Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach Fehlende seniorengerechte Wohnungen
Inhalt
Anregung vom 23.06.2017, OA 175 entstanden aus Vorlage: OF 175/12 vom 09.06.2017
Betreff: Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach Fehlende seniorengerechte Wohnungen Vorgang: OM 1109/12 OBR 12; ST 1288/12; OM 2438/13 OBR 12; ST 1582/13; OA 565/14 OBR 12; B 58/15; V 1448/15 OBR 12; ST 1749/15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zur Verwirklichung des Baus von seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil Kalbach für das im Jahr 2006 mit einer Bauverpflichtung für Altenwohnungen an einen privaten Investor übertragene städtische Erbbaugrundstück Am Wingert eine Rücküberführung einzuleiten, da die letzte gesetzte Frist zum März 2015 nicht eingehalten wurde. Die bereits im Bericht des Magistrats vom 16.02.2015, B 58, angekündigten juristischen Schritte bei Vertragsverletzung sind endlich umzusetzen. Auf dem Grundstück sind nach der Rücküberführung mit städtischen oder stadtnahen Wohnungsgesellschaften, im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus, seniorengerechte Wohnungen zu errichten. Begründung: Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein im Bebauungsplan Nr. 469 - Kalbach-Nord - für Altenwohnungen ausgewiesenes städtisches Grundstück in einem Zeitraum von elf Jahren keiner Bebauung zugeführt wird. Angesichts der Lage auf dem Wohnungsmarkt und der vom Magistrat selbst festgestellten Defizite für seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach entsteht der Eindruck, dass der Magistrat bei der Bewirtschaftung städtischer Grundstücke deutliche Versäumnisse zeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12