Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach: Fehlende seniorengerechte Wohnungen Bericht des Magistrats vom 24.11.2017, B 373
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 23.02.2018, OA 230 entstanden aus Vorlage:
OF 264/12 vom
09.02.2018 Betreff: Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in
Kalbach: Fehlende seniorengerechte Wohnungen Bericht des
Magistrats vom 24.11.2017, B 373 Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: Die Vorlage B 373 dient mit der
Maßgabe als Zwischenbericht zur Kenntnis, dass ergänzend die sich aus den
Widersprüchen zwischen den Angaben des Magistrats und der tatsächlichen
Bauausführung ergebenden nachfolgenden Fragen beantwortet werden: 1. Wie sieht der Magistrat die im Erbbauvertrag für
das städtische Grundstück "Im Brombeerfeld" angeblich festgelegte Verpflichtung
zur Errichtung von Altenwohnungen erfüllt, obwohl die ausführende
Baugesellschaft erklärt, auf dem betreffenden städtischen Grundstück 30
Wohnungen mit Größen von 80 bis 120 Quadratmetern als frei finanzierte und
vermietbare Wohnungen ohne Mietpreisbindung für Mieter aller Altersgruppen zu
errichten? 2. Wie sieht der Magistrat die
Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 469 - Kalbach-Nord von 1997 erfüllt,
die für das betreffende Grundstück folgende Auflage ausweist
: "Fläche für Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf. Es
sind nur Altenwohnungen zulässig."? Wurde von dieser Festsetzung im
Baugenehmigungsverfahren eine Abweichung oder Befreiung erteilt? 3. Warum gab es für den Magistrat keine Möglichkeit,
entsprechend seinen derzeitigen politischen Zielsetzungen zur Schaffung von
sozialem Wohnungsbau, das Grundstück "Im Brombeerfeld" in Erbbaurecht an
städtische oder stadtnahe Wohnungsbaugesellschaften zu vergeben, um
ausschließlich für ältere Personen geförderten Wohnungsbau mit Mietpreis- und
Belegungsbindungen zu errichten, wenn der Erbbauvertrag entsprechend dem
Bericht B 373 erst am 17.08.2012 abgeschlossen wurde? Begründung: Der 1995 von der Stadtverordnetenversammlung
beschlossenen Regelung, für ältere Bürgerinnen und Bürger mit mittlerem
Einkommen geförderte Wohnungen zu schaffen und zu vermitteln, wurde anscheinend
mit der Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 469 - Kalbach-Nord entsprochen. Damit
hätte dem schon lange vom Magistrat selbst erklärten Fehlbedarf an
Altenwohnungen im Stadtteil Kalbach abgeholfen werden können. Erst 20 Jahre nach Rechtskraft des Bebauungsplans
Nr. 469 kommt es auf dem in städtischem Besitz befindlichen Grundstück mit ca.
3.000 Quadratmetern scheinbar zur Ausführung der seit vielen Jahren
angekündigten Errichtung von den im Stadtteil Kalbach bisher völlig fehlenden
Altenwohnungen.
Enttäuschend wurde dem Ortsbeirat
jedoch von dem Vertreter des Bauherren mitgeteilt, dass mit dem jetzigen
Baubeginn keine Altenwohnungen errichtet, sondern lediglich barrierefrei
zugängliche Wohnungen erstellt werden, die nach marktüblichen Preisen ohne
Einschränkungen auf bestimmte Personengruppen frei nach marktüblichen
Konditionen vermietet werden. Auf Unverständnis stößt deshalb, dass trotz aller
Ankündigungen des Magistrats, im Stadtteil Kalbach Altenwohnungen zu errichten,
diese Möglichkeit auf dem städtischen Grundstück "Im Brombeerfeld" völlig außer
Acht gelassen wurde. Enttäuschend ist feststellbar, dass die Beschlüsse der
Stadtverordnetenversammlung und die Verpflichtungen des Magistrats entsprechend
dem Magistratsvortrag M 124 vom 30.06.2006 von der Verwaltung anscheinend
missachtet wurden. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Bericht des
Magistrats vom 24.11.2017, B 373
dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 16.07.2018, B 202
Anregung an den
Magistrat vom 14.09.2018, OM 3659
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 28.02.2018 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.03.2018, TO I, TOP
18 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die
Beratung der Vorlage B 373 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
2.
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau
und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 230 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER 20. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 20.03.2018, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Die
Vorlage B 373 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis.
2.
Die
Vorlage OA 230 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung
überwiesen. Abstimmung: zu 1.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen
AfD und BFF (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD und
GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 373 =
Kenntnis als Zwischenbericht, OA 230 = Annahme) 22. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 22.03.2018, TO II, TOP 35 Beschluss: 1.
Die
Vorlage B 373 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis.
2.
Die
Vorlage OA 230 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung
überwiesen. Abstimmung: zu 1.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und
ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Kenntnis) zu 2.
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en):
§ 2512, 22. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 22.03.2018 Aktenzeichen: 64 1