Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM
3174 entstanden aus Vorlage:
OF 543/2 vom
25.04.2018 Betreff: Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer
Landstraße 92 verhindern Der Magistrat wird gebeten, durch die Installation
von ein bis zwei rot-weißen Pollern die Zufahrtsmöglichkeit von der
Bockenheimer Landstraße auf die städtis che Freifläche vor
der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 zu verhindern. Begründung: Vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92
befindet sich eine städtische Freifläche, die regelmäßig illegal beparkt wird.
Es sind oftmals mehrere Fahrzeuge, die auf der Fläche geparkt werden. Die Zu-
und Abfahrt der Fahrzeuge erfolgt über die Bockenheimer Landstraße an der
Stelle, an der sich der von der Siesmayerstraße kommende Fahrradweg in den
Fahrradweg der Bockenheimer Landstraße einfädelt. Da die Breite dieses
Einfädelbereichs eine ausreichende Breite aufweist, wird dieser zur An- und
Abfahrt von Autofahrern genutzt. Da diese genannte Fahrradwegeverbindung und
die Bockenheimer Landstraße nicht gerade unter zu wenig Verkehr leiden, kann
man sich leidlich vorstellen, was es bedeutet, wenn ein Fahrzeug diese
unzulässige Zu- und Abfahrtsmöglichkeit nutzt. Gefährdet sind dadurch
Fußgänger, Fahrradfahrer und auch der Fahrzeugverkehr auf der Bockenheimer
Landstraße. Deshalb muss diese Zu- und
Abfahrtsmöglichkeit durch rot-weiße Poller, die die Fahrradfahrer nicht
behindern, verhindert werden. Hier eine mögliche Variante mit zwei Pollern: Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.09.2018, ST 1672
Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 5