Keine Filialschließung der Frankfurter Sparkasse in Kalbach
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM
2487 entstanden aus
Vorlage: OF 245/12 vom
30.11.2017 Betreff: Keine Filialschließung der Frankfurter Sparkasse in
Kalbach Der Magistrat wird gebeten,
Gespräche mit der Landesbank Hessen-Thüringen - Girozentrale - als
Träger der Frankfurter Sparkasse und den Mitgliedern im Verwaltungsrat der
Sparkasse zu führen, um die für den 25.01.2018 geplante Schließung der
Frankfurter Sparkasse Filiale Kalbach in der Kalbacher Hauptstraße 26
rückgängig zu machen. Die Aufstellung eines Geldautomaten und Briefkastens
für Überweisungsträger an zentraler Stelle in Kalbach stellt keinen Ersatz für
die in der Filiale angebotenen Dienstleistungen dar. Begründung: Die Schließung der Filiale der Frankfurter Sparkasse
in der Kalbacher Hauptstraße ist für den 25.01.2018 angekündigt. Nach dem Gesetz vom 14.05.2007 zur Errichtung der
Frankfurter Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts ist diese eine
"Landesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts". Die Aufgaben der
Frankfurter Sparkasse ergeben sich aus § 2 dieses Gesetzes. Demnach ist sie ein
dem gemeinen Nutzen dienendes Wirtschaftsunternehmen. Sie erledigt im Interesse
ihrer Kunden Dienstleistungen nach Maßgabe der Satzung. Hierzu gehört, dass in
Kalbach Kunden diese Dienstleistungen angeboten werden. Weiterhin ist festzustellen, dass viele ältere
Mitbürgerinnen und Mitbürger in Kalbach wohnen, die nicht in der Lage sind, mit
dem ÖPNV die nächste Filiale zu erreichen. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 09.03.2018, ST 572
Anregung an den
Magistrat vom 14.05.2018, OM 3156