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Meine Nachbarschaft: Im Brombeerfeld

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bushaltestelle „Schule Kalbach“ schneller und günstiger verbessern, Lärm- und Schadstoffbelastung der Grundschulkinder vermeiden

10.05.2019 · Aktualisiert: 02.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4633 entstanden aus Vorlage: OF 431/12 vom 29.04.2019 Betreff: Bushaltestelle "Schule Kalbach" schneller und günstiger verbessern, Lärm- und Schadstoffbelastung der Grundschulkinder vermeiden Vorgang: OM 3386/18 OBR 12; ST 649/19 Der Magistrat wird gebeten, gegenüber dem mit der Stellungnahme ST 649 mitgeteilten Stand zu prüfen und zu berichten, ob eine hinreichende Verbesserung der Barrierefreiheit der Bushaltestelle "Schule Kalbach" nicht auch an der aktuellen Position der Haltestelle erreicht werden kann. Insbesondere soll hierbei geprüft werden, ob eine nur teilweise Erhöhung des Bussteigs auf der Ostseite möglich ist, sodass die Ausfahrt des Grundstücks An der Grünhohl 3 gesichert bleibt und dennoch zumindest an der hinteren und ggf. mittleren Tür des Busses ein barrierefreier Ein- und Ausstieg möglich wird. Begründung: Wenn die Bushaltestelle weiter bergab (südwestlich) verlegt wird, werden die Busse genau vor den Klassenräumen halten. Dies bedeutet dann im Schnitt alle fünf Minuten einen haltenden Bus mit laufendem Dieselmotor und anschließendem lauten Anfahren. Dazu kommen ggf. noch die Unterhaltungen wartender Fahrgäste. Die Klassenräume befinden sich dort schon heute unterhalb des Straßenniveaus. Eine Erhöhung der Fußwege für barrierefreie Bussteige dort würde diese Klassenräume noch weiter unter das umgebende Wegeniveau sinken lassen (siehe Bilder). Eine nur teilweise Erhöhung eines (Bahn-) Steiges wird in Frankfurt bereits erfolgreich an den U-Bahn-Haltestellen "Musterschule" und "Glauburgstraße" genutzt. Neben der Schonung der Grundschulkinder wäre diese Lösung vermutlich auch günstiger und schneller umzusetzen, da kein Rückbau der aktuellen Haltestelle und ein kompletter Neubau erforderlich wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3386 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 649 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1683 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5106 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Feldweg nordöstlich des Geländes des FC Kalbach für Pkws sperren

22.02.2019 · Aktualisiert: 11.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2019, OM 4339 entstanden aus Vorlage: OF 404/12 vom 05.02.2019 Betreff: Feldweg nordöstlich des Geländes des FC Kalbach für Pkws sperren Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Durchfahrt auf dem Feldweg von der Straße Am Hopfenbrunnen zur Josef-Bautz-Straße für den regulären Pkw-Verkehr zu sperren ist. Eine landwirtschaftliche Nutzung des Weges muss im Interesse der Landwirte dabei weiterhin möglich bleiben. Aufschließbare Absperrpfosten nördlich des Parkplatzes der Bezirkssportanlage (FC Kalbach ) wären ein probates Mittel. Dies muss unter Einbeziehung des Ortslandwirtes erfolgen. Begründung: Die Feldwege nordöstlich des Geländes des FC Kalbach sind beliebt bei Fußgängern und Radfahrern, werden aber trotz eindeutiger Beschilderung zunehmend von Pkws als Abkürzung missbraucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2019, ST 1172 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 2000 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 14.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Akustische Elemente an den Lichtsignalanlagen in Kalbach und Riedberg

30.11.2018 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2018, OM 4047 entstanden aus Vorlage: OF 378/12 vom 04.11.2018 Betreff: Akustische Elemente an den Lichtsignalanlagen in Kalbach und Riedberg Der Magistrat wird gebeten, sämtliche Lichtsignalanlagen im Stadtteil Kalbach-Riedberg mit akustischen Elementen für sehbehinderte und blinde Menschen auszustatten. Begründung: Viele Lichtsignalanlagen im Stadtteil wie z. B. Am Martinszehnten/Heinrich-Lanz-Allee, Kalbacher Hauptstraße/Am Martinszehnten, Lange Meile/Josef-Bautz-Straße/L 3019 sowie Am Weißkirchener Berg/L 3019 sind nicht behindertengerecht ausgestattet. Elemente der Blindensignalisierung sind Taster mit einem Orientierungston und einem Vibrationssignal sowie auch Lautsprecher. Ein Orientierungston erleichtert das Auffinden des Ampelmastes. Daneben gibt es die Vibration am Taster und einen Freigabeton aus dem Lautsprecher, die das Grünsignal auch für blinde und sehbehinderte Menschen wahrnehmbar machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2019, ST 590 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Konzeption und Finanzierung einer neuen Kindertagesstätte und eines neuen Versammlungs- und Veranstaltungsraums am Kalbacher Stadtpfad

30.11.2018 · Aktualisiert: 09.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 30.11.2018, OA 343 entstanden aus Vorlage: OF 373/12 vom 19.11.2018 Betreff: Konzeption und Finanzierung einer neuen Kindertagesstätte und eines neuen Versammlungs- und Veranstaltungsraums am Kalbacher Stadtpfad Vorgang: OM 2702/18 OBR 12; OM 3198/18 OBR 12; ST 965/18; OM 3465/18 OBR 12; ST 1973/18; OM 3832/18 OBR 12; OM 3833/18 OBR 12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ersatzweise ein Bau- und Nutzungskonzept einschließlich Finanzierungsvorlage für den vom Ortsbeirat 12 angeregten (siehe OM 3198 und OM 3833) und vom Dezernenten für Bau und Immobilien am 14.09.2018 befürworteten Neubau eines vielseitig nutzbaren Versammlungs- und Veranstaltungsraums in Kombination mit einer weiteren Kindertagesstätte für Kalbach am Kalbacher Stadtpfad zu erstellen, da in Kürze den Kalbacher und Riedberger Vereinen die städtische Alte Turnhalle (Grubweg 6) durch Schließung entzogen wird und der Bedarf einer weiteren Kita in Kalbach bestätigt ist. Beim Nutzungskonzept ist zu berücksichtigen, dass diese Räumlichkeiten so konzipiert werden, um die folgenden, vom Publikum stark frequentierten Veranstaltungen zu ermöglichen: - Oldie Night des FS Kalbach - Osterparty der Kerbeburschen - Kinderbuchmesse "Klapperschlange" des Kindervereins - Weihnachtsmarkt der Kalbacher Vereine und Gruppierungen - Ortsbeiratssitzungen mit Bürgerbeteiligung (ca. sechsmal jährlich) - Sportkurse und -veranstaltungen von Vereinen wie z. B. dem Riedberger Sportverein - Basare für Baby- und Kinderbekleidung Daraus ergeben sich eine Reihe von Anforderungen an den Multifunktions-/Bewegungs-/ Turnhallenraum: - Innengröße des Hauptraums von ≥ 400 Quadratmetern - Nebenräume (barrierefrei): Umkleiden/Garderoben, Toiletten, Duschen, Lagerräume für Sportausrüstung, aber auch für Bestuhlung und Tische - Bodenbelag entweder universell nutzbar oder leicht für nicht sportliche Nutzungen umrüstbar - ausreichende Deckenhöhe für Sportangebote - Belüftung, Fluchtwege usw. ausreichend für eine Zulassung für mindestens 199 Personen (analog Alte Turnhalle) - separater Eingang zur Halle ohne Kita-Durchquerung - ggf. Möglichkeit einer Bühne - ggf. Möglichkeit zur Trennung des Raumes zur gleichzeitigen Nutzung durch Kita und Dritte - für Veranstaltungen eine Küchenzeile und Tresen Der Ortsbeirat soll mindestens halbjährlich über den Fortschritt des Vorhabens informiert werden. Begründung: Die Anregungen des Ortsbeirats 12, die Alte Turnhalle für die Vereine nutzbar zu erhalten, bis ein Ersatzbau fertiggestellt ist (OM 2702, OM 3465, OM 3832, OM 3833), blieben ohne verbindliche Antworten. Vielmehr wurden die derzeitigen Nutzer aufgefordert, die Halle bis zum 31.12.2018 zu räumen. Um die Vereinsaktivitäten in dem Stadtteil Kalbach-Riedberg nicht auf Jahre hinaus zu beschränken, ist ein Ersatzbau zügig vorzubereiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.01.2018, OM 2702 Anregung an den Magistrat vom 18.05.2018, OM 3198 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 965 Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3465 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1973 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3832 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3833 Bericht des Magistrats vom 03.05.2019, B 147 Auskunftsersuchen vom 28.08.2020, V 1747 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7223 Etatanregung vom 18.03.2022, EA 102 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4318 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 21.01.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 343 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 343 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 52. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 11.02.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OA 343 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Beschlussausfertigung(en): § 3549, 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 21.01.2019 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat)

Offenlegung der konkreten Hinderungsgründe für eine über den 01.01.2019 fortbestehende Nutzung der Alten Turnhalle durch die Kalbach-Riedberger Vereine

17.11.2018 · Aktualisiert: 06.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 374/12 Betreff: Offenlegung der konkreten Hinderungsgründe für eine über den 01.01.2019 fortbestehende Nutzung der Alten Turnhalle durch die Kalbach-Riedberger Vereine Der Magistrat wird gebeten, in Anbetracht der zum 1.1.2019 angekündigten Schließung des städtischen Gebäudes "Alte Turnhalle" im Grubweg 6, zur Versachlichung der Diskussionen im Stadtteil dem Ortsbeirat 12 zu berichten: ob über allgemeine bauliche Mängel infolge des Baualters und unterlassener städtischer Bauunterhaltung hinausgehend von den zuständigen Abteilungen der Bauaufsicht und des Brandschutzes ernsthafte Betriebsmängel festgestellt wurden, die zum Erlass eines Nutzungsverbots der Halle geführt haben, soweit aktuellere Gutachten zur Asbestbelastung, als das im Jahr 1997 von der Firma APC erstellte Gutachten vorliegen (in dem festgestellt wurde, dass Asbest vorhanden, aber baulich gebunden ist und daher kein Handlungsbedarf bestehe) sind diese dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben, wie zu erklären ist, dass trotz der im September 2018 vom Dezernenten für Bau und Immobilien verkündeten angeblichen Brandschutzmängel in den Folgemonaten bis zum Jahresende in der alten Turnhalle mehrere Großveranstaltungen ohne zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen stattfinden durften, ob ermittelt wurde, mit welchen Investitionskosten die Halle ertüchtigt werden könnte, um sie im bisherigen Nutzungsrahmen für eine Übergangszeit bis zur Fertigstellung einer neuen Räumlichkeit in Betrieb zu halten. Begründung: Bei den bisherigen Nutzern der alten Turnhalle ist der Eindruck entstanden, dass in Folge der nicht mit den Vereinen abgestimmten Kündigung der Halle nunmehr bauliche Mängel, wie sie jedem älteren Gebäude eigen sind, dem Magistrat als Rechtfertigung dienen, die Halle zu schließen und das Grundstück einer anderen Nutzung zuzuführen. Die vor Jahren erfolgte Schließung des Kalbacher Bürgertreffs, sein Verkauf, der spätere Abriss und die Errichtung von Reihenhäusern an seiner Stelle, sind den Vereinen noch in unguter Erinnerung. So besteht die Befürchtung, dass wiederum eines der wenigen städtischen Grundstücke im Stadtteil nicht für öffentliche Nutzungen als Gemeinbedarfsfläche vorgehalten wird, sondern an private Investoren veräußert werden soll. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1084 2018 Die Vorlage OF 374/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 CDU, 1 SPD und BFF

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Treppe in der Straße Am Hang barrierefrei

26.10.2018 · Aktualisiert: 05.02.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3835 entstanden aus Vorlage: OF 358/12 vom 10.10.2018 Betreff: Treppe in der Straße Am Hang barrierefrei Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt am Main die Treppe in der Straße Am Hang so umzugestalten, dass diese künftig auch für Menschen, die mit Rollatoren unterwegs sind, nutzbar ist. Begründung: Diese Treppe dient zum einen dazu, um zu den Bushaltestellen "Alte Riedbergstraße" zu gelangen und weiterhin auch die dort ansässige Arztpraxis zu erreichen. Auch sind viele Anwohnerinnen und Anwohner aus dem Bereich des Kirschenwäldchens bzw. der Kalbacher Hauptstraße zum Umgehen dieser Treppe gezwungen, weite Umwege bzw. andere Transportwege wie das Taxi zu nutzen, um direkt auf kurzem Wege zu der Allgemeinarztpraxis zu gelangen. Daher sollte vonseiten der Stadt Frankfurt für Abhilfe gesorgt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 274

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weiternutzung der Alten Turnhalle im Grubweg 6

26.10.2018 · Aktualisiert: 12.02.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2018, OM 3833 entstanden aus Vorlage: OF 352/12 vom 12.10.2018 Betreff: Weiternutzung der Alten Turnhalle im Grubweg 6 Vorgang: OM 3198/18 OBR 12 Attraktive Veranstaltungsräume sind wichtig für Kalbach-Riedberg. Diese sind essenziell für das gesellschaftliche, kulturelle und sportliche Angebot im Stadtteil. Insbesondere Veranstaltungen wie z. B. die Kalbacher Kinderbuchmesse, der Weihnachtsmarkt oder das Angebot des Riedberger SV gilt es reibungs- und nahtlos zu ermöglichen. Der bauliche Zustand der Alten Turnhalle im Grubweg 6 macht ein langfristiges Angebot allerdings schwierig realisierbar. Der Magistrat wird an den in der Anregung OM 3198 einstimmig vom Ortsbeirat geforderten neuen Versammlungs- und Veranstaltungsraum im Stadtteil erinnert und erneut gebeten, diesen in Abstimmung mit dem Ortsbeirat zu realisieren. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, die Alte Turnhalle im Grubweg 6 zu erhalten, dass eine Nutzung für die Vereine möglich bleibt. Dies muss so lange erfolgen, bis Alternativen zur Verfügung stehen. Hierfür sind insbesondere, aber nicht ausschließlich die Themen Heizen, Schließen und Sanitär zeitnah zu betrachten. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 14.09.2018 wurde der Zustand der Alten Turnhalle präsentiert. Es wurden bauliche Mängel festgestellt, die eine langfristige Nutzung der Halle schwierig machen. Ungeachtet dessen muss die Alte Turnhalle noch so lange genutzt werden können, bis der neue Veranstaltungsraum am Kalbacher Stadtpfad zur Verfügung steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.05.2018, OM 3198 Antrag vom 19.11.2018, OF 373/12 Anregung vom 30.11.2018, OA 343 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 327

OF (Antrag Ortsbeirat)

Heizungsanlage in der Alten Turnhalle instand setzen/übergangsweise nutzbar halten

24.10.2018 · Aktualisiert: 30.10.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2018, OF 365/12 Betreff: Heizungsanlage in der Alten Turnhalle instand setzen/übergangsweise nutzbar halten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entsprechend den in der Ortsbeiratssitzung vom 14. September durch Stadtrat Jan Schneider präsentierten Informationen, in der Alten Turnhalle am Grubweg die defekte Heizungsanlage ins tand zu setzen oder durch eine mobile Heizungsanlage bis zu einer späteren Renovierung auch in den Wintermonaten nutzbar zu halten. Begründung: Bereits in den letzten Ortsbeiratssitzungen in der Alten Turnhalle war zu spüren, dass die Heizung nicht ordnungsgemäß funktionierte. Um die mittlerweile wieder erfreulich gute Nutzung der Turnhalle für Bewegungsangebote für Kinder auch in den Wintermonaten zu ermöglichen, soll die Heizung instand gesetzt werden oder eine mobile Heizungsanlage die Beheizbarkeit übergangsweise sicherstellen, bis durch eine Sanierung der Halle eine moderne Heizungsanlage eingebaut wird. Dies dient nicht nur den Nutzer*innen der Halle, sondern auch dem Schutz der Gebäudesubstanz. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 15.10.2018, OF 353/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 26.10.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 353/12 wird durch die Vorlage OF 365/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 365/12 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Parteien: SPD, GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Alte Turnhalle Kalbach übergangsweise nutzbar halten

15.10.2018 · Aktualisiert: 30.10.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2018, OF 353/12 Betreff: Alte Turnhalle Kalbach übergangsweise nutzbar halten Der Magistrat wird gebeten, entsprechend den in der Ortsbeiratssitzung vom 14. September durch Stadtrat Jan Schneider präsentierten Informationen, die Alte Turnhalle am Grubweg durch eine mobile Heizungsanlage bis zu einer späteren Renovierung übergangsweise nutzbar zu halten. Begründung: Wie in der Ortsbeiratssitzung mitgeteilt, darf die Heizungsanlage der Alten Turnhalle aufgrund einer akuten Asbest-Belastung nicht mehr genutzt werden. Um die mittlerweile wieder erfreulich gute Nutzung der Turnhalle für Bewegungsangebote für Kinder auch in den Wintermonaten zu ermöglichen soll eine mobile Heizungsanlage die Beheizbarkeit übergangsweise sicherstellen bis durch eine Sanierung der Halle eine moderne Heizungsanlage eingebaut wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.10.2018, OF 365/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 26.10.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 353/12 wird durch die Vorlage OF 365/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 365/12 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Alte Turnhalle Kalbach renovieren

15.10.2018 · Aktualisiert: 30.10.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2018, OF 355/12 Betreff: Alte Turnhalle Kalbach renovieren Der Magistrat wird gebeten, entsprechend den in der Ortsbeiratssitzung vom 14. September durch Stadtrat Jan Schneider präsentierten Informationen, die Alte Turnhalle am Grubweg als günstigste Option im Bestand zu sanieren und hierdurch eine weitere Nutzung für die Menschen im Ortsbezirk für öffentliche oder vereinsbasierte Veranstaltungen dauerhaft sicherzustellen. Hierbei soll auch die Option eines Anbaus für barrierefreie Umkleiden und Sanitäranlagen geprüft werden. Hinsichtlich des Fußbodens soll eine Balance zwischen reduzierten Anforderungen an sportliche Nutzung und einer allgemeinen Nutzung mit Straßenschuhwerk ohne aufwändige Umbauten oder Abdeckungen gewählt werden. Hinsichtlich einer künftigen Nutzung für private Feiern können in diesem Zuge sinnvolle Beschränkungen zu Zeiten und Häufigkeiten festgelegt werden. Die Grünfläche neben der Turnhalle soll für Aktivitäten im Freien wie beispielsweise den Kalbacher Weihnachtsmarkt frei gehalten werden. Begründung: Unter den am 14. September 2018 gezeigten Optionen ist die Sanierung der bestehenden Turnhalle die günstigste Lösung und somit die beste Chance diesen, für das Gemeinschaftsleben in Kalbach-Riedberg so wichtigen Ort zu erhalten. Dies entspricht auch der OA 268/2018, welche die Sicherung des Flurstücks 1785 für schulisches, kulturelles, sportliches und gemeinschaftliches Stadtteilleben fordert. Ein Neubau an dieser Stelle in gleicher Bauform hingegen wäre voraussichtlich kaum genehmigungsfähig bzw. müsste zu deutlich höheren Kosten viele zusätzliche Anforderungen erfüllen. Die Sanierung dagegen ist erheblich ressourcenschonender und sorgt gleichzeitig dafür, dass ein Beispiel für den starken Zusammenhalt der Menschen in Kalbach für die Zukunft erhalten bleibt. Sofern der Fußboden ausgetauscht werden muss, können Abstriche hinsichtlich seiner Nutzung für Sportaktivitäten gemacht werden, sofern er für Kinderturnen nutzbar bleibt bei gleichzeitiger Robustheit gegenüber anderen Nutzungen mit Straßenschuhwerk. Eine Kombination mit einer noch zu planenden Kindertagesstätte am Kalbacher Stadtpfad erscheint wenig sinnvoll, da dies eine schwer zu lösende zeitliche Konkurrenz in den frühen Nachmittagsstunden zwischen Kindergarten und Vereinen bedeuten würde und weil die umliegenden Straßen mögliche zusätzliche PKW-Anfahrten nur schwer verkraften würden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 26.10.2018, TO I, TOP 9 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 355/12 dahin gehend ab, dass in der gesamten Vorlage das Wort "renovieren" durch das Wort "sanieren" ersetzt wird. Beschluss: Die Vorlage OF 355/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2019 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Förderung der Altenhilfe Zuschuss Umbau „Tagespflege“

14.10.2018 · Aktualisiert: 06.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2018, OF 359/12 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Förderung der Altenhilfe Zuschuss Umbau "Tagespflege" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Für den Umbau der Tagespflege ist ein Betrag von 5.000,00 € in dem Haushalt für 2019 dem TrotzDem-Aktiv gemeinnützigen Unternehmen gUG (haftungsbeschränkt) mit Sitz "An der Grünhohl 9" in 60437 Frankfurt am Main einzustellen. Begründung: Der gemeinnützige Träger ist seit inzwischen knapp 4 Jahren in Kalbach am obigen Standort vertreten. Seine Aufgabe ist, sich um demenzkranke Menschen zu kümmern, und damit die Angehörigen bei der täglichen Versorgung für wenige Stunden bis einen Tag zu entlasten. Das Angebot wird von pflegenden Angehörigen sehr gut angenommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 26.10.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 359/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 260 2018 Die Vorlage OF 359/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sonnenschutz für Spielplatz

14.09.2018 · Aktualisiert: 06.09.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2018, OM 3665 entstanden aus Vorlage: OF 341/12 vom 24.08.2018 Betreff: Sonnenschutz für Spielplatz Der Magistrat wird gebeten, auf dem Spielplatz neben der Kindertagesstätte 134, Im Hain, ein Sonnensegel aufzustellen. Begründung: Die Lage des Spielplatzes ist ideal, er befindet sich direkt neben der Kindertagesstätte 134 und mitten in dem Wohngebiet "Im Hain". Allerdings scheint die Sonne von morgens bis abends auf diesen Platz, sodass es bei großer Hitze für Kinder gefährlich bzw. nicht möglich ist, in der prallen Sonne dort zu spielen. Da an dieser Stelle auch kein großer Schatten spendender Baum steht, ist ein Sonnensegel dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2264 Antrag vom 27.05.2021, OF 36/12 Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 335 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die alte Turnhalle in Kalbach als einzigen und vielfach genutzten öffentlichen Veranstaltungsraum für Vereine und Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils erhalten

10.08.2018 · Aktualisiert: 28.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3465 entstanden aus Vorlage: OF 330/12 vom 29.07.2018 Betreff: Die alte Turnhalle in Kalbach als einzigen und vielfach genutzten öffentlichen Veranstaltungsraum für Vereine und Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils erhalten Der Magistrat wird gebeten, die bisher in die Eigenverantwortung der Kalbacher Vereine und Gruppierungen übergebene alte Turnhalle im Grubweg 6 - auch im Falle der etwaigen zukünftigen Neuerrichtung eines für vergleichbare Nutzungen vorgesehenen Gebäudes an gleicher Stelle - auch weiterhin geeigneten Institutionen des Stadtteils Kalbach-Riedberg zur Nutzung in Eigenregie zu übertragen. Dazu ist mit einem spätestens zum Jahresende neu zu bildenden Vorstand der Vereine und Gruppierungen oder einem sich zur Verwaltung bereit erklärenden Verein ein neuer Mietvertrag zu verhandeln und abzuschließen, wobei der Ortsbeirat in Anbetracht des nach Abschluss der entsprechenden Prüfungen möglicherweise zu erwartenden Aufwandes für anstehende Renovierungsarbeiten anregt, dass etwaige Umbau-, Instandsetzungs- und Renovierungsarbeiten zukünftig vom Vermieter getragen werden, da die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass alleine aus den Mieteinnahmen der alten Turnhalle umfangreiche Maßnahmen nicht zu stemmen sind. Gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 2 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte spricht sich der Ortsbeirat für die Erhaltung und öffentliche Nutzung der alten Turnhalle oder alternativ die Neuerrichtung eines für vergleichbare Nutzungen vorgesehenen Gebäudes an gleicher Stelle als Ausgleich für ein im Stadtteil Kalbach-Riedberg fehlendes Bürgerhaus aus. Dem Ortsbeirat ist ferner zu berichten, wie der Magistrat die von einer Gruppierung des Stadtteils am 24.07.2018 gegenüber dem Amt für Bau und Immobilien angezweifelte Rechtmäßigkeit der ohne Abstimmung und Kenntnis der Stadtteilvereine und des Ortsbeirats ausgesprochene Kündigung des derzeitigen Mietvertrage s beurteilt. Begründung: Die alte Turnhalle wird seit fast 20 Jahren in Eigenregie des Stadtteils verwaltet und regelmäßig vom Ortsbeirat, Sportvereinen, dem Kinderverein Kalbach, der Grundschule Kalbach und auch von Bürgerinnen und Bürgern des Stadtteils Kalbach-Riedberg genutzt. Im Hinblick auf die Größe von Kalbach-Riedberg benötigt der Stadtteil eine Kultur- und Sporthalle, die auch eine soziale Funktion als öffentlich nutzbare Halle erfüllt und, neben den Vereinen und Gruppierungen, auch Privatpersonen zur Verfügung gestellt werden kann. Daher ist die weitere Nutzung dieser Halle zu regeln. Die am 07.06.2018 beim Amt für Bau und Immobilien eingegangene Kündigung des Mietvertrages erging ohne einen Beschluss des Vorstandes und der Mitglieder der Kalbacher Vereine und Gruppierungen. Da es hierzu vorher auch keine schriftliche Ankündigung gab, wurden sowohl die Vereine als auch die derzeitigen Nutzer und die Fraktionen des Ortsbeirats von dieser eigenmächtigen Entscheidung überrascht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.11.2018, OF 373/12 Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2240 Anregung vom 30.11.2018, OA 343 Aktenzeichen: 52 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Instandsetzungsmaßnahmen an der alten Turnhalle Kalbach, Grubweg 6 - erneutes Auskunftsersuchen -

10.08.2018 · Aktualisiert: 28.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3466 entstanden aus Vorlage: OF 331/12 vom 29.07.2018 Betreff: Instandsetzungsmaßnahmen an der alten Turnhalle Kalbach, Grubweg 6 - erneutes Auskunftsersuchen - Vorgang: OM 2702/18 OBR 12; OA 268/18 OBR 12; ST 965/18 Der Magistrat wird gebeten, unter Bezug auf die Vorlage vom 18.05.2018, OA 268, und insbesondere die Vorlage vom 26.01.2018, OM 2702, mit der Beantwortung der Vorlage vom 28.05.2018, ST 965, nunmehr kurzfristig das seit Längerem angekündigte Gespräch über Maßnahmen für den Fortbestand der alten Turnhalle zu terminieren. Dabei sind die Ergebnisse des Ortstermins vom 24.04.2018 und die vom Projektmanagement des Amtes für Bau und Immobilien angedachten Sanierungsvorschläge dem Ortsbeirat und Vertretern der Kalbacher und Riedberger Vereine und Gruppierungen vorzustellen, um zu klären, wie die alte Turnhalle in Eigenverantwortung der Vereine und Gruppierungen fortgeführt werden kann. Begründung: Um die Grundvoraussetzungen für die zum Jahresende anstehende personelle Neubesetzung des Vorstands der Gemeinschaft Kalbacher und Riedberger Vereine und Gruppierungen zum weiteren Betrieb der alten Turnhalle in Eigenverantwortung zu klären, sind zeitnah die Überlegungen des Amtes für Bau und Immobilien bekannt zu geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.01.2018, OM 2702 Anregung vom 18.05.2018, OA 268 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 965 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2266 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlegung der Bushaltestelle „Schule Kalbach“

15.06.2018 · Aktualisiert: 20.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3386 entstanden aus Vorlage: OF 315/12 vom 22.05.2018 Betreff: Verlegung der Bushaltestelle "Schule Kalbach" Der Magistrat wird gebeten, über den geplanten barrierefreien Ausbau im Rahmen des Programmes E 3/2018 der Haltestelle "Schule Kalbach" in der Straße An der Grünhohl umfassend zu berichten. Neben dem Ortsbeirat sind auch die angrenzenden Anlieger, hier insbesondere die Grundschule Kalbach, in die Planung einzubeziehen, da neben dem barrierefreien Ausbau auch eine Verlegung der Haltest elle in südlicher Richtung des Straßenverlaufs vorgesehen ist. Begründung: Per E-Mail vom 14.05.2018 wurde der Ortsbeirat unter dem Titel "Information des Ortsbeirates 12 über Bushaltestellenprogramm E 3" darüber informiert, dass die Haltestelle "Schule Kalbach" in der Straße An der Grünhohl barrierefrei ausgebaut werden soll. Die der E-Mail beigefügte Entwurfsplanung des barrierefreien Ausbaus sieht dabei vor, dass die Haltestelle in südlicher Richtung des Straßenverlaufs verlegt werden soll. Dies führt gegebenenfalls zu nachteiligen Veränderungen für die Anlieger. So befindet sich dem Plan nach die neue Haltestelle zukünftig direkt vor den Fenstern der Klassenräume der Grundschule Kalbach. Das Halten und Anfahren kann zu Lärmwirkungen in den Klassenräumen führen. Insofern sind die Anlieger, insbesondere die Grundschule Kalbach, zu hören, ihre Aussagen zu berücksichtigen und diese dem Ortsbeirat mitzuteilen. Die Verengung der Straße An der Grünhohl wurde Ende der Neunzigerjahre verwirklicht, um die haltenden Busse nicht überholen zu können. Diese Haltestelle hat sich nun seit fast zwei Jahrzehnten bewährt. Es ist eine Notwendigkeit für eine Verlegung - auch für Barrierefreiheit - nicht erkennbar. Selbst leichtes Gefälle sollte nicht zur Verlegung beider Haltestellen vor Klassenräume unter gleichzeitiger Entstehung hoher Kosten führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1959 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 649 Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4633 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5106 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit erhöhen - Zusätzliche Verkehrsspiegel in der Talstraße anbringen

15.06.2018 · Aktualisiert: 17.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3390 entstanden aus Vorlage: OF 319/12 vom 04.06.2018 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen - Zusätzliche Verkehrsspiegel in der Talstraße anbringen Der Magistrat wird vor dem Hintergrund zunehmenden Verkehrs gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an folgenden Einmündungen in die Talstraße zusätzlich zu dem bereits vorhandenen Verkehrsspiegel jeweils ein weiterer Verkehrsspiegel wie folgt angebracht werden kann: 1. an der Einmündung der Straße Am Hasensprung in die Talstraße von Süden kommend, um den aus Westen von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können sowie 2. an der Einmündung der Straße An der Grünhohl in die Talstraße von Norden kommend, um den aus Westen von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können. Begründung: An den Einmündungen der Straßen An der Grünhohl und Am Hasensprung in die Talstraße ist jeweils ein Verkehrsspiegel vorhanden, um den aus Richtung Osten von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können. Um den jeweils aus Richtung Westen von der Talstraße kommenden Verkehr einsehen zu können, fehlt dagegen jeweils ein Verkehrsspiegel. Umgekehrt gilt die mangelnde Einsehbarkeit in gleicher Weise für den aus Richtung Westen von der Talstraße kommenden Verkehr hinsichtlich der Einsehbarkeit der Straße Am Hasensprung beziehungsweise für den aus Richtung Norden von der Straße An der Grünhohl kommenden Verkehr hinsichtlich der Einsehbarkeit der Talstraße. Da der Verkehr an den jeweiligen Einmündungen zuzunehmen scheint, wird der Magistrat darum gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob insoweit jeweils ein Verkehrsspiegel angebracht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2018, ST 2045 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 26.10.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7

OA (Anregung Ortsbeirat)

Alte Turnhalle am Grubweg 6, Flur 14, Flurstück 1785

18.05.2018 · Aktualisiert: 30.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 18.05.2018, OA 268 entstanden aus Vorlage: OF 297/12 vom 02.05.2018 Betreff: Alte Turnhalle am Grubweg 6, Flur 14, Flurstück 1785 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Grundstück, Flurstück 1785, als "Gemeinbedarfsfläche" für schulisches, kulturelles, sportliches und gemeinschaftliches Stadtteilleben langfristig zu sichern. Begründung: Mit der Ausweisung "Gemeinbedarfsfläche" wird dieses Grundstück, welches gegenwärtig mit "Turnhalle" bezeichnet ist, langfristig für ein aktives soziales Stadtteilleben gesichert. Nach der Beschlusslage des Ortsbeirates 12, die neben Gesprächen auch eine energetische Erneuerung der Heizungsanlage und eine barrierefreie Toilettenanlage fordert, ist auch der Fortbestand der Halle weiterhin zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 29.07.2018, OF 331/12 Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3466 Bericht des Magistrats vom 19.10.2018, B 342 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 23.05.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 11.06.2018, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 268 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.06.2018, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 268 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2018, TO II, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OA 268 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2872, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2018 Aktenzeichen: 40 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sitzbank Kalbacher Hauptstraße Nr. 36

29.03.2018 · Aktualisiert: 23.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2018, OF 294/12 Betreff: Sitzbank Kalbacher Hauptstraße Nr. 36 Der Ortsbeirat bittet die Ortsvorsteherin, folgenden Brief an den Magistrat zu senden: Mit der Ortsbeiratsinitiative OIB 65/2017 vom 17.2.2017 wurde der Magistrat u. a. gebeten, die Schäden an der Sitzbank am alten Rathaus Kalbach zu beseitigen. Dafür hatte der Ortsbeirat Mittel aus seinem Budget zur Verfügung gestellt. Leider ist diese Bank immer noch reparaturbedürftig, da ein Brett der Sitzfläche stark beschädigt ist. Der Ortsbeirat bittet, diese Reparatur zeitnah auszuführen, da die Bank, bedingt durch die Bushaltestelle, intensiv genutzt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 294/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Öffentliche Toiletten an der REWE-Filiale in Kalbach und an der Lidl-Filiale/dem Kebabhaus am Riedberg bereitstellen

28.03.2018 · Aktualisiert: 23.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2018, OF 293/12 Betreff: Öffentliche Toiletten an der REWE-Filiale in Kalbach und an der Lidl-Filiale/dem Kebabhaus am Riedberg bereitstellen Der Magistrat wird gebeten öffentliche Toiletten an der Rewe Filiale in Kalbach ,Lange Meile 33 und an der Lidl Filiale/dem Kebab Haus am Riedberg , Zur Kalbacher Höhe 6 bereitzustellen. Dies sollte bestenfalls in Kooperation mit den jeweiligen Filialen/dem Imbiss realisiert, verantwortet und gewartet werden. (Bitte keine DIXI-Toiletten) Begründung: 1.Um uns und Andere vor ansteckenden Viren und Bakterien zu schützen, gehört das regelmäßige Händewaschen zu einem verantwortungsvollen Umgang, unseren Mitmenschen und uns selbst gegenüber. Vor Allem an öffentlichen Plätzen, an denen Lebensmittel eingenommen werden, sollte die Möglichkeit gegeben sein, sich vor und nach dem Essen die Hände zu waschen. Dies sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, ist aber an beiden genannten Orten nicht gegeben. 2. Ebenfalls sollte es selbstverständlich sein, dass Menschen denen Essen und Trinken geboten wird, auch ein gang zur Toilette möglich ist. Doch auch diese sind an zuvor erwähnten öffentlichen Plätzen nicht vorzufinden. DIXI-Toiletten sind für Kinder, körperlich beeinträchtigte und ältere Menschen nur schwierig zu handhaben und sollten daher nur als aller letztes Mittel in frage kommen. Die Toiletten sollten barrierefrei zu erreichen sein. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 293/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 2 SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Annahme); 2 SPD (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Der Nachweis ausreichender Kindergarten- und Betreuungsplätze in Kalbach scheitert nicht an fehlenden Grundstücken

16.03.2018 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2935 entstanden aus Vorlage: OF 267/12 vom 02.03.2018 Betreff: Der Nachweis ausreichender Kindergarten- und Betreuungsplätze in Kalbach scheitert nicht an fehlenden Grundstücken Der Magistrat wird gebeten, ungeachtet seiner positiven Entscheidung zur Eröffnung eines weiteren Kindergartens am Kalbacher Stadtpfad, dies nicht abschließend zum Nachweis der Kindergarten- und Betreuungsplätze in Kalbach anzusehen, sondern für die noch fehlenden Plätze und insbesondere im Hinblick auf die Einführung kostenfreier Kindergartenplätze und dem geplanten Rechtsanspruch ganztägiger Betreuungsplätze, den Bau einer weiteren Kindertagesstätte in Kalbach für Kinder von ein bis zehn Jahren vorzubereiten. Das städtische Grundstück am Grubweg 6 bietet auf der Freifläche neben der alten Turnhalle noch ausreichend Platz für die Errichtung einer temporären Kindertagesstätte. Begründung: Die Bemühungen des Magistrats, weitere Kindergartenplätze für den Stadtteil Kalbach-Riedberg durch die Aktivierung der bestehenden Pavillons am Kalbacher Stadtpfad zu schaffen, werden vom Ortsbeirat begrüßt. Damit wird den Beschwerden von Eltern und den Bedenken des Ortsbeirats an den zweifelhaften Zahlen und Deckungsgraden der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung Rechnung getragen. Es ist zu bedenken, dass die vorgesehene Einführung der kostenfreien Kitaplätze und eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung weitere Engpässe bei den Platzangeboten schaffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1723 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 40 3

OF (Antrag Ortsbeirat)

Neue Tische für die alte Turnhalle Kalbach - Budget des Ortsbeirates 12 -

02.03.2018 · Aktualisiert: 23.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2018, OF 272/12 Betreff: Neue Tische für die alte Turnhalle Kalbach - Budget des Ortsbeirates 12 - Der Magistrat wird gebeten, aus dem Ortsbeiratsbudget des Ortsbeirats 12 einen Zuschuss für die Neuanschaffung von 60 Klapptischen für die von der Gemeinschaft der Kalbacher Vereine und Gruppierungen in eigener Verantwortung verwaltete städtische alte Turnhalle, Grubweg 6, zu gewähren. Damit soll sichergestellt werden, dass die sozialen Aktivitäten der Vereine und bürgerschaftlichen Initiativen im Stadtteil Kalbach-Riedberg, sowie die Veranstaltungen des Ortsbeirats weiterhin in der Halle stattfinden können und nicht an der notwendigen Grundausstattung scheitern. Aus dem Ortsbeiratsbudget ist ein maximaler Zuschuss von 10.000,- € zu gewähren. Die Gemeinschaft der Kalbacher Vereine und Gruppierungen beteiligt sich entsprechend der eigenen Leistungsfähigkeit mit einem Betrag von 1.500,- € an der Neuanschaffung der Tische. Begründung: Die Gemeinschaft der Kalbacher Vereine und Gruppierungen kann die jährlichen Unterhaltskosten für die Halle von ca. 12.000,- € nur knapp durch Mieteinnahmen erwirtschaften. Die Beteiligung mit einem höheren Eigenbetrag ist deshalb nicht möglich. Die derzeitigen Tische sind mehrere Jahrzehnte alt. Durch ablösende Tischplattenumleimer und beschädigte Tischkanten können sich bei Veranstaltungen Personen verletzen. Mehrfach wurden Beschädigungen von Kleidungsstücken gemeldet. Da die derzeitigen Tische nicht mehr den Verordnungen für Versammlungsstätten entsprechen und für Veranstaltungen nicht mehr zumutbar sind, ist eine Ersatzbeschaffung dringend notwendig. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 16.03.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 272/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 272/12 wurde zurückgezogen.

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach: Fehlende seniorengerechte Wohnungen Bericht des Magistrats vom 24.11.2017, B 373

23.02.2018 · Aktualisiert: 26.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.02.2018, OA 230 entstanden aus Vorlage: OF 264/12 vom 09.02.2018 Betreff: Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach: Fehlende seniorengerechte Wohnungen Bericht des Magistrats vom 24.11.2017, B 373 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage B 373 dient mit der Maßgabe als Zwischenbericht zur Kenntnis, dass ergänzend die sich aus den Widersprüchen zwischen den Angaben des Magistrats und der tatsächlichen Bauausführung ergebenden nachfolgenden Fragen beantwortet werden: 1. Wie sieht der Magistrat die im Erbbauvertrag für das städtische Grundstück "Im Brombeerfeld" angeblich festgelegte Verpflichtung zur Errichtung von Altenwohnungen erfüllt, obwohl die ausführende Baugesellschaft erklärt, auf dem betreffenden städtischen Grundstück 30 Wohnungen mit Größen von 80 bis 120 Quadratmetern als frei finanzierte und vermietbare Wohnungen ohne Mietpreisbindung für Mieter aller Altersgruppen zu errichten? 2. Wie sieht der Magistrat die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 469 - Kalbach-Nord von 1997 erfüllt, die für das betreffende Grundstück folgende Auflage ausweist : "Fläche für Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf. Es sind nur Altenwohnungen zulässig."? Wurde von dieser Festsetzung im Baugenehmigungsverfahren eine Abweichung oder Befreiung erteilt? 3. Warum gab es für den Magistrat keine Möglichkeit, entsprechend seinen derzeitigen politischen Zielsetzungen zur Schaffung von sozialem Wohnungsbau, das Grundstück "Im Brombeerfeld" in Erbbaurecht an städtische oder stadtnahe Wohnungsbaugesellschaften zu vergeben, um ausschließlich für ältere Personen geförderten Wohnungsbau mit Mietpreis- und Belegungsbindungen zu errichten, wenn der Erbbauvertrag entsprechend dem Bericht B 373 erst am 17.08.2012 abgeschlossen wurde? Begründung: Der 1995 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Regelung, für ältere Bürgerinnen und Bürger mit mittlerem Einkommen geförderte Wohnungen zu schaffen und zu vermitteln, wurde anscheinend mit der Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 469 - Kalbach-Nord entsprochen. Damit hätte dem schon lange vom Magistrat selbst erklärten Fehlbedarf an Altenwohnungen im Stadtteil Kalbach abgeholfen werden können. Erst 20 Jahre nach Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 469 kommt es auf dem in städtischem Besitz befindlichen Grundstück mit ca. 3.000 Quadratmetern scheinbar zur Ausführung der seit vielen Jahren angekündigten Errichtung von den im Stadtteil Kalbach bisher völlig fehlenden Altenwohnungen. Enttäuschend wurde dem Ortsbeirat jedoch von dem Vertreter des Bauherren mitgeteilt, dass mit dem jetzigen Baubeginn keine Altenwohnungen errichtet, sondern lediglich barrierefrei zugängliche Wohnungen erstellt werden, die nach marktüblichen Preisen ohne Einschränkungen auf bestimmte Personengruppen frei nach marktüblichen Konditionen vermietet werden. Auf Unverständnis stößt deshalb, dass trotz aller Ankündigungen des Magistrats, im Stadtteil Kalbach Altenwohnungen zu errichten, diese Möglichkeit auf dem städtischen Grundstück "Im Brombeerfeld" völlig außer Acht gelassen wurde. Enttäuschend ist feststellbar, dass die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und die Verpflichtungen des Magistrats entsprechend dem Magistratsvortrag M 124 vom 30.06.2006 von der Verwaltung anscheinend missachtet wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.11.2017, B 373 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.07.2018, B 202 Anregung an den Magistrat vom 14.09.2018, OM 3659 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 28.02.2018 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.03.2018, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage B 373 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 230 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.03.2018, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 373 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 230 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 373 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 230 = Annahme) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.03.2018, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Die Vorlage B 373 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 230 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2512, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.03.2018 Aktenzeichen: 64 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Keine Filialschließung der Frankfurter Sparkasse in Kalbach

01.12.2017 · Aktualisiert: 04.06.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2487 entstanden aus Vorlage: OF 245/12 vom 30.11.2017 Betreff: Keine Filialschließung der Frankfurter Sparkasse in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, Gespräche mit der Landesbank Hessen-Thüringen - Girozentrale - als Träger der Frankfurter Sparkasse und den Mitgliedern im Verwaltungsrat der Sparkasse zu führen, um die für den 25.01.2018 geplante Schließung der Frankfurter Sparkasse Filiale Kalbach in der Kalbacher Hauptstraße 26 rückgängig zu machen. Die Aufstellung eines Geldautomaten und Briefkastens für Überweisungsträger an zentraler Stelle in Kalbach stellt keinen Ersatz für die in der Filiale angebotenen Dienstleistungen dar. Begründung: Die Schließung der Filiale der Frankfurter Sparkasse in der Kalbacher Hauptstraße ist für den 25.01.2018 angekündigt. Nach dem Gesetz vom 14.05.2007 zur Errichtung der Frankfurter Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts ist diese eine "Landesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts". Die Aufgaben der Frankfurter Sparkasse ergeben sich aus § 2 dieses Gesetzes. Demnach ist sie ein dem gemeinen Nutzen dienendes Wirtschaftsunternehmen. Sie erledigt im Interesse ihrer Kunden Dienstleistungen nach Maßgabe der Satzung. Hierzu gehört, dass in Kalbach Kunden diese Dienstleistungen angeboten werden. Weiterhin ist festzustellen, dass viele ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger in Kalbach wohnen, die nicht in der Lage sind, mit dem ÖPNV die nächste Filiale zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 572 Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3156

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

SB-Terminal und Geldautomat für die Post-Partnerfiliale in der Kalbacher Hauptstraße 12

01.12.2017 · Aktualisiert: 22.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2479 entstanden aus Vorlage: OF 237/12 vom 10.11.2017 Betreff: SB-Terminal und Geldautomat für die Post-Partnerfiliale in der Kalbacher Hauptstraße 12 Der Magistrat wird beauftragt, bei der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Post AG anzuregen, in der Post-Partnerfiliale in Frankfurt-Kalbach, Kalbacher Hauptstraße 12, ein SB-Terminal und einen Geldautomaten der Deutschen Postbank AG bzw. Cash Group für Bankgeschäfte und zur Bargeldversorgung aufzustellen. Begründung: Während Kunden der Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen eine kostenfreie und nahe Bargeldversorgung im Stadtteil vorfinden, ist die Nutzung dieser Geldautomaten für Nichtkunden mit deutlichen Gebühren versehen. Auch die Versorgung mit Bargeld über den örtlichen REWE-Markt ist an eine Mindesteinkaufssumme gebunden. Kunden der Geschäftsbanken finden indes kein kostenfreies Angebot vor und besonders für ältere Menschen sind die Wege sehr weit. Ein SB-Terminal und ein Geldautomat in der Post-Partnerfiliale Kalbach mit Auszahlungs-, Überweisungs- und Umbuchungsfunktion würde die kostenfreie Bargeldversorgung sicherstellen, Bankgeschäfte auch ohne PC ermöglichen und zudem der Festigung der Post-Partnerfiliale dienen, da es für ein zusätzliches Angebot und mehr Kundenfrequenz der Filiale sorgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 555 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pavillons im Kalbacher Stadtpfad - zeitweiliges Ausweichquartier für die Kita 134 „Im Hain“

03.11.2017 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2303 entstanden aus Vorlage: OF 226/12 vom 02.10.2017 Betreff: Pavillons im Kalbacher Stadtpfad - zeitweiliges Ausweichquartier für die Kita 134 "Im Hain" Der Magistrat wird gebeten, die Pavillons im Kalbacher Stadtpfad für die Kinder der Kita 134 "Im Hain" im Sommer 2018 für ca. 12 Wochen als Ausweichquartier zur Verfügung zu stellen, da umfangreiche Brandschutzmaßnahmen in der Kita vorgenommen werden müssen. Begründung: In den Pavillons am Kalbacher Stadtpfad sind zurzeit noch immer Kinder untergebracht, in deren Bonameser Kita die Sanierungsmaßnahmen andauern. Die Kita 134 "Im Hain" soll voraussichtlich wegen der anstehenden Brandschutzmaßnahmen während der Sommerferien 2018 komplett geschlossen werden, was für viele Familien ein Betreuungsproblem geben wird. Auch die angedachte Möglichkeit, die Kinder für die Dauer von 12 Wochen täglich mit dem Bus in ein Ausweichquartier zu fahren, ließe sich durch eine Nutzung der deutlich näheren Anlage im Kalbacher Stadtpfad verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 589 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nachbesserung der „Rechts-vor-Links“-Regelung in der Straße Lange Meile

03.11.2017 · Aktualisiert: 15.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2304 entstanden aus Vorlage: OF 230/12 vom 05.09.2017 Betreff: Nachbesserung der "Rechts-vor-Links"-Regelung in der Straße Lange Meile Der Magistrat wird gebeten, die bestehende "Rechts-vor-Links"-Regelung in der Straße Lange Meile durch Beschilderung und Fahrbahnmarkierungen zu verdeutlichen. Begründung: Die Lange Meile ist eine Straße im nördlichen Bereich des Stadtteils Kalbach (Tempo-30-Zone), in der die "Rechts-vor-Links"-Regelung greift. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass es in diesen Bereichen grundsätzlich keiner gesonderten Beschilderung oder Markierung bedarf. Leider ist in der genannten Straße häufig festzustellen, dass Verkehrsteilnehmer die bestehende Vorfahrtsregelung missachten, insbesondere, wenn sie die Lange Meile ortseinwärts fahren, die leicht abschüssig ist. Dadurch kommt es wiederholt zu gefährlichen Situationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 189 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hinweisschilder auf Radwegeverbindungen von Kalbach-Riedberg in Richtung Taunus

18.08.2017 · Aktualisiert: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1979 entstanden aus Vorlage: OF 199/12 vom 04.08.2017 Betreff: Hinweisschilder auf Radwegeverbindungen von Kalbach-Riedberg in Richtung Taunus Vorgang: B 108/14 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Radwegequerung an der Josef-Bautz-Straße in Richtung der Bezirkssportanlage Hopfenbrunnen und am Ende der Straße Am Hopfenbrunnen hinter der Bezirkssportanlage Hinweisschilder auf die Zielorte Oberursel und Bad Homburg mit Kilometerangaben aufzustellen. Ebenso sollte eine Radwegebeschilderung mit Hinweis auf die Nachbarstädte an der Straßenkreuzung Am Weißkirchener Berg/Altenhöferallee vorgenommen werden. Begründung: Während die Radwegebeschilderung jenseits der Gemarkungsgrenze auf Oberurseler und Bad Homburger Gebiet sehr umfangreich ist, fehlt auf Frankfurter Seite jeglicher Hinweis auf die Radwegeverbindungen in Richtung Taunus. Da das gesamtstädtisch und regional bedeutsame Radroutennetz bereits mit dem Bericht B 108 aus dem Jahr 2014 vom Magistrat vorgestellt wurde, sollte es nach drei Jahren möglich sein, die entsprechenden Fahrradrouten zu beschildern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.04.2014, B 108 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2189 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 793 Aktenzeichen: 66 7

OA (Anregung Ortsbeirat)

Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach Fehlende seniorengerechte Wohnungen

23.06.2017 · Aktualisiert: 26.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.06.2017, OA 175 entstanden aus Vorlage: OF 175/12 vom 09.06.2017 Betreff: Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach Fehlende seniorengerechte Wohnungen Vorgang: OM 1109/12 OBR 12; ST 1288/12; OM 2438/13 OBR 12; ST 1582/13; OA 565/14 OBR 12; B 58/15; V 1448/15 OBR 12; ST 1749/15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zur Verwirklichung des Baus von seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach für das im Jahr 2006 mit einer Bauverpflichtung für Altenwohnungen an einen privaten Investor übertragene städtische Erbbaugrundstück Am Wingert eine Rücküberführung einzuleiten, da die letzte gesetzte Frist zum März 2015 nicht eingehalten wurde. Die bereits im Bericht des Magistrats vom 16.02.2015, B 58, angekündigten juristischen Schritte bei Vertragsverletzung sind endlich umzusetzen. Auf dem Grundstück sind nach der Rücküberführung mit städtischen oder stadtnahen Wohnungsgesellschaften, im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus, seniorengerechte Wohnungen zu errichten. Begründung: Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein im Bebauungsplan Nr. 469 - Kalbach-Nord - für Altenwohnungen ausgewiesenes städtisches Grundstück in einem Zeitraum von elf Jahren keiner Bebauung zugeführt wird. Angesichts der Lage auf dem Wohnungsmarkt und der vom Magistrat selbst festgestellten Defizite für seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach entsteht der Eindruck, dass der Magistrat bei der Bewirtschaftung städtischer Grundstücke deutliche Versäumnisse zeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.04.2012, OM 1109 Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1288 Anregung an den Magistrat vom 30.08.2013, OM 2438 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2013, ST 1582 Anregung vom 10.10.2014, OA 565 Bericht des Magistrats vom 16.02.2015, B 58 Auskunftsersuchen vom 11.09.2015, V 1448 Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1749 Bericht des Magistrats vom 24.11.2017, B 373 Bericht des Magistrats vom 16.07.2018, B 202 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 28.06.2017 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.08.2017, TO I, TOP 50 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 175 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1625, 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 21.08.2017 Aktenzeichen: 64 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34

10.03.2017 · Aktualisiert: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 10.03.2017, OA 133 entstanden aus Vorlage: OF 138/12 vom 24.02.2017 Betreff: Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34 Vorgang: OM 717/16 OBR 12; ST 43/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, durch das Rechtsamt prüfen zu lassen, inwieweit die Rechtsauffassung und Handlungsweise der Bauaufsicht zutrifft, durch die Stadt hergestellte und unterhaltene öffentliche Verkehrsflächen, sofern sie sich im Privatbesitz befinden, ohne Entwidmungsverfahren beseitigen und bebauen lassen zu können, oder ob diese Handlungsweise im Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht, nach der auch im privaten Besitz befindliche Verkehrsflächen zum öffentlichen und zu erhaltenden Verkehrsraum zählen, sofern sie aufgrund stillschweigender oder ausdrücklicher Duldung des Verfügungsberechtigten zur Benutzung durch jedermann zugelassen sind. 2. Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, mit welchen Begründungen das Erwerbsrecht der Stadt nach § 3 des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes nicht in Anspruch genommen wurde, um die Erhaltung der für den öffentlichen Verkehr notwendigen Bürgersteigflächen vor den Gebäuden Kalbacher Hauptstraße 37 und Weißkirchener Weg 34 zu sichern. Begründung: In Beantwortung einer Anregung des Ortsbeirats 12 mit Stellungnahme vom 09.01.2017, ST 43, erklärt die Bauaufsicht, dass die Bebauung einer bisher der Öffentlichkeit zugänglichen und von der Stadt hergestellten und instand gehaltenen Bürgersteigfläche zulässig ist, da diese Fläche nicht im öffentlichen Eigentum ist und somit nicht den Status eines öffentlichen Bürgersteigs erfüllt. Infolge wurde der bisher 1,5 Meter breite Bürgersteig auf eine Breite von 1,0 Meter und stellenweise auf 0,60 Meter reduziert. Im Weißkirchener Weg 34 stehen vor dem Geschäft eines Altgerätehändlers auf dem öffentlichen Bürgersteig Schrottgeräte. Auch in diesem Fall, der zur Gefährdung von Passanten führt, erkennt die Bauaufsicht keine Funktion als Verkehrsfläche, da sich der betreffende Teil des Bürgersteigs im Privatbesitz befindet. In den alten Ortsteilen kommt es durch früher geltende Baugesetze nicht selten vor, dass die vor den bebauten Privatgrundstücken liegenden Verkehrsflächen, meist Bürgersteige, zum Teil in Privatbesitz sind. Das Urteil des Bundesgerichtshofs stützt die Auffassung, dass es sich dabei um öffentliche Verkehrsflächen handelt, die nicht zur freien Verwendung der Eigentümer stehen. Um die Nutzungsrechte dieser Flächen zu regeln, wurde 2001 das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz als Bundesgesetz erlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 717 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 43 Bericht des Magistrats vom 14.08.2017, B 262 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 15.03.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage OA 133 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.04.2017, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 133 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 133 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 133 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1353, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sitzbänke in städtischen Grünanlagen Kalbach-Riedberg

31.01.2017 · Aktualisiert: 20.02.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2017, OF 131/12 Betreff: Sitzbänke in städtischen Grünanlagen Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird beauftragt, die drei Sitzbänke am Standort der historischen Krutzenkirche und die Bank am alten Kalbacher Rathaus ins tandzusetzen. Des Weiteren ist der Anstrich der Sitzbänke entlang der Grünfläche Im Brombeerfeld zu überprüfen. Diese Maßnahmen sind aus dem Ortsbeirats-Budget mit einem Betrag in Höhe von 1500 Euro zu finanzieren. Auf der Grünfläche an der Einmündung des Weges Am Schlittenberg in den südlichen Ortsrandweg sind entsprechend des Ortsbeiratsbeschlusses vom 16.01.2015, OM 3767, zwei Sitzbänke aufzustellen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeirats-Budget in Höhe von 1000 Euro zu finanzieren. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 12 am 17.02.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 65 2017 Die Vorlage OF 131/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beschilderung für Ortsfremde verbessern - Kalbach-Riedberg auf Verkehrsschildern besser ausweisen

20.01.2017 · Aktualisiert: 03.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1164 entstanden aus Vorlage: OF 122/12 vom 09.01.2017 Betreff: Beschilderung für Ortsfremde verbessern - Kalbach-Riedberg auf Verkehrsschildern besser ausweisen Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung auf den Zufahrtsstraßen nach Kalbach-Riedberg dahin gehend zu verbessern, dass beide Teile des Stadtteils ausgeschildert sind und hierzu, soweit erforderlich, Gespräche mit Nachbarkommunen sowie der Straßenverkehrsverwaltung beziehungsweise Hessen Mobil aufzunehmen. Insbesondere schlägt der Ortsbeirat folgende Anpassungen der Beschilderung vor: - Vor und an der Kreuzung "Kalbacher Hauptstraße/Am Martinszehnten" zum einen von Bonames kommend für den Geradeausverkehr sowie für den Linksabbiegeverkehr von Kalbach kommend und für den Rechtsabbiegeverkehr vom Martinszehnten kommend zusätzlich zu "F-Niederursel" und "Oberursel" auch "F-Riedberg" zu ergänzen; - an der Kreuzung "Rosa-Luxemburg-Straße/Am Weißkirchener Berg" bzw. "Frankfurter Landstraße" zusätzlich zu "F-Kalbach" auch "F-Riedberg" auszuweisen; - an der Kreuzung "Am Weißkirchener Berg/L 3019" aus Kalbach kommend für den Linksabbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen; - an der Kreuzung "Lange Meile/L 3019" aus Kalbach kommend für den Links abbiegeverkehr "F-Riedberg" auszuweisen sowie - auf den Ausfahrttafeln der Abfahrt 6 (Heddernheim) der BAB 661 aus Süden kommend den Schriftzug "F-Riedberg" zu ergänzen. Begründung: Zahlreiche Hinweisschilder auf den Zufahrtsstraßen zum Stadtteil enthalten unvollständige und teilweise irreführende Angaben zu den beiden Teilen des Stadtteils. Dies kann dazu führen, dass Ortsfremde fehlgeleitet werden. Darüber hinaus trägt dies besser dem gewachsenen Stadtteil Rechnung. Daher wird der Magistrat gebeten, im Sinne einer Verbesserung der Beschilderung selbst tätig zu werden beziehungsweise zur Verbesserung der Beschilderung mit den zuständigen Nachbarkommunen beziehungsweise den zuständigen Straßenverkehrsbehörden Kontakt aufzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 684 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1828 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat)

Gefährliche Kanaldeckel

03.01.2017 · Aktualisiert: 25.01.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2017, OF 128/12 Betreff: Gefährliche Kanaldeckel Der Ortbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, sich mit der zuständigen Firma in Verbindung zu setzen, die für den Einbau der Kanalkästen verantwortlich ist, die sich auf der Kalbacher Hauptstraße vor dem Alten Rathaus und auf der anderen Straßenseite, sowie auf dem Bürgersteig gegenüber der Straße Am Schlinkenborn befinden. Diese Firma ist aufzufordern, die Abdeckungen dieser Kästen so einzubauen, dass keine Kanten hervorragen. Begründung: Die Kanaldeckel stehen zwischen zwei und fünf Zentimeter hervor und sind gefährliche Stolperfallen. Dieser Antrag ist so dringend, weil bereits am 29. Dezember eine Seniorin aus Kalbach an einem herausragenden Kanaldeckel gestolpert und hingefallen ist. Sie hat sich eine Schulterverletzung zugezogen, so dass ein Krankenwagen angefordert werden musste. Sie ist über einen der Kanaldeckel, der nicht einmal sehr hoch hervorsteht, gestolpert, Nicht auszudenken wenn jemand über den unverantwortlich hochstehend Kanaldeckel an der Bushaltestelle vor dem Alten Rathaus stolpert und hinfällt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 128/12 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hinweisschilder zum Skatepark „Am Martinszehnten“

04.11.2016 · Aktualisiert: 07.02.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 895 entstanden aus Vorlage: OF 92/12 vom 20.10.2016 Betreff: Hinweisschilder zum Skatepark "Am Martinszehnten" Der Magistrat wird gebeten - wie für Sportanlagen üblich -, Hinweisschilder für den Skatepark "Am Martinszehnten", z. B. im Bereich der Heinrich-Lanz-Allee/Ecke zur K 824 und der L 3019/Einfahrt in die Josef-Bautz-Straße (Kreuzung Lange Meile), aufzustellen. Begründung: Trotz des Vorhandenseins von Navigationsgeräten verfügen nicht alle Jugendlichen darüber. Daher ist - wie bei Sportanlagen üblich - auch hierfür vonseiten der Stadt für eine gute Ausschilderung Sorge zu tragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 259

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verlegung der Bushaltestelle „Rathaus Kalbach“

22.10.2016 · Aktualisiert: 09.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2016, OF 88/12 Betreff: Verlegung der Bushaltestelle "Rathaus Kalbach" Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 6 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, zunächst keine weiteren Planungsschritte zur Verlegung der Bushaltestelle der Linie 28 und 29 vor dem alten Rathaus Kalbach zu unternehmen. Stattdessen ist zwischen dem ausführenden Amt, dem beauftragten Planungsbüro und dem Ortsbeirat ein klärendes Gespräch zu führen, um die bauliche Maßnahme und eventuell mögliche Alternativen zu erörtern. Ein Vertreter der Grundstückseigentümer des Anwesens Kalbacher Hauptstraße 34 ist bei der Erörterung der Maßnahme zu beteiligen. Begründung: Mit der ST 1214 vom 9.9.2016 teilt der Magistrat mit, dass er aufgrund des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle Rathaus Kalbach die Planung zur Verlegung der Haltestelle vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34, entgegen des Beschlusses des Ortsbeirats (OM 4990 vom 22.1.2016) weiterverfolgt. Der Ortsbeirat verweist in diesem Zusammenhang auf den Antrag NR. 109 vom 19.9.2016 "Beim Umbau von Bushaltestellen Ortsbeiräte in die Planung einbeziehen", dessen Aussagen auch auf die Situation von Kalbach übertragbar sind. Die geplante Verlegung der Haltestelle bewirkt aus Sicht des Ortsbeirats Nachteile für die Fahrgäste, die Bewohner des Wohnhauses Kalbacher Hauptstraße 34 und für den Verkehrsfluss auf der Straße. An dieser Einschätzung hält der Ortsbeirat trotz des Inhalts der Stellungnahme ST 1214 fest und bittet das Fachamt um eine gemeinsame Erörterung mit nochmaliger Prüfung der örtlichen Situation unter Erwägung möglicher Alternativen. Des Weiteren verweist der Ortsbeirat auf die ihm vorliegende Aussage des Grundstückseigentümers, der eine Bushaltestelle an seinem Wohnhaus wegen erheblicher Beeinträchtigungen der Wohnsituation ablehnt. Im Übrigen hat der Eigentümer vom Fachamt die Auskunft erhalten, dass keine Verlegung der Haltestelle vor sein Anwesen stattfinden wird. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 12 am 04.11.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 5 2016 Die Vorlage OF 88/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Keine Reduzierung der schmalen Bürgersteige in Kalbach

07.10.2016 · Aktualisiert: 26.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 717 entstanden aus Vorlage: OF 82/12 vom 20.09.2016 Betreff: Keine Reduzierung der schmalen Bürgersteige in Kalbach 1. Der Magistrat (Bauaufsicht und Liegenschaftsamt) wird aufgefordert, verstärkt darauf zu achten, dass die schmalen Bürgersteige im Ortskern von Kalbach durch private Baumaßnahmen nicht in Anspruch genommen und der öffentlichen Nutzung dauerhaft entzogen werden. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die bei dem Neubauvorhaben Kalbacher Hauptstraße 37, sogenannte "Kalbacher Höfe", vorgenommene Reduzierung des bisher 1,5 Meter breiten Bürgersteigs um voraussichtlich mindestens 50 Zentimeter mit Zustimmung oder Duldung der Bauaufsicht oder des Liegenschaftsamtes erfolgt ist. 3. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten darzustellen, warum im Rahmen der bauaufsichtlichen Prüfung und Genehmigung eine angestrebte bauliche Inanspruchnahme nicht zum Baugrundstück gehörender öffentlicher Verkehrsflächen nicht verhindert wird. Es ist zu erklären, warum trotz der Zweckbestimmung als öffentlicher Verkehrsfläche allein die Eigentumsverhältnisse die bauliche Nutzung von Verkehrsflächen begründen sollen. Begründung: Die 2016 fertiggestellten bzw. in Ausführung befindlichen Neubaumaßnahmen Kalbacher Hauptstraße 30 und 37 führten zu Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. Beanstandet wurde die weitere Reduzierung der schmalen Bürgersteige vor den Gebäuden. Besonders einschränkend ist die Ausführung des Neubauprojekts Kalbacher Hauptstraße 37. Der Standort neben drei Geschäften und einer Sparkasse führt zu zahlreichem Fußgängerverkehr. Die jetzt vollzogene Bürgersteigreduzierung, durch eine stärkere Wärmedämmung und in Hüfthöhe vorstehende Fensterbänke, auf eine Breite von unter einem Meter führt zu Einschränkungen für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere wenn sie einen Rollator oder Kinderwagen mitführen. Begegnungen sind ohne Ausweichen auf die Fahrbahn nicht mehr möglich. Durch den mangelnden Erhalt öffentlicher Wegeflächen wird die Gefährdung von Fußgängerinnen und Fußgängern erhöht. In der Tat ist bei zahlreichen Grundstücken in alten Ortskernen ein schmaler Teil des Bürgersteigs vor den Gebäuden in privatem Besitz. Dies resultiert aus der Zeit des Hessischen-Nassauischen Baurechts. Die vordere Dachkante des Gebäudes durfte nicht über die Grundstücksgrenze ragen. Durch den Dachüberstand blieb die Gebäudewand zwangsläufig von der Grenze zurück. Dieser schmale Grundstücksstreifen ist zwar in den meisten Fällen noch in Privatbesitz geblieben, gleichwohl gehört er aber nach wie vor zur öffentlichen Verkehrsfläche, ist damit der privaten Nutzung entzogen und kann ausschließlich zum Zwecke des öffentlichen Verkehrs verwendet werden. Die vor einigen Jahren erfolgte Einmessung dieser geringen Teilflächen mit der Bildung separater Flurstücksnummern sollte einen Erwerb dieser Verkehrsflächen durch die Stadt ermöglichen. Auch wenn in vielen Fällen dieser Eigentumswechsel noch nicht erfolgt ist, sind daraus keine Bebauungsrechte der Eigentümer abzuleiten, denn entscheidend ist nicht die Eigentumssituation, sondern die Zweckbestimmung dieser Flächen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 43 Anregung vom 10.03.2017, OA 133 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Altes Rathaus, Kalbacher Hauptstraße 36: Instandsetzung der Eingangstür

18.09.2016 · Aktualisiert: 13.10.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2016, OF 84/12 Betreff: Altes Rathaus, Kalbacher Hauptstraße 36: Instandsetzung der Eingangstür Der Magistrat wird gebeten, an dem denkmalgeschützten alten Rathausgebäude die äußeren Oberflächen der beiden Türflügel des Haupteingangs mit einem neuen Anstrich zu versehen. Begründung: Die Oberflächen der Türflügel sind in unterschiedlichem Zustand, teils grau verwittert und teils mit Anstrichresten behaftet. Es ist der öffentlichen Nutzung des Gebäudes abträglich, wenn die im barocken Stil gestaltete Tür einen vernachlässigten Eindruck macht. Auch im Hinblick auf den Schutz des Holzes wäre ein neuer Anstrich der Außenseite angebracht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 84/12 einen Brief an die Verwaltung zu schreiben und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsspiegel Kalbacher Hauptstraße/Neugasse

09.09.2016 · Aktualisiert: 29.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 558 entstanden aus Vorlage: OF 68/12 vom 25.08.2016 Betreff: Verkehrsspiegel Kalbacher Hauptstraße/Neugasse Der Magistrat wird gebeten, nach Fertigstellung der Bauarbeiten auf dem Grundstück Kalbacher Hauptstraße Nr. 37 einen Verkehrsspiegel anzubringen, um bei Ausfahrt aus der Neugasse auf die Kalbacher Hauptstraße Einblick in den westlichen Verkehrsbereich zu erhalten. Begründung: Der Neubau in der Kalbacher Hauptstraße Nr. 30 versperrt eine einwandfreie Sicht in den westlichen Straßenverlauf. Fahrzeuge müssen sich in die Hauptstraße hineintasten. Ein Spiegel, wie er an der Parallelstraße der Neugasse, der Gickelgasse, vorhanden ist, schafft Abhilfe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1563 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausbau der Bonifatiusstraße

01.07.2016 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 284 entstanden aus Vorlage: OF 49/12 vom 18.06.2016 Betreff: Ausbau der Bonifatiusstraße Vorgang: M 208/91; M 124/16 Der Magistrat wird gebeten, den 1991 geplanten Ausbau der Bonifatiusstraße zwischen der Talstraße und der Kalbacher Hauptstraße entsprechend den Planunterlagen der Vorlage M 208 vom 30.08.1991 mit beidseitigen Bürgersteigen und Parklängsstreifen und einer Fahrbahnbreite von 6,5 Metern unter Berücksichtigung von Fahrradstreifen herzustellen und damit eine für den öffentlichen Nahverkehr der Buslinien 24 und 29 angemessene Fahrstraße zu schaffen. Begründung: Die derzeit nur einseitig bebaute Bonifatiusstraße mit einseitigem Bürgersteig von 1,6 Metern und einer Fahrbahn von 5 Metern ist in keiner Weise geeignet, um die parkenden Autos, den sich begegnenden Busverkehr und die Zufahrt zum Stadtteil Kalbach einschließlich des Gewerbegebiets um die ehemalige "Carbone" aufzunehmen. Nach Aussagen im Magistratsvortrag M 124 vom 10.06.2016 entstehen durch die Fahrverzögerungen der Buslinie 29 jährlich nicht unerhebliche Mehrkosten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.06.2016, M 124 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1213 Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12 Etatanregung vom 10.03.2017, EA 48 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Freie Ein- und Ausfahrt in die Gickelgasse

03.06.2016 · Aktualisiert: 25.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 156 entstanden aus Vorlage: OF 19/12 vom 20.05.2016 Betreff: Freie Ein- und Ausfahrt in die Gickelgasse Der Magistrat wird gebeten, in der Gickelgasse die Ein- und Ausfahrtsituation durch die Aufstellung von Pollern sowohl neben dem Gebäude Talstraße 7 als auch Kalbacher Hauptstraße 24 zu sichern und damit das Parken von Pkw unmittelbar in der Ein- und Ausfahrt der Gasse zu verhindern. Begründung: Die Einfahrt in die Gickelgasse von der Talstraße ist nur möglich, wenn kein Fahrzeug unmittelbar im Eckbereich der Gickelgasse steht. Das angeordnete absolute Halteverbot wird leider regelmäßig ignoriert. Auch die nördliche Ausfahrt in die Kalbacher Hauptstraße ist erschwert, soweit im Ausfahrtsbereich ein Fahrzeug parkt. Nicht nur Notfallfahrzeuge haben dann keine Zufahrt, auch die Müllabfuhr kann dann die Gickelgasse nicht anfahren und die Mülltonnen bleiben ungeleert. Bis zur Fertigstellung der Baustelle sollten zumindest im Eckbereich zur Talstraße Poller aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1086 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Errichtung einer integrativen Kindertagesstätte in der Reithalle Kastanienhof, Josef-Bautz-Straße 4

29.04.2016 · Aktualisiert: 15.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2016, OM 21 entstanden aus Vorlage: OF 14/12 vom 15.04.2016 Betreff: Errichtung einer integrativen Kindertagesstätte in der Reithalle Kastanienhof, Josef-Bautz-Straße 4 Vorgang: OM 2159/13 OBR 12; ST 1267/15 Der Magistrat wird gebeten, seine aus Gründen des Landschaftsschutzes ablehnende Stellungnahme ST 1267 zur Errichtung einer Kindertagesstätte mit tiergestützter Pädagogik auf dem Reiterhof Josef-Bautz-Straße 4 zu überdenken. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei dem seit 45 Jahren bestehenden VzF Taunus e. V. weiterhin Interesse an der Errichtung der integrativen Kindertagesstätte besteht und der Verein seit 2008 die Reitanlage und Reithalle des Kastanienhofs in Kalbach nutzt. Die für die Kindertagesstätte angedachten Räumlichkeiten sollen nicht in einem erst neu zu errichtenden Gebäude geschaffen werden, sondern die Gebäudeflächen bestehen bereits in der Reithalle und sind derzeit ohne Nutzung. Auch die Zufahrt zu dem Grundstück und ausreichende Parkplätze sind bereits vorhanden. Auf dem benachbarten Grundstück, das gleichfalls in dem Landschaftsschutzgebiet liegt, wurde im Sinne einer pragmatischen Lösung in der Zwischenzeit eine Pension genehmigt. Es wird erwartet, dass der Magistrat im Sinne einer Gleichbehandlung auch für die Errichtung der integrativen Kindertagesstätte eine positive Lösung findet, zumal es sich bei dem Verein um eine soziale Einrichtung handelt. Begründung: Das Anliegen des Vereins hat im Stadtparlament in den Jahren 2013 bis 2015 eine breite Unterstützung gefunden. Gleichwohl wurde eine Genehmigung des Bauantrags unter Verweis auf die Lage im Landschaftsschutzgebiet verweigert. Die zwischenzeitlich gefundene Lösung für die Nutzung ehemals landwirtschaftlicher Gebäude auf dem Nachbargrundstück, das ebenfalls im Landschaftsschutzgebiet liegt, und die im Geltungsbereich des Grüngürtels vorgenommene Ausnahmeregelung zur Errichtung von Wohngebäuden lässt hoffen, dass der Magistrat bereit ist, seine bisherige ablehnende Haltung zu überdenken. Der Schwerpunkt des Vereins liegt in der Förderung und Betreuung von behinderten und benachteiligten Menschen. Bisher betreibt der Verein bereits elf integrative Kindertagesstätten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2159 Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2015, ST 1267 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2016, ST 890 Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung der Haltestellen der Buslinien 28 und 29 am Riedberg und in Kalbach

22.01.2016 · Aktualisiert: 24.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4990 entstanden aus Vorlage: OF 535/12 vom 22.01.2016 Betreff: Umgestaltung der Haltestellen der Buslinien 28 und 29 am Riedberg und in Kalbach Vorgang: OM 4378/15 OBR 12 Der Magistrat wird in Abstimmung mit traffiQ und der VGF gebeten, 1. die mit traffiQ vereinbarte Verlegung der Haltestelle der Buslinie 29 "Uni Campus Riedberg" in den südwestlichen Bereich des Riedbergplatzes, wie anlässlich einer gemeinsamen Ortsbesichtigung am Riedberg im Protokoll vom 02.07.2015 dokumentiert und durch Beschluss des Ortsbeirats 12 mit der Vorlage OM 4378 vom 10.07.2015 bestätigt, zu vollziehen. Die nördlich des Kreisverkehrsplatzes liegende Haltestelle an der Riedbergallee, die im Zuge des aktuellen Fahrplanwechsels von "Uni Campus Riedberg" in "Riedbergzentrum" umbenannt wurde, ist als Bedarfshaltestelle zu erhalten und zur Vermeidung von Irritationen mit einer Namensbezeichnung ohne Bezug zum Zentrum zu versehen; 2. die Pläne, die Haltestelle der Buslinien 28 und 29 vor dem alten Rathaus Kalbach aufzulösen und eine Verlegung vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34 vorzunehmen, einzustellen. Die Haltestelle "Rathaus Kalbach" ist direkt vor dem Gebäude in der derzeitigen Positionierung barrierefrei auszubauen. Zwischen Oberkante Bürgersteig am Gebäudesockel und der Fahrbahn liegt ein Gefälle von circa 10 Zentimeter . Um die fehlenden Zentimeter für die Bordsteinanhebung zu erzielen, ist zu prüfen, ob durch eine leichte Fahrbahnabfräsung mit geringer Erhöhung des Bürgersteigs das notwendige Niveau erreicht werden kann. Begründung: In einer geringfügigen Bürgersteiganhebung von wenigen Zentimetern sieht der Ortsbeirat keine Beeinträchtigung des Kulturdenkmals Altes Rathaus. Das derzeitige Bürgersteigniveau ist neuzeitlich und entspricht nicht dem historischen Zustand. Erst kürzlich wurde auf der Gebäuderückseite, mit Zustimmung der Denkmalpflege, der Gebäudesockel wesentlich verändert und erhöht. Eine Haltestellenverlegung vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34 bewirkt für die Bewohner erhebliche Nachteile und findet nach Kenntnis des Ortsbeirats nicht deren Zustimmung. Der Bürgersteig ist an dieser Stelle mit 2 Metern Breite zu schmal für eine überdachte Wartehalle. Wartende Fahrgäste dürften vor den Wohnungsfenstern mit 1,25 Meter Brüstungshöhe die Wohnsituation in der Erdgeschosswohnung erheblich belasten. Durch die bei diesem Standort schmale Fahrbahnbreite der Kalbacher Hauptstraße wird eine Anordnung der Bushaltestellen für beide Fahrtrichtungen auf gleicher Höhe verkehrstechnisch als äußerst ungünstig beurteilt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.07.2015, OM 4378 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2016, ST 795 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1214 Initiative vom 04.11.2016, OI 5 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzungsbereich Am Oberschlag/Im Hain

22.01.2016 · Aktualisiert: 18.04.2016

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4987 entstanden aus Vorlage: OF 531/12 vom 08.01.2016 Betreff: Kreuzungsbereich Am Oberschlag/Im Hain Der Magistrat wird aufgefordert, die erforderlichen Maßnahmen, wie etwa Beschilderung und/oder Markierung von Sperrflächen, zu ergreifen, um im Kreuzungsbereich Am Oberschlag/Im Hain das Parken/Halten zu verhindern. Begründung: Die im Antragstenor erwähnte Kreuzung wird regelmäßig derart zugeparkt, dass es den ein-/ausbiegenden Pkw-Fahrern kaum möglich ist, den Kurvenbereich einzusehen. Die Unfallgefahr ist deshalb hoch, und zwar auch deshalb, weil aufgrund des eben beschriebenen Sachverhalts die Fahrer zu Rangiermanövern gezwungen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 631

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreien Zugang zur neu errichteten Brücke in Kalbach schaffen

11.12.2015 · Aktualisiert: 02.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.12.2015, OM 4851 entstanden aus Vorlage: OF 509/12 vom 18.11.2015 Betreff: Barrierefreien Zugang zur neu errichteten Brücke in Kalbach schaffen Der Magistrat wird gebeten, den Fuß- und Radweg entlang der Straße Im Brombeerfeld in Höhe der neuen Brücke über die L 3019 in einem ausreichenden Maß so umzugestalten, dass ein Passieren dieses Teilstückes und ein Erreichen der Brücke auch beispielsweise mit einem Rollstuhl oder Rollator mühelos bewerkstelligt werden kann. Ebenso sollten die Ruhebänke barrierefrei erreicht werden können. Begründung: Während die Brücke so angelegt wurde, dass sie auch von mobilitätseingeschränkten Menschen sehr gut nutzbar ist, geht der asphaltierte Weg dorthin wenige Meter vor der Brücke in einen Belag aus Pflastersteinen über, der für diese Personen nur sehr schwer zu überwinden ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 496 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Mülleimer in den Grünanlagen Kalbach-Riedberg

25.09.2015 · Aktualisiert: 20.10.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2015, OF 495/12 Betreff: Mülleimer in den Grünanlagen Kalbach-Riedberg Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an das Grünflächenamt zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, wiederholt hat der Ortsbeirat 12 in den vergangenen Jahren auf die von Tieren verstreuten Abfälle in den Grünanlagen in Kalbach und Riedberg aufmerksam gemacht und die Anschaffung von Mülleimern mit Deckeln angeregt. Deshalb nimmt der Ortsbeirat mit Freude zur Kenntnis, dass diese Anregung jetzt aufgegriffen wurde und das Grünflächenamt neue Mülleimer mit festen Deckeln bestellen will. Der Ortsbeirat bittet schon jetzt, bei der Auswahl der Standorte die Grünflächen in der Stadtrandlage in Kalbach und am Riedberg zu berücksichtigen. Besonders im Kätcheslachpark, Bonifatiuspark und im Topografischen Weg sind oft verstreute Müllreste an bestehenden Mülleimern anzutreffen, ebenso in der Grünfläche der Weingärtenanlage und entlang der Nordostseite des Baugebiets Kalbach-Nord. Der Ortsbeirat 12 hofft, dass an den vorgeschlagenen Standorten ein Austausch der Mülleimer vorgenommen werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 09.10.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 495/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrbahnmarkierungen in Kalbach erneuern

11.09.2015 · Aktualisiert: 04.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4500 entstanden aus Vorlage: OF 475/12 vom 23.08.2015 Betreff: Fahrbahnmarkierungen in Kalbach erneuern Vorgang: OM 3724/14 OBR 12; ST 282/15 Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierungen entlang der innerhalb Kalbachs befindlichen Straße Am Weißkirchener Berg und im weiteren Verlauf der Kalbacher Hauptstraße auszubessern. Hierbei sind insbesondere die unterbrochenen Wartelinien der untergeordneten Straßen Schwalbenweg, Am Hopfenbrunnen, Zum Bergwerk, Grubweg und Am Oberschlag, die Haltelinie Kalbacher Hauptstraße/An der Grünhohl, die Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote vor dem alten Rathaus Kalbach sowie der Fußgängerüberweg an der Langen Meile wiederherzustellen. Dies gilt ebenso für den Fußgängerüberweg auf der Kalbacher Hauptstraße in Höhe der Hausnummer 141 (nähe Getränke Retzlaff). Im Zuge der bereits mit der Stellungnahme vom 20.02.2015, ST 282, entsprochenen, aber noch nicht umgesetzten Anregung "Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach" (OM 3724 vom 05.12.2014) könnten die Ausbesserungen umgesetzt werden. Begründung: Um Gebote und Verbote von Markierungen zu beachten, müssen sie auch erkennbar sein. Insbesondere bei den nicht vorfahrtsberechtigten Straßen mit Gefälle, wie z. B. Schwalbenweg, Grubweg und Am Oberschlag, dienen die Markierungen der Verkehrssicherheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2014, OM 3724 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 282 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1640 Aktenzeichen: 66 7

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