Unzulängliche Verkehrsführung führt zu unnötiger Raserei in der Allerheiligenstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM
3547 entstanden aus Vorlage:
OF 682/1 vom
28.07.2018 Betreff: Unzulängliche Verkehrsführung führt zu
unnötiger Raserei in der Allerheiligenstraße Der Magistrat wird aufgefordert, im
Bereich der Kreuzung Allerheiligenstraße/Lange
Straße folgende Maßnahmen umzusetzen: - Deutliche und eindeutige Beschilderung und
Markierung der Geradeausspur sowie der in der Fahrbahnmitte gelegenen
Linksabbiegerspur der Allerheiligenstraße in Richtung Innenstadt bzw. Main im
Bereich der Ampelanlage der Lange Straße. - Wesentlich größere und auf den fließenden Verkehr
ausgerichtete Tempo-30-Schilder in der Allerheiligenstraße im Bereich der
Liegenschaften Battonnstraße 1-3 sowie auf der gegenüberliegenden
Straßenseite. - Eine deutlich sichtbare Markierung
mit Hinweis auf Tempo 30 im vorgenannten Bereich. - Einen Hinweis auf die folgende Tempo-30-Zone (in
der Allerheiligenstraße) im Bereich der Ampelanlage vor der Lange Straße.
Begründung: Regelmäßig wird verkehrswidrig von der
Linksabbiegerspur zur Lange Straße geradeaus in die Allerheiligenstraße
gefahren. Dies führt zu gefährlichen Situationen für alle Beteiligten, aber
insbesondere für den Radverkehr, da die Allerheiligenstraße für zwei
nebeneinander fahrende Pkw zu schmal ist. Allerdings ist die Straße zu breit für eine einzige
Fahrspur und lädt damit zum Schnellfahren ein. Die beiden Hinweisschilder auf
Tempo 30 können nur mit Mühe gesehen werden, da sie viel zu klein sind.
Zusätzlich ist eines der beiden Schilder nicht auf die Fahrbahn gerichtet und
macht die gesamte Beschilderung daher nochmals wirkungsloser (siehe Foto).
Seit Jahren fordern Bewohnerschaft, Gewerbetreibende
und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Eltern der verschiedenen Kinder- und
Jugendeinrichtungen eine wirkungsvolle Verkehrsberuhigung der
Allerheiligenstraße. Die Geschwindigkeiten und die Fallzahlen (das zeigen auch
die letzten Zahlen der Verkehrsüberwachung) sind deutlich zu hoch. Die
Beschwerdelage reicht bis in den Bereich Stoltzestraße/Battonnstraße. Wegen der
Kindereinrichtungen und der Schulwege ist es auch angebracht, eine Markierung
mit Hinweis auf Tempo 30 im Bereich der
Allerheiligenstraße/Lange Straße anbringen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.02.2019, ST 272
Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1