Die alte Turnhalle in Kalbach als einzigen und vielfach genutzten öffentlichen Veranstaltungsraum für Vereine und Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils erhalten
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM
3465 entstanden aus Vorlage:
OF 330/12 vom
29.07.2018 Betreff: Die alte Turnhalle in Kalbach als einzigen
und vielfach genutzten öffentlichen Veranstaltungsraum für Vereine und
Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils erhalten Der Magistrat wird gebeten, die
bisher in die Eigenverantwortung der Kalbacher Vereine und Gruppierungen
übergebene alte Turnhalle im Grubweg 6 - auch im Falle der etwaigen zukünftigen
Neuerrichtung eines für vergleichbare Nutzungen vorgesehenen Gebäudes an
gleicher Stelle - auch weiterhin geeigneten Institutionen des Stadtteils
Kalbach-Riedberg zur Nutzung in Eigenregie zu übertragen. Dazu ist mit einem spätestens zum Jahresende neu zu
bildenden Vorstand der Vereine und Gruppierungen oder einem sich zur Verwaltung
bereit erklärenden Verein ein neuer Mietvertrag zu verhandeln und
abzuschließen, wobei der Ortsbeirat in Anbetracht des nach Abschluss der
entsprechenden Prüfungen möglicherweise zu erwartenden Aufwandes für anstehende
Renovierungsarbeiten anregt, dass etwaige Umbau-, Instandsetzungs- und
Renovierungsarbeiten zukünftig vom Vermieter getragen werden, da die
Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass alleine aus den Mieteinnahmen der
alten Turnhalle umfangreiche Maßnahmen nicht zu stemmen sind. Gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 2 der
Geschäftsordnung der Ortsbeiräte spricht sich der Ortsbeirat für die Erhaltung
und öffentliche Nutzung der alten Turnhalle oder alternativ die Neuerrichtung
eines für vergleichbare Nutzungen vorgesehenen Gebäudes an gleicher Stelle als
Ausgleich für ein im Stadtteil Kalbach-Riedberg fehlendes Bürgerhaus aus. Dem
Ortsbeirat ist ferner zu berichten, wie der Magistrat die von einer Gruppierung
des Stadtteils am 24.07.2018 gegenüber dem Amt für Bau und Immobilien
angezweifelte Rechtmäßigkeit der ohne Abstimmung und Kenntnis der
Stadtteilvereine und des Ortsbeirats ausgesprochene Kündigung des derzeitigen
Mietvertrage s beurteilt. Begründung: Die alte Turnhalle wird seit fast 20 Jahren in
Eigenregie des Stadtteils verwaltet und regelmäßig vom Ortsbeirat,
Sportvereinen, dem Kinderverein Kalbach, der Grundschule Kalbach und auch von
Bürgerinnen und Bürgern des Stadtteils Kalbach-Riedberg genutzt. Im Hinblick auf die Größe von Kalbach-Riedberg
benötigt der Stadtteil eine Kultur- und Sporthalle, die auch eine soziale
Funktion als öffentlich nutzbare Halle erfüllt und, neben den Vereinen und
Gruppierungen, auch Privatpersonen zur Verfügung gestellt werden kann. Daher
ist die weitere Nutzung dieser Halle zu regeln. Die am 07.06.2018 beim Amt für Bau und Immobilien
eingegangene Kündigung des Mietvertrages erging ohne einen Beschluss des
Vorstandes und der Mitglieder der Kalbacher Vereine und Gruppierungen. Da es
hierzu vorher auch keine schriftliche Ankündigung gab, wurden sowohl die
Vereine als auch die derzeitigen Nutzer und die Fraktionen des Ortsbeirats von
dieser eigenmächtigen Entscheidung überrascht. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
19.11.2018, OF
373/12
Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2240
Anregung vom
30.11.2018, OA 343
Aktenzeichen: 52 1