Installation von Fahrradbügeln hier: Rechneigrabenstraße
Begründung
Rechneigrabenstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bereich gegenüber Rechneigrabenstraße 14 Fahrtrichtung Obermainanlage vor dem Zebrastreifen mehrere Fahrradbügel aufstellen zu lassen. Begründung: In dem Bereich gibt es zu wenige Möglichkeiten zum An- und Abschließen von Fahrrädern. (Siehe Anlage, Foto unten: Dr. Seyfeddin Pehlivan)
Inhalt
Antrag vom 26.05.2019, OF 967/1
Betreff: Installation von Fahrradbügeln hier: Rechneigrabenstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bereich gegenüber Rechneigrabenstraße 14 Fahrtrichtung Obermainanlage vor dem Zebrastreifen mehrere Fahrradbügel aufstellen zu lassen. Begründung: In dem Bereich gibt es zu wenige Möglichkeiten zum An- und Abschließen von Fahrrädern. (Siehe Anlage, Foto unten: Dr. Seyfeddin Pehlivan)Beratung im Ortsbeirat: 1