Verlegung der Bushaltestelle „Schule Kalbach“
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM
3386 entstanden aus Vorlage:
OF 315/12 vom
22.05.2018 Betreff: Verlegung der Bushaltestelle "Schule
Kalbach" Der Magistrat wird gebeten, über den geplanten
barrierefreien Ausbau im Rahmen des Programmes E 3/2018 der Haltestelle "Schule
Kalbach" in der Straße An der Grünhohl umfassend zu berichten. Neben dem
Ortsbeirat sind auch die angrenzenden Anlieger, hier insbesondere die
Grundschule Kalbach, in die Planung einzubeziehen, da neben dem barrierefreien
Ausbau auch eine Verlegung der Haltest elle in südlicher
Richtung des Straßenverlaufs vorgesehen ist. Begründung: Per E-Mail vom 14.05.2018 wurde der Ortsbeirat unter
dem Titel "Information des Ortsbeirates 12 über Bushaltestellenprogramm
E 3" darüber informiert, dass die Haltestelle "Schule Kalbach" in der
Straße An der Grünhohl barrierefrei ausgebaut werden soll. Die der E-Mail
beigefügte Entwurfsplanung des barrierefreien Ausbaus sieht dabei vor, dass die
Haltestelle in südlicher Richtung des Straßenverlaufs verlegt werden soll. Dies
führt gegebenenfalls zu nachteiligen Veränderungen für die Anlieger. So
befindet sich dem Plan nach die neue Haltestelle zukünftig direkt vor den
Fenstern der Klassenräume der Grundschule Kalbach. Das Halten und Anfahren kann
zu Lärmwirkungen in den Klassenräumen führen. Insofern sind die Anlieger,
insbesondere die Grundschule Kalbach, zu hören, ihre Aussagen zu
berücksichtigen und diese dem Ortsbeirat mitzuteilen. Die Verengung der Straße
An der Grünhohl wurde Ende der Neunzigerjahre verwirklicht, um die haltenden
Busse nicht überholen zu können. Diese Haltestelle hat sich nun seit fast zwei
Jahrzehnten bewährt. Es ist eine Notwendigkeit für eine Verlegung - auch
für Barrierefreiheit - nicht erkennbar. Selbst leichtes Gefälle sollte
nicht zur Verlegung beider Haltestellen vor Klassenräume unter gleichzeitiger
Entstehung hoher Kosten führen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.10.2018, ST 1959
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.03.2019, ST 649
Anregung an den
Magistrat vom 10.05.2019, OM 4633
Anregung an den
Magistrat vom 13.09.2019, OM 5106
Aktenzeichen: 92 13