Öffentliche Toiletten an der REWE-Filiale in Kalbach und an der Lidl-Filiale/dem Kebabhaus am Riedberg bereitstellen
Vorlagentyp: OF LINKE.
Begründung
REWE-Filiale in Kalbach und an der Lidl-Filiale/dem Kebabhaus am Riedberg bereitstellen Der Magistrat wird gebeten öffentliche Toiletten an der Rewe Filiale in Kalbach ,Lange Meile 33 und an der Lidl Filiale/dem Kebab Haus am Riedberg , Zur Kalbacher Höhe 6 bereitzustellen. Dies sollte bestenfalls in Kooperation mit den jeweiligen Filialen/dem Imbiss realisiert, verantwortet und gewartet werden. (Bitte keine DIXI-Toiletten) Begründung:
- Um uns und Andere vor ansteckenden Viren und Bakterien zu schützen, gehört das regelmäßige Händewaschen zu einem verantwortungsvollen Umgang, unseren Mitmenschen und uns selbst gegenüber. Vor Allem an öffentlichen Plätzen, an denen Lebensmittel eingenommen werden, sollte die Möglichkeit gegeben sein, sich vor und nach dem Essen die Hände zu waschen. Dies sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, ist aber an beiden genannten Orten nicht gegeben.
- Ebenfalls sollte es selbstverständlich sein, dass Menschen denen Essen und Trinken geboten wird, auch ein gang zur Toilette möglich ist. Doch auch diese sind an zuvor erwähnten öffentlichen Plätzen nicht vorzufinden. DIXI-Toiletten sind für Kinder, körperlich beeinträchtigte und ältere Menschen nur schwierig zu handhaben und sollten daher nur als aller letztes Mittel in frage kommen. Die Toiletten sollten barrierefrei zu erreichen sein.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2018, OF 293/12
Betreff: Öffentliche Toiletten an der
REWE-Filiale in Kalbach und an der Lidl-Filiale/dem Kebabhaus am Riedberg
bereitstellen Der Magistrat wird gebeten
öffentliche Toiletten an der Rewe Filiale in Kalbach ,Lange Meile 33 und an der
Lidl Filiale/dem Kebab Haus am Riedberg , Zur Kalbacher Höhe 6
bereitzustellen. Dies sollte bestenfalls in Kooperation mit den jeweiligen
Filialen/dem Imbiss realisiert, verantwortet und gewartet werden. (Bitte keine
DIXI-Toiletten) Begründung: 1.Um uns und Andere vor ansteckenden Viren und
Bakterien zu schützen, gehört das regelmäßige Händewaschen zu einem
verantwortungsvollen Umgang, unseren Mitmenschen und uns selbst gegenüber. Vor Allem an öffentlichen
Plätzen, an denen Lebensmittel eingenommen werden, sollte die
Möglichkeit gegeben sein, sich vor und nach dem Essen die Hände zu
waschen. Dies sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, ist aber
an beiden genannten Orten nicht gegeben. 2. Ebenfalls sollte es selbstverständlich sein, dass
Menschen denen Essen und Trinken geboten wird, auch ein gang zur Toilette
möglich ist. Doch auch diese sind an zuvor erwähnten öffentlichen Plätzen nicht
vorzufinden. DIXI-Toiletten sind für Kinder, körperlich
beeinträchtigte und ältere Menschen nur schwierig zu handhaben und sollten
daher nur als aller letztes Mittel in frage kommen. Die Toiletten sollten
barrierefrei zu erreichen sein. Antragsteller:
LINKE.
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR
12 am 13.04.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF
293/12 wird abgelehnt. Abstimmung:
CDU, 2 SPD, GRÜNE
und FDP gegen LINKE. (= Annahme); 2 SPD (= Enthaltung)