Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg 34
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 10.03.2017, OA 133 entstanden aus Vorlage:
OF 138/12 vom
24.02.2017 Betreff: Beseitigung notwendiger Bürgersteigflächen
durch die Stadt in der Kalbacher Hauptstraße 37 und dem Weißkirchener Weg
34 Vorgang: OM
717/16 OBR 12; ST 43/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Magistrat wird beauftragt, durch das Rechtsamt
prüfen zu lassen, inwieweit die Rechtsauffassung und Handlungsweise der
Bauaufsicht zutrifft, durch die Stadt hergestellte und unterhaltene öffentliche
Verkehrsflächen, sofern sie sich im Privatbesitz befinden, ohne
Entwidmungsverfahren beseitigen und bebauen lassen zu können, oder ob diese Handlungsweise im Widerspruch zu der
Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht, nach der auch im privaten Besitz
befindliche Verkehrsflächen zum öffentlichen und zu erhaltenden Verkehrsraum
zählen, sofern sie aufgrund stillschweigender oder ausdrücklicher Duldung des
Verfügungsberechtigten zur Benutzung durch jedermann zugelassen sind. 2. Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, mit
welchen Begründungen das Erwerbsrecht der Stadt nach § 3 des
Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes nicht in Anspruch genommen wurde, um die
Erhaltung der für den öffentlichen Verkehr notwendigen Bürgersteigflächen vor
den Gebäuden Kalbacher Hauptstraße 37 und Weißkirchener Weg 34 zu
sichern. Begründung: In Beantwortung einer Anregung des Ortsbeirats 12 mit
Stellungnahme vom 09.01.2017, ST 43, erklärt die Bauaufsicht, dass die
Bebauung einer bisher der Öffentlichkeit zugänglichen und von der Stadt
hergestellten und instand gehaltenen Bürgersteigfläche zulässig ist, da diese
Fläche nicht im öffentlichen Eigentum ist und somit nicht den Status eines
öffentlichen Bürgersteigs erfüllt. Infolge wurde der bisher 1,5 Meter
breite Bürgersteig auf eine Breite von 1,0 Meter und stellenweise auf 0,60
Meter reduziert.
Im Weißkirchener Weg 34
stehen vor dem Geschäft eines Altgerätehändlers auf dem öffentlichen
Bürgersteig Schrottgeräte. Auch in diesem Fall, der zur Gefährdung von
Passanten führt, erkennt die Bauaufsicht keine Funktion als Verkehrsfläche, da
sich der betreffende Teil des Bürgersteigs im Privatbesitz befindet. In den alten Ortsteilen kommt es durch früher
geltende Baugesetze nicht selten vor, dass die vor den bebauten
Privatgrundstücken liegenden Verkehrsflächen, meist Bürgersteige, zum Teil in
Privatbesitz sind. Das Urteil des Bundesgerichtshofs stützt die Auffassung,
dass es sich dabei um öffentliche Verkehrsflächen handelt, die nicht zur freien
Verwendung der Eigentümer stehen. Um die Nutzungsrechte dieser Flächen zu
regeln, wurde 2001 das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz als Bundesgesetz
erlassen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.10.2016, OM 717
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.01.2017, ST 43
Bericht des
Magistrats vom 14.08.2017, B 262
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8
Versandpaket: 15.03.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8
am 20.04.2017, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage OA 133 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung BFF
10. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.04.2017, TO I, TOP
26 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 133
auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER 11. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2017, TO I, TOP 25
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Vorlage OA 133 wird dem
Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF
und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 13. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017, TO II, TOP 58
Beschluss: Die Vorlage OA 133 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE.,
BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en): § 1353, 13. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017 Aktenzeichen: 61 0