Meine Nachbarschaft: Lange Straße
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Vorlagen
Entwicklung der Fahrgastzahlen der Straßenbahnlinie 14
Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3422 entstanden aus Vorlage: OF 250/4 vom 24.07.2018 Betreff: Entwicklung der Fahrgastzahlen der Straßenbahnlinie 14 Vorgang: B 95/18 Der Magistrat wird gebeten, die Entwicklung der Fahrgastzahlen der Straßenbahnlinie 14 im Hinblick auf den Wechsel der Streckenführung im Dezember 2018 zu prüfen. Hierfür bietet es sich an, die Zahlen von Oktober/November 2018 mit denen von März/April 2019 zu vergleichen. Der Fokus sollte dabei auf der Entwicklung der Nutzung der Direktverbindung ab Ernst-May-Platz bis Allerheiligentor liegen. Begründung: Laut der Vorlage vom 16.03.2018, B 95, soll die Straßenbahnlinie 14 ab dem Fahrplanwechsel im Dezember dieses Jahres eine neue Streckenführung erhalten. Anstelle der jetzigen Strecke von Bornheim nach Sachsenhausen soll die Straßenbahn wie folgt verkehren: Bornheim Ernst-May-Platz - Zoo - Ostendstraße - Börneplatz - Willy-Brandt-Platz - Hauptbahnhof - Galluswarte - Galluspark - Ordnungsamt - Rebstöcker Straße - Schwalbacher Straße - Galluswarte und wieder zurück nach Bornheim. Der Ortsbeirat stimmte der Vorlage B 95 mehrheitlich zu. Die Mitglieder des Ortsbeirats erreichten jedoch derweil viele Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern, welche die aktuelle Streckenführung der Straßenbahnlinie sehr wertschätzen. Allerdings wird es sicherlich auch andere Bürgerinnen und Bürger geben, die sich über die neue Strecke freuen werden, die sie auf dem direkten Weg zum Theater und zum Hauptbahnhof bringen wird. Vor diesem Hintergrund sollte die Entwicklung der Fahrgastzahlen der Straßenbahnlinie 14 geprüft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.03.2018, B 95 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1978
Für ein sauberes Gelände „Uhlandschule/AHRS/KiZ“
Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3425 entstanden aus Vorlage: OF 253/4 vom 24.07.2018 Betreff: Für ein sauberes Gelände "Uhlandschule/AHRS/KiZ" Der Ortsbeirat 4 unterstützt den runden Tisch "Gelände Uhlandschule/AHRS/KiZ" und bittet den Magistrat, die nötigen Rahmenbedingungen für ein im Sinne der betroffenen Kinder ordentliches, sauberes und sicheres Gelände zu schaffen. Unter anderem sind folgende Maßnahmen zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Verlegen der Schuleingänge Ostendstraße und Hanauer Landstraße auf einen bereits angelegten Durchgang (aktuell Tartanbahn) hinter der Abendhaupt-/ und Abendrealschule (AHRS) und der Turnhalle der Uhlandschule und Schließen der bisherigen Zugänge zum Pausenhof; 2. Öffnen des bereits angelegten Durchgangs hinter der AHRS und der Turnhalle der Uhlandschule und Bestehenbleiben der bisherigen Zugänge. Elternlotsen sind bereit, für einen gewissen Zeitraum an den Zugängen zur Uhlandschule zu stehen und die Passantinnen und Passanten auf den neuen Durchgang hinzuweisen ; 3. Schaffen einer Raucherzone für die Raucherinnen und Raucher der AHRS, z. B. mit einem Unterstand und einem Aschenbecher auf der von der Uhlandschule wegweisenden Seite; 4. Verlegen des Haupteingangs der AHRS auf die gegenüberliegende Seite (Haupt- und Noteingang würden auf diese Weise vertauscht); 5. Trennen der Schulzugänge von Uhlandschule und AHRS. Die bisherigen Zugänge würden nur für die Uhlandschule gelten. Der Haupteingang der AHRS müsste verlegt und der bereits angelegte Durchgang hinter der AHRS und der Turnhalle der Uhlandschule geöffnet werden. Begründung: Aktuell wird das Gelände unerlaubt als Durchgang für Passantinnen und Passanten genutzt sowie bspw. mit Kippen und von abendlichen bzw. nächtlichen Besucherinnen und Besuchern hinterlassenem Müll wie Pizzaverpackungen und Flaschen verunreinigt. Der Elternbeirat der Uhlandschule hat daher gemeinsam mit dem Kinderbüro einen runden Tisch "Gelände Uhlandschule/AHRS/KiZ" initiiert. Im Sinne des Kindesschutzes müssen die Grundlagen für ein sauberes und sicheres Gelände geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2057 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 846
Erneut: Schutzstreifen für das Radfahren auf der Obermainanlage
Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3423 entstanden aus Vorlage: OF 251/4 vom 24.07.2018 Betreff: Erneut: Schutzstreifen für das Radfahren auf der Obermainanlage Vorgang: OM 1130/17 OBR 1; ST 702/17; OM 2028/17 OBR 1; ST 1954/17; OM 2311/17 OBR 3; OM 2466/17 OBR 4; ST 1032/18 Der Magistrat wird erneut gebeten, auf der Obermainanlage zwischen Flößerbrücke und Sandweg einen Schutzstreifen für Radfahrende einzurichten. Begründung: Am 17.01.2017 hat der Ortsbeirat 1 mit seiner Anregung OM 1130 den Magistrat gebeten, auf der Obermainanlage Schutzstreifen für Radfahrende anzulegen, weil das Fahren von Pendlern in der Anlage selbst gefährlich sei und zu Konflikten mit dem Fußgängerverkehr führe. Am 10.04.2017 erklärte der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 702, dass er zu dieser Anregung wegen fehlender "Ämterabstimmung" keine Stellungnahme abgeben könne. Am 22.08.2017 forderte der Ortsbeirat 1 mit seiner Anregung OM 2028 den Magistrat auf, nach sieben Monaten Stellung zu nehmen. Am 22.09.2017 hat der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1954 dann geantwortet, es müsse zunächst eine "Verkehrsuntersuchung" erstellt werden, bevor ein Schutzstreifen eingerichtet werden kann. Am 28.11.2017 hat der Ortsbeirat 4 den Magistrat mit seiner Anregung OM 2466 gebeten, eine entsprechende Verkehrsuntersuchung vorzunehmen. Am 08.06.2018 war in der Stellungnahme des Magistrats ST 1032 keine Rede mehr von einer Verkehrsuntersuchung, stattdessen wurde lapidar auf "unterschiedliche Straßenquerschnitte" verwiesen, die eine Realisierung "nicht ohne Weiteres" möglich machen. Der Magistrat verwies so nach bald acht Monaten Überlegens auf eine Tatsache, die seit Jahrzehnten unverändert besteht und keiner Verkehrsuntersuchung bedarf. Angesichts der wechselnden Begründungen auf die Anregungen der Ortsbeiräte 1 und 4 erscheinen diese Stellungnahmen in ihrer Gesamtheit wie Ausflüchte. Die Notwendigkeit von Schutz- und Radstreifen auf dem Anlagenring wird hierdurch allerdings nicht geringer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1130 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 702 Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2028 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1954 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2311 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2466 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1032 Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2359 Antrag vom 29.01.2019, OF 308/4 Anregung an den Magistrat vom 12.02.2019, OM 4213
Zukunft des Gebäudes „Hotel Luxor“, Allerheiligentor 2-4
Antrag vom 29.07.2018, OF 684/1 Betreff: Zukunft des Gebäudes "Hotel Luxor", Allerheiligentor 2-4 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Was soll mit dem Gebäude (ehem. Hotel Luxor) geschehen? Welche künftige Nutzung ist vorgesehen? 2. Finden dort zur Zeit Bauarbeiten statt? 3. Wenn nein, wann werden diese fortgeführt? 4. Wann ist mit einer Fertigstellung zu rechnen? Begründung: Lt. Bauschild sind (mit Verweis auf eine Baugenehmigung vom 17.10.2017) eine Umnutzung in eine Schankwirtschaft und eine Fassadensanierung vorgesehen. Tatsächlich sieht es aber so aus, dass im gesamten Gebäude gebaut wurde und die Bautätigkeit nun ruht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 14.08.2018, TO I, TOP 47 Beschluss: Auskunftsersuchen V 966 2018 Die Vorlage OF 684/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ruhende Baustelle Lange Straße 18
Antrag vom 28.07.2018, OF 694/1 Betreff: Ruhende Baustelle Lange Straße 18 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Nach Beobachtungen der Anwohnerschaft ruht die im Betreff genannte Baustelle seit geraumer Zeit. Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu geben, wann mit einem Weiterbau und Fertigstellung der begonnenen Baumaßnahmen zu rechnen ist. Das Bauschild verweist auf eine Baugenehmigung von 2014. Kann der Magistrat an die Bauherrenschaft herantreten und darum bitte, die hässlich und zerrissene Plane durch ein helle und nicht zerrissene Plane zu ersetzen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 14.08.2018, TO I, TOP 57 Beschluss: Auskunftsersuchen V 968 2018 Die Vorlage OF 694/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wohnungsleerstände in der Battonnstraße 7 bis 21
Antrag vom 28.07.2018, OF 687/1 Betreff: Wohnungsleerstände in der Battonnstraße 7 bis 21 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Anlässlich einer Ortsbegehung wurde von Anwohnerinnen und Anwohnern festgestellt, dass - nachdem Leerstände in diesem Bereich schon seit längerer Zeit beklagt werden - nun weitere dringend benötigte Wohnungen durch Leerstehenlassen dem Wohnungsmarkt entzogen wurden. Dies vorangestellt ,wird der Magistrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: - Wie viele Wohnungen stehen in diesem Bereich leer? - Seit wann werden diese Wohnungen nicht mehr vermietet? - Liegen dem Magistrat Erkenntnisse darüber vor, warum die Eigentümerin die Wohnungen leer stehen lässt. Wenn ja, was sind die Beweggründe? Wenn nein, wird der Magistrat gebeten, zu entsprechenden Erkenntnisse über die Eigentümerin zu gelangen und diese dem Ortsbeirat mitzuteilen. - Liegen dem Magistrat Erkenntnisse über einen bevorstehenden oder zu einem später beabsichtigtem Abbruch der Gebäude vor? - Was wird der Magistrat unternehmen, damit die leer stehenden Wohnungen schnellstmöglich wieder einer Wohnnutzung zugeführt werden? Begründung: Angesichts der drängenden Wohnungsnot und hier insbesondere bei den preisgünstigeren Wohnung ist das Leerstehenlassen von Wohnungen - aus welchen Gründen auch immer - ein Skandal erster Güte. Seit einigen Jahren wird in der Anwohnerschaft und der angrenzenden Bevölkerung über das Verhalten der Eigentümerin diskutiert und spekuliert. Angesichts des immer größer werdenden Leerstandes ist es an der Zeit, dass der Magistrat dazu beiträgt, dass die Betroffenen über die Absichten und Planungen in diesem Bereich informiert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 14.08.2018, TO I, TOP 50 Beschluss: Auskunftsersuchen V 967 2018 Die Vorlage OF 687/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wegweiser für Fahrradspuren
Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3355 entstanden aus Vorlage: OF 448/3 vom 15.03.2018 Betreff: Wegweiser für Fahrradspuren Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an unübersichtlichen Kreuzungen wie z. B. jene am Eschernheimer Tor oder an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Bleichstraße/Seilerstraße zusätzliche Wegweiser zu weiterführenden Fahrradspuren installiert werden können. Sie sollen den Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern die vorgesehene Wegführung anzeigen und hierdurch eine Hilfestellung geben, um die richtige und vorgesehene Wegführung wählen zu können . Diese ist oft situativ nicht erfassbar. Begründung: Fahrspuren für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sind häufig vorhanden und sehr zu begrüßen. Sie nützen jedoch wenig, wenn die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer verloren auf der Kreuzung stehen, weil es ihnen kurzfristig nicht möglich war, die intendierte Verkehrsführung zu durchschauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2018, ST 1989 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 7
Blitzer auf dem Mainufer
Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3308 entstanden aus Vorlage: OF 886/5 vom 20.05.2018 Betreff: Blitzer auf dem Mainufer Der Magistrat wird gebeten, den für Fußgänger und Fahrradfahrer lebensgefährlichen Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen von Kraftfahrzeugen auf dem Mainufer entgegenzutreten und die folgenden Ampeln regelmäßig mit Blitzern zu überwachen: - Untermainbrücke; - Eiserner Steg; - Alte Brücke; - Ignatz-Bubis-Brücke; - Flößerbrücke. Die Überwachungen sollen zwischen Juli und Dezember an jeder Brücke zweimal stattfinden. Der Ortsbeirat soll über das Ergebnis informiert werden. Stationäre Überwachungen sind dann abhängig von der Häufung der Verstöße in Erwägung zu ziehen. Begründung: Sachsenhäuser Bürger fühlen sich durch die regelmäßigen Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße von Kraftfahrzeugen auf dem Mainufer gefährdet. Diese werden sowohl tagsüber - vorwiegend im Berufsverkehr - beobachtet als auch abends. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1729 Aktenzeichen: 32 4
Unterlassene Geschwindigkeitskontrollen in der Battonnstraße und der Stoltzestraße
Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3239 entstanden aus Vorlage: OF 624/1 vom 21.05.2018 Betreff: Unterlassene Geschwindigkeitskontrollen in der Battonnstraße und der Stoltzestraße Vorgang: OA 2679/90 OBR 1; ST 573/18 Seit Jahren erreichen den Ortsbeirat Klagen über zu schnelles Fahren in den Wohnstraßen Allerheiligenstraße, Battonnstraße und Stoltzestraße. Nicht nur Bewohnerinnen und Bewohner melden regelmäßig Gefahren, sondern auch Vertreterinnen und Vertreter von Kindereinrichtungen oder Gewerbetreibende. Umso verwunderlicher ist, dass auch im Jahr 2017 laut der mit Stellungnahme vom 09.03.2018, ST 573, vorgelegten Übersicht von durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen lediglich die Allerheiligenstraße mit immerhin 41 Messungen berücksichtigt wurde, welche zu 3.310 Verwarnungen/Anzeigen führten. Dies ist die höchste Anzahl an Verwarnungen/Anzeigen an einem Messpunkt im Ortsbezirk 1. Die überdurchschnittlich hohe Übertretungsquote von 14,2 Prozent in der Allerheiligenstraße bestätigt den Eindruck von vielen Anwohnerinnen und Anwohnern der direkt daran anschließenden Stoltzestraße, dass dort nicht minder schnell (und laut) gefahren wird. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, die Geschwindigkeiten in der Stoltzestraße und der Battonnstraße ebenfalls regelmäßig zu überwachen und dem Ortsbeirat zeitnah über die Ergebnisse zu berichten. Begründung: Die Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere der Stoltzestraße, fühlen sich durch die lange Untätigkeit des Magistrats und des zu ertragenden Lärms im Stich gelassen. Es ist gut und richtig, dass Überwachungsmaßnahmen in der Allerheiligenstraße in großer Zahl durchgeführt wurden. Dass aber die (dichter bewohnten) Bereiche Stoltzestraße und Battonnstraße mit ihren Kindereinrichtungen überhaupt nicht überwacht werden, ist unverständlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 573 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1709 Aktenzeichen: 32 4
Umleitungsmaßnahmen nach Sperrung der nördlichen Mainuferstraße
Antrag vom 21.05.2018, OF 618/1 Betreff: Umleitungsmaßnahmen nach Sperrung der nördlichen Mainuferstraße Der Magistrat hat in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl an Erfahrungen und Daten zum Straßenverkehr gesammelt und erhoben sowie daraus Prognosen zum etwaigen Verlauf im Falle von Umleitungen erstellt bzw. ist dazu in der Lage, diese erstellen zu lassen. Dies vorangestellt wird der Ortsvorsteher aufgefordert, dem Magistrat im Zusammenhang mit der geplanten und auch vom Ortsbeirat begrüßten Sperrung der nördlichen Mainuferstraßen folgende Fragen zu stellen: Wird der Magistrat Ausweichrouten einrichten oder empfehlen lassen? Wenn ja, welche sind dies? Wenn nein, warum nicht. Welche Ausweichstrecken kommen inner- und außerhalb des Ortsbezirks 1 erfahrungsund/oder erwartungsgemäß im Zuge der geplanten Sperrung in Frage? Von wie vielen Fahrzeugen werden die nördlichen Mainuferstraßen zur Zeit täglich durch -schnittlich je Richtung genutzt? Wird der Magistrat Maßnahmen ergreifen, um zu vermeiden, dass sich zusätzliche verkehrliche Belastungen für Anwohnerinnen und Anwohner in der Allerheiligenstraße, Stoltzestraße, Battonnstraße und Berliner Straße ergeben? Wenn ja, welche im Einzelnen? Wenn nein, was sind die Gründe hierfür? Welche Schritte wird der Magistrat unternehmen, um Verkehrslasten des Individualver-kehrs insgesamt auf dieser Strecke zu reduzieren? Hiermit sind insbesondere gemeint: Verlagerung des Pendlerverkehrs auf den ÖPNV und Förderung des Radverkehrs (gerade in diesem Abschnitt und den Anschlussrouten). Ist mit zusätzlichen Behinderungen der Straßenbahn in der Battonnstraße zu rechnen? Wenn ja, was wird der Magistrat vorbeugend und begleitend dagegen unternehmen? Wenn nein, warum ist nicht mit zusätzlichen Behinderungen der Straßenbahn zu rechnen, obwohl diese schon heute dort oft im Stau steckt und bei zusätzlichem Individualverkehr sich diese Situation verschlimmern dürfte? 7. Durch Zunahme des Individualverkehrs in der Berliner Straße, Battonnstraße, Stoltze-straße und Allerheiligenstraße wird sich eine höhere Trennungswirkung in den Wohnquartieren ergeben. Was wird der Magistrat unternehmen um diese die Lebensqualität mindernde und jetzt schon als starke Belastung empfundene Trennungswirkung durch z. B. zusätzliche Querungsmöglichkeiten für zu Fuß Gehende zu minimieren? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 05.06.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 900 2018 Die Vorlage OF 618/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Radweg Allerheiligenstraße
Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3132 entstanden aus Vorlage: OF 604/1 vom 22.04.2018 Betreff: Radweg Allerheiligenstraße Vorgang: OM 633/16 OBR 1; ST 1759/16 Mit Stellungnahme vom 09.12.2016, ST 1759, teilt der Magistrat dem Ortsbeirat mit, er werde eine Planung für die Neuaufteilung des Straßenquerschnittes der Allerheiligenstraße zwischen Allerheiligentor und Stoltzestraße erstellen und dem Ortsbeirat "bei nächster Gelegenheit" vorstellen. Für eine erforderliche Neuordnung des Knotenpunktes Breite Gasse/Allerheiligenstraße/Stolt zestraße würden mehrere Varianten vorgestellt, darunter auch "der vorgeschlagene Kreisplatz". Hierzu ist zunächst festzuhalten, dass der Ortsbeirat keinen Kreisplatz vorgeschlagen hat, sondern einen echten Kreisverkehr. Dies hat zum Ziel, die Geschwindigkeit in der Stoltze-straße deutlich zu senken. Nachdem nun mehr als ein Jahr verstrichen ist, wird der Magistrat aufgefordert, dem Ortsbeirat die angekündigte Planung vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 633 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1759 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1963 Antrag vom 23.08.2020, OF 1388/1 Auskunftsersuchen vom 15.09.2020, V 1753 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsbelastung durch das Innovationsviertel
Antrag vom 05.04.2018, OF 450/3 Betreff: Verkehrsbelastung durch das Innovationsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: - Wie lange dauert nach heutigem Stand eine Autofahrt von der Friedberger Landstraße, Einmündung Gießener Straße, zu folgenden Punkten (jeweils (im Berufsverkehr von 07:00 -10:00 Uhr und von 16:00 - 19:00 Uhr): a) Innenstadt (Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße/Battonnstraße b) Autobahnanschluss Miquell-Adickesallee in Höhe des Grüneburkparks c) Kreuzung Habsburger-/Wittelsbacherallee d) Autobahnanschluss Friedberger Landstraße - Wie lange werden sich diese Fahrzeiten darstellen, wenn zusätzlicher Verkehr durch die Bewohner des Innovationsviertels hinzukommt (auf Basis statistischer Zahlen prognostiziert und unter der Annahme von bis zu 1500 Wohnung und entsprechend großer Anzahl von Parkplätzen/Tiefgaragen im Innovationsviertel)? - Sieht der Magistrat Möglichkeiten die Auswirkungen zusätzlichen Autoverkehrs durch die Bewohner des Innovationsviertel abzumildern, durch zum Beispiel ein weitgehend autofreies Quartier, ein Quartier mit reduzierter Autoverfügbarkeit oder durch schwerpunktmäßigen Carsharing-Einsatz? Begründung: Anlässlich der Vorstellung der Pläne für das Innovationsviertel in der Dezembersitzung des Ortsbeirates 3 wurde deutlich auf die Verkehrsprobleme rund um das zu errichten Quartier hingewiesen. Die einzig mögliche Andienung über die Friedberger Landstraße hat nur eine sehr begrenzte Kapazität. Die Lösung kann eigentlich nur sein, ein wirklich weitgehend autofreies Quartier zu errichten. In diesem Sinne sollten auch dezentrale Tiefgaragen vermieden werden, um möglichst nur eine Zu- und Abfahrt zum Viertel zu haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 831 2018 Die Vorlage OF 450/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgende vierte Frage angefügt wird: "Wie schätzt der Magistrat damit verbundene Auswirkungen auf die Nachbarwohngebiete (Beispiel Postareal) ein?" Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Post- und DHL-Partnerfiliale im Kiosk Glauburg wird Ende März schon wieder geschlossen!
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2018, OM 2912 entstanden aus Vorlage: OF 447/3 vom 15.03.2018 Betreff: Post- und DHL-Partnerfiliale im Kiosk Glauburg wird Ende März schon wieder geschlossen! Der Magistrat wird gebeten, seinen Einfluss bei der Post bzw. DHL dahin gehend geltend zu machen, dass eine große Post- und DHL-(Partner-)filiale im westlichen Nordend zwischen Eckenheimer Landstraße und Oeder Weg erhalten bleibt. Die Paketabholung im westlichen Nordend sollte auch dort sein. Begründung: Für viele Nordendler ist die Filiale auf der Ostzeil/Ecke Lange Straße für die Paketabholung oder -aufgabe ein unzumutbar weiter Weg und ohne direkten ÖPNV-Anschluss. Die Kleinstpartnerpost im Gebäude der Firma Merz kann die Post- und Paketmengen, die in der ehemaligen Filiale in der Fürstenberger Straße beziehungsweise im Kiosk Glauburg anfielen, platzmäßig nicht schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1141 Aktenzeichen: 92 31
Blumenkübel - neue Paten finden
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2785 entstanden aus Vorlage: OF 516/1 vom 02.02.2018 Betreff: Blumenkübel - neue Paten finden Vorgang: V 553/17 OBR 1; ST 2299/17 Der Magistrat wird aufgefordert, die Paten der Blumenkübel in der Schützenstraße und der Brückhofstraße ausfindig zu machen und anschließend zu befragen, ob sie die Patenschaft weiter übernehmen wollen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Magistrat aufgefordert, neue Paten zu finden. Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, alle Blumenkübel mit einem Hinweisschild auszustatten, auf dem Name und Telefonnummer des jeweiligen Paten steht, wie dies auch bei den Bücherschränken der Fall ist. Außerdem wird der Magistrat gebeten, eine erneute Prüfung für die Pflanzung von Bäumen statt der Blumenkübel vorzunehmen. Begründung: In der Stellungnahme vom 20.11.2017, ST 2299, berichtet der Magistrat, dass die Pflege und Bepflanzung der Blumenkübel durch Paten zu gewährleisten ist. Dies scheint in den letzten Jahren aber nicht zu funktionieren. Es ist auch nicht nachvollziehbar, wer diese Paten sein sollen. Da das Grünflächenamt nicht in der Lage zu sein scheint, diese Blumenkübel zu pflegen, müssen die Paten dringend darauf hingewiesen werden, dass sie ihrer Aufgabe nachkommen müssen oder es sollten neue Paten gefunden werden. Um die Verantwortung der Paten zu stärken, sollten - wie bei den Bücherschränken - deren Namen auf den Blumenkübeln öffentlich gemacht werden. 1989 wurden die Blumenkübel mit der Begründung aufgestellt, es sei wegen unterirdischer Trassenverläufe nicht möglich, an diesen Stellen Bäume zu pflanzen. Da seitdem viele Jahrzehnte vergangen sind, wird der Magistrat gebeten, hier eine erneute Prüfung durchzuführen, denn Bäume wären auf jeden Fall einfacher zu pflegen und besser für das Klima. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.08.2017, V 553 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2299 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 984 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2018, ST 2332 Aktenzeichen: 67 0
Fahrradstreifen Obermainanlage
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2466 entstanden aus Vorlage: OF 182/4 vom 07.11.2017 Betreff: Fahrradstreifen Obermainanlage Vorgang: OM 1130/17 OBR 1; ST 1954/17; OM 2311/17 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, im Anschluss an die Vorlage ST 1954 eine Verkehrsuntersuchung oder Modellrechnung mit dem Ziel zu erstellen, dass Radstreifen und/oder Schutzstreifen auf der Obermainanlage angebracht werden können. Begründung: Wie der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1954 richtig ausführt, ist die Obermainanlage selbst nicht geeignet, den radfahrenden Alltags- und Pendlerverkehr konfliktfrei aufzunehmen. Immer wieder kommt es zu gefährlichen Begegnungen. Die Grünanlage ist vielleicht noch für den radelnden Freizeitverkehr, aber sicher nicht für zügiges Fahren geeignet. Aktuell gibt es den Beginn eines Radstreifens direkt am südlichen Beginn der Obermainanlage, der sich dann nach 50 Metern in einen schmalen Schutzstreifen verengt und dann nach weiteren 50 Metern einfach aufhört. Hier ist eine Fortsetzung sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1130 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1954 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2311 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1032 Antrag vom 24.07.2018, OF 251/4 Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3423 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 4 am 10.04.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 4 am 05.06.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Vorstellung der Planungen und Absichten Neubauprojekt Lange Straße/Breite Gasse/Allerheiligenstraße
Antrag vom 23.10.2017, OF 439/1 Betreff: Vorstellung der Planungen und Absichten Neubauprojekt Lange Straße/Breite Gasse/Allerheiligenstraße Der Ortsvorsteher wird aufgefordert zur nächsten Sitzung des Ortsbeirates in der Innenstadt Vertreterinnen und Vertreter der Investoren, der beteiligten Architekten und Planer, sowie des Magistrats zu einer Vorstellung des im Betreff genannten Projektes, sowie zur Beantwortung von Fragen einzuladen. Damit soll den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit gegeben werden, das Projekt näher kennen zu lernen, Fragen stellen zu können und Anregungen zu geben. Begründung: Nach Jahrzehnten der Minder- und Fehlnutzung des Geländes und eines Niedergang des ganzen Viertels, schöpft die Anwohnerschaft und die angesiedelte Geschäftswelt Hoffnung. Im Zuge der Entwicklung und Umsetzung des Projekts sollte der Sachverstand der Bewohnerschaft und hier insbesondere der Interessengemeinschaft Allerheiligenviertel (IGAV) einfließen können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 1 am 07.11.2017, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 439/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Überwachungskameras für das Allerheiligenviertel
Antrag vom 03.08.2017, OF 381/1 Betreff: Überwachungskameras für das Allerheiligenviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert für mehr Sicherheit im Allerheiligenviertel zu sorgen, indem in Absprache mit der Polizei, an geeigneten Orten im Allerheiligenviertel Überwachungskameras aufgestellt werden. Begründung: Das Allerheiligenviertel ist seit vielen Jahren der zweite Brennpunkt in Frankfurt für Prostitution und Drogenkriminalität. In letzter Zeit hat sich die Situation dort nochmals verschärft. Dealergruppen belagern nachts die Straßen, so dass Anwohner sich nach Anbruch der Dunkelheit kaum noch auf die Straße trauen. Teilweise hat sich die Dealerszene für weiche Drogen vom Bahnhofsviertel hier her verlagert, da im Bahnhofsviertel in den letzten Monaten verschärft kontrolliert wurde. Durch das Anbringen von Kameras kann die Polizei die Situation vor Ort besser beobachten und schneller eingreifen. Aber auch die Strafverfolgung durch die Polizei würde durch Kameras erheblich erleichtert werden. Es ist dringend notwendig, dass sich die Sitution für die Anwohner vor Ort verbessert. Sinnvolle Standorte für die Kameras könnten sein: Allerheiligenstraße/Ecke Breite Gasse und Allerneiligenstraße/Klingerstraße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 22.08.2017, TO I, TOP 31 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 381/1 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 381/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: SPD, CDU und 1 FDP gegen fraktionslos (= Ablehnung); GRÜNE, LINKE. und 1 FDP (= Enthaltung) 15. Sitzung des OBR 1 am 19.09.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 381/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, PARTEI und fraktionslos gegen SPD und CDU (= Annahme)
„Blumenkübel“ aus Beton
Antrag vom 03.08.2017, OF 379/1 Betreff: "Blumenkübel" aus Beton Der Ortsbeirat möge beschließen: In der Schützenstraße und in der Brückhofstraße stehen einige Blümenkübel oder Pflanzkübel aus Beton. Diese sehen nicht so aus, als würden sie gepflegt oder bepflanzt werden. Es wächst nur Unkraut darin. Vor diesem Hintergrund möge der Magistrat folgende Fragen beantworten. 1. Wer ist für die Pflege bzw. Bepflanzung der Blumenkübel in der Schützenstraße zuständig? 2. Wer ist für die Pflege bzw. Bepflanzung der zwei Blumenkübel vor dem Gebäude Brückhostraße 9 zuständig? 3. Falls das Grünflächenamt zuständig ist: In welchem Zeitabständen werden diese Blumenkübel bepflanzt oder gepflegt? 4. Ist es möglich die Blumenkübel in der Schützenstraße zu entfernen und durch die Pflanzung von Bäumen zur ersetzen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 22.08.2017, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 553 2017 Die Vorlage OF 379/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Raserei in der Stoltzestraße
Antrag vom 07.05.2017, OF 321/1 Betreff: Raserei in der Stoltzestraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Stoltzestraße in ganzer Länge zu einer einspurigen Straße umgestalten zu lassen. Begründung: Seit Jahren kämpfen Anwohnerinnen, aber auch Geschäftsleute oder Einrichtungen wie die Kindertagesstätte Schaworalle um verminderte Geschwindigkeiten in der Stoltzestraße. Mitgliedern des Ortsbeirates wird regelmäßig von Beinahunfällen sogar im Bereich des Zebrastreifens an der Battonnstraße berichtet. Die zweispurigen Straßenabschnitte verleiten zum rasen in der Wohnstraße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 23.05.2017, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 321/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU und FDP gegen GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und fraktionslos (= Annahme)
Tempo-30-Zone von 22:00 bis 06:00 Uhr für Altenhöferallee, Riedbergallee und GrafvonStauffenbergAllee
Antrag vom 26.02.2017, OF 135/12 Betreff: Tempo-30-Zone von 22:00 bis 06:00 Uhr für Altenhöferallee, Riedbergallee und Graf-von-Stauffenberg-Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, die Altenhöfer Allee, Riedbergallee sowie die Graf-von Stauffenberg-Allee als Tempo-30-Zone in den Nachtstunden von 22:00 bis 6:00 Uhr nach Abschluss des Modellversuches auszuschildern. Begründung: Für den zwischenzeitlich abgeschlossenen Modellversuch wurden in dem Pilotprojekt vier Straßen (Nibelungenallee, Eschersheimer Landstraße, Mainkai/Untermainkai/Schöne Aussicht sowie Lange Straße) stadtweit aufgenommen. Bei allen vier Straßen handelt es sich um Hauptverkehrsstraßen, die direkt in der Innenstadt liegen. Der Modellversuch hat gezeigt, dass eine Lärmreduzierung eingetreten ist. Auf Grund vieler Beschwerden von Anwohnern der Altenhöfer Allee, Riedbergallee sowie der Graf-von Stauffenberg-Allee ist Tempo 30 für diese Haupterschließungsstraßen, die sich in einem dicht besiedelten Neubaugebiet befinden, zur Lärmreduzierung notwendig. Durch Tempo 30 erfährt der Verkehr auf diesen o. g. Strecken nur eine unwesentliche Verzögerung (s. Anlage). Die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit macht den Durchgangsverkehr auf dem Riedberg unattraktiver. Somit sollte dies zusätzlich zu einer Reduzierung des überörtlichen Verkehrs in der Graf-von Stauffenberg-Allee führen. Anlage Anlage 1 (ca. 104 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 10.03.2017, TO I, TOP 7 Vor Abstimmung über die Vorlage OF 135/12 ändert die antragstellende Fraktion diese dahin gehend ab, dass die Worte "Tempo-30-Zone" durch die Worte "Tempo 30" ersetzt werden. Beschluss: Die Vorlage OF 135/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD (= Annahme)
Mehr Flächen für zukunftsträchtige Verkehrsformen schaffen
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1136 entstanden aus Vorlage: OF 212/1 vom 03.01.2017 Betreff: Mehr Flächen für zukunftsträchtige Verkehrsformen schaffen Vorgang: OM 4820/15 OBR 1; ST 406/16; OM 769/16 OBR 1 Anfang des letzten Jahres wurde auf der Mainzer Landstraße zwischen Güterplatz und Galluswarte beidseitig ein Schutzstreifen für Fahrradfahrer (gelegentlich auch Radstreifen, Fahrradstreifen, Radweg oder Radfahrweg genannt - Quelle Wikipedia) geschaffen, der von der Bevölkerung sehr gut angenommen wurde und die Verkehrssituation in diesem Bereich deutlich verbessert hat. Die Verlagerung des Individualverkehrs vom Auto auf das Fahrrad ist ein möglicher Weg, den drohenden Verkehrsinfarkt in Frankfurt zu verhindern. Der Ortsbeirat hat sich bereits in der Vergangenheit dafür ausgesprochen (vgl. z. B. Vorlage OM 769), bisher für andere Verkehrsteilnehmer exklusiv reservierte Flächen auch dem Radverk ehr zugänglich zu machen. Es gibt im Bereich des Ortsbezirks 1 weitere Straßen, die breit genug bzw. mehrspurig sind, sodass auf ihnen Schutzstreifen nach dem Vorbild der Mainzer Landstraße eingerichtet werden könnten. Dies vorangestellt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es entlang der folgenden Straßen (bzw. ggf. an welchen) möglich ist, einen Schutzstreifen nach gleicher Art wie in der Mainzer Landstraße einzurichten: - Wilhelm-Leuschner-Straße zwischen Baseler Platz und Wiesenhüttenstraße, - Gutleutstraße zwischen Willy-Brandt-Platz und Baseler Platz, - Taunusanlage, - Neue Mainzer Straße, - Hochstraße, - Bleichstraße, - Berliner Straße und Weißfrauenstraße zwischen Kornmarkt und Willy-Brandt-Platz, - Schöne Aussicht (Richtung Westen). Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, die in der Stellungnahme ST 406 abgegebene Versicherung, den Schutzstreifen auf der Mainzer Landstraße ab Galluswarte stadtauswärts weiterzuführen, alsbald umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2015, OM 4820 Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 406 Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 769 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 830 Antrag vom 08.08.2017, OF 359/1 Auskunftsersuchen vom 22.08.2017, V 551 Aktenzeichen: 32 1
Grünanlagen sind keine Fahrradschnellstraßen
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1130 entstanden aus Vorlage: OF 203/1 vom 02.01.2017 Betreff: Grünanlagen sind keine Fahrradschnellstraßen Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen gegen die Gefährdung von Personen durch zu schnell fahrende Fahrradfahrer auf den Wegen innerhalb der Grünanlagen entlang des Anlagenrings (Untermainanlage, Gallusanlage, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Eschenheimer Anlage, Friedberger Anlage und Obermainanlage) zu ergreifen. Hierbei ist insbesondere in Erwägung zu ziehen, 1. die Wege in regelmäßigen Abständen mit entsprechenden Hinweisschildern zu versehen; 2. den Anlagenring vermehrt mit Radfahrstreifen auszustatten; 3. im Rahmen einer Kampagne für ein faires Miteinander in den Grünanlagen zu werben. Die vorbezeichneten Maßnahmen könnten alternativ oder kumulativ umgesetzt werden. Begründung: Die Wege in den Grünanlagen entlang des Anlagenrings (Wallanlagen) werden sowohl von Fußgängern als auch von Fahrradfahrern genutzt. Hierbei kommt es häufig zu Nutzungskonflikten, weil Fahrradfahrer dort unangemessen schnell fahren und damit Fußgänger behindern und gefährden. Um die Akzeptanz der Nutzung der Wege auch durch Fahrradfahrer zu erhalten und zu stärken, sollte darauf hingewirkt werden, diese Nutzungskonflikte einzudämmen, indem Fahrradfahrer zu größerer Rücksichtnahme angehalten werden. Entsprechende Hinweisschilder können helfen, bei den Fahrradfahrern ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass die Wege nur mit angemessener Geschwindigkeit, ggf. auch Schrittgeschwindigkeit, befahren werden sowie Fußgänger und spielende Kinder nicht behindert oder gefährdet werden dürfen. Die vermehrte Ausstattung der Straßen des Anlagenrings mit Radfahrstreifen kann bewirken, dass Fahrradfahrer, insbesondere solche, die schneller fahren wollen, auf diese ausweichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 702 Antrag vom 02.08.2017, OF 361/1 Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2028 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1954 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2311 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2466 Antrag vom 24.07.2018, OF 251/4 Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3423 Aktenzeichen: 67 0
Verkehrsregelung in der Oskar-von-Miller-Straße und Horst-Schulmann-Straße
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1100 entstanden aus Vorlage: OF 78/4 vom 01.01.2017 Betreff: Verkehrsregelung in der Oskar-von-Miller-Straße und Horst-Schulmann-Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. in den genannten Straßen Tempo 30 und 2. in der Oskar-von-Miller-Straße, Höhe Hausnummer 48, einen Fußgängerüberweg (Zebrasteifen) anzuordnen. Begründung: Es gibt Klagen wegen überhöhter Geschwindigkeiten vor allem in der Oskar-von-Miller-Straße, während andererseits z. B. die Kindereinrichtung erreicht werden will. Im Zuge der Horst-Schulmann-Straße gibt es zudem zwischen Sonnemannstraße und den Freizeitmöglichkeiten an der Weseler Werft einen steten Fußgängerstrom, der an der genannten Stelle die Oskar-von-Miller-Straße kreuzt. Aus den genannten Gründen ist eine Verminderung der Regelgeschwindigkeit wünschenswert, ebenso wie eine gesicherte Querungsmöglichkeit für Fußgänger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.03.2017, ST 678
Spielplatz zwischen Obermainstraße und Obermainanlage, Rutschbahn
Antrag vom 14.11.2016, OF 67/4 Betreff: Spielplatz zwischen Obermainstraße und Obermainanlage, Rutschbahn Der Ortsbeirat bezuschusst aus seinem Budget eine neue Rutschbahn für den o.g. Spielplatz mit 8.000 Euro. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 4 am 29.11.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 67/4 wurde zurückgezogen.
Spielplatz zwischen Obermainstraße und Obermainanlage, weitere Spielgeräte
Antrag vom 14.11.2016, OF 68/4 Betreff: Spielplatz zwischen Obermainstraße und Obermainanlage, weitere Spielgeräte Der Ortsbeirat bezuschusst aus seinem Budget weitere Spielgeräte für den o.g. Spielplatz mit 8.000 Euro. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 4 am 29.11.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 68/4 wurde zurückgezogen.
Spielplatz an der Obermainanlage erneuern
Antrag vom 09.11.2016, OF 66/4 Betreff: Spielplatz an der Obermainanlage erneuern Der Ortsbeirat stellt 20.000€ aus seinem Budget zur Verfügung, um den Spielplatz an der Obermainanlage zu erneuern. Bei der Erneuerung soll seitens des Grünflächenamtes auf die Wünsche der umliegenden Kindereinrichtungen eingegangen werden. Begründung: Der Spielplatz ist in keinem guten Zustand. Eine Rutsche fehlt und die anderen Spielgeräte wurden nur notdürftig instandgesetzt. Die Einrichtungen rund um den Spielplatz bemängeln die Situation seit längerem. Durch die 20.000€ sollen bereits erste Maßnahmen finanziert werden, wobei die Wünsche und Anregungen der Kindereinrichtungen mit aufgenommen werden sollen, damit die Akzeptanz des Spielplatzes gesteigert werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 4 am 29.11.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 51 2016 Die Vorlage OF 66/4 wird als gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, GRÜNE und CDU mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betrag 20.000 € durch 18.000 € ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Radweg Allerheiligenstraße
Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 633 entstanden aus Vorlage: OF 121/1 vom 18.09.2016 Betreff: Radweg Allerheiligenstraße Vorgang: OM 4603/15 OBR 1; ST 892/16 Mit der Vorlage ST 892 hat der Magistrat erklärt, dass die Einrichtung eines Radweges bei Beibehaltung des Parkens auf beiden Seiten eingerichtet werden kann. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, eine Planung zu erstellen, die einen solchen Radweg im Abschnitt von der Stoltzestraße bis zum Allerheiligentor und einen Kreisverkehr im Bereich Breite Gasse/Allerheiligenstraße/Stoltzestraße vorsieht. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, die erforderlichen Mittel im Haushalt bereitzustellen. Begründung: 1. Der Bedarf für diesen Radweg besteht schon lange und wird mit zunehmendem Radverkehr immer größer. 2. Die Notwendigkeit, zwei Fahrspuren für den Autoverkehr vorzuhalten, besteht nicht mehr, da a) nur auf einer Spur vom Allerheiligentor in die Allerheiligenstraße eingefahren werden kann und b) eine der Spuren ohnehin ständig zugeparkt ist. Mit der Einrichtung eines Radweges könnte immer noch (illegal) in zweiter Reihe geparkt werden, ohne den fließenden Verkehr massiv zu behindern. 3. In der Allerheiligenstraße und in der Stoltzestraße wird insgesamt zu schnell gefahren. Zwei Fahrspuren nebeneinander verleiten auch dazu. Trotz zahlloser Initiativen des Ortsbeirats und Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern hat sich substanziell wenig an der gefahrenen Geschwindigkeit im Viertel geändert. In diesem stark bewohnten Bereich befindet sich eine Kita. Durch einen Kreisverkehr könnte das Tempo deutlich gedrosselt werden, ohne die Kapazität der Straßenzüge zu mindern. 4. Durch den Kreisverkehr würde sich auch die Situation der zu Fuß Gehenden erheblich verbessern. Zurzeit gibt es dort überhaupt keine Querungshilfen, künftig könnte dort auf jeder der Straßen ein Zebrastreifen angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4603 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2016, ST 892 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1759 Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3132 Antrag vom 23.08.2020, OF 1388/1 Auskunftsersuchen vom 15.09.2020, V 1753 Aktenzeichen: 66 2
Endlich mehr Licht für das Allerheiligenviertel - auch in den Straßenzügen Allerheiligenstraße/Breite Gasse/Klingerstraße
Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 624 entstanden aus Vorlage: OF 105/1 vom 18.09.2016 Betreff: Endlich mehr Licht für das Allerheiligenviertel - auch in den Straßenzügen Allerheiligenstraße/Breite Gasse/Klingerstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Straßenbeleuchtung einschließlich der Gehwegbeleuchtung im Allerheiligenviertel an folgenden Straßenzügen zu verbessern: - Allerheiligenstraße, insbesondere vor den Hausnummern 38 bis 40 bzw. 17, - Breite Gasse und - Klingerstraße. Begründung: In allen bisherigen Sitzungen des zur Verbesserung der Lebens- und Aufenthaltsqualität ins Leben gerufenen "Runden Tisches Allerheiligenviertel" - zuletzt am 13.09.2016 - wurde die bessere Beleuchtung dieses Quartiers als zentraler Baustein für eine Verbesserung hervorgehoben. Durch die mangelnde Beleuchtung entstünden Angsträume. Insbesondere die o. g. Bereiche wurden wiederholt als zu dunkel kritisiert. Der Ortsbeirat begrüßt die vom Magistrat bereits am 18.06.2014 durchgeführten Verbesserungen an den Kreuzungen Klingerstraße/Allerheiligenstraße und Breite Gasse/Stoltzestraße/Umbruch Allerheiligenstraße. Der Ortsbeirat begrüßt außerdem die am 23.08.2016 durchgeführten Beleuchtungsmaßnahmen in der Stoltzestraße. Doch genügen diese Maßnahmen noch nicht für eine ausreichende Beleuchtung des Allerheiligenviertels. Eine zusätzliche Beleuchtung der o. g. Straßenzüge ist erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1854 Aktenzeichen: 91 52
Behinderung der Straßenbahnlinie 18 im Kreuzungsbereich Battonnstraße/Lange Straße
Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 631 entstanden aus Vorlage: OF 118/1 vom 18.09.2016 Betreff: Behinderung der Straßenbahnlinie 18 im Kreuzungsbereich Battonnstraße/Lange Straße Vorgang: OM 4123/15 OBR 1; ST 1124/15 Die mit der Anregung vom 28.04.2015, OM 4123, angeregte Markierung hat bedauerlicherweise kaum Wirkung gezeigt. Die Straßenbahn wird weiterhin behindert, was zu erheblicher Verärgerung von Anwohnenden und Fahrgästen der Straßenbahn führt. Der Magistrat wird daher aufgefordert, die erwähnte Vorampel installieren zu lassen, um dem Problem Herr zu werden. Begründung: Nach über vier Jahren seit der Inbetriebnahme der Straßenbahnlinie 18 ist weiterhin keine Gewöhnung der Autofahrerinnen und Autofahrer an die geänderte Situation und die verkehrsregelnden Maßnahmen zu erkennen. Der Versuch der Straßenbahnfahrerinnen und Straßenbahnfahrer, durch Klingeln auf ihr Wegerecht aufmerksam zu machen, belästigt unnötig die Anwohnerinnen und Anwohner und scheitert häufig an der Uneinsichtigkeit der Autofahrerinnen und Autofahrer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2015, OM 4123 Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1124 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1866 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1078 Antrag vom 21.01.2024, OF 1117/1 Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5075 Aktenzeichen: 32 1
Erweiterung der Fahrradabstellbügel in der Ostendstraße
Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 661 entstanden aus Vorlage: OF 53/4 vom 16.09.2016 Betreff: Erweiterung der Fahrradabstellbügel in der Ostendstraße Der Magistrat wird gebeten, die bestehenden Fahrradabstellbügel in der Ostendstraße in Höhe der Hausnummer 1 auf mindestens 32 Abstellmöglichkeiten bzw. 16 Bügel zu erweitern. Begründung: In der Fußgängerzone am Anfang der Ostendstraße befinden sich momentan vier Fahrradabstellbügel. Hier können maximal acht Fahrräder abgestellt werden. Die Kapazität reicht bei Weitem nicht aus, um der Nachfrage der Bewohnerinnen und Bewohner der Ostendstraße gerecht zu werden. Am Anfang der Ostendstraße befindet sich ein Wohnblock mit circa 17 Stockwerken und viele der anderen Gebäude sind mindestens vier Stockwerke hoch. Die Nachfrage an Fahrradabstellmöglichkeiten ist sehr hoch und das Angebot sehr niedrig. Die Anwohnerinnen und Anwohner sind gezwungen, ihre Fahrräder an Zäune, Verkehrszeichen und Einfriedungen der öffentlichen Grünflächen abzustellen. Dies ruft ein unordentliches Straßenbild hervor und führt zu Konflikten mit dem Ordnungsamt. Durch die nicht ordnungsgemäß abgestellten Fährräder wird unter anderem der Bürgersteig verengt, was problematisch für Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen sein kann. In einer Stadt, in der immer mehr Menschen auf das Fahrrad als umweltfreundliche Mobilitätsoption setzen, werden auch ausreichende Fahrradabstellmöglichkeiten benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 121
Beleuchtung Allerheiligenstraße 38 bis 40 bzw. 17
Antrag vom 18.09.2016, OF 106/1 Betreff: Beleuchtung Allerheiligenstraße 38 bis 40 bzw. 17 Der Magistrat wird aufgefordert, für eine besser Beleuchtung der Gehwege in dem im Betreff genannten Abschnitt sorgen zu lassen. Begründung: Es ist dort zu dunkel und Ortsbeiräten wurden eine Reihe von Beschwerden über die mangelhafte Beleuchtung in diesem Bereich vorgetragen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 106/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 105/1 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Lärm, Schmutz, Drogenhandel in der Allerheiligenstraße und in den Nebenstraßen: Zuerst erste Erfolge, aber insgesamt seit sechs Monaten eine Verschlechterung
Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 487 entstanden aus Vorlage: OF 82/1 vom 15.08.2016 Betreff: Lärm, Schmutz, Drogenhandel in der Allerheiligenstraße und in den Nebenstraßen: Zuerst erste Erfolge, aber insgesamt seit sechs Monaten eine Verschlechterung Der Magistrat wird aufgefordert, Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern aus dem im Betreff genanntem Bereich mit deutlich höherer Priorität nachzugehen. Dabei handelt es sich zum einen um Lärmbeschwerden. Aus der Bewohnerschaft wird zurückgemeldet, dass Beschwerden beim Ordnungsamt über Lärm nur stark zeitverzögert nachgegangen und am Telefon auch ein gewisser Unmut über die eingegangenen Beschwerden geäußert wird. Anrufende werden auch an die Polizei verwiesen. Die Vermüllung des Quartiers schreitet außerdem weiter voran. Der Magistrat scheint der Sauberkeit in diesem Wohnviertel nicht mehr allzu große Priorität einzuräumen. Abfälle werden tagelang nicht beseitigt. Durch einige Baustellen verschlimmert sich die Situation. Die Verkehrsüberwachung scheint das Viertel ebenfalls vergessen zu haben, jedenfalls hat sich die Situation für zu Fuß Gehende auf Gehwegen, in Kreuzungsbereichen und in Einfahrten erheblich verschlechtert. "Dank" der Razzien im kaum bewohnten Bereich um die Düsseldorfer Straße hat sich ein Teil des Drogenhandels in das Wohnquartier rund um die Allerheiligenstraße verlagert. Pöpelhaftes und angstmachendes Verhalten insbesondere gegenüber Frauen durch zumeist jugendliche Dealer ist die Folge. Der Magistrat wird deshalb weiterhin aufgefordert, zusammen mit der Polizei dafür Sorge zu tragen, dass der illegale Drogenhandel sich nicht weiter im Allerheiligenviertel verfestigen kann bzw. dorthin verdrängt wird. Begründung: Die Polizei ist zurzeit der einzige Player im Viertel aufseiten der Anwohnerschaft. Viele Mieterinnen und Mieter rufen schon gar nicht mehr beim Ordnungsamt an, weil von diesem Amt kaum Hilfe zu erwarten ist. Wenn, dann passiert erst mit Stunden Verzögerung etwas. Viele - die es sich leisten können - sind schon weggezogen. Die restlichen Bewohnerinnen und Bewohner warten mehrheitlich auf eine solche Chance. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1751 Aktenzeichen: 32 0
Graffiti entfernen
Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 294 entstanden aus Vorlage: OF 90/5 vom 15.06.2016 Betreff: Graffiti entfernen Der Magistrat wird gebeten, die Graffiti entlang des Mainufers und unter den Brücken zu entfernen, und zwar an der Mainpromenade Höhe Deutschherrnufer 41 sowie unter der Flößerbrücke, der Ignatz-Bubis-Brücke, der Untermainbrücke und der Alten Brücke. Begründung: Die Bürgerinnen und Bürger fühlen sich durch die Graffitibesprühungen gestört. Außerdem hinterlassen sie bei den zahlreichen Besucherinnen und Besuchern des Mainufers ein ungepflegtes und unschönes Bild von Frankfurt am Main. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1221 Aktenzeichen: 66 0
Überweg Stoltzestraße/Battonnstraße
Antrag vom 20.06.2016, OF 64/1 Betreff: Überweg Stoltzestraße/Battonnstraße Der Magistrat wird aufgefordert, den Bereich des Fußgängerüberweges Stoltzestraße / Battonnstraße einspurig gestalten zu lassen. Begründung: Aus einer Bürgerzuschrift (Auszug): "Als Bewohner der Battonnstraße erlebe ich fast täglich, wie Menschen beim Überqueren des Zebrastreifens in der Stoltzestraße durch rücksichtslose Autofahrer*innen gefährdet werden. Der Überweg befindet sich unmittelbar an der Einmündung der Stoltzestraße in die Battonnstraße, die rechte Spur biegt dabei in Richtung Berliner Straße ab, die linke Spur kann entweder ebenfalls zum Rechtsabbiegen oder zum Linksabbiegen in Richtung Allerheiligentor verwendet werden. Verkompliziert wird die Straßenführung dadurch, dass beim Linksabbiegen eine Ampel zu beachten ist, die bei der Vorbeifahrt einer Straßenbahn auf Rot schaltet. Beim Überqueren des Übergangs in östliche Richtung ist das Sichtfeld oft durch parkende Autos versperrt (auch wenn diese "legal" parken), und die "Natur" des Abbiegens (eine ca. 45 Grad-Kurve) verlangt von den Autofahrern leider auch kein Abbremsen. Wie mir meine Verlobte, die bereits seit vielen Jahren (und damit länger als ich) in der Battonnstraße lebt, berichtete, kam es dort schon öfters zu Unfällen, auch zu für Fußgänger*innen tödliche. Meine Vorschlag wäre daher, dafür zu sorgen, den Fußgängerübergang sicherer zu machen, entweder durch eine Fußgängerampel oder durch bauliche Maßnahmen, die ein Abbremsen der Autofahrer erfordern. Zudem sollten dort bis zu einer physischen Veränderung verstärkt Kontrollen durchgeführt werden, um Verstöße von Autofahrern konsequent zu ahnden, da z.B. auch immer wieder zu beobachten ist, dass Autos auch dann noch auf der anderen Spur "durch huschen", wenn man bereits den Zebrastreifen betreten hat. Ich hoffe sehr, dass die Stadt nicht so lange wartet, bis die/der nächste Fußgänger*in verletzt oder gar getötet wird, was m.E. nur eine Frage der Zeit ist." Im gleichen Bereich befindet sich die Kindertagesstätte. Von dort kommen seit Jahren Klagen über zu schnelles Fahren in diesem Abschnitt. Bei der Stoltzestraße handelt es sich um eine dich bebaute Wohnstraße. Von daher ist die 2spurigkeit ein Relikt der 70er Jahre welches im Sinne der Anwohnerinnen und Anwohner beseitigt werden sollte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 05.07.2016, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 64/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 1 am 30.08.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 64/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU und FDP gegen GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, PARTEI und fraktionslos (= Annahme)
Herstellung einer Ausgleichsfläche am Riedberg Bebauungsplan Nr. 803 Ä 2 - Riedberg - Schöne Aussicht
Antrag vom 15.04.2016, OF 11/12 Betreff: Herstellung einer Ausgleichsfläche am Riedberg Bebauungsplan Nr. 803 Ä 2 - Riedberg - Schöne Aussicht Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wann und wie die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 803 Ä 2 über die Umwandlung einer bisher als Acker genutzten Fläche zur Ausgleichsfläche für Natur und Landschaft umgesetzt werden. Gemäß dem Beschluss des Magistrats M 88 vom 9.5.2008, ist auf den im Eigentum des Treuhandvermögens befindlichen Flurstücken 7/5 und 8/12 in der Flur 10, am nordöstlichen Bebauungsrand, zwischen den Wegen In der Kätcheslach und Alte Riedbergstraße, eine öffentliche Grünfläche (ÖM 13) als extensive Mähwiese mit Hecken, Baumhainen oder Streuobst anzulegen und dauerhaft zu unterhalten. Begründung: Laut Magistratsbericht von 2008 wurde dem Pächter des Ackerlandes eine Ersatzfläche vermittelt, so dass für die Umwandlung der Fläche keine Hinderungsgründe gegeben waren. Gleichwohl wird die landwirtschaftliche Nutzung seit 8 Jahren weiter betrieben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 29.04.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 5 2016 Die Vorlage OF 11/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Pauschaler Zuschlag für „Zentrale Lage“ und Neubewertung von Straßen mit hoher Lärmbelästigung im Mietspiegel der Stadt Frankfurt am Main
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4923 entstanden aus Vorlage: OF 720/1 vom 03.01.2016 Betreff: Pauschaler Zuschlag für "Zentrale Lage" und Neubewertung von Straßen mit hoher Lärmbelästigung im Mietspiegel der Stadt Frankfurt am Main Der Magistrat wird aufgefordert, den pauschalen Zuschlag für zentrale Lagen im neu zu erstellenden Mietspiegel nicht mehr vorzusehen . Ersatzweise soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechender Zuschlag eingeführt werden, der kleinteilig das Wohnumfeld berücksichtigt. Da das gefahrene Tempo in Straßen mit mehr als einer Fahrspur/Richtung im Ortsbezirk 1 deutlich höher und die damit verbundene Lärmbelastung stärker ist, werden alle Straßen im Ortsbezirk 1 mit mehr als einer Fahrspur/Richtung in die Liste der Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung aufgenommen. Begründung: Der Zuschlag in Höhe von 0,99 Euro pro Quadratmeter wird pauschal für alle innenstadtnahen Stadtteile bei der Errechnung der Basisnettomiete berücksichtigt. Dieser Zuschlag ist der zweithöchste Lagenzuschlag im Mietspiegel überhaupt - nach dem Zuschlag für Luxuslagen. Es ist aber überhaupt nicht nachzuvollziehen, warum für Wohnungen in Lagen wie dem Gerichtsviertel, dem Allerheiligenviertel, dem Fischerfeld, Gallus Ost oder dem Bahnhofsviertel nördlich der Kaiserstraße ein solch überproportional hoher Zuschlag erhoben wird. Die ABG Frankfurt Holding und ihre Töchter verzichten freiwillig auf die Berücksichtigung dieses Zuschlages. Aus diesem vorbildlichen Verhalten lässt sich schließen, dass der Zuschlag wirtschaftlich nicht notwendig ist. Er sollte durch eine kleinteilige Betrachtung der Wohngebiete und aus einem daraus resultierenden Zuschlag für tatsächliche gute Lagen ersetzt werden. Stark befahrene und verlärmte Straßen wie z. B. die Mainuferstraßen werden im aktuellen Mietspiegel dagegen nicht einmal mit einem Abschlag berücksichtigt. Weitere verlärmte Straßen wie die östliche Allerheiligenstraße, die Stoltzestraße, die Gutleutstraße, die Wilhelm-Leuschner-Straße, die Mainluststraße u. v. a. m. bleiben ebenfalls unberücksichtigt und sollten wegen des Lärms einen Abschlag erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2016, ST 582 Aktenzeichen: 64 0
Radweg Allerheiligenstraße
Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4603 entstanden aus Vorlage: OF 673/1 vom 20.09.2015 Betreff: Radweg Allerheiligenstraße Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, in der Allerheiligenstraße im Abschnitt Stoltzestraße - Allerheiligentor einen Radweg in westöstliche Richtung einzurichten. Begründung: Mit dem Radweg wird eine wichtige Verbindung von der Innenstadt zum Ostend geschaffen. Durch die einengende Wirkung würde sich das Tempo der in westliche Richtung fahrenden Pkws verringern. Damit würde vielen Beschwerden aus der Bürgerschaft über zu hohes Tempo nachgegangen und ein wichtiger Beitrag zum Lärmschutz in der Wohngegend geleistet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 13 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2016, ST 892 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 633 Aktenzeichen: 32 1
Altenhöferallee Tempo-30-Zone von 22:00 bis 06:00 Uhr
Antrag vom 29.08.2015, OF 479/12 Betreff: Altenhöferallee Tempo-30-Zone von 22:00 bis 06:00 Uhr Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, die Altenhöfer Allee in das Pilotprojekt der Tempo-30-Zone in den Nachtstunden von 22:00 bis 6:00 Uhr durch das Amt für Straßenverkehr und Erschließung gegenüber dem Land Hessen nach Abschluss des Modellversuches aufnehmen zu lassen. Begründung: Bisher sind in das Pilotprojekt vier Straßen stadtweit aufgenommen worden. Dabei handelt es sich um die Nibelungenallee, die Eschersheimer Landstraße, den Mainkai/Untermainkai/Schöne Aussicht sowie die Lange Straße. Bei allen vier Straßen handelt es sich um Hauptverkehrsstraßen, die direkt in der Innenstadt liegen. Auf Grund vieler Beschwerden von Anwohnern der Altenhöfer Allee ist im Rahmen des Pilotprojektes eine Haupterschließungsstraße in einem dicht besiedelten Neubaugebiet als weitere Vergleichsmöglichkeit nach Abschluss des Modellversuches mit einzubeziehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 11.09.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 479/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und LINKE. gegen SPD (= Annahme)
Lärmbelästigungen in der Allerheiligenstraße
Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4339 entstanden aus Vorlage: OF 633/1 vom 14.06.2015 Betreff: Lärmbelästigungen in der Allerheiligenstraße Der Magistrat wird aufgefordert, Beschwerden über Lärmbelästigungen ab 24:00 Uhr, ausgehend von den Lokalen im Bereich der Allerheiligenstraße Nr. 16 bis Nr. 32, nachzugehen und die Einhaltung der Lärmobergrenzen sicherzustellen. Dem Ortsbeirat ist nach Durchführung der Maßnahmen ein gegebenenfalls vertraulicher Bericht zu erstellen. Begründung: Mit Beginn der Sommermonate häufen sich die Beschwerden über Lärm aus den Gaststätten im oben genannten Bereich. Beschwerdeführende Bürgerinnen und Bürger finden bei den zuständigen Behörden unverständlicherweise und entgegen aller Zusagen immer noch kein Gehör. Daher erwartet der Ortsbeirat auch einen Bericht über die durchgeführten Maßnahmen in diesem Bereich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2015, ST 1472 Aktenzeichen: 32 0
Radfahrstreifen und Schutzstreifen auf der Obermainanlage
Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4298 entstanden aus Vorlage: OF 493/4 vom 09.06.2015 Betreff: Radfahrstreifen und Schutzstreifen auf der Obermainanlage Vorgang: OM 2114/13 Der Magistrat wird gebeten, 1. den 20 Meter langen Radfahrstreifen im ersten Teil der Obermainanlage (durchgezogene Linie) deutlich abzumarkieren und entsprechend zu kennzeichnen. Hier sind großflächige Diagramme denkbar; 2. die Markierung des sich an den Radfahrstreifen anschließenden 20 Meter langen Schutzstreifens (eng gestrichelte Linie) zunächst bis zur Weiherstraße fortzuführen; 3. den Anfangsbereich in der Obermainanlage vermehrt auf Falschparker zu kontrollieren. Begründung: Nach der Ansiedlung eines großen Einzelhändlers und eines Gastronomiebetriebes am Anfang der Obermainanlage kommt es vermehrt zur "Nutzung" des Radfahrstreifens als Parkfläche. In der Folge weicht der von der Flößerbrücke kommende Radverkehr auf die nächste Fahrspur aus und gerät in Konflikt mit dem Kraftverkehr, sodass gefährliche Situationen entstehen - offenbar erkennen viele Fahrzeugführer nicht, dass hier ein Radfahrstreifen auf der Fahrbahn besteht. Dieses Nichterkennen hängt vielleicht auch mit der Kürze dieser Fahrbahnkennzeichnung zusammen, schon nach ca. 40 Metern enden Radfahr- und Schutzstreifen. Die geschilderte Situation ist an den Wochenenden besonders eklatant, offenbar wird dieser Bereich dann nicht ausreichend kontrolliert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.04.2013, OM 2114 Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1486 Aktenzeichen: 32 1
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