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Meine Nachbarschaft: Lange Straße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzliches Feedback-/Dialogdisplay für den Ortsbezirk 1 anschaffen - Einsatz an Ludwig-Börne-Schule erhöhen

17.09.2019 · Aktualisiert: 02.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5160 entstanden aus Vorlage: OF 1066/1 vom 14.09.2019 Betreff: Zusätzliches Feedback-/Dialogdisplay für den Ortsbezirk 1 anschaffen - Einsatz an Ludwig-Börne-Schule erhöhen Der Magistrat wird aufgefordert, 1. ein weiteres Feedback-/Dialogdisplay für den Ortsbezirk 1 anzuschaffen und die Aufstellung eines Dialogdisplays im Bereich der Zeil/Lange Straße - im unmittelbaren Vorfeld der Ludwig-Börne-Schule - für mehrere Wochen zu veranlassen. Die Aufstellung und der Einsatz des Geräts sollten dabei öffentlichkeitswirksam im Sinne der Schulwegsicherheit präsentiert werden; 2. sollte es zurzeit finanziell nicht möglich sein, ein weiteres Feedback-/Dialogdisplay für den Ortsbezirk 1 anzuschaffen, das vorhandene Display regelmäßig auch vor der Ludwig-Börne-Schule zum Einsatz kommen zu lassen. Begründung: Die Verkehrssituation vor fast allen Schulen ist und bleibt sowohl morgens als auch mittags abenteuerlich und vor allem gefährlich für Schüler. Beim Ortstermin zur Schulwegsicherung am 06.09.2019 zeigte sich dies auch bei der Ludwig-Börne-Schule. Ein Problem besteht hier insbesondere darin, dass die Schule schlecht oder erst sehr spät von Autofahrern als solche erkannt wird. Daher soll mit einem Feedback-/Dialogdisplay erhöhte Aufmerksamkeit bei Autofahrern erzeugt werden. Da der Ortsbezirk 1 sehr groß ist und prozentual einen hohen Anteil der Verkehrsströme beinhaltet, ist die Anschaffung eines zweiten Feedback-/ Dialogdisplays auf jeden Fall sinnvoll, damit diese in verschiedenen Stadtteilen vor den zahlreichen Kitas und Schulen sowie Altersheimen zum Einsatz kommen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2281 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Ausweichverkehr vom nördlichen Mainufer nach Sachsenhausen erschweren, weniger Verkehr nicht nur am nördlichen Mainufer

13.09.2019 · Aktualisiert: 04.11.2019

Antrag vom 13.09.2019, OF 1406/5 Betreff: Ausweichverkehr vom nördlichen Mainufer nach Sachsenhausen erschweren, weniger Verkehr nicht nur am nördlichen Mainufer Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, dem unberechtigten Linksabbiegen aus der Straße Schöne Aussicht auf die Alte Brücke durch Installation eines Blitzers wirksam entgegenzuwirken. Begründung: Seit der Sperrung des Mainkais sucht sich ein Teil des Verkehrs in der Straße Schöne Aussicht unter Missachtung der Verkehrsregeln einen Weg durch unberechtigtes Linksabbiegen auf die Alte Brücke. Das ist zwar durch Schilder verboten, kann jedoch praktisch ungehindert erfolgen, da auch der Gegenrichtung vom Mainkai praktisch kein Gegegnverkehr kommt. Eine Blitzeranlage an einem Ampelmast, die auf unberechtigtes Linksabbiegen reagiert, könnte hier spürbar abhelfen. Die beantragte Maßnahme wäre auch ein Zeichen des Magistrats, dass er beabsichtigt, mit der Sperrung des Mainkais den Kraftfahrzeugverkehr in Frankfurt insgesamt zu erschweren und zu reduziern und nicht nur zu verlagern. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 01.09.2019, OF 1393/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2019, TO I, TOP 47 Die GRÜNE-Fraktion stellt hierzu folgenden mündlichen Antrag: "Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, umgehend die Sperrung des nördlichen Mainufers für den Kraftfahrzeugverkehr aufzuheben. Begründung: Die ersten Erfahrungen mit der probeweisen Sperrung des nördlichen Mainufers haben zu einer massiven zusätzlichen Verkehrsbelastung geführt, die für die Bürgerinnen und Bürger nicht hinnehmbar ist. Daher sollte der Magistrat seine Maßnahme zurücknehmen." Die FDP-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 1405/5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die FDP-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 1406/5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die FDP-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 1407/5 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. a) Die Vorlage OF 1393/5 wurde zurückgezogen. b) Der mündliche Antrag der GRÜNE-Fraktion wurde zurückgezogen. 2. 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1405/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1406/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1407/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. und fraktionslos (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. und fraktionslos (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. und fraktionslos (= Ablehnung) 35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1406/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD und LINKE. (= Annahme)

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Fitnessgeräte für den Anlagenring im Bereich Friedberger Anlage

08.08.2019 · Aktualisiert: 01.10.2019

Antrag vom 08.08.2019, OF 706/3 Betreff: Fitnessgeräte für den Anlagenring im Bereich Friedberger Anlage Der Anlagenring im Bereich Friedberger Anlage stellt für das Nordend eine wichtige Freizeit- und Naherholungsfläche dar, deshalb initiiert der OBR 3 diesen Antrag zur Weiterleitung an den zuständigen OBR 1. Vor ein paar Jahren wurde der Spielplatz im Bereich des Zugangs von der Palmstraße, angrenzend an die Seniorenwohnanlage in der Seilerstraße umfangreich saniert und erweitert. Sie ist sehr gut besucht und eine wichtige Spielfläche auch für die umliegenden Kindereinrichtungen. Etwas weiter westlich am Zugang von der Seilerstraße angrenzend an die Gebäude der dortigen Berufsschule gegenüber des "Odeon" befindet sich ein kleiner "Spielplatz". Er besteht lediglich aus einer Sandkiste. Er wird von Kindern überhaupt nicht genutzt und dient eher als Hundeklo. Der Anlagenring wird von vielen Freizeitsportlern genutzt, deshalb würde es sich anbieten hier eine Fitnessmöglichkeit zu installieren. Vor diesem Hintergrund möge der OBR 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der derzeitige Spielplatzes umgewidmet werden kann und statt dessen Fitnessgeräte installiert werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 22.08.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 706/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 19.09.2019, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 706/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Ablehnung)

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hinweisschilder auf Parkscheinautomaten in der Fischerfeldstraße erneuern

18.06.2019 · Aktualisiert: 05.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4830 entstanden aus Vorlage: OF 981/1 vom 02.06.2019 Betreff: Hinweisschilder auf Parkscheinautomaten in der Fischerfeldstraße erneuern D er Magistrat wird aufgefordert, die Hinweisschilder auf den verschiedenen Parkscheinautomaten in der Fischerfeldstraße erneuern zu lassen. Begründung: Die Schilder sind mit der Zeit durch die Witterung verblichen und weisen nicht mehr auf die darunter befindlichen Parkscheinautomaten hin. Insbesondere ortsunkundigen Pkw-Nutzerinnen und -Nutzern wird mit neuen Schildern die Orientierung erleichtert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 288 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 26.11.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 11.02.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radwege im Ortsbezirk 5

07.06.2019 · Aktualisiert: 18.11.2019

Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4700 entstanden aus Vorlage: OF 1280/5 vom 19.05.2019 Betreff: Radwege im Ortsbezirk 5 Vorgang: NR 829/19; NR 830/19; NR 831/19; NR 844/19; NR 845/19; NR 846/19; NR 847/19; NR 848/19; NR 849/19; NR 850/19 FRAKTION Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit I. die kurzfristige Anlage eines Radweges mittels Abmarkierungen und II. die kurzfristige Anlage eines baulich getrennten Radweges und III. die mittel- oder langfristige Anlage eines baulich getrennten Radweges an folgenden Stellen möglich ist: 1. Alte Brücke; 2. Brückenstraße; 3. Darmstädter Landstraße; 4. Deutschordenstraße; 5. Dreieichstraße; 6. Elisabethenstraße; 7. Ignatz-Bubis-Brücke; 8. Mörfelder Landstraße; 9. Schweizer Straße; 10. Siemensstraße. Begründung: Die Initiative "Radentscheid Frankfurt" hat einen umfassenden Maßnahmenkatalog zur Verbesserung des Radwegenetzes in der Stadt Frankfurt am Main erarbeitet. Einige der darin genannten Maßnahmen können kurzfristig umgesetzt werden, andere werden erst mittel- und langfristig umgesetzt werden können. Um sich ein Bild über die verschiedenen Möglichkeiten zu machen, die zur Verbesserung des Radwegenetzes in der Stadt Frankfurt am Main beitragen können, bittet der Ortsbeirat um die genannten Daten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.04.2019, NR 829 Antrag vom 19.04.2019, NR 830 Antrag vom 19.04.2019, NR 831 Antrag vom 19.04.2019, NR 844 Antrag vom 19.04.2019, NR 845 Antrag vom 19.04.2019, NR 846 Antrag vom 19.04.2019, NR 847 Antrag vom 19.04.2019, NR 848 Antrag vom 19.04.2019, NR 849 Antrag vom 19.04.2019, NR 850 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1829 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Installation von Fahrradbügeln hier: Schöne Aussicht

26.05.2019 · Aktualisiert: 29.08.2019

Antrag vom 26.05.2019, OF 968/1 Betreff: Installation von Fahrradbügeln hier: Schöne Aussicht Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bereich gegenüber der Liegenschaft Schöne Aussicht 16 (Gehweg neben Fahrbahn Richtung Ignatz- Bubis-Brücke) mehrere Fahrradbügel aufstellen zu lassen. Begründung: In dem Bereich gibt es zu wenige Möglichkeiten zum An- und Abschließen von Fahrrädern. (Siehe Anlage, Foto beide unten: Dr. Seyfeddin Pehlivan) Anregung zur Montage von Fahrradbügeln (FB) Frankfurt am Main (Innenstadt) Ort: Schöne Aussicht 16 gegenüber Problemdarstellung: Erhöhter Bedarf an Fahrradbügeln Ungenutzte freie Flächen Lösungsvorschlag: Montage von Fahrradbügeln Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 18.06.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 968/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: 3 SPD, CDU, 1 FDP, BFF und U.B. gegen 1 SPD, GRÜNE, LINKE., 1 FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung Die PARTEI 33. Sitzung des OBR 1 am 20.08.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 968/1 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 SPD, CDU und U.B. gegen GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD und BFF

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Installation von Fahrradbügeln hier: Schützenstraße/Fischerfeldstraße

26.05.2019 · Aktualisiert: 29.08.2019

Antrag vom 26.05.2019, OF 969/1 Betreff: Installation von Fahrradbügeln hier: Schützenstraße/Fischerfeldstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. im Bereich Schützenstraße 6-8 Fahrtrichtung Rechneigrabenstraße vor der Einfahrt in die Fischerfeldstraße 2. im Bereich Schützenstraße 10 Fahrtrichtung Rechneigrabenstraße nach der Einmündung Fischerfeldstraße Mehrere Fahrradbügel aufstellen zu lassen. Begründung: In dem Bereich gibt es zu wenige Möglichkeiten zum An- und Abschließen von Fahrrädern. (Siehe Anlage, Foto beide unten: Dr. Seyfeddin Pehlivan) Anregung zur Montage von Fahrradbügeln (FB) Frankfurt am Main (Innenstadt) Ort: Schützenstraße 10/ Kreuzung Fischerfeldstraße Problemdarstellung: Erhöhter Bedarf an Fahrradbügeln Ungenutzte freie (Sperr) Flächen Lösungsvorschlag: Montage von Fahrradbügeln Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 18.06.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 969/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: 3 SPD, CDU, 1 FDP, BFF und U.B. gegen 1 SPD, GRÜNE, LINKE., 1 FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung Die PARTEI 33. Sitzung des OBR 1 am 20.08.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 969/1 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 SPD, CDU und U.B. gegen GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD und BFF

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Installation von Fahrradbügeln hier: Rechneigrabenstraße

26.05.2019 · Aktualisiert: 29.08.2019

Antrag vom 26.05.2019, OF 967/1 Betreff: Installation von Fahrradbügeln hier: Rechneigrabenstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bereich gegenüber Rechneigrabenstraße 14 Fahrtrichtung Obermainanlage vor dem Zebrastreifen mehrere Fahrradbügel aufstellen zu lassen. Begründung: In dem Bereich gibt es zu wenige Möglichkeiten zum An- und Abschließen von Fahrrädern. (Siehe Anlage, Foto unten: Dr. Seyfeddin Pehlivan) Antragsteller: Anregung zur Montage von Fahrradbügeln (FB) Frankfurt am Main (Innenstadt) Problemdarstellung: Erhöhter Bedarf an Fahrradbügeln Ungenutzte freie (Sperr) Flächen Lösungsvorschlag: Montage von Fahrradbügeln Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 18.06.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 967/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: 3 SPD, CDU, 1 FDP, BFF und U.B. gegen 1 SPD, GRÜNE, LINKE., 1 FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung Die PARTEI 33. Sitzung des OBR 1 am 20.08.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 967/1 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 SPD, CDU und U.B. gegen GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD und BFF

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Installation von Fahrradbügeln hier: Literaturhaus

26.05.2019 · Aktualisiert: 29.08.2019

Antrag vom 26.05.2019, OF 966/1 Betreff: Installation von Fahrradbügeln hier: Literaturhaus Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bereich der Liegenschaft Schöne Aussicht 2 (auf dem Mittelstreifen) mehrere Fahrradbügel aufstellen zu lassen. Begründung: In dem Bereich gibt es zu wenige Möglichkeiten zum An- und Abschließen von Fahrrädern. (Siehe Anlage, Foto beide unten: Dr. Seyfeddin Pehlivan) Anregung zur Montage von Fahrradbügeln (FB) Frankfurt am Main (Innenstadt) Ort: Schöne Aussicht 2 Problemdarstellung: Erhöhter Bedarf an Fahrradbügeln Ungenutzte Verkehrsinsel Flächen Lösungsvorschlag: Montage von Fahrradbügeln Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 18.06.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 966/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: 3 SPD, CDU, 1 FDP, BFF und U.B. gegen 1 SPD, GRÜNE, LINKE., 1 FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung Die PARTEI 33. Sitzung des OBR 1 am 20.08.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 966/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FDP, BFF und U.B. gegen GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Annahme)

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vier Abschnitte zur Entwicklung des Radwegs auf der Friedberger Landstraße

16.05.2019 · Aktualisiert: 15.11.2019

Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4682 entstanden aus Vorlage: OF 625/3 vom 07.02.2019 Betreff: Vier Abschnitte zur Entwicklung des Radwegs auf der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, nach der inzwischen erfolgten Einrichtung eines Radwegs auf der Kurt-Schumacher-Straße stadtauswärts über die Kreuzung Battonnstraße hinweg und der geplanten Fortsetzung dieses Radwegs auf der Konrad-Adenauer-Straße als dritten Abschnitt anschließend diesen Radweg weiter von der Seilerstraße bis zur Bornheimer Landstraße zu verlängern. Dies kann unaufwendig und zeitnah geschehen, da dieser Abschnitt aufgrund des großzügigen Straßenzuschnitts auf dieser Strecke direkt ohne Bau- und Finanzierungsvorlage markiert werden kann. Als vierter und letzter Schritt folgt der schwierige Abschnitt zwischen Bornheimer Landstraße und Egenolffstraße, der mit höherem planerischen und baulichen Aufwand verbunden ist und entsprechend verabschiedet werden muss. Der Ortsbeirat ist in alle Planungs- und Umsetzungsmaßnahmen in seinem Bezirk frühzeitig und umfassend einzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1757 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulgebäude sanieren und der Julius-Leber-Schule zur Verfügung stellen

19.03.2019 · Aktualisiert: 19.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4400 entstanden aus Vorlage: OF 888/1 vom 01.03.2019 Betreff: Schulgebäude sanieren und der Julius-Leber-Schule zur Verfügung stellen Der Magistrat wird aufgefordert, das leer stehende Schulgebäude in der Seilerstraße 36 umgehend sanieren zu lassen und es dann der Julius-Leber-Schule zur Verfügung zu stellen. Die Berufliche Julius-Leber-Schule benötigt dringend weitere Räume für ihren Unterricht. Die Schule platzt aus allen Nähten. In unmittelbarer Nähe zum jetzigen Gebäude der Julius-Leber-Schule befindet sich das denkmalgeschützte Gebäude Seilerstraße 36, das seit vielen Jahren ungenutzt brachliegt. Die pädagogischen Konzepte der Schule für diese Räume sowie konkrete Sanierungspläne (https://baufroesche.de/portfolio/aussenstelle-julius-leber-schule/) liegen seit Jahren auf dem Tisch und müssen jetzt endlich in die Tat umgesetzt werden. Begründung: Frankfurt braucht mehr Platz für Schulen. Das betrifft nicht nur Gymnasien, sondern auch die Berufsschulen. Die Julius-Leber-Schule wartet seit Jahren auf eine Erweiterung, die nicht in die Tat umgesetzt wurde. Das versprochene Gebäude in der Lange Straße bekam die Ludwig-Börne-Schule. Eine schnell umsetzbare Lösung ist, das Gebäude in der Seilerstraße zu sanieren. Das Gebäude steht seit Jahren leer und verursacht für den Unterhalt jedes Jahr hohe Kosten, die nicht zu rechtfertigen sind. Ein dringend benötigtes Gebäude der Stadt in Innenstadtlage so verkommen zu lassen, ist vollkommen unverständlich. Zumal die Pläne zur Sanierung seit Jahren vorhanden sind. Es ist jetzt an der Zeit, diesen misslichen Zustand zu beenden und der Schule die dringend benötigten Räume zur Verfügung zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2019, ST 1261 Aktenzeichen: 40 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehweg auf einem Teil der Fischerfeldstraße dauerhaft für Fußgängerinnen und Fußgänger nutzbar machen

19.03.2019 · Aktualisiert: 22.08.2022

Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4402 entstanden aus Vorlage: OF 890/1 vom 03.03.2019 Betreff: Gehweg auf einem Teil der Fischerfeldstraße dauerhaft für Fußgängerinnen und Fußgänger nutzbar machen Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg auf dem südlichen Teil der Fischerfeldstraße neben dem Hotel mit der Adresse Lange Straße 5-9 dauerhaft für Fußgängerinnen und Fußgänger nutzbar zu machen. Dies kann beispielsweise durch Trennen des Gehwegs von der Parkfläche durch Poller oder das Aufmalen von schrägen Parklücken erfolgen. Begründung: Auf dem Gehweg des südlichen Teils der Fischerfeldstraße neben dem Hotel mit der Adresse Lange Straße 5-9 stehen die parkenden Autos häufig so weit in den Gehweg hinein, dass ein Passieren dort nicht mehr möglich ist. Den Autonutzerinnen und -nutzern sollte daher aufgezeigt werden, wie dort Parken realisiert werden kann, ohne Fußgängerinnen und Fußgänger zu behindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1070 Antrag vom 14.06.2021, OF 69/1 Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 386 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sitzgelegenheiten an der Ignatz-Bubis-Brücke

19.03.2019 · Aktualisiert: 19.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4401 entstanden aus Vorlage: OF 889/1 vom 03.03.2019 Betreff: Sitzgelegenheiten an der Ignatz-Bubis-Brücke Der Magistrat wird gebeten, den unbenannten, kleinen dreieckigen Platz auf Höhe der Straße Schöne Aussicht westlich neben der Ignatz-Bubis-Brücke gegenüber dem Literaturhaus Frankfurt besser als Aufenthaltsort nutzbar zu machen. Dabei sind die veralteten Bänke zu erneuern, mit zusätzlichen Tischen zu versehen und Mülleimer aufzustellen. Zudem ist wenigstens eine weitere Sitzgelegenheit, beispielsweise in der Nähe der Baumgruppe, zu platzieren. Begründung: Der Platz bietet trotz des häufig störenden Verkehrslärms großes Potenzial als Aufenthaltsort und lädt mit Blick über den Main zum Verweilen ein. Leider sind die bestehenden Bänke in die Jahre gekommen und sollten, ergänzt um Tische, erneuert werden. Dem kargen Eindruck des Platzes sollte durch zusätzliche Bänke entgegengetreten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1246 Aktenzeichen: 67 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Straßenbahn auf der Altstadtstrecke beschleunigen

19.02.2019 · Aktualisiert: 20.01.2021

Anregung vom 19.02.2019, OA 361 entstanden aus Vorlage: OF 845/1 vom 03.02.2019 Betreff: Straßenbahn auf der Altstadtstrecke beschleunigen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, Maßnahmen ergreifen zu lassen, die dazu führen, die Geschwindigkeit der Straßenbahnen auf der Strecke zwischen Konstablerwache bzw. Allerheiligentor und Münchener Straße durch eine Ertüchtigung und Verbesserung der Ampelschaltungen deutlich zu beschleunigen. Ziel sollte sein, die Straßenbahn - wie in anderen Städten längst üblich - nur noch an Haltestellen anhalten zu lassen und dass sie sich auf den Fahrtstrecken dazwischen die Ampelanlagen auf der Strecke selbstständig freischalten kann. Begründung: Mit der nunmehr dritten Linie in dem genannten Abschnitt lohnt es sich noch mehr als zuvor, die Straßenbahn zu beschleunigen. Dadurch wird die Straßenbahn schneller, pünktlicher und lässt sich wirtschaftlicher betreiben. Leider ist es heute noch so, dass die Bahnen zwischen den Haltestellen immer wieder unnötig anhalten müssen. Würde der Schienenweg immer dann und nur dann freigeschaltet werden, wenn eine Bahn gerade unterwegs ist, könnten unnötige Wartezeiten für den Autoverkehr und andere Verkehrsteilnehmer ebenfalls reduziert werden. Der Schienenverkehr ist der wichtigste Hebel, um die Treibhausgas-Emissionen schnell und nachhaltig zu senken und um die Luftqualität in der Innenstadt auch angesichts der aktuellen Dieseldiskussion effektiv zu verbessern. Die Beschleunigungsmaßnahmen können zeitnah und ohne großen Planungsaufwand durchgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.07.2019, B 229 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.02.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.03.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 361 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 3820, 29. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 26.03.2019 Aktenzeichen: 92 11

OA (Anregung Ortsbeirat)

Einrichtung einer Fahrradstraße zur westöstlichen Querung des Ortsbezirks 1

19.02.2019 · Aktualisiert: 27.11.2019

Anregung vom 19.02.2019, OA 360 entstanden aus Vorlage: OF 861/1 vom 03.02.2019 Betreff: Einrichtung einer Fahrradstraße zur westöstlichen Querung des Ortsbezirks 1 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine geschützte und eigens für Radfahrende ausgewiesene Fahrradstraße zur West-Ost-Durchquerung des Ortsbezirks 1 einzurichten und zwar nach Möglichkeit in folgender Weise: a) Südlich der Mainzer Landstraße auf Höhe der Günderrodestraße ist ein Durchstich von der Kreuzung Galluswarte/Mainzer Landstraße zur Adam-Riese-Straße einzurichten. b) Der Radweg ist in beiden Richtungen entlang der Adam-Riese-Straße auch auf Höhe von Speyerer Straße bis Heinrichstraße bis zur Hafenstraße zu führen. c) Im Bereich Hafenstraße ist eine gut nutzbare Überquerungsmöglichkeit vorzusehen. d) Im Abschnitt Niddastraße, Rudolfstraße, Poststraße bis zum Hauptbahnhof (Bahnhofsvorplatz) ist ein sicherer Radweg in beide Richtungen anlegen zu lassen. e) Im Bereich des Bahnhofsvorplatzes soll eine friktionslose Radverkehrsführung mit eigener Doppelspur hin zur Kaiserstraße führen, wo man sich heute nur halblegal durchquälen kann. f) In der Kaiserstraße bis zum Roßmarkt und von dort über die Katharinenpforte sind Radwege in beide Richtungen neu anzulegen bzw. zu ergänzen. g) Die bereits bestehende Fahrradstraße über Bleidenstraße, Liebfrauenberg und Töngesgasse ist besser zu kennzeichnen und vom störenden Kopfsteinpflaster zu befreien. h) Im Bereich der östlichen Töngesgasse sind Radwege in beiden Richtungen anlegen zu lassen. i) Die Route ist dann durch die Straße An der Staufenmauer zur Kurt-Schumacher-Straße zu führen. j) In der Kurt-Schumacher-Straße ist auf dem vorhandenen Parkstreifen ein Radweg gegen die Fahrtrichtung bis zur Fußgängerquerung auf Höhe der Albusstraße einzurichten. Der Radverkehr quert dort parallel mit dem Fußverkehr zur Albusstraße. k) Von dort ist die Fahrradstraße über die Breite Gasse in die Zeil und weiter mit einem guten Übergang über die Seilerstraße hinein in die Friedberger Anlage zu führen, von wo aus Radfahrende Sandweg, Berger Straße, Zoo etc. ansteuern können. Begründung: Ziel ist es, Radfahrenden, die aus dem westlichen Teil des Ortsbezirks 1 in die Innenstadt oder den östlichen Teil des Ortsbezirks fahren möchten, die mit Abgasen verseuchte Mainzer Landstraße auf ihrem Weg zu ersparen und außerdem ein ruhiges, sicheres "Flaniergefühl" für Radfahrende zu ermöglichen (siehe Fahrradstraßen in den Niederlanden). Heute ist die Fahrt entweder nur entlang der großen, abgasbelasteten Straßen oder als kleinteiliger, dauernd unterbrochener Spießrutenlauf von großer Querstraße zu großer Querstraße ohne eigenen Raum und meist ohne eigene Verkehrsregelung für Radfahrende möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.07.2019, B 259 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.02.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.03.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 3819, 29. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 26.03.2019 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Barrierefreie Doppelhaltestelle am Börneplatz - Querungsmöglichkeit an der Kreuzung Battonnstraße/Fahrgasse

19.02.2019 · Aktualisiert: 19.01.2021

Anregung vom 19.02.2019, OA 359 entstanden aus Vorlage: OF 844/1 vom 03.02.2019 Betreff: Barrierefreie Doppelhaltestelle am Börneplatz - Querungsmöglichkeit an der Kreuzung Battonnstraße/Fahrgasse Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Börneplatz" zu einer barrierefreien Doppelhaltestelle nunmehr umgehend umzusetzen und im Zuge der Baumaßnahme auch eine Querungsmöglichkeit über die Battonnstraße auf der östlichen Seite der Fahrgasse errichten zu lassen. Begründung: Nunmehr verkehren drei Straßenbahnlinien auf dieser Strecke und es kommt immer wieder zu Verzögerungen, weil die Haltestellen nicht zwei Straßenbahnzüge auf einmal pro Fahrtrichtung aufnehmen können. Da für die Verlängerung der Haltestelle in Richtung Römer eine der fünf Fahrspuren der Battonnstraße entfallen kann, ist auch genügend Platz vorhanden, um eine ausreichend große Aufstellfläche für eine Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende entlang der östlichen Fahrgasse einrichten zu können. Viele der älteren Bewohnerinnen und Bewohner der östlichen Altstadt beklagen das Fehlen eines Überwegs angesichts der mangelhaften Einkaufsmöglichkeiten in diesem Bereich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1350 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.02.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.03.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 359 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3818, 29. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 26.03.2019 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlängerung des Radstreifens auf der Obermainanlage

12.02.2019 · Aktualisiert: 28.06.2019

Anregung an den Magistrat vom 12.02.2019, OM 4213 entstanden aus Vorlage: OF 308/4 vom 29.01.2019 Betreff: Verlängerung des Radstreifens auf der Obermainanlage Vorgang: OM 3423/18 OBR 4; ST 2359/18 Der Magistrat wird gebeten, die angekündigte Verlängerung des Radstreifens in der Obermainanlage zwischen Sonnemannstraße und Ostendstraße in das Frühjahr 2019 vorzuziehen. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt den Willen des Magistrats, den Radstreifen auf der Obermainanlage zunächst bis zur Ostendstraße zu verlängern. Dabei bleibt jedoch völlig unklar, warum eine solche Verlängerung von vielleicht 200 Metern auf das Ende des Jahres und damit das Ende der Fahrradsaison geschoben werden soll (Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2359). Schon jetzt ist eine Fahrspur zwischen den parkenden Kraftfahrzeugen und dem fließenden Verkehr gestrichelt abmarkiert, die mit einfachsten Mitteln (Farbe) zu einem Radstreifen, wenigstens aber zu einem Schutzstreifen umdefiniert werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3423 Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2359 Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2019, ST 1169 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 4 am 18.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Grundhafte Erneuerung der Friedberger Anlage für eine Ausweitung der Grünflächen nutzen

03.02.2019 · Aktualisiert: 27.02.2019

Antrag vom 03.02.2019, OF 860/1 Betreff: Grundhafte Erneuerung der Friedberger Anlage für eine Ausweitung der Grünflächen nutzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der beabsichtigten grundhaften Erneuerung der Friedberger Anlage, die angrenzenden mehrspurigen Straßenzüge im Regelfall auf eine und maximal zwei Fahrspuren zurückbauen und frei werdende Flächen der Grünanlage zuordnen, sowie dem Radverkehr zur Verfügung stellen zu lassen. Begründung: Insbesondere die innerstädtischen Grünflächen sind stark genutzt und deutlich zu klein. Der Ruf der Menschen nach mehr Grün in den innerstädtischen Quartieren wird immer lauter. Angesichts des Klimawandels und dem Wunsch nach mehr Lebensqualität in den großstädtischen Quartieren ist dies auch nachvollziehbar. Gleichzeitig werden wertvolle Flächen für Straßen mit bis zu 5 Fahrspuren entlang der Wallanlagen für den an Bedeutung abnehmenden Autoverkehr vorgehalten. Straßen mit solchen Dimensionen verleiten zum zu schnellen Fahren, sind unfallträchtig, verpesten und verlärmen bewohnte Quartiere. Eine Ausweitung der Friedberger Anlage eröffnet Chancen, in folgenden Straßen mehr Grünflächen und Radwege zu schaffen: a) Seilerstraße: Hier könnten die Gehwege vor der Friedrich-Stoltze-Schule bis Höhe Klapperfeldstraße verbreitert werden und ein zusätzlicher Grünstreifen entstehen. Im Bereich der Wohnbebauung Seilerstraße 25 bis 9 könnte der Verkehr verschwenkt werden um mehr Abstand zu den Wohnungen zu gewinnen und Platz für einen breiteren Gehweg und neues Grün zu schaffen. Auf ganzer Länge der Seilerstraße kann ein bisher nicht vorhandener Radweg angelegt werden, der - sofern dieser bis zum Main durchgeführt wird - dazu beitragen kann, dass innerhalb der Grünanlage weniger schneller Radverkehr stattfindet. b) Zeil (zwischen Seilerstraße und Friedberger Anlage): Dieser Abschnitt der Zeil kann auch mit 2 statt zur Zeit 4 Fahrspuren ausgestaltet sein. Dies insbesondere dann, wenn im Bereich des Uhrtürmchens ein Kreisverkehr eingerichtet wird, der die teure Ampelanlage ersetzen kann (siehe gesonderter Antrag). In der gewonnenem Fläche können die vorhandenen Grünstreifen verbreitert und Radwege eingerichtet werden. c) Friedberger Anlage: Mit ihren 3 bis 5 Fahrspuren verleitet diese Straße zum Rasen. Dies führt immer wieder zu Unfällen. Anstatt das Problem grundsätzlich an zugehen (Wegnahme von Fahrspuren) wurden zahllose andere bauliche Maßnahmen vorgenommen. Den Anwohnerinnen und Anwohnern hat das aber wenig gebracht, denn Lärm und Dreck sind geblieben. Wird die Anzahl der Fahrspuren auf max. 2 begrenzt, kann im gesamten Straßenzug ein Radweg eingerichtet werden, der zur Reduzierung des schnell fahrenden Radverkehrs in der Friedberger Anlage beitragen kann. Außerdem kann in vielen Abschnitten die Grünfläche ausgeweitet werden d) Allerheiligentor: Auch hier kann eine Fahrspur entfallen und die Grünfläche dort wo sie bis an die Straße heranreicht, ausgeweitet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 19.02.2019, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 860/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE., Die PARTEI und U.B. (= Annahme)

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gedenktafel für einen selbstlosen Einsatz an der S-Bahn-Station „Ostendstraße“

22.01.2019 · Aktualisiert: 06.05.2019

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4128 entstanden aus Vorlage: OF 293/4 vom 08.01.2019 Betreff: Gedenktafel für einen selbstlosen Einsatz an der S-Bahn-Station "Ostendstraße" Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der Familie eine Gedenktafel für Mustafa Alptug Sözen am südlichen Ausgang der S-Bahn-Station im Straßenraum anzubringen; ggf. ist eine Stele aufzustellen. Ein möglicher Textvorschlag für diese Tafel wäre: "In dieser Station starb am 13.11.2018 Mustafa Alptug Sözen beim Versuch, eine hilflose Person vor einem einfahrenden Zug aus dem Gleisbett zu heben." Sollte sich in Gesprächen mit der Deutschen Bahn ergeben, dass diese eine solche Tafel innerhalb der Station anbringen möchte, wäre auch ein solcher Standort möglich. Der Magistrat wird zugleich gebeten, darauf hinzuwirken, dass wirksame Notrufeinrichtungen im Bereich der Station eingerichtet ode r ertüchtigt werden. Begründung: Mustafa Alptug Sözen, 17 Jahre alt, hat zusammen mit anderen versucht, einer ins Gleisbett gefallenen Person wieder aufzuhelfen. Dabei wurde er von einem einfahrenden Zug erfasst. Der selbstlose Einsatz und sein tragisches Ende haben viele Menschen im Rhein-Main-Gebiet bewegt. Daher sollte an ihn auf Dauer in angemessener Form erinnert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 826

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer auf der Ignatz-Bubis-Brücke erhöhen - bevor es Tote gibt

22.01.2019 · Aktualisiert: 30.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4174 entstanden aus Vorlage: OF 819/1 vom 07.01.2019 Betreff: Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer auf der Ignatz-Bubis-Brücke erhöhen - bevor es Tote gibt Der Magistrat wird aufgefordert, das Ende des Schutzstreifens, der in Richtung Süden auf die Ignatz-Bubis-Brücke führt, so umzugestalten, dass Radfahrerinnen und Radfahrer gefahrlos die Brücke befahren können. Möglich sind z. B. entweder eine Fortführung des Schutzstreifens über die gesamte Brückenlänge oder eine Verkehrsführung wie die an der Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße/Battonnstraße (bauliche Trennung). Begründung: Der Schutzstreifen, der aus der Lange Straße auf die Ignatz-Bubis-Brücke führt, endet kurz nach der Brückenauffahrt abrupt in einer Rechtskurve und mündet in eine Autospur. Radfahrerinnen und Radfahrer haben hier die Wahl, entweder auf der Straße weiterzufahren und sich von den Pkw in der Kurve schneiden zu lassen oder auf den Gehweg auszuweichen. Die Situation ist derjenigen an der Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße/Battonnstraße sehr ähnlich, die erst nach dem tragischen Tod eines Radfahrers 2018 verbessert wurde. Falls nicht entsprechende Maßnahmen getroffen werden, ist es nur eine Frage der Zeit, bis auf der Ignatz-Bubis-Brücke ebenfalls ein schwerer Unfall passiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1067 Antrag vom 16.01.2020, OF 1196/1 Auskunftsersuchen vom 11.02.2020, V 1557 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Erhaltungssatzung Nr. 54 - Frankfurt am Main - Altstadt/Innenstadt: Aufstellungsbeschluss gemäß § 172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch Vortrag des Magistrats vom 19.10.2018, M 187

22.01.2019 · Aktualisiert: 12.09.2019

Anregung vom 22.01.2019, OA 350 entstanden aus Vorlage: OF 826/1 vom 06.01.2019 Betreff: Erhaltungssatzung Nr. 54 - Frankfurt am Main - Altstadt/Innenstadt: Aufstellungsbeschluss gemäß § 172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch Vortrag des Magistrats vom 19.10.2018, M 187 Vorgang: M 231/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Für das Gebiet - Altstadt/Innenstadt - in Frankfurt am Main wird eine Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch aufgestellt (Erhaltungssatzung Milieuschutz). Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Erhaltungssatzung ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 21.08.2014. 2. Der Magistrat wird beauftragt, a) zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung sind, in den überwiegend durch Wohnnutzung geprägten Gebieten der Altstadt und der Innenstadt die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten; b) nach der Aufstellung gemäß § 172 (2) BauGB von §15 (1) BauGB Gebrauch zu machen, d. h., die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten auszusetzen. Begründung: In der Magistratsvorlage vom 19.10.2018, M 187, teilt der Magistrat die Einstellung des Erhaltungssatzungsverfahrens für das Gebiet Altstadt/Innenstadt mit. Begründet wird die Verfahrenseinstellung damit, dass "städtebauliche Nachteile aus der zu befürchtenden Verdrängung von weniger als 1.000 Haushalten im Verhältnis zu dem Wohnungsbestand der Gesamtstadt nicht begründet werden" könnten. Außerdem stellt der Magistrat fest, dass gerade in der Innenstadt viele Personen im Leistungsbezug (nach SGB II) und viele Geringverdienerinnen und Geringverdiener leben. Die Vorlage stellt heraus, dass genau diese Personen gefährdet sind, verdrängt zu werden. Die erneute Einleitung des Erhaltungssatzungsverfahrens und der Erlass einer Erhaltungssatzung können die Verdrängung der Bewohnerinnen und Bewohner aus diesem Gebiet verhindern. Der Magistrat zeigt mit der erneuten Aufstellung des Gebietes, dass jeder Haushalt in Frankfurt vor Verdrängung geschützt werden soll. Denn die Verdrängung durch steigende Mieten würde nicht nur eine Verdrängung von dem Wohnort, sondern sehr wahrscheinlich eine Verdrängung aus der Stadt Frankfurt bedeuten - denn an leistbaren Ausweichwohnungen für Geringverdienende mangelt es in der ganzen Stadt. Die Verdrängung jedes einzelnen Haushaltes, die mit dem Wechsel von Arbeitsplatz, Betreuungsplatz und Schule sowie mit zunehmender Pendelbelastung und dem Wegbrechen sozialer Strukturen einhergeht, wird damit als zusätzliches Armutsrisiko erkannt. Diesem Risiko wird mit der Aufstellung einer Erhaltungssatzung im Gebiet Altstadt/Innenstadt aktiv begegnet. Dass der Verdrängungsdruck seit dem letzten Versuch der Aufstellung einer Erhaltungssatzung zugenommen hat, zeigt ein Blick auf die Bodenrichtwerte. Mit dem Bau der neuen Altstadt sind die Bodenrichtwerte - und damit die Immobilienwerte - in dem Gebiet Altstadt/Innenstadt deutlich gestiegen: Im Mehrfamilienhausgebiet um die Allerheiligenstraße beispielsweise von 1.100 Euro pro Quadratmeter im Jahr 2014 auf 2.500 Euro pro Quadratmeter 2018. Dieser Trend erzeugt einen Verwertungsdruck und macht den Verkauf der Wohnhäuser lukrativer, sogar ohne dass sich etwas an dem baulichen Standard ändert. Mit einer Erhaltungssatzung kann die Stadt dem profitorientierten Verkauf von Wohnhäusern, auf die oft Luxusmodernisierung und dadurch Verdrängung der Bewohnerinnen und Bewohner folgen, entgegenwirken. Da im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses M 231 aus dem Jahr 2014 bereits eine Untersuchung durchgeführt wurde, müssen die Indikatorwerte lediglich aktualisiert werden. Die aktualisierte Untersuchung zur Aufstellung einer Erhaltungssatzung ist daher in einer kurzen Zeitspanne zu erreichen. Das Gesetz sieht für die Übergangszeit zwischen Aufstellungsbeschluss und Satzungsbeschluss innerhalb von maximal zwölf Monaten die Möglichkeit der Zurückstellung von Baugesuchen vor (§ 15 BauGB). Diese nutzt der Magistrat, da von einer zunehmenden Aufwertung ausgegangen werden kann, sobald die Absicht bekannt ist, eine Erhaltungssatzung für das Gebiet zu erlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.10.2018, M 187 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 231 Bericht des Magistrats vom 17.05.2019, B 178 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 30.01.2019 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP 61 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 350 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 350 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage E 11 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 187 = Ablehnung, OA 350 = Annahme) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Der Vorlage M 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 350 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage E 11 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 3765, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 auf der Sonnemannstraße zwischen Obermainanlage und Rückertstraße

22.01.2019 · Aktualisiert: 27.07.2021

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4129 entstanden aus Vorlage: OF 295/4 vom 08.01.2019 Betreff: Tempo 30 auf der Sonnemannstraße zwischen Obermainanlage und Rückertstraße Der Magistrat wird gebeten, eine Einführung von Tempo 30 auf der Sonnemannstraße zwischen Obermainanlage und Rückertstraße in beiden Richtungen zu prüfen. Begründung: Aktuell ist auf der Sonnemannstraße Tempo 50 erlaubt. Die hier anliegende Erasmus Frankfurter Stadtschule ist eine Grundschule, entsprechend jung und verkehrsunerfahren sind die Schulkinder. Die Autos fahren derzeit mit großer Geschwindigkeit an der Schule vorbei und immer wieder kommt es zu Beschwerden über Raser im südlichen Ostend. Der stationäre Blitzer an der Kreuzung Sonnemannstraße/Obermainanlage ist daher ausdrücklich zu begrüßen. Da in Frankfurt grundsätzlich Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten gilt, ist die Geschwindigkeit auf einem Teilstück der Sonnemannstraße stadteinwärts auf Tempo 30 begrenzt. Die Verkehrssicherheit der Schulkinder erfordert allerdings Tempo 30 in beide Richtungen. Die Anordnung von Tempo 30 hätte, das zeigen die Erfahrungen überall, zumindest eine Senkung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit zur Folge. Ein weiterer begrüßenswerter Nebeneffekt ist die Lärmminderung für umliegende Anwohnerinnen und Anwohner. Aufgrund einer Gesetzesänderung auf Bundesebene ist es für Städte möglich geworden, auch auf Hauptverkehrsstraßen vor Schulen Tempo 30 auszuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 805 Antrag vom 05.01.2021, OF 527/4 Anregung vom 19.01.2021, OA 669

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

LIEBE geht, LIEBE kommt

22.01.2019 · Aktualisiert: 08.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4134 entstanden aus Vorlage: OF 300/4 vom 08.01.2019 Betreff: LIEBE geht, LIEBE kommt Der Ortsbeirat begrüßt den Vorschlag, die kürzlich an der Friedberger Anlage abgeräumte Skulptur LIEBE der Frankfurter Künstlerin Cornelia Heier auf einem Platz des Ortsbezirks wieder aufzustellen und bittet den Magistrat zu prüfen, ob dies temporär auf dem Ernst-May-Platz in der Wendeschleife der Straßenbahnlinie 14 oder auch auf dem Ernst-Achilles-Platz möglich ist. Begründung: Ende des letzten Jahres war davon zu lesen, dass die genannte Skulptur an der Ecke Allerheiligentor/Friedberger Anlage abgeräumt wurde, weil die Fläche anderweitig verplant ist. Zugleich war vom Wunsch der Künstlerin zu lesen, vielleicht einen der o. g. Standorte auszuwählen. Für beide Standorte kann eine solche Skulptur eine Bereicherung sein, der eine eher ruhig und leicht fußläufig erreichbar, der andere mit größerer Wirkung auf den vorbeirauschenden Verkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 864 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 1983 Antrag vom 25.02.2020, OF 435/4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelregelung Friedberger Platz

29.11.2018 · Aktualisiert: 11.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4036 entstanden aus Vorlage: OF 517/3 vom 28.08.2018 Betreff: Ampelregelung Friedberger Platz Nach eigenem Bekunden ist die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) für den Frankfurter Magistrat eine Priorität. Die Vorrangschaltung für Straßenbahnen und Busse im Stadtgebiet stellt eine Maßnahme dar. Am Beispiel Friedberger Platz ist zu beobachten, dass die Umsetzung dieser Absicht zu wünschen lässt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, nachstehende Vorschläge zu prüfen und zu berichten: a) Stadteinwärts: Bei Einfahrt in die Haltestelle "Friedberger Platz" durch die Straßenbahn und den Bus erhält der Autoverkehr ein rotes Haltesignal. Dieses Signal sollte so lange bestehen bleiben, bis die Straßenbahn bzw. der Bus den Bereich der Haltestelle verlassen hat. Bislang ist das nicht der Fall. Durch eine zu installierende Kamera könnten Fahrzeuge, die bei Rot in den Haltestellenbereich einfahren, geblitzt werden. Private Fahrzeuge, die nach links in die Bornheimer Landstraße abbiegen wollen, halten an dem schon vorhandenen dicken Streifen. Durch ein noch zu montierendes Schild sollten diese darauf hingewiesen werden, dabei die Straßenbahnschienen während des Halts frei zu halten. Die Möglichkeit des Abbiegens in die Bornheimer Landstraße soll durch ein Lichtsignal angezeigt werden. Durch das Montieren der entsprechenden Anlagen kann sichergestellt werden, dass Straßenbahn bzw. Bus ungehindert die Kreuzung Merianstraße/Eiserne Hand queren können. Im weiteren Verlauf müssen die Signale an der Seilerstraße und der Vilbeler Straße und die Einfahrt in die Haltestelle "Konstablerwache" auf Grün geschaltet sein; ebenso wie die Ampeln an den Fußgängerüberwegen, damit die Straßenbahn ohne weiteren Halt die Konstablerwache erreicht. b) Stadtauswärts: Hier muss vorausgeschickt werden, dass die Straßenbahn, von der Konstablerwache kommend, regelmäßig an den Kreuzungen Seilerstraße bzw. Friedberger Anlage anhalten muss, weil Sekunden vorher die entsprechenden Signale auf Rot wechseln. Lediglich an Sonn- und Feiertagen erreicht die Straßenbahn ohne Halt die Haltestelle "Hessendenkmal". Grundsätzlich muss diese Regelung auch an den Werktagen funktionieren. Bei Erreichen der Haltestelle "Friedberger Platz" muss für die Autos ein rotes Haltesignal aufleuchten. Dies wechselt erst auf Grün, wenn die Straßenbahn die Haltestelle verlassen hat. Auch hier sollten Fahrzeuge durch eine zu installierende Kamera geblitzt werden, wenn sie bei Rot in den Haltestellenbereich einfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 572 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Nutzung Liegenschaft Fischerfeldstraße 5

11.11.2018 · Aktualisiert: 06.12.2018

Antrag vom 11.11.2018, OF 779/1 Betreff: Nutzung Liegenschaft Fischerfeldstraße 5 Ortsbeiratsanfrage (V) Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat folgende Fragen zu beantworten: 1. In welcher Weise wird die Liegenschaft Fischerfelstraße 5 derzeit genutzt (Wohnzwecke, Hotelnutzung)? 2. Welche Absichten hat die Liegenschaftseigentümerin für eine künftige Nutzung? 3. Wie lange dauert der jetzige Zustand noch an? Begründung: Den Ortsbeirat erreichen aus der Bevölkerung regelmäßig Fragen zu dieser Liegenschaft. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 27.11.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1066 2018 Die Vorlage OF 779/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OA (Anregung Ortsbeirat)

In der Allerheiligenstraße ist es zu dunkel

18.09.2018 · Aktualisiert: 17.12.2019

Anregung vom 18.09.2018, OA 303 Betreff: In der Allerheiligenstraße ist es zu dunkel 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage vom 14.08.2018, OM 3549, durch die Vorlage OA 303 ersetzt wird. 2. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im östlichen Abschnitt der Allerheiligenstraße die Beleuchtung zu verbessern. Begründung: Seitdem die Kamera im Bereich der Breite Gasse installiert wurde, betrachten die Anwohnerinnen und Anwohner diesen Bereich als Angstzone, da sich die Dealerszene (auch) dorthin verlagert hat. Die den Normen entsprechende Mindestluxzahl zur Ausleuchtung des Straßenraumes ist in diesem Bereich bei Weitem nicht ausreichend und muss dringend im Bereich der Gehwege erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3549 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.09.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 303 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.11.2018, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 303 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.11.2018, TO II, TOP 52 Beschluss: Der Vorlage OA 303 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 3354, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2018 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auswirkungen des Nord-Süd-Radweges auf den Ortsbezirk 10

18.09.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3720 entstanden aus Vorlage: OF 596/10 vom 03.09.2018 Betreff: Auswirkungen des Nord-Süd-Radweges auf den Ortsbezirk 10 Der Magistrat hat in einer Pressemitteilung am 29. August 2018 angekündigt, dass er einen durchgehenden Nord-Süd-Radweg über die Friedberger Landstraße, vom Nibelungenplatz bis zur Battonnstraße, schaffen will. Der Ortsbeirat teilt die Auffassung des Magistrats, dass ein dringender Handlungsbedarf zur Schließung von Lücken, auch angesichts der beschlossenen Baugebiete sowie des stetigen Wachstums von Frankfurt gegeben ist. Der Ortsbeirat 10 begrüßt ausdrücklich jegliche Verbesserung bezüglich der Sicherheit und Attraktivitätssteigerung für den Radverkehr. Nur so ist insbesondere für den Nahbereichsindividualverkehr ein Umstieg beispielsweise von Schulkindern und Berufspendlerinnen und Berufspendlern auf dieses umweltschonende Verkehrsmittel attraktiver. Sicherlich wird dies in der Folge auch im Nahbereich zu einer leichten Reduktion an Kraftfahrzeugnutzungen führen sowie den ÖPNV gerade in Spitzenzeiten etwas entlasten. Es steht ebenso außer Frage, dass zugunsten des Rad- und Fußgängerverkehrs auch die Wegnahme von Raum der Kraftfahrzeuge erforderlich ist. Dennoch leiden die Stadtteile des Ortsbezirks aufgrund der Rückstauungen auf der Friedberger Landstraße bereits jetzt schon, insbesondere in den Hauptverkehrszeiten, unter deutlichen Ausweichverkehren aus dem nördlichen und östlichen Frankfurter Umland. In besonderem Maße sind die Bürgerinnen und Bürger in den Wohngebieten in Bonames, Berkersheim und Preungesheim davon betroffen. Der Ortsbeirat bezweifelt jedoch, dass die Wegnahme jeweils einer Fahrspur auf einer Länge von über 1.700 Metern dazu führen wird, dass wegen der daraus resultierenden Stau- und Wegezeitverlängerung signifikant weniger Kraftfahrzeuge des Umlandes den Innenstadtbereich frequentieren werden. Der Ortsbeirat ist allerdings davon überzeugt, dass die Ausweichverkehre über die Stadteile des Ortsbezirks 10 dann noch deutlicher zunehmen werden! Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Nr. 4 GOOBR gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen er die zu erwartenden steigenden Ausweichverkehre über 1. den Harheimer Weg/Am Wendelsgarten, 2. den Heiligenstockweg/Am Dachsberg, 3. die Hofhausstraße/Goldpeppingstraße, 4. die Sigmund-Freud-Straße, 5. die Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg, 6. Gießener Straße eindämmen und somit die Bürgerinnen und Bürger vor einer Steigerung von Gefahrenpotenzialen sowie auch vor den steigenden Immissionen unterschiedlichster Art bewahren wird. In diesem Zusammenhang wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, mit welchen Maßnahmen der Magistrat in den vorgenannten Bereichen, in denen ebenfalls gravierende Lücken in den Radwegverbindungen bestehen, die Sicherheit verbessern und somit auch zu einer weiteren Attraktivitätssteigerung beitragen will. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen die zu erwartenden deutlichen Zeitverluste der Linie 18 kompensiert werden. Die Linie 18 müsste sich beispielsweise stadteinwärts, auf einer Länge von rund 560 Metern den einspurig verbleibenden Straßenraum mit Linienbussen sowie den Pendlern teilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2370 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 61 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Hohes Tempo in der Stoltzestraße endlich mindern

18.09.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

Anregung vom 18.09.2018, OA 308 entstanden aus Vorlage: OF 699/1 vom 29.07.2018 Betreff: Hohes Tempo in der Stoltzestraße endlich mindern Trotz einiger Bemühungen des Magistrats konnten die gefahrenen Geschwindigkeiten in der Stoltzestraße noch immer nicht deutlich gemindert werden, obwohl sich dort eine Kindereinrichtung befindet und es sich bei der Straße - bis auf einige Geschäfte im Erdgeschoss - um eine reine Wohnstraße handelt. Hauptsächliche Gründe für das zu schnelle Fahren sind die viel zu breiten Fahrbahnen der Allerheiligenstraße und der Stoltzestraße sowie die beiden - dem Abbiegen dienenden - Fahrspuren am südlichen Ende der Stoltzestraße. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - deutlicher auf Tempo 30 in der Stoltzestraße hinzuweisen, insbesondere im Vorfeld des Bereichs der Kindereinrichtung "Schaworalle"; - das illegale Parken im Bereich vor dem Zebrastreifen durch das Aufstellen von Pollern und Fahrradbügeln wirksam zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 385 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.09.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 308 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION (= Annahme) FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3246, 25. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 30.10.2018 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Schandfleck Mainova-Gebäude in der Allerheiligenstraße 9

18.09.2018 · Aktualisiert: 21.10.2020

Anregung vom 18.09.2018, OA 304 Betreff: Schandfleck Mainova-Gebäude in der Allerheiligenstraße 9 Vorgang: OM 2617/13 OBR 1, ST 155/14 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage vom 14.08.2018, OM 3550, durch die Vorlage OA 304 ersetzt wird. 2. Mit der Stellungnahme vom 24.01.2014, ST 155, hat der Magistrat über die damals schon fünf Jahre zurückliegenden Anstrengungen zur Verbesserung der Außenansicht der Fassade berichtet und sogar bauliche Maßnahmen zur dauerhaften Verbesserung angedeutet. Es wurde angekündigt, "auch künftig" die Liegenschaft zu "reinigen". Immerhin - so der Magistrat im Jahr 2014 - könne die Mainova "keine Gewähr für neuerliche Verschmutzungen" geben. Letztere zaghafte Aussage stimmte die sich nicht an den Schandfleck gewöhnen wollende Anwohnerschaft hoffnungsvoll. Umso größer ist die Enttäuschung heute. Obwohl die Mainova "keine Gewähr für neuerliche Verschmutzungen" übernahm, sind diese eingetreten. Der Anblick ist also weiterhin trostlos. Eine erwogene Vermietung der kleinen Räumlichkeiten an einen Gewerbetreibenden oder eine anderweitige Nutzung ist ausgeblieben. Der Bereich verwahrlost und infiziert das Quartier durch seinen schmuddeligen Anblick. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten: - Welche Bemühungen wurden im Einzelnen seit 2014 unternommen, um das Ladengeschäft einer Nutzung durch Gewerbetreibende zuzuführen? - Wenn es Vermietungsbemühungen gegeben hat, woran ist eine Vermietung gescheitert? - Wurden anderweitige Nutzungen (z. B. gemeinnützige Organisationen, künstlerische Aktivitäten) in Erwägung gezogen? - Welche Möglichkeiten gibt es, Drogenbunker an der Fassade und Einfahrt zu beseitigen und wird der Magistrat dafür Sorge tragen, diese umsetzen zu lassen? - Wie oft werden Reinigungsarbeiten durchgeführt und gibt es Möglichkeiten, den Turnus zu erhöhen? - Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um den Eintrag von Verschmutzung durch das (auch geschlossene) Tor zu vermindern und wird der Magistrat dafür Sorge tragen, dass diese Maßnahmen umgesetzt werden? Begründung: Die Mainova wirft jährlich viel Geld für Sponsoring aus dem Fenster. Mit einem Bruchteil des für Sponsoring verwendeten Geldes könnte der Imageschaden Allerheiligenstraße 9 beseitigt und die Räumlichkeiten einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden. Diese lustige und verwahrloste Fassade lädt auf vielfältige Weise dazu ein, Drogen zu bunkern. Weitere Bunkermöglichkeiten im Detail. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2617 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 155 Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3550 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 231 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 26.09.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 30.10.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 304 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3244, 25. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen vom 30.10.2018 Aktenzeichen: 65 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Zu schnelles Fahren im Bereich der Battonnstraße östlich der Kurt-Schumacher-Straße

18.09.2018 · Aktualisiert: 20.01.2021

Anregung vom 18.09.2018, OA 302 Betreff: Zu schnelles Fahren im Bereich der Battonnstraße östlich der Kurt-Schumacher-Straße 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage vom 14.08.2018, OM 3548, durch die Vorlage OA 302 ersetzt wird. 2. Die Sta dtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Straßenabschnitt Battonnstraße, östlich der Kurt-Schumacher-Straße, Tempo 30 einzurichten. Begründung: Es handelt sich um eine nahezu hundertprozentige Wohnstraße mit mehreren Kinder- und Jugendeinrichtungen (Kindertagesstätte, Hausaufgabenhilfe). Der schnelle und damit zu laute Verkehr stört alle Anwohnerinnen und Anwohner und im Besonderen aber die Menschen, die kommen, um die Mauer des Jüdischen Friedhofes zu besuchen und der ermordeten Mitbürger zu gedenken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3548 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1107 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 26.09.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 302 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 26. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.12.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 302 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 27. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.01.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 302 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 28. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.02.2019, TO I, TOP 114 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 302 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 302 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OA 302 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3784, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichere Fahrradwege und Fahrradstreifen im Ortsbezirk 11

17.09.2018 · Aktualisiert: 09.05.2023

Anregung an den Magistrat vom 17.09.2018, OM 3673 entstanden aus Vorlage: OF 404/11 vom 01.09.2018 Betreff: Sichere Fahrradwege und Fahrradstreifen im Ortsbezirk 11 Der Magistrat wird gebeten, - alle Zusammenführungen von Fahrradstreifen/-wegen und Autofahrspuren - ähnlich der Fahrstreifensituation Battonnstraße/Kurt-Schumacher-Straße - hinsichtlich ihrer Sicherheit zu überprüfen und den Erfordernissen bezüglich der Sicherheit anzupassen. Als Beispiele seien hier genannt: Fechenheim: Carl-Ulrich-Brücke, nördl. Rampe, Fahrtrichtung Norden (überhöhte Geschwindigkeit des Autoverkehrs, keine Einhaltung des Sicherheitsabstandes). Fechenheim: Alt-Fechenheim/Kleestraße, Fahrtrichtung Süden (gefährliche Kurvensituation, in der Regel keine Einhaltung des Sicherheitsabstandes der Kfz); - Fahrbahn, Fahrbahnrand (vor allem Bordsteinaufsätze/Frankfurter Hut) und Fahrbahnraum von Fahrradwegen zu überprüfen und in einen verkehrssicheren Zustand zu überführen. Schilder jeder Art, die in den Fahrbahnraum ragen, sind zu entfernen bzw. an anderer Stelle sicherheitsunbedenklich zu installieren. Dies gilt insbesondere in Gewerbegebieten, in denen das Zusammentreffen von Lkw- und Fahrrad-Verkehr eine besondere Gefahr darstellt; - das unerlaubte Parken auf Fahrradwegen stärker zu kontrollieren, dies insbesondere auch in den Gewerbegebieten Carl-Benz-Straße, Seckbach-Süd (u. a. Fries-, Kruppstraße). Begründung: Fahrradstreifen sind dort, wo sie von allen Verkehrsteilnehmern akzeptiert werden, ein probates Mittel, den Fahrradverkehr sicherer zu machen. Leider wird das Parken auf Fahrradstreifen und das unerlaubte Befahren von Fahrradstreifen nicht ausreichend geahndet, sodass ein permanenter Missbrauch stattfindet. Wenn dann auch noch Fahrbahnzusammenführungen mit dem Pkw-Verkehr an unübersichtlicher Stelle oder bei Überschreitung der Regelgeschwindigkeit durch den Pkw-Verkehr stattfindet, werden diese zur Gefahr. Dies muss abgestellt werden. Fahrradwege, die in schlechtem Zustand sind, deren Fahrbahnraum mit Schildern verstellt ist, deren Fahrbahnränder gekennzeichnet sind durch halb oder ganz abgerissene Bordsteinaufsätze stellen eine Gefahr dar und sind nicht zielführend für einen sicheren und sich ausweitenden Fahrradverkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 15 Antrag vom 19.11.2022, OF 349/11 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3212 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ratten und Mäuse im Bereich eines Lebensmittelmarktes

14.08.2018 · Aktualisiert: 03.03.2022

Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3546 entstanden aus Vorlage: OF 681/1 vom 29.07.2018 Betreff: Ratten und Mäuse im Bereich eines Lebensmittelmarktes Aus der Anwohnerschaft wird berichtet, dass im Bereich der Liegenschaft Allerheiligenstraße 7 regelmäßig Ratten und Mäuse - auch in sensiblen Bereichen - gesichtet werden. In der Liegenschaft befindet sich die Filiale eines Lebensmitteldiscounters. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, in geeigneter Weise tätig zu werden, damit der Missstand zeitnah beseitigt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2223 Aktenzeichen: 32 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sperrung des Mainufers - Verkehrszählung

14.08.2018 · Aktualisiert: 08.03.2022

Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3543 entstanden aus Vorlage: OF 677/1 vom 16.07.2018 Betreff: Sperrung des Mainufers - Verkehrszählung Der Magistrat wird aufgefordert, vor der geplanten Sperrung des Mainufers im Jahr 2019 umfangreiche Verkehrszählungen in den umliegenden Straßen vorzunehmen, sodass bei der Evaluation des Projektes belastbares Zahlenmaterial zur Hand genommen werden kann. Insbesondere sind die Berliner Straße, Battonnstraße, Kurt-Schumacher-Straße sowie der Schaumainkai hier zu berücksichtigen. Die entsprechenden Zahlen sollen dem Ortsbeirat dann zugänglich gemacht werden. Begründung: Die Sperrung des nördlichen Mainufers soll eine Testphase sein, die am Ende evaluiert werden soll. Dazu gehört auch, dass die umliegenden Straßen als Ausweichstraßen mit evaluiert werden. Hier gibt es etliche Anwohner, die eventuell vom ausweichenden Verkehr mehr belastet werden könnten. Damit man dies überprüfen kann, ist eine ausführliche Verkehrszählung vor der Sperrung durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2149 Aktenzeichen: 61 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

In der Allerheiligenstraße ist es zu dunkel

14.08.2018 · Aktualisiert: 11.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3549 entstanden aus Vorlage: OF 685/1 vom 29.07.2018 Betreff: In der Allerheiligenstraße ist es zu dunkel Vorgang: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OM 3549 durch die Vorlage OA 303 ersetzt wurde. Der Magistrat wird aufgefordert, im östlichen Abschnitt der Allerheiligenstraße die Beleuchtung zu verbessern. Begründung: Seitdem die Kamera im Bereich der Breite Gasse installiert wurde, betrachten die Anwohnerinnen und Anwohner diesen Bereich als Angstzone, da sich die Dealerszene (auch) dorthin verlagert hat. Die den Normen entsprechende Mindestluxzahl zur Ausleuchtung des Straßenraumes ist in diesem Bereich bei Weitem nicht ausreichend und muss dringend im Bereich der Gehwege erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.09.2018, OA 303 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zu schnelles Fahren im Bereich der Battonnstraße östlich der Kurt-Schumacher-Straße

14.08.2018 · Aktualisiert: 20.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3548 entstanden aus Vorlage: OF 683/1 vom 29.07.2018 Betreff: Zu schnelles Fahren im Bereich der Battonnstraße östlich der Kurt-Schumacher-Straße Vorgang: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OM 3548 durch die Vorlage OA 302 ersetzt wurde. Der Magistrat wird aufgefordert, im Straßenabschnitt Battonnstraße, östlich der Kurt-Schumacher-Straße, Tempo 30 einzurichten. Begründung: Es handelt sich um eine nahezu hundertprozentige Wohnstraße mit mehreren Kinder- und Jugendeinrichtungen (Kindertagesstätte, Hausaufgabenhilfe). Der schnelle und damit zu laute Verkehr stört alle Anwohnerinnen und Anwohner und im Besonderen aber die Menschen, die kommen, um die Mauer des Jüdischen Friedhofes zu besuchen und der ermordeten Mitbürger zu gedenken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.09.2018, OA 302 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unzulängliche Verkehrsführung führt zu unnötiger Raserei in der Allerheiligenstraße

14.08.2018 · Aktualisiert: 21.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3547 entstanden aus Vorlage: OF 682/1 vom 28.07.2018 Betreff: Unzulängliche Verkehrsführung führt zu unnötiger Raserei in der Allerheiligenstraße Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Kreuzung Allerheiligenstraße/Lange Straße folgende Maßnahmen umzusetzen: - Deutliche und eindeutige Beschilderung und Markierung der Geradeausspur sowie der in der Fahrbahnmitte gelegenen Linksabbiegerspur der Allerheiligenstraße in Richtung Innenstadt bzw. Main im Bereich der Ampelanlage der Lange Straße. - Wesentlich größere und auf den fließenden Verkehr ausgerichtete Tempo-30-Schilder in der Allerheiligenstraße im Bereich der Liegenschaften Battonnstraße 1-3 sowie auf der gegenüberliegenden Straßenseite. - Eine deutlich sichtbare Markierung mit Hinweis auf Tempo 30 im vorgenannten Bereich. - Einen Hinweis auf die folgende Tempo-30-Zone (in der Allerheiligenstraße) im Bereich der Ampelanlage vor der Lange Straße. Begründung: Regelmäßig wird verkehrswidrig von der Linksabbiegerspur zur Lange Straße geradeaus in die Allerheiligenstraße gefahren. Dies führt zu gefährlichen Situationen für alle Beteiligten, aber insbesondere für den Radverkehr, da die Allerheiligenstraße für zwei nebeneinander fahrende Pkw zu schmal ist. Allerdings ist die Straße zu breit für eine einzige Fahrspur und lädt damit zum Schnellfahren ein. Die beiden Hinweisschilder auf Tempo 30 können nur mit Mühe gesehen werden, da sie viel zu klein sind. Zusätzlich ist eines der beiden Schilder nicht auf die Fahrbahn gerichtet und macht die gesamte Beschilderung daher nochmals wirkungsloser (siehe Foto). Seit Jahren fordern Bewohnerschaft, Gewerbetreibende und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Eltern der verschiedenen Kinder- und Jugendeinrichtungen eine wirkungsvolle Verkehrsberuhigung der Allerheiligenstraße. Die Geschwindigkeiten und die Fallzahlen (das zeigen auch die letzten Zahlen der Verkehrsüberwachung) sind deutlich zu hoch. Die Beschwerdelage reicht bis in den Bereich Stoltzestraße/Battonnstraße. Wegen der Kindereinrichtungen und der Schulwege ist es auch angebracht, eine Markierung mit Hinweis auf Tempo 30 im Bereich der Allerheiligenstraße/Lange Straße anbringen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 272 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schandfleck Mainova-Gebäude in der Allerheiligenstraße 9

14.08.2018 · Aktualisiert: 21.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3550 entstanden aus Vorlage: OF 686/1 vom 29.07.2018 Betreff: Schandfleck Mainova-Gebäude in der Allerheiligenstraße 9 Vorgang: OM 2617/13 OBR 1; ST 155/14 Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OM 3550 durch die Vorlage OA 304 ersetzt wurde. Mit der Stellungnahme vom 24.01.2014, ST 155, hat der Magistrat über die damals schon fünf Jahre zurückliegenden Anstrengungen zur Verbesserung der Außenansicht der Fassade berichtet und sogar bauliche Maßnahmen zur dauerhaften Verbesserung angedeutet. Es wurde angekündigt, "auch künftig" die Liegenschaft zu "reinigen". Immerhin - so der Magistrat im Jahr 2014 - könne die Mainova "keine Gewähr für neuerliche Verschmutzungen" geben. Letztere zaghafte Aussage stimmte die sich nicht an den Schandfleck gewöhnen wollende Anwohnerschaft hoffnungsvoll. Umso größer ist die Enttäuschung heute. Obwohl die Mainova "keine Gewähr für neuerliche Verschmutzungen" übernahm, sind diese eingetreten. Der Anblick ist also weiterhin trostlos. Eine erwogene Vermietung der kleinen Räumlichkeiten an einen Gewerbetreibenden oder eine anderweitige Nutzung ist ausgeblieben. Der Bereich verwahrlost und infiziert das Quartier durch seinen schmuddeligen Anblick. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten: - Welche Bemühungen wurden im Einzelnen seit 2014 unternommen, um das Ladengeschäft einer Nutzung durch Gewerbetreibende zuzuführen? - Wenn es Vermietungsbemühungen gegeben hat, woran ist eine Vermietung gescheitert? - Wurden anderweitige Nutzungen (z. B. gemeinnützige Organisationen, künstlerische Aktivitäten) in Erwägung gezogen? - Welche Möglichkeiten gibt es, Drogenbunker an der Fassade und Einfahrt zu beseitigen und wird der Magistrat dafür Sorge tragen, diese umsetzen zu lassen? - Wie oft werden Reinigungsarbeiten durchgeführt und gibt es Möglichkeiten, den Turnus zu erhöhen? - Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um den Eintrag von Verschmutzung durch das (auch geschlossene) Tor zu vermindern und wird der Magistrat dafür Sorge tragen, dass diese Maßnahmen umgesetzt werden? Begründung: Die Mainova wirft jährlich viel Geld für Sponsoring aus dem Fenster. Mit einem Bruchteil des für Sponsoring verwendeten Geldes könnte der Imageschaden Allerheiligenstraße 9 beseitigt und die Räumlichkeiten einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden. Diese lustige und verwahrloste Fassade lädt auf vielfältige Weise dazu ein, Drogen zu bunkern. Weitere Bunkermöglichkeiten im Detail. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2617 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 155 Anregung vom 18.09.2018, OA 304 Aktenzeichen: 65 0

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