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Verlegung der Bushaltestelle „Schule Kalbach“

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3386 entstanden aus Vorlage: OF 315/12 vom 22.05.2018 Betreff: Verlegung der Bushaltestelle "Schule Kalbach" Der Magistrat wird gebeten, über den geplanten barrierefreien Ausbau im Rahmen des Programmes E 3/2018 der Haltestelle "Schule Kalbach" in der Straße An der Grünhohl umfassend zu berichten. Neben dem Ortsbeirat sind auch die angrenzenden Anlieger, hier insbesondere die Grundschule Kalbach, in die Planung einzubeziehen, da neben dem barrierefreien Ausbau auch eine Verlegung der Haltest elle in südlicher Richtung des Straßenverlaufs vorgesehen ist. Begründung: Per E-Mail vom 14.05.2018 wurde der Ortsbeirat unter dem Titel "Information des Ortsbeirates 12 über Bushaltestellenprogramm E 3" darüber informiert, dass die Haltestelle "Schule Kalbach" in der Straße An der Grünhohl barrierefrei ausgebaut werden soll. Die der E-Mail beigefügte Entwurfsplanung des barrierefreien Ausbaus sieht dabei vor, dass die Haltestelle in südlicher Richtung des Straßenverlaufs verlegt werden soll. Dies führt gegebenenfalls zu nachteiligen Veränderungen für die Anlieger. So befindet sich dem Plan nach die neue Haltestelle zukünftig direkt vor den Fenstern der Klassenräume der Grundschule Kalbach. Das Halten und Anfahren kann zu Lärmwirkungen in den Klassenräumen führen. Insofern sind die Anlieger, insbesondere die Grundschule Kalbach, zu hören, ihre Aussagen zu berücksichtigen und diese dem Ortsbeirat mitzuteilen. Die Verengung der Straße An der Grünhohl wurde Ende der Neunzigerjahre verwirklicht, um die haltenden Busse nicht überholen zu können. Diese Haltestelle hat sich nun seit fast zwei Jahrzehnten bewährt. Es ist eine Notwendigkeit für eine Verlegung - auch für Barrierefreiheit - nicht erkennbar. Selbst leichtes Gefälle sollte nicht zur Verlegung beider Haltestellen vor Klassenräume unter gleichzeitiger Entstehung hoher Kosten führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1959 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 649 Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4633 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5106 Aktenzeichen: 92 13