Altenwohnungen in Kalbach? Eine Pannenserie von 13 Jahren!
Vorlagentyp: OF GRÜNE, SPD
Begründung
Pannenserie von 13 Jahren! Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Warum wurden die Baumaßnahmen an dem als "Altenwohnungen" bezeichneten Bauprojekt "Im Brombeerfeld" nach zuvor schleppendem Verlauf jetzt offenbar eingestellt?
- Warum verfolgt der Magistrat nicht unter Einsatz seiner rechtlichen Möglichkeiten und mit mehr Engagement die Umsetzung seiner wohnungspolitischen Ziele und hat nicht längst wegen Vertragsverletzungen die Rückübertragung des Grundstücks eingeleitet? Dies gilt angesichts a) des Bebauungsplans Nr. 469, der seit 1997 die soziale Bindung "Altenwohnungen" für das städtische Grundstück festlegt, b) der M 124 vom 30.6.2006, die die Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht mit entsprechender Bauverpflichtung zur Errichtung von Altenwohnungen regelt, c) der Baugenehmigung von 2016, die für 30 Wohnungen erteilt wurde (siehe hierzu auch B 202 vom 16.07.2018) und d) das dem Ortsbeirat als Fertigstellungsfrist mitgeteilte Datum 31.12.2018, siehe B 373 vom 24.11.
- Begründung: Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein im Bebauungsplan Nr. 469 - Kalbach-Nord - für Altenwohnungen ausgewiesenes städtisches Grundstück, nach der Vergabe an einen Investor, innerhalb von 13 Jahren keiner abschließenden Bebauung zugeführt werden kann. Angesichts der Lage auf dem Wohnungsmarkt und der vom Magistrat selbst festgestellten Defizite für seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach entsteht der Eindruck, dass der Magistrat bei der Bewirtschaftung städtischer Grundstücke deutliche Versäumnisse zeigt.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 05.08.2019,
OF 467/12 Betreff: Altenwohnungen in Kalbach? Eine
Pannenserie von 13 Jahren! Der Magistrat wird um die
Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Warum wurden die Baumaßnahmen an dem als
"Altenwohnungen" bezeichneten Bauprojekt "Im Brombeerfeld" nach zuvor
schleppendem Verlauf jetzt offenbar eingestellt? 2. Warum verfolgt der Magistrat nicht unter Einsatz
seiner rechtlichen Möglichkeiten und mit mehr Engagement die Umsetzung seiner
wohnungspolitischen Ziele und hat nicht längst wegen Vertragsverletzungen die
Rückübertragung des Grundstücks eingeleitet? Dies gilt angesichts a) des Bebauungsplans Nr. 469, der
seit 1997 die soziale Bindung "Altenwohnungen" für das städtische Grundstück
festlegt, b) der M 124 vom
30.6.2006, die die Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht mit entsprechender
Bauverpflichtung zur Errichtung von Altenwohnungen regelt, c) der Baugenehmigung von 2016, die
für 30 Wohnungen erteilt wurde (siehe hierzu auch B 202 vom 16.07.2018) und
d) das dem Ortsbeirat als
Fertigstellungsfrist mitgeteilte Datum 31.12.2018, siehe B 373 vom
24.11.2017. Begründung: Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein im
Bebauungsplan Nr. 469 - Kalbach-Nord - für Altenwohnungen ausgewiesenes
städtisches Grundstück, nach der Vergabe an einen Investor, innerhalb von 13
Jahren keiner abschließenden Bebauung zugeführt werden kann. Angesichts der Lage auf dem
Wohnungsmarkt und der vom Magistrat selbst festgestellten Defizite für
seniorengerechte Wohnungen im Stadtteil Kalbach entsteht der Eindruck, dass der
Magistrat bei der Bewirtschaftung städtischer Grundstücke deutliche
Versäumnisse zeigt. Antragsteller:
GRÜNE
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR
12 am 16.08.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1370 2019
Die Vorlage OF 467/12 wird mit der Maßgabe
beschlossen, dass im Tenor unter Ziffer 2. a. die Worte "die soziale
Bindung" gestrichen werden. Abstimmung:
Einstimmige Annahme