. Die Fahrspur ist dadurch so stark verengt, dass die Müllabfuhr regelmäßig Schwierigkeiten hat hindurchzufahren. Zugleich wird der Gehweg dadurch so stark verengt, dass mobilitätseingeschränkte Menschen und Menschen mit Kinderwagen die Gehwege nicht mehr passieren können. Zu Ziffer 2.: Zwischen Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße ist der Gehweg (in Fahrtrichtung nach Norden) entlang der ersten drei Häuser sehr schmal, sodass mobilitätseingeschränkte Menschen und Menschen mit Kinderwagen diesen kaum passieren können. Die Maßnahme dient der Fußgängerinnen- bzw. Fußgängerfreundlichkeit und der Barrierefreiheit. Zu Ziffer 3.: Nach den ersten drei Häusern in Fahrtrichtung nach Norden zwischen Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße ist ein schöner moderner breiter Gehweg angelegt worden, welcher Platz zum ausgiebigen Flanieren oder auch Verweilen bieten könnte. Stattdessen wird er zur Hälfte als Parkfläche genutzt, sodass es letztlich wieder ein schmaler Gehweg ist. Die Anwohnerinnen und Anwohner hatten sich nach dem Bau zunächst über den schönen breiten neuen Gehweg gefreut und waren dann sehr enttäuscht, dass dieser als Parkfläche und nicht als breiter Boulevard zum Flanieren und Verweilen dient. Ein schöner breiter Gehweg könnte an dieser Stelle für mehr Aufenthaltsqualität und Fußgängerinnen- bzw. Fußgängerfreundlichkeit sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2362 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2362) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Straßenbeleuchtung im südlichen Westend

17.01.2022 · Aktualisiert: 14.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1403 entstanden aus Vorlage: OF 241/2 vom 12.12.2021 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung im südlichen Westend Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung im südlichen Westend für den Bereich, der zwischen Senckenberganlage, Bockenheimer Landstraße, Mainzer Landstraße und Friedrich-Ebert- Anlage liegt, zu verbessern. Es gilt, für folgende Straßenabschnitte eine nachhaltige Lösung zu finden: Straßen mit mangelnder oder defekter Beleuchtung: - Kettenhofweg im Teil zwischen Mendelssohnstraße und Arndtstraße - Savignystraße zwischen Arndtstraße und Rheinstraße Straßen mit einseitiger und dürftiger Beleuchtung: - Lindenstraße ab Bockenheimer Landstraße bis Westendstraße - Bettinastraße - Westendstraße zwischen Senckenberganlage und Mendelssohnstraße - Beethovenstraße zwischen Kreisel Mendelssohnstraße und Friedrich-Ebert-Anlage Dabei sollen folgende Punkte beachtet werden: 1. Zügiger Ersatz der defekten, bestehenden Leuchtmittel; 2. Prüfung der Lichtstärke der bestehenden Leuchtmittel - entsprechen diese den Anforderungen der EU-konformen DIN EN 13201?; 3. Ggf. Ersatz der bisherigen Leuchtmittel durch energiesparende Leuchtmittel mit höherer Leuchtkraft; 4. Ggf. Aufbau zusätzlicher Straßenlaternen, um zweiseitige Beleuchtung zu ermöglichen. Begründung: Klagen von diversen Anwohnern: Das Durchlaufen nach Einbruch der Dunkelheit macht ein extrem unangenehmes Gefühl. LED-Leuchten bilden häufig ein dunkleres Lichtbild als herkömmliche Leuchten. Daher schlägt der Ortsbeirat vor, auf LED-Leuchten mit höherer Leuchtkraft zu setzen und ggf. zusätzliche Straßenlaternen beidseitig anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 940 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung

01.12.2021 · Aktualisiert: 02.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2021, OM 1266 entstanden aus Vorlage: OF 216/2 vom 15.11.2021 Betreff: Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung A) Kommunikation Der Magistrat wird gebeten, 1. den Ortsbeirat vor Beginn der Erprobungsphase über die Vorgehensweise der wissenschaftlichen Begleitung und die Evaluierungsansätze in Bezug auf Erfolg/Misserfolg des Verkehrspilotprojekts zu informieren. Hierbei sollen insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vortragen, die für die Begleitung des Pilotprojekts vom Magistrat bestimmt bzw. beauftragt wurden. Besonders sollen hierbei folgende Einzelpunkte der Planungen gewürdigt werden, die kontrovers diskutiert wurden: a) die Auswirkung der Planungsumsetzung auf das lokale Gewerbe/Einzelhandel und b) die Auswirkung der geplanten Modalfilter (Diagonalsperre Im Trutz Frankfurt, Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße) auf die Verkehrsmengen im Grüneburgweg und den betroffenen Seitenstraßen. In diesem Zusammenhang soll der Magistrat dem Ortsbeirat bzw. der Öffentlichkeit nochmals eine Übersicht sämtlicher erhobener Verkehrszählungen zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Vorplanung zur Umsetzung der fahrradfreundlichen Nebenstraße bislang erhoben worden sind; 2. vor Beginn der Erprobungsphase im Rahmen einer großen Flyeraktion die Anwohnerschaft über die Umsetzungsschritte der Probephase umfänglich zu informieren. Die Informationen auf dem Flyer sollten auf die Umsetzungen in den jeweiligen Abschnitten des Grüneburgwegs als Schwerpunkt differenziert sein. Die Flyeraktion soll neben den Anliegern und Anliegerinnen des Grüneburgwegs auch die Seiten- und ersten Parallelstraßen des Grüneburgwegs erreichen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat (über den Ortsvorsteher) klar und frühzeitig zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang er die Flyeraktion veranlasst. Der Ortsbeirat ist bereit, die Flyeraktion mit eigenem Budget und Mithilfe beim Verteilen zu unterstützen; 3. zur Erprobungsphase einen Runden Tisch einzurichten, zu dem die Gewerbetreibenden des Grüneburgwegs Vertretern des Magistrats und Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats regelmäßig ihre Sorgen bzw. Erfahrungen mit der Umsetzung der Probephase mitteilen bzw. umgekehrt persönlich informiert werden können. B) Umsetzung Der Magistrat wird um Beachtung folgender Punkte gebeten: 1. Die Umsetzung der Erprobungsphase zur fahrradfreundlichen Nebenstraße auf dem Grüneburgweg soll abschnittsweise und zeitlich gestaffelt erfolgen. Hierzu soll unterschieden werden a) in einen westlichen Abschnitt zwischen Siesmayerstraße und Mitscherlichplatz, b) in einen mittleren Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Reuterweg und c) in einen östlichen Abschnitt zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße. Der Magistrat wird hierbei gebeten, die geplanten provisorischen Maßnahmen im Grüneburgweg zur Umwandlung in eine fahrradfreundliche Nebenstraße zunächst für den mittleren Abschnitt, sodann für den östlichen Abschnitt umzusetzen und erst dann den westlichen Abschnitt probeweise umzusetzen. Als Gesamtkomplex sollten alle Abschnitte gemeinsam möglichst ein Jahr in der Erprobungsphase sein. 2. Nach Angabe der Ämter sind Kurzzeitparkplätze derzeit nur von Montag bis Freitag geplant. Es soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch an Samstagen eingerichtet werden könnten, um Stellplätze für Pkw-fahrende Kundinnen und Kunden lokaler Geschäfte vorzuhalten. 3. Bei der Umgestaltung soll durchweg darauf geachtet werden, dass Barrierefreiheit bestehen bleibt bzw. erreicht wird. Das gilt vor allem bei der Platzierung von Pollern und Fahrradbügeln. Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten. 4. Zwecks Fußgängerinnen- und Fußgängerfreundlichkeit sollen bereits während des Erprobungszeitraums an sämtlichen geeigneten Kreuzungsbereichen vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") in provisorischer Form eingerichtet werden, insbesondere am Knotenpunkt Reuterweg (Bereich Hausnummer 71, https://www.radfahren-ffm.de/media/20210901_7207_blatt4.pdf), um schnelles Rechtsabbiegen abzubremsen. 5. Um breite fußgängerfreundliche Gehwege zu schaffen, sollen die Parkplätze zwischen den Hausnummern 99 und 105 (https://www.radfahren-ffm.de/media/20210901_7207_blatt2.pdf) vom Gehweg auf die Fahrbahn verlegt werden. 6. Der Ortsbeirat bezweifelt, dass die Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße nur mit Installation eines Verkehrsschildes ihre Funktion erfüllen werden und schlägt daher - sofern möglich - die Einrichtung einer Busschranke statt einer Busschleuse vor. 7. Zur Begrünung sollen während des Erprobungszeitraums Pflanzkübel eingeplant werden. Für diese könnten Patenschaften von Anwohnenden/Gewerbetreibenden eingerichtet werden. 8. Der Ortsbeirat bittet dem Magistrat, den Grüneburgweg als Fahrradstraße mit Zusatzzeichen "Kfz-Verkehr frei" auszuschildern. 9. Die Dooring-Zone sollte an keiner Stelle schmaler als 75 Zentimeter abmarkiert werden. Im Zweifelsfall soll lieber der Fahrbereich schmaler markiert werden, als die Dooring-Zone zu verringern. 10. In den Kreuzungsbereichen soll nur der Fahrbereich für den Radverkehr rot gefärbt werden, nicht jedoch die Dooring-Zone (siehe angehängtes Beispiel für die Kreuzung Grüneburgweg/Freiherr-vom-Stein-Straße). Der Sicherheitstrennstreifen soll über die gesamte Länge des Grüneburgwegs durchgezogen werden - auch in Kreuzungsbereichen und dort, wo keine Parkplätze sind. An einmündenden Seitenstraßen sollen Wartelinien, Zebrastreifen oder eine Aufpflasterung installiert werden. 11. Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen. Begründung: Zu A) Kommunikation Der Ortsbeirat möchte den bisherigen Weg des offenen Dialogs und einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Bürgerschaft beim Verkehrspilotprojekt der "fahrradfreundlichen Nebenstraßen" im Gebiet des Ortsbeirates 2 selbstverständlich weitergehen. Hierzu hält der Ortsbeirat noch die beschriebenen Schritte vor Beginn der Erprobungsphase für notwendig, die auch in den letzten Bürgerfragestunden aus der Bürgerschaft vorgetragen wurden. So hat das Hochschulteam, das gegenwärtig zur Evaluation der Erprobungsphase vom Magistrat beauftragt wird, seine qualitativen/quantitativen Beurteilungsansätze dem Ortsbeirat noch vor der Erprobungsphase vorzustellen. Zudem soll in einer breitgefächerten Flyeraktion die Anwohnerschaft der betroffenen Quartiere über die provisorischen Maßnahmen vorab informiert werden. Durch den Wegfall der Pkw-Stellplätze hält es der Ortsbeirat bei der Flyeraktion für wichtig, sich nicht nur auf die Anwohnerschaft des Grüneburgwegs zu beschränken. Die Gewerbetreibenden sind als besonders betroffene Gruppe durch einen Runden Tisch in der Erprobungsphase einzubeziehen. Zu B) Umsetzung Ziffer 1.: Die benannten Teilabschnitte des Grüneburgwegs unterscheiden sich aus Sicht des Ortsbeirates durch ihre jeweils derzeitige verkehrliche Struktur. Der Ortsbeirat hält daher eine zeitlich sukzessive Umsetzung der Probephase nach Abschnitten für sinnvoll, um schon hierdurch eine frühere Akzeptanz für das Verkehrspilotprojekt zu erzielen. Buchstabe B) generell: Die Gestaltung von Straßen und Verkehrsflächen ist eine Chance, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Straßenräume sind nicht nur ein Motor der Verkehrswende, sondern auch ein Motor der Stadtentwicklung. Das Freizeitverhalten wandelt sich, es gibt einen Trend zur "Mediterranisierung" in den Städten - Freizeit wird unter freiem Himmel verbracht. Hierzu hat die Coronapandemie noch beigetragen. Attraktive Straßen machen den Menschen entsprechende gastronomische und auch nichtkonsumorientierte Angebote für den Aufenthalt unter freiem Himmel. Breite und sichere Gehwege sowie ausreichend Sitz- und Verweilmöglichkeiten sind hierbei besonders wichtig, denn der Fußverkehr belebt die öffentlichen Räume und ist für Handel und Gastronomie wichtig. Attraktive Straßenräume müssen heutzutage klimaangepasst und gut verschattet sein. Jeder Umbau ist daher für verstärkte Begrünung zu nutzen. Ziffer 10.: Quelle: Radentscheid Frankfurt Insgesamt soll die Gestaltung der Kreuzungsbereiche sich an den Qualitätsstandards und Musterlösungen für das Radnetz Hessen (Hrsg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Wohnen, März 2019) orientieren. Ziffer 11.: In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 796 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorfahrtsregelung auf der Feldbergstraße

03.11.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1050 entstanden aus Vorlage: OF 184/2 vom 17.10.2021 Betreff: Vorfahrtsregelung auf der Feldbergstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der Feldbergstraße (zwischen Siesmayerstraße und Grüneburgweg) wieder die Rechts-vor-links-Regelung einzuführen. Begründung: Wunsch von Anwohnern. Im Zuge der temporären Nutzung der Feldbergstraße durch die Buslinie 36 wurde die o. g. Regelung aufgehoben und Stoppschilder vor den Kreuzungsbereichen der einmündenden Straßen (Myliusstraße, Wiesenau, Freiherr-vom-Stein-Straße und Liebigstraße) errichtet. Da die Feldbergstraße durch die Buslinie 36 nicht mehr genutzt wird, ist diese Regelung obsolet. Die aktuelle Verkehrsgeschwindigkeit könnte durch o. g. Maßnahme minimiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 493 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradparkplätze an Straßenecken für Fußgänger durchlässig machen!

18.10.2021 · Aktualisiert: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 185/2 Betreff: Fahrradparkplätze an Straßenecken für Fußgänger durchlässig machen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß Fußgänger und besonders Menschen mit Kinderwagen, im Rollstuhl oder mit Geh- oder Sehbehinderung an Straßenecken im Verlauf ihres Bürgersteigs unbehindert Querstraßen überqueren können, ohne durch vollgestellte Fahrradparkplätze, wie sie immer häufiger an Straßenecken angelegt werden, zu weiten Umwegen gezwungen zu werden. Begründung: Fahrradparkplätze, die sich um Straßenecken herumziehen - wie z.B. an der Kreuzung Unterlindau / Friedrichstraße - sind meist so vollgestellt, daß Fußgänger keinen Weg hindurch finden. Selbst wenn nur leere Poller oder Fahrradbügel montiert sind, passen Kinderwagen und Rollstühle nicht hindurch. Um den Fahrradparkplatz herumzugehen, ist häufig nicht möglich, weil gleich im Anschluß PKW dicht an dicht parken, so daß allenfalls ein schlanker, gesunder Fußgänger sich dazwischen durchzwängen kann; für Rollstühle und Kinderwagen sind meist weite Umwege nötig. Für sehbehinderte und blinde Menschen sind diese Fahrradparkplätze zudem gefährliche Stolperfallen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 185/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: 1 GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU, FDP und BFF (= Annahme); 3 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Neustart für den Kulturcampus!

18.10.2021 · Aktualisiert: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 202/2 Betreff: Neustart für den Kulturcampus! Nach bisherigem Kenntnisstand haben sich Stadt und Land in einem Letter of Intent auf einen zweigeteilten Architektenwettbewerb geeinigt, der städtebauliche Fragestellungen für den zentralen Teilbereich des gesamten Areals mit einem baulichen Realisierungswettbewerb für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) und das Zentrum der Künste / FrankfurtLab verbindet. Die vorgesehene Auslobung bietet die Chance, auch bestimmte Vorgaben des B-Plans zu überprüfen, zu korrigieren und nach angemesseneren Lösungen zu suchen. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welchen Stand hat die Auslobung des Architektenwettbewerbs? 2. Welche Bauherrenschaft ist für welche Baufelder vorgesehen? 3. Gibt es die im Koalitionsvertrag angekündigte "politische Steuerungsgruppe" der Stadt bereits und wenn ja, welche Personen sind darin vertreten? Ist eine Beteiligung des Ortsbeirats 2 vorgesehen? 4. Von welchem Zeitplan der baulichen Umsetzung in den unterschiedlichen Teilen des Kulturcampus geht der Magistrat aktuell aus? 5. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat für Zwischennutzungen sowohl in Gebäuden / Gebäudeteilen als auch zum Beispiel für "Urban Gardening" auf dem Areal, solange die Universitätsnutzungen nicht vollständig umgezogen sind? 6. Wie gedenkt der Magistrat, derartige Zwischennutzungen gemeinsam mit Land, Universität und ABG zu befördern? 7. Wie gedenkt der Magistrat vor dem Hintergrund der Klimaveränderungen mit dem erhöhten Bedarf nach Grün- und Freiräumen, Versickerungsflächen und Durchlüftungsschneisen auf dem (nach bisheriger Planung) auch weiterhin hoch bebauten und versiegelten Gelände umzugehen? 8. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat in diesem Zusammenhang, den Freiraum auf dem Gelände so zu gestalten, dass der derzeitige Campus-Charakter weitgehend erhalten wird? 9. Wie gedenkt der Magistrat mittel- und langfristig mit dem hohen Verkehrsaufkommen entlang der Senckenberganlage umzugehen und welche Möglichkeiten der Verkehrsreduzierung / Umgestaltung des Straßenraums werden hier ggf. gesehen? 10. Welche Möglichkeiten werden mittel- und langfristig für Verkehrsberuhigung, Umgestaltung (bessere Fassung des Platzes), Begrünung und attraktivere Nutzungsmöglichkeiten des Platzes um die Bockenheimer Warte gesehen? 11. Wie gedenkt der Magistrat vor dem Hintergrund der stärker werdenden Diskussion um eine Bauwende (Material- und Ressourcenschutz, Erhaltung Grauer Energie) mit den auf dem Universitätsgelände vorhandenen Baubeständen umzugehen? 12. Welche Möglichkeiten des Bestandserhalts und der Neunutzung (Juridicum? Teile der Hörsaal-Gebäude? Bisherige Tiefgarage?) werden gesehen? 13. Wie gedenkt der Magistrat das Studentische Wohnen auf dem Kulturcampus zu erhalten und zu erweitern? 14. Wie gedenkt der Magistrat, die Bockenheimer Bevölkerung, die sich in früheren Workshops/ Planungswerkstätten engagiert eingebracht hat, in die derzeitigen Planungsüberlegungen einzubeziehen? Begründung: Die Entwicklung des Kulturcampus und die Hoffnungen, die sich mit diesem Projekt verbinden, beschäftigen auch weiterhin die Bevölkerung im Stadtteil. Nach mehr als zehn Jahren Stillstand, Bau- und Umzugsverzögerungen der Universität und zahlreichen ungeklärten Fragen zwischen Stadt, Land und Universität hat der neue Magistrat einen Neustart für die Planungen auf dem alten Bockenheimer Universitätsgelände angekündigt. Hierzu bietet der auszulobende Architektenwettbewerb eine Chance, denn vor dem Hintergrund der Klimaveränderungen stellen sich auch verschiedene städtebauliche Fragen neu. Diese werden von dem alten Bebauungsplan 569 - Senckenberganlage / Bockenheimer Warte bislang nur unzureichend beantwortet. Die nach B-Plan vorgesehene extrem hohe Dichte sowohl im Bereich der Kultureinrichtungen als auch beim Wohnen entlang der Gräfstraße dürfte aus klimatologischen Gründen heute nicht mehr zeitgemäß sein. Auf keinen Fall sollte auf dem verbleibenden Campusgelände die hohe Verdichtung fortgesetzt werden, die Maßstab für die südlichen Baufelder war. Nach B-Plan-Vorgaben würde sowohl der Grad der Bebauung und Unterbauung mit Tiefgaragen als auch der generelle Versiegelungsgrad auf dem gesamten Areal deutlich zunehmen. Von 300 vorhandenen Bäumen werden nur 120 als zu erhaltend festgesetzt. Laut Klimaatlas der Stadt stellt das alte Universitätsgelände bereits heute aufgrund seines hohen Versiegelungs- und Bebauungsgrades einen "intensiven innerstädtischen Überwärmungsbereich mit eingeschränktem Luftaustausch" dar. Der geplante schmale Nord-Süd-Grünzug wird daran ebenso wenig ändern wie eine geplante Dachbegrünung. Bezüglich des Erhalts von Beständen ist zu bedenken, dass eine Mischung aus Bestand und Neubau in der Regel sowohl städtebaulich als auch von den Nutzungsmöglichkeiten her attraktivere und vielseitigere Strukturen erreichen kann als ausschließlich Neubauten. Beispielsweise wäre der teilweise Umbau des Juridicums zu (Studenten-)Wohnungen zu überlegen. Kulturelle, gewerbliche und experimentelle Ansätze (z. B. analog "Haus der Statistik", Berlin), umgesetzt im ehemaligen Juridicum, würden einem Kulturcampus guttun. Wenn das Hörsaalgebäude in baulich gutem Zustand ist, sollte es ebenfalls für eine Weiternutzung z.B. für die Universität des 3. Lebensalters zur Verfügung stehen. Die Wohnheime Bockenheimer Landstraße mit 80 Plätzen, Studierendenhaus mit 80 Plätzen und die Auszubildenden-Plätze in der ehemaligen Akademie für Arbeit (35) sind derzeit bedroht. Das Wohnen von Studierenden auf dem Campus sollte allein aus Gründen einer lebendigen Sozialstruktur erhalten und ausgeweitet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO II, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 226 2021 Die Vorlage OF 202/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit an der Mendelssohnstraße stärken

13.09.2021 · Aktualisiert: 14.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 824 entstanden aus Vorlage: OF 150/2 vom 26.08.2021 Betreff: Verkehrssicherheit an der Mendelssohnstraße stärken Der Magistrat wird gebeten, 1. den Straßenbelag der Mendelssohnstraße im Bereich zwischen Corneliusstraße und Bockenheimer Landstraße an den Kanaldeckeln sowie weitere Löcher/Beschädigungen im Straßenbelag auszubessern und 2. hierzu dem Ortsbeirat 2 zu berichten. Begründung: Die Mendelssohnstraße ist im Frankfurter Westend eine bedeutende Hauptverkehrsstraße. Sie verbindet insbesondere die ebenfalls verkehrstechnisch wichtige Bockenheimer Landstraße mit der Bundesstraße B 44 (Friedrich-Ebert-Anlage) und der Messe. Sie ist eine wichtige Verkehrsachse, die insbesondere die Stadtteile Bockenheim, Westend, Innenstadt und Gallus miteinander verbindet. An der Mendelssohnstraße im Bereich zwischen Corneliusstraße und Bockenheimer Landstraße befinden sich insbesondere drei Kanaldeckel, an denen der Straßenbelag massive Löcher/Beschädigungen aufweist sowie weitere Löcher im Straßenbelag, siehe Fotos vom 26. August 2021 als Anlage. Diese können zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit insbesondere für Fahrradfahrer und, im Ampelbereich, Fußgänger sowie behinderte und ältere Menschen führen. Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, dass diese Löcher/Beschädigungen im Straßenbelag an dieser wichtigen Verkehrsstraße zeitnah ausgebessert werden, idealerweise in den nächsten Monaten vor Eintritt des Winters. Fotos vom 26. August 2021 an der Mendelssohnstraße zu Beschädigungen des Straßenbelages: 1. Kreuzung Bockenheimer Straße/Mendelssohnstraße an Ampel, Frankfurt am Main 2. Bushaltestelle Schubertstraße an Mendelssohnstraße, Frankfurt am Main 3. Kreuzung Mendelssohnstraße/ Schubertstraße, Frankfurt am Main 4. Vor Mendelssohnstraße 71 Straßenmitte, Frankfurt am Main 5. Nähe Mendelssohnstraße/Corneliusstraße, Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1159 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Dem Bockenheimer Büchermarkt durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers Schutz vor weiteren Brandanschlägen bieten

27.08.2021 · Aktualisiert: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 133/2 Betreff: Dem Bockenheimer Büchermarkt durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers Schutz vor weiteren Brandanschlägen bieten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Bockenheimer Büchermarkt am Sozialzentrum der Universität, Bockenheimer Landstraße 133, durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers für die Lagerung der Bücher vor Ort Schutz vor weiteren Brandanschlägen zu bieten. 2. Den dann bereitgestellten Seecontainer, z.B. im Rahmen eines Schulprojekts durch Graffity wie beim ehemaligen Laabsaal, verschönern zu lassen. 3. Überlegungen anzustellen, wo dem Bockenheimer Büchermarkt ab dem Zeitpunkt des Abrisses des Laabsaals und des Sozialzentrums b.a.w. ein Ausweichstandort in der Nähe bereitgestellt werden kann. Begründung: De Bockenheimer Büchermarkt am Sozialzentrum der Universität, Bockenheimer Landstraße 133, hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einer Institution in Bockenheim und dem Westend entwickelt. Dies insbesondere seitdem in den letzten Jahren das Karl Marx Antiquariat in der Jordanstraße und das Antiquariat in der Großen Seestraße, Ecke Landgrafenstraße geschlossen wurde. Im ersten Halbjahr diesen Jahres, wurden bereits 2 Brandanschläge auf den Bockenheimer Büchermarkt verübt. Es entstand ein Schaden von mehreren 10.000.- €. Um den Bockenheimer Büchermarkt vor weiteren Brandanschlägen zu schützen wäre es notwendig ihm einen ausrangierten Seecontainer, wie er an Baustellen als Lärmschutzwand eingesetzt wird zur Verfügung zu stellen. Den Seecontainer könnte man im Rahmen eines sozialen/kulturellen Projekts, beispielsweise durch Schulklassen mit Graffity verschönern lassen. Da bereits für das Jahr 2022 der Abriss des Laabsaals und des Sozialzentrum angedacht ist, also im nächsten Jahr, sollten Überlegungen angestellt werden, wohin der Bockenheimer Büchermarkt in der Nähe ausgelagert werden kann. Z.B. gegenüber vor der Universitätsbibliothek Antragsteller: SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 278 2022 Die Vorlage OF 133/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat mit der Maßgabe beschlossen, dass die ersten beiden Ziffern des Antragstenors ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Parteien: SPD, LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitskontrollen in der Feldbergstraße

05.07.2021 · Aktualisiert: 01.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 470 entstanden aus Vorlage: OF 94/2 vom 20.06.2021 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in der Feldbergstraße Der Magistrat wird gebeten, verstärkt Geschwindigkeitskontrollen in der Feldbergstraße, insbesondere auf Höhe Myliusstraße beim Zebrastreifen, durchzuführen. Begründung: Auf der Feldbergstraße kommt es nach Wahrnehmung der Anwohner häufig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen. Der oben genannte Zebrastreifen wird morgens verstärkt durch Kindergartenkinder genutzt. Daher sollte dieser Punkt besonders kontrolliert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1957 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwangerschaftskonfliktberatung in Zeiten von Protesten und Corona - Beratungsstelle pro familia am Palmengarten

05.07.2021 · Aktualisiert: 02.11.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 485 entstanden aus Vorlage: OF 115/2 vom 15.06.2021 Betreff: Schwangerschaftskonfliktberatung in Zeiten von Protesten und Corona - Beratungsstelle pro familia am Palmengarten Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, inwiefern der momentane Demonstrationsstandort (Bockenheimer Landstraße/Ecke Beethovenstraße) der Abtreibungsgegner so verlegt werden kann, dass Frauen, die auf der Bockenheimer Landstraße oder der Beethovenstraße den Weg zur Beratungsstelle nehmen, nicht an diesen vorbeimüssen; 2. vertreten durch den Oberbürgermeister, sich beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration aktiv dafür einzusetzen, dass das Angebot der Schwangerschafts-konfliktberatung, auch bei einem Abflauen der Coronapandemie, durch die Beratungsstellen weiterhin online durchgeführt werden kann. Begründung: Zu Ziffer 1.: Der Ortsbeirat sieht die Bemühungen der Stadt sowie der Versammlungsbehörde, die "Handreichung zur Lösung von Konfliktfällen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Arztpraxen und Kliniken" des Hessischen Innenministeriums umzusetzen, und begrüßt, dass der Protest der Abtreibungsgegner nicht länger in Sicht- und Hörweite der Beratungsstelle pro familia im Westend stattfinden darf. Zugleich weist der Ortsbeirat daraufhin, dass der derzeitige Standtort sowie die Intention der Protestierenden bei der Standortwahl immer noch darauf abzielt - wie es die erwähnte Handreichung formuliert -, "die schwangere Frau in ihrer Konfliktsituation und im Zustand hoher Verletzlichkeit einer Anprangerung und Stigmatisierung auszusetzen". Es wird daher darum gebeten, den Weg zur Beratungsstelle über die Bockenheimer Landstraße zwischen den U-Bahn-Haltestellen "Westend"/"Bockenheimer Warte" sowie den Zugang über die Beethovenstraße von solchen Protesten frei zu halten. Eine Versammlung im Bereich des Ortsbezirks ist an vielen anderen öffentlichen Plätzen möglich. Dies entspricht dem ausdrücklichen Willen einer Vielzahl von Bürgerinnen bzw. Bürgern im Ortsbezirk, die sich über jene Proteste zu Beginn des Jahres beschwert haben. Zu Ziffer 2.: Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist für Frauen, die eine Abtreibung vollziehen möchten, gesetzlich verpflichtend, in Frankfurt berät pro familia über 1.500 Frauen jährlich. Während der Coronapandemie ist es den Beratungsstellen der pro familia temporär erlaubt, diese Schwangerschaftskonfliktberatung auch online durchzuführen und den entsprechenden Beratungsschein auszustellen. Die Möglichkeit der Onlineberatung bietet mehrere Vorteile, unter anderem eine vereinfachte Terminfindung bspw. auch für betroffene Paare, die nicht am gleichen Ort wohnen. Der größte Vorteil ist die Möglichkeit, sich in einer selbstgewählten Umgebung mit der Beratung auseinanderzusetzen, sowie die Sicherheit, nicht in eine Konfrontation mit Abtreibungsgegnerinnen bzw. Abtreibungsgegnern zu geraten. Der Einsatz des Oberbürgermeisters für eine dauerhafte Aufrechterhaltung der Onlineberatung ist mehr als ein unterstützendes Signal, sondern eine ganz konkrete, alltägliche Hilfe für alle jene Frauen, die sich in der Notwendigkeit einer Schwangerschaftskonfliktberatung wiederfinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1680 Aktenzeichen: 32 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neue Bäume für die Unterlindau

07.06.2021 · Aktualisiert: 28.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 213 entstanden aus Vorlage: OF 9/2 vom 23.04.2021 Betreff: Neue Bäume für die Unterlindau Der Magistrat wird gebeten, im unteren Teilstück der Straße Unterlindau ab der Ecke Staufenstraße/Unterlindau im öffentlichen Raum mindestens drei neue Bäume zu pflanzen. Dafür sind Flächen des öffentlichen Raumes zur Verfügung zu stellen, die bisher für das Parken von Pkw genutzt werden. Eine Pflanzung noch in der Pflanzperiode 2021 wäre, falls möglich, zu begrüßen. Die Auswahl geeigneter Baumarten und deren Anzahl erfolgt durch das zuständige Amt. Beispiel einer Bepflanzung siehe Kartenausschnitt. Begründung: Gerade das Westend ist für seinen alten Baumbestand bekannt und von den Bürgerinnen bzw. Bürgern dafür geschätzt. Da der Baumbestand in den Wohnstraßen des Westend-Mitte mittlerweile aber häufig auf Privatgrundstücken steht, bedarf es zur langfristigen Planung und zum Erhalt des Baumbestandes auch Bepflanzungen im öffentlichen Raum. Der vorgeschlagene Straßenabschnitt ist zurzeit ohne jeglichen Baumbestand (siehe Foto). Hier bietet sich die Möglichkeit, eine Lücke zu füllen. Gerade in Zeiten des Klimawandels trägt ein umfangreicher Baumbestand zur Abkühlung der Stadt in den Sommermonaten bei. Darüber hinaus wird das Stadtklima durch die natürlichen Eigenschaften der Bäume, Sauerstoff zu produzieren und CO2 langfristig zu binden, positiv beeinflusst. Kartenausschnitt: Ecke Staufenstraße/Unterlindau, Beispiel einer Anpflanzung Quelle: geoinfo.frankfurt.de. Foto: Tim Hoppe, momentaner Zustand der Straße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1547 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

„Grüne Welle“ für Fahrradverkehr - Ampelphasen auf Bockenheimer Landstraße auf Tempo 20 km/h schalten

19.05.2021 · Aktualisiert: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2021, OF 45/2 Betreff: "Grüne Welle" für Fahrradverkehr - Ampelphasen auf Bockenheimer Landstraße auf Tempo 20 km/h schalten Vorgang: V 1383/19 OBR 2; ST 935/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der Bockenheimer Landstraße die Grünphasen der Signalsteuerungen der Ampelanlagen auf Tempo 20 km/h der Durchfahrtsgeschwindigkeit zu schalten, um mit diesem Tempo, dem Radverkehr angepassten Ampelphasen, den Radfahrer*innen die Gelegenheit zur fließenden Durchfahrt auf der Bockenheimer Landstraße zu geben. Begründung: Die SPD im Ortsbeirat-2 hatte gemeinsam mit dem Ortsbeirat-2 diesen Vorschlag schon 2019 unter OF 832/2 zur Prüfung eingebracht. Die Zeit scheint nun reif diese Idee im Sinne einer Verkehrswende für Frankfurt umzusetzen. Die sonstige Begründung von 2019 ist weiterhin aktuell: Die Bockenheimer Landstraße hat ein hohes Verkehrsaufkommen von Auto- und Radverkehr. Die Durchschnittsgeschwindigkeit des Autoverkehrs dürfte in den Stoßzeiten unter 20 km/h liegen, so dass die Bockenheimer Landstraße für eine "grüne Welle" für Radfahrer*innen besonders geeignet erscheint. Beispielsweise muss derzeit ein bzw. eine Radfahrer*in vom Beginn der Grünphase Kreuzung Senckenberganlage in einem Tempo von ca. 30 km/h "strampeln", um vor dem Ende der Grünphase noch die Kreuzung Mendelssohnstraße überqueren zu können. Dies mag für einige Radfahrer*innen zwar eine willkommene sportliche Herausforderung sein, aber für viele Radfahrer*innen ist dies nicht komfortabel bzw. nicht erreichbar. In Kopenhagen geht das mit den Grünphasen für Radfahrer*innen doch auch. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 45/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 45/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 4 GRÜNE, SPD und LINKE. (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel für das Westend II

10.05.2021 · Aktualisiert: 28.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 129 entstanden aus Vorlage: OF 8/2 vom 23.04.2021 Betreff: Fahrradbügel für das Westend II Der Magistrat wird gebeten, in der Nähe der auf den Fotos dokumentierten Fläche an der Kreuzung Staufenstraße/Unterlindau drei Fahrradbügel anzubringen. Begründung: An den umliegenden Laternen und Straßenschildern werden häufig Fahrräder abgestellt, die teilweise in den angrenzenden Bürgersteig hineinreichen. An der vorgeschlagenen Stelle fließt aufgrund entsprechender Markierungen kein Verkehr, ebenfalls entfällt keine Parkmöglichkeit. Das angrenzende Gewerbe (Kiosk, Café, Bäckerei) der Staufenstraße hat zudem viele Kundinnen bzw. Kunden, die mit dem Fahrrad unterwegs sind. Abstellmöglichkeiten für diese sind momentan nicht ausreichend vorhanden. Fotos: Tim Hoppe Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1546 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Licht!

18.01.2021 · Aktualisiert: 07.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7073 entstanden aus Vorlage: OF 1269/2 vom 30.12.2020 Betreff: Mehr Licht! Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Straßenbeleuchtungen in den Straßenzügen 1. Ginnheimer Straße, 2. Ginnheimer Landstraße, 3. Hedwig-Dransfeld-Straße, 4. Oberlindau so ertüchtigt werden, dass Fußgänger nach Einbruch der Dunkelheit genug sehen können, um eventuell Hindernisse auf dem Gehweg - insbesondere querstehende und querliegende Fahrräder und E-Roller -, aber auch den Bordstein zwischen Gehweg und Straße wahrnehmen zu können. Begründung: In den genannten Straßen leuchten zahlreiche Straßenlaternen derart schwach, dass nach Einbruch der Dunkelheit selbst der Boden der Gehwege nicht mehr zu erkennen ist. Besonders in der Oberlindau lagen auch mehrfach umgekippte E-Roller im Dunkeln quer über dem Gehweg (meist zwischen Friedrichstraße und Hausnummer 79). Die Stolpergefahr auf den Dunkelstrecken der genannten Straßen ist nicht nur für Behinderte, sondern auch für Gesunde sehr hoch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1209 Beratung im Ortsbeirat: 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorgartensatzung besser nutzen Beispiel Guiollettstraße/Ecke Ulmenstraße

18.01.2021 · Aktualisiert: 26.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7086 entstanden aus Vorlage: OF 1280/2 vom 30.11.2020 Betreff: Vorgartensatzung besser nutzen Beispiel Guiollettstraße/Ecke Ulmenstraße Der Magistrat wird gebeten, auf den Eigentümer des Bürogebäudes in der Guiollettstraße 44-46/Ecke Ulmenstraße zuzugehen mit dem Ziel, den faktisch nicht existierenden Vorgarten tatsächlich zu begrünen. Der Ortsbeirat 2 bietet an, sich daran zu beteiligen oder nach vorheriger Abstimmung mit dem Magistrat selbst auf den Eigentümer zuzugehen. Begründung: Die Fotos sprechen für sich: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 899 Antrag vom 21.05.2021, OF 37/2 Auskunftsersuchen vom 07.06.2021, V 36 Antrag vom 21.11.2021, OF 220/2 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kronberger Straße/Ecke Liebigstraße - Verlegung von Zebrastreifen

18.01.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7081 entstanden aus Vorlage: OF 1303/2 vom 18.01.2021 Betreff: Kronberger Straße/Ecke Liebigstraße - Verlegung von Zebrastreifen Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen in der Mitte der Kronberger Straße auf die Kronberger Straße/Ecke Freiherr-vom-Stein-Straße zu verschieben. Dadurch könnten mindestens vier Parkplätze bestehen bleiben (siehe Fotos). Der Zebrastreifen dient der Schulwegsicherung für Schülerinnen bzw. Schüler der Bettinaschule sowie der Elsa-Brändström-Schule. Aufgrund erheblicher Sanierungsarbeiten an einem Bürogebäude an der Kronberger Straße/Ecke Liebigstraße (Foto 2) fallen für mindestens ein Jahr mehrere Parkplätze weg. Dies wird die bereits sehr angespannte Parksituation im genannten Bereich zusätzlich verschärfen. Zusätzlich wurden auf der Kronberger Straße zwei zusätzliche Zebrastreifen angebracht, dadurch sind noch mehr Parkplätze weggefallen. Foto 1: Ecke Kronberger Straße/Freiherr- vom-Stein-Straße (Bildnachweis: Waterfall-Brizzi) Foto 2: Zebrastreifen auf der Kronberger Straße (Bildnachweis: Waterfall-Brizzi) Foto 3: Liebigstraße, auf der gesamten Seite fallen Parklätze weg (Bildnachweis: Waterfall-Brizzi) Begründung: Anregung von Anwohnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 955 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg

18.01.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7071 entstanden aus Vorlage: OF 1304/2 vom 18.01.2021 Betreff: Planungen zum fahrradfreundlichen Umbau von Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Magistrat wird gebeten, 1. zur Kenntnis zu nehmen, dass in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 am 18.01.2021 zahlreiche Fragen von betroffenen Bürgern und Geschäftsinhabern gestellt wurden und deutlich wurde, dass offenkundig noch ein erheblicher Informationsbedarf der Bevölkerung zu den drei genannten Einzelprojekten und deren Gesamtkonzept besteht; 2. vor dem Hintergrund von Ziffer 1. die Planungen der drei Projekte sowohl online (Videokonferenz) als auch in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorzustellen. Der Magistrat wird dazu gebeten, sowohl auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt als auch vor Ort die Bewohner, Geschäftsinhaber und Pendler durch Plakate, Schautafeln und Flyer über die Planungen und die Termine der Vorstellungsveranstaltungen zu informieren und zu ermutigen, sich in die Diskussion einzubringen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt den Magistrat gerne dabei und steht für Terminabstimmungen jederzeit zur Verfügung; 3. mit der Umsetzung der Planungen der drei Projekte so lange zu warten, bis die Information der Öffentlichkeit gem. Ziffer 2. erfolgt ist und der Ortsbeirat 2 im Anschluss daran seine Empfehlungen an den Magistrat abgegeben hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1035 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ausbau der Radverkehrswege in Frankfurt: Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg

01.01.2021 · Aktualisiert: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1264/2 Betreff: Ausbau der Radverkehrswege in Frankfurt: Bockenheimer Landstraße, Grüneburgweg und Kettenhofweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 unterstützt die vom Magistrat in Abstimmung mit dem Radentscheid Frankfurt erarbeiteten und dem OBR 2 vorgestellten Überlegungen und Maßnahmen zum Ausbau der Radverkehrswege im Ortsbezirk 2. Dies vorausgesetzt wird der Magistrat gebeten, folgende Punkte (ggf. gemeinsam mit den Vertretern des Radentscheids) zu prüfen und zu berichten: 1. Änderung des Verlaufs der geplanten Fahrradstraße Grüneburweg Ab dem "Kreisel Mitscherlichplatz" wird die Fahrradstraße entlang der Fürstenbergerstraße und der Hansaallee zur Eschersheimer Landstraße geführt. Die angedachten Umbaumaßnahmen auf dem Grüneburgweg im Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Eschersheimer Landstraße entfallen. 2. Zeitliche Taktung der Maßnahmen Der Umbau der Bockenheimer Landstraße erfolgt nach Einrichtung der Fahrradstraßen Kettenhofweg und Grüneburgweg (ggf. inkl. Ziffer 1), um so sicherzustellen, dass der mögliche Umgehungsverkehr der Baustelle Bockenheimer Landstraße aus den Wohngebieten des nördlichen und südlichen Westend herausgehalten wird. Begründung: Verbesserung der Planung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 1264/2 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Spielplatz Eppsteiner Straße/Ecke Wiesenau

01.01.2021 · Aktualisiert: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1289/2 Betreff: Spielplatz Eppsteiner Straße/Ecke Wiesenau Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wann die Sanierungsarbeiten auf dem Spielplatz abgeschlossen sein werden. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1907 2021 Die Vorlage OF 1289/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Planungsstand Grundstück Wiesenau/Ecke Friedrichstraße

01.01.2021 · Aktualisiert: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2021, OF 1288/2 Betreff: Planungsstand Grundstück Wiesenau/Ecke Friedrichstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie der aktuelle Planungsstand für das unbebaute Grundstück in der Wiesenau (Ecke Friedrichstraße) ist. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1906 2021 Die Vorlage OF 1288/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel umsetzen Abbau in der Oberlindau gegenüber der Einmündung Friedrichstraße und Montage Bremer Platz 1/Ecke Wolfsgangstraße

26.10.2020 · Aktualisiert: 29.07.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6755 entstanden aus Vorlage: OF 1192/2 vom 07.10.2020 Betreff: Fahrradbügel umsetzen Abbau in der Oberlindau gegenüber der Einmündung Friedrichstraße und Montage Bremer Platz 1/Ecke Wolfsgangstraße Der Magistrat wird gebeten, die in der Oberlindau auf der linken Seite (Abbildung 1) stehenden Sperrpfosten und Fahrradbügel zu entfernen und dort circa zwei bis drei Parkplätze einzurichten. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, die Fahrradbügel auf der Fläche Bremer Platz 1/Ecke Wolfsgangstraße (siehe Abbildung unten) zu installieren, da die Bewohner dort Fahrradstellplätze wünschen und die Fläche oft illegal mit Sperrmüll zugestellt wird. Begründung: Bitte von Bürgern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 340 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lieferzonen entlang der Bockenheimer Landstraße

26.10.2020 · Aktualisiert: 22.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6754 entstanden aus Vorlage: OF 1191/2 vom 09.10.2020 Betreff: Lieferzonen entlang der Bockenheimer Landstraße Vorgang: M 123/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. ein Konzept inklusive bildlicher Darstellungen zu erarbeiten, an welchen Stellen im Bereich der Nebenstraßen der Bockenheimer Landstraße die Möglichkeit zur Einrichtung von Lieferzonen bestehen würde und wo die zuständigen Fachämter diese auch für nützlich und sinnvoll erachten würden; 2. gleichfalls aufzulisten und darzustellen, welche Liegenschaften entlang der Bockenheimer Landstraße über Zu- und Ausfahrten verfügen, über die heute wie künftig der Lieferverkehr abgewickelt wird/werden kann. Begründung: Bereits heute gestaltet sich der Andien- und Lieferverkehr in einigen Bereichen der Bockenheimer Landstraße als schwierig. Da der Magistrat in der Magistratsvorlage M 123, Seite 5, selbst darauf hinweist, dass Lieferzonen in den Seitenstraßen möglich seien, wird er gebeten, diese Möglichkeit näher zu untersuchen. Eine Auflistung der Liegenschaften, die bereits heute über Zu- und Abfahrten über die Bockenheimer Landstraße angedient werden bzw. zukünftig werden können, begründet sich mit Informationsbedarf des Ortsbeirates. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.08.2020, M 123 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 362 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Umbau der Bockenheimer Landstraße

26.10.2020 · Aktualisiert: 06.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.10.2020, OA 624 entstanden aus Vorlage: OF 1184/2 vom 07.10.2020 Betreff: Umbau der Bockenheimer Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. sich rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten zum Umbau der Bockenheimer Landstraße mit den Auswirkungen auf die benachbarten Wohngebiete und -straßen im südlichen und nördlichen Westend zu befassen und 2. mögliche ergänzende Verkehrssteuerungsmaßnahmen zum Schutz der hiesigen Wohnbevölkerung und des bestehenden ÖPNV zu entwickeln und 3. die Ergebnisse zu Ziffer 2. im Ortsbeirat 2 öffentlich vorzustellen. Begründung: Die teilweise Sperrung bzw. Kapazitätsreduzierung der Bockenheimer Landstraße darf nicht dazu führen, dass sich der Pendlerverkehr durch die Wohngebiete und -straßen im südlichen und nördlichen Westend ergießt. Darunter würde dann auch die Leistungsfähigkeit des ÖPNV in diesem Bereich (z. B. Buslinien 36 und 75) leiden, wenn die Busse im Stau stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.05.2021, B 217 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 04.11.2020 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.12.2020, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 624 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 176 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 624 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 88 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 624 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 624 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7048, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7243, 44. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.02.2021 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sofortiger Planungsstopp für die den Grüneburgpark belastenden Varianten des Lückenschlusses Bockenheim - Ginnheim!

07.10.2020 · Aktualisiert: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2020, OF 1203/2 Betreff: Sofortiger Planungsstopp für die den Grüneburgpark belastenden Varianten des Lückenschlusses Bockenheim - Ginnheim! Vorgang: F 2844/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. Bzgl. der Varianten 2 und 3 zum U-Bahn Lückenschluss Bockenheim - Ginnheim mit unterirdischer Station Adorno-Platz und Untertunnelung des Grüneburgparks wird ein sofortiger Planungstopp wegen Gefährdung des Grundwasserflusses im Grüneburgpark verfügt. . 2. Es wird lediglich die Variante 1a mit oberirdischer Station Botanischer Garten und Umwandlung der Buslinien 32 und 64 in Straßenbahnverbindungen weiterverfolgt. Begründung: Ein schwerer Eingriff in das Grundwassersystem durch den Bau eines Doppeltunnels könnte zu einer Vernichtung der Baumbestände und somit des gesamten Ökosystems in den Parkanlagen führen. Deshalb fordern wir den Planungsstopp. Wie aus der Antwort auf die Kleine Anfrage der Linken im Römer (Frage Nr.: 2844 vom 30.09.2020) hervorgeht, wird in der geologischen Karte von Hessen (Beiblatt 3 zum Blatt 5817) der Grundwasserflurabstand im Bereich Adorno-Platz mit "überwiegend <5 m" und im Bereich des Grüneburgparks und Palmengartens mit "überwiegend 5 -15 m" angegeben. Aus Bauvorhaben am Campus Westend sind Grundwasserflurabstände von rund 4 m bekannt. Nach abschließender Variantenbetrachtung zum U-Bahn-Lückenschluss vom 05.12.2019 ergeben sich folgende Fakten: Bei der unterirdischen Station Adorno - Platz liegt der Lichtraum in geringer Höhenlage und damit die Tunneldecke ca. 4 m unter dem Erdboden als offene Station ( Präsentation S. 31). Auf dem Querschnitt der Tunnelstrecke am Campus Westend ist zu erkennen, dass der Tunnelvortrieb an der Station Adorno-Platz aufgrund der geringen Tieflage von ca. 4 m nur mit einer Aufschüttung und mit einer eventuellen Injektion (wahrscheinlich Beton) stattfinden kann. Da sich hier aber nach der Grundwasserkarte das Grundwasser in einer Tiefe von weniger als 5 m und dann aufgrund der Ergebnisse der Baumaßnahme nur noch von 4 m befindet, kann diese Baumaßnahme ohne einen Eingriff ins Grundwasser nicht stattfinden . . Die Tunnelstrecke verläuft in Röhren mit einer Überdeckung über First von 10 m, beim IG-Farben-Haus laut Querschnitt 7 m bis max. 25 m an der Siesmayerstraße. Da sich Grüneburgpark und Palmengarten in einer Hanglage zwischen der Bundesbank und der Bockenheimer Landstraße befinden, kann davon ausgegangen werden, dass sich der Grundwasserfluss von der Bundesbank hangabwärts zur Bockenheimer Landstraße zieht. Somit würde eine Durchquerung des Grüneburgparks durch zwei Tunnelröhren mit einer Höhe von ca. 6 - 8 m eine Durchschneidung des Grundwasserstroms mit Dammwirkung im Grundwasserfluss bedeuten. Welche negativen Auswirkungen ein solch massiver Damm im Grundwasserstrom in einem sensiblen Ökosystem wie dem des Grüneburgparks haben wird, ist nachvollziehbar. Drei Hitzesommer haben bereits zum Verlust von mehr als 100 Bäumen im Park geführt. Nachpflanzungen finden kaum statt. Dabei wurden in den letzten Jahren ca. 4 Mio. € zur Sanierung des Grüneburgparks aufgewendet. Sowohl Grüneburgpark als auch Palmengarten sind denkmalgeschützt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 24.09.2020, F 2844 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 1203/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen LINKE. (= Annahme)

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel vor dem Haus Liebigstraße Hausnummer 29

21.09.2020 · Aktualisiert: 20.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6641 entstanden aus Vorlage: OF 1157/2 vom 01.09.2020 Betreff: Fahrradbügel vor dem Haus Liebigstraße Hausnummer 29 Der Magistrat wird gebeten, an der Liebigstraße auf Höhe der Hausnummer 29 an der Ecke zur Altkönigstraße auf der schraffierten Fläche bis zu drei Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Es fehlen an vielen Stellen Fahrradbügel. Bild: (c) Arno Völker Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 181 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2

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