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Unzulängliche Verkehrsführung führt zu unnötiger Raserei in der Allerheiligenstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3547 entstanden aus Vorlage: OF 682/1 vom 28.07.2018 Betreff: Unzulängliche Verkehrsführung führt zu unnötiger Raserei in der Allerheiligenstraße Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Kreuzung Allerheiligenstraße/Lange Straße folgende Maßnahmen umzusetzen: - Deutliche und eindeutige Beschilderung und Markierung der Geradeausspur sowie der in der Fahrbahnmitte gelegenen Linksabbiegerspur der Allerheiligenstraße in Richtung Innenstadt bzw. Main im Bereich der Ampelanlage der Lange Straße. - Wesentlich größere und auf den fließenden Verkehr ausgerichtete Tempo-30-Schilder in der Allerheiligenstraße im Bereich der Liegenschaften Battonnstraße 1-3 sowie auf der gegenüberliegenden Straßenseite. - Eine deutlich sichtbare Markierung mit Hinweis auf Tempo 30 im vorgenannten Bereich. - Einen Hinweis auf die folgende Tempo-30-Zone (in der Allerheiligenstraße) im Bereich der Ampelanlage vor der Lange Straße. Begründung: Regelmäßig wird verkehrswidrig von der Linksabbiegerspur zur Lange Straße geradeaus in die Allerheiligenstraße gefahren. Dies führt zu gefährlichen Situationen für alle Beteiligten, aber insbesondere für den Radverkehr, da die Allerheiligenstraße für zwei nebeneinander fahrende Pkw zu schmal ist. Allerdings ist die Straße zu breit für eine einzige Fahrspur und lädt damit zum Schnellfahren ein. Die beiden Hinweisschilder auf Tempo 30 können nur mit Mühe gesehen werden, da sie viel zu klein sind. Zusätzlich ist eines der beiden Schilder nicht auf die Fahrbahn gerichtet und macht die gesamte Beschilderung daher nochmals wirkungsloser (siehe Foto). Seit Jahren fordern Bewohnerschaft, Gewerbetreibende und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Eltern der verschiedenen Kinder- und Jugendeinrichtungen eine wirkungsvolle Verkehrsberuhigung der Allerheiligenstraße. Die Geschwindigkeiten und die Fallzahlen (das zeigen auch die letzten Zahlen der Verkehrsüberwachung) sind deutlich zu hoch. Die Beschwerdelage reicht bis in den Bereich Stoltzestraße/Battonnstraße. Wegen der Kindereinrichtungen und der Schulwege ist es auch angebracht, eine Markierung mit Hinweis auf Tempo 30 im Bereich der Allerheiligenstraße/Lange Straße anbringen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 272 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1