Meine Nachbarschaft: Im Brombeerfeld
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Vorlagen
Gehwege von Unkraut befreien und Straßenbegleitgrün besser pflegen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4501 entstanden aus Vorlage: OF 477/12 vom 27.08.2015 Betreff: Gehwege von Unkraut befreien und Straßenbegleitgrün besser pflegen Der Magistrat wird gebeten, das Erscheinungsbild öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen in Kalbach und auf dem Riedberg zu verbessern. Hierzu soll geprüft werden, ob die Pflegeverträge, die der Magistrat mit der FES GmbH und Privatunternehmern abschließt, in ausreichendem Maße und mit entsprechender Häufigkeit erfüllt werden. Begründung: Es ist vermehrt zu beobachten, dass im Stadtteil Kalbach und auf dem Riedberg einzelne Grünflächen und Straßenzüge augenscheinlich nicht hinreichend gepflegt werden. Zu den vertraglich festgelegten Leistungen der FES GmbH, die mit der Straßenreinigung beauftragt ist, gehört es, Wildwuchs auf Gehwegen zu entfernen. Teilweise wächst das Unkraut jedoch kniehoch und stellt eine Unfallgefahr dar. Die Grünflächen, aber auch Treppen und Straßen, wirken durch den starken Bewuchs mit Unkraut äußerst ungepflegt und verwahrlost. Beispielhaft seien hier die Straße Im Brombeerfeld, die Treppenaufgänge An der Wellenburg und Am Schlittenberg sowie auf dem Riedberg der kleine Platz hinter dem Lidl-Markt genannt. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher zu prüfen, ob die beauftragten Firmen den Pflegeauftrag gemäß ihrer Verträge erfüllen beziehungsweise ob die Pflegeintervalle verkürzt werden müssen, um ein gepflegtes Ortsbild zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1737 Aktenzeichen: 67 0
Fahrbahnmarkierungen in Kalbach erneuern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4500 entstanden aus Vorlage: OF 475/12 vom 23.08.2015 Betreff: Fahrbahnmarkierungen in Kalbach erneuern Vorgang: OM 3724/14 OBR 12; ST 282/15 Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierungen entlang der innerhalb Kalbachs befindlichen Straße Am Weißkirchener Berg und im weiteren Verlauf der Kalbacher Hauptstraße auszubessern. Hierbei sind insbesondere die unterbrochenen Wartelinien der untergeordneten Straßen Schwalbenweg, Am Hopfenbrunnen, Zum Bergwerk, Grubweg und Am Oberschlag, die Haltelinie Kalbacher Hauptstraße/An der Grünhohl, die Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote vor dem alten Rathaus Kalbach sowie der Fußgängerüberweg an der Langen Meile wiederherzustellen. Dies gilt ebenso für den Fußgängerüberweg auf der Kalbacher Hauptstraße in Höhe der Hausnummer 141 (nähe Getränke Retzlaff). Im Zuge der bereits mit der Stellungnahme vom 20.02.2015, ST 282, entsprochenen, aber noch nicht umgesetzten Anregung "Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach" (OM 3724 vom 05.12.2014) könnten die Ausbesserungen umgesetzt werden. Begründung: Um Gebote und Verbote von Markierungen zu beachten, müssen sie auch erkennbar sein. Insbesondere bei den nicht vorfahrtsberechtigten Straßen mit Gefälle, wie z. B. Schwalbenweg, Grubweg und Am Oberschlag, dienen die Markierungen der Verkehrssicherheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2014, OM 3724 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 282 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1640 Aktenzeichen: 66 7
Fußgängerampel an der Grundschule Kalbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2015, OF 467/12 Betreff: Fußgängerampel an der Grundschule Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten folgenden Brief an das Straßenverkehrsamt der Stadt Frankfurt am Main zu senden: "Sehr geehrte Damen und Herren, in der Regel wird die Lichtsignalanlage vor der Grundschule Kalbach von Schülerinnen und Schülern der Schule und den umliegenden Kindertagesstätten zur Überquerung der Kalbacher Hauptstraße genutzt. Bedauerlicherweise ist festzustellen, dass die Grünphase für die Fußgänger nicht ausreicht um die Kalbacher Hauptstraße zu queren. Daher werden Sie gebeten, die Schaltung zugunsten der Fußgänger zu verlängern, um einen gefahrlosen Übergang zu gewährleisten. Mit freundlichen Grüßen" Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 10.07.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 467/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, BFF und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenÖffentlicher Spielplatz Kalbacher Hauptstraße Errichtung einer Tischtennisplatte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4234 entstanden aus Vorlage: OF 456/12 vom 12.05.2015 Betreff: Öffentlicher Spielplatz Kalbacher Hauptstraße Errichtung einer Tischtennisplatte Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Spielplatz Kalbacher Hauptstraße eine Tischtennisplatte errichtet werden kann, um den Kindern der Grundschule Kalbach eine sportlich-spielerische Betätigung zu ermöglichen, die auf dem Schulhof nicht möglich ist. Begründung: Die Prüfung zur Errichtung einer Tischtennisplatte auf dem Schulhof der Grundschule führte zu einem negativen Ergebnis, da auf dem Schulhof für eine Tischtennisplatte kein ausreichender Bewegungsraum zur Verfügung steht beziehungsweise für eine Tischtennisplatte zu viel Fläche beansprucht würde. Da die Grundschulkinder auch den angrenzenden Spielplatz nutzen, wäre dort eine Tischtennisplatte eine sinnvolle Ergänzung des Spielangebots. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2015, ST 1174 Aktenzeichen: 67 2
Provisorisches Gymnasium in Kalbach Am Hasensprung
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2015, OF 445/12 Betreff: Provisorisches Gymnasium in Kalbach Am Hasensprung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine provisorische Containeranlage als Dependance eines bestehenden Gymnasiums im Frankfurter Norden zum kommenden Schuljahr 2015/2016 in Kalbach in der Straße "Am Hasensprung" am ehemaligen Containerstandort der Grundschule, der während deren Umbau genutzt wurde, errichtet werden kann. Diese Container werden so lange genutzt, bis weitere Lösungen der Stadt Frankfurt am Main für die künftigen Gymnasiasten gefunden und fertig gestellt sind. Der Magistrat sorgt dafür, dass bei einer Nutzung als Schulstandort die Anfahrt zur Containeranlage verkehrstechnisch so erschlossen wird, dass im Wohngebiet Kalbach Süd keine Probleme entstehen und für die Grundschülerinnen und Grundschüler, welche die Straße in entgegengesetzter Richtung für ihren Schulweg nutzen, keine Gefahrensituationen auftreten. Begründung: Viele der Eltern, die für ihre rund 500 Schulkinder keinen Gymnasialplatz bekommen haben, leben im Frankfurter Norden/Nord-Osten, Nordend, Westend und innenstadtnah. Auch wenn Kalbach nicht um die Ecke liegt, wäre dieser Standort schneller und leichter zu erreichen als Höchst und nur ein Umsteigen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nötig. Abgesehen davon ist dieser Standort für schulische Zwecke im Bebauungsplan Kalbach-Süd ausgewiesen. Da die Grundschule mit rund 220 Schülern bei kleineren Klassengrößen in genormten Containern für die Bauzeit von rund 2,5 Jahren untergebracht waren, wäre bei Aufstockung der Containeranlage, wie die NGO auf dem Riedberg, für bis zu drei Jahren Platz. Für die Turnhallennutzung müsste evtl. ein Pendelverkehr zu dem Sportzentrum "Am Martinszehnten" eingerichtet, auf die alte Turnhalle im "Grubweg" oder auf die umliegenden Schulen zurückgegriffen werden. Da jedoch diese Containeranlage in Teilen vorhanden ist, kann das Stadtschulamt schnellstmöglich ohne großen Verwaltungsaufwand für eine kurzfristige Entspannung bei der Schulplatzsuche sorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 29.05.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 445/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenStraßenkreuzung Bonifatiusstraße/Am Zedernholz mit der Kalbacher Hauptstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2015, OM 3983 entstanden aus Vorlage: OF 421/12 vom 25.02.2015 Betreff: Straßenkreuzung Bonifatiusstraße/Am Zedernholz mit der Kalbacher Hauptstraße Vorgang: M 208/91; OM 1693/12 OBR 12 Der Ortsbeirat begrüßt die positive Beantwortung seiner jahrelangen Bemühungen um eine Radwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach/Bonames/Kalbach im Bereich Bonifatiusstraße/Am Zedernholz und nimmt den für Oktober 2015 geplanten Baubeginn erfreut zur Kenntnis. Da durch diese aktivierte Radwegeverbindung der kritische Einmündungspunkt der Straße Am Zedernholz in die Kalbacher Hauptstraße einer Umgestaltung bedarf, wird der Magistrat entsprechend der Anregung vom 02.11.2012, OM 1693, gebeten, diesen Kreuzungspunkt unter Beachtung des Planungsinhalts der Vorlage vom 30.08.1991, M 208, mit einem Zebrastreifen und einer Mittelinsel umzubauen. Anlage Anlage 1 (ca. 125 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1693 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 718 Auskunftsersuchen vom 01.12.2017, V 685 Aktenzeichen: 32 1
Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2014, OM 3724 entstanden aus Vorlage: OF 404/12 vom 22.11.2014 Betreff: Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, die bestehenden, aber kaum noch sichtbaren Fahrbahnmarkierungen mit der großen Ziffer 30 in den Einfahrtsbereichen Am Weißkirchener Berg und Talstraße zu erneuern. Während die Fahrbahnmarkierung im Einfahrtsbereich Kalbacher Hauptstraße noch sehr gut erhalten ist, wurde es versäumt, nach der Erneuerung der Oberfläche der Straße Lange Meile eine entsprechende Fahrbahnmarkierung im Einfahrtsbereich aufzubringen, weshalb diese Markierung nachträglich auszuführen ist. Begründung: Der Stadtteil Kalbach ist vollständig als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Ursprünglich wurden die Einfahrtsbereiche mit den sogenannten "Stellvertretern" (inzwischen entfernt) und der Ziffer 30 auf der Straßenoberfläche markiert. Drei Einfahrtsbereiche zweigen von der Landesstraße L 3019 ab, auf der eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 70 gilt. Da im Bereich Am Weißkirchener Berg aufgrund der Gefällstrecke und in der Talstraße durch die Fahrbahnbreite die Neigung zu höheren Geschwindigkeiten besteht, bittet der Ortsbeirat um die Erneuerung beziehungsweise Ergänzung der Fahrbahnmarkierung. Eine Unzulässigkeit dieser straßenbehördlichen Anordnung dürfte aufgrund der früheren Anordnung der Kennzeichnung ausgeschlossen sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 282 Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4500 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5639 Aktenzeichen: 32 1
Seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.10.2014, OA 565 entstanden aus Vorlage: OF 386/12 vom 17.09.2014 Betreff: Seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach Vorgang: OM 2438/13 OBR 12; ST 1582/13 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. zur Verwirklichung des Baus von seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach die Verletzungen des Erbbaurechts für das Grundstück im Bereich Lange Meile nicht weiterhin tatenlos hinzunehmen, sondern vom Heimfallrecht Gebrauch zu machen und einen geeigneteren Erwerber zu suchen, der zeitnah in der Lage ist, die Festsetzungen des Bebauungsplans zu erfüllen; 2. dem Ortsbeirat über den Fortgang dieses Verfahrens zu berichten. Begründung: Zur letzten Nachfrage des Ortsbeirats vom 30.08.2013, OM 2438, warum trotz mehrjährigem Zeitverzug und der Verletzung der Bauverpflichtung keine seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach errichtet werden, teilte der Magistrat mit der Stellungnahme vom 18.11.2013, ST 1582, mit, dass mit dem Bauherrn Beratungen stattfanden und ihm empfohlen wurde, eine Bauvoranfrage zu stellen. Zur Bitte des Ortsbeirats, wegen der nicht erfüllten Bauverpflichtung das Heimfallrecht auszuüben, erging keine Antwort. Es entsteht der Eindruck, dass im Magistrat kein Interesse an dem Bau von dringend benötigten seniorengerechten Wohnungen besteht und die dafür bereitstehenden Grundstücke ungenutzt bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.08.2013, OM 2438 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2013, ST 1582 Bericht des Magistrats vom 16.02.2015, B 58 Antrag vom 29.08.2015, OF 476/12 Auskunftsersuchen vom 11.09.2015, V 1448 Antrag vom 09.06.2017, OF 175/12 Anregung vom 23.06.2017, OA 175 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 15.10.2014 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung der KAV am 03.11.2014, TO II, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage OA 565 wird zugestimmt. 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 10.11.2014, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 565 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5230, 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 10.11.2014 Aktenzeichen: 51
Offizielle Sammelplätze für gemeinnützige Organisationen ausweisen - „Wildes“ Aufstellen von Altkleider- und Schuhsammelcontainern verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2013, OM 2725 entstanden aus Vorlage: OF 304/12 vom 12.11.2013 Betreff: Offizielle Sammelplätze für gemeinnützige Organisationen ausweisen - "Wildes" Aufstellen von Altkleider- und Schuhsammelcontainern verhindern Der Magistrat wird aufgefordert, ohne Genehmigung aufgestellte Altkleider- und Schuhsammelcontainer im Gebiet Kalbach und Riedberg zu entfernen beziehungsweise die Eigentümer der unerlaubt abgestellten Container aufzufordern, die gewerbliche Sammlung einzustellen. Im Gegenzug sollen Flächen für offizielle Sammelstellen ausgewiesen werden. Begründung: Die Altkleider- und Schuhsammelcontainer werden von privaten, gewerblichen Organisationen auf scheinbar ungenutzten und nicht bewirtschafteten öffentlichen Flächen im Ortsgebiet, aber auch auf privaten Grundstücken, ohne eine Genehmigung der Grundstückseigentümer aufgestellt. Die meisten Altkleider- und Schuhsammelcontainer sind mit Aufklebern versehen, die einen sozialen und wohltätigen Eindruck vermitteln sollen. Die Interessen sind aber rein wirtschaftlicher Natur. Häufig gibt es Probleme, die Besitzer ausfindig zu machen beziehungsweise die Container wieder zu entfernen. An folgenden Stellen stehen illegale Container: Kalbach: Lange Meile/Im Brombeerfeld Riedberg: Vis á vis der Friedrich-Dessauer-Straße 2 (Gymnasium Riedberg) - 3 Container! Altenhöferallee gegenüber der Hausnummer 171 Altenhöferallee/Ecke Ferdinand-Braun-Straße Margarete-Steiff-Straße Gräfin-Dönhoff-Straße/Christiane-Vulpius-Straße Zur Kalbacher Höhe: - beim Lidl-Markt (auf beiden Seiten der Straße, Anfang Cézanneweg) - in der Nähe der Gräfin-Dönhoff-Straße Konrad-Zuse-Straße Am Bonifatiusbrunnen Annette-Kolb-Weg Fabian-von-Schlabrendorff-Straße Henning-von-Tresckow-Straße Hannah-Arendt-Straße Bisher gibt es im Ortsteil Kalbach lediglich zwei genehmigte Sammelstellen und auf dem Riedberg gar keine. Die zahlreichen, illegal aufgestellten Sammelbehälter legen die Vermutung nahe, dass die Stadtteile für Altkleidersammlungen attraktiv sind. Daher sollten Flächen für die Sammelbehälter ausgewiesen und an gemeinnützige Organisationen, wie zum Beispiel das Rote Kreuz, vergeben werden. Folgende Stellplätze schlägt der Ortsbeirat deshalb vor: Kalbach: Markplatz am Kalbacher Stadtpfad Riedberg: Altenhöferallee/Ecke Sportplatz Riedberg Zur Kalbacher Höhe/gegenüber Lidl-Markt Altenhöferallee/Ferdinand-Braun-Straße neben den Altglassammelbehältern Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 282 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1474 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 14.11.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5
Verkehrssituation Kalbacher Hauptstraße/Ecke An der Grünhohl
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2013, OM 2723 entstanden aus Vorlage: OF 302/12 vom 29.10.2013 Betreff: Verkehrssituation Kalbacher Hauptstraße/Ecke An der Grünhohl Der Magistrat wird aufgefordert, die Sichteinschränkung von der Kalbacher Hauptstraße in die Straße An der Grünhohl durch die Holzlatten im Bereich der Mülltonnen in der Grundschule Kalbach zu beseitigen. Dies kann durch die Aufstellung eines Verkehrsspiegels oder sonstiger geeigneter Maßnahmen erfolgen. Begründung: Im oben genannten Bereich ist oft festzustellen, dass Fahrzeuge unter Nichtbeachtung der Vorfahrtsregelung die T-Kreuzung überqueren. Damit ist seit der Errichtung der Mülltonneneinzäunung eine größere Verkehrsgefährdung gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 434 Beratung im Ortsbeirat: 12
Erscheinungsbild öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen in Kalbach verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2013, OM 2436 entstanden aus Vorlage: OF 262/12 vom 18.08.2013 Betreff: Erscheinungsbild öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen in Kalbach verbessern Der Magistrat wird gebeten, das Erscheinungsbild öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen in Kalbach zu verbessern. Hierzu soll geprüft werden, ob die Pflegeverträge, die der Magistrat mit Privatunternehmern abschließt, in ausreichendem Maße und mit entsprechender Häufigkeit erfüllt werden. Begründung: Es ist vermehrt zu beobachten, dass im Stadtteil Kalbach einzelne Grünflächen und Straßenzüge augenscheinlich nicht hinreichend gepflegt werden. Die Grünflächen, aber auch Treppen und Straßen, wirken durch den starken Bewuchs mit Unkraut äußert ungepflegt und verwahrlost. Beispielhaft seien hier der Wendehammer in der Straße Zum Bergwerk, die Treppen An der Wellenburg und Am Schlittenberg, der Eingang zum Kalbacher Stadtpark von der Kalbacher Hauptstraße und die Ecke Kalbacher Hauptstraße/Lange Meile genannt. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher zu prüfen, ob die beauftragten Firmen den Pflegeauftrag gemäß ihrer Verträge erfüllen beziehungsweise ob die Pflegeintervalle verkürzt werden müssen, um ein gepflegtes Ortsbild zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2013, ST 1637 Aktenzeichen: 67 0
Baumaßnahmen im Schwalbenweg und in der Bachstraße endlich abschließen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2246 entstanden aus Vorlage: OF 237/12 vom 11.05.2013 Betreff: Baumaßnahmen im Schwalbenweg und in der Bachstraße endlich abschließen Im Frühjahr vergangenen Jahres wurde mit umfangreichen Kanalbauarbeiten im Bereich der Kalbacher Hauptstraße, des Schwalbenwegs und der Bachstraße begonnen. Infolge dieser Arbeiten waren weite Teile der genannten Straßen - verständlicherweise - über einen längeren Zeitraum gesperrt. Ein Teil davon - und das indes ist nur schwer nachvollziehbar - ist dies bis heute, obwohl die Arbeiten ausweislich der Baustellenbeschilderung bereits im Januar dieses Jahres beendet sein sollten. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, auf einen zügigen Abschluss der vorgenannten Baumaßnahme hinzuwirken. Da es so scheint, als würde nur noch die Instandsetzung der Asphaltdecke ausstehen, dürfte dies in kürzester Zeit zu ermöglichen sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1109 Aktenzeichen: 90 33
Kindertagesstätte mit tiergestützter Pädagogik, Josef-Bautz-Straße 4, Flur 6, Flurstück 80/2
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2159 entstanden aus Vorlage: OF 227/12 vom 08.04.2013 Betreff: Kindertagesstätte mit tiergestützter Pädagogik, Josef-Bautz-Straße 4, Flur 6, Flurstück 80/2 Vorgang: OA 370/13 OBR 12 Von privater Seite besteht Interesse, in der Reithalle, Josef-Bautz-Straße 4, Flur 6, Flurstück 80/2 (Nähe Umgehungsstraße), eine Kindertagesstätte mit tiergestützter Pädagogik einzurichten. Das pädagogische Konzept sieht also den Einsatz von Pferden vor. Vorgesehen ist, Betreuungsplätze für unter Dreijährige, aber auch für ältere Kinder anzubieten. Erhebliche bauliche Umbaumaßnahmen erscheinen nicht notwendig, im Wesentlichen soll ein bislang nicht genutzter Raum umgebaut werden. Während das Stadtschulamt dieses Konzept grundsätzlich unterstützt, wurden seitens der Bauaufsicht planungsrechtliche Bedenken geäußert und mitgeteilt, dass eine positive Entscheidung im Hinblick auf das bestehende Baurecht bezüglich einer Baugenehmigung nicht in Aussicht gestellt werden könne. Eine abschließende Entscheidung scheint aber noch nicht ergangen zu sein. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, unter Berücksichtigung der Vorlage OA 370 zu prüfen, ob entweder aufgrund des gegenwärtig bestehenden oder gegebenenfalls geänderten Baurechts eine Kindertagesstätte, in deren Betreuungskonzept der Einsatz von Pferde einbezogen ist, in der vorerwähnten Reithalle eingerichtet werden kann. Begründung: Keiner besonderen Vertiefung bedarf es sicherlich, dass auch im Stadtteil Kalbach-Riedberg noch Bedarf an Kindertagesstätten besteht. Auf die zustimmende Einschätzung des Stadtschulamtes kann hierbei verwiesen werden. Besonders interessant ist das geschilderte Projekt deshalb, weil der Einsatz von Pferden in die sozialpädagogische Arbeit eingebunden werden soll. Der Umstand, dass gerade der Einsatz von Tieren für das soziale Lernen eine wertvolle Unterstützung darstellen kann, zumal hier auch die Betreuung behinderter Kinder vorgesehen ist, braucht sicherlich nicht besonders hervorgehoben zu werden. Es entsteht zumindest der Eindruck, dass bei der bisherigen Prüfung dieser besondere Aspekt, nämlich die vorgesehene tiergestützte Pädagogik, zu wenig berücksichtigt wurde. Eine Reithalle, deren Vorhandensein die Voraussetzung für das erwähnte Konzept darstellt, befindet sich nun einmal in der Regel im Außenbereich. Auch sind baugenehmigungspflichtige Vorhaben im Außenbereich nicht von vornherein ausgeschlossen, wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen. Hierbei ist weiter zu berücksichtigen, dass keine Flächen durch zusätzlich zu errichtende Bauten versiegelt werden müssten. Es sollen nur bereits vorhandene Räumlichkeiten genutzt beziehungsweise umgebaut werden. Auch hinsichtlich der Erschließungsproblematik dürfte eine Lösung nicht ausgeschlossen sein, zumal die bereits bestehende und genutzte Reithalle ja als ausreichend erschlossen gilt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.04.2013, OA 370 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1031 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 24 Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2014, ST 839 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1579 Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2015, ST 956 Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2015, ST 1267 Anregung an den Magistrat vom 29.04.2016, OM 21 Aktenzeichen: 40 4
Änderung der Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets „Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main“, Teilbereich Kalbach
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.04.2013, OA 370 entstanden aus Vorlage: OF 223/12 vom 06.04.2013 Betreff: Änderung der Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main", Teilbereich Kalbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Abgrenzung des Landschaftsschutzgebiets in der Stadt Frankfurt dergestalt zu korrigieren, dass im Bereich zwischen der Josef-Bautz-Straße und der Straße Am Martinszehnten die vier großflächigen, teils landwirtschaftlich und gewerblich genutzten Betriebe mit ihren Betriebsgrundstücken nicht mehr der Landschaftsschutzverordnung unterliegen und Nutzungsänderungen dieser genehmigten baulichen Anlagen nicht mehr unter Bezug auf das Landschaftsschutzgebiet abgelehnt werden können, wie kürzlich bei der Beantragung eines integrativen Kindergartens als Ergänzung einer reittherapeutischen Anlage geschehen. Der Magistrat wird darauf hingewiesen, dass für private Einrichtungen die gleichen Grundsätze angewendet werden sollten, die der Magistrat bezüglich des städtischen Grundstücks des alten Flugplatzes Kalbach/Bonames getroffen hat, auf dem die Gebäude des Tower-Cafés und die davor liegenden Freiflächen nicht den Bestimmungen des Landschaftsschutzgebiets unterzogen werden. Begründung: Die im Mai 2010 erlassene Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet der Stadt Frankfurt erstreckt sich im Bereich zwischen der Josef-Bautz-Straße und der Straße Am Martinszehnten auf mehrere Betriebseinrichtungen, von denen zwei Betriebe mit großflächigen Hallenbauten und Wohnhäusern erst kurz vor Festlegung des Landschaftsschutzgebiets errichtet wurden. Obwohl Baumaßnahmen innerhalb von rechtmäßig errichteten Gebäuden nach § 5 (1) Ziffer 13 Landschaftsschutzverordnung keiner Genehmigung nach der Landschaftsschutzverordnung bedürfen, hat man die Errichtung eines integrativen Kindergartens innerhalb eines bestehenden Gebäudes vorrangig aus Gründen des Landschaftsschutzes versagt. Die im Übrigen zur Ablehnung angeführten Brandschutzbestimmungen sind infrage zu stellen, da für die bestehende Bebauung, sowohl für die Reithalle als auch für die beiden Stallgebäude und das Wohnhaus mit mehreren Wohneinheiten, eine baurechtliche Genehmigung vorliegt, die den positiven Nachweis der Brandschutzbestimmungen beinhaltet. Die begründete Festlegung eines Landschaftsschutzgebiets wird ad absurdum geführt, wenn diese Verordnung auf den Flächen genehmigter baulicher Anlagen mit großflächiger Versiegelung die Erhaltung der naturraumtypischen Flora und Fauna anstrebt. Dieses Bestreben ist für den unbebauten Landschaftsraum begründet, genehmigte bauliche Anlagen genießen jedoch Bestandsschutz und entziehen sich damit den Schutzzwecken eines Landschaftsschutzgebiets. Anlage 1 (ca. 241 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.07.2013, NR 653 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2159 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2013, ST 1492 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 514 Stellungnahme des Magistrats vom 29.09.2014, ST 1302 Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 335 Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2015, ST 1254 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 24.04.2013 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 23.05.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 370 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD (= vereinfachtes Verfahren) LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) FDP und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Die Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage OA 370 keine Mehrheit erhalten hat und somit zunächst abgelehnt ist. 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.05.2013, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 370 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.06.2013, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 370 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.06.2013, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 370 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.07.2013, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage OA 370 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 2. Der Vorlage NR 653 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie FDP und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (OA 370 und NR 653 = Ablehnung) REP (OA 370 und NR 653 = Annahme) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.07.2013, TO II, TOP 58 Beschluss: 1. Die Vorlage OA 370 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 2. Der Vorlage NR 653 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und REP (= Annahme) sowie FDP und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und REP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (OA 370 und NR 653 = Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3253, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.06.2013 § 3405, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.07.2013 Aktenzeichen: 63 0
Sicherung eines Parkverbots in der Kalbacher Hauptstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2160 entstanden aus Vorlage: OF 231/12 vom 06.04.2013 Betreff: Sicherung eines Parkverbots in der Kalbacher Hauptstraße Der Magistrat wird gebeten, ein dauerhaftes Parken von Fahrzeugen unter Inanspruchnahme des Bürgersteigs vor den Gebäuden Kalbacher Hauptstraße 13 und 15 durch geeignete Maßnahmen wie Poller zu unterbinden, um sicherzustellen, dass Fußgänger diesen Bürgersteigbereich auch mit Kinderwagen und Rollatoren benutzen können. Begründung: An dieser Engstelle der Kalbacher Hauptstraße mit Bürgersteigbreiten von 1,10 und 1,20 Metern und einer Fahrbahnbreite von 5,20 Metern parken trotz des Verkehrszeichens Nr. 286 (eingeschränktes Halteverbot) dauerhaft Pkw und Lieferfahrzeuge. Wegen der schmalen Fahrbahn werden die Fahrzeuge unter Benutzung des Bürgersteigs geparkt. Fußgänger sind oft gezwungen, auf die Fahrbahn oder die andere Straßenseite auszuweichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1037 Aktenzeichen: 66 0
Errichtung eines offenen Bücherschranks Kalbacher Hauptstraße 36
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2013, OF 229/12 Betreff: Errichtung eines offenen Bücherschranks Kalbacher Hauptstraße 36 Der Magistrat wird gebeten, auf dem mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung abgestimmten Standort neben dem ehemaligen Rathausgebäude, Kalbacher Hauptstraße 36, einen offenen Bücherschrank aufzustellen und dafür Finanzmittel in Höhe von 6000,- € aus dem Budget des Ortsbeirats zu verwenden. Die erforderliche Patenschaft für die Betreuung des Bücherschranks ist gesichert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 19.04.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 160 2013 Die Vorlage OF 229/12 wird als interfraktioneller Antrag in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, an den mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung abgestimmten Standorten neben dem ehemaligen Rathausgebäude, Kalbacher Hauptstraße 36, und dem Riedbergplatz je einen offenen Bücherschrank aufzustellen und dafür Finanzmittel in Höhe von zwei Mal 6.000 Euro aus dem Budget des Ortsbeirats zur Verfügung zu stellen. An beiden Standorten sind Bücherschränke in der Ausführung Stahl, grau lackiert, zu errichten. Eine Ausführung in Cortenstahl mit rostiger Oberfläche neben dem Fachwerkgebäude des ehemaligen Rathauses wird als nicht angemessen empfunden und daher vom Ortsbeirat abgelehnt. Im Ortsbeiratsbudget ist die Vorlage OIB 258 "Errichtung von Spielgeräten auf dem Schulhof der temporären Pavillonanlage Grundschule Kalbach" zu streichen. Diese Maßnahme wurde nicht ausgeführt und ist jetzt gegenstandslos, da die Grundschule nach der Fertigstellung ihres Gebäudes den temporären Standort am Stadtpfad wieder verlassen hat. Das zur Verfügung stehende Budget ist dementsprechend um 5.500 Euro zu erhöhen. Die Vorlage OIB 121 "Das Kunstwerk im Kalbacher Stadtpark reinigen" mit veranschlagten Kosten in Höhe von 800 Euro ist ebenfalls zu streichen, da die Maßnahme nicht zur Ausführung gelangte. Die erforderlichen Patenschaften für die Betreuung der Bücherschränke sind gesichert. Der Ortsbeirat bittet den genauen Standort neben dem Rathausgebäude bei einem Ortstermin mit dem Ortsbeirat und der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr festzulegen. Neben dem Bücherschrank sind eventuell zusätzlich Poller gegen widerrechtliches Parken erforderlich." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenWinterdienst im Baugebiet Kalbach-Süd
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2013, OM 2076 entstanden aus Vorlage: OF 222/12 vom 15.03.2013 Betreff: Winterdienst im Baugebiet Kalbach-Süd Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass wenigstens eine der drei steilen Zu- und Ausfahrtsstraßen des Baugebiets Kalbach-Süd von und zur Kalbacher Hauptstraße/Am Weißkirchener Berg im winterlichen Räum- und Streudienst in die höchste Prioritätsstufe (Kategorie A) aufgenommen und damit eine sichere Befahrung bei winterlichen Straßenverhältnissen ermöglicht wird. Vorzugsweise sollte eine frühe Räumung der Straße An der Bergstraße erfolgen. Begründung: Das Baugebiet Kalbach-Süd ist mittlerweile dicht besiedelt. Es kann nur über die Straßen Am Hasensprung, An der Bergstraße und Schwalbenweg erreicht und verlassen werden. Alle drei Straßen haben Steigungen von über 10 Prozent. Dies führt im Winter bei starkem Schneefall oder Straßenglätte zu teilweise sehr gefährlichen Situationen. So ist zuletzt am 12.03.2013 gegen 11 Uhr vormittags ein die Bergstraße nach oben fahrender 7,5-Tonner nach Erreichen der Kreuzung Am Hasensprung/Fasanenweg rückwärts die Straße hinuntergerutscht und beschädigte dabei mehrere am Fahrbahnrand parkende Pkw. Eine Bergung dieses und weiterer beteiligter Fahrzeuge konnte erst nach Eintreffen des durch die Polizei angeforderten Räumdienstes der FES vorgenommen werden. Es war nur der Uhrzeit zu verdanken, dass keine Fußgänger (Schulkinder) durch das Unfallgeschehen gefährdet wurden. Bis in die Mittagsstunden dieses Tages war das Baugebiet Kalbach-Süd durch die Straßenglätte für Notfallfahrzeuge nicht anfahrbar. Im Notfall hätten weder Feuerwehr noch Notarzt eine Zufahrtsmöglichkeit gehabt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 654 Aktenzeichen: 79 4
Fußgängerzugang zum REWE-Markt Lange Meile durch Absenken von Bordsteinkanten verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2013, OM 1897 entstanden aus Vorlage: OF 210/12 vom 25.01.2013 Betreff: Fußgängerzugang zum REWE-Markt Lange Meile durch Absenken von Bordsteinkanten verbessern Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die den abgesenkten Bordsteinkanten an der Ecke Am Brunnengarten/Lange Meile und an der Kurve Lange Meile vor dem Haus Lange Meile Nr. 11 gegenüberliegenden Bordsteinkanten ebenfalls abgesenkt werden, um einen barrierefreien und gefahrlosen Zugang für alle Fußgängerinnen und Fußgänger zu schaffen. Begründung: Für Fußgängerinnen und Fußgänger, die mit Rollator, Kinderwagen o. Ä. von Kalbach auf dem linken Bürgersteig der Langen Meile oder die Straße Am Brunnengarten heraufkommen, beginnt die zum Erreichen des REWE-Markts notwendige Überquerung der Langen Meile auf einer ordnungsgemäßen Bürgersteigabsenkung und trifft auf der gegenüberliegenden Seite jeweils auf eine unabgesenkte Bordsteinkante. Um ohne hohe Stufe zu dem abgesenkten Fußgängerzugang im Süden des Marktgeländes zu gelangen, müssten sie die Fahrbahn in Richtung Umgehungsstraße benutzen, was gefährlich und unzumutbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2013, ST 549 Aktenzeichen: 66 2
REWE-Markt Lange Meile - fehlender Zugang für Fußgänger
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2013, OF 201/12 Betreff: REWE-Markt Lange Meile - fehlender Zugang für Fußgänger Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an die Bauaufsicht zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, die am 14.12.2012 erfolgte Neueröffnung des REWE-Marktes im Stadtteil Kalbach, Lange Meile, hat bei den Kalbachern Bürgerinnen und Bürgern eine breite Zustimmung gefunden. Allerdings wurden bereits am Eröffnungstag Fragen nach dem fehlenden fußläufigen Zugang von der Südseite aus Richtung Am Brunnengarten/Lange Meile gestellt. Da ein Teil der Marktkunden zu Fuß kommen und dabei der Zugang aus Richtung Brunnengarten eine größere Bedeutung erlangt hat, stößt die bestehende Absperrung zu dieser Seite mit einem Metallzaun auf große Unverständnis. Um den Eingang zu erreichen, sind die Kunden gehalten ca. 95 m entlang des Grundstücks und über den Parkplatz zu laufen, dabei können sie durch rückwärts ausparkende Fahrzeuge gefährdet werden. Im Ergebnis führte das dazu, dass quer durch die dichte Thujaheckenpflanzung bereits ein Trampelpfad entstanden ist. Nach Auskunft der Firma REWE untersagt die Bauaufsicht die Beseitigung des Metallgitterzauns und die Anlegung eines Fußgängerzugangs an der Südseite des Grundstücks. Der Ortsbeirat bittet seitens der Bauaufsicht diesen Sachverhalt zu prüfen und falls keine baurechtlichen Belange dem entgegenstehen, an der südöstlichen Gebäudeecke des REWE-Marktes, im Bereich der überstehenden Dachkante, einen Fußgängerzugang zu gestatten. Da im Bereich des Dachüberstandes keine Heckenpflanzung besteht, wird die Eingrünung des Gebäudes durch einen weiteren Zugang nicht verringert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 25.01.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 201/12 wird als gemeinsamer Antrag von GRÜNE und LINKE. in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDokumentation archäologischer Grabungen Entfernung der defekten Telefonzelle am Kulturdenkmal Altes Rathaus
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2013, OF 199/12 Betreff: Dokumentation archäologischer Grabungen Entfernung der defekten Telefonzelle am Kulturdenkmal Altes Rathaus Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an das Denkmalamt zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, der Ortsbeirat regt an zu prüfen, ob die archäologischen Befunde, die in den zurückliegenden Jahren bei archäologischen Grabungen im Bereich Riedberg, am Martinszehnten und auch in Kalbach, u. a. beim Bau der Grundschule "An der Grünhohl" festgestellt wurden, in einer schriftlichen Darstellung, etwa in Form einer kleinen Stadtteilbroschüre, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Mit dieser Zusammenstellung könnte dem starken Interesse der Bevölkerung an der geschichtlichen Entwicklung eines der ältesten Frankfurter Ortsteile entsprochen werden. Des Weiteren bittet der Ortsbeirat, unter Verweis auf seinen Beschluss OM 1775 vom 30.11.2012 (siehe Anlage), zu prüfen, ob die an der Giebelwand des Kulturdenkmals Kalbacher Hauptstraße 36 (ehemalige Schule und Rathaus) stehenden Reste einer Telefonzelle durch eine denkmalrechtliche Verfügung beseitigt werden können. Auch wenn die Telefonzelle wohl rechtmäßig vor dem erstmaligen Erlass des Hessischen Denkmalschutzgesetzes errichtet wurde, dürfte durch die 2009 erfolgte Aufgabe der Nutzung als Telefonzelle, der rechtliche Bestandsschutz erloschen sein. Mittlerweile stellt die zerstörte und nicht wieder für einen ordnungsgemäßen Betrieb gedachte Restzelle eine dauerhafte erhebliche Beeinträchtigung des historischen Erscheinungsbildes des Kulturdenkmals dar. Der Ortsbeirat würde es begrüßen, wenn durch Unterstützung des Denkmalamtes die seit vier Jahren laufenden Bemühungen des Ortsbeirats zur Beseitigung der zerstörten Telefonzelle zum Erfolg führen würden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 25.01.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 199/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFertigstellung der Straßen im Baugebiet Kalbach-Nord
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2012, OM 1774 entstanden aus Vorlage: OF 187/12 vom 16.11.2012 Betreff: Fertigstellung der Straßen im Baugebiet Kalbach-Nord Der Magistrat wird gebeten, die Feinasphaltoberflächen der bisher im Baustraßenzustand belassenen Straßen Im Brombeerfeld und Grubweg herzustellen, um für die weitgehend besiedelten Bereiche des Wohngebiets Kalbach-Nord angemessene Erschließungsstraßen zu schaffen. Begründung: Nach Auffassung des Ortsbeirats ist der mehrjährige unfertige Zustand der Straßen in Kalbach-Nord den Anwohnern nicht länger zuzumuten. Durch die herausstehenden Kanaldeckel und Unebenheiten der Straßenoberfläche ist eine besondere Vorsicht bei der Befahrung der Straßen erforderlich. Besonders im Winter bei Schnee wird die Schneeräumung erschwert und es entstehen unsichere Straßenverhältnisse. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2013, ST 365 Aktenzeichen: 66 0
Zebrastreifen zwischen U-Bahn-Haltestelle Kalbach und Sporthalle Am Martinszehnten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1693 entstanden aus Vorlage: OF 180/12 vom 21.10.2012 Betreff: Zebrastreifen zwischen U-Bahn-Haltestelle Kalbach und Sporthalle Am Martinszehnten Der Magistrat wird gebeten, entsprechend früherer Ortsbeiratsbeschlüsse im Kreuzungsbereich der Kalbacher Hauptstraße/Bonifatiusstraße und der Straße Am Zedernholz einen Zebrastreifen auf der Fahrbahn aufzubringen. Begründung: Das Sportzentrum Am Martinszehnten wird von vielen Schulklassen genutzt, die z. B. vom Gymnasium Riedberg mit der U-Bahn zur Sporthalle fahren. Diese müssen von der U-Bahn bis zur Ampelanlage an der Kreuzung Am Martinszehnten laufen, um die Straße zu überqueren. Viele kürzen den Weg aber ab, nutzen den Eingang an der Straße Am Zedernholz und wechseln dadurch an einer ungesicherten Stelle die Straße, was eine erhebliche Gefährdung darstellt. Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass das Fußgängeraufkommen im Tagesmittel eher gering ist. Da bei Sportveranstaltungen aber ein deutlicher Bedarf besteht, hält er den Zebrastreifen dennoch für erforderlich. Anzumerken ist, dass nachmittags zu beobachten ist, wie viele Sportler zu Fuß oder mit dem Rad diese Abkürzung nutzen, um so von der Rückseite zur Sporthalle zu gelangen. Auch bei Großveranstaltungen im Sportzentrum wird immer wieder darauf hingewiesen, mit der U-Bahn anzureisen. Aus Unkenntnis der Örtlichkeiten wird dann ebenfalls häufig die Straße an dieser ungesicherten Stelle überquert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 129 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2015, OM 3983 Aktenzeichen: 32 1
Rot-weiße Kraftfahrzeug-Sperrpfosten vor Rad- und Fußwegen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1695 entstanden aus Vorlage: OF 182/12 vom 09.10.2012 Betreff: Rot-weiße Kraftfahrzeug-Sperrpfosten vor Rad- und Fußwegen Der Magistrat wird gebeten, die den Kfz-Verkehr von Rad- und Fußwegen ausschließenden grauen bzw. dunkelblauen Sperrpfosten mit rot-weißer (möglichst reflektierender) Beschichtung zu versehen. An folgenden Stellen besteht Handlungsbedarf: - Weg von der Straße Am Burghof zum Towercafé - Kalbachbrücke: Weg zwischen dem Park-and-ride-Parkplatz an der U-Bahn-Haltestelle Kalbach und dem Kalbacher Niddapfad - Im Brombeerfeld: Querweg zu dem entlang der Umgehungsstraße verlaufenden Weges - Parallelweg zur Straße Am Weißkirchener Berg in Höhe Am Markstein - alle Zugänge zum Käthcheslachpark - Torzugang zum Weg zwischen Cézanneweg und Lärmschutzwall zur A 661 - Cézanneweg zwischen Zur Kalbacher Höhe und Gauguinweg - südliches Ende Matisseweg Begründung: Sperrpfosten ohne die gemäß § 43 StVO vorgeschriebene rot-weiße Warnfarbgebung sind bei Dämmerung oder gar bei Dunkelheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie für Radfahrerinnen und Radfahrer, auch mit intakter Fahrradbeleuchtung, kaum sichtbar und stellen eine Unfallgefahr dar. Besonders gefährlich sind die "unsichtbaren" Hindernisse, wenn sie in Kombination mit ordnungsgemäß rot-weißen Sperrmitteln auftreten, wie am östlichen Zugang zum Käthcheslachpark, wo eine rot-weiße Schranke den halben Weg sperrt und ein dunkelgrauer Pfosten den Rest oder am unteren Ende des Matissewegs, wo an den Seiten rot-weiße Poller stehen und in der Mitte, also dem eigentlichen Sperrbereich, aber dunkelgraue. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2013, ST 185 Aktenzeichen: 66 7
Sicherheit des Schulbetriebs an der erweiterten Grundschule Kalbach Fehlender Abschluss der Bauarbeiten
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2012, OF 170/12 Betreff: Sicherheit des Schulbetriebs an der erweiterten Grundschule Kalbach Fehlender Abschluss der Bauarbeiten Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an die Schuldezernentin, das Stadtschul amt und das Hochbauamt zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, mit Freude hat der Ortsbeirat an der Eröffnung der erweiterten Grundschule teilgenommen und die hervorragende Umsetzung der Bauaufgabe zur Kenntnis genommen. Durch besorgte Eltern, Vertreter des Elternbeirats und des Trägervereins zur Betreuung an der Grundschule wurde der Ortsbeirat inzwischen darauf hingewiesen, dass sechs Wochen nach Eröffnung des Schulbetriebs offensichtlich immer noch gravierende Sicherheitsmängel an der Grundschule bestehen. Das Schreiben des Stadtschulamts vom 21.9.2012, in dem zu den Antragsentwürfen OF 157/12 und OF158/12 Stellung genommen wird, lässt für den Ortsbeirat erkennen, dass die aufgeführten Mängel, im wesentlichen bedingt durch die nicht abgeschlossen Bauarbeiten, entweder bagatellisiert oder nicht zur Kenntnis genommen werden. Für den Ortsbeirat besteht weiterhin dringender Nachbesserungsbedarf im Bereich der Fluchtwege und der Pausenhofflächen. Am 13.8.2012 wurde die Grundschule Kalbach, bestehend aus einem sanierten alten Schulhaus und einem modernen Neubau in Betrieb genommen. Nach mehr als sechs Wochen Schulbetrieb sind die Außenbereiche, die als Pausenhöfe dienen sollen und deren Gestaltung frühzeitig angegangen wurde, immer noch nicht fertig gestellt und benutzbar. Sofern die inzwischen eingestellten Bautätigkeiten fortgesetzt werden, führen sie durch Staubund Lärmbelastungen zu erheblichen Beeinträchtigungen des Schulbetriebs und zur Gefährdung von Kindern und Lehrkräften. In den Pausen sind die Lehrkräfte gezwungen, mit den Kindern auf Spielplätze und Grünflächen in der Umgebung der Schule auszuweichen, was zu einer Verkürzung der zur Erholung notwendigen Pausenzeiten und zu zusätzlichen Gefährdungen auf den Wegen führt. Nach Kenntnis des Ortsbeirats sind zudem in nächster Zeit Kanalarbeiten in der Straße An der Grünhohl vorgesehen. Die Sperrung dieser Straße wird die Schulwegsituation zusätzlich erschweren und gefährden. Infolge der noch nicht abgeschlossenen Bauarbeiten auf dem Schulhof ist der Haupteingang über den Platanenhof, der auch im Notfall ein Hauptfluchtweg ist, nur eingeschränkt nutzbar wenn die Arbeiten fortgesetzt und wieder Baumaschinen in diesem Bereich tätig sein werden. Deshalb wird der Nebeneingang zur Straße An der Grünhoh) als Ein- und Ausgang genutzt. Der vor diesem Eingang schmale Bürgersteig, der erst letzte Woche durch ein Schutzgitter zur Fahrbahn gesichert wurde, kann zur Gefährdung der KMer führen, insbesondere wenn sie im Notfall zugig die Schule verlassen müssen. Die täglich bis in die Nachmittagsstunden offen stehende Nebeneingangstür erschwert eine Kontrolle des Zugangs. Unberechtigt die Schule betretende Personen werden kaum bemerkt und können über das Treppenhaus alle Ebenen des Gebäudes erreichen. Von den im Notfall zur Verfügung stehenden Fluchtwegen, ist der Hauptein- und -ausgang zum Platanenhof, die Treppenanlage in Richtung Turnhalle und der seitliche Ausgang der Mensa nur eingeschränkt nutzbar. Der Ausgang zum Platanenhof wird durch Bauarbeiten behindert, der Ausgang Richtung Turnhalle ist inzwischen mit einem Stahltor versehen, das während des Schulbetriebs abgeschlossen ist. Der seitliche Ausgang der Mensa ist durch abgelagerte Bausteine und durch eine Baugrube versperrt. Der seitliche Fluchtweg über den Spielhof ist durch Baustellenzäune versperrt. Zudem sind zwei Fluchtwege im Gebäude, u. a. im Bereich des Haupteingangs und im Untergeschoss, durch abgestellte Umzugsmaterialien bzw. Sperrmüll eingeschränkt. Die Hinweise der Schule an die Schulhausverwaltung, diese Materialien zu entfernen, blieben in den vergangenen Wochen erfolglos. In der Erdgeschossebene der Atriumhalle sind Personen durch den nicht abgesicherten Treppentragbalken, der zum Teil in Kopfhöhe der Kinder verläuft, weiterhin gefährdet. Der Erste-Hilfe-Raum ist in den Nachmittagsstunden nicht zugänglich. Im Notfall ist zudem die Kommunikation im Schulgebäude durch den versetzten Grundriss des langen und mehrgeschossigen Baukörpers und durch fehlende Telefone in den Klassenräumen erschwert. Ein im Untergeschoss installiertes Telefon befindet sich im Technikraum! der verschlossen ist. Handys sind wegen der konstruktiven Ausführung des Gebäudes in der Regel ohne Netzverbindung. Der Schulhausgong ist noch nicht funktionsfähig. Bezüglich der schleppenden Arbeiten im Schulhof und dem dringenden Bedarf an Schulhofflächen in den Pausen, hat der Ortsbeirat kein Verständnis für die verzögerte Ausführung der Arbeiten. Nach Ansicht des Ortsbeirats kann es nicht angehen, den Konflikt mit der beauftragten Baufirma auf dem üblichen langwierigen Rechtsweg zu lösen. Bei einer jederzeit eintretenden Gefahrensituation ist bei der großen Anzahl der Schulkinder ein hohes Maß an Sicherheitsvorkehrungen erforderlich, um eine Gefährdung soweit wie nur möglich auszuschließen. Der Magistrat wird deshalb gebeten, die zuständigen Ämter anzuweisen, für eine zügige und fachgerechte Fertigstellung sämtlicher Arbeiten an der Grundschule zu sorgen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, weshalb sich die Arbeiten zum Teil deutlich verzögert haben und wie der angekündigte Abschluss zu Ende Oktober sichergestellt wird. Außerdem wird gebeten, die Sperrung der Straße An der Grünhohl wegen Kanalbauarbeiten erst nach Fertigstellung des Schulhofes vorzunehmen. Der Ortsbeirat bittet, die Sorgen der Eltern bezüglich der Sicherheitsmängel nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern ernsthaft zu prüfen und kurzfristig Abhilfe zu veranlassen. Auch bedarf die Kommunikation zwischen dem Stadtschulamt (Facilitymanagement) und der Schulleitung aus Sicht des Ortsbeirats einer deutlichen Verbesserung. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.09.2012, OF 157/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 12 am 28.09.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 157/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 170/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 170/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
Weiter lesenSicherheit des Schulbetriebs an der erweiterten Grundschule Kalbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2012, OF 157/12 Betreff: Sicherheit des Schulbetriebs an der erweiterten Grundschule Kalbach Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an die Schuldezernentin, das Stadtschulamt und das Hochbauamt zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, mit Freude hat der Ortsbeirat an der Eröffnung der erweiterten Grundschule teilgenommen und die hervorragende Umsetzung der Bauaufgabe zur Kenntnis genommen. Durch besorgte Eltern, Vertreter des Elternbeirats und des Trägervereins zur Betreuung an der Grundschule wurde der Ortsbeirat inzwischen darauf hingewiesen, dass vier Wochen nach Eröffnung des Schulbetriebs offensichtlich immer noch gravierende Sicherheitsmängel an der Grundschule bestehen. Infolge der sehr zögerlichen Bauarbeiten auf dem Schulhof ist der Haupteingang über den Platanenhof, der auch im Notfall ein Hauptfluchtweg ist, nur eingeschränkt nutzbar. Während des Schulbetriebs finden nicht nur Bauarbeiten vor dem Eingang statt, es werden auch Baumaschinen in diesem Bereich bewegt. Deshalb wird der Nebeneingang zur Straße An der Grünhohl als Ein- und Ausgang genutzt. Der vor diesem Eingang schmale Bürgersteig und das fehlende Schutzgitter zur Fahrbahn kann zur Gefährdung der Kinder führen, insbesondere wenn sie zügig die Schule verlassen. Die täglich bis in die Nachmittagsstunden offenstehende Nebeneingangstür erschwert eine Kontrolle des Zugangs. Unberechtigt die Schule betretende Personen werden kaum bemerkt und können über das Treppenhaus alle Ebenen des Gebäudes erreichen. Von den im Notfall zur Verfügung stehenden Fluchtwegen, ist der Nebeneingang Grünhohl, der Hauptein- und -ausgang zum Platanenhof, die Treppenanlage in Richtung Turnhalle und der seitliche Ausgang der Mensa nur eingeschränkt nutzbar. Der Nebeneingang Grünhohl mündet direkt auf die Straße, der Ausgang zum Platanenhof wird durch Bauarbeiten behindert, der Ausgang Richtung Turnhalle ist durch ein Bauzaungitter mit Zahlenschloss verschlossen und der Ausgang der Mensa ist durch eine Baugrube versperrt. Zudem sind zwei Fluchtwege im Gebäude, u. a. im Bereich des Haupteingangs, durch abgestellte Umzugsmaterialien eingeschränkt. In der Erdgeschossebene der Atriumhalle sind Personen durch den nicht abgesicherten Treppentragbalken, der zum Teil in Kopfhöhe der Kinder verläuft, gefährdet. Im Notfall ist zudem die Kommunikation im Schulgebäude durch den versetzten Grundriss des langen und mehrgeschossigen Baukörpers und durch fehlende Telefone in den Klassenräumen erschwert. Handys sind wegen der Abschirmung des Gebäudes in der Regel ohne Netzverbindung. Bezüglich der schleppenden Arbeiten im Schulhof und dem dringenden Bedarf an Schulhofflächen in den Pausen, hat der Ortsbeirat kein Verständnis für die zögerliche Ausführung der Arbeiten. Nach Ansicht des Ortsbeirats kann es nicht angehen, den Konflikt mit der beauftragten Baufirma auf dem üblichen langwierigen Rechtsweg zu lösen. Bei einer jederzeit eintretenden Gefahrensituation ist bei der großen Anzahl der Schulkinder ein hohes Maß an Sicherheitsvorkehrungen erforderlich, um eine Gefährdung soweit wie nur möglich auszuschließen. Der Ortsbeirat bittet, die Sorgen der Eltern bezüglich der Sicherheitsmängel nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern ernsthaft zu prüfen und soweit die Bedenken zutreffen, kurzfristig Abhilfe zu veranlassen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.09.2012, OF 170/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 12 am 28.09.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 157/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 170/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 170/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAufstellung öffentlicher Bücherschränke im Stadtteil Kalbach/Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2012, OM 1359 entstanden aus Vorlage: OF 132/12 vom 10.06.2012 Betreff: Aufstellung öffentlicher Bücherschränke im Stadtteil Kalbach/Riedberg Der Magistrat wird gebeten, die Aufstellung von öffentlichen Bücherschränken an geeigneter Stelle am Riedbergplatz und am alten Rathaus, Kalbacher Hauptstraße 36, planend vorzubereiten. Vor einer Standortfestlegung ist vorab mit dem Eigentümer des Riedbergzentrums zu klären, ob die Aufstellung eines Bücherschranks im Riedbergzentrum möglich ist. Mit der Deutschen Telekom ist abzuklären, ob die am alten Rathaus stehende und seit drei Jahren nicht mehr genutzte Telefonzelle als öffentlicher Bücherschrank genutzt werden kann. Sollten beide Prüfungsergebnisse negativ ausfallen, bittet der Ortsbeirat um Vorschläge zweier geeigneter Standorte im öffentlichen Bereich am Riedbergzentrum und am alten Rathaus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2012, ST 1584 Aktenzeichen: 66 5
Bauarbeiten Kalbacher Hauptstraße - Umleitung der Buslinien 28 und 29
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2012, OF 120/12 Betreff: Bauarbeiten Kalbacher Hauptstraße - Umleitung der Buslinien 28 und 29 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten kurzfristig schon jetzt die Buslinien 28 und 29 für die Dauer der Bauarbeiten der Kalbacher Hauptstraße auf die Umgehungsstraße, die L 3019, zu führen. Hierbei sollte die Haltestelle Hopfenbrunnen mit dem Wendehammer Am Weißkirchner Berg als Haltestelle genutzt werden, weiterhin kann bei der Einfahrt nach Kalbach über die Lange Meile die Haltestelle Kalbacher Rathaus am Ende der Langen Meile eingerichtet werden. Begründung: Die Kalbacher Hauptstraße ist für rund ein Jahr im Rahmen von Bauarbeiten nur eingeschränkt und in Teilen nutzbar. Schon für den ersten Bauabschnitt ist die jetzige Busführung problematisch. Die Kreuzungen Am Hopfenbrunnen/Zum Bergwerk und Zum Bergwerk/Kalbacher Hauptstraße sind so eng, dass es für die Buslinien mit ihrer engen Taktung schwierig ist, den Zeitplan einzuhalten. Da die Hauptstraße bald in genau diesem Bereich eine Baustelle sein wird, ist eine Verlegung der Buslinien über die L 3019 eine Lösung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 12 am 25.05.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 120/12 wird als Brief der Ortsvorsteherin beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenKann der östliche Teil der Kalbacher Hauptstraße dauerhaft mit dem Bus erschlossen werden?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2012, OM 1106 entstanden aus Vorlage: OF 105/12 vom 09.04.2012 Betreff: Kann der östliche Teil der Kalbacher Hauptstraße dauerhaft mit dem Bus erschlossen werden? Die Straße An der Grünhohl war bis vor Kurzem wegen der Bauarbeiten an der Grundschule Kalbach voll gesperrt. Wegen dieser Vollsperrung wurden die ansonsten in der Talstraße verkehrenden Buslinien 28 und 29 über den östlichen Teil der Kalbacher Hauptstraße umgeleitet. Dies ist vielen Bürgerinnen und Bürgern, die im Bereich der Straßen Am Oberschlag und Im Hain wohnen, sehr entgegengekommen. Von ihnen wurde wiederholt die Frage an den Ortsbeirat herangetragen, ob ein solcher Streckenverlauf nicht dauerhaft möglich wäre. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der östliche Teil der Kalbacher Hauptstraße dauerhaft mit dem Bus erschlossen werden kann. Denkbar wäre zum Beispiel eine alternierende Streckenführung der Linien 28 und 29, bei der eine Buslinie den östlichen Teil der Kalbacher Hauptstraße bedient und die andere Buslinie die bisherige Route durch die Talstraße nimmt. Eine Streckenführung durch die Talstraße ist wegen der Arztpraxis in der Talstraße 72 aufrechtzuerhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1446 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 12 am 24.08.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 11
Bürgerhaus
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2012, OF 107/12 Betreff: Bürgerhaus Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen, ob die Errichtung eines Bürgerhauses durch a) Umgestaltung der alte Turnhalle im Grubweg" oder b) durch Neuerrichtung in Frankfurt Kalbach möglich ist und über das Prüfungsergebnis zu berichten. Begründung: In Kalbach fehlt ein Bürgerhaus, das von Vereinen aber auch von Bürgern für private Feier genutzt werden könnte. Die alte Turnhalle am Grubweg kann derzeit diesen Zweck nicht erfüllen, da diese aufgrund der Baulichkeiten und der erheblichen Sanierungsbedürftigkeit hierfür ungeeignet ist. Sollte eine Umgestaltung und Sanierung der Turnhalle zu dem vorerwähnten Zweck nicht möglich sein, müsste geprüft werden, ob eine Neuerrichtung eines Bürgerhauses möglich ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 20.04.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 107/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 12 am 25.05.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 107/12 wird bis zur Sitzung am 24.08.2012 zurückgestellt. Abstimmung: 3 CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und LINKE. gegen 1 CDU und 2 GRÜNE (= Ablehnung); 1 CDU und 2 GRÜNE (= Enthaltung) 13. Sitzung des OBR 12 am 24.08.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 107/12 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenAktuelle Verkehrsbelastungen im Frankfurter Norden Bericht des Magistrats vom 24.02.2012, B 100
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.03.2012, OA 172 entstanden aus Vorlage: OF 103/12 vom 12.03.2012 Betreff: Aktuelle Verkehrsbelastungen im Frankfurter Norden Bericht des Magistrats vom 24.02.2012, B 100 In Vorbereitung der Ausweisung von großen Siedlungsflächen im Frankfurter Norden wurde im Februar 1997 vom Magistrat eine Verkehrsprognose Riedberg/Kalbach/Bonames vorgelegt. In dieser Prognose wurden die erwarteten verkehrlichen Belastungsänderungen des Straßennetzes dargestellt. Zur Vermeidung von Belastungszunahmen in Ortslagen wurden Netzergänzungen für erforderlich gehalten. Diese sind bis heute unvollständig. Nicht ausgeführt sind die Umgehungsstraße Steinbach/Weißkirchen (L 3006/L 3019), die Ortsrandstraße Bonames, die Graf-von-Stauffenberg-Allee und die Stadtstrecke D zwischen Bockenheim und Ginnheim. Die Vorlage vom 02.10.2006, B 428, über die Verkehrssituation im Frankfurter Norden vom Frühsommer 2004 und 2006 stellt erhebliche Abweichungen der Verkehrsdichte gegenüber den Prognosezahlen von 1997 fest. Den Entlastungen in den Stadtteilen stehen wesentliche Verkehrszunahmen rund um die Stadtteile Nieder-Eschbach, Bonames und Kalbach-Riedberg entgegen. Bereits ein Jahr später berichtete der Magistrat über weitere Verkehrszunahmen von durchschnittlich 7 Prozent innerhalb eines Jahres. Eine aktuelle Verkehrszählung liegt dem Ortsbeirat nicht vor. Die Bürgerinnen und Bürger im Frankfurter Norden berichten den Ortsbeiräten jedoch über zunehmende Lärmbelastungen durch den Autoverkehr und Störungen im Verkehrsfluss. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Informationen zum Sachstand des motorisierten Individualverkehrs zu aktualisieren und über die derzeitigen Verkehrsbelastungen des Straßennetzes im Frankfurter Norden zu berichten. Die Ortsbeiräte der Ortsbezirke 10 und 15 sind einzubeziehen. Insbesondere ist dem Ortsbeirat 12 darzustellen, welche Verkehrsbelastungen auf den Grundnetzstraßen Kalbacher Hauptstraße, Zur Kalbacher Höhe und Altenhöferallee bestehen und zukünftig zu erwarten sind. Es ist zu berichten, ob im Hinblick auf die zukünftige verkehrliche Entwicklung die Straßen Altenhöferallee und Graf-von-Stauffenberg-Allee zur Tempo-30-Zone herabgestuft werden können. Des Weiteren ist zu berichten, welche zukünftigen Verkehrsbelastungen auf der Autobahn A 661 mit der Lückenschließung im Bereich Riederwald entstehen und wie sowohl den regelmäßigen Staus auf der A 661 im Berufsverkehr als auch den Lärmbelastungen durch die A 661 auf die Wohngebiete im Frankfurter Norden begegnet werden kann. Gegenüberzustellen sind die verkehrlichen Auswirkungen auf die Stadtteile Kalbach-Riedberg und Bonames im Hinblick auf die Schließung bzw. Wiederinbetriebnahme der Anschlussstelle Bonames. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.02.2012, B 100 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1275 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 28.03.2012 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.04.2012, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 169 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 172 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 185 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 2: FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 3: FREIE WÄHLER (= Annahme) 10. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.05.2012, TO I, TOP 49 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 169 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 172 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Der Vorlage OA 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Der Vorlage OA 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE., NPD und REP (B 100 = Kenntnis, OA 169, OA 172, OA 185 und OA 186 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 100 = Zurückweisung, OA 169, OA 172, OA 185 und OA 186 = Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.05.2012, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 169 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 172 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Der Vorlage OA 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Der Vorlage OA 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und REP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP Beschlussausfertigung(en): § 1747, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.05.2012 Aktenzeichen: 61 10
Verbindungsweg zwischen Schöffenstraße und Am Wingertsgrund herrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 992 entstanden aus Vorlage: OF 308/6 vom 05.03.2012 Betreff: Verbindungsweg zwischen Schöffenstraße und Am Wingertsgrund herrichten Der Magistrat wird gebeten, den Verbindungsweg zwischen der Schöffenstraße und der Straße Am Wingertsgrund so herzurichten, dass er die meiste Zeit des Jahres für Fußgänger sowie Menschen mit Kinderwagen, Rollatoren etc. benutzbar ist. Insbesondere sind die erheblichen Unebenheiten, die schon bei leichten Regenfällen zu Pfützen werden, zu beseitigen. Für einen angemessenen Abfluss des Regenwassers vom Weg ist zu sorgen. Begründung: Der Zustand des Weges spricht für sich, nur die verkehrliche Bedeutung bedarf einer Begründung. Für die meisten Anwohner des südlichen Teils der Schöffenstraße, die vorwiegend Gebäude im Geschosswohnungsbau aufweist, ist dieser Weg eine deutlich kürzere Verbindung zum Griesheimer Ortskern oder auch zum Bahnhof. Schon seit vielen Jahren ist dieser Weg in einem schlechten Zustand. Es ist an der Zeit, dies zu ändern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 950 Aktenzeichen: 67 0
Gefährliche Verkehrssituation auf dem Schulweg in Kalbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2012, OM 842 entstanden aus Vorlage: OF 89/12 vom 20.01.2012 Betreff: Gefährliche Verkehrssituation auf dem Schulweg in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich einen provisorischen Zebrastreifen auf der Straße "Kalbacher Hauptstraße", auf der Höhe der Hausnummer 56 anzulegen. Dieser sollte den Schülerinnen und Schülern auch in der letzten Phase der Bauarbeiten an der Grundschule Kalbach einen ungefährdeten Schulweg zum Schulprovisorium am Kalbacher Stadtpfad und zum städtischen Hort ermöglichen. Begründung: Die Verkehrssituation an der Baustelle an der Grundschule Kalbach hat sich in der letzten Phase der Bauarbeiten durch an- und abfahrende Lieferwagen deutlich verschärft. Hinzu kommt, dass in unmittelbarer Nähe eine weitere Großbaustelle entstanden ist. Der vorgesehene Schulweg aus Kalbach Nord über die bestehende Ampelanlage an der Kalbacher Hauptstraße kann von den Kindern nicht mehr eingehalten werden. Der Gehweg ist durch den Bauzaun viel zu schmal. Zusätzlich blockieren parkende Lieferwagen den Ampelbereich und den - eigens für die Bauarbeiten eingerichteten - Zebrastreifen in der Straße "An der Grünhohl", oberhalb der Bushaltestelle. Es kam schon vor, dass Bauarbeiter den Kindern verboten haben, in diesem Bereich zu laufen, da "dies viel zu gefährlich für sie sei". Die Kinder wechseln deshalb bereits an der Evangelischen Kirche über den Zebrastreifen auf die gegenüberliegende Straßenseite. Leider führt das dazu, dass sie dann die Kalbacher Hauptstraße auf der Höhe der Hausnummer 56 überqueren. Daher sollte hier aus Sicherheitsgründen ein provisorischer Fußgängerüberweg über die Kalbacher Hauptstraße eingerichtet werden. Anlage 1 (ca. 82 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2012, ST 571 Aktenzeichen: 32 1
Öffentlicher Spielplatz im Grünzug Weingärtenanlage
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2011, OF 56/12 Betreff: Öffentlicher Spielplatz im Grünzug Weingärtenanlage Der Ortsbeirat wird gebeten, nachfolgenden Textentwurf als Brief an das Grünflächenamt zu richten: Öffentlicher Spielplatz im Grünzug Weingärtenanlage Sehr geehrte Damen und Herren, der Ortsbeirat stellt mit Bedauern fest, dass trotz seiner Anregung vom 30.8.2010, OM 4423, der Ende 2009 hergestellte Spielplatz in der Weingärtenanlage immer noch nicht vollständig nutzbar ist. Circa 18 Monate nach der Fertigstellung erfolgte im Frühsommer 2011 erstmals die Freigabe des Spielplatzes. Allerdings war während des gesamten diesjährigen Sommers die Seilbahn wegen fehlender Teile nicht in Funktion. Das Sandspielfeld (Boccia?) zeigte, wie auch im Vorjahr, einen starken Distelbewuchs und war ebenfalls nicht benutzbar. Der Ortsbeirat bittet, den gesamten Spielplatz vollständig benutzbar zu gestalten. Sollte eine regelmäßige Wartung und Pflege nicht möglich sein, stellt sich für den Ortsbeirat die Frage nach der Zweckbestimmung des Spielplatzes, der mit erheblichen Steuergeldern errichtet wurde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 28.10.2011, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 56/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMehr Bürgernähe durch Flexibilität
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2011, OF 34/12 Betreff: Mehr Bürgernähe durch Flexibilität Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat tagt in der 10. Wahlperiode wechselnd in den Stadtteilen Kalbach und Riedberg. Begründung: Der Ortsbeirat tagt regelmäßig in der Alten Turnhalle im Grubweg 6 in Kalbach. Nur ausnahmsweise tagt er, wie in der Sitzung am 19.08.2011, auf dem Riedberg in der Grundschule. Um den neuen Gegebenheiten der 10. Wahlperiode gerecht zu werden, ist es wünschenswert, nunmehr im regelmäßigen Wechsel sowohl in Kalbach als auch auf dem Riedberg zu tagen. In anderen Ortsbeiräten ist dies üblich. Gleichzeitig ist es bürgerfreundlich, nicht nur an einer bestimmten Stelle im Ortsbezirk zu tagen, sondern im stetigen Wechsel hin zu den interessierten Bürgern eines Stadtteils zu kommen. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 19.08.2011, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 34/12 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE. gegen FREIE WÄHLER (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung)
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenLärmschutz beim geplanten Ausbau der Bundesautobahn 661 auf drei Spuren im Bereich der Autobahnbrücken Oberer Kalbacher Weg und Unterer Kalbacher Weg/Talstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.07.2011, OF 60/10 Betreff: Lärmschutz beim geplanten Ausbau der Bundesautobahn 661 auf drei Spuren im Bereich der Autobahnbrücken Oberer Kalbacher Weg und Unterer Kalbacher Weg/Talstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Sind beim geplanten Ausbau der A661 auf drei Spuren im Bereich der Autobahnbrücken Oberer Kalbacher Weg und Unterer Kalbacher Weg/Talstraße Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen? Wenn ja, welche? Ist ein Tempolimit vorgesehen? Werden die neuesten Grenzwerte für Lärmschutz eingehalten? Begründung: Die Lärmbelästigung ist jetzt schon unerträglich. Wie von den Anwohnern/ Betroffenen berichtet, hat der Verkehr seit dem Anschluss an die Autobahn nach Würzburg um ein Vielfaches zugenommen. Außerdem wurde das Tempolimit von 100 km/h auf 130 km/h heraufgesetzt. Der Lärm, der durch diese beiden Gegebenheiten entstehe, sei seit dieser Zeit bis zur Unerträglichkeit angestiegen. Laut der Anwohner könne man nachts kein Fenster offen lassen, weil man glaubt, man schlafe direkt neben der Autobahn. Im Garten sei es besonders zu den Hauptverkehrszeiten nicht auszuhalten. Die Betroffenen sind der Meinung, dass man wenigstens die Autobahnbrücken zum einen im Unteren Kalbacher Weg/Talstraße und zum anderen den Oberen Kalbacher Weg/ Kalbacher Hauptstraße mit Lärmschutz versehen könnte (komplett wäre natürlich besser) - damit wäre alles um einiges erträglicher. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 09.08.2011, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 60/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 06.09.2011, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 60/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 10 am 25.10.2011, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 60/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 10 am 29.11.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 182 2011 Die Vorlage OF 60/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenBürgersteige der Kalbacher Hauptstraße nur für Fußgänger
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2010, OM 4561 entstanden aus Vorlage: OF 390/12 vom 04.09.2010 Betreff: Bürgersteige der Kalbacher Hauptstraße nur für Fußgänger Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch bauliche Änderungen an den nördlichen Bürgersteigflächen der Kalbacher Hauptstraße, zwischen den Straßen An der Grünhohl und Am Oberschlag, und in der Straße Am Weißkirchener Berg eine Befahrung unterbunden werden kann. Begründung: Da auf der Fahrbahnfläche einseitig geparkt werden darf, verbleibt eine 4,5 bis 5,0 Meter breite Fahrbahn für den Autoverkehr. Obwohl diese Breite bei mäßiger Geschwindigkeit völlig ausreichend für den Begegnungsverkehr von PKW ist, weichen PKW-Fahrerinnen und Fahrer über die niedrigen Bordsteine auf den Bürgersteig aus. In der Regel geschieht dies, um eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit zu vermeiden und zügig den Straßenabschnitt zu befahren. Dies gefährdet Fußgänger und insbesondere Kinder, die von den steilen Grundstückseinfahrten und Treppenanlagen den Bürgersteig betreten. Sowohl Fußgänger wie auch Autofahrer haben durch die Stützmauern und die Hangbepflanzung keinen rechtzeitigen Sichtkontakt. Von Anwohnern wird deshalb gefordert, eine Befahrung des Bürgersteigs mit Fahrzeugen zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2011, ST 446 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 4
Keine Wildstaudenzüchtungen auf öffentlichen Spielplätzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2010, OM 4423 entstanden aus Vorlage: OF 385/12 vom 16.08.2010 Betreff: Keine Wildstaudenzüchtungen auf öffentlichen Spielplätzen Der Magistrat wird aufgefordert, die Ende 2009 hergestellten öffentlichen Spielplatzflächen südlich der Wilhelm-Gutbrod-Straße, zwischen der Josef-Bautz-Straße und dem Grünzug Weingärtenanlage, ganzjährig zugänglich und benutzbar zu machen, indem der Bewuchs mit Wildstauden (früher als Unkraut bezeichnet) durch regelmäßige Mahd kurz gehalten wird und somit die Rasenflächen auch betreten werden können. Die zwischenzeitlich begrünten Bauzäune sind zu entfernen und die abgesperrten Spielgeräte nach nunmehr 12 Monaten zur Benutzung freizugeben. Das Umfeld des Basketballfeldes ist von dem über Monate zerstreuten Müll aus dem nicht geleerten Papierkorb zu reinigen. Auf dem Sandspielfeld ist der Distelbewuchs zu entfernen. Begründung: Die mit erheblichen Kosten hergestellte Spielplatzanlage war nur kurze Zeit benutzbar und ist im Laufe dieses Jahres mangels Grünpflege total verwildert und zugewachsen. Jegliche Benutzung war über Monate unmöglich. Erst am 6. und 07.08.2010 erfolgte der erste Grünschnitt des über einen Meter hohen Bewuchses. Sollten die 2009 aufgestellten Spielgeräte Mängel aufweisen, ist zu erwarten, dass diese Mängel auch kurzfristig im Rahmen der Gewährleistung oder andernfalls durch Ersatzvornahme beseitigt werden. Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht der Eindruck, dass mit erheblichen Steuergeldern eine teure Spielplatzanlage errichtet wird, deren Zweckbestimmung nur die Züchtung gewöhnlicher Wildstauden zu sein scheint. Auf Brachflächen könnten sich diese Pflanzen kostengünstig selbst entwickeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2010, ST 1445 Aktenzeichen: 67 2
Wohnbebauung an der Bonifatiusstraße ermöglichen
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.07.2010, B 431 Betreff: Wohnbebauung an der Bonifatiusstraße ermöglichen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Grundstücke zwischen der Kalbacher Hauptstraße, der Bonifatiusstraße und der Talstraße, die eine Tochtergesellschaft der Deutschen Carbone AG vor einigen Monaten an die Stadt veräußert hat, städtebaulich neu zu beordnen. Zu diesem Zweck ist 1. ein Bebauungsplanverfahren mit dem Ziel einzuleiten, eine Wohnbebauung auf dem oben genannten Areal zu ermöglichen, die sich im Rahmen der Bebauung "Im Kirschenwäldchen" bewegt, und 2. von einer gewerblichen Zwischennutzung abzusehen, die der beabsichtigten Wohnbebauung zuwiderläuft. Begründung: Die Grundstücke zwischen der Kalbacher Hauptstraße, der Bonifatiusstraße und der Talstraße eignen sich hervorragend für eine Wohnbebauung. Sie befinden sich in einer attraktiven Lage und sind verkehrlich sehr gut an den ÖPNV angebunden; die U-Bahn-Station Kalbach ist nur wenige Gehminuten entfernt. Sie grenzen an die Wohngebiete "Im Kirschenwäldchen" und "In den Seewiesen" an, die sich großer Beliebtheit erfreuen. Eine Verlängerung der Wohnbebauung über die Bonifatiusstraße hinweg in Richtung Osten ist daher nur konsequent. Überdies hat sich in den vergangenen Monaten gezeigt, dass es kaum Nachfrage für eine gewerbliche Nutzung der Flächen gibt, da das nahegelegene Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" aufgrund der besseren verkehrlichen Anbindung für den Schwerlastverkehr für gewerbliche Nutzer attraktiver ist. Deshalb ist eine städtebauliche Neuordnung dieses Areals angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.01.2011, B 11 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 25.08.2010 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.09.2010, TO I, TOP 63 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1179 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD (= Annahme) und LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 8735, 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 20.09.2010 Aktenzeichen: 61 0
Erneuerung der Talstraße zwischen Neugasse und Kalbacher Hauptstraße im Programm .Schöneres Frankfurt.
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.03.2010, OM 4060 entstanden aus Vorlage: OF 341/12 vom 06.03.2010 Betreff: Erneuerung der Talstraße zwischen Neugasse und Kalbacher Hauptstraße im Programm "Schöneres Frankfurt" Vorgang: E 206/10 CDU/GRÜNE Der Magistrat wird gebeten, entsprechend dem gemeinsamen Etatantrag der CDU-Fraktion und der GRÜNEN IM RÖMER vom 10.03.2010 mit dem Betreff "Schöneres Frankfurt" eine Ausbauplanung für den Teilabschnitt der Talstraße zwischen Neugasse und Kalbacher Hauptstraße noch im Jahr 2010 zu beauftragen. Die mit Stadtverordnetenbeschluss vom 14.12.2006, § 1227, beschlossene Maßnahme zur Umgestaltung des Talstraßenabschnitts zum verkehrsberuhigten Bereich ist gemäß dem o. g. Etatantrag im Jahr 2012 auszuführen. Zur Realisierung der Maßnahme bedarf es der Erstellung eines Planungskonzeptes, das nach Erörterung mit den Bürgerinnen und Bürgern und dem Ortsbeirat und nach Ermittlung der Baukosten im Haushaltsplan für 2012 anzumelden ist. Der dadurch bedingte Verwaltungsablauf bedarf der rechtzeitigen Planungsbeauftragung, um die Ausbaukosten für die Beantragung im Haushalt zu ermitteln. Begründung: Die Gestaltung des zentralen Ortsmittelpunktes mit wesentlichen Einkaufsläden bedarf seit Jahren der Erneuerung. Trotz der starken fußläufigen Inanspruchnahme des Straßenabschnitts sind die Bürgersteige zugunsten des Autoverkehrs auf ein Mindestmaß reduziert. Für die in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen ist das Einkaufen erschwert. Der Ausbau des Straßenabschnitts zur niveaugleichen Verkehrsfläche für alle Verkehrsteilnehmer ist seit Jahren überfällig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2010, ST 856 Aktenzeichen: 60 10
Aktueller Sachstand zur Entwicklung des Gewerbegebietes Am Martinszehnten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2009, OM 3408 entstanden aus Vorlage: OF 289/12 vom 09.06.2009 Betreff: Aktueller Sachstand zur Entwicklung des Gewerbegebietes Am Martinszehnten Der Magistrat und die Frankfurter Aufbau AG als Erschließungsträger werden gebeten, in der Ortsbeiratssitzung im August oder spätestens im September dem Ortsbeirat in einem mündlich vorzutragendem Bericht den aktuellen Sachstand zur Entwicklung des Gewerbegebietes Am Martinszehnten vorzustellen. Dabei wünscht der Ortsbeirat insbesondere Auskünfte über: - die Vermarktung der großen noch unbebauten Grundstücke, - die Errichtung der Brücke über die L 3019, - die zukünftige Bewirtschaftung der terrassierten Obstbaumwiese westlich der Josef-Bautz-Straße, - die endgültige Herstellung der Fuß- und Radwegebrücke über das Regenrückhaltebecken im Bereich des Weges Am Oberschlag, - die Hinderungsgründe für die Nichteinhaltung des Stadtverordnetenbeschlusses zur Eröffnung eines Recyclinghofes am Martinszehnten zum 01.01.2009. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2009, ST 1182 Aktenzeichen: 61 1
Erneuerung eines Teilabschnitts der Talstraße in Kalbach Erarbeitung eines Konzepts zur Straßengestaltung als Mischfläche mit Aufenthaltsqualitäten für Fußgänger
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.11.2006, OA 222 entstanden aus Vorlage: OF 77/12 vom 21.10.2006 Betreff: Erneuerung eines Teilabschnitts der Talstraße in Kalbach Erarbeitung eines Konzepts zur Straßengestaltung als Mischfläche mit Aufenthaltsqualitäten für Fußgänger Vorgang: OA 586 OBR 12; ST 925/02 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für den Straßenbereich der Talstraße zwischen der Kalbacher Hauptstraße und der Neugasse ein Konzept für die Umgestaltung der Verkehrsfläche zur Mischfläche (verkehrsberuhigter Bereich) zu erstellen. Durch Verzicht auf die räumliche Zonierung von Gehwegen ist eine barrierefreie Straßennutzung vorzusehen, ohne den PKW-Verkehr oder das Parkplatzangebot zu reduzieren. Das Neugestaltungskonzept soll entsprechend den Planungsvorschlägen der von 1995-1997 erstellten Rahmenplanung auf das historische Prinzip der niveaugleichen Dorfgasse als Fläche für verschiedene und gleichberechtige Nutzer zurückgreifen. Dies dient der Weiterentwicklung der Verkehrsberuhigung und der städtebaulich funktionsgerechten Aufwertung eines Teilbereichs der Stadtteilnahversorgung. Die angrenzende Gickelgasse ist in die Umgestaltung mit einzubeziehen. Der Magistrat möge nach der Erstellung eines Ausbaukonzepts den Ortsbeirat und die Bürgerinnen und Bürger Kalbachs - insbesondere die Anwohner - informieren und evtl. Anregungen möglichst berücksichtigen. Unter Bezug auf die Vorlage OA 586 vom 08.02.2002 und die darauf erfolgte Stellungnahme vom 05.06.2002, ST 925, wird die Erneuerung eines Teilabschnitts der Talstraße im Stadtteil Kalbach zur Aufnahme in das Sonderprogramm "Schöneres Frankfurt" beantragt. Begründung: Im zentralen Stadtteilbereich mit wesentlichen Nahversorgungsfunktionen (Metzger, Bäcker, Gaststätten, Reisebüro, Zeitungskiosk, Poststelle) bestehen schmale Bürgersteige, deutlich unter dem Mindestbreitenmaß und mit hohen Bordsteinen. Da dieser Straßenbereich sehr stark als Einkaufsbereich dient, werden Fußgänger und erst recht Personen mit Kinderwagen auf die Fahrbahn gedrängt. Eine Straßenoberflächengestaltung mit einer entsprechenden Altstadtpflasterung würde eine barrierefreie Nutzung ermöglichen ohne den PKW-Benutzer einzuschränken, da eine geringere Fahrgeschwindigkeit allen Verkehrsteilnehmern mehr Sicherheit bietet. In der angrenzenden Gickelgasse ist in nächster Zeit eine Grunderneuerung notwendig. Dieser Straßenbereich ist deshalb in die Umgestaltung mit einzubeziehen. Die vor Jahren erfolgte niveaugleiche Oberflächenerneuerung der angrenzenden Straße Hullach sollte als Beispiel für die Neukonzeption dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.03.2007, B 133 Bericht des Magistrats vom 09.07.2007, B 501 Vortrag des Magistrats vom 11.01.2021, M 4 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Versandpaket: 08.11.2006 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2006, TO I, TOP 41 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE.WASG gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und ÖkoLinX/E.L. (= Prüfung und Berichterstattung) BFF und REP (= Annahme) NPD (= vereinfachtes Verfahren) 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2006, TO I, TOP 66 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG und BFF gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= vereinfachtes Verfahren) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2006, TO II, TOP 50 Beschluss: Der Vorlage OA 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, BFF und REP gegen FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie NPD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX/E.L. (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1227, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006 Aktenzeichen: 66 0
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